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Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Anpassung des Objektblatts für den Heliport Holziken (AG): Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Heliports Holziken behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf zur Anpassung des SIL-Objektblatts für den Heliport Holziken wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung der Anpassung des SIL-Objektblatts Holziken publiziert werden.

Auflagezeit:

Das angepasste SIL-Objektblatt für den Heliport Holziken kann vom 8. März 2021 bis und mit 12. April 2021zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau ­ Gemeinde Holziken, Hauptstrasse 25, 5043 Holziken Das Objektblatt ist zudem ab dem 8. März 2021 im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

Eingaben und Fristen:

2021-0520

Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 12. April 2021 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern BBl 2021 382

BBl 2021 382

Auskünfte:

2. März 2021

2/2

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

Bundesamt für Zivilluftfahrt