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Schweizerische Bundesversammlung,

Die zweite Abteilung der ordentlichen Wintersession wurde am 6. April geschlossen. Die Übersicht der Verhandlungen beider Räte wird als Beilage zum Bundesblatte nächstens erscheinen.

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Aas denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 30. März 1895.)

Der rheinisch-westfälischen Rückversicherungs-Aktiengesellschaft zu (Munchen)-Gladbach wird vorläufig bis zum 10. Dezember 1898 (an welchem Tage auch die Konzession der übrigen Rückversicherungsgesellschaften abläuft) die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz, und zwar: a. für Mitversicherung auf Transportversicherung; 6. für Mitversicherung auf Unfallversicherung; c. für Rückversicherung aller Art gegenüber Versicherungsgesellschaften, Versichevungsgenossenschaften und Vereinen erteilt.

(Vom 6. April 1895.)

Zu Majoren der Verwaltungstruppen werden befördert und nach Art. 58 der Militärorganisation zur Verfügung des Bundesrates gestellt: die Hauptleute Jakob H o p f in Basel und Friedrich N igst in Kehrsatz.

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Zum Feldprediger des I. Infanterieregiments mit dem Grade eines Hauptmanns wird ernannt: Herr Gustav C o l o m b , Pfarrer in Grandson.

Das Kommando des Infanterieregiments 27 Auszug wird Herrn Horaz H a r t m a n n in St. Gallen, Oberstlieutenant im Generalstab, übertragen und Herr Hartmann gleichzeitig zur Infanterie versetzt.

Der Staatsiat des Kantons Tessi n liât vom Bundesrat die Rückerstattung von Vergütungen für Bekleidung von Rekruten etc. im Gesamtbeträge von Fr. 29,607. 10, welche durch den Kantonskriegskommissär unterschlagen worden sind, verlangt.

Der Btindesrat hat das Begehren unter Hinweisung auf Art. 2l des Bundesbeschlusses betreffend die Stellung des Oberkriegskommissärs und die Organisation des Oberkriegskommissariates, vom 2. April 1883 (A. S. n. F. VII, 86), abgelehnt.

Auf Grund des Art. 6 der Verordnung vom 28. Dezember 1894 betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Errichtung von Armeecorps wird folgende Numerierung der Verpflegungstrainabteilungen in Auszug und Landwehr beschlossen : 1. Die Trainabteilungen der Corpsverpflegungsanstalten erhalten die Nummern l bis 8 durchgehend, entsprechend der Numerierung der Verwaltungseotnpagnien, denen sie zugehören; 2. die Trainabteilungen der Landwehr werden fortlaufend von l bis 16 numeriert.

Dem Rücktrittsgesuche des Herrn Fritz B e l l von der Stelle eines Adjunkten des Fabrikinspektors des III. Kreises wird unter bester Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Die Staatswirtschaftsdii-ektion des Kantons Aargau hat das Gesuch gestellt, es möchte die Vornahme von Versuchen mit amerikanischen Reben im Kanton Aargau gestattet werden.

Der Bundesrat hat das Landwirtschaftsdepartement ermächtigt, die nachgesuchte Bewilligung unter den gleichen Bedingungen au erteilen, die seiner Zeit den Kantonen Neuenburg und Bern gestellt worden sind, nämlich:

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1. Die Versuche müssen unter beständiger Aufsicht der kantonalen Behörde stehen: 2. die Reben des Versuchsfeldes dürfen nicht Gegenstand des Handels sein ; 3. dieselben müssen häufig sehr einläßlichen Untersuchungen unterworfen werden; 4. bezüglich der Lage des Versuchsfeldes zu andern Rebbergen hat sich die kantonale Behörde mit dem schweizerischen Landwirtschaftsdepartement zu verständigen; 5. die kantonale Behörde hat alljährlich dem genannten Departement einen einläßlichen Bericht über das Versuchsfeld zu erstatten.

(Vom 9. April 1895.)

Gemäß Art. l des Bundesratsbeschlusses vom 20. März 1895, betreffend die Zurückversetzung der Generalstabsoffiziere zur Truppe (A. S. n. F. XV, 117), werden nachverzeichnete Generalstabsoffiziere zu den Truppengattungen, aus denen sie hervorgegangen sind, zurückversetzt und nach Art. 58 der Militärorganisation zur Disposition gestellt: Die Generalstabsmajore Pfyffer, Alphons, zur Infanterie; de Montmollin, A., zur Infanterie; Gottofrey, Vincent, zur Artillerie; ' Ringier, Rudolf, zur Artillerie; Fermaud, Charles, zum Genie; Gertsch, Friedrich, zur Infanterie; Moser, Johann, zur Infanterie; Generalstabshauptmann Gsell, W., zur Artillerie, unter Beförderung zum Major der Artillerie; Generalstabshauptmann Stein buch, Hermann, zur Infanterie, unter Beförderung zum Major der Infanterie.

Wahlen.

(Vom 6. April 1894.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postbureauchef in Genf: Herr Louis Pittet, von Pampigny.

Postcommis in Locle: ,, Louis Krieg, von Neu ve ville.

Postverwalter in Stäfa: ,, Hans Müller, von Uznach.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Stäfa: Herr Hans Müller, von Uznach.

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Militär département.

Chef des Verpflegungs- und Magazinbureaus des eidgenössischen Oberkriegskommissariates : Herr Artilleriehauptmann Otto Zuber, von Wyl, in Bern, zur Zeit Inventarkontrolleur beim eidgenössischen Oberkriegskom missariat.

Kanzlist (Buchführer) im eidg. Munitionsdepot in Thun : Karl Aschmann, von Richtersweil.

Finanz- und Zolldepartement.

Kanzlist der Handelsstatistik :

Herr Joh. Berger, von Lauperswyl (Bern), gewesener Bureauchef der JuraSimplon-Bahn.

Einnehmer beim Nebenzollamt Rüdlingen:

,,

Johann Fehr, Landwirt, von und in Rüdlingen.

Einnehmer beim Nebenzollamt Cierfs:

,,

Matthias P. Moggi, von und in Cierfs.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Herr Albert Schellenberg, von Dettenried.

Posthalter in Leukerbad : ,, Ephise Loretan, von Leukerbad.

Postcommis in Bern: ,, Ernst Flückiger, von Rohrbach.

,, Johann Rufer, von Lyß.

Postcommis in Burgdorf : ,, Paul Gribi, von Buren.

Posthalter und Telegraphist in Arosa : Jakob Schmid, von Felsberg.

Postcommis in Genf:

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1895

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10.04.1895

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566-569

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