30

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Stelle-Ausschreibung.

Die neu errichtete Stelle eines Assistenten des eidgenössischen FabrikInspektors für den I I I . Kreis mit Sitz in Schaffhansen wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Besoldung beträgt bis auf weiteres Fr. 3500 nebst der reglementarischen Reiseentschädigung. Bewerber haben sich auszuweisen über tüchtige allgemeine Bildung, speciell auch über die Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, sowie über theoretische und praktische Ausbildung in der Chemie; solche, die in der chemischen Industrie thätig gewesen sind, erhalten den Vorzug.

Anmeldungen sind bis zum 12. Januar 1896 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

B e r n , den 15. Dezember 1894.

Industrie- und

Schweizerisches Landwirtschafts-Departement:

Deucher.

Stelle-Ausschreibung, Beim schweizerischen Eisenbahndepartement ist die Stelle eines ersten Gehülfen der Abteilung Rechnungswesen nnd Statistik zu besetzen. Die Jahresbesoldung beträgt Fr. 4500.

Anmeldungen auf diese Stelle sind spätestens bis zum 12. Januar 1895 an das unterzeichnete Departement einzusenden.

B e r n , den 24. Dezember 1894.

Schweiz. Post- nnd Eisenbahndepartement,, Eisenbahnabteilung.

31

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Einnehmers beim Nebenzollamt Anières (Kanton Genf) mit einem Anfangsgehalt von Fr. 2000 wird zur Wiederbesetznng ausgeschrieben.

Anmeldungen werden bis zum 12. Jannar 1895 von der Zolldirektion Genf entgegengenommen.

B e r n , den 22. Dezember 1894.

Schweiz. OberzoIIdirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen-haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Acacias (Genf). Anmeldung bis zum 15. Jannar 1895 bei der JKreispostdirektion in Genf.

2) Postcommis in Lausanne.

3) Dienstchef beim Hauptpostburean Lausanne.

Anmeldung bis zum 15. Januar 4) Postablagehalter, Briefträger und 1895 bei der E.reispostdirektion in Bote in Estavayer-le-Gibloux (Frei- Lausanne.

burg).

5) Hanswart für das Postgebände in Vevey.

6) Kondukteur für den Postkreis Zürich.

Anmeldung bis zum 15. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefkastenleerer in Zürich.

Zürich.

6) Bureaudiener beim Postbureau Romanshorn.

9) Telegraphist in Stans (Unterwaiden). Jahresgehalt Fr. 360, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. Januar 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

32 1) Briefträger in Felsenati (Bern). Anmeldung big zum 8. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger in Zoflngen.

Ì Anmeldung bis zum 8. Januar 3) Posthalter und Briefträger in \ 1895 bei der Kreispostdirektion in Mägenwil (Aargau).

J Aarau4) Postcommis in Zürich 6 (Anßersihl). Ì Anmeldung bis zum 8. Januar ,._..,..

· ».. · i. o / A o -ti\ l 1895 oe> der Kreispostdirektion in 5) Pakettrager in Zürich 6 (Äußersihl). J gürich 6) Telegraphist in Ganterswil (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. Januar 1895 bei der Telegrapheninspektion in St. (jallen.

-A-nzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Cirilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c l i t B ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Crvilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- umd Geschäfts-Bureanx aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Jahrgang 1895.

Herausgegeben vom

schweizerischen Eisenbahndepartement.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 1.

Bern, den 2. Januar 1895.

IL Reglemente und Tarifvorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

1. (1/95) Teil I, Abteilung B der belgisch-Basler Gütertarife, vom 1. Januar1893.. Änderung.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 an sind auf Seiten 3 und 4 des Nachtrages I zur Abteilung; B des Teils I der belgisch-Basler Gütertarife, vom 1. Januar 1893, folgende die Klassifikation des Artikels ,,Papier" betreffende Ergänzungen bezw. Änderungen vorzunehmen: Ziffer 4. Nach den Worten ,,aus dem deutschen Zollgebiet" ist einzuschalten: ,,oder aus der Schweiz".

Ziffer 5. Die Worte ,,von ausserdeutschen Ländern" sind zu ersetzen durch: ,,von andern als den unter Ziffer 4 genannten Ländern".

Bern, den 31. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

2. (1/95) Teil I der nordisch-österreichisch-deutsch-belgisch-französisch-englischen Personentarife, vom i. November 1894.

Der obige auf 1. November 1894 eingeführte Tarif, enthaltend allgemeine Bestimmungen, erhält vom 1. Januar 1895 an auch für die badischen Bahnen Gültigkeit. Derselbe findet bis auf weiteres ausschließlich auf den gleich-

zeitig erscheinenden oberrheinisch - englischen Personentarif über Köln Hoek van Holland ,, . , , ... ,,.., ,,.. .

/ - , , , .

, -- ii ' R tt--Ä Harwich und über Köln-Vlissingen-Queenboro Anwendung.

Sarisruhe, den 28. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

III.

Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

3. (1/95) Personen- und Gepäcktarif Y S C -- J S, B R, R V T und V Z, vom 27. November 1893, d. h. vom Tage der Betriebseröffnung der Linie Yverdon-Ste. Croix. Nachtrag I.

Mit 15. Januar 1895 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag l in Kraft, enthaltend neue ermäßigte Taxen für den Verkehr mit Valeyres-halte, sowie einige Änderungen und Berichtigungen der Bestimmungen und Taxen im Haupttarif.

Bern, den 31. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

1/95)

4. ( Personen- und Gepäcktarif hessische Ludwigsbahn und, preußische Staatseisenbahnen (Direktionsbezirke Frankfurt a'M., Altona ,Hannover, Köln, links- und rechtsrheinisch, und Elberfeld) -- Schweiz, vom i. Juni 1891. Nachtrag II.

Am 15. Januar 1895 tritt zu obgenanntem Tarif der Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zu den Tarifbestimmungen, Routen- und Taxtabellen. Die Taxänderungen für Interlaken gelten erst vom 1. April 1895 an. Der Nachtrag kann auf den schweizerischen Verbandstationen eingesehen werden.

Basel, den 27. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

6.

(1/95) oe

Oberrheinisch-englischer v

Personentarif

über

Köln

-- . an--ollan--Harwich und über Köln- Vlissingen-Queenboro, y oder Rotterdam ' Teil U, Heft J.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 ist obiger Tarif erschienen. Durch denselben werden die im englisch-niederländisch-oberrheinischen Personentarif,

vom 1. Mai 1887, nebst Nachträgen sich findenden Fahrpreise und Gepäckfrachtsätze für den Verkehr mit Xondon ersetzt.

Karlsruhe, den 28. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

6. (Vos) Gütertarif S C B -- N 0 B, VSB und R II B, vom i. Oktober 1894. Erneuerung von Taxen.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß von den im Publikationsorgan Nr. 40 vom 3. Oktober 1894 unter Ziffer 584 auf 31. Dezember 1894 gekündeten Distanzen und Taxen diejenigen, welche durch den auf 1. Januar 1895 ausgegebenen Nachtrag I zum obgenannten Tarif nicht ersetzt werden, auch fernerhin in Kraft verbleiben.

Zürich, den 31. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordost bahn.

Rückvergütungen.

7. (Vos) Taxermäßigung für Eisen auf der Strecke Basel S C B -- Ludern.

Für den Transport von Bisen zu Konstruktionszwecken in Ladungen von mindestens 10 000 kg. pro zweiachsigen "Wagen bewilligen wir auf der Strecke von Basel S C B nach Luzern die ermäßigte Taxe von öS Cts. pro 100 kg. auf dem Wege der Rückvergütung gegen Vorlage der Frachtbriefe nach Luzern und gegen Nachweis des Versands des entsprechenden Quantums der erstellten Konstruktionen. Diese Ermäßigung wird nur für ein Gesamtquantum von höchstens 250 t. gewährt.

Basel, den 3. Januar 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

8. (1/95) Teil V, Heft i, der österr.-ungarisch-schweizerischen Gütertarife. Nachtrag I.

Mit 20. Januar 1895 tritt zu Heft l der österr.-ungarisch-schweizerischen Weintarife vom 1. April 1890 ein Nachtrag I, enthaltend Änderungen und Ergänzungen, in Kraft.

Zürich, den 29. Dezember 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostabahn.

9. (1/95) Südwestdeutsch-schweizerischer Güterverkehr; provisorischer Tarif für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn.

Der obgenannte, im Publikationsorgan Nr. 52 vom 26. Dezember 1894 unter Nr. 772 auf 1. Januar 1895 publizierte Tarif tritt erst am 15. Januar 1895 in Kraft.

Zürich, den 29. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

10. (1/95) Güterverkehr Basel S C B -- badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Main-Neckar-Bahn.

Mit Gültigkeit vom 1. April.1895 tritt für den obenbezeichneten Verkehr ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen derjenige vom 1. Juli 1890 samt Nachträgen I und II aufgehoben und ersetzt wird. In diesen neuen Tarif werden die Stationen Karlsruhe Muhlburgerthor und Lindau nicht mehr aufgenommen.

Basel, den 29. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centrarbahn.

11. 0/95) Gütertarif Genf transit, Verrières transit und Lode transit -- NOB, V SB und T T B, vom i. Mai 1888.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Januar 1895 an wird der auf Seite 33 des Nachtrages II zum oberwähnten Gütertarif enthaltene Ausnahmetarif Nr. 31 für Maschinen und Triebwerk etc. wie folgt ergänzt: nach Wagenladungen von Genf transit 5000 kg. 10000 kg.

von

Winterthur Bern, den 31. Dezember 1894.

pro WO kg. in Cts.

200

185

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

1/95)

12. ( Bestimmungen über Abfertigung von Gütersendungen im Verkehr badische Staatsbahnen -- Lokalbahn Rhein-LahrSeelbach.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 sind im Verkehr zwischen den badischen Staatseisenhahnen und der Lokalhahn Rhein-Lahr-Seelbach für die Beförderung von Stückgütern nnd Wagenladungen Transitfrachtsätze in der

Weise erstellt worden, daß die Abfertigung zunächst auf die Übergangsstation Dinglingen und von da nach der Bestimmungsstation unter Abzug je einer halben Expeditionsgebühr von den bezüglichen Frachtsätzen stattfindet. Mit dieser Maßnahme werden annähernd die gleichen Frachtvorteile wie bei der direkten Abfertigung geboten.

Exemplare der bezüglichen Bestimmungen können unentgeltlich von unserem Gütertarifbureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 26. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

13. (Vas) Teil II,,,Heft 6 b, der belgisch-südwestdeutschen Gütertarife, vom 1. Märe -1888. Nachtrag IV.

Zum belgisch-südwestdeutschen Gütertarifheft 6 6, vom 1. März 1888, ist der vom 1. Januar 1895 gültige Nachtrag IV erschienen. Derselbe enthält die Aufnahme der Stationen Appenweier, Weisenbach und Moustron in den direkten Verkehr, die Aufhebung der für Basel loco und transit bestehenden Bestimmungen und Prachtsätze (die in ein auf den gleichen Zeitpunkt erscheinendes besonderes Tarifheft aufgenommen sind), sowie sonstige Änderungen des Haupttarifs und kann durch unsere Güterabfertigungsstellen, sowie vom Gütertarifbureau bezogen werden.

Sarisruhe, den 23. Dezember 1894.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

14. 0/96) Transittarif für die Beförderung von besonders benannten Gütern mit Herkunft von belgischen und holländischen Seehäfen im nassau-elsaß-lothringischen Verkehr mit Basel.

Mit Geltung vom 1. Januar 1895 kommt ein neuer Transittarif für die Beförderung von besonders benannten Gütern, welche von einem belgischen oder holländischen Hafen zu Schiff nach Frankfurt a. M., Sacbsenhausen oder Kastei und von da mittelst der Bahn nach Basel (Reichsbahn) und vorgelegenen Stationen im nassan-elsaß-lothringischen Verkehr befördert werden, zur Einführung. Besondere Änderungen gegen den Inhalt des vom gleichen Tage ab aufgehobenen Transittarifs vom 1. Februar 1887 treten nicht ein, nur sind in dem neuen Tarif für den Verkehr nach den Stationen der Strecke Altkirch-Pfirt besondere Frachtsätze vorgesehen.

Straßburg, den 27. Dezember 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

15. (1/95) Heft i des Gütertarifs für den Verkehr zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrichbahn.

Nachtrag VI.

Nachtrag VI zum Heft l des Gütertarif zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrichbahn mit ermäßigten Frachtsätzen für Schimpach, Schimpach Grenze, Schleif und Wiltz kommt am 1. Januar 1895 zur Einführung.

Straßburg, den 27. Dezember 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

16. (Vos) Südwestdeutscher Eisenbahnverband. Direkte Frachtsätze für den Verkehr der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen mit der Kaiserstuhlbahn.

Für Gütersendungen, welche von Stationen der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen nach Stationen der Kaiserstuhlbahn oder umgekehrt befördert werden sollen and welche bis zur Einführung direkter Frachtsätze auf die Umkartierung in Gottenheim oder Riegel (Stationen der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen) verwiesen sind, gelangen vom 1. Januar 1895 ab ermäßigte Transitfr achtsätze für die Stationen Gottenheim und Riegel znr Einführung; über deren Höhe geben die beteiligten Abfertigungsstellen Auskunft.

Eine Verpflichtung für die Wahl der richtigen, die billigste Fracht ergebenden Umkartierungsstation wird nicht übernommen.

Straßburg, den 27. Dezember 1894.

Generaldiretkion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

17. (1/95) Ausnahmefrachtsätze für Papier aller Art ab Basel (Centralbahnhof und badischer Bahnhof) nach belgischen, niederländischen und westdeutschen Seehäfen zur überseeischen Ausfuhr.

Für die Beförderung von ,,Papier aller Art, ausgenommen mit anderen Stoffen überzogenes oder getränktes Papier (Glas-, Sand-, Schmirgel-, Fliegenpapier n. dgl.), bei welchen diese Stoffe die wesentlichen Bestandteile bilden", von Basel (Centralbahnhof und badischer Bahnhof) nach belgischen, niederländischen und westdeutschen Seehäfen zur überseeischen Ausfuhr werden vom 1. Januar 1895 ab bei Aufgabe in Ladungen von mindestens 10000 kg.

bezw. 5000 kg. ermäßigte Ausnahmefrachtsätze, welche den tarifmäßigen Frachtsätzen des Specialtarifs I bezw. A 2 gleichstehen, eingeführt.

Straßburg, den 24. Dezember 1894.

Genera ldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

18. (Vos) Westdeutsche Verbandsgütertarife. Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Papier ab Basel (bad. Bahnhof und Reichsbahn) mit Bestimmung nach außerdeutschen Ländern.

Am 1. Januar 1895 treten von Basel bad. Bahnhof und Reichsbahn nach den Seehafenstationen für die Beförderung von Papier aller Art aus der Schweiz mit der Bestimmung nach ausserdeutschen Ländern in Ladungen von 5000 bezw. 10000 kg. für den Frachtbrief und Wagen Ausnahmefrachtsätze in der Höhe der Sätze der Klasse A 2 bezw. des Specialtarifs I in Kraft.

Die bisher erschienenen Verfügungen 0. Z. 115, 116 und 117 erhalten die 0. Z. 114, 115 und 116.

Karlsruhe, den 27. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatgelsenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

1. Ausnahmetaxen für Transporte von Holzkohle. Vom 1. Janaar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 18''5, werden für Transporte von Holzkohle bei Frachtzahlung mindestens für 10000 kg. pro Frachtbrief und Wagen, wobei das Auf- und Ahladen durch den Absender, bezw. Empfänger, oder auf Kosten derselben zu erfolgen hat, von Csâktornya nach Bregenz, Buchs, Lindau und St. Margrethen im Kartierungswege folgende AusnahmeSätze gewährt: ab nach per 100 kg.

Bregenz 94 Kr. österr. W.

I Ü: : : : : :

93 95

:

St. Margrethen . . .

94 n Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 148, v. 25. Dez. 94.

2. Ausnahmetaxen für Transporte von Holzkohle-Säcken, leeren, retourgehend. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens his 31. Dezember 1895, werden für Transporte von leer retourgehenden Holzkohlen-Säcken bei Aufgabe von beliebigen Quantitäten, mindestens jedoch bei Bezahlung der Fracht für 30 kg. von Bregenz, Buchs, Lindau und St. Margrethen nach Csâktornya auf dem Kartierungswege folgende Ausnahmesätze gewährt: ab nach per 100 kg.

Bregenz ( 97 Kr. österr. W.

Buchs Lindau Csaktornya g St. Margrethen ) l 97 ,, Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 148, v. 25. Dez. 94.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 29. Dezember 1894: 1. Nachtrag.l zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen den Stationen der Eisenbahn Yverdon-Ste. Croix einerseits und denjenigen der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn, Regionalbahn des Traversthaies und Visp-Zermatt-Bahn anderseits, enthaltend neue ermäßigte Taxen mit Valeyres-halte, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Aufnahme von direkten Frachtsätzen für die Relation Winterthur -- Genf transit (für Barcelona) in den Ausnahmetarif Nr. 31 für die Beförderung von Maschinen und Triebwerken, enthalten im Gütertarif für den Verkehr zwischen Genf transit, Verrières transit und Locle transit nnd Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerhahnen (einschließlich der Toggenburgerhahn und der Linie WaldRüti) und der Tößthalbahn.

Genehmigt am 3l. Dezember 1894: Ergänzungen bezw. Änderungen in der Klassifikation des Artikels ,,Papier" im Nachtrag I des Teiles I, Abteilung B, der belgisch-Basler Gütertarife.

Genehmigt am 3. Januar 1895: Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Eisen in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Basel S C B nach Luzern.

2. Sonstige Mitteilungen.

Unterm 29. Dezember 1894 wurde an die Verwaltungen der Grenzbahne folgendes Schreiben erlassen: ,,Wir beehren uns, Ihnen die Mitteilung zu machen, daß laut Anzeige des Schweiz. Landwirtschaftsdepartements vom 1. Januar 1895 an jede Einfuhr von gefrorenem australischem Fleisch verboten ist.

Wir ersuchen Sie, hiervon gef. Vormerkung nehmen und Ihrem Personal die erforderlichen Instruktionen erteilen zn wollen.

10

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.01.1895

Date Data Seite

30-32

Page Pagina Ref. No

10 016 891

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.