BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Luthern, Schiessplatz Bodenänzi; Sanierung Wasserversorgung, nachträgliche Projektanpassung vom 9. September 2021
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 19. Mai 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Projektanpassung, welche den Rückbau der Laufgräben vorsieht, unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
16. September 2021
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
2021-2999
BBl 2021 2110
BBl 2021 2110
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