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Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wartau, Schiessplatz Magletsch; Entflechtung Abwasser im Freien vom 4. August 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 11. Januar 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) verschiedene bauliche Massnahmen am Entwässerungsnetz und die Sanierungs des Strassenbelags auf dem Vorplatz und der Zufahrt zur Festung unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

11. August 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-2628

BBl 2021 1826

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