BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Strategische Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) 2021­2024 vom 31. März 2021

1

Einleitung

1. Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung.

2. Mit der Innosuisse will der Bund die wissenschaftsbasierte Innovation fördern, d. h. die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen für Wirtschaft und Gesellschaft durch Forschung, insbesondere anwendungsorientierte Forschung, und durch die Verwertung ihrer Resultate. Die Aktivitäten der Innosuisse erfolgen subsidiär zu Privaten und koordiniert mit regionalen und kantonalen Initiativen.

3. Der Bund ist Eigner der Innosuisse. Gestützt auf Artikel 24 des Innosuisse-Gesetzes vom 17. Juni 20161 legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Innosuisse fest. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf die Botschaft vom 26. Februar 20202 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024 (BFIBotschaft 2021­2024) und auf den Bundesbeschluss vom 16. September 20203 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2021­2024 abgestimmt.

2

Strategische Schwerpunkte

2.1

Programmatische Schwerpunkte

Der Bundesrat hält für die Jahre 2021­2024 die folgenden übergeordneten Ziele für die Innosuisse fest und erwartet, dass die Innosuisse ihre Tätigkeiten danach ausrichtet: a.

1 2 3

Innovationsförderung: Die Förderinstrumente der Innosuisse sind auf den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen und den Wertschöpfungserhalt in der Schweiz ausgerichtet;

SR 420.2 BBl 2020 3681 BBl 2020 8575

2021-1061

BBl 2021 802

BBl 2021 802

b.

Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit mit den Akteuren im nationalen Innovationsfördersystem (nationale, regionale und kantonale Förderinstanzen; Schweizerischer Nationalfonds, SNF) und mit internationalen Förderagenturen wird im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Standorts Schweiz intensiviert, um allfällige Doppelspurigkeiten abzubauen und Synergien zu nutzen;

c.

Bedürfnis- und Wirkungsorientierung: Die Innovationsförderung wird systematisch auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtet und kontinuierlich optimiert. Ebenso berücksichtigt werden die Bedürfnisse von KMU und Umsetzungspartnern in nicht technologisch ausgerichteten Bereichen.

2.2

Aufgabenbezogene Ziele

Ziel 1: Projektförderung 1. Die Förderung von Innovationsprojekten stellt das Kerngeschäft der Innovationsförderung durch die Innosuisse dar. Sie ermöglicht den effizienten und direkten Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und zielt darauf, dass Unternehmen (v. a. KMU) vermehrt in Forschung und Entwicklung investieren, Entwicklungen erfolgreich auf den Markt bringen und volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen stiften. Das Instrument wird weitergeführt, optimiert und bei Bedarf gezielt durch neue Initiativen ergänzt.

2. Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse innerhalb der Projektförderung folgende Akzente setzt: a.

Sie fördert ­ unter Abwägung der Chancen und Risiken ­ Projekte mit höherem Risiko und einem überdurchschnittlichen volkswirtschaftlichen Potenzial;

b.

Sie wirkt mit thematischen Ausschreibungen («Flaggschiffprojekten») darauf hin, dass relevante Akteure im Rahmen der Projektförderung Innovationsthemen grosser und branchenübergreifender Bedeutung aufgreifen (z. B. Kernfragen der Digitalisierung und Herausforderungen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit);

3. Weiter erwartet der Bundesrat, dass die Innosuisse: a.

KMU einen niederschwelligen Zugang zu Leistungen von Forschungsinstitutionen bietet («Innovationschecks»), die anschliessend zu einer weitergehenden Projektzusammenarbeit führen;

b.

in Zusammenarbeit mit dem SNF dazu beiträgt, dass Erkenntnisse aus der Forschung mit hohem Umsetzungspotenzial bearbeitet und daraus Innovationen generiert werden können («Bridge»-Programm);

c.

Start-ups aus dem Hochschulsektor unter dem Gesichtspunkt neuer Geschäftsideen ein hohes Gewicht beimisst.

2/8

BBl 2021 802

Ziel 2: Unternehmertum und Start-ups 1. Die Innosuisse bietet Jungunternehmerinnen und -unternehmern eine massgeschneiderte Unterstützung an, mit dem Ziel einer volkswirtschaftlichen Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die bestehenden Instrumente werden weitergeführt, optimiert und gezielt durch neue Initiativen in noch nicht erschlossenen Bereichen ergänzt.

2. Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse dabei folgende Akzente setzt: a.

Sie leistet einen Beitrag zur Dynamisierung des Start-up-Ökosystems durch Massnahmen oder Plattformen, die der besseren Koordination der Aktivitäten der verschiedenen Akteure der Start-up-Förderung, der Lancierung neuer Initiativen und der besseren internationalen Sichtbarmachung dienen;

b.

Sie fördert ­ mit Unterstützung durch das swissnex-Netzwerk ­ Start-ups, die sich international vernetzen oder die expandieren wollen;

c.

Sie trägt mit ihren Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen an Fachhochschulen und Universitäten dazu bei, dass sich Studierende vermehrt für eine unternehmerische Karriere entscheiden.

Ziel 3: Wissens- und Technologietransfer 1. Der Wissens- und Technologietransfer (WTT) zwischen Hochschulen und Wirtschaftspartnern ermöglicht der Wirtschaft Zugang zu neuesten Erkenntnissen der Forschung. Mit Blick auf die in den letzten Jahren zu beobachtende Abnahme der Anzahl Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, werden die Fördermöglichkeiten der Innosuisse im Rahmen des WTT gezielt optimiert und ausgebaut.

2. Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse dabei folgende Akzente setzt: a.

Mittels thematischer Fachveranstaltungen fördert die Innosuisse den Austausch zu spezifischen, für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft relevanten und aktuellen Themen. Dadurch sollen u. a. der Dialog über neue Technologien und Geschäftsmodelle, die Bildung neuer Partnerschaften sowie die Initiierung von Innovationsvorhaben begünstigt werden;

b.

Mittels nationaler thematischer Netzwerke (NTN) fördert die Innosuisse Kreativität, Wissensaustausch und Innovationskultur im Sinne der «Open Innovation», um eine multilaterale Exploration von neuen und disruptiven Denkansätzen zu begünstigen. Dabei weist sie auf die Bedeutung frühzeitiger Überlegungen zum Schutz des geistigen Eigentums hin;

c.

Die Innosuisse unterstützt KMU bei der Ausgestaltung ihrer Innovationsidee und beim Aufbau eines konkreten nationalen oder internationalen Innovationsprojekts. Um Firmen zu erreichen, die noch keine Erfahrung mit Innovationsprojekten haben, soll die Zusammenarbeit mit Akteuren weiter verbessert werden, die Firmen mit komplementären Angeboten unterstützen (z. B. regionale Innovationssysteme [RIS], Standortförderung, Branchenverbände, Unternehmensnetzwerke). Auch soll die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen aus dem Forschungsbereich verstärkt werden, damit diese im Rahmen

3/8

BBl 2021 802

ihrer Kundenkontakte die Angebote der Innosuisse wirkungsvoll vertreten können.

Ziel 4: Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse in den Jahren 2021 und 2022 Unternehmen mit einem Beschäftigungsanteil von höchstens 500 Vollzeitäquivalenten (FTE) darin unterstützt, ihre Innovationsaktivitäten in der Rezessionsphase aufrechtzuerhalten und vermehrt auf (disruptive) Innovationen zu setzen, um den durch die Krise beschleunigten Strukturwandel besser zu meistern.

Ziel 5: Förderung hochqualifizierter Personen Die Innosuisse lanciert ein neues Förderinstrument für hochqualifizierte Personen zur Erhöhung ihrer Innovationskompetenz, namentlich über ein Angebot für Praktikumsaufenthalte (Austausch zwischen Forschung und Praxis) sowie von gezielten Qualifizierungsmassnahmen (vorbehältlich der Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen im Rahmen der geplanten Revision4 des Bundesgesetzes vom 14. Dez. 20125 über die Förderung der Forschung und der Innovation).

3

Kooperationen

Ziel 6: Nationale Zusammenarbeit 1. Unternehmen sollen die für sie beste Unterstützungsmöglichkeit finden, unabhängig davon, an welche Stelle im nationalen Innovationssystem sie sich zuerst wenden («No wrong Door»-Grundsatz); 2. Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse die Zusammenarbeit mit den Akteuren der Innovationsförderung auf nationaler, regional und kantonaler Ebene intensiviert, damit Unternehmen möglichst direkt an die für sie relevanten Fördergefässe gelangen können.

Ziel 7: Internationale Zusammenarbeit Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse auf der Basis ihrer internationalen Strategie vom 3. November 20206 Schweizer Unternehmen hilft, einen gleichberechtigten Zugang zu relevanten Unterstützungsinstrumenten, globalen Wertschöpfungsketten und komplementären, in der Schweiz nicht vorhandenen Kompetenzen zu erlangen.

4 5 6

4/8

BBl 2021 480 SR 420.1 Nicht publiziert

BBl 2021 802

4

Unternehmensbezogene Ziele

Ziel 8: Systematische Bedürfnis- und Wirkungsorientierung Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse eine systematische Bedürfnis- und Wirkungsorientierung verfolgt und dabei folgende Akzente setzt: a.

Innovation geschieht in einem dynamischen Umfeld, was dazu führt, dass sich auch die Anforderungen an die Innovationsförderung teilweise rasch ändern.

Diesem Umstand trägt die Innosuisse im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rechnung, indem sie für rasche und transparente Entscheide sorgt;

b.

Die Wirkungsmessung ­ einschliesslich des Monitorings über den Beitrag zur Nachhaltigkeit ­ wird systematisch zur fortlaufenden Optimierung von Fördermassnahmen und Instrumenten genutzt;

c.

Die Weiterentwicklung ihres Angebots im Bereich Start-up und WTTFörderung erfolgt subsidiär zu demjenigen der anderen Akteure im nationalen Innovationssystem.

Ziel 9: Betriebsmanagement Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse: a.

über ein Unternehmensrisikomanagementsystem (ERM) verfügt, das sich an der Norm ISO 31000 orientiert;

b.

über ein Compliance-Management-System (CMS) verfügt, das sich an der Norm ISO 19600 orientiert;

c.

über ein Betriebskontinuitätsmanagementsystem (BCM) verfügt;

d.

den Eigner über die wichtigsten Risiken und über die Schwerpunkte im CMS informiert.

5

Finanzielle Ziele

Ziel 10: Finanzielle Zielvorgaben Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse: a.

nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und sie ihre Ressourcen wirtschaftlich und wirksam einsetzt;

b.

ihre Tätigkeiten aus den gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsquellen (Bundesbeitrag, allfällige Zuwendungen Dritter, Rückforderungen) finanziert und über die Geltungsdauer der strategischen Ziele mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt;

c.

im Bereich der Subventionsplanung ein laufendes Controlling betreibt und ein transparentes Informationssystem betreffend Verpflichtungsstand, Liquiditätsplanung und Reserven sicherstellt;

d.

für ihre Funktionskosten in den Jahren 2021­2024 höchstens 93 Millionen aufwendet (rund 8 % des Zahlungsrahmens gemäss Bundesbeschluss vom 5/8

BBl 2021 802

16. Sept. 20207 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2021­2024).

6

Personal- und vorsorgepolitische Ziele

Ziel 11: Die Innosuisse als Arbeitgeberin 1. Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse als attraktive und verantwortungsbewusste Arbeitgeberin: a.

eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik betreibt und für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit fördert;

b.

bei der Anstellungs- und Personalpolitik geeignete Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials trifft;

c.

in der Administration der Geschäftsstelle auch Lehr- und Ausbildungsangebote in der beruflichen Grundbildung schafft;

d.

als sozial verantwortungsbewusste Arbeitgeberin die berufliche Integration und Beschäftigung von Personen mit Behinderungen fördert;

e.

der Personalentwicklung das notwendige Gewicht beimisst, damit die Geschäftsstelle ihre Funktion optimal ausüben kann;

f.

die Vorgaben des Bundes zu den Anteilen der Sprachen und der Geschlechter einhält.

2. Der Bundesrat erwartet weiter, dass die Innosuisse in Bezug auf die Führung: g.

bei Vorgesetzten und Mitarbeitenden eine Arbeitshaltung fördert, die auf Integrität sowie auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der Corporate Governance des Bundes beruht;

h.

eine Führungspraxis pflegt, die auf Wertschätzung beruht, Leistung fördert und fordert und durch die interne und externe Kommunikation Vertrauen schafft;

i.

die massgebenden Teile der strategischen Ziele in die Zielvereinbarungen mit dem obersten Kader aufnimmt und diese bei der Leistungsbeurteilung berücksichtigt.

7

6/8

BBl 2020 8575

BBl 2021 802

7

Anpassungen der strategischen Ziele

1. Der Bundesrat passt bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsperiode an.

2. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der Innosuisse.

8

Berichterstattung

1. Der Bundesrat erwartet, dass der Verwaltungsrat der Innosuisse dem Bundesrat jährlich zusammen mit dem Geschäftsbericht einen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr unterbreitet. Der Verwaltungsrat erhebt ­ unter Berücksichtigung der vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vorgegebenen Indikatoren ­ die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.

2. Im Weiteren erwartet der Bundesrat, dass die Innosuisse während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes pflegt, namentlich im Rahmen der Eignergespräche sowie mit den für die Innovationsförderung zuständigen Fachstellen des WBF (Generalsekretariat; Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).

31. März 2021

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

7/8

BBl 2021 802

8/8