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Genehmigung Richtplan St. Gallen, Anpassung 20 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 26. April 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 16. April 2021 wird die Richtplan-Anpassung 20 des Kantons St. Gallen mit den Aufträgen gemäss Ziffern 2 bis 3 genehmigt.

2.

Der Kanton wird aufgefordert, im Hinblick auf eine spätere Festsetzung des Deponiestandorts Sittewald, Gemeinde Amden, die im Gutachten vom 13. August 2020 der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission formulierten Rahmenbedingungen stufengerecht zu berücksichtigen.

3.

Er wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung sicherzustellen, dass durch die Weiterführung der Deponie Schollberg, Gemeinde Wartau das BLN-Objekt Nr. 1613 «Speer ­ Churfirsten ­ Alvier» und der überregionale Wildtierkorridor SG-06 nicht beeinträchtigt werden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 31 47

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76

5. Mai 2021

2021-1395

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2021 982

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