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Eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 18. Juni 2021 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 10. Oktober 2017 «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» (BBl 2017 6893) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

10 der 13 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss Artikel 73a und 75a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 7. Oktober 2021 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2021 1492), wird der Rückzug der Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

29. Juni 2021

2021-2209

Bundeskanzlei

BBl 2021 1504

BBl 2021 1504

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