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Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit der gebietsfremden Schlupfwespe G1 Ganaspis cf. brasiliensis zur biologischen Kontrolle der gebietsfremden Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Gesuchsteller:

Servizio fitosanitario des Kantons Tessin

Gegenstand:

B21001 ­ Freisetzungsversuch mit der gebietsfremden Schlupfwespe G1 Ganaspis cf. brasiliensis zur biologischen Kontrolle der gebietsfremden Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Beschreibung und Herkunft der Organismen: ­ Kirschessigfliege (Drosophila suzukii), ursprünglich aus dem südostasiatischen Raum stammender Schadorganismus im Obst-, Beeren- und Weinbau, der in der Schweiz etabliert ist; ­ G1 Ganaspis cf. brasiliensis, aus Asien stammende parasitoide Schlupfwespe, möglicher Kandidat zur biologischen Kontrolle der Kirschessigfliege; ­ Die im Versuch zu verwendenden G1 Ganaspis cf.

brasiliensis stammen aus einer Laborzucht von Individuen, die 2015 in Japan gesammelt wurden.

Inhalt, Ziel und Zweck des Versuchs: ­ Untersuchungen zur Wirts- und Habitatspezifität von G1 Ganaspis cf. brasiliensis (Drosophila suzukii in frischen Früchten vs. Drosophila melanogaster in verrottenden Früchten), sowie deren Phänologie und Überwinterungsfähigkeit unter Freilandbedingungen an zwei klimatisch unterschiedlichen Standorten; ­ Die Durchführung der Versuche erfolgt in grossen, geschlossenen Feldkäfigen, um zu vermeiden, dass die im Versuch zu verwendenden Organismen in die Umwelt gelangen; ­ Diese Versuche tragen zur Evaluierung von G1 Ganaspis cf. brasiliensis als Kandidat für die biologische Kontrolle der Kirschessigfliege bei.

Orte des Versuchs: Cadenazzo (TI), Delémont (JU) Dauer des Versuchs: Juni 2021 bis Juni 2022

2021-0894

BBl 2021 614

BBl 2021 614

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 17 ff. und 21 ff.

der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 25. März 2021 bis einschliesslich 10. Mai 2021 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Comune di Cadenazzo, Cará 2, 6593 Cadenazzo; ­ Ville de Delémont, Administration communale, Hôtel de Ville, Place de la Liberté 1, 2800 Delémont.

Wer aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie eine Zustellung der Unterlagen per Post oder per E-Mail wünscht, kann sich unter der angegebenen Telefonnummer beim BAFU melden.

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (10. Mai 2021) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (10. Mai 2021) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

24. März 2021

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Bundesamt für Umwelt