BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Genehmigung Richtplan St. Gallen, Anpassung 20 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 26. April 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 16. April 2021 wird die Richtplan-Anpassung 20 des Kantons St. Gallen mit den Aufträgen gemäss Ziffern 2 bis 3 genehmigt.
2.
Der Kanton wird aufgefordert, im Hinblick auf eine spätere Festsetzung des Deponiestandorts Sittewald, Gemeinde Amden, die im Gutachten vom 13. August 2020 der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission formulierten Rahmenbedingungen stufengerecht zu berücksichtigen.
3.
Er wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung sicherzustellen, dass durch die Weiterführung der Deponie Schollberg, Gemeinde Wartau das BLN-Objekt Nr. 1613 «Speer Churfirsten Alvier» und der überregionale Wildtierkorridor SG-06 nicht beeinträchtigt werden.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 31 47
Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76
5. Mai 2021
2021-1395
Bundesamt für Raumentwicklung
BBl 2021 982
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