174

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stellen-Ausschreibung.

Die neu errichteten Stellen des Bibliothekars und des Adjunkten der schweizerischen Landesbibliothek werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Gehalt des Bibliothekars Fr. 4000--6000 jährlich, des Adjunkten Fr. 3000-4000 jährlich. Amtsantritt spätestens auf 1. Mai 1895. Bewerber sollen mit den drei Landessprachen vertraut sein und sich über gründliche akademische und litterarische Bildung ausweisen können. Solche Bewerber, die bereits im Bibliothekfache gearbeitet haben, erhalten bei sonst gleichen Verhältnissen den Vorzug. Dio Anmeldungen, nebst allfälligen Ausweisen, sind bis zum 20. Februar nächsthin an das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , den 24. Januar 1895.

Eidg. Departement des Innern.

Stellen-Ausschreibung.

Die Stellen zweier Hülfsinstruktioren des Genies werdenanmit zur provisorischen Wiederbesetzung ausgeschrieben. Bewerber haben sich darüber auszuweisen, daß sie neben ihrer militärischen Ausbildung als Unteroffiziere in einer Berufslehre oder technischen Mittelschule auch eine allgemeine technische Ausbildung genossen haben.

Anmeldungen für diese Stellen sind dem unterzeichneten Departement bis zum 20. Februar nächsthin einzureichen.

B e r n , den 25. Januar 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

175

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Dio Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Lausanne.

l Anmeldung bis zum 12. Febr.

( 1895 bei der Kreispostdirektion in 2) Postcommis m Vevey.

J Lausanne.

3) Postbureauchef in Burgdorf. Anmeldung bis zum 12. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Posthalter und Briefträger in Flumenthal (Solothurn). Anmeldung bis zum 12. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Postpacker und Bureaudiener in Zürich 12 (Neumünster). Anmeldung bis zum 12. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Briefträger in Hundwil. (Appenzell A.-Rh.). Anmeldung bis zum 12. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

1) Bureaudiener beim Postbureau Carouge (Genf). Anmeldung bis zum 5. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Posthalter und Briefträger in Thielle (Neuenburg). Anmeldung bis zum 5. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Briefkastenleerer in Basel. Anmeldung bis zum 5. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Packer beim Hauptpostbureau ") ,, .

F, Aarau l Anmeldung bis zum 5. Febr.

> 1895 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger und Packer in Rhein- l Aarau felden.

J 6) Postcommis in Züricb 7 (Enge).

Anmeldung bis zum 5. Febr.

,, --. .

,, 1895 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger m Zug.

j Zürich 8) Briefträger in Necker (St. Gallen). Anmeldung bis zum 5. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Telegraphist in Carouge (Genf). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. Februar 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

10) Telegraphist in Thielle (Neuenburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. Februar 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

176

Bedeutende Preisermässigung

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, ia feinen Halblederbänder statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf-dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 5.

Bern, den 30. Januar

1895

III. Personen- undGepäckverkehr..

A. Schweizerischer Verkehr.

5/95)

65. (

Plakattarif der Nordostbahn für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillete vom 15. Mai 1894. Kündigung.

Der oben bezeichnete Plakattarif -wird hiermit auf den 1. Mai 1895 gekündet. Über die Ausgabe des neuen Plakats erfolgt besondere Publikation.

Zürich, den 12. Januar 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

6

66. ( /96) Badisch-schweizerischer Rundreisetarif, Kündigung.

vom i. Märt 4887.

Der obige Tarif wird hiermit auf den 1. Mai 1895 gekündigt. Über die Neuausgabe desselben wird eine besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 24. Januar 1895.

»

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

37

C. Transitverkehr.

67. (5/95) Tarif international commun G. V. Nr. 13 für die Beförderung von Reisenden und Gepäck zwischen London und Italien, vom i. Dezember '1886. Teilweise Aufhebung.

Ungenügender Frequenz wegen wird am 1. Märe 1895 die Ausgabe von Billeten für eine Anzahl Relationen zwischen London und italienischen Stationen via Gotthard eingestellt.

Bern, den 21. Januar 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

68. (5/95) Ausnahmetarif für Getreide etc. Bayern -- N 0 B, vom i. Oktober 1894. Nachtrag I.

Der im Publikationsorgan Nr. 3/95, unter Ziffer 40, auf 1. Februar 1895 angekündigte Nachtrag I zu obgenanntem Tarif tritt erst mit 1. März 1895 in Kraft.

Zürich, den 21. Januar 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

69. (5/95) Tarife

für den bayerisch-schweizerischen Güterverkehr.

Taxermässigungen Unter Bezugnahme auf unsere Kundmachung Nr. 24 im Publikationsorgan Nr. 2, vom 9. Januar 1895, bringen wir zur Kenntnis, daß die um die bisherigen Vizinalbahnzuschläge ermäßigten Taxen für die bayerischen Stationen Blaichach Füßen, Oberdorf b. Bießenhofen, Schattlach Sonthofen Tirschen reutb und Tölz im Verkehr mitdenu schweizerischen Stationen, mit Gültigkeit vom 15 Februar 1895 an, imKartierungswege zur Anwendung gelangen.

Infolgedessen kürzen sich die für die obgenannten bayerischen Stationen in den Tarifen für den bayerisch-schweizerischen Güterverkehr und zwar : 1. in Heft l (Verkehr mit N 0 B), vom 1. September 1891, auf Seite 12, 17, 18, 19, 52, 55. 56, 60, 63, 64, 71 und auf Seite 11 des zugehörigen Nachtrages I, vom I.Oktober 1892; 2. in Heft 3 (Verkehr mit S C B und weiter), vom 1. September 1892, auf Seite 12, 13, 14 und 30; 3. im Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide etc., vom 10. September 1885, auf Seite 27 und 29; 4. im Aasnahmetarif für Bau-, Nutz- und Stammholz, vom 1. April 1884, auf Seite 10, 12, 13, 25, 26, 33, 35, 36, 37, 39, 40, 43, 44, 47, 49, 50, 57 und 58; 5. in Heft 4 (Verkehr mit Delle transit), vom 10. März 1890, anf Seite 14, 16 und 17; 38

6. im Nachtrag I zum Gütertarif Bayern -- Genf transit und Verrières transit, vom 1. Juli 1872, gültig seit 1. Mai 1893, auf Seite 4, 6, 7 und 9 enthaltenen Frachtsätze um folgende Beträge: Eilgut um 15 Cts. pro 100 kg.

Stückgut um 12 ,, ,, ,, ,, Wagenladungen um 7 ,, ,, ,, ,, Zürich, den 28. Januar 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

70. (5/96) Belgisch-schweizerisches Heft 111, Verkehr belgische Binnenstatione -- N 0 B und V S B. Neuausgabe.

Unter Bezugnahme auf die Publikationen Nr. 423 im Publikationsorgan Nr. 29 und 655 im Publikationsorgan Nr. 44 vom Jahr 1894 bringen wir zur Kenntnis, daß mit 15. Februar 1895 ein neuer Tarif für den Güterverkehr der belgischen Binnenstationen mit den Stationen der N 0 B und der V S B (Heft lu der belgisch-schweizerischen Gütertarife) zur Ausgabe gelangt. Durch dasselbe werden die seitherigen Hefte III und V, vom 1. Juni 1889 aufgehoben und ersetzt.

Das neue Tarifbeft kann vom 5. Februar an bei unsern Stationen zum Preise von 50 Cts. bezogen werden.

Zürich, den 28. Januar 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

71. (5/95) Tarif für rohe Steine französische Ostbahn -- Ostschweiz, vom -1. September 1892. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 10. Februar 1895 wird die Station Zürich-Tiefenbrunnen in das Tableau ß des Tarifs für die Beförderung roher Bausteine zwischen Stationen der französischen Ostbahn und solchen der Ostschweiz, vom 1. September 1892, einbezogen mit folgenden Entfernungen und Taxen: Delle frontière Petit-Croix frontière Km. Fr. pro 1000 kg.

Km.

Fr. pro 1000 kg.

Zürich-Tiefenbrunnen 177 6. 90 167 a *' Zürich, den 29. Januar 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

72. (5/95) Teil II des italienisch-schweizerischen Gütertarifes via Gotlhard, vom i. August 1888. Gültigkeitsdauer des italienischen Weintarifes.

Der gemäß Bedingung l auf Seite 42 des Nachtrages VII bis zum 14. Februar 1895 gültige Ausnahmetarif Nr. 11bis für Wein etc. auf den italienischen Strecken bleibt über den genannten Termin hinaus bis auf weiteres in Kraft.

Luzern, den 28. Januar 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

39

Ausnahmetaxen.

73- (5/95) Specialtaxen für Hornviehtransporte ab Chiasso nach Romanshorn transit (Lindau und weiter).

Aufhebung.

Die mit Publikation vom 12. Mai 1892 im Publikationsorgan vom 25. Mai 1892, Nr. 21, unter Ziffer 284, zur Einführung gebrachten Ausnahmetaxen für Transporte von Hornvieh ab Chiasso nach Romanshorn transit (Lindau und weiter) werden hiermit auf den 1. Mai 1895 gekündet.

Zürich, den 22. Januar 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

5/95)

74. (

Österreichisch-ungarisch-französische Gütertarife. Rückzug der Einführung des Nachtrages IV zu Teil H b.

Die im Publikationsorgan Nr. 3, vom 16. Januar 1895, unter Nr. 44 publizierte Einführung des Nachtrages IV zum Teil II b der österreichischungarisch-französischen Gütertarife, vom 1. Juni 1890, wird bis auf weitere» verschoben.

Zürich, den 22. Januar 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

75. (5/95) Österreichisch-ungarisch-französischer Güterverkehr TeilV,.

vom i. Februar 1890. Änderung der Bestimmungen über die Beförderung von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen Mit Bezugnahme auf unsere Kundmachung unter Ziffer 729 im Publikationsorgan Nr. 50, vom 12. Dezember 1894, bringen wir zur Kenntnis, daß, die darin erwähnten Ergänzungen der litt, f, Absatz 2, der Bestimmungen, über die Beförderung von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen mit Gültigkeit vom 15. Februar 1895 an auch bezüglich des österreichischungarisch-französisch Tarifes, Teil V, vom 1. Februar 1890, in Kraft treten.

Zürich, den 29. Januar 18P5.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

5/95)

76. (

Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide im badisch-württembergischen Verkehr. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. Februar 1895 wird die württembergische Station Hausen i. Thal in den Ausnahmetarif Hr. 6 für Getreide etc. des badischwürttembergischen Gütertarif einbezogen.

40

Nähere Auskunft erteilen unsere Güterabfertigungsstellen sowie das.

Gütertarifbureau Karlsruhe, den 27. Januar 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen»

77. (5/95) Ausnahmetarif fürHanf undd Flachs im deutsch-russischen Verkehr. Nachtrag 11.

Mit Gültigkeit vom Januar Stils 1895 ist zum Ausnahmetarif 0 15.

neuen für Flachs und Hanf für den Verkehr von Rußland nach deutschen und niederländischen Stationen, vom April Stils 1893, der Nachtrag II in Kraft getreten. Derselbe bringt die Aufnahme neuer russischer Stationen,, sowie einige Berichtigungen des Haupttarifs. Gratis.

Strassburg den 2l. Januar 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

78. (5/95) Beförderung von Düngemitteln im Verhehr zwischen Elsterwerda, Géra, Görlitz, Großzschocher, Kamenz, Leipzig, Plagwitz-Lindenau, Weida, Zeitz und Zittau einerseits und Basel bad. B. anderseits.

Ab 1. Februar 1895 können die unter l des mitteldeutschen Ausnahmetarifes 4 genannten Düngemittel zwischen den Stationen Elsterwerda, Géra, Görlitz, Grosszschocher, Kamenz, Leipzig (bayer, und Dresden. Bahnhof), Plagwitz-Lindenau, Weida, Zeitz nnd Zittau einerseits und Basel bad. Baiin anderseits zu den Sätzen dieses Ausnahmetarifes auch imsächsich-südwest-deutschen Verkehr abgefertigt werden.

Der Frachtberechnung sind die Entfernungen des sächsisch-südwestdentschen Tarifs zu Grunde zn legen.

Karlsruhe, den 24. Jannar 1895.

Generaldirektio der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen..

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen -für Transporte von fertigen Parketten und Parketteriewaren als Frachtgut. Vom 1. Februar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von .Parketten, fertige, und Parketterieware als Frachtgut bei Frachtzahlung mindestens für 10000kg.

pro Frachtbrief und Wagen, wobei das Auf- und Abladen durch den Absender, bezw. Empfänger, oder auf Kosten derselben zu erfolgen hat und unter Einhaltung der auf Seite 6 des vom 1. Dezember 1888 gültigen Tarifes, 41

Teil II, Heft l, des österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisenbahnverbandes enthaltenen Bestimmungen über die Anwendung der Frachtsätze im Verkehr mit Bregenz transit etc. ah Wien K F J B und K E B und Nußdorf nach Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit und Lindau transit folgende Ausnahmesätze im Kartierungswege gewährt: ab nach Cts. por 100 kg.

transit . . . . 3 1 1 Buchs transit 302 St. Margrethon transit . . 311 Lindau transit 311 transit . . . . 3 0 2 Buchs transit 296 St. Margrethen transit . . 302 Lindau transit 302 ( Bregenz transit . . . . 307 N fM f . . \> Buchs transit 298 Nussdorf ST Margrethen transit 3ll Lindau transit 307 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 10, v. 22. Jan. 95.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 26. Januar 1895: Aufnahme von Distanzen und Taxen für die Station Zürich-Tiefenbrunnen im Verkehr mit Delle-Grenze und Altmünsterol-Grenze in den Tarif für die Beförderung von rohen Steinen im Verkehr der französischen Ostbahn und der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen mit ostschweizerischen Stationen, vom 1. September 1892.

Genehmigt am 29. Januar 1895: Aufnahme nachfolgender Bestimmung als Absatz 2 in litt, f der Vorschriften für den Transport von Wein, Spiritus, Sprit etc. in Reservoir- und Cisternenwagen, enthalten im Ausnahmetarif für den direkten österreichischungarisch französischen Güterverkehr, vom 1. Februar 1890: ,,Bei Überschreitung dieser Frist kommt dio durch den Lokaltarif der betreffenden Bahn festgesetzte Verspätungsgebühr zur Erhebung.

Ob und welche Standgebühren für solche leere Wagen erhoben werden, welche sonst in der Station deponiert bleiben, bestimmen ebenfalls die Lokaltarife der beteiligten Eisenbahnen.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. Januar 1895 den Entwurf eines Betriebreglementes der Dampfschiffverwaltungen auf dem Bodensee und dem Rhein für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, lebenden Thieren und Gütern genehmigt.

42

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.01.1895

Date Data Seite

174-176

Page Pagina Ref. No

10 016 915

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.