BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) Das Parlament hat am 23. September 2020 eine Totalrevision des CO2-Gesetzes angenommen, welche die klimapolitischen Ziele und Massnahmen bis 2030 festlegt. Die vorliegende Totalrevision der CO2-Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen, die das Parlament mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes beschlossen hat. Die totalrevidierte CO2-Verordnung soll ­ vorbehältlich der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 ­ zusammen mit den Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten. Aufgrund dieser Dringlichkeit kann die gesetzliche Mindestfrist von drei Monaten nicht verlängert werden. Aus dem gleichen Grund können auch allfällige Gesuche um Fristverlängerungen nicht berücksichtigt werden.

Datum der Eröffnung: 14. April 2021 Vernehmlassungsfrist: 15. Juli 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/59/cons_1

23. April 2021

2021-1234

Bundeskanzlei

BBl 2021 865

BBl 2021 865

2/2