BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung Richtplan Thurgau ­ Teilrevision 18/19 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 2. Juni 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 25. Mai 2021 werden die Richtplananpassungen des Kantons Thurgau, Teilrevision 2018/2019 mit dem Auftrag gemäss Ziffer 2 genehmigt.

2.

Der Kanton Thurgau wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des kantonalen Richtplans räumliche Kriterien für die Festlegung von Deponiestandorten auf Richtplanstufe aufzunehmen. Bei der Festsetzung von Deponiestandorten im kantonalen Richtplan sind stufengerechte Aussagen zum Bedarf sowie Informationen über die bestehende kantonale oder regionale Planung zur Deponiebewirtschaftung darzulegen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld, Tel. 058 345 62 50

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76

10. Juni 2021

2021-1872

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2021 1277

BBl 2021 1277

2/2