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zu 20.485 Parlamentarische Initiative Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 13. April 2021 Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Mai 2021

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 13. April 20211 betreffend die parlamentarische Initiative 20.485 «Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

19. Mai 2021

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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BBl 2021 997

2021-1721

BBl 2021 1209

BBl 2021 1209

Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-SR) beantragt eine Änderung der Verordnung der Bundesversammlung vom 1. Oktober 20102 über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen (Art. 4 Abs. 2 und 8 Abs. 2 und 3). Damit soll die Altersschwelle für die Ämter der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts und der Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte analog dem Amt einer eidgenössischen Richterin oder eines eidgenössischen Richters auf 68 Jahre angehoben werden. Mit dieser Regelung will die RK-SR eine Bestimmung aufheben, die sie als überholt und diskriminierend erachtet, und gleichzeitig den Kreis möglicher Bewerberinnen und Bewerber für diese stark exponierten Ämter ausweiten.

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Stellungnahme des Bundesrates

Die vorgeschlagene Angleichung der Altersschwelle für den Bundeswalt oder die Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen an jene für Mitglieder der eidgenössischen Gerichte erscheint aus den von der RK-SR angeführten Gründen gerechtfertigt. Die vorgeschlagene Regelung setzt das Anliegen richtig um; der Bundesrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung einverstanden.

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Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Entwurf.

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SR 173.712.23