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Gesuch im Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich betreffend Neubau Bundesasylzentrum in der Gemeinde Rümlang, Kanton Zürich Mitwirkung und Anhörung vom 27. August 2021 Gesuchsteller:

Staatssekretariat für Migration (SEM)

Gegenstand:

Ordentliches Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich nach Artikel 5 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2017 über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA; SR 142.316) und Artikel 95a ff. des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31).

Gesuchsdossier:

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Projektbeschrieb Kartenausschnitte Situationsplan Nennung der betroffenen Gemeinden und Grundstücke mit Grundbuchblattnummern Projektpläne Berichte über Auswirkungen auf die Raumordnung, Umwelt und die Massnahmen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Erschliessungssituation, Zuleitungen und Anschlüsse Umgebungsgestaltung Energie-, Abwasser- und Entsorgungskonzepte Festlegung im Sachplan Asyl Sicherheit der Bauten und Anlagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 8 VPGA in Verbindung mit Artikel 62a des Anhörungsverfahren: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt.

Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Rümlang schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

2021-2747

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Rümlang vom 27. August 2021 bis 27. September 2021 eingesehen werden.

BBl 2021 1958

BBl 2021 1958

Einsprache:

27. August 2021

2/2

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 27. September 20219. Januar 2009 bei der Gemeinde Rümlang zuhanden der Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement