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Beschlussentwurf, betreffend

die grössern Truppenzusammenzüge.

2>k Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,, * in Ausführung des Artikels 75 des Bundesgesezes Über die Militärorganisation der schweizerischen Sidgenossenschaft vom 8. Mai 1850, nach Einficht des Vorschlages des Bundesrathes,

beschließt: Art. 1. Die grofern Uebungszusammenzüge von .îruppen verschiedener Waffengattungen sollen in der gorm von Lagern abgehalten werden.

Art. 2. In ein solches Uebungsîager find einzu.5 berufen: a. Die erforderlichen Sappeure und Pontonniere; b. zwei bespannte Batterien geldgeschüz; c. zwei Schwadronen Kavallerie, tiebjl einer Köm«' pagnie Guiden; rt. sechs Kompagnien Scharfschüzen; e. neun Bataillone Infanterie.

Diese Truppen bilden zusammen eine Divifion; die Artillerie und die Kavallerie je eine Brigade; die Jn# fanterie mit den Scharfschüzen drei Brigaden.

191 Zu diesen Truppen ist die erforderliche Anzahl Offiliere des eidgen. Stabes einzuberufen.

Art. 3. Die ganze Dauer des Sagers, ohne die Marschtage, wird auf 21 Tage festgefezt.

Der Bundesrath wird bestimmen, ob a. die Cadres und die Mannschaft auf die ganze Dauer von drei Wochen einrüken, oder b. die Cadres theilweise oder ganz eine Vorübung von acht Tagen bestehen, und nachher die übrigen Truppen bloß noch auf vierzehn Tage einberufen werden sollen, und ob und wie lange die Offiziere des eidgen. Stabes vor dem Beginn des Sagers eine Vorinstruktion zu bestehen haben.

Art. 4. Der Bundesrath erläßt die weitern aus die Abhaltung des Lagers und eine gute, praktische

Instruktion bezüglichen Verfügungen.

Alfo der Bundesverfammlung vorzulegen beschlossen, B e r n , den 24. Ianuar 1853.

Im Namen des schweiz. Bundesrathes.

(Folgen die Unterschriften.)

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen

...Die am 20. Dezember vorigen Jahres vom Bundesrathe für das Jahr 1853 festgesezten eidgenössischen Mili-

tärfchulen (S. Bundesblatt,IV, Bd. III, Seite 297) sind nftchjiehende:

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Beschlussentwurf, betreffend die grössern Truppenzusammenzüge.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1853

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.02.1853

Date Data Seite

190-191

Page Pagina Ref. No

10 001 060

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