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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Revisors bei der Zollgebietsdirektion in Lugano wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben. Bewerber, die gegenwärtig schon im Zolldienst stehen, kommen in erster Linie in Berücksichtigung.

Anmeldungen sind bis und mit 28. Februar nächsthin an die Zollgebietsdirektion in Lugano einzureichen.

B e r n , den 11. Februar 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich augeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter, Briefträger nnd Bote in Hettenschwil (Aargau). Anmeldung bis zum 5. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

2) Briefträger in Wängi (Thurgau). Anmeldung bis zum 5. März 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

299 3) Chef des Telegraphenbureaus in Genf. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 2. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

4) Telegraphist in Villeneuve (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. März 1895 hei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

5) Telegraphist in Burtigny (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenproyision. Anmeldung bis zum 2. März 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

6) Telegraphist in Guggisberg (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. März 1895 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Dirinella (Tessin). Anmeldung bipzum 28. Februar 1895 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Briefträger in Carouge (Genf). Anmeldung bis zum 26. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Posthalter und Briefträger in Monchérand (Waadt). Anmeldung bis zum 26. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Posthalter, Briefträger und Bote in Kiesen (Bern). Anmeldung bis zum 26. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Zwei Postpacker beim HauptpostAnmeldung bis zum 26. Februar bureau Zürich.

1895 bei der Kreispostdirektion in 6) Posthalter in Töß (Zürich).

j Zürich7) Paketträger beim Hauptpostbureau St. Gallen. Anmeldung bis zum.

26. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) Postcommis in Chur. Anmeldung bis zum 26. Februar 1895 bei der Kreispostdirektion in Chur.

9) Kanzlist der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 23. Februar 1895 bei der Telegraphendirektion in Bern.

10) Telegraphist in Zürich II a (Wollishofen). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Februar 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

11) Telegraphist in Oberwinterthur. Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Februar 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich. .

300

öffentliche gerichtliche Aufforderung.

Auf Verlangen von Herrn Fürsprech Dr. Stadiin in Zug, namens A n t o n K l a u s e n e r , Kaminfeger und Dachdecker von Zug, und in Anwendung von Art. 46, litt, d, des Bundesgesetzes betreffend die Feststellung und Beurkundung des Civilstandes und die Ehe vom 24. Christmonat 1874, wird die unbekannt abwesende Ehefrau des Genannten, L o u i s e , geb. W e b e r , T o c h t e r des S c h m i e d A l o i s W e b e r sei. von S c h w y z , welche schon mehrere Jahre landesabwesend ist, gerichtlieh aufgefordert, innert der Frist von sechs Monaten, von der ersten Publikation im Zuger Amtsblatt an, zu ihrem genannten Ehemanne zurückzukehren, widrigenfalls letzterer unter Berufung auf den Scheidungsgrund des gedachten Artikels, litt, d, die Ehescheidungsklage einzuleiten sich veranlaßt sehen würde.

Zug, den 15. Februar 1895.

[*/i]

Auftrags des K a n t o n s g e r i c h t s p r ä s i d e n t e n : Für die Gerichtskanzlei: Carl Stadier, Gerichtsschreiber.

Bedeutende Preisermässigung,

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz.

Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

8.

Bern, den 20. Februar 1895.

I. Allgemeines.

8

98. ( /95l Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 12. Februar 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l fl. österr. W. = 2,0246 Franken.

lu. Personen- und Gepäckverkehr.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

8

99. ( /95) Teil II des Tarifes für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großherzoglich badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen. Nachtrag III.

Zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großherzoglich badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen, Teil II, ist der Nachtrag III ausgegeben worden.

53

Derselbe enthält eine Änderung der Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung, sowie eine Ergänzung des Tarifs. Die Änderung ist gemäß den Vorschriften unter der Verkehrsordnung genehmigt worden.

Karlsruhe, den 6. Februar 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV. Güterverkehr.

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen.

100.

8

( /96) Frachtsätze für Holzstoffiransporte Hopfgarten und Wörgl -- Delle transit P L M.

Mit 1. März 1895 tritt für die Beförderung von Holzzeugmasse, Holzstoff, Holzzellstoff (Cellulose), nicht in Form von Pappendeckeln, in Wagenladungen von 10000 kg. von Hopfgarten und Wörgl nach Delle transit una umgekehrt eine Taxe von Fr. 18. 05 pro 1000 kg. in Kraft, von welcher bis auf weiteres eine Kursdifferenz von 20 Cts. im doppelten Betrage abgezogen wird.

Diese Taxe gilt nur für Sendungen nach und von Montbéliard und-den weiter gelegenen Stationen der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn.

Zürich, den 19. Februar 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

101. (8/9s) Frachtsätze für Möbel aus gebogenem Holz Mähren --

Parts.

Für die Beförderung von Möbeln aus gebogenem Holz, unzerlegt, und zwar a. unverpackt oder nnr in Stroh, Matten oder Leinwand verpackt, b. in Kisten, Fässern oder in Holzverschlägen verpackt, treten mit 15. Februar bis auf weiteres, längstens aber bis 31. Dezember 1895, nachstehende Taxen im Rückvergütungsweg in Kraft: Von

Bistritz a. H.

Holleschau

W setin

nach Paris (Douane u. Kenilly) oder umgekehrt Franken pro 1000 kg.

a 1. bis zum Schnittpunkt 2. vom Schnittpunkt .

15. 85 72.10

6 i a 15. 85 14.55 72.10 72. 10 54

6 14.55 '/2.10

a 19.85 72.10

6 16.20 72.10

Die Teilsätze unter ,,1. bis zum Schnittpunkt" werden für das wirkliche Gewicht, die Sätze unter ,,2. vom Schnittpunkt" für mindestens 5000 kg. pro Frachtbrief und Wagen berechnet.

Zürich, den 18. Februar 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

102.

(8/96) Gütertarif für den internen badischen Verkehr.

Aufhebung und Ersetzung.

Der Gütertarif für den inneren badischen Verkehr wird mit Gültigkeit vom 1. April 1895 neu ausgegeben, wodurch der bisherige Tarif vom 20. Mai 1890 nebst Nachträgen aurgehoben und ersetzt wird. In den neuen Tarif sind außer den an der Neubaustrecke Graben-Karls ruhe-Rastatt-Wintersdorf gelegenen Stationen auch die Eisenbahnstationen der Neubaustrecke Espasingen Überlingen, sowie die Station Kirchheim bei Heidelberg aufgenommen.

Die Frachtsätze der letzteren treten aber erst mit dem Tage der Eröffnung dieser Stationen für den Güterverkehr in Kraft. Durch den neuen Tarif werden infolge von Entfernungskürzungen zahlreiche und zum Teil erhebliche Prachtermäßigungen, aber auch bei einzelnen Stationen kleine Frachterhöhungen herbeigeführt.

Die in den Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter ls genehmigt worden.

Der neue Tarif ist von Mitte März ab durch Vermittlung unserer Güterstationen käuflich zu beziehen. Bis dahin wird auf Anfrage unser Gütertarifbureau nähere Auskunft erteilen.

Karlsruhe, den 8. Februar 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

103.

(8/95) Heft i der Gütertarife für den Verkehr zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrich-Bahn.

An Stelle des Hefts l, vom 1. Juli 1889, kommt zu dem Gütertarif zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrich-Bahn am 1. April 1895 ein neues Heft l für den direkten Verkehr unserer Stationen mit der Prinz Heinrich-Bahn zur Einführung.

Nähere Auskunft erteilt unser Tarif bureau.

Straßburg, den 8. Januar 1895.

(tonerai direktion \ der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

55

10e. C 8 /95) Neuer Kilometerzeiger zu den Tarifen für den Binnenverkehr der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der luxemburgischen Wilhelmsbahn.

Mit der demnächst stattfindenden Eröffnung der neuen Linien von Saargemünd nach Mommenheim mit der Abzweigung von Saaralben nach Kaihansen und derjenigen von Hagenau nach Röschwoog und Roppenheim M. Rh. gelangt zu den Tarifen für den Binnenverkehr der Reichseisenbahnen in ElsaßLothringen und der luxemburgischen Wilhelmsbahn ein neuer Kilometerzeiger zur Ausgabe. Durch denselben treten neben zahlreichen Abkürzungen in einigen Fällen geringe Erhöhungen in den Entfernungen ein.

Weitere Auskunft erteilt unser Tarifbureau.

Straßburg, den 14. Februar 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen In Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 16. Februar 1895: 1. Frachtsätze für den Transport von Holzzeugmasse, Holzstoff und Holzzellstoff (Cellulose), nicht in Form von Pappendeckeln, in Wagenladungen von 10000 kg. ab Hopfgarten und Wörgl nach Delle transit.

2. Frachtsätze für den Transport von Möbeln aus gebogenem Holz, unzerlegt, ab Bistritz, Holleschau und Wsetin nach Paris.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Fehruar 1895 die Eröffnung der 2,i km. langen elektrischen centralen Zürichbergbahn Quaibrücke-Pfauen-Platte-Kirche Fluntern) für den Personenverkehr auf den 16. Februar 1895 gestattet.

2. Das schweizerische Landwirtschaftsdepartement macht die Mitteilung von dem Erlaß einer Verfügung, zufolge deren alles mit Borax oder mit anderen. Borpr äparaten konservierte Fleisch als den Vorschriften des Art. 100 der eidgenössischen Vollziehungsverordnung vom 14. Oktober 1887 widersprechend von der Einfuhr nach der Schweiz ausgeschlossen ist.

Berichtigung.

In Position Nr. 90 der Nr. 7 des Publikationsorgans ist nach ,,Wagenladungen" einzuschalten: ,,auf den 15. Mai 1895".

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Jahr

1895

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.02.1895

Date Data Seite

298-300

Page Pagina Ref. No

10 016 933

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