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Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Walliswil bei Wangen, Waffenplatz Wangen an der Aare; Neubau Grundwasserpumpe vom 9. Juni 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 5. Juni 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau einer Grundwasserpumpe unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

17. Juni 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-1992

BBl 2021 1323

BBl 2021 1323

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