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Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM): Vergabe der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich der Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen: Einladung zum rechtlichen Gehör Mitteilung des HSM-Beschlussorgans der interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt.

Mit Beschluss vom 23. Januar 2020, publiziert am 11. Februar 2020, wurden die Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

2.

Im Rahmen des Planungsverfahrens hat das HSM-Fachorgan ein Bewerbungsverfahren durchgeführt, welches den interessierten Leistungserbringern die Möglichkeit bot, sich für einen Leistungsauftrag zu bewerben. Das Bewerbungsverfahren wurde am 23. November 2020 abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden die Bewerbungen inklusive Erfüllung der spezifischen Anforderungen durch die HSM-Organe evaluiert.

3.

Das HSM-Beschlussorgan lädt hiermit die Leistungserbringer, die sich für einen Leistungsauftrag beworben haben, sowie weitere interessierte Kreise zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Leistungszuteilungen ein. Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme läuft bis zum 7. Oktober 2021. Diese Frist ist nicht erstreckbar.

Die geplanten Leistungszuteilungen sind im erläuternden Bericht vom 30. Juni 2021 dargelegt. Dieser und die Unterlagen für das Anhörungsverfahren sind während der Verfahrensdauer der Gewährung des rechtlichen Gehörs auf der Webseite der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch).

7. September 2021

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

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