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Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Stadt Thun, Wpl. Thun; Sanierung Geländemodelle (Übungsleitstand / SIM-Pisten) vom 28. Juni 2021

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 6. November 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz zweier gemergelter Flächen durch Betonverbundsteine inklusive einer neuen Betonelementtreppe sowie eine Erweiterung der Flächen um 40 m2 bzw. 20 m2 unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. Juli 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2021-2242

BBl 2021 1560

BBl 2021 1560

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