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Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsarbeiten auf der Nationalstrasse N01, Abschnitt 46 und 48, UPIaNS Effretikon ­ Ohringen auf dem Gebiet der Stadt Winterthur

Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf: Im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten auf der N01 werden Waldflächen tangiert. Für eine elektrischer Erschliessung müssen auf dem Gebiet der Stadt Winterthur zusätzliche temporäre Rodungen durchgeführt werden. Die notwendige Ersatzaufforstung erfolgen auf den gleichen Parzellen in gleicher Höhe nach Abschluss der Bauarbeiten.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: ­

Kanton Zürich, Amt für Mobilität, Neumühlequai 10, 8090 Zürich (3. Stock, Eingangsbereich)

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Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 WInterthur

Die Auflagefrist dauert vom 12. Februar 2021 bis 13. März 2021 (30 Tage)

2021-0441

BBl 2021 281

BBl 2021 281

II Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

19. Februar 2021

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor, Abteilungschef

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