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Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Aussenstelle Emmen; Ausbau und Sanierung der Logistikinfrastruktur vom 28. Januar 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 19. Dezember 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ausbau und die Sanierung der Logistikinfrastruktur der Aussenstelle Emmen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

5. Februar 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-0276

BBl 2021 158

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