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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Bremgarten; Dachsanierung Ausbildungsgebäude mit Photovoltaikanlage Mitwirkung und Anhörung vom 25. Juni 2021 Gemeinde:

Bremgarten

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral

Gesuchsunterlagen:

Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen

Gegenstand:

Das Dach des Ausbildungsgebäudes auf dem Waffenplatz Bremgarten ist undicht und muss erneuert werden. Aufgrund der fehlerhaften Dachentwässerung wird das Dach auf die bestehende Tragkonstruktion (Stahlbau) zurückgebaut und neuaufgebaut. Zudem wird auf dem neuen Flachdach eine Photovoltaikanlage installiert.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren

Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 30. Juni bis 30. August 2021 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten

Aussteckung / Profilierung

Aufgrund der Sanierung eines bestehenden Gebäudes ist keine Profilierung im Gelände notwendig.

2021-2198

BBl 2021 1423

BBl 2021 1423

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39­41 EntG sind bei der Genehmigungsbehörde einzureichen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

25. Juni 2021

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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