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Bundesbeschluss Entwurf über einen Verpflichtungskredit zur Erneuerung des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. April 20212, beschliesst:

Art. 1 Für die Erneuerung des Zentralen Migrationsinformationssystems wird ein Verpflichtungskredit (1. Tranche «technische Grundlagen» und 2. Tranche «Digitalisierung Kernbereiche») von insgesamt 54,3 Millionen Franken gemäss dem Verzeichnis im Anhang bewilligt.

Art. 2 1

Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in zwei Tranchen: a.

Die erste Tranche im Umfang von 23,0 Millionen Franken wird mit diesem Bundesbeschluss freigegeben.

b.

Die Freigabe der zweiten Tranche im Umfang von 31,3 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.

Der Bundesrat kann unter den freigegebenen Verpflichtungskrediten (1. und 2. Tranche) Verschiebungen vornehmen. Dabei kann ein Kredit höchstens um 10 Prozent erhöht werden.

2

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2021 1056

2021-1295

BBl 2021 1057

Verpflichtungskredit zur Erneuerung des ZEMIS. BB

BBl 2021 1057

Anhang (Art. 1)

Verpflichtungskreditverzeichnis Beträge in Fr.

1. Tranche «technische Grundlagen»

23 000 000

2. Tranche «Digitalisierung Kernbereiche»

31 300 000

Total Verpflichtungskredit

54 300 000

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