BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Trägerverein Fachausweis Schönheit und der Schweizer Fachverband für Kosmetik SFK haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Kosmetiker Medizinische Kosmetik mit eidgenössischem Fachausweis / Kosmetikerin Medizinische Kosmetik mit eidgenössischem Fachausweis resp. Visagist mit eidgenössischem Fachausweis / Visagistin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

9. Februar 2021

2021-0302

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

BBl 2021 173

BBl 2021 173

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