BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Plangenehmigung im Asylbereich betreffend Kanton St. Gallen (SG); Bundesasylzentrum Altstätten vom 27. Januar 2021

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 27. Juni 2019 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Neubau des Bundesasylzentrums Altstätten an der Luchsstrasse im Kanton St. Gallen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/ aktuell/meldungen/2021/2021-02-02.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat EJPD , 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

2. Februar 2021

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31)

2021-0260

BBl 2021 139

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