BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer Die Beteiligungsquote, ab der das Meldeverfahren im Konzern zulässig ist (heute 20 Prozent) soll auf 10 Prozent gesenkt werden. Die vorgängig im internationalen Verhältnis einzuholende Bewilligung soll neu fünf (heute drei) Jahre gelten. Daraus ergibt sich eine administrative Erleichterung für die Unternehmen und die Steuerbehörden.

Datum der Eröffnung: 14. April 2021 Vernehmlassungsfrist: 14. Juli 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/38/cons_1

23. April 2021

2021-1239

Bundeskanzlei

BBl 2021 864

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