BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Finanzdepartement Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben In Ergänzung zum Vorentwurf des genannten Bundesgesetzes, zu dem bereits von Dezember 2020 bis März 2021 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde, wird eine zusätzliche Gesetzesbestimmung in Form einer Übergangsbestimmung unterbreitet, die die Finanzierung der «Agenda Nationale Infrastrukturen und Basisdienste DVS» zum Gegenstand hat. Mit dieser Bestimmung soll sich der Bund bei Vorliegen der definierten Voraussetzungen verpflichten, eine ab 2024 auf vier Jahre befristete Anschubfinanzierung für Projekte der Agenda zu gewährleisten.
Datum der Eröffnung: 11. August 2021 Vernehmlassungsfrist: 11. November 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/88/cons_1
19. August 2021
2021-2693
Bundeskanzlei
BBl 2021 1886
BBl 2021 1886
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