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Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Anpassungsarbeiten bei Nationalstrassen vom 7. Januar 2021

Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf: Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten an den Limmatbrücken der Autobahn A3 ist im Bereich des Widerlagers Nord unter den Brücken eine temporäre Rodung einer Waldfläche von 170 m2 auf den Parzellen Nr. 2661 und 2665 (Unterengstringen) erforderlich. Die Rodung muss aufgrund des Raumbedarfs für das Hängegerüst durchgeführt werden. Geplant ist, alles auf den Stock zu setzen, damit der Raum «bodeneben» frei wird. Die Wurzelstöcke können stehen gelassen werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Wald an Ort und Stelle wieder aufgeforstet (Realersatz).

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Gemeindeverwaltung Unterengstringen, Bauverwaltung, (Büro von Tanja Bütler), Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen Die Auflagefrist dauert vom 26. Januar 2021 bis 25. Februar 2021 (30 Tage).

2021-0041

BBl 2021 58

BBl 2021 58

II Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

21. Januar 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Guido Biaggio: Vizedirektor, Abteilungschef

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