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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Burgdorf, Armeelogistikcenter Thun, Aussenstelle Burgdorf; Ausbau Aussenstelle inkl. Ersatz Tankstelle Mitwirkung und Anhörung vom 27. August 2021 Gemeinde:

Burgdorf

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Mitte

Gesuchsunterlagen:

­ Projektdossier vom 31. Juli 2021 inkl. Planbeilagen ­ Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)

Gegenstand:

­ Neubau eines viergeschossigen Logistikgebäudes Neubau Loge Ersatz und Umplatzierung Tankstelle Gesamtsanierung des bestehenen Werkstattgebäudes Rückbau von 4 Hallen (3 vollständig, 1 teilweise) Neuinstallation von Photovoltaikmodulen mit Gesamtfläche von rund 6000 m2

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungs-verordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Nach Art. 126 und 126d MG in Verbindung mit Art. 62a des Anhörungsverfahren: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

Öffentliche Auflage:

2021-2812

Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01). Der Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Gesuchsunterlagen.

Die Gesuchsunterlagen können vom 30. August 2021 bis 29. September 2021 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf.

BBl 2021 1959

BBl 2021 1959

Informationsveranstaltung: Aussteckung / Profilierung: Einsprachen:

27. August 2021

2/2

Dienstag 31. August 2021, 19-20 Uhr. Mehr Informationen unter www.armasuisse.ch/burgdorf sowie separates Inserat von armasuisse Immobilien im Anzeiger Burgdorf vom 26. August 2021.

Die äusseren Umrisse der geplanten Tiefbauten und Terrainveränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt, die Hochbauten profiliert.

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39­41 EntG sind bei der Genehmigungsbehörde einzureichen (Art. 126f Abs. 2 MG).

Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport