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Bundesratsbeschluss über die Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer von Verpflichtungskrediten für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) vom 18. Dezember 2020

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20061 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds und Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 20192 über den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten beschliesst: 1. Der Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird von 22 335 500 000 Franken um 65 900 000 Franken auf 22 401 400 000 Franken erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf: 1.1 Der Verpflichtungskredit für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von 9 602 800 000 Franken wird wie folgt erhöht: i. für die Teuerung um 19 400 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 10 600 000 Franken.

1.2 Der Verpflichtungskredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz von 5 699 800 000 Franken wird wie folgt erhöht: i. für die Teuerung um 8 900 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 11 700 000 Franken.

1.3 Der Verpflichtungskredit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von 6 128 600 000 Franken wird wie folgt erhöht i. für die Teuerung um 10 100 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 5 200 000 Franken.

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BBl 2007 8553 BBl 2019 8523

2021-0061

BBl 2021 49

BBl 2021 49

2. Der Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten wird von 5 651 000 000 Franken um 1 800 000 Franken auf 5 652 800 000 erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf: i. für die Teuerung um 900 000 Franken; ii. für die Mehrwertsteuer um 900 000 Franken.

18. Dezember 2020

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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