BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) Infolge der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie ist auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes eine Pflichtlagerhaltung an Ethanol aufzubauen. An Pflichtlager gelegt werden sollen insgesamt 10 000 Tonnen. Die Lagerhaltung beschränkt sich auf zwei für fast alle Zwecke geeignete Konzentrationen. Lagerpflichtig werden sollen Firmen, die undenaturiertes oder denaturiertes Ethanol einführen, herstellen, verarbeiten oder zum ersten Mal im Inland in den Verkehr bringen. Davon ausgenommen ist Ethanol, das als Treibstoff (sog. Bioethanol) oder zur Herstellung von Treibstoffen verwendet wird.

Datum der Eröffnung: 19. März 2021 Vernehmlassungsfrist: 29. Juni 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Sektion Vorratshaltung, Bernastrasse 28, 3003 Bern.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. März 2021

2021-0923

Bundeskanzlei

BBl 2021 641

BBl 2021 641

2/2