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21.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2020 Auszug: Kapitel I vom 5. März 2021

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2020 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

5. März 2021

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2021-1018

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Bericht Kapitel I

An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Dieses Kapitel ist auch im Bundesblatt publiziert.

Bundeskanzlei 2016 P 16.3219

Roadmap für die elektronische Stimmabgabe (N 14.9.16, Romano)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Bericht mit einer Roadmap für die elektronische Stimmabgabe vorzulegen ist, in dem Abstimmungen und Wahlen zugelassen werden, die über vom Bund anerkannte und zugelassene Systeme laufen. Diese Systeme sollen Transparenz und maximale Sicherheit gewährleisten, und der Quellcode der jeweils aktuellen Version soll auf dem Internet zugänglich sein. Diese Roadmap muss die zentrale Rolle der öffentlichen Hand bei der Verwaltung der elektronischen Stimmabgabe garantieren. Die öffentliche Hand hat als Einzige die Schlüssel und alle anderen Informationen, die zur Entschlüsselung der Stimmen notwendig sind. Die Systeme müssen von ausreichend vielen Kantonen genutzt werden.

Die BK hat gemeinsam mit den Kantonen die Grundlagen für eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe erarbeitet. Dazu haben sie einen breiten Dialog mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Industrie geführt und anschliessend einen Massnahmenkatalog ausgearbeitet. Dieser sieht kurz, mittel- und längerfristige Massnahmen zur Weiterentwicklung der Systeme, zur wirksamen Kontrolle, zur Stärkung der Transparenz und der Stärkung der Zusammenarbeit mit der Wissenschaft vor. Für die Wiederaufnahme der Versuche sowie für die langfristige Neuausrichtung wurde ein etappiertes Vorgehen unterbreitet. Der Schlussbericht des Steuerungsausschusses «Vote électronique» vom 30. November 2020 «Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche» ist veröffentlicht unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting > Berichte und Studien. Der Bundesrat hat den Schlussbericht am 18. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen. Er hat die BK beauftragt, die Massnahmen schrittweise umzusetzen und bis Mitte 2021 eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung der Rechtsgrundlagen vorzulegen. Die Anforderung zur Offenlegung des Quellcodes von E-Voting-Systemen wurde bereits 2018 in die Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (SR 161.116) aufgenommen (AS 2018 2279) und wird weiterhin beibehalten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2017 P 16.4078

Digitalisierung. Papierloses E-Voting ermöglichen (N 12.6.17, Dobler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu analysieren, wie die Umsetzung der medienbruchfreien (d. h. papierlosen) Stimmabgabe zu verwirklichen ist und welches die gesetzlichen und technischen Bedingungen dafür sind.

Das medienbruchfreie E-Voting ist besonders unter den folgenden Gesichtspunkten zu betrachten: 1.

gesetzliche Implikationen (BPR, VPR);

2.

Sicherheit: Ersatz des Stimmrechtsausweises durch ein sicheres Authentifizierungssystem unter der Bedingung der Wahrung der Verifizierbarkeit und des Stimmgeheimnisses;

3.

Folgen für den Stimmbürger: Registrierung, Authentifizierung, Erhalt der Unterlagen;

4.

Kostenabwägung: Kosten der Umsetzung vs. Kosteneinsparungen im Betrieb (Wegfall des Postversands und der Druckkosten);

5.

mögliche Synergien mit anderen E-Government-Anwendungen;

6.

praktischer Nutzen für den Stimmbürger mit besonderem Blick auf die Auslandschweizer;

7.

Potenzial zur Erhöhung der Stimmbeteiligung;

8.

Machbarkeit der schnelleren Einführung des medienbruchfreien E-Votings im Versuchsbetrieb;

9.

Nachhaltigkeit (Papierlosigkeit).

Die von der BK eingesetzte «Expertengruppe elektronische Stimmabgabe» hat neben anderen Themen die im Postulat enthaltenen Gesichtspunkte zur Dematerialisierung zu einem grossen Teil behandelt. Der Schlussbericht der Expertengruppe vom April 2018 ist publiziert. Die Expertengruppe kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen gegenwärtig nicht gegeben sind, um mit verhältnismässigen Mitteln einen vollständig elektronischen und gleichzeitig vertrauenswürdigen Stimmabgabeprozess umzusetzen. Vielmehr beruht die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe, d. h. namentlich die individuelle Verifizierbarkeit, auf der von der IT unabhängigen Zustellung der Prüfcodes per Post. Diese Ergebnisse wären bei der Überführung in den ordentlichen Betrieb eingeflossen, die 2019 mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) hätte umgesetzt werden sollen. Dabei wären die Grundlagen für die Dematerialisierung festgelegt worden, im Wissen darum, dass eine vollständige Dematerialisierung nicht in absehbarer Zukunft hätte umgesetzt werden können. Das Gesetz hätte einer Entwicklung den notwendigen Raum gegeben. In der Vernehmlassung sprach sich die Mehrheit der Teilnehmenden zwar grundsätzlich für E-Voting aus, jedoch erachteten insbesondere die meisten Parteien den Übergang in den ordentlichen Betrieb als verfrüht. Der Bundesrat entschied deshalb am 26. Juni 2019, vorerst auf die Revision des BPR zu verzichten und eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs anzustreben. Mit der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs wird derzeit an der Bereitstellung eines sicheren und vertrauenswürdigen Systems sowie 3 / 58

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den dazu nötigen Grundlagen gearbeitet. Ziel ist es, einen stabilen Versuchsbetrieb eines vollständig verifizierbaren Systems aufzubauen. Aus Sicht des Bundesrates wurde den Anliegen des Postulats zwar durch die Arbeiten der «Expertengruppe elektronische Stimmabgabe» Rechnung getragen. Indes hat sich im Rahmen der Neuausrichtung gezeigt, dass die Frage der Dematerialisierung erst weiter vertieft werden soll, wenn sich ein stabiler Versuchsbetrieb etabliert hat.

Der Bundesrat möchte das Postulat nicht aufrechterhalten und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3149

Vernehmlassungsverfahren vereinheitlichen und effizienter machen (N 12.6.17, Hausammann)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Effizienz der Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren gesteigert werden kann und die Verfahrensbeteiligten administrativ entlastet werden können. Bei der Ausarbeitung allfälliger E-Lösungen ist den Ansprüchen der Vernehmlassungsadressaten an die Verfahren Rechnung zu tragen.

2018 P 17.4017

Die Chancen von Civic Tech nutzen (S 27.2.18, Müller Damian)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sich mit der Frage zu befassen, wie mit den Möglichkeiten von Civic Tech Bürgerinnen und Bürger besser am politischen Prozess in der Schweiz teilnehmen können. Seine Überlegungen sowie konkrete zukünftige Anwendungs- und Handlungsmöglichkeiten soll er in einer ergänzenden Strategie zur «Strategie des Bundesrats für eine digitale Schweiz» vorlegen. Der Fokus soll auf der digitalen Weiterentwicklung von bestehenden Formen der politischen Partizipation liegen, wie etwa bei der Petition, der Vernehmlassung oder der Anhörung. Die Rechte und Prozesse um Abstimmungen und Wahlen sowie E-Government sollen nicht Teil des Berichtes sein Postulatsbericht vom 8. Mai 2020 «Civic Tech und Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens: Entwicklungen und Mass-nahmen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2015 M 14.3423

Positionierung der Schweiz als internationale Plattform im Bereich Internet Governance (N 26.9.14, FDP-Liberale Fraktion; S 3.3.15)

Eingereichter Text: Für eine digitale Gesellschaft und Wirtschaft des 21. Jahrhunderts ist es entscheidend, dass das Internet sicher und zugänglich bleibt. Das internationale Genf plant die Ausarbeitung notwendiger Regeln und Standards für eine neutrale Internetplattform für Regierungen, Industrie und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Der Bundesrat wird beauftragt: 1.

die Schweiz als internationale Plattform für Internet Governance zu positionieren;

2.

eine Reihe von Massnahmen vorzustellen, die die strategische Position Genfs im Bereich der globalen Internet Governance sichern sollen.

Schon 2018 hat die Schweiz den Genfer Dialog über verantwortungsvolles Verhalten im Cyberspace (Geneva Dialogue) ins Leben gerufen. Ziel des Dialogs ist es, die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure ­ Staaten, Wirtschaft, Zivilgesellschaft ­ im Cyberspace zu definieren, um zu mehr Sicherheit und Stabilität beizutragen. Im Rahmen dieses Dialogs haben sich zahlreiche internationale Unternehmen auf entsprechende Definitionen und Best Practices geeinigt. Ein entsprechendes Abschlussdokument ist veröffentlicht worden. Der Dialog wird im Jahr 2021 fortgesetzt und die Beteiligung weiter ausgebaut.

Die Schweiz unterstützte das «High Level Panel on Digital Cooperation» des UNGeneralsekretärs nachdrücklich und war an den Folgearbeiten sowie den anschliessenden Diskussionen beteiligt. Diese mündeten in der Roadmap des UN-Generalsekretärs zur digitalen Zusammenarbeit, die im Juni 2020 veröffentlicht wurde. Die Schweiz hat am 11. Juni 2020 auch an der virtuellen Lancierung dieser Roadmap teilgenommen.

Generell hat die Schweiz ihr Engagement fortgesetzt, die bereits anwesenden Akteure zu unterstützen sowie neue Initiativen und Veranstaltungen nach Genf zu bringen ­ dies, um bestehende Foren und die Vernetzung der in Genf ansässigen internationalen Organisationen, NGOs und Think Tanks zu stärken und um deren Potenzial besser auszuschöpfen. Die von der Schweiz unterstützten Initiativen, insbesondere die «Geneva Internet Platform» (GIP), das «Geneva Science-Policy Interface» (GSPI) und die «Geneva Science and Diplomacy Anticipator Foundation» (GESDA), wurden weiter ausgebaut.

Die vom Bundesrat im November 2020 verabschiedete Strategie der digitalen Aussenpolitik 2021­2024 betont, wie wichtig es ist, das internationale Genf als Zentrum der globalen Debatte über Digitalisierung und technologischen Fortschritt zu stärken.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2016 M 16.3624

Schwerpunktthema Berge in der internationalen Zusammenarbeit (S 15.9.16, Aussenpolitische Kommission SR; N 5.12.16)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017­2020 einen Schwerpunkt auf das Thema Berge zu setzen.

Die Schweiz setzte sich in der Botschaftsperiode 2017­2020 der internationalen Zusammenarbeit (IZA) dank dem wertvollen Fach- und Erfahrungswissen aus den eigenen, oft kleinräumigen Bergregionen für bessere Lebensbedingungen von Bevölkerungsgruppen ein, die ähnliche strukturelle Herausforderungen haben (vgl. auch Rechenschaftsbericht des Bundesrats vom 19. Februar 2020 «Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz wirkt. Schlussbericht zur Umsetzung der Botschaft 2017­2020», www.eda. admin.ch/eda/de/home/das-eda/publikationen/alle-publikationen.html/content/publikationen /de/ deza /rechenschaftsberichte/ SchlussberichtUmsetzung-Botschaft-2017-2020.html. In Georgien ermöglichte die Unterstützung des EDA Bäuerinnen und Bauern in Berggebieten einen besseren Marktzugang für ihre Produkte und dadurch ein höheres Einkommen. In der bergigen Grenzregion von Tadschikistan und Kirgisistan engagierte sich das EDA dafür, dass Konflikte um den Zugang zu natürlichen Ressourcen besser bewältigt werden können. Das Katastrophenvorsorgeprogramm in den Anden in Bolivien konnte nach 13 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden. Gemeinden und Provinzregierungen verfügen dadurch über Gefahrenkarten, personelle Ressourcen und verbesserte Prozeduren, um die Lebensgrundlagen (Häuser, Felder, Vieh, Umwelt) und die ländliche Infrastruktur (Strassen, Wasserversorgungen) gegen Naturgefahren und den Klimawandel zu sichern. Im indischen Himalaya wurde ein neuer Standard geschaffen, um die Vulnerabilität von Berggebieten in Risikokarten als Grundlage für die Massnahmenplanung zu erfassen.

Zudem wurden Leitlinien für den Umgang mit Gefahren durch Gletscherseeausbrüche erarbeitet. Das Thema Berge bleibt auch in der IZA-Strategie 2021­2024 (BBl 2020 2597) relevant, unter anderem im Rahmen der Planung und Umsetzung von Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel, vor allem in den Bereichen Naturgefahren und Wasserhaushalt und in der Förderung der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Berggebieten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 M 16.3289

Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden (N 8.3.17, Imark; S 13.6.17, N 27.9.17; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Reglemente dergestalt anzupassen, dass öffentliche Gelder der Schweiz, welche direkt oder indirekt für die Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden, nicht mehr gesprochen werden dürfen, wenn die unterstützten Nichtregierungsorganisationen (NGO) in rassistische, antisemitische und hetze-

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rische Aktionen oder BDS-Kampagnen (Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen) verwickelt sind. Unter hetzerischen Aktionen sind beispielsweise Kampagnen von NGO zu verstehen, die von rivalisierenden Gruppierungen oder souveränen Staaten als Provokation aufgefasst werden können. Unter BDS-Kampagnen sind Boykott, Kapitalabzug oder Sanktionen gegen rivalisierende Gruppierungen oder souveräne Staaten zu verstehen.

2018 P 18.3820

Detaillierter Bericht über die Finanzierung palästinensischer und israelischer NGO (N 14.12.18, Bigler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, detailliert darzulegen, welche Tätigkeiten die von ihm 2017 finanziell unterstützten palästinensischen und israelischen NGO im Einzelnen ausüben, welche Vereinbarungen zwischen diesen und dem EDA getroffen wurden, wie das EDA die Verwendung der Mittel und deren Tätigkeit kontrolliert und welche Resultate im Sinne der Vereinbarungen erzielt wurden.

Postulatsbericht vom 29. Januar 2020 «Die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 17.3789

Die Schweiz soll zum Epizentrum der internationalen Digitalisierungsgouvernanz werden können (N 15.3.18, Béglé)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Schweiz zum Welt-Epizentrum der internationalen Gouvernanz im Bereich Cyberspace werden könnte. Es geht darum, darauf hinzuwirken, dass eine Genfer Konvention über die Digitalisierung geschaffen wird; diese soll die Grundsätze enthalten, die eine friedliche Nutzung des Cyberspace garantieren. Ausserdem soll eine neutrale Organisation geschaffen werden, nach dem Vorbild des IKRK, die für die Umsetzung dieser Grundsätze sorgt. Und es geht schliesslich auch darum, darauf hinzuwirken, dass Genf zum Sitz dieser Organisation wird. Ein solches Vorhaben stünde vollständig im Einklang mit dem Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene. Die Schweiz muss sich in diesem Themenbereich rasch und klar positionieren.

Bericht des Bundesrates vom 4. November 2020 «Strategie Digitalaussenpolitik 2021­2024» Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3557

UNRWA. Rückblick und Ausblick nach 70 Jahren (N 28.9.18, Nantermod)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über das UNRWA zu erstellen, das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten. Dieser Bericht soll in erster Linie die folgenden Punkte behandeln: 1.

Die geschichtliche Entwicklung des UNRWA im Rahmen des Nahostkonflikts.

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2.

Die Haltung der Schweiz gegenüber dem UNRWA im Laufe der Zeit.

3.

Die Entwicklung der Finanzierung des Hilfswerks und der Schweizer Beiträge.

4.

Eine Analyse der Kritik, die regelmässig am UNRWA geübt wird (Antisemitismus, Anstiftung zum Terrorismus, positive Diskriminierung der palästinensischen Flüchtlinge gegenüber den lokalen Bevölkerungen usw.), und der Massnahmen, die ergriffen wurden, damit diese Vorwürfe verschwinden.

5.

Der Status der palästinensischen Flüchtlinge im Vergleich zu anderen Flüchtlingen, für die sich das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) einsetzt.

6.

Bilanz und Perspektiven.

Postulatsbericht vom 14. Oktober 2020 «UNRWA: Rückblick und Ausblick nach 70 Jahren».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 18.4111 Demokratisierung der Vereinten Nationen (S.13.3.19, Jositsch) Eingereichter Text: Im Sinn von Artikel 123 des Parlamentsgesetzes wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen und einen Bericht zu erstatten, bezüglich der folgenden Fragen: 1.

Ist der Bundesrat der Meinung, dass es innerhalb der Vereinten Nationen ein Demokratiedefizit gibt?

2.

Welche Möglichkeiten sieht er, um einem solchen Defizit entgegenzutreten?

3.

Erachtet er die Schaffung einer parlamentarischen Versammlung innerhalb der Uno im Sinn einer zweiten Kammer zur Vertretung der Bevölkerung analog dem schweizerischen System als zweckmässiges Modell?

Postulatsbericht vom 4. Dezember 2020 «Demokratisierung der Vereinten Nationen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3967

Schweizer Sitz im Uno-Sicherheitsrat. Einbezug des Parlamentes (S 17.9.19, Aussenpolitische Kommission SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bis Mitte 2020 in einem Bericht darzulegen, wie er gedenkt, das Parlament während des Einsitzes der Schweiz im Uno-Sicherheitsrat mit einzubeziehen. Er legt insbesondere dar, in welcher Form und mit welchen Instrumenten dies geschehen könnte.

Postulatsbericht vom 11. September 2020 «Schweizer Sitz im UNO-Sicherheitsrat.

Einbezug des Parlamentes».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2019 P 19.4297 Rechtssicherheit für die Exportwirtschaft (N 20.12.19, Schilliger [Vitali]) Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie der Zustand bezüglich unterschiedlicher Auslegungen innerhalb der Verwaltung rund um das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) mit Blick auf die Rechtssicherheit für die Exportwirtschaft korrigiert werden könnte.

Postulatsbericht vom 12. Februar 2020: Überprüfung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen im Hinblick auf Kohärenzprobleme mit der Exportkontrollgesetzgebung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 18.4129

Für eine Reform der Entwicklungszusammenarbeit (N 22.3.19, Schneider-Schneiter; S 15.9.20; Punkte 1­3 und 5 angenommen. Punkt 4 abgelehnt)

Eingereichter Text: Die Bedürfnisse der Entwicklungszusammenarbeit haben sich verändert. In verschiedenen Ländern Afrikas und weiten Teilen der arabischen Welt bestehen trotz Entwicklungszusammenarbeit grosse Entwicklungsdefizite. Das äussert sich in Unterbeschäftigung, Konflikten und einem Auswanderungsdruck, der in den kommenden Jahren noch zunehmen wird. Nur ein Einsatz für Reformen, transparenteres Regieren mit weniger Korruption, mehr Rechtssicherheit, intensive Investitionen in Bildung und Infrastruktur sowie die Integration dieser Länder in die globale Volkswirtschaft schaffen Stabilität. Die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz soll diesen Bedürfnissen gerecht werden.

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Botschaft IZA 2021­2024 wie folgt anzupassen: 1.

Die geografischen Schwerpunkte müssen grundlegend überdacht werden. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) soll sich schwerpunktmässig auf jene Regionen konzentrieren, aus welchen Migrationsströme zu erwarten sind oder welche von solchen betroffen sind (im Wissen, dass erfolgreiche Entwicklungszusammenarbeit Langfristigkeit braucht und nicht kurzfristig an Asylzahlen angepasst werden kann).

2.

Langzeitprojekte müssen auf ihre Wirksamkeit untersucht werden. Eine Überprüfung soll auch darauf hin stattfinden, ob nicht andere Staaten in unmittelbarer Nachbarschaft geeigneter wären, um Hilfe zu gewähren.

3.

Humanitäre Hilfe soll verstärkt an die regionalen Aufnahmeländer von Flüchtlingen ausgerichtet werden. Diesen Ländern soll auch mit wirtschaftlichen Entwicklungsmassnahmen geholfen werden. Zusätzlich sollte die Repatriierung dieser Migranten mit koordiniertem Druck auf und Angeboten an die Herkunftsländer unterstützt werden.

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4.

Es soll ausserdem darauf hingewirkt werden, dass multilaterale Institutionen ihre Programme in jenen Staaten reduzieren, welche nicht bereit sind, für eine Reform zu kooperieren. Bilaterale Hilfe soll sich auf Staaten konzentrieren, die bereit sind, eine Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationsfragen zu akzeptieren.

5.

Die Schweizer IZA soll verstärkt zusammen mit (Schweizer) Unternehmen erfolgen, welche durch Investitionen in Afrika die wirtschaftliche Entwicklung fördern können. Ein entsprechender Entwicklungshilfe- oder Investitionsfonds ist zu prüfen. Wo sinnvoll soll ein grösseres bilaterales Engagement der Schweiz mit Verhandlungen für ein Investitionsschutzabkommen verbunden werden.

In der Botschaft vom 19. Februar 2020 zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021­2024 (IZA-Strategie 2021­2024) (BBl 2020 2597) sind die von den beiden Räten angenommen Punkte 1­3 und 5 berücksichtigt. So wird die strategische Verknüpfung zwischen Migrationspolitik und internationaler Zusammenarbeit intensiviert und die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des EDA auf vier Schwerpunktregionen fokussiert. Migrationspolitische Überlegungen werden noch stärker berücksichtigt. Die Humanitäre Hilfe richtet ihre Arbeit konsequent auf die humanitären Bedürfnisse der Bevölkerung aus. Sie kann zur Umsetzung der strategischen Verknüpfung von internationaler Zusammenarbeit und Migrationspolitik beitragen, insbesondere beim Schutz in den Herkunftsregionen. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen des Privatsektors wird verstärkt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 M 20.3131

Nachtrasgkredit für die humanitäre Hilfe (N 6.5.20, Aussenpolitische Kommission NR; S 11.6.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Kredite für die humanitäre Hilfe für das Jahr 2020 mit Nachtragskrediten von insgesamt 100 Millionen aufzustocken. Mit den zusätzlichen Mitteln soll ein substanzieller Beitrag an die Apelle von folgenden internationalen Organisationen geleistet werden: ­

UNO (Global Humanitarian Response Plan COVID-19)

­

IKRK (ICRC operational response to COVID-19)

­

IFRC (Revised Emergency Appeal COVID-19 Outbreak)

Des Weiteren soll mit den finanziellen Mitteln die bilaterale Hilfe sowie Materiallieferungen zur Bekämpfung von und für die Prävention vor COVID-19 ausgebaut werden. Gezielt unterstützt werden sollen auch notleidende Länder in Europa, u.a. für die Soforthilfe zur Verbesserung der Versorgung in Flüchtlingslagern.

In Staaten, die geprägt sind von Armut, Konflikten und Katastrophen, verschärft die Covid-19-Krise die bereits prekäre Situation. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, diese Entwicklung mit zusätzlichen 400 Millionen Franken abzufedern. Beide Räte haben in der Sommersession 2020 über die entsprechenden Nachtragskredite (Darlehen von 200 Millionen Franken und Beiträge 10 / 58

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von 107,5 Millionen Franken) eine Beteiligung der Schweiz an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Covid-19-Krise unterstützt. Diese von Bundesrat und Parlament beschlossenen Mittel entsprechen dem Anliegen der Motion.

Aus diesen Mitteln hat die Schweiz neben dem zinslosen Darlehen ans Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) einen Beitrag von 25 Millionen Franken an den «Catastrophe Containment and Relief Trust» des Internationalen Währungsfonds geleistet. Mit 175 Millionen (aus den zusätzlichen und bestehenden Mitteln) hat die Schweiz unter anderem die Covid-19-Appelle des IKRK, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, der UNO, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des «Access to COVID-19 Tools Accelerator», inkl. WHO, «Coalition for Epidemic Preparedness Innovations CEPI», Impfallianz Gavi, Foundation for Innovative New Diagnostics FIND und Wellcome Trust unterstützt. Insgesamt hat das EDA zur Bewältigung der Covid-19-Krise für die internationalen Appelle und für gezielte Anpassungen der laufenden Programme und Beiträge der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Mittel im Umfang von mehr als 400 Millionen Franken (aus bestehenden und zusätzlichen Mitteln) eingesetzt.

Komplementär zur humanitären Hilfe des EDA hat das EJPD einen Kredit von 1,1 Millionen Franken für Projekte u. a. des UNO-Flüchtlingshilfswerks und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften gesprochen, die vor allem Kindern und Jugendlichen in den Camps auf den Inseln in der griechischen Ägäis zugutekommen und mit denen Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 in den Unterbringungsstrukturen finanziert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement des Innern

Bundesamt für Gesundheit 2011 M 10.4161

Krankenversicherung. Wählbare Franchisen und Vertragsdauer (N 18.3.11, Stahl; S 29.9.11)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Änderungsvorschlag zu Artikel 62 KVG zu erarbeiten, damit eine längere Vertragsdauer bei den wählbaren Franchisen eingeführt werden kann. Ziel dieser Änderung ist es, die Solidarität zwischen «Gesunden» und «Kranken» und zwischen «Jungen» und «älteren Personen» zu stärken.

Das Anliegen der mehrjährigen Versicherungsdauer im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung war bereits Gegenstand von mehreren parlamentarischen Vorstössen und Vorlagen des Bundesrats beziehungsweise des Parlaments. Auf die Vorteile mehrjähriger Versicherungsverträge verwies bereits die Motion 08.3658 Stahl (KVG. Längere Vertragsdauer zur Optimierung des Kosteneinsparpotenzials; abgeschrieben am 1. Okt. 2010). Auch der von der Bundesversammlung am 30. November 2011 verabschiedete Erlass im Zusammenhang mit der Vorlage 04.062 (KVG-Teilrevision im Bereich Managed-Care) sah vor, dass für besondere Versicherungsformen (integrierte Versorgung) Verträge von bis zu drei Jahren möglich sein sollen. Gegen die Managed-Care-Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Die Vorlage wurde am 17. Juni 2012 in der Volksabstimmung abgelehnt. Weiter sah die Vorlage zu 09.053 (KVG. Eindämmung der Kostenentwicklung für Wahlfranchisen) zwingend eine Vertragsdauer von zwei Jahren bei Wahlfranchisen vor. Die Vorlage wurde am 1. Oktober 2010 vom Nationalrat in der Schlussabstimmung abgelehnt.

Das Thema der mehrjährigen Vertragsdauer wurde zuletzt mit der parlamentarischen Initiative 15.468 Brand (Borer) «Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» aufgenommen. Die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates sah vor, dass Versicherte mit wählbaren Franchisen ihre Franchise während drei Jahren behalten müssen. Am 26. November 2018 wurde die Vorlage vom Nationalrat angenommen. Im März 2019 ist der Ständerat und im Juni 2019 auch der Nationalrat jedoch nicht auf die Vorlage eingetreten. Das Geschäft ist mittlerweile erledigt.

Wie dargelegt, hat der Bundesrat mehrfach das Anliegen der mehrjährigen Vertragsdauer bei Wahlfranchisen umgesetzt, wobei die Vorlagen jedoch aus unterschiedlichen Gründen nie eine Mehrheit gefunden haben.

Vor dem Hintergrund des Scheiterns der parlamentarischen Initiative 15.468 Brand (Borer) erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2014 P 13.3224

Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten (N 9.9.14, Humbel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie stark die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) durch Kosten belastet ist, welche primär durch das Einholen eines Arztzeugnisses verursacht werden. Zugleich soll aufgezeigt werden, wie diese leichtfertig durch Arbeitsunfähigkeitszeugnisse verursachten Kosten, welche die OKP ungerechtfertigt belasten, verhindert werden können, wo allenfalls gesetzliche Anpassungen notwendig sind und wie eine sozialpartnerschaftliche Finanzierungslösung dieser Massnahme zur Disziplinierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erreicht werden kann.

Postulatsbericht vom 21. Oktober 2020 «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 13.3543

Unverhältnismässige Gebührenerhöhungen als Marktzutrittsschranken für KMU (N 4.6.15, de Courten)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Konsequenzen von Gebührenerhöhungen durch Schweizer Zulassungs- und Aufsichtsbehörden auf die Wettbewerbs- und Marktzutrittsfähigkeit von KMU darzulegen und eine KMUgerechte Ausgestaltung und Umsetzung von Gebührentarifen zu prüfen.

Mit Änderung vom 29. April 2015 der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102; AS 2015 1255) hat der Bundesrat letztmals die Gebühren für die Eintragungen auf die Spezialitätenliste (SL) angepasst. Die Anpassung ist auf den 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Dabei wurden lediglich die Gebühren für Gesuche, die der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) vorgelegt werden müssen, und die Jahresgebühr für die SL-Listung erhöht. Alle anderen Gebühren, insbesondere auch diejenigen für die einfachen Gesuche (wie Gesuche für Generika oder neue Packungen und Dosierungen), wurden nicht erhöht. Die angesprochenen KMU, die primär Generika, Biosimilars oder patentabgelaufene Arzneimittel herstellen und vertreiben, waren somit nur marginal von Gebührenanpassungen betroffen. Der Bundesrat hat, auch aufgrund der Hinweise aus dem Postulat, darauf geachtet, dass diese Gebühren dem Verursacherprinzip entsprechend bei den Pharmaunternehmen mit den sehr komplexen Gesuchen anfallen und nicht bei KMU.

Die Gebühren sind jedoch essenziell, um die für die Beurteilung der Aufnahme erforderlichen Ressourcen zu finanzieren. Aufgrund der höheren Komplexität der Gesuche für neue Originalpräparate werden in Zukunft weitere Gebührenerhöhungen für die Beurteilung von komplexen, der EAK vorzulegenden Gesuche erforderlich sein.

Diese Gebührenansätze folgen den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Der Bundesrat wird insbesondere in den Erläuterungen zu den Gebührenrevisionen die Auswirkungen spezifisch darstellen. Eine zusätzliche Berichterstattung ist deshalb in diesem Zusammenhang nicht hilfreich und angezeigt.

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 M 15.4222

Richtige Anreize mit Wahlfranchisen (N 28.9.17, Weibel; S 15.3.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die aktuellen Wahlfranchisen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG beizubehalten.

2018 M 17.3633

Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten (N 11.12.17, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR; S 15.3.18)

2018 M 17.3637

Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten (N 11.12.17, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR; S 15.3.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos zu belassen.

Das EDI hatte vom 17. August bis zum 12. November 2015 eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) zu den Wahlfranchisen in die Vernehmlassung gegeben. Gegenstand des Entwurfs war, die Anzahl der wählbaren Franchisen und die Prämienrabatte zu senken. Nach der Vernehmlassung hat das Parlament die Motionen 15.4222, 17.3633 und 17.3637 angenommen, die die Beibehaltung aller Franchisenstufen und der aktuellen Rabatte verlangen. Aufgrund dieser Widerstände verzichtete das EDI auf die Weiterverfolgung seines Vorschlages. Die Franchisenstufen und Rabatte werden somit unverändert beibehalten.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2016 P 16.3352

Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger (N 19.9.16, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie die Kostensteigerung der Pflegeleistungen durch alle Kostenträger ­ Krankenversicherer, öffentliche Hand und Private ­ gleichermassen mitfinanziert werden könnte und die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegeleistungen, welche in der notwendigen Qualität, effizient und kostengünstig erbracht werden, regelmässig der Teuerung angepasst werden könnten.

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2019 P 19.3002

Pflege und einheitliche Finanzierung der Leistungenim ambulanten und stationären Bereich (N 14.3.19, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und den Verbänden der Leistungserbringer und Versicherer mittels Erarbeitung von Grundlagen zu prüfen, ob gegebenenfalls die Pflegeleistungen nach Artikel 25a Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung sowie die Beiträge der öffentlichen Hand (Kantone und Gemeinden) im Rahmen der KVG-Restkostenfinanzierung in die einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (Efas) eingebaut werden können. Bei den Grundlagen geht es insbesondere um: ­

die Herstellung der Kostentransparenz,

­

die Definition und Stabilisierung der Anteile der verschiedenen Kostenträger an der Pflegefinanzierung,

­

die Definition der Pflegeleistungen in Abgrenzung zu Betreuungsleistungen,

­

eine einheitliche Definition der Pflegestufen ambulant und stationär,

­

eine Harmonisierung der Vergütungsregeln von ambulant und stationär,

­

die Schaffung eines nationalen Gremiums für Tarifstrukturfragen in der Pflegefinanzierung.

Postulatsbericht vom 25. November 2020 «Pflegefinanzierung: Integration in eine einheitliche Finanzierung oder Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung».

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 P 17.3880

Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung (N 15.12.17, Humbel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Finanzierung der Prämienverbilligung durch Bund und Kantone effektiver und ausgewogener gestaltet werden kann. Dabei soll auch ein Modell geprüft werden, das vorsieht, den Bundesanteil an den Finanzierungsbeitrag des Kantons zu knüpfen.

Postulatsbericht vom 20. Mai 2020 «Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2018 P 18.3384

Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende (S 13.6.18, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den betroffenen Organisationen und Fachpersonen einen Bericht mit Empfehlungen zu erarbeiten, um die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende zu verbessern.

Der Bericht soll: 1.

aufzeigen, wie sichergestellt werden kann, dass die allgemeine und spezialisierte Palliative Care in allen Regionen der Schweiz langfristig und nachhaltig verankert ist und allen Menschen zur Verfügung steht und wie sie finanziert werden kann;

2.

darstellen, wie die gesundheitliche Vorausplanung (z. B. Advance Care Planning, Patientenverfügungen) im Gesundheitswesen besser verankert werden kann;

3.

aufzeigen, wie die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Information zum Thema «Lebensende» sichergestellt werden können, um die Selbstbestimmung am Lebensende zu verbessern;

4.

darlegen, ob und wo der Bundesrat Regulierungsbedarf sieht.

Postulatsbericht vom 18. September 2020 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 19.3419

Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Berücksichtigung der Mengenausweitung bei Tarifverhandlungen (S 20.6.19, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR; N 10.12.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, um zu gewährleisten, dass die Tarifpartner bei den Tarifverhandlungen nicht nur die Preise, sondern gleichzeitig auch die Menge verhandeln.

Der Bundesrat hat diesen Auftrag bereits in seiner Botschaft vom 21. August 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung ­ Paket 1) (BBl 2019 6071) umgesetzt. Die vom Bundesrat an die eidgenössischen Räte überwiesene Gesetzesänderung verpflichtet die Tarifpartner, in gesamtschweizerisch geltenden Tarifverträgen oder in separaten gesamtschweizerisch geltenden Verträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorzusehen, welche dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten sind. Die Tarifpartner müssen in den Verträgen die Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der verschiedenen Positionen, die für die Leistungen vorgesehen sind, sowie die Überwachung der Entwicklung der abgerechneten Kosten regeln. Zudem müssen sie Regeln zur Korrektur 16 / 58

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bei ungerechtfertigten Erhöhungen der Mengen und der Kosten gegenüber dem Vorjahr vorsehen. Das heisst, die Tarifpartner müssen gemeinsam bestimmen, welche Erhöhung der Mengen und der Kosten beispielsweise durch die demografische Entwicklung oder Verschiebungen vom stationären in den ambulanten Bereich als gerechtfertigt erachtet werden kann, sowie Korrekturen festlegen, falls die Erhöhung der Mengen und der Kosten über dieses Mass hinausgeht. Es wird den Tarifpartnern überlassen zu definieren, wie diese Korrekturen genau aussehen sollen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2013 P 13.3813

Überträge von Gelder der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen (N 13.12.13, Weibel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darzulegen, was geändert werden muss, um Überträge von Säule-3a-Geldern nach dem Alter 59/60 wieder zu ermöglichen.

Mit der Verordnung über die Änderungen in der beruflichen Vorsorge vom 26.08.2020 (AS 2020 3755) hat der Bundesrat das Anliegen des Postulats erfüllt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung 2016 P 16.3637

Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz (N 16.12.16, Rickli Natalie)

2016 P 16.3644

Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz (S 6.12.16, Jositsch)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht darzulegen: 1.

welche Wirkung Präventionsprojekte wie «Kein Täter werden» oder «Dis No» auf potenzielle pädosexuelle Straftäter haben respektive wie erfolgreich sie in der Praxis sind;

2.

ob ein ausgebautes Präventionsangebot für pädosexuelle Straftäter entsprechende Übergriffe verhindern könnte;

3.

falls ein ausgebautes Präventionsangebot zielführend ist, wie ein solches Angebot sichergestellt werden kann und welche Rolle dem Bund dabei zukommen würde.

Postulatsbericht vom 11. September 2020 «Präventionsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2017 P 15.3945

Gewalt im Alter verhindern (N 15.6.17, Glanzmann)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen umfassenden Bericht zum Thema «Gewalt im Alter verhindern» vorzulegen.

Postulatsbericht vom 18. September 2020 «Gewalt im Alter verhindern».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 M 15.3905

Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen (N 15.6.17, Weibel; S 15.3.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen für die Anlage des Vermögens von Vorsorgeeinrichtungen dahingehend anzupassen, dass: 1.

die Anlagekategorie «Infrastrukturanlagen» in einem neuen Artikel 53 Ziffer f BVV 2 und nicht länger als «alternative» Anlage zu betrachten sei; und

2.

die Kategoriebegrenzungen in Artikel 55 BVV 2 in einem neuen Buchstaben f eine Maximalquote von 10 Prozent für die Anlagekategorie «Infrastruktur» vorsehen, ohne dabei die Limiten in Artikel 55 Buchstaben a bis e zu modifizieren.

Mit der Verordnung über die Änderungen in der beruflichen Vorsorge vom 26.08.2020 (AS 2020 3755) hat der Bundesrat das Anliegen des Postulats erfüllt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 19.3971

Gerechtigkeit für Verdingkinder (N 16.12.19, Kommission für Rechtsfragen NR; S 16.12.19)

2019 M 19.3973

Gerechtigkeit für Verdingkinder (S 16.12.19, Kommission für Rechtsfragen SR; N 16.12.19)

Eigereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, dass die Genugtuung für die ehemaligen Verdingkinder ohne Anrechnung an die Ergänzungsleistungen (EL) unverzüglich ausbezahlt wird.

Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) wurde per 20. Dezember 2019 geändert.

Mit dieser Änderung, die auf die parlamentarische Initiative 19.476 «Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter» zurückgeht, ist das Ziel der Motionen erreicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2017 M 15.4114

Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung «ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt» (N 18.3.16, Bourgeois; S 14.3.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das geltende Recht anzupassen, damit ohne Gentechnik hergestellte Lebensmittel in der Schweiz auf ähnliche Weise gekennzeichnet und damit in Wert gesetzt werden können wie in unseren Nachbarländern. Besonders wichtig ist es, eine Lösung zu finden für Lebensmittel tierischer Herkunft, deren Produzentinnen und Produzenten auf transgene Tiere oder Futtermittel verzichtet haben.

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02, AS 2020 2229) beschlossen, mit welcher der Hinweis «ohne GVO» ermöglicht wird, wenn für die Fütterung der Tiere keine gentechnisch veränderte Futterpflanze oder daraus gewonnenen Erzeugnisse eingesetzt wurden. Die Änderung ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 P 16.3762

Achtung, Gefahr! Aluminiumsalze in Deodorants (N 2.5.17, Mazzone)

Eingereichter Text: Der wissenschaftliche Fortschritt schreitet rasant voran. Seit der Beratung zum Postulat 14.3344 während der Sommersession 2016 sind die besorgniserregenden Ergebnisse einer Studie, die unter der Leitung des Onkologen Professor André-Pascal Sappino und mit der Beteiligung mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät der Universität Genf durchgeführt wurde, veröffentlicht worden. Erstmalig ist nachgewiesen worden, dass Aluminiumchlorhydrat für menschliche Brustzellen toxisch ist. Dieser Inhaltsstoff findet sich in 90 Prozent aller Deodorants. Erinnern wir uns daran, dass es beim Asbest 50 Jahre dauerte, bis dieses verboten wurde ­ mit gravierenden Folgen für die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung. Dazu kommt: Je grösser der Druck auf die Industrie wegen Aluminiumsalzen wird, desto entschlossener wird sie nach Ersatzstoffen suchen, die zu einer wirksamen Reduktion der Schweisssekretion führen. Nachdem die erwähnte Studie veröffentlicht wurde, ist es nun vonnöten, dass der Bund sich der Problematik annimmt und auch erwägt, spezifische Massnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund beauftragen wir den Bundesrat: 1.

die zu diesem Thema veröffentlichten Studien und mögliche Massnahmen des Bundes zu analysieren;

2.

die Möglichkeit zu prüfen, auf den fraglichen Produkten einen Hinweis anzubringen, der Konsumentinnen und Konsumenten vor den gesundheitlichen Folgen warnt;

3.

zu prüfen, inwiefern ein schweizweites Verbot von Deodorants, die Aluminiumsalze enthalten, angezeigt wäre, und einen Bericht zu diesem Thema vorzulegen.

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Postulatsbericht vom 1. Juli 2020 «Achtung Gefahr! Aluminiumsalze in Deodorants».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3418

Die Hofschlachtung über den Eigengebrauch hinaus ermöglichen (N 29.9.17, Vogler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie das Lebensmittelrecht und allfällige weitere Bereiche angepasst werden müssen, damit die Hofschlachtung über den Eigengebrauch hinaus ermöglicht wird.

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 eine Änderung der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (SR 817.190, AS 2020 2521) beschlossen, mit welcher die Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung geregelt wird. Die Änderung ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3967

Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln (S 29.11.17, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Pflicht zur Deklaration der nicht den Schweizer Normen entsprechenden Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln verstärkt werden könnte.

Postulatsbericht vom 11. September 2020 «Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 M 17.3715

Tierhaltungskontrollen effizienter gestalten (N 15.12.17, Munz; S 18.9.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Koordination von Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL, SR 915.15) per 1. Januar 2019 so anzupassen, dass die Kontrollen bezüglich Tierschutz und Tierwohl effizienter und qualitativ besser werden. Die Gesamtzahl der Kontrollen soll dabei verkleinert werden.

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 die Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (SR 817.032, AS 2020 2441) verabschiedet. Damit liegen die rechtlichen Grundlagen vor, die es den Vollzugsbehörden ermöglichen, risikobasierte Kontrollen bezüglich Tierschutz durchzuführen und damit risikobasiert die Gesamtzahl der Kontrollen zu reduzieren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2020 M 18.3849

Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht (N 14.12.18, Munz; S 12.3.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kuhmilch aus muttergebundener Kälberaufzucht legal vermarktet werden kann.

Das EDI hat am 27. Mai 2020 die Änderungen der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (SR 817.022.108, AS 2020 2281) und der Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion (SR 916.351.021.1; AS 2020 2545) beschlossen, welche das Inverkehrbringen von Milch auch muttergebundener Kälberaufzucht ermöglichen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Swissmedic 2018 P 18.3092

Depakine-Skandal. Untersuchung der Situation in der Schweiz (S 13.6.18, Maury Pasquier)

Eingereichter Text: Ich bitte den Bundesrat um einen Bericht über die Betroffenen von reproduktionsschädigenden Wirkungen von Valproat, dem Wirkstoff im Antiepileptikum Depakine und in seinen Generika. Dieser Bericht soll namentlich: 1.

darstellen, wie viele Fälle von Geburtsschäden und Entwicklungsstörungen, die mit Valproat zusammenhängen, Swissmedic gemeldet wurden und von wie vielen Fällen künftig auszugehen ist;

2.

evaluieren, wie wirksam die jüngst getroffenen Massnahmen (wie die Aktualisierung der Arzneimittelinformation und -verpackung oder der Fach- und Patienteninformationen) für die Verhütung neuer Fälle sind;

3.

erklären, warum zwischen dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der reproduktionsschädigenden Wirkungen und demjenigen der systematischen Information von Frauen darüber so viel Zeit verstrichen ist, und Vorschläge enthalten, wie vermieden werden kann, dass sich dies bei anderen Medikamenten wiederholt;

4.

darlegen, welche Instrumente bestehen oder welche Gesetzesänderungen möglicherweise vorzunehmen sind, um den Betroffenen auch noch Jahre später den Zugang zu Entschädigungen zu garantieren (wie z. B. die Verlängerung der Verjährungsfrist bei körperlichen Spätschäden, wie dies ursprünglich im Geschäft 13.100 vorgesehen war).

Postulatsbericht vom 6. Dezember 2019 «Depakine-Skandal. Untersuchung der Situation in der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesamt für Justiz 2014 P 14.3382

Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz (N 8.9.14, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, ob das Recht auf Anhörung nach Artikel 12 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) in der Schweiz, insbesondere in rechtlichen und administrativen Verfahren, eingehalten wird und wo es Verbesserungsbedarf gibt. Er erstellt einen Bericht, der eine exakte Bilanz über die Umsetzung der KRK in unserem Land aufzeigt, und leitet daraus Empfehlungen für die Zukunft ab.

Postulatsbericht vom 2. September 2020 «Das Recht des Kindes auf Anhörung. Bilanz der Umsetzung von Artikel 12 der Kinderrechtskonvention in der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 14.4026

Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz (N 5.5.15, Sozialdemokratische Fraktion)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandesaufnahme über die politischen Konzepte und Praktiken der Kantone bei der medizinischen Versorgung in Fällen von häuslicher Gewalt zu erstellen und die Möglichkeit zu analysieren, im Opferhilfegesetz (OHG) einen entsprechenden Auftrag explizit zu verankern.

Postulatsbericht vom 20. März 2020 «Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 15.4045

Recht auf Nutzung der persönlichen Daten. Recht auf Kopie (N 18.12.15, Derder)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, inwiefern der Einzelne und die Volkswirtschaft von der Weiterverwendung von personenbezogenen Daten profitieren könnten. Insbesondere soll er dabei ein «Recht auf Kopie» für den Einzelnen prüfen.

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2016 P 16.3386

Kontrolle über persönliche Daten. Die informationelle Selbstbestimmung fördern (N 30.9.16, Béglé)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie am besten dazu beigetragen werden kann, dass die Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre persönlichen Daten wiedererlangen.

Die Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft beruht u. a. darauf, dass persönliche Daten übermittelt werden, die sich damit der Kontrolle des Einzelnen entziehen. Das muss mittlerweile aber nicht mehr so sein, denn es ist jetzt möglich, vom unkontrollierten «big data» (Massendaten) zum verantwortlichen «self-data» (Selbstbestimmung über die eigenen Daten) zu wechseln. Um das zu erreichen, wird in den USA eine Politik des «smart disclosure» verfolgt. Dabei geht es darum, private Unternehmen oder öffentliche Stellen dazu zu veranlassen, den Bürgerinnen und Bürgern freien Zugang zu ihren Daten zu ermöglichen über offene und standardisierte Formate, die eine einfache Wiederverwendung der Daten erlauben.

Der Einzelne kann auf diese Weise seine persönlichen Daten mit anderen teilen, sie verkaufen oder sie für sich selbst auswerten. Diese neuen Bedürfnisse würden zur Entstehung einer ganzen Branche von innovativen Anbietern digitaler Dienstleistungen führen.

Im Rahmen der Strategie «Digitale Schweiz» hat der Bundesrat das Bundesamt für Justiz beauftragt, den Regelungsbedarf betreffend eine sektor- bzw. branchenspezifische Einführung der Portabilität von Personendaten zu analysieren. In der Zwischenzeit hat das Parlament allerdings bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG; Geschäft 17.059) ein allgemeines «Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung» (sog. «Datenportabilität») eingeführt (Art. 28 und 29 nDSG). Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung vom 25. September 2020 angenommen (BBl 2020 7639).

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2016 P 16.3897

Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten) (N 16.12.16, Arslan)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten) einer Wirksamkeitsüberprüfung zu unterziehen und dem Parlament Bericht zu erstatten. Sofern die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht worden sind, soll der Bundesrat aufzeigen, welche Massnahmen zu ergreifen sind.

Postulatsbericht vom 29. Januar 2020 «Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderjährigenheiraten».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2017 M 17.3264

Ausweitung der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung auf Mitglieder terroristischer Organisationen (N 31.5.17, Kommission für Rechtsfragen NR; S 11.9.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung im Rahmen der Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus eine Regelung für die Ausweitung der Bestimmung über die Strafmilderung von Artikel 260ter Ziffer 2 des Strafgesetzbuches (der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung) auf Mitglieder terroristischer Organisationen zu unterbreiten.

Der Bundesrat ist dem Anliegen der Motion nach einer Ausweitung der kleinen Kronzeugenregelung auf terroristische Organisationen mit Gesetzesentwurf und Botschaft vom 14. September 2018 (18.071) nachgekommen. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung vom 25. September 2020 angenommen (BBl 2020 7891).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 M 16.3945

Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt (S 9.3.17, Jositsch; N 7.3.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weitergehenden Massnahmen für die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften, die durch potenzielle terroristische und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, getroffen werden können und welche gesetzlichen Grundlagen allenfalls für deren Umsetzung nötig wären.

Die Motion führte zu verschiedenen Umsetzungsarbeiten mit dem Ziel der Verbesserung der Sicherheit religiöser und anderer Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt. Am 24. November 2017 verabschiedeten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone und der Städte den gemeinsam erarbeiteten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP). Dieser sieht 26 Massnahmen vor. Der Bundesrat beschloss am 1. Dezember 2017 eine Impulsfinanzierung von 5 Millionen Franken für die Umsetzung der Massnahmen. Am 1. November 2019 trat die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SR 311.039.6) in Kraft. Diese ermöglicht die Unterstützung von Präventions- und Sicherheitsprojekten, namentlich auch im baulich-technischen Bereich, durch den Bund. Entsprechende Gesuche wurden 2020 schon bewilligt Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2018 P 17.4181

Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert (N 16.3.18, Ruiz)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen die Praxis der privaten Vermittlungsstellen und der Behörden auf Kantons- und Bundesebene bezüglich der Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka in den Achtzigerjahren zu untersuchen. Er soll einen Bericht vorlegen und darin die genannten Verfehlungen, die Informationen, die sich im Besitz der Behörden befinden, und die damals getroffenen Massnahmen beleuchten. Im Bericht sollen ferner die Bemühungen und die zur Verfügung stehenden Mittel erläutert werden, die die betroffenen Personen bei der Suche nach ihrer Herkunft unterstützen sollen. Schliesslich soll im Bericht der aktuelle rechtliche Rahmen für internationale Adoptionsverfahren analysiert und sollen Empfehlungen zur Praxis und zum gegenwärtigen und künftigen rechtlichen Rahmen formuliert werden.

Postulatsbericht vom 11. Dezember 2020 «Illegale Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka: historische Aufarbeitung, Herkunftssuche, Perspektiven».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3530

Reform der «lebenslangen» Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten (S 19.9.18, Caroni)

2019 P 18.3531

Reform der «lebenslangen» Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten (N 13.6.19, Rickli [Schwander])

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie das heutige System der «lebenslangen» Freiheitsstrafe (und der Entlassung daraus) reformiert werden könnte, um besonders schweren Straftaten besser gerecht zu werden.

Postulatsbericht vom 25. November 2020 «Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 M 20.3157

Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Ausnahmeregelung für die Reisebranche (N 6.5.20, Kommission für Rechtsfragen NR; S 6.5.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Rechtsstillstand exklusiv für die Reisebranche bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Dies gilt ausschliesslich für die Kundenforderungen gegenüber den Reisebüros und Veranstaltern (sprich dem direkten Vertragspartner des Kunden), jedoch nicht für andere Forderungen wie z. B.

für die Miete. Das heisst, die Kunden können die Reisebüros bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit Rückerstattungsforderungen nicht betreiben oder gerichtliche Verfahren gegen sie einleiten.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 mit der Verordnung über den Rechtsstillstand nach Artikel 62 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs für die Reisebranche (AS 2020 1749) einen befristeten Rechtsstillstand für die Reisebranche erlassen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Polizei 2018 P 18.3551

Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen (N 28.9.18, Rickli Natalie)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Mädchen und Frauen besser vor Genitalverstümmelung geschützt werden können. Darin kann er bspw. auch einen Rechtsvergleich mit anderen Ländern anstellen und deren Präventionsmassnahmen analysieren. Ebenfalls ist zu prüfen, warum diese Straftaten in der Schweiz nicht angezeigt werden und wie dies verbessert werden könnte.

Postulatsbericht vom 25. November 2020 «Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Migration 2016 M 15.3484

Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen (N 10.12.15, Grüne Fraktion; S 16.6.16; Punkte 1­4 und 6 abgelehnt. Punkt 5 angenommen)

Eingereichter Text: Die Schweiz kann sowohl alleine als auch in Zusammenarbeit mit den Dublin-Staaten wesentlich zur Linderung dieser Katastrophe beitragen: 1.

Der Bundesrat führt das abgeschaffte Botschaftsasyl rasch mit einem dringlichen Bundesbeschluss wieder ein.

2.

Der Bundesrat sorgt für die rasche Umsetzung seines Beschlusses, 3000 syrische Flüchtlinge (Kontingentsflüchtlinge und Familiennachzug) aufzunehmen. Zusammen mit den Kantonen ergreift er zudem rasch die notwendigen Vorbereitungen für ein grosses zusätzliches Kontingent an Flüchtlingen aus Syrien.

3.

Der Bundesrat setzt sich ein für eine Reformation des Dublin-Systems: Es soll zwischen den Dublin-Staaten eine Verteilung der Flüchtlinge nach Wirtschaftsstärke der einzelnen Vertragsstaaten eingeführt werden.

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4.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Dublin-Staaten einen Mechanismus einführen, der es Flüchtlingen ermöglicht, ein Asylgesuch zu stellen, ohne illegal mit Schleppern in ein Dublin-Land einreisen zu müssen.

5.

Der Bundesrat unterstützt die meistbetroffenen EU-Länder Italien und Griechenland direkt in der Bewältigung ihrer besonderen Herausforderungen. Die Unterstützung kann finanzieller oder auch logistischer Art sein.

6.

Der Bundesrat verstärkt massiv und rasch die Hilfe vor Ort für die Flüchtlinge des syrischen Bürgerkriegs.

Am 23. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission das Migrationsund Asylpaket. Damit sollen die Diskussionen zur Asylreform auf EU-Ebene neuen Elan erhalten. Der Bundesrat setzt sich weiterhin für eine langfristige Dublin-Reform und eine faire Verteilung von Asylsuchenden ein. Die Schweiz engagiert sich auf bilateraler und europäischer Ebene für die Dublin-Mitgliedstaaten an den Aussengrenzen. Insbesondere in Griechenland wurden im Jahr 2020 Projekte zur Verbesserung der Aufnahme- und Unterbringungssituation von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) sowie Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie unterstützt. Des Weiteren hat die Schweiz unmittelbar nach dem Brand im Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos im September 2020 Hilfsmaterial sowie ein Soforteinsatzteam nach Lesbos geschickt. Auch wurden im Jahr 2020 insgesamt 91 Kinder und Jugendliche aus Griechenland aufgenommen. Um das Migrationsmanagement in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken, sollen zudem in EU-Mitgliedstaaten, die von Migrationsbewegungen besonders betroffen sind, Projekte finanziert werden ­ im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Rahmenkredite Kohäsion und Migration). Das Parlament hat den beiden Rahmenkrediten in der Wintersession 2019 grundsätzlich zugestimmt, allerdings unter dem Vorbehalt, dass keine Verpflichtungen eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt. Aufgrund dieses Vorbehalts hat die Zusammenarbeit bislang nicht begonnen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion (insbesondere von Punkt 5, der als einziger Punkt von beiden Kammern angenommen wurde) als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2016 P 15.3955

Verbesserte Integration in den Arbeitsmarkt von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (N 3.3.16, Pfister Gerhard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären und in einem Bericht darzulegen, wie die Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen verbessert werden kann. Der Bundesrat soll ebenfalls abklären, inwiefern Asylsuchende, sobald sie auf die Kantone verteilt werden, in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Ursprünglich war vorgesehen, dem Anliegen des Postulats im Rahmen der Berichterstattung zur Integrationsvorlehre für den Entscheid des Bundesrats zum weiteren Vorgehen dieses Pilotprogrammes Rechnung zu tragen. Am 15. Mai 2019 hat der Bundesrat Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials beschlos27 / 58

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sen und dabei auch entschieden, das Programm Integrationsvorlehre auszubauen, für weitere Zielgruppen zu öffnen sowie um zwei Jahre zu verlängern. Ein Bericht des Bundesrates zur Integrationsvorlehre ist somit obsolet; das Staatssekretariat für Migration informiert regelmässig zu den Ergebnissen des Pilotprogrammes, welches begleitend evaluiert wird.

Dem Anliegen des Postulats ist mit dem Bericht der Koordinationsgruppe zur Integrationsagenda, welcher der Bundesrat am 25. April 2018 zur Kenntnis genommen hat, sowie dem Entscheid des Bundesrats am 10. April 2019, die Integrationsagenda umzusetzen und die Integrationspauschale zu erhöhen, umfassend Rechnung getragen worden. Mit der Integrationsagenda wird namentlich das Anliegen des Postulats, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen zu verbessern, umgesetzt. Im Rahmen des Folgemandats zur Integrationsagenda wurde auch das Finanzierungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Globalpauschale) analysiert und auf der technischen Ebene Verbesserungen am Anreizsystem vorgeschlagen.

Diese Verbesserungen befinden sich zurzeit bei den Kantonen in einer Konsultation.

Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 Entscheide zu Anpassungen am Finanzierungssystem treffen können.

Dem zweiten Anliegen des Postulats, dass Asylsuchende, sobald sie auf die Kantone verteilt werden, in den Arbeitsmarkt integriert werden können, trägt die Beschleunigung des Asylverfahrens bereits Rechnung. Es werden weniger Asylsuchende den Kantonen zugewiesen und die Entscheide werden früher getroffen. Mit der Asylgesetzrevision vom 1. März 2019 wurde zudem das Arbeitsverbot während der ersten sechs Monate nach Einreise aufgehoben und Asylsuchende dürfen grundsätzlich bereits unmittelbar nach Zuweisung an einen Kanton eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Seit dem Inkrafttreten der Integrationsagenda am 1. Mai 2019 können die Kantone Bundesmittel für die frühzeitige Förderung von Sprache und Bildung bei Asylsuchenden einsetzen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3381

Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers (N 12.6.18, Staatspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung der bisher gemachten Erkenntnisse aus der Genfer Operation Papyrus, folgende Punkte zu prüfen und in einem Bericht vorzulegen: ­

Auflistung aller Rechtsansprüche auf und aus Sozialversicherungen, die auch Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) gewährt werden;

­

Folgen einer möglichen Aberkennung der gewährten Rechtsansprüche sowohl für Bund, Kantone und Gemeinden als auch für die betroffenen SansPapiers;

­

Zugang zu Schulen und anderen öffentlichen Dienstleistungen für Sans-Papiers;

­

heutige Praxis beim Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden, die mit Sans-Papiers in Kontakt stehen;

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­

Vollzug der einschlägigen Strafbestimmungen und Rechtspraxis bei Verstössen im Zusammenhang mit Sans-Papiers (Beschäftigung, Arbeitsvermittlung, Wohnungsvermietung);

­

Anzahl jährliche Rechtsfälle im Zeitraum der letzten fünf Jahre, aufgeschlüsselt nach Art des Verstosses;

­

gängige Praxis der Regularisierung des Aufenthalts von Sans-Papiers sowie der Bewilligung der Erwerbstätigkeit gemäss Härtefallkriterien (Art. 31 VZAE);

­

Anzahl jährliche Regularisierungen über den Zeitraum der letzten fünf Jahre;

­ mögliche Lösungsansätze für Menschen ohne geregelten Aufenthalt.

Postulatsbericht vom 21. Dezember 2020 «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3506

Meldepflicht nach dem Entsendegesetz und nach der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs. Sanktionsverfahren bei Verstössen vereinheitlichen (S 19.9.18, Abate)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sich zu überlegen, wie die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) so angepasst werden kann, dass bei Nichteinhaltung des Meldeverfahrens durch selbstständige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer oder durch Schweizer Arbeitgeber eine Verwaltungssanktion ausgesprochen werden kann, nicht eine strafrechtliche Busse.

Postulatsbericht vom 18. November 2020 «Meldepflicht nach dem Entsendegesetz und nach der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs» Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 18.3409

Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea (S 19.9.18, Müller Damian; N 4.3.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine faire Eritrea-Asylpolitik umzusetzen. Eritrea ist ein Dauerbrenner. Es hagelt Vorstösse von allen politischen Parteien. Sie verfolgen fast alle das Ziel, die Asylbewerber aus Eritrea möglichst rasch wieder in ihren Heimatstaat zurückzuschieben. Eritreer an Bahnhöfen, Kultur- und Tourismusplätzen sind zu einem öffentlichen Reizthema geworden. Gemäss SEMAsylstatistik befinden sich 13 504 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz im Asylprozess (Stand: 30. April 2018), davon sind rund 9400 vorläufig aufgenommen.

Knapp zwei Drittel (6000) gelten als Flüchtlinge. Für sie gilt die verschärfte Praxis nicht, die das SEM gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid von 2016 verfolgt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich bestätigt, dass man in Eritrea nicht von einem Krieg, Bürgerkrieg oder einer Situation allgemeiner Gewalt sprechen kann. Deshalb

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kann nicht von einer generellen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Eritrea ausgegangen werden. Gemäss Staatssekretär Mario Gattiker schaut das SEM bis Ende 2019 die 3400 anderen Fälle genau an. Ein entsprechendes Pilotprojekt mit 200 Teilnehmern soll demnächst beginnen.

Konkret wird der Bundesrat beauftragt zur: 1.

konsequenteren Nutzung des juristischen Handlungsspielraumes, um so viele vorläufige Aufnahmebewilligungen wie möglich aufzuheben (vor allem von Menschen, die nicht integriert und von der Sozialhilfe abhängig sind).

2.

Überprüfung der 3400 vorläufig aufgenommenen Eritreer und Erarbeitung eines Berichtes zuhanden des Parlamentes bis spätestens Ende Februar 2020.

Der Bericht soll aufzeigen, warum die Bewilligung für vorläufige Aufnahme nicht aufgehoben wurde bzw. ob die betroffenen Personen schon ausgereist sind oder sich noch in der Schweiz befinden.

3.

Verstärkung der diplomatischen Präsenz in Eritrea und diese umgehend umzusetzen, damit beschlossene Rückführungen auch vollzogen werden können.

Der zuvor verlangte Bericht soll alle Bemühungen des Bundesrates im Bereich der zwangsweisen Rückkehr nach Eritrea im Detail aufzeigen.

Postulatsbericht vom 18. Dezember 2020 «Eritrea: Überprüfung von vorläufigen Aufnahmen wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs durch das Staatssekretariat für Migration SEM».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Generalsekretariat 2010 M 09.4081

Erhöhte Bereitschaft für den Luftpolizeidienst auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten (S 16.3.10, Hess; N 15.9.10)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass der Luftpolizeidienst (Interventionen) auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten angemessen sichergestellt wird.

Die Armee sieht eine etappenweise Umsetzung bis Ende 2020 vor. Ab dann ist die Permanenz im Luftpolizeidienst sichergestellt. Das Projekt ist auf Kurs. Der notwendige Personalaufbau konnte schrittweise realisiert werden. Beim Flugsicherungspersonal der Skyguide konnte der Aufbau noch nicht im angestrebten Umfang vollzogen werden; jedoch können die Leistungen zugunsten der Alarmbereitschaft von Flugzeugen zur Luftabwehr (sog. Quick Reaction Alert, QRA) dank Einsatzoptimierung jederzeit erbracht werden.

2016 erfolgte die Umsetzung der ersten Etappe. Es standen während 50 Wochen jeweils zwei bewaffnete F/A-18 von 8 bis 18 Uhr in Alarmbereitschaft und konnten innerhalb von maximal 15 Minuten starten. Per 2. Januar 2017 wurde die Bereitschaft plangemäss zusätzlich auf die Wochenenden und sämtliche Feiertage ausgeweitet.

Vom 1. Januar 2019 bis Ende 2020 garantierten die beiden QRA-Flugzeuge im Rahmen der dritten Ausbau-Etappe die tägliche Bereitschaft von 6 bis 22 Uhr. Seit Ende 2020 ist die Bereitschaft rund um die Uhr sichergestellt, womit die Motion vollumfänglich erfüllt ist. Formell wird das Projekt per Ende März 2021 abgeschlossen werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Verteidigung 2018 M 17.3507

Ein Cyberdefence-Kommando mit Cybertruppen für die Schweizer Armee (S 25.9.17, Dittli; N 13.12.17; S 6.3.18; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zur Erfüllung der Armeeaufträge (gemäss Art. 58 der Bundesverfassung) bei der Schweizer Armee ein militärisch ausgerichtetes Cyberdefence-Kommando mit Cybertruppen (Angehörige der Armee) in angemessener Stärke aufzubauen. Das Kommando soll professionalisiert aus 100 bis 150 IT-/Cyberspezialisten bestehen, und die milizmässig aufgebauten Cybertruppen sollen etwa 400 bis 600 Angehörige der Armee umfassen, z. B. organisiert als Cyber-

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bataillon. Für die Ausbildung der Cybertruppen soll eine Cyber-RS angeboten werden. Das neue Cyberdefence-Kommando der Schweizer Armee mit den Miliz-Cybertruppen soll mindestens: 1.

permanent und in allen Lagen seine eigenen Systeme und Infrastrukturen vor Cyberangriffen schützen;

2.

für den Verteidigungsfall befähigt sein, als Truppenkörper oder mit Teilen davon eigenständige Cyberoperationen durchzuführen (Cyberaufklärung, Cyberverteidigung, Cyberangriff);

3.

im Rahmen des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) subsidiär unterstützen und dessen Systeme schützen;

4.

die Betreiber kritischer Infrastrukturen subsidiär unterstützen;

5.

die zivilen Behörden des Bundes und der Kantone bei Cyberangelegenheiten subsidiär unterstützen. Zu diesem Zweck soll die Schweizer Armee:

6.

eine enge Kooperation mit den Hochschulen (z. B. ETHZ, EPFL), der ITWirtschaft und Vertretern der potenziell gefährdeten Infrastrukturen (Energie, Verkehr, Banken usw.) eingehen;

7.

die notwendigen organisatorischen Konzeptionen wie Gliederung und Aufbau des Kommandos, Einsatzdoktrin, Anwerbung von IT-/Cyberspezialisten, Rekrutierung von IT-/Cybersoldaten, Ausbildung, Ressourcenbeschaffung usw.

rasch vorantreiben.

Der Bundesrat hat das Anliegen der Motion in die Revision des Militärgesetzes und der Armeeorganisation 2023 aufgenommen, die Anfang Oktober 2020 in Vernehmlassung gegeben wurde und 2021/22 in den eidgenössischen Räten behandelt werden wird. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Führungsunterstützungsbasis auf Anfang 2024 in ein einsatzorientiertes, militärisches Kommando «Cyber» weiterzuentwickeln. Dieses soll künftig alle erforderlichen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen. Es ist ferner geplant, die Personalbestände im Bereich «Cyber» in den kommenden Jahren laufend auszubauen. Die genauen Bestände des Berufspersonals sind klassifiziert. Bei den Milizformationen in der Armee wird auf den 1. Januar 2022 ein Cyber-Bataillon und ein Cyber-Fachstab gebildet und damit der Bestand von aktuell rund 200 auf 575 Armeeangehörige erhöht. Mit dem Ausbau des Milizpersonals soll vor allem die Durchhaltefähigkeit der operationellen Mittel der Armee im Cyber-Bereich verbessert werden. 2018 wurde zum ersten Mal ein Cyber-Lehrgang durchgeführt, um entsprechende Spezialistinnen und Spezialisten auszubilden. Der Lehrgang dauert insgesamt 40 Wochen; seit Herbst 2019 können die Absolventinnen und Absolventen des Cyber-Lehrgangs den «Cyber Security Specialist mit eidgenössischem Fachausweis» erlangen. Verschiedene Hochschulen rechnen den Lehrgang grundsätzlich oder fallweise mit bis zu 21 ETCSPunkten an ein Studium an. Um die Ausbildungsqualität weiter zu erhöhen, wird die Ausbildung innerhalb der Armee durch ein Praktikum in Kooperation mit externen Partnern ergänzt, nämlich bei verschiedenen Polizeikorps, Betreibern kritischer Infrastrukturen und grossen Schweizer Unternehmen, die im Bereich IT/Cyber tätig sind.

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Mit den bereits umgesetzten und den in den kommenden Jahren geplanten Massnahmen lassen sich die mit dem Vorstoss angestrebten Ziele erreichen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung 2020 M 19.3427

Verzicht auf die unnötige Bildung eines Unterstützungskommandos in der Armee (N 27.9.19, SVP-Fraktion; S 16.6.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Bildung eines Unterstützungskommandos und damit die Zusammenlegung von Führungsunterstützungsbasis und Logistikbasis der Armee zu verzichten und dem Parlament dazu eine entsprechende Änderung des Militärgesetzes vorzuschlagen. Ein Mehrwert dieser weitreichenden Reorganisation und Ausweitung der Bürokratie im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist aus heutiger Sicht nicht mehr ersichtlich.

Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) war geplant, ab 2023 die Führungsunterstützungsbasis sowie die Logistikbasis mit der Sanität der Armee in einem neuen Kommando «Unterstützung» zusammenzulegen. Durch die Bildung eines Kommandos «Unterstützung» können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Optimierungsmöglichkeiten gegenüber der aktuellen Organisation erzielt werden. Die betroffenen Organisationseinheiten sowie deren Prozesse funktionieren gut und werden kontinuierlich verbessert.

Auf die Bildung eines Kommandos «Unterstützung» wird deshalb verzichtet. Eine entsprechende Anpassung wird in der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (SR 513.1) vorgenommen, die Anfang Oktober 2020 in die Vernehmlassung gegeben wurde und 2021/22 in den eidgenössischen Räten behandelt werden wird.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz 2015 M 14.3590

Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe für Angehörige des Zivilschutzes für die gesamte Dienstleistungszeit (N 26.9.14, Müller Walter; S 10.3.15)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Angehörige des Zivilschutzes Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe während der ganzen aktiven Zeit haben.

Der Bundesrat hat in der Botschaft vom 21. November 2018 zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes die Auffassung vertreten, dass die Motion abgeschrieben werden kann (BBl 2019 521, hier 537). Der Nationalrat hat jedoch am 14. Juni 2019 entschieden, die Motion nicht abzuschreiben. Der Ständerat folgte dem Nationalrat und sprach sich am 9. September 2019 ebenfalls gegen die Abschreibung 33 / 58

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der Motion aus mit der Begründung, die Anpassung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV; SR 661.1) liege noch nicht vor.

Am 12. August 2020 hat der Bundesrat die Änderung der WPEV auf den 1. Januar 2021 beschlossen (AS 2020 3625). Darin werden nun die Details der Anrechnung der Diensttage an die Wehrpflichtersatzabgabe geregelt. Für die Erfüllung der Motion insbesondere massgebend sind die Anrechnung von Schutzdiensttagen, die vor Beginn der Ersatzpflicht geleistet werden (Art. 5a Abs. 2), die Übertragung von verbleibenden anrechenbaren Schutzdiensttagen auf das Folgejahr (Art. 5a Abs. 3) sowie die Regelung der Anrechnung der von höheren Unteroffizieren und Offizieren nach der Ersatzpflicht geleisteten Schutzdiensttage (Art. 54a).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

armasuisse 2017 P 17.3243

Innovation und Sicherheit. Ein Tandem, das für den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz entscheidend ist (N 16.6.17, Golay)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, einen departementsübergreifenden Bericht vorzulegen über seine Förderstrategie zur Stärkung ausgewiesener Schweizer Unternehmen, die aufgrund der besonderen Natur ihrer Technologie oder ihrer Tätigkeit für den wirtschaftlichen Fortschritt und für die nationale Sicherheit wesentlich sind. Die «sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis» erfasst gewisse Unternehmen auf deren Ersuchen hin, wie dies die Rüstungspolitik des Bundesrates vorsieht. Nun ist das Erfasstsein noch keine Garantie für eine Zusammenarbeit mit der Regierung, und das Abwandern von Wissen und Produkten ins Ausland kann damit nicht verhindert werden. Die Kommission für Technologie und Innovation spielt bei der Förderung der Innovation eine wichtige Rolle, doch ist sie in den verschiedensten Gebieten tätig. Der verlangte Bericht soll möglichst alle Anreize untersuchen, damit sich in der Schweiz Technologien entwickeln und hier später auch genutzt werden, die für den Wohlstand und die Sicherheit unseres Landes entscheidend sind. Der Bericht soll nicht mehr als zehn Seiten umfassen.

Postulatsbericht vom 4. Dezember 2020 «Innovation und Sicherheit. Ein Tandem, das für den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz entscheidend ist.».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Bundesamt für Sport 2019 M 18.4150

Mitfinanzierung des Trainings- und Wettkampbetriebs auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung (S 13.3.2019, Engler; N 6.6.2019)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, auf dem Wege der Anpassung der Sportförderungsverordnung (Art. 41 Abs. 3 Bst. e, neu) die gesetzliche Grundlage zur Mitfinanzierung des Trainings- und Wettkampfbetriebs auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu schaffen, damit diese für den Breiten- und Leistungssport von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bestimmungsgemäss genutzt werden können.

Am 13. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Sportförderungsverordnung (SpoFöV; SR 415.01) geändert. Neu wird präzisierend geregelt, dass Bundesbeiträge auch zur Unterstützung der Durchführung von Trainings und Wettkämpfen auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung bestimmt sind. Die Bemessung der Bundesbeiträge erfolgt nach der effektiven Nutzung solcher Anlagen (Art. 41 Abs. 3 und 5). Die Bestimmungen sind seit dem 1. Februar 2020 in Kraft. Mit dem Voranschlag 2020 wurden 10 Millionen Franken zur Nutzung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung im Budget des Bundesamtes für Sport eingestellt. Diese zweckgebundenen Beiträge werden basierend auf einer Leistungsvereinbarung durch Swiss Olympic an die nationalen Sportverbände ausgerichtet (Art. 41 Abs. 1 und 2 SpoFöV).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Finanzdepartement

Generalsekretariat 2017 M 17.3508

Schaffung eines Cybersecurity-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund (S 19.9.17, Eder; N 7.12.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der laufenden Überarbeitung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) ein Cybersecurity-Kompetenzzentrum auf Stufe Bund zu schaffen und dafür die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Diese Organisationseinheit hat die Aufgabe, die zur Sicherstellung der Cybersecurity notwendigen Kompetenzen zu verstärken und bundesweit zu koordinieren. Sie soll departementsübergreifend wirksam sein, das heisst insbesondere, dass sie im Bereich Cybersecurity über Weisungsbefugnis gegenüber den Ämtern verfügen soll. Das Kompetenzzentrum arbeitet mit Vertretern der Wissenschaft (Hochschulen, Fachhochschulen), mit der IT-Industrie und mit den grösseren Infrastrukturbetreibern (insbesondere Energie, Verkehr) zusammen.

2018 P 16.4073

Cyberrisiken. Für einen umfassenden, unabhängigen und wirksamen Schutz (N 28.2.18, Golay)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht über die Anwendung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) vorzulegen.

Bevölkerung und Wirtschaft konnten davon nämlich bisher nicht viel wahrnehmen.

Der Bericht soll insbesondere Fragen zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie die mit der Aufteilung verbundenen Risiken behandeln. Ausserdem sollen folgende Aspekte beleuchtet werden: die Führung bei grossen nationalen Krisen, Fragen und Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von im Ausland ansässigen oder in ausländischem Besitz befindlichen Dienstleistungsanbietern, der Erhalt von hochstehendem Fachwissen in der Schweiz sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Industrie und Bund.

2018 P 18.3003

Eine klare Cyber-Gesamtstrategie für den Bund (N 6.3.18, Sicherheitspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2018 ein klares Gesamtkonzept zum Schutz und zur Verteidigung des zivilen und militärischen Cyberraumes zu erstellen. Die gegenwärtig laufenden Arbeiten der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) sind dabei zu berücksichtigen. Die Zusammenführung bereits bestehender oder in Erarbeitung befindlicher Departementskonzepte (Aktionspläne) ist kein Gesamtkonzept (eins plus eins muss mehr ergeben als zwei).

Das Gesamtkonzept soll mindestens enthalten:

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­

eine klare Definition des Auftrags der Armee im Bereich Cyberverteidigung;

­

Eine klare Definition des Auftrags der zivilen Cyberbehörden;

­

woraus sich ergibt: die Abgrenzung und Visualisierung der Kompetenzen (Organigramm mit allen im Bereich Cyber involvierten Stellen inklusive Pflichtenheften beim Bund);

­

ein Konzept für die Finanzierung (einschliesslich allfälliger Beschaffungen und folgender Betriebskosten) und realistische Personalrekrutierung für die Verteidigung und zivile Cyberbehörden;

­

einen internationalen Vergleich zwischen der Schweiz und hinsichtlich Struktur, Mengengerüst und Herangehensweise relevanten Ländern hinsichtlich der Ressourcen und Finanzen für den militärischen und zivilen Cyberbereich.

Der Bericht soll a) die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden und b) den möglichen Ernst- und Verteidigungsfall, in dem der Bundesrat Teile der Armee als strategische Reserve einsetzt, beinhalten.

Bericht vom 27. November 2019 «Bericht über die Organisation des Bundes zur Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken».

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion und der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 17.4295

Sicherheitsstandards für Internet-of-Things-Geräte prüfen, weil diese eine der grössten Bedrohungen der Cybersicherheit sind (N 16.3.18, Glättli)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht, in einem Kurzbericht aufzuzeigen, wie im rasant wachsenden Bereich der ans Internet angebundenen Geräte (Internet of Things, IoT) die Sicherheit dieser Geräte erhöht und ihr Missbrauch für Cyberkriminalität erschwert werden kann.

Abzuklären und aufzuführen ist unter anderem: 1.

ein kurzer Überblick über grössere Internet-Attacken unter Verwendung von IoT-Geräten;

2.

der Stand internationaler Sicherheitsrichtlinien für IoT-Geräte (ähnlich den Zulassungsbestimmungen für elektrische Geräte) und deren Umsetzung in der Schweiz;

3.

die Einführung interner Richtlinien für den Bund und bundesnahe Betriebe mit Sicherheitsbedingungen zum Kauf und Einsatz von IoT-Geräten;

4.

die Einführung von Sicherheitsrichtlinien bei Betreibern kritischer Infrastruktur: zu erfüllende Sicherheitsbedingungen zum Kauf und Einsatz von IoT-Geräten;

5.

die Möglichkeit, durch Meldepflichten oder Anreize die Chance zu erhöhen, dass bekannte Sicherheitslücken von Geräten einer zentralen Stelle (z. B. Melani) gemeldet werden;

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6.

die Möglichkeit, von den Herstellern zumindest während der Gewährleistungszeit (Garantiefrist) Sicherheitsupdates für bekanntgewordene Sicherheitslücken einzufordern.

Der Bericht soll knapp und eingängig sein und ggf. sinnvolle Umsetzungen auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe konkret ausführen. Dabei ist wo möglich die Unterstützung zur Schaffung internationaler Standards oder zu deren Übernahme einer schweizerischen Insellösung vorzuziehen.

Postulatsbericht vom 29. April 2020 «Sicherheitsstandards für Internet-of-Things-Geräte (IoT)».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2017 P 17.3842

Welchen Einfluss haben schweizerische Regulierungen auf Investitionsmöglichkeiten hiesiger KMU in Afrika?

(N 15.12.17, Chevalley)

Eingereichter Text: Ich beauftrage den Bundesrat zu untersuchen, welche Auswirkungen verschiedene schweizerische Regulierungen (Zugang zu Bankkrediten, Umsetzung von Regulierungen durch die Finma, den Unternehmen auferlegte Gouvernanz usw.) auf die Möglichkeit hiesiger Unternehmen haben, auf dem afrikanischen Kontinent Investitionen zu tätigen. Hemmen die durch diese Regelungen auferlegten Anforderungen nicht eine grosse Zahl schweizerischer KMU daran, sich an der Entwicklung eines Kontinents zu beteiligen, der wirtschaftlich rasant wächst, und dort zu investieren? Was wäre zu tun, um diese Situation zu verbessern?

Postulatsbericht vom 2. September 2020 «Einfluss der Schweizer Finanzmarktregulierung auf Investitionsmöglichkeiten von Schweizer KMU in Afrika».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3620

Transparenz über Kostenfolgen der Finma-Rundschreiben (S 19.9.17, Germann)

2018 P 17.3566

Transparenz über Kostenfolgen der Finma-Rundschreiben (N 6.3.18, Vogler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Kosten den betroffenen Finanzinstituten durch Regulierung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) in Form von Rundschreiben entstehen.

Postulatsbericht vom 20. März 2020 «Kostenfolgen von FINMA-Rundschreiben».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2018 P 17.4204

Reicht die Bankenaufsicht, um die Gefahren der Geldwäscherei im Rohstoffsektor einzudämmen? (S 7.3.18, Seydoux-Christe)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die Wirksamkeit der indirekten Aufsicht über die Handelstätigkeiten der Finanzintermediäre unter dem Blickwinkel der Geldwäschereibekämpfung darstellt. Darin soll geschätzt werden, wie hoch der Prozentsatz der Handelsgeschäfte ist, die von der Schweiz aus getätigt werden und Gegenstand einer Finanzierung durch die Banken sind. Der Bundesrat soll in dem Bericht zudem die Sorgfaltspflichten darstellen, denen die Banken bei derartigen Geschäften unterstehen, und untersuchen, inwiefern diese Pflichten konkret eingehalten werden. Er behandelt deren Wirksamkeit und die Mittel für eine Verbesserung.

Postulatsbericht vom 26. Februar 2020 «Aufsicht über die Rohstoffhandelstätigkeiten unter dem Blickwinkel der Geldwäscherei».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 P 19.3127

Internationale Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit.

Wie kann die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzsektors gewährleistet werden? (N 2.3.20, Thorens Goumaz [Girod])

Eingereichter Text: Im Finanzsystem besteht ein grundlegender Trend zur Nachhaltigkeit. Die Europäische Union hat dazu einen ehrgeizigen Aktionsplan veröffentlicht.

Deutschland hat kürzlich angekündigt, dass es auf diesem Gebiet führend werden möchte und diesbezüglich einen Aktionsplan ausarbeiten wird. Luxemburg versteht sich als Pionier auf dem Gebiet nachhaltiger Finanzprodukte. Frankreich hat in diesem Zusammenhang Vorschriften erlassen und den Dachverband Finance for Tomorrow geschaffen. Gleiches gilt für das Vereinigte Königreich (Green Finance Initiative) und Singapur (Asia Sustainable Finance Initiative). Internationale Organisationen wie die Uno, die OECD oder die G 20 haben sich des Themas angenommen.

Das Pariser Klimaabkommen verlangt, dass Finanzströme mit einer CO2-armen Wirtschaftsentwicklung vereinbar sind. Die jüngere Generation und insbesondere die Millennials fragen sich, welche Auswirkungen ihre Investitionen auf die Umwelt haben.

Zudem berücksichtigen Anlegerinnen und Anleger in der ganzen Welt Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Investitionsentscheiden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das nachhaltige Finanzsystem Perspektiven eröffnet. Die Schweiz muss im Wettbewerb mit anderen Finanzmarktplätzen darauf achten, nicht den Anschluss zu verpassen, und die Chancen nutzen. Daher wird der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht zu unterbreiten, in dem die folgenden Aspekte dargestellt werden: 1.

die im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit festzustellenden Entwicklungen der Rahmenbedingungen und der Finanzmärkte auf den europäischen Finanzplätzen und bei den wichtigsten Konkurrenten des Schweizer Finanzplatzes;

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2.

die Auswirkungen dieser Entwicklungen, unter Berücksichtigung von Soft Law und insbesondere des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen, auf die rechtliche Äquivalenz der Schweiz, die Wettbewerbsfähigkeit und den Marktzugang. Dargestellt werden soll ebenfalls, wie die rechtliche Äquivalenz, die Wettbewerbsfähigkeit und der Marktzugang der Schweiz mittelund langfristig gewährleistet werden können;

3.

allfällige Faktoren, die unter den jetzigen Rahmenbedingungen einer optimalen Anpassung des Finanzsektors an diese Entwicklungen im Weg stehen, sowie mögliche Massnahmen, die freiwillig oder auf eine andere Art und Weise ergriffen werden können, um die Branche sinnvoll zu begleiten und ihr zu ermöglichen, die Chancen des derzeitigen weltweiten Wandels hin zu einem nachhaltigeren Finanzwesen zu nutzen.

Postulatsbericht vom 24. Juni 2020 «Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2019 M 16.3399

Wissen in der Bundesverwaltung sichern (N 14.12.17, Bigler; S 17.9.18; N 12.3.19; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgaben für die Vergabe von externen Beratungsmandaten in den nächsten fünf Jahren jährlich um 8 Prozent zu reduzieren. Zusammen mit dieser Kostenreduktion und der verwaltungsinternen Effizienzerhöhung wird der Bundesrat ebenfalls beauftragt, die Kosten der externen Mandate nach Departementen transparent auszuweisen sowie Richtlinien zu entwickeln, wie das Wissen im Normalfall in der Bundesverwaltung gesichert werden kann und welches Wissen im Ausnahmefall durch die Mandatierung Externer zu generieren ist.

Die Basis für die Berechnung der Reduktion von jährlich 4 Prozent bildete der Finanzplan 2020­2022 vom 22. August 2018 (Finanzplanjahr 2020; Beratungsaufwand 212 Mio. Fr.). Die Vorgaben werden im Voranschlag 2021 (185 Mio. Fr.) sowie in den Finanzplanjahren 2022­2023 (jeweils rund 175 Mio. Fr.) klar erfüllt. Zudem liegt der Anteil externer Beratungsmandate an den Personalausgaben sowohl im Voranschlag 2021 als auch in den Finanzplanjahren 2022­2023 bei drei Prozent oder darunter, das heisst, der Richtwert, den der Ständerat bei der Annahme der Motion ergänzt hat, wird eingehalten.

Zur Thematik Wissenssicherung werden einerseits in der Personalstrategie Bundesverwaltung 2020­2023 im Rahmen der Zielsetzung «Wissen vernetzt nutzen» Plattformen für die Vernetzung und den Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Führungskräften geschaffen. Andererseits ist als Massnahme aus den Folgearbeiten zum Schlussbericht der Arbeitsgruppe «Digitalisierung und IKT-Organisation» die Erweiterung von bestehenden und der Aufbau von neuen Kommunikations- und Kollaborationskanälen vorgesehen. Das Thema Wissensmanagement ist zudem auch Teil der bundesinternen, digitalen Plattform, auf die sämtliche Mitarbeiterinnen und 40 / 58

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Mitarbeiter zugreifen können. Darin sind auch Aspekte zur Wissenssicherung publiziert.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössisches Personalamt 2019 P 18.4217

Einführung eines Innovation-Fellowship-Programms in der Bundesverwaltung (N 12.6.19, Marti Min Li)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines InnovationFellowship-Programms zu prüfen. Mit diesem Fellowship-Programm sollen talentierte Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen IT, Design oder Innovation aus innovationskräftigen Unternehmen oder mit anderweitig einschlägigen unternehmerischen Erfahrungen mit starkem Innovationsbezug für eine begrenzte Zeit in der Bundesverwaltung beschäftigt werden.

Postulatsbericht vom 18. September 2020 «Einführung eines Innovation-FellowshipProgramms in der Bundesverwaltung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung

Eidgenössische Zollverwaltung 2017 M 17.3188

Grenzwachtkorps. Schuster, bleib bei deinem Leisten!

(N 13.9.17, Romano; S 12.12.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit das Grenzwachtkorps (GWK) im Zusammenhang mit den Migrationsströmen sich auf seine Kernaufgabe, die Grenzkontrolle und die Registrierung der Migrantinnen und Migranten, konzentrieren kann und sich nicht um damit zusammenhängende logistische Aufgaben und um das Management der ausserordentlichen Lage kümmern muss. Insbesondere kommt nicht infrage, dass das GWK Migrantentransporte durchführt, Infrastrukturen überwacht oder andere Aufgaben erledigt, die nicht direkt mit dem gesetzlichen Auftrag zusammenhängen. Für die mehr logistischen Tätigkeiten ist nicht das GWK einzusetzen; vielmehr müssen zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden.

Im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus der Migrationslage in den Jahren 2015 und 2016 wurden die internen Prozesse angepasst, Effizienzmassnahmen ergriffen und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern überprüft. Gerade während der diesjährigen ausserordentlichen Lage aufgrund der Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass es wichtig ist, dass sich die nationalen und kantonalen Behörden jeweils auf ihre originären Aufgaben konzentrieren, um gemeinsam einer solchen Lage zu begegnen. Mit der Weiterentwicklung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) hin 41 / 58

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zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wird dem Anliegen ebenfalls Rechnung getragen. Mit dieser Neuausrichtung wird die EZV ihren Kernauftrag ­ umfassende Sicherheit an der Grenze für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat ­ in einem sich schnell wandelnden Umfeld noch effizienter und effektiver wahrnehmen können. Ein Eckpfeiler dieser Neuausrichtung ist die Stärkung der operativen Tätigkeit, um flexibel und rasch auf zukünftige Herausforderungen reagieren zu können.

Dies erfolgt unter anderem durch die Schaffung eines einheitlichen Berufsbilds und durch die Bündelung der operativen Kräfte in einem einzigen Direktionsbereich. Das neue Berufsbild «Fachspezialist/Fachspezialistin für Zoll und Grenzsicherheit» löst die bisherigen Berufe «Grenzwächterin/Grenzwächter» sowie «Zollfachfrau/Zollfachmann» ab und erlaubt 360-Grad-Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln aus einer Hand.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Informatiksteuerungsorgan des Bundes 2016 P 16.3515

Abhängigkeit von Herstellern und Wege zur Risikominderung bei IT-Beschaffungen (N 30.9.16, Weibel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie hoch die Abhängigkeiten von welchen ICT-Anbietern sind, welche Ursachen dies hat sowie welche Auswirkungen (Bundesfinanzen, Gesamtwirtschaft usw.) und Risiken (Kontrolle durch Firmen usw.) damit verbunden sind. Insbesondere soll auf die Problematik von Produkteausschreibungen und «In-Brand»-Wettbewerben eingegangen werden. Als Risikominderungsstrategie ist aufzuzeigen, wie der Bundesrat gedenkt, diese Hersteller-Abhängigkeiten bei bestehenden und künftigen ICT-Systemen und -Produkten systematisch zu reduzieren.

Postulatsbericht vom 1. Mai 2019 «Abhängigkeit von Herstellern und Wege zur Risikominderung bei IT-Beschaffungen».

Da die die Finanzkommission des Nationalrats den Postulatsbericht zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2019 (Geschäft 20.006) noch nicht beraten hatte, wurde die Abschreibung des Postulats abgelehnt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Staatssekretariat für Wirtschaft 2017 P 15.3679

Bürokratieabbau durch Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts (N 15.6.17, Herzog)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die arbeitsrechtlichen respektive arbeitsgesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber umfassend zu analysieren und einen Bericht vorzulegen, der insbesondere aufzeigt, wie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Schweizer Dienstleistungssektor durch eine Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts respektive des Arbeitsgesetzes erreicht werden kann. Dabei sind sowohl konkrete Sofortmassnahmen als auch eine umfassende Überarbeitung des Arbeitsgesetzes zu evaluieren und in die Wege zu leiten, die auch dem Wandel der Arbeitswelt und der damit einhergehenden neuen Arbeitsformen und Technologien Rechnung tragen.

Postulatsbericht vom 14. Oktober 2020 «Bürokratieabbau durch Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3237

Prüfung einer Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe (S 6.6.18, Lombardi)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten der Vereinfachung der Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe und deren Durchsetzung von Amtes wegen (Art. 16 bis Art. 23 der Preisbekanntgabeverordnung, PBV) im Interesse aller am Wettbewerb Beteiligten und anhand des Massstabes des Durchschnittsadressaten zu prüfen.

Postulatsbericht vom 14. Mai 2020 «Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3483

Optimierung und Koordinierung der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit (N 28.9.18, Bourgeois)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten und vorzulegen, in dem zur Entwicklungszusammenarbeit die folgenden Themen behandelt werden:

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1.

Ein Vergleich zwischen der Sifem AG (Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes), dem Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Seco und der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz im Allgemeinen, was die Funktionsweise betrifft, die Unterstützungsleistungen und die allfälligen finanziellen Ergebnisse.

2.

Die Synergien, die zwischen diesen verschiedenen Systemen der finanziellen Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit möglich wären, sowie die Synergien zwischen öffentlichen und privaten Investitionen in den Schwellenländern.

3.

Was die möglichen Synergien betrifft: die Massnahmen, die der Bundesrat zu ergreifen gedenkt, damit die öffentlichen Gelder, die in die Entwicklungszusammenarbeit gesteckt werden, noch mehr Wirkung entfalten.

Postulatsbericht vom 6. März 2020 « Optimierung und Koordinierung der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2018 P 17.4059

Schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat.

Zweckmässigkeit und Modalitäten (N 26.9.18, Thorens Goumaz)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, inwiefern ein schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat zweckmässig wäre und auf welche Weise dieser Ausstieg ­ der im Dialog mit den betroffenen Kreisen, insbesondere mit der Landwirtschaft, erfolgen muss ­ bewerkstelligt werden könnte. In diesem Bericht sollen insbesondere die Chancen und Risiken eines schrittweisen Ausstiegs aus der Verwendung von Glyphosat aufgezeigt werden; ferner wird aufzuzeigen sein, wie diese Chancen genutzt und die Risiken minimiert werden können. Alternativen zur Verwendung von Glyphosat, seien diese nun schon vorliegend oder seien sie über die Forschung erst zu entwickeln, sollen insbesondere im Hinblick auf ihr Potenzial und ihre technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen dargelegt werden.

Glyphosat ist wegen der Unsicherheit, die über seine Auswirkungen auf die Gesundheit herrscht, äusserst umstritten. 2015 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (Iarc), eine Einrichtung der WHO, Glyphosat als für den Menschen «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft. Kurz darauf haben die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) und die Europäische Chemikalienagentur (Echa) dieser Einstufung widersprochen. Allerdings wurde die Efsa in der Folge beschuldigt, ihren Bericht auf ein Dokument von Monsanto abzustützen, in dem der Hersteller um die Verlängerung der Zulassung des Pestizids ersucht, und aus diesem Gesuch hundert Seiten übernommen zu haben. Angesichts dieser Vorgänge mobilisiert sich die Zivilgesellschaft, und mehrere europäische Staaten haben es abgelehnt, die Zulassung von Glyphosat zu verlängern. Die Verlängerung wurde nun aber dank der Stimme 44 / 58

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Deutschlands für fünf Jahre gewährt; sie hat in Deutschland zu einer wüsten Polemik geführt. Frankreich verlangt eine europäische Strategie für den Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat, und von französischer Seite wurde angekündigt, dass man innert dreier Jahre selbst die Initiative ergreifen werde.

Die Schweiz entwickelt Politiken zur Förderung der lokalen Landwirtschaft, welche die Umwelt respektiert und heimische Produkte fördert und die Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln versorgt. Diese Massnahmen sind Teil einer Qualitätsstrategie, welche Schweizer Produkte, bei uns und im Ausland, von Erzeugnissen unterscheidet, die auf weniger verantwortungsvolle Weise hergestellt worden sind. Die Schweiz hat bereits heute alles Interesse, einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat ins Auge zu fassen. Es wird darum gehen herauszufinden, auf welche Weise dies konkret geschehen kann; insbesondere sind heutige und zukünftige Alternativen zu Glyphosat zu untersuchen. Lassen wir uns nicht von anderen europäischen Agrarstaaten überholen, und geben wir uns die Mittel, damit wir die Chancen, welche ein solcher Umstieg mit sich bringt, nutzen können.

Postulatsbericht vom 11. Dezember 2017 «Schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat: Zweckmässigkeit und Modalitäten».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3380

Gesamtschau Agrarpolitik. Einfluss des Grenzschutzes auf der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Branchen (N 4.6.18, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Eingereichter Text: Die Gesamtschau ist durch einen Zusatzbericht zum Einfluss des Grenzschutzes auf die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Branchen und Industrien zu ergänzen.

Postulatsbericht vom 20. März 2020 «Einfluss des Grenzschutzes auf die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Branchen und Industrien».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 18.4087

Strukturelle Reformen bei Agroscope zugunsten der landwirtschaftlichen Forschung (N 12.12.18, Finanzkommission NR; S 11.3.19)

Eingereichter Text: Im Rahmen der strukturellen Reformen, die der Bundesrat seit 2017 zur Steigerung der Effizienz in der Bundesverwaltung und zur Entlastung des Bundeshaushalts prüft, ist unter anderem eine Kürzung des Budgets von Agroscope um rund 20 Prozent vorgesehen.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Höhe der Sparvorgabe zu überprüfen und in eine Effizienzvorgabe umzuwandeln. Dieser Effizienzgewinn soll als Investition für die Modernisierung und Effizienzsteigerung von Agroscope eingesetzt werden. Im Einklang mit der generellen Entwicklung der Bundesmittel zuhanden von Forschungs-

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und Innovationsinstitutionen soll der Bundesrat die Angemessenheit des Agrarforschungsbudgets im Hinblick auf die Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Klima überprüfen.

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 das Detailkonzept und den Umsetzungsplan zur Standortstrategie Agroscope verabschiedet. Agroscope wird künftig aus einem zentralen Hauptstandort in Posieux (FR), je einem regionalen Forschungszentrum in Changins (VD) und Reckenholz (ZH) sowie aus dezentralen Versuchsstationen bestehen. Mit der Umsetzung des Standortkonzepts werden schrittweise Effizienzgewinne generiert, indem Infrastruktur- und Betriebskosten von Agroscope gesenkt werden.

Mit der Realisierung verbunden ist die Notwendigkeit, Investitionen früher und zeitlich konzentriert zu tätigen, als dies beim Status quo der Fall wäre. Im Bundesratsbeschluss war vorgesehen, dass die Hälfte der Effizienzgewinne für die Forschung, die andere Hälfte für die vorgezogenen Investitionen eingesetzt werden soll. Am 27. Februar 2020 reichte die Finanzkommission des Nationalrats eine Motion zur Umwidmung aller Effizienzgewinne zugunsten von Agroscope und der Agrarforschung ein (Motion 20.3014 «Strukturelle Reform bei Agroscope. Sofortige Umwidmung der Effizienzgewinne zugunsten der Agrarforschung»). Der Nationalrat und der Ständerat haben die Motion am 4. Juni 2020 beziehungsweise am 24. September 2020 angenommen. Die Sparvorgabe wurde somit vollumfänglich in eine Effizienzvorgabe umgewandelt. Die Effizienzgewinne kommen vollständig der Stärkung der landwirtschaftlichen Forschung von Agroscope zugute. Sie ermöglichen Agroscope, die wichtigsten Herausforderungen in der heutigen Agrarforschung anzugehen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 18.4088

Praxisnahe Struktur für Agroscope (N 12.12. 18, Finanzkommission NR; S 11.3.19 )

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zur Stärkung von Agroscope auszuarbeiten. Bezüglich der Struktur ist ein Konzept mit einem zentralen Forschungscampus, mit je einem regionalen Forschungszentrum in der Deutsch- und der Westschweiz und mit dezentralen Forschungsstationen zu prüfen.

Der Bundesrat hat am 30. November 2018 entschieden, für Agroscope ein Standortkonzept mit einem zentralen Forschungscampus in Posieux (FR), zwei regionalen Forschungszentren in Changins (VD) und Reckenholz (ZH) sowie dezentralen Versuchsstationen weiterzuverfolgen. Er beauftragte das WBF (Agroscope), ein Detailkonzept und einen Umsetzungsplan für die zukünftige Standortstrategie zu erarbeiten.

Das Detailkonzept und der Umsetzungsplan wurden von Agroscope (Projektteam und Geschäftsleitung), dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Generalsekretariat des WBF erarbeitet, in engem Austausch mit den verschiedenen Stakeholdern. Am 8.

Mai 2020 hat der Bundesrat das Detailkonzept und den Umsetzungsplan zur Standortstrategie Agroscope verabschiedet. Agroscope wird künftig aus einem zentralen Hauptstandort in Posieux, je einem regionalen Forschungszentrum in Changins und Reckenholz sowie aus dezentralen Versuchsstationen bestehen. Die Versuchsstatio-

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nen werden anwendungs- und praxisorientierte Forschungsfragen im jeweiligen lokalen Kontext bearbeiten, dies in enger Verbindung mit der Landwirtschaft und mit Partnern in der Aus- und Weiterbildung und der Beratung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 18.4275

Übersicht über die entlastenden und belastenden Spezialregeln der Landwirtschaft (S 20.3.19, Caroni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einer Übersicht aufzuzeigen, welchen (entlastenden sowie belastenden) Spezialregeln die Schweizer Landwirtschaft im Vergleich zur übrigen Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung untersteht. Wo sinnvoll, soll er auch quantifizierende Hinweise geben.

Postulatsbericht vom 13. Dezember 2018 «Übersicht über die entlastenden und belastenden Spezialregeln in der Landwirtschaft».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bundesamt für Energie 2017 P 15.4013

Erdverlegung der Übertragungsleitung Chamoson-Ulrichen (N 9.3.17, Reynard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob der Bau einer unterirdischen Leitung auf dem gesamten Trassee zwischen Chamoson und Ulrichen in die Planung des Schweizer Stromnetzes aufgenommen werden kann.

Die Leitung zwischen Chamoson und Ulrichen wird nach Fertigstellung die drei Abschnitte Chamoson ­ Chippis, Chippis ­ Mörel/Filet und Mörel/Filet ­ Ulrichen umfassen. Für die Abschnitte Chamoson ­ Chippis und Mörel/Filet ­ Ulrichen liegen bereits rechtskräftige Plangenehmigungen für eine Freileitung vor. Darauf kann der Bundesrat nicht zurückkommen. Der Abschnitt Chippis ­ Mörel/Filet befindet sich derzeit im Plangenehmigungsverfahren. Die Frage nach der Verkabelung der Leitung ist insbesondere deshalb Verfahrensgegenstand, weil der Kanton Wallis im Rahmen einer Einsprache eine Überprüfung der sachplanerischen Festsetzung für eine Freileitung verlangte. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) und das Bundesamt für Energie (BFE) müssen sich deshalb vor der allfälligen Erteilung einer Plangenehmigung mit der Frage auseinandersetzen, ob der Sachplan noch aktuell ist. Der Entscheid des ESTI und des BFE wird von den Gerichten überprüft werden können. Insofern findet die gewünschte Überprüfung effektiv statt. Zudem wird dem Kanton Wallis der Rechtsweg an das Bundesverwaltungsgericht und eventuell auch ans Bundesgericht offenstehen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats ­ soweit dieses nicht bereits hinfällig wurde ­ als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2017 M 17.3100

Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 100 Stundenkilometer auf Schweizer Autobahnen für Motorwagen mit Anhänger (N 16.6.17, Burkart; S 11.12.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesrevision vorzuschlagen, welche die Höchstgeschwindigkeit für Motorwagen mit Anhänger und Wohnwagen auf Schweizer Nationalstrassen von 80 auf 100 Stundenkilometer erhöht, sofern die notwendigen technischen Anforderungen erfüllt werden. Die notwendigen technischen Anforderungen sind vom Bundesrat festzulegen.

Nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der revidierten Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11) beträgt die Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger ab dem 1. Januar 2021 100 km/h (AS 2020 2139).

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 M 17.3267

Für gleich lange Spiesse. Verkauf und Ausschank von Alkohol auch auf Autobahnraststätten zulassen (N 13.6.17, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR; S 13.9.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen bzw. dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen, dass der Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten erlaubt ist.

Das Alkoholverkaufs- und Alkoholausschankverbot in Artikel 6 Absatz 2 der Nationalstrassenverordnung (SR 725.111) wird mit der Änderung vom 20. Mai 2020 auf den 1. Januar 2021 aufgehoben (AS 2020 2137).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 M 17.3666

Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben. Schaffung von Rechtssicherheit durch die Lockerung und Klärung der Bestimmungen über das Rechtsvorbeifahren (N 27.2.18, Burkart; S 13.6.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 36 Absatz 5 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) so anzupassen, dass das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen generell zugelassen ist. Das Verbot des Rechtsüberholens soll hingegen beibehalten werden.

Artikel 36 Absatz 5 Buchstabe a der revidierten Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11) erlaubt ab dem 1. Januar 2021 auf Autobahnen das Rechtsvorbeifahren bei Kolonnenverkehr (AS 2020 2139).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 M 17.4132

Abbau von technischen Handelshemmnissen bei der Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts und der Anhängelast von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen (N 16.3.18, Regazzi; S 27.9.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass bei der Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen keine zwingenden technischen Änderungen vorgenommen werden müssen und anerkannte Prüfstellen Anhängelasten gewähren oder erhöhen können.

Artikel 42 Absatz 1 der revidierten Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) ermöglicht seit dem 1. Februar 2019 eine vereinfachte Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts und der Anhängelast von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen (AS 2019 253).

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2017 M 14.4075

Die Post. Postsendungen sollen allen zugestellt werden!

(N 12.9.16, Clottu; S 15.6.17)

2017 M 14.4091

Die Post. Postsendungen sollen allen zugestellt werden!

(N 12.9.16, Maire Jaques-André; S 15.6.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Postverordnung vorzuschlagen, damit die in Artikel 14 Absatz 3 in fine des Postgesetzes vorgesehenen Ausnahmen nicht mehr dazu führen, dass die Einwohnerschaft von ganzjährig bewohnten Siedlungen von jeglicher Zustellung ausgeschlossen wird.

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 eine Änderung der Postverordnung (SR 783.01) beschlossen, womit die Vorschriften zur Hauszustellung verschärft werden (AS 2020 4125). Neu ist die Schweizerische Post grundsätzlich zur Hauszustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser verpflichtet. Sie kann die Hauszustellung nur in Ausnahmefällen einstellen oder einschränken. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 M 16.4027

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie.

Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden (N 17.3.17, Fluri; S 26.9.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vorzulegen, mit der die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind, um die SRG in der Konzession zu verpflichten, in den Bereichen der Auftragsproduktionen und filmtechnischen Dienstleistungen mit der veranstalterunabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie der Schweiz zusammenzuarbeiten und insbesondere einen definierten Teil ihres Produktionsbedarfs durch Auftragsvergabe an unabhängige Anbieter in der Schweiz zu decken.

Mit der neuen Konzession wurde die SRG verpflichtet, einen angemessenen Anteil von Aufträgen an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz zu vergeben. Die SRG hat diese Zusammenarbeit in einer Vereinbarung zu regeln (Art. 27 Konzession SRG, BBl 2018 5545, 5555). Das Ziel der Motion ist damit auf der Basis der SRG-Konzession erreicht, ohne dass eine Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (SR 784.40) nötig ist.

Zwischen den Verbänden und der SRG wurde bereits eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Die Vereinbarung war zunächst bis 50 / 58

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Ende 2020 befristet. Wegen der Coronakrise haben die audiovisuelle Industrie und die SRG einvernehmlich entschieden, auf Verhandlungen für dieses Jahr zu verzichten und die Vereinbarung um ein Jahr unverändert zu verlängern. Die aktuelle Vereinbarung gilt also bis Ende 2021. Die neue Vereinbarung wird im nächsten Jahr verhandelt werden.

Zwischen der SRG und der audiovisuellen Industrie hat sich eine Zusammenarbeit eingespielt, die nicht erwarten lässt, dass es in Zukunft zu einem vertragslosen Zustand kommt. Sollte es aber dennoch dazu kommen, kann das UVEK Vorgaben gestützt auf die Konzession SRG machen. Die aktuelle Konzession ist bis Ende 2022 gültig. Es wird beabsichtigt, die Konzession zu verlängern. Die konzessionsrechtliche Grundlage zur Durchsetzung einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der audiovisuellen Industrie ist also gesichert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion entgegen Nationalrat und Ständerat, die eine Abschreibung in der Wintersession 2020 abgelehnt haben, als erfüllt und beantragt erneut deren Abschreibung.

2018 M 16.3848

Flächendeckende Postzustellung bis zur Mittagszeit (N 8.3.18, Candinas; S 28.11.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Post grundsätzlich bis mindestens 12.30 Uhr an alle Haushalte zugestellt werden muss, wenn in einer Region keine Frühzustellung angeboten wird.

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 eine Änderung der Postverordnung (SR 783.01) beschlossen, welche die Schweizerische Post verpflichtet, künftig in Gebieten ohne Frühzustellung die Tageszeitungen bis spätestens um 12.30 Uhr zuzustellen (AS 2020 4125). Diese Vorgabe gilt es zu mindestens 95 Prozent zu erfüllen. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.3235

Die umsatzabhängige Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen ist problematisch (S 18.6.19, Abate)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Alternativen zur Methode der heutigen umsatzabhängigen Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen zu prüfen.

Bei der Überprüfung des neuen Systems der Abgabe für Radio und Fernsehen hat der Bundesrat am 16. April 2020 auch das Anliegen des Postulats Abate geprüft. In seiner Beurteilung kommt der Bundesrat zum Schluss, dass im Vergleich mit anderen denkbaren Modellen die Anknüpfung am Gesamtumsatz die am besten geeignete Methode für die Erhebung einer Abgabe bei Unternehmen ist. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, vom gewählten umsatzabhängigen Abgabesystem abzuweichen. (vgl. die aus-

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führlichen Erwägungen des Bundesrats zur Prüfung des Postulats Abate im Faktenblatt «Überprüfung des Abgabesystems», das als Beilage zur Medienmitteilung des Bundesamts für Kommunikation vom 16. April 2020 veröffentlicht worden ist: www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/60950.pdf) Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 20.3145

Unabhängige und leistungsfähige Medien sind das Rückgrat unserer Demokratie (S 4.5.20, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR; N 5.5.20)

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Unabhängige und leistungsfähige Medien sind das Rückgrat unserer Demokratie (N 5.5.20, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR; N 5.5.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in der aktuellen Krisensituation für eine Überbrückungshilfe für die Schweizer Medien zu sorgen, so dass die Folgen der Corona-Pandemie keine irreparablen Schäden hinterlassen.

Er sieht dazu insbesondere folgende Massnahmen vor: 1.

Das geplante Paket zur Stärkung der Schweizer Medien, welches eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, des Postgesetzes und ein neues Gesetz für elektronische Medien umfasst, wird so rasch wie möglich dem Parlament zur Beratung unterbreitet.

2.

Bis längstens zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage wird die Schweizerische Depeschenagentur (KEYSTONE-SDA) mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterstützt, damit diese ihren Text-Basisdienst den Schweizer Medien in drei Sprachen unentgeltlich zur Verfügung stellen kann.

3.

Bis längstens zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage stellt die Schweizerische Post die Regional- und Lokalzeitungen zu deren Existenzsicherung kostenlos zu. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung ist, dass für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende ausbezahlt wird.

Der Bundesrat stellt bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Grundlagen und die finanziellen Mittel (ca. 25 Mio. Franken pro Jahr) rechtzeitig zur Verfügung.

4.

Bis längstens zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage stellt die Schweizerische Post die übrigen abonnierten Tages- und Wochenzeitungen (nationale Titel mit einer Auflage von mehr als 40'000 Exemplaren) zu einem vergünstigten Tarif zu, welcher sich an der bisherigen Zustellermässigung orientiert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung ist, dass für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende ausbezahlt wird. Der Bundesrat stellt bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Grundlagen und die finanziellen Mittel (ca. 10 Mio. Franken pro Jahr) rechtzeitig zur Verfügung.

5.

Für die Unterstützung der Frühzustellung wird raschestmöglich eine Lösung gefunden. Die bereits angelaufenen Arbeiten sollen so zügig wie möglich abgeschlossen werden.

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2020 M 20.3146

Covid-19. Nothilfegelder für die privaten Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz sofort ausschütten (S 4.5.20 Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR; N 5.5.20)

2020 M 20.3155

Covid-19. Nothilfegelder für die privaten Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz sofort ausschütten (N 4.5.20, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR; N 5.5.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, die Gelder aus der Schwankungsreserve der Radio- und TV-Abgabe für Unterstützungsmassahmen aufgrund der COVID-Krise in der Höhe von 30 Mio. auszuschütten. Die Branche wird zur Ausarbeitung der Detailbestimmungen miteinbezogen. Der Bundesrat stellt bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Grundlagen und die finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung.

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2020 zwei entsprechende Notverordnungen verabschiedet: In der Covid-19-Verordnung elektronische Medien (SR 784.402) werden private Radio- und Fernsehveranstalter mit 30 Millionen Franken aus der Radio- und Fernsehabgabe direkt unterstützt. Weiter übernimmt der Bund die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Die Covid-19-Verordnung Printmedien (SR 783.03) regelt die finanzielle Unterstützung der abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse. Die Regelungen sind am 1. Juni 2020 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der vier Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Umwelt 2014 M 12.3334

Vollzug der Revitalisierung der Gewässer (N 12.6.12, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 4.6.14; N 11.9.14; Punkte 1­4 und 6 abgelehnt. Einleitungssatz und Punkt 5 mit Änderung angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetzes (Revitalisierung der Gewässer) die Gewässerschutzverordnung in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu ändern und dabei: 1.

den Interessen der Landwirtschaft und dem Interesse nach einer Verdichtung des Baugebietes stärker Rechnung zu tragen;

2.

den Kantonen die Kompetenz und die Freiheit einzuräumen, die Interessen betreffend Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen und standortgebundener landwirtschaftlicher Anlagen verstärkt berücksichtigen zu können;

3.

den Kantonen die Kompetenz einzuräumen, innerhalb des Baugebietes den jeweiligen Gewässerraum unter Abwägung der verschiedenen Interessen flexibel festzulegen;

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4.

die Definition der «extensiven Bewirtschaftung des Gewässerraumes» entsprechend den geltenden Regeln zum ökologischen Leistungsnachweis anzupassen, d. h., Betriebseinschränkungen nur auf einem Krautsaum mit einer Mindestbreite von 6 Metern, davon 3 Meter ohne Düngung und ohne Pflanzenschutzmittel, vorzusehen;

5.

einen effektiven Ersatz der Fruchtfolgeflächen (FFF) gemäss Artikel 36a Absatz 3 des Gewässerschutzgesetzes zu gewährleisten. Der Gewässerraum gilt nicht als FFF und kann deshalb nicht den Status einer «potenziellen FFF» erhalten;

6.

die Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen vorher zu konsultieren und in die Entscheide einzubeziehen.

2015 M 12.4230

Nationales Kompetenzzentrum Boden als Gewinn für Landwirtschaft, Raumplanung und Hochwasserschutz (N 17.6.14, Müller-Altermatt; S 4.6.15)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen für eine zentrale unabhängige Verwaltungs- und Koordinationsstelle für Bodeninformationen zu schaffen. Diese soll als Bodenkompetenzzentrum sowohl quantitative als auch qualitative Bodeninformationen verwalten und zudem Standards zur Datenerhebung und zur Interpretation verbindlich festsetzen und aktualisieren.

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 ein Massnahmenpaket zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Boden und den Sachplan «Fruchtfolgeflächen» verabschiedet. Er hat damit die langfristige Finanzierung des Kompetenzzentrums Boden sowie die Erarbeitung eines Konzepts für eine schweizweite Bodenkartierung beschlossen.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der beiden Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 P 17.3505

Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen (S 13.9.17, Vonlanthen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Schweiz die Chancen, die sich aus der Kreislaufwirtschaft ergeben, optimal nutzen kann. Dabei geht er insbesondere auf steuerliche Anreize ein und beantwortet namentlich folgende Fragen: 1.

Welche steuerlichen Massnahmen haben andere europäische Länder getroffen, um die Chancen der Kreislaufwirtschaft zu nutzen?

2.

Welche dieser Massnahmen sind im Hinblick auf die Ziele, die sich der Bundesrat in Bezug auf die Ressourceneffizienz und die Nachhaltigkeit gesetzt hat, auch für die Schweiz von Interesse?

3.

Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturen?

4.

Welche Auswirkungen eines solchen Sondersteuersatzes sind aufgrund der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern auf die Ressourceneffizienz,

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das Wirtschaftswachstum, die Wertschöpfung im Inland und die Beschäftigung zu erwarten?

5.

Welche weiteren Massnahmen sind neben einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes denkbar, um das Potenzial, das sich aus der Kreislaufwirtschaft ergibt, optimal zu nutzen?

Postulatsbericht vom 19. Juni 2020 «Steuerliche und weitere Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 18.4211

Von welcher Bedeutung könnten negative CO2-Emissionen für die künftigen klimapolitischen Massnahmen der Schweiz sein?

(N 22.3.19, Thorens Goumaz)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, von welcher Bedeutung negative CO2-Emissionen (Abscheidung und Speicherung sowie Nutzung von CO2) für die künftigen klimapolitischen Massnahmen der Schweiz sein könnten.

Postulatsbericht vom 2. September 2020 «Von welcher Bedeutung könnten negative CO2-Emissionen für die künftigen klimapolitischen Massnahmen der Schweiz sein?».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3001

Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen (N 4.6.19, Finanzkommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Vollzug der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vereinfacht und welches Synergiepotenzial dadurch für Bund und Kantone erzielt werden kann.

Postulatsbericht vom 11. November 2020 «Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Bundesamt für Raumentwicklung 2011 M 10.3489

Umfassender Schutz des Kulturlandes in der Raumplanung (N 1.10.10, Hassler; S 1.6.11; Punkte 1 und 3 angenommen.

Punkt 2 abgelehnt)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in der Gesetzgebung zur Raumplanung: 1.

griffige Instrumente zu verankern, um das Kulturland (insbesondere die landwirtschaftliche Nutzfläche, die Fruchtfolgeflächen und die Sömmerungsgebiete) umfassend zu schützen;

2.

den Wald zu integrieren und die nötigen Massnahmen anzugehen, um den absoluten Schutz des Waldes zu lockern;

3.

Instrumente vorzuschlagen, um die Fruchtfolgeflächen zu sichern.

2011 M 10.3659

Raumplanung und wirksamer Schutz von Kulturland (N 17.12.10, Bourgeois; S 1.6.11; Punkt 1 angenommen.

Punkt 2 abgelehnt)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt: 1.

das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (SR 700) mit klaren Richtlinien zu den kantonalen Richtplänen zu ergänzen, die den Schutz von Kulturland gewährleisten;

2.

insbesondere darauf zu achten, dass die Mittel des Infrastrukturfonds erst ausbezahlt werden, wenn diese Richtlinien umgesetzt worden sind.

2016 P 15.4088

Verhältnis des Kulturlandschutzes zu anderen Schutzansprüchen (N 2.3.16, Geschäftsprüfungskommission NR)

Eingereichter Text: Die Kommission fordert den Bundesrat auf, vor dem Hintergrund der im Bericht der GPK-NR festgestellten schwachen gesetzlichen Verankerung des Kulturlandschutzes die Zweckmässigkeit der bestehenden Prioritätenordnung von Schutzansprüchen mit Bodennutzung umfassend zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei überprüft er insbesondere das Verhältnis des Kulturlandschutzes zum Waldschutz. Zudem zeigt er auf, inwiefern die Koordination und Abstimmung der verschiedenen Schutzansprüche mit Bodennutzung (Kulturland-, Wald-, Umwelt-, Gewässer-, Moor-, Natur- und Heimatschutz usw.) normativ verbessert werden kann.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (SR 700) im Jahr 2014 hatte der Bundesrat verschiedene gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen, die darauf abzielten, das Kulturland und ­ als wichtigen Teil davon ­ die Fruchtfolgeflächen besser zu schützen. In der Auswertung der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass diese Vorschläge politisch nicht tragfähig sind. Es fehlt damit an der politischen Bereitschaft, die von diesen Vorstössen geforderten gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen. Die Verbesserung des Kulturlandschutzes ist jedoch ein wichtiges Anliegen, das von breiten Kreisen geteilt wird. Der Bundesrat hat 56 / 58

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daher am 4. Dezember 2015 beschlossen, das Thema des Schutzes der Fruchtfolgeflächen aus der 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes herauszulösen und dieses Anliegen mit einer Überarbeitung des Sachplans «Fruchtfolgeflächen» von 1992 umzusetzen. Die gestützt auf die Empfehlungen einer breit abgestützten Expertengruppe vorgenommene Überarbeitung und Stärkung des Sachplans «Fruchtfolgeflächen» konnte mittlerweile abgeschlossen werden. Der Bundesrat hat den überarbeiteten Sachplan «Fruchtfolgeflächen» am 8. Mai 2020 als Teil des Massnahmenpakets zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Boden verabschiedet. Im Rahmen der Arbeiten der Expertengruppe wurde zudem auch das Verhältnis des Kulturlandschutzes zu anderen Schutzansprüchen in einer separaten Studie vertieft. Diese wurde zusammen mit den Empfehlungen der Expertengruppe am 30. Januar 2018 publiziert (www.are.admin.ch /are/de /home/raumentwicklung-und-raumplanung/strategieund-planung/konzepte-und-sachplaene/sachplaene-des-bundes/sachplan-fruchtfolgeflaechen-sp-fff/anhoerung-oeffentliche-mitwirkung-sp-fff.html).

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der beiden Motionen und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 18.3606

Die Schnittstellenproblematik zwischen Nationalstrassen und dem nachgelagerten Strassennetz lösen (N 28.9.18, Burkart)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er im städtischen Raum mit der zunehmenden Schnittstellenproblematik zwischen der Nationalstrasse und dem nachgelagerten Strassennetz umzugehen gedenkt und wie er sicherstellt, dass die Erreichbarkeit der Städte aus dem Umland mit den Investitionen des Bundes ins Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen und in die Massnahmen der Agglomerationsprogramme weiterhin gewährleistet bleibt.

Postulatsbericht vom 15. September 2020 «Schnittstellenproblematik zwischen Nationalstrassen und dem nachgelagerten Strassennetz lösen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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