#ST#

S-chweizerifehes

Buudesblatt.

Jahrgang V. Band I.

Nro. 13.

Donnerstag, den 24. Marz 1853.

Man abonnfrt ausschließlich beim nächstgelegenfn Postamt. Preis ffi» tat Jahr 1853 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i !

grfn. 4. 40 (Centimen. Inserate sind f r a n f l r t an die Expediilcn einzusenden. Gebühr 15 (Centimen ver Zeile oder deren Raum.

# S T #

Notenwechsel

zwischen ter schweizerischen Eidgenossenschaft und Österreich betreffend

die Ausweisung einzelner Kapuziner aus dem Kanton Tessin; die gegen Tessin angeordneten Sperrmaßregeln,.

und

die massenhafte Ausweisung der Tessiner aus der Lombardie.

1853.

Note fctr t t Ost erreich i schftt ©e fand t schuf t; an dere schweizerisch..!! B u n d e s r a t h .

(Vom 21. Dezember 1852.)

Ans dem abschriftlich angebi,,gf.ien Berichte des .Pro.« »fnzia! Delegatcn vcn Eorno »erden Seine (£xwütn& be$ -BiiadesMa«. Jahrg. y. .®î»._l.

44

alo £m Bundes Präsident und der hohe schweizerische Bundes Rath gefälligfi ersehen, mit welch' rückfichtslofer §ärte in der Nacht »om 21. November l. I. 8 aus der Som* barine gebürtige Monche, worunter 5 aem Franziskanerïloster in Mendrifio und 3 dem Äapujinerfloster in Sugano angeboren, auf Anordnung der Cantonal Behörden von Xesfin mit Gewalt über die Kaiserliche Grenje ge*.

fchrtfft worden find.

Mögen nun diese Klojtcr Geijtlichen ihre ursprüngliche Eigenschaft als Kaiserliche Unterthanen durch die AusWanderung verloren haben, oder dieselbe noch besitzen, immerhin bietet die ©ewaUrnaßregel der tessinischen BeBorden der òìaij. Regierung ben gerechtesten ©rund zur Beschwerde.

Denn im elfteren galle dränc.,t itch die Frage ciuf, mit welchem Fug und Recht die Cantonal Regierung fich erlauben kann, Individuen, feie dem Oefierreichischen ©taats Verbände nicht mehr angchorra, mit Anwendung von Gewalt und ohne alles vorläufige ·lin.-.er-'iändttii..

mit den Kaiserlichen Behörden, Ihnen zuzuschieben. Im anderen galle hat aber die Kaiserliche Regierung Klage ju führen über die schreiende, mehreren ihrer Unterthanen widerfahrene Rechts Verlegung, die ohne Urtheil and Recht ihrem ìlofierlichen ..Berufe entzogen und ohne SubsistenjmiUel in die Welt hinaus gestoßen worden find.

Das Verfahren der teffinischen -.öehorden hat um fo mehr den Unwillen der Kaiserlichen Regierung erregen müssen, als es nur ein Glied in der itettc jener Hebergriffe bildet, über welche iiefelbe seit einer Reihe »o« Iahren fich ju beklagen im galle war.

Der unterzeichnete K. K. Geschäftsträger ifi toeamat..?

.·...eauftragt worden. Seine (..trceiSeiii den -fjettn --Bundes

311 Präsidenten und den hohen fchweizerifchen Bundes Rath dringend um sein wirkfames Cin schreiten dahin anzu--gehen, damit die Cantonal Behörden von Sessin verhal* ten werden, obiger Beschwerde der Kais. Regierung gerecht zu werden, und die vertriebenen Klostergeist* lichen in die Asyle, aus denen sie verjagt wurden , ungefährdet wieder aufzunehmen.

Zugleich beehrt sich Unterzeichneter, dem hohen Bundes Rathe ergebenst bemerklich zu machen, daß die Kaiserliche Regierung enti'chiedenen Werth darauf legt, in mßgîichst kurzer, den Zeitraum von 14 Tagen nicht über* schreitender grist davon in Kenntniß gesetzt zu werden, ob, und welche Einleitungen getroffen worden sind, um ì>erselben die gewünschte Genugthuung zu verschaffen.

Sollte solche wider besseres Verhoffen ausbleiben, so ist die Kais. Regierung entschlossen, die in Der Lomfcardie verweilenden Angehörigen ces Cantons Tessiti aus ihrem Gebiete auszuweisen, wobei Sie jedoch fernerhin in Erwägung ziehen müßte, welche weitern Maß-regeln Sie zur Abwehr von Uebfrgriffen, wie die obere ...rwähnten, zu ergreifen haben wird.

Auch kann Unterzeichneter diesen Anlaß nicht vorüber-* gehen lassen, ohne daran zu erinnern, daß das dringende ·2mschreiten, welches er im Auftrage seiner hohen Regierung unterm 19. August l. J. zu dem Ende an Seine ·Srcellenz zu richten die Ehre hatte, damit dem rechts* widrigen Vorgehen der teffinischen Behörden rücksichtlich 1>er unter der geistlichen Jurisdiktion des Erzbischof'ô »on Mailand und des Bischofs von Como stehenden, ©eminarien von folleggio und Ascona endlich Einhalt gethan werde, bisher ohne Erwiederung geblieben ist, wes* halb sich Unterzeichneter in ijolge erhaltener hoher Weisung in dem galle befindet. Seine Srecllcnz den Herrn Bun* ,

312

tee $räfidenten und den hohen schweizerischen Bundes Siati) um eine den gerechten Erwartungen der Kais. Re* ·gierung entsprechende baldige Erledigung dieser früheren Beschwerde abermals dringend zu ersuchen.

Zugleich benutzt Unterzeichneter auch diesen Anlaß, ttm die Versicherung feiner ausgezeichnetsten Hochachtung .lu erneuern.

Bern, den 21. Dezember 1852.

Gs. Äarni-ifi.

Beilage zur vorflehenden Note.

(Uebersezung.)

An Seine Ernllenz den £errn Grafen Strassoldo, ,$. K. Generalstatthalter der Lombardie, in Mailand.

Schon seit einiger Zeit wurde im Kanton Xeffin das Gerücht »erbreitet, daß alle dort befindlichen Ordensgeistlichen definitiv aus dem genannten Kantone entfernt .....erden sollen ,, und man wunderte sich, daß diese Dr.* "fcensgeifHichen den Zeitpunkt geduldig abwarteten, wo kie Motion zur Ausweisung beim Großen Rathe geltelft und von ihm in seiner ersten Sizung im Dezember d. J.

<1852) angenommen würde.

Jri der Nacht vom 2L auf den 22. diefj !am ei« -Abgeordneter der Regierung, begleitet von Gendarmen ·in Bürgerkleidung, ins Kloster der Franziskaner yi flTiendrisio, ohne daß man den Grund davon gekannt fyStlEj und kündigte den Vätern die beschlossene VÏÏ* .»ris.ang aus dem Kantone an, mwn jedoch die -Sin*

als Beimischen ausgenommen sein sollten. Eskordirt von den.

obgenannten Gensdarmen, wurden dann sünf Ordens* geistliche, weil sie Angehörige der Lombardie waren, bis an die Gränze bei Ponte Chiasso gebracht, von wo sie.

sich in die Lombardie zu begehen hatten.

Die gleiche Behandlung erfuhren in der vergangenen flacht die Väter Kapuziner in Lugano, und drei von ihnen, als Angehörige der Lombardie, wurden heute ebenfalls auf ihren heimatlichen Boden spedir.. ..Das nämliche Loos foll auch die andern Klöster des Kantons getroffen haben, und die betreffenden Religiösen seien.

Über verschiedene ©ränzpunkte in ihre Heimath gewiese» worden.

Beim gegenwärtigen Stand der Dinge und gestujt auf das, was vor Kurzem hinsichtlich der, Pfarreien ver* sehenden Kapuziner zu Mendrifio beschlossen wurde, glaubte ich dem Durchpaß der oben erwähnten Geistlichen nach der Lombardie kein Hinderniß entgegenstellen zu sollen. Da es aber in meiner Pflicht liegt, mir Gewiß* fyeit zu verschaffen, ob sie wirklich Angehörige Oester* reichs feien und nicht etma ihr Heimaîhrecht verloren, oder sonst auf irgend eine Art gegen die Regierung Seiner k. k. Majestät Verantwortlichkeit haben, so werde ich die nöthigen Erkundigungen einziehen, ohne jedoch weitere Maßnahmen zu treffen, als die genannten Geistlichen durch die Behörden der Ortschaften, wohin sie sich momentan zurükgezogen haben, überwachen ju lassen.

Indem ich mir vorbehalte, auf diesen Gegenstand» Wieder zurukzukommen, sobald ich die oben erwähnten Er* ïundigrntgen werde eingezogen haben, mache ich es mir jur Pflicht, den gegenwärtigen Bericht, welchem da$

314 tRamensverzeichniß der mehrgedachten Drdensgeiflliche» beigefügt ist, Ihrer Exeellenz ergebenst zu erstatten.

·Somo, den 22. November 1852.

Der K. K. Provinzial Delegat t Anetti.

Kloster zu Mendrisio.

Pater Ambrogio>Giuseppe Venini, von Regolo, Bezirks Bellano, Prose! seit 16 Iahren, Pfarrvikar in Men* drifio, Priester.

·pater Zaeearia-Antonio Pensa, von Rezo, Pfarrer ztt Perledo, Bezirks Perledo, Bezirks Bellano, seit 30 Iahren Profef, Priester.

3.>ater Vineenzo-Gio». Ba. Minunzio, von Bizzozzero, Profcß feit 22 Iahren, Priester.

Bruder Antonio-Giuseppe Catelli, von Gaggino, seit 19 Iahreu Saien-Profeß.

Bruder Vittore - Carlo Gaggini, »on Varese, seit 25 Jahren Saien-Profeß.

Kloster S u g a n o .

·.Pater Placidc-Al Seeolo Lorenjo Xodeschini, von Mag* giarieo, Bezirks Seeeo, 48 Jahre alt, seit 1832 Affilirter des Kapuzinerklosters in Lugano, ohne die Emigration erlangt zu haben.

Pater Bernardino-Al Seeolo Erba, von Monza.

3>ater Nicola-9î. 9Î. Saporiti, »on Peveranja, Bezirk Gallarate.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Notenwechsel zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und Österreich betreffend die Ausweisung einzelner Kapuziner aus dem Kanton Tessin; die gegen Tessin angeordneten Sperrmaßregeln, und die massenhafte Ausweisung der Tessiner aus der Lombardi...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1853

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.03.1853

Date Data Seite

509-514

Page Pagina Ref. No

10 001 094

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.