BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Fernmeldegesetz
Veröffentlichung von zugeteilten Kurznummern Das Bundesamt für Kommunikation veröffentlicht zugeteilte Kurznummern wie folgt: Kurznummer
Inhaberin (Kategorie)
1411
AAA Alpine Air Ambulance AG, Verenastrasse 11, 8832 Wollerau
Eine vollständige Liste mit den zugeteilten Kurznummern kann auf der Internetseite www.eofcom.ch abgerufen werden.
Gemäss Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)1 muss die Fernmeldedienstanbieterin, mit deren Unterstützung die Inhaberin der Kurznummer ihren Dienst anbietet, den übrigen Fernmeldedienstanbieterinnen die Inbetriebnahme neuer Kurznummern mindestens 60 Tage im Voraus mitteilen.
Gemäss Artikel 27 Absatz 2 AEFV müssen die übrigen Fernmeldedienstanbieterinnen ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Zugang zu den Kurznummern spätestens auf den mitgeteilten Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereitstellen.
Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telecomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel/Bienne Claude-André Polier Tel. 058 460 55 67
15. Februar 2021
1
Bundesamt für Kommunikation
SR 784.104
2021-0370
BBl 2021 224
BBl 2021 224
2/2