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Schweizerisches

Buudesblatt.

Jahrgang V. Band Il.

Nro. 23.

Samstag, den 14. Mai 1853.

Man abonnirt ansschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis

für das Jahr 1853 im ganzen Umfange der Schweiz portofrei

Frkn. 4. 40 Centimen. Inserate sind frankixt an die Expedition einzusenden. Gebühr 15 Centimen per Zeile odex dexen Raum.

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Beriet des

schweizerischen Bundesrathes an die hohe BundesVersammlung über seine Geschäftsführung im

Jahr 1852.

VI. Abtheilung.

Geschästskreis des Handels- und Zolldepartements.

Handelsdepartement.

Seit einer Reihe von Jahren ist die Handelsbewe- Allgemeiner gung aus ihrem frühern ziemlich ruhigen und gleichför- Charakter der migen Gange herausgetreten und eine schwankende, auf- Handelsbewegung und absteigende geworden. Auf den Gefchäftssturm von 1849 folgten die stillern Jahre von 1850 und 1851, aus diese aber wieder das sehr lebhaste Jahr 1852. Das Vertrauen in eine sichere, dem Handel zuträgliche Zu- .

Bundesblatt Jahrg. V. Bd. II.

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180 kunft ging von Frankreich aus, fezte aber feine Wellenschläge bald in die benachbarten Länder und in die Ferne

fort. Auch die Schweiz hatte sich dabei eines belebten Geschäftsganges zu erfreuen ; Handel und Gewerbe blühten.

Erleichterung Jn solchen Jahren eines lebendigen Verkehrs wender Verkehrs- den sich die Bestrebungen der Länder auf die Erleichterung-

mitt..l.

mittel desfelben hin, und wenn unfere Nachbaren mit Eifer an ihren Eisenbahnen bauten, die Dampffchifffahrt ausdehnten, mit einander wetteiferten, regelmäßige Schiffskurfe nach Nord- und Südamerika einzurichten (dieses besonders von Havre und Genua aus), so blieb auch die Schweiz in ihren Bestrebungen nicht zurük, und das Eisenbahnwesen trat einen großen Schritt vorwärts; die

Telegrapheneinrichtung gedieh zu einer Vollständigkeit, wie sie wol in keinem andern Lande zu finden ist. Die Landstrafen der Schweiz erhielten sich ihr wolverdientes Lob und dürfen noch immer unter den Straßen aller Länder des Kontinents die besten genannt werden. Neue Postkurfe wurden errichtet, die dem Verkehr wesentlich ztt Statten kommen, und das Festwurzeln unfers neuen Münz-

fußes drängt schon die frühere Mäkelei mit Gelddifferenzen und die Agiotage, welche zur Hebung der allgemeinen Wohlfahrt nicht das Mindeste beitrugen, in den Hintergrnnd und wendet die Kräfte dem wahren, produktiven

Handel zu.

Zollverhält-

Weniger günstig gestalteten sich die Zollverhältnisse

nijse mit dem der Schweiz zu andern Ländern; denn einigen ErleichAuslande.

terungen traten wesentliche Erschwerungen entgegen, wozu vorzüglich .die Einverleibung der Herzogtümer Parma und Modena, fo wie des Fürstentums Lichtenstein in den österreichischen Zollverband zu rechnen ist. Gewohnt, den Abfaz der Erzeugnisse ihres Gewerbsfleisses in der Ferne

181 zu suchen, läßt sich die Schweiz indessen durch solche Ereignisse nicht entmuthigen; sie dienen ihr vielmehr als neuer Sporn und regen sie an, ihre Blike stets weiter und weiter nach neuen Absazländern auszudehnen. Der allgemeine Verkehr der Schweiz schien auch wirklich im lezten Jahre nicht darunter zu leiden.

Betrachten wir in Kürze die Verhältnisse zum Aus- Verhältnis lande etwas näher.

zum Auslaß

Die Handelsbewegung zwischen der Schweiz und Eng- England.

.land ist im Zunehmen und die Anerkennung, welche schweizerische Waaren auf der großen Londonerausstellung gefunden haben, trägt ihre Früchte. Aber nicht nur der

direte Handel nach und aus England ist für die Schweiz wichtig sondern man bennzt gerne die englische Marine zur Versendung unserer Waaren nach allen Theilen der Welt, besonders seitdem die Schifffahrt nach dem neuen Goldlande Australien regelmäßiger und belebter geworden ist, und dort einen Markt nicht nur für diefen Welttheil und die Südseeinseln, sondern auch nach China, Ostindien und selbst Kalifornien geschaffen hat. Zur Betreibung dieses

riesenmäßigen Verkehrs genügen die gewöhnlichen Mittel nicht mehr; man projektirt Schiffe, die 100,000 Zentner tragen und mittelst Dampfgewalt durch die Meere geschraub.. werden sollen.

Dieser große, sür den Bezug vieler Rohstoffe und die Frankreich Verschiffung mancher unserer Produkte wichtige Nachbar .ha.. uns in seiner Selbstgenügsamkeit die verschlossenen Märkte noch nicht in der Weise geöffnet, daß wir mit Waaren zum Verbrauch in Frankreich in Konkurrenz mit der französischen Industrie treten können. Ein solchem Ausschliessungssystem kann indessen unmöglich mehr lange dauern; die Macht der Zeit und die zunehmende Rasch-

182 heit des Verkehrs muß dasselbe brechen und die Weisheit der Staatsverwaltung wird ein natürlicheres Verhältniß anbahnen. Jm verflossenen Jahre bezog die Schweiz viel Getreide, sehr viel Mehl, viele Baumwolle, Kolonialwaaren , Oel nnd Modeartikel aus Frankreich.

Die Weineinsuhr blieb der Krankheit des Weinstoks und der an vielen Orten mißrathenen Weinlese wegen unter der Normalmenge. Von dem eingeführten Korn kam vieles ans Algerien, fowol in Körnern als gemahlen; bei der Ausfuhrprämie auf Mehl wird aber in Frankreich auch das Mahlen von russischem Korn für das Ausland noch gewinnbringend.

Die Eröffnung der Eifenbahn von Paris nach Straßburg hat den Verkehr von Basel belebt; es droht aber indessen die Gefahr, daß die für das Vorarlberg bestimmte Baumwolle aus Havre, statt den bisherigen Weg über Bafel beizubehalten, über Ludwigshafen gehe, in fo fern die Frachtpreise auf der Straßburg-.Bafellinie nicht etwas vermindert werden.

^a^de^e^.

Schon seit Verlegung der schweizerischen Zölle an die Gränze hatte Frankreich die schwierige Stellung feines kleinen Bezirks Gex bei Genf vorgestellt , welcher von der französischen Zolllinie ausgeschlossen sei, nach den Wienerverträgen nicht in dieselbe aufgenommen werden soll, alle ^ seine Bedürfnisse in Genf kaufe, für die Schweiz einen freien Markt bilde und doch alle seine Erzeugnisse theuer verzollen müsse, wenn es sie in das nahe gelegene Gens .bringe. Es werde daher eine billigere Behandlung nachgesucht. Da es sich hiebei hauptsächlich um landwirthschastliche Produkte handelte und die industriellen Erzeugnisse dieses kleinen Gebiets von geringem Belange sind, so trug der Bundesrath um so weniger Bedenken, in Un-

183 terhandlungen einzutreten, welche das gegenseitige Berhältniß feststellen follten. Dieselben konnten aber noch nicht zu einem Abschlusse gebracht werden.

Der Verkehr der Schweiz mit Sardinien war im Sardinien.

Berichtsjahre sehr belebt, und die Zwekmäßigkeit des abgeschlossenen Handelsvertrags hat sich dabei bewährt.

Sardinien steuert kräftig dem Freihandelsfystem und damit auch einem lebendigeren Handel und einer bessern

Entwiklung des Gewerbsfleißes entgegen. Die dortige Regierung hat im lezten Monat Juli den Ein- und Aussuhrzoll für rohe und filirte Seide auch in Beziehung auf die Schweiz ganz aufgehoben und den Zoll für die Einsnhr anderer Waaren ermäßigt, unter denen von befonderer Wichtigkeit für uns sind: floretfeidene Gewebe, Bijonteriewaaren, glatter und gestikter Tüll, Felle und gemeine Töpferwaaren. Weitere Ermäßigungen, namentlich für Tücher und andere Gewebe, werden berathen nnd man beabsichtigt dadurch am wirksamsten den Schmuggel zu bekämpsen, der sich auch an der schweizerischen Gränze immer noch zeigen soll. Die gegenseitigen Beziehungen an der Gränze waren übrigens gut, und selbst das etwas gespannte Verhältniß der Gränzbewohner in Moillesullaz hat sich wesentlich gebessert; die Contrebande hat dort ziemlich abgenommen, und wenn sie auch noch nicht ganz anfgehört hat, so wird sie doch weniger g e w e r b s mäßig und allgemein betrieben. Eine Beschwerde von Sardinien, daß man es in der Schweiz allzu scharf mit der Klassirung von Kälbern nehme und solche schon als Großvieh verzollen lasse, wenn sich vom Stoßen der Hörner auch nur die leiseste Spur zeige, wurde besonders, um der rohen Grausamkeit ein Ende zu machen, mit welcher Savoyarden den armen Thieren die keimenden Hörner zerstörten, dadurch beseitigt, daß man die Zolleinnehmer

184 im Kanton Genf anwies, bei Anständen nur diejenigen

Kälber, deren Gewicht achzig Pfund übersteige, als Rind-

Barma und .Modena.

.Toskana.

vieh verzollen zu lassen.

Im Jnteresse der Erleichterung des Handels wurden mit Sardinien Verhandlungen gepflogen über die gegenseitige Befreiung der eigentlichen Handelsreisenden, mit Ausfchluß der Hausirer, von den lästigen Patentabgaben, welche in vielen Kantonen gesordert wurden, und es sind einem solchen Verständniß auch alle Kantone beigetreten, mit Ausnahme von Luzern, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Graubünden und Wallis, wo der Werth des freien Verkehrs entweder noch nicht hinlänglich erkannt zu sein scheint, oder die bestehenden Geseze noch nicht haben abgeändert werden können, was theilweise in Aussicht steht.

Jn seinen Eisenbahnarbeiten schreitet Sardinien rasch vorwärts, und die Bahn von Genua nach Turin dürfte dem Verkehre bald ganz übergeben werden; was die Bedeutung jenes Hafens für die Schweiz bedeutend steigern wird.

Während unfer Handel mit Sardinien einen neuen Schwung nahm , erlitt er dagegen durch den längst vorbereiteten und im abgewichenen Jahre endlich erfolgten Eintritt der Herzogtümer Parma und Modena in die österreichische Zolllinie eine fühlbare Einbuße. Die Einfuhr fchweizerifcher Waaren dorthin muß bedeutend abnehmen, und unter den italienischen Herzogthümern bietet Toskana allein noch einen Markt dar. Aber auch dieser bat wesentlich gelitten, weil die eben genannten Herzogthümer nunmehr ihm ebensalls verschlossen sind; und sollte der schon längst besprochene Anschluß Toskana.s an die österreichische Zolllinie wirklich erfolgen. der bisher dnrch die Abneigung des Ministeriums und durch englifchen

185 Einfluß verhindert wurde, so dürfte der fonst so lebhafte Verkehr der Schweiz mit diefem Lande auf fehr wenig reduzirt werden. Gedrukte Baumwollenstoffe, glatte und gestikte Mousseline, so wie Seidenwaaren aus der Schweiz fanden in Toskana im lezten Jahre noch ziemlichen Abfaz.

Die römischen Staaten haben ihre hohen Zölle um Rom.

nichts ermäßigt, und auch von Seite Neapels sind Neapel.

keine Zollerleichterungen eingetreten. Wenn schweizerische Erzeugnisse , die nach diesem Königreiche gehen , die Zollermäßigung von 10^/0 genießen wollen, müssen sie immer noch auf neapolitanischen Schiffen eingeführt werden, da französische und englische Schiffe nur für Erzeugnisse ihrer eigenen Länder die gleiche Erleichterung genießen und nicht gerne andere Waaren für eigene aufnehmen. Wol hat Neapel im Februar des vorigen Jahres die Rechte des Freihafens in Messina ausgedehnt und neu geregelt, dadurch aber die bisherige Zollfreiheit der ^Stadt aufgehoben, was namentlich für Baumwollengarn und Banmwollenwaaren von nachtheiligem Einflusse auf uns ist. Die ungefähr zu gleicher Zeit für die Dauer eines Jahres gestattete zollfreie Einfuhr von Vieh nach Palermo konnte der Schweiz keinen Ersaz bieten , da wol kein, oder doch nur ganz ausnahmsweise, schweizerisches Vieh nach Sizilien gebracht wird.

Befriedigender fielen dagegen die Verhandlungen aus,

welche mit Neapel über die Entschädigungsforderungen schweizerischer Kaufleute sür ihre Verluste bei der Einnahme von Messina geführt wurden. Die auf 18,733 Dukaten gestellte Forderung wnrde in Dukaten 12,953. 19 admittirt, und dann nebst den Zinfen in einer Summe

von 16,000 Dukaten oder ungefähr Fr. 70,000 ausbe..zahlt und somit diese Angelegenheit liquidirt, wozu die

186 schweizerischen Konsuln in Palermo und Messina wesent-

lich beigetragen haben.

Für die Besizer von Titeln der öffentlichen, in Sizi-

Oesterreich

lien konsolidirten Staatsschuld hat die neapolitanische Regierung die Erleichterung getroffen, daß die Coupons statt wie bisher nur in Palermo auch in Neapel ausgewechselt und bezahlt werden können.

Der Uebergang Oesterreichs von seinem srühern Prohibitivsystem zu einem zeitgemäßeren Zollsystem bildet wol den ersten Schritt zu einer noch freieren Entwiklung des Handels in und mit diefem Staate; der österreichische Zolltarif vom 6. November 1851 deutet ganz auf ein solches Bestreben hin und die gründlichen Beratungen, welche der Tarifirung jedes einzelnen Artikels vorausgingen, werden nicht ohne weitern Nachhall verloren sein. Jn Vollziehung einer Bestimmung zu diesem Zolltarif hat Oesterreich den Verzollungsstämpel wieder eingeführt und verordnet, daß alle ausländischen Webe- und Wirkwaaren demselben unterworfen feien und er bei der Eingangsverzollung angelegt werden müsse. Nur dessen Vorhandenfein auf den Geweben beweist deren Verzollung , und da einzig die Hauptzollämter erster Klasse zu dessen Anlegung .berechtigt sind, so liegt darin eine kleine Erfchwerung der Einfuhr fchweizerifcher Stosse. Ohne Anstand kann indessen wie bisher die Einbringung von Tüll und Mousseline aus der Schweiz nach Oesterreich zum Stiken und nachheriger Rüknahme stattfinden.

Die Verminderung des Zollsazes der Garancine von fl. 5 auf 45 kr. vom Zentner in einer speziellen Verorduung hat für die Schweiz einige, wenn auch geringe Bedeutung ; wichtiger wäre eine weitere Herabfezung der Camphine gewesen, die in der Schweiz in ziemlicher Menge bereitet wird.

187 Zu Gunsten der nicht unbedeutenden St. Alexandermesse, welche gegen Ende August in Bergamo abgehalten wird, hatte Oesterreich die frühern Erleichterungen für die Zufuhr von Vieh gestattet. Eine etwelche Erschwerung des Verkehrs erfolgte dann aber durch eine kaiserliche Verordnung, nach welcher, vom 1. September an, alle Fuhrleute, so wie deren Knechte, mit einem legalen Paß oder gehörig vidimirten Heimathscheine versehen sein müssen, wenn sie die k. k. Staaten betreten wollen.

Nachdem dem Wunsche Oesterreichs um Verlängerung der Freipässe von 6 auf 8 Monate für das zur Winterung in die Schweiz getriebene Vieh entsprochen und auch der Verkehr über den Murettopaß erleichtert worden war, suchte man um Zollreduktionen bei der Einsuhr des Viehs in der Schweiz, und später auch ganz besonders um Verminderung des Einfuhrzolls für den Veltlinerwein nach, dessen Verbrauch in Graubünden, nach den Ansichten Oesterreichs der Zollverhältnisse wegen, bedeutend abgenommen habe. Weder dem einen noch dem andern diefer Begehren konnte entsprochen werden und es wurde nachgewiesen, daß die eidgenössischen Gebühren sür das Vieh geringer sind, als die frühern Kantonalgebühren, fo wie

daß die Einfuhr des Veltlinerweins in die Schweiz in den lezten Jahren darum geringer war, weil Mißernten eingetreten waren, weil bei der erschwerten Einfuhr piemontesischer Weine nach der Lombardie mehr Veltliner als früher nach Mailand ging und weil der Tyrolerwein

in der Schweiz theilweife den Veltliner verdrängt hat.

Die Bestrebungen der Schweiz, von Oesterreich eine Befreiung der über den St. Gotthard reisenden Güter vom lombardischen Transitzoll zu erhalten, wie sie den

über den Splügen geführten Gütern zu Theil wird, konn-

188 ten noch nicht auf befriedigende Weife zu Ende geführt Werden. Oesterreich erklärte diesen Gegenstand erst nach Beendigung der obfchwebenden Gränzregulirungsangelegenheiten mit der Eidgenossenschaft in Betracht ziehen zu können. Eine solche Befreiung läge indessen im Interesse Oesterreichs, indem dadurch der Handel der Zentral- und Westfchweiz über Venedig und Triest erleichtert würde, während derfelbe jezt über den Langenfee und das piemontesische Gebiet nach Genua ohne Belästigung stattfindet.

Ein ferneres Anfnchen der Schweiz bei Oesterreich um Erweiterung der Transitbefugnisse für die Zollstätte Tirano, wodurch der Handel in das Pufchlaverthal und über den Berninapaß gehoben würde, hat feine Erledigung auch noch nicht gefunden.

Fürstentum Lichtenstein.

Gleich wie Parma und Modena in den österreichischen Zollverband gezogen worden sind, so geschah dieß auch mit dem Fürstentum Lichtenstein, und es wurden dadurch

die Verkehrsverhältnisse des St. Gallischen Rheinthales mit diesem Lande um so empfindlicher gestört, als sie mehr den nachbarlichen Gränz- und Kleinverkehr als den Großhandel betrafen. Von den vier früher bestandenen Rheinfähren wurden zwei für alle Waareneinfuhren nach dem Liechtensteinischen geschlossen, und es ist noch nicht gelungen, Oesterreich zu bewegen, Zollstätten bei denselben anzulegen und den ungehinderten Gebrauch der Fähren wieder zu gestatten. Der Bundesrath hofft indessen, es werde diese

Angelegenheit bald ihre befriedigende Erledigung finden und der Gränzverkehr wieder erleichtert werden.

Deutscher Zoll Die Verhältnisse zum deutschen Zollverein sind im abverein.

gewichenen Jahre unverändert die frühern geblieben. Jn seinem lezten Jahresbericht hatte der Bundesrath die An

189 sicht ausgesprochen, daß Unterhandlungen für die Wiedererhaltnng der von den süddeutschen Staaten zurükgezogenen Erleichterungen sür die Einfuhr von Wein, Käse und einigen andern Gegenständen aus der Schweiz so lange fruchtlos sein dürsten, bis der deutsche Zollverein, dessen vertragsmäßige Dauer mit dem Jahr 1853 zu Ende gehe, selbst wieder eine sestere Konstituierung erhalten habe.

Jm Berichtsjahre wurde dessen ungeachtet ein Abgeordneter nach den Zollvereinsstaaten gesandt, um sich über die Lage der Dinge zu erkundigen. Derselbe sand allerwärts die sreundlichste Ausnahme, mußte sich aber bald überzeugen, daß an Unterhandlungen dermalen nicht gedacht werden könne, da die Vereinsstaa.ten unter sich über die Zuknnst des Zollvereins und die Gestaltung desselben nicht einig seien, sich aber inzwischen nicht in Separatvertrage einlassen wollen. Auch zeigte sich die Geneigtheit zu einer sreundlichen Behandlung der Schweiz in Zollsachen etwas weniger in den ihr zunächst liegenden Ländern, so daß ein weiteres Zuwarten zwekmäßig erscheinen mußte. Der Herr Abgeordnete richtete seine Verwendungen unter solchen Verhältnissen vorzüglich daraus, die verschiedenen Staaten zu veranlassen, sich beim Abschlnß eines nenen Zollvertrags unter sich die nöthigen .Befugnisse vorzubehalten, um der Schweiz seiner Zeit Zoll- und Verkehrserleichterungen gestatten und die gegenseitigen Verhältnisse angemessen reguliren zu können.

Eine Rekonstituirung des deutschen Zollvereins für eine neue Zeitdauer kam im Berichtsjahre nicht zu Stande^ immerhin konnte man die Ueberzengung haben, daß sie

für die Schweiz nichts Schlimmeres bringen werde als was die Gegenwart darbietet. Preußen wie Oesterreich, welch' beide sich um den Beitritt der füddeutfchen Staaten

190 bemühten, gingen von einer freisinnigeren Basis aus als die bisherige war, und ein Separatverband der kleinern schuzzöllnerischen Staaten erfchien von vorne herein als unhaltbar und unmöglich.

Mit den einzelnen süddeutschen Nachbarländern wurden auch einige den Handel und Verkehr beschlagende VerHandlungen geführt.

.Baheru.

Die Aufhebung der Abfuhrgebühren in Lindau für schweizerische Schiffe konnte noch nicht erreicht werden, und der Bundesrath sah sich daher veranlaßt, von den bayerischen Schiffen die alten Rheinzölle wieder einzufordern, deren Bezug eingestellt worden war, als man von jener außerordentlichen Belästigung der schweizerischen Schifffahrt noch keine Kenntniß hatte. Es ist indessen zu hoffen, daß diese Anstände bald beseitigt fein werden, und der Bundesrath wird das Möglichste dazu beitragen.

Eine befriedigendere Löfung fand die Verhandlung über gegenfeitige Befreiung der Handelsreifenden von den Patenttaxen; denn es kam mit Bayern die gleiche Verabredung und für die gleichen Kantone zu Stande, wie oben bei Sardinien erwähnt worden ist.

..Württemberg.

Baden.

Auch mit Württemberg wurde dieses gleiche Reziprozitätsverhältniß für die Patentbefreinng der Handelsreisen-^ den verabredet.

An den Vertrag, den das Großherzogthum Baden mit der Schweiz über Fortfezung der badifchen Eifenbahn über schweizerisches Gebiet unterhandelte, wurde ein zweiter geknüpft über gegenfeitige Zollfreiheit auf kurzen Verbindungsstreken zu Lande und über Regelung und gegenseitige Ermäßigung der beiderseitigen Schifffahrtsabgaben auf der Rheinstreke von Konstanz bis Bafel. Beide Verträge haben die Genehmigung der Bundesverfammlung erhalten;

191 die ...^eisezung der Ratifikation und die Auswechslung fand jedoch im Berichtsjahre nicht mehr statt. Ist einmal der leztere dieser beiden Verträge ins Leben getreten, so wird es dann an der Zeit sein, zu trachten, die Schifffahrtsund Flößereiverhältnisse auf dem Rhein gemeinfam weiter zu ordnen, veralteten Jnnungszwang zu entfernen und die Hindernisse, welche der Schifffahrt und Flößerei auf dem Rhein im Wege stehen, zu beseitigen. Bisher konnte in

dieser Richtung nichts Ersprießliches geschehen, da ein einseitiges Handeln, sowol von der Schweiz als von Baden, nicht zulässig war.

Mit andern deutschen Staaten kamen im Jahr 1852 Andere deut..

keine Verhandlungen vor, welche den Handel oder das ..^ Staate Zollwesen betrafen. ...^och ließ sich das Herzogtum Braunschweig durch Herrn Dr. Paul Lüllin in Genf als Generalkonful repräsentiren , und eben so das Herzogtum Sachsen-Meiningen durch den gleichen Herrn Lüllin. Auch Bremen stellte in der Person des Herrn S. Volkart in Winterthur einen Konsul in der Schweiz auf.

Der Verkehr mit Belgien hatte im .Berichtsjahre in Belgien.

Seidenwaaren und zum Theil auch in Baumwollenwaaren zugenommen und zwar vorzüglich , weil nach dem Ablauf des Handelsvertrages zwischen Belgien und Frankreich die

Zollbegünstigungen für die Erzeugnisse des leztern Landes dahin gefallen waren. Diese Gleichhaltung schweizerischer und französischer Waaren dauerte bis im Jänner des lausenden Jahres, wo für französische Seidenstosse der Zoll von Fr. 1160 für 100 Kil. wieder auf 464 herabgesezt wurde; inzwischen ist zu erwarten, daß sich die Schweiz dadurch nicht wieder vom Markte vertreiben lassen werde.

Ein Handelsvertrag mit Belgien wäre sür die Schweiz wünschbar; es ist derselbe jedoch nicht leicht anzubahnen

192 und abzuschließen , weil Belgien sür Erleichterungen seinerseits Gegenleistungen sordert, die von der Schweiz nur schwer gegeben werden können. Der Bundesrath behält indessen diese Sache sortwährend im Auge und wird im

günstigen Angenblike die geeigneten Schritte nicht unterlassen.

Mit Holland, Norwegen, Schweden und Dänemark fanden keine befondern Verhandlungen statt, und es ist deßhalb hier nichts zu bemerken.

Rußland

Der Handel Rußlands ist im Zunehmen, und von bedeutendem Gewicht war im verflossenen Jahre die Kornausfuhr aus Odessa. Zwar dürfte nur wenig von Seite der Schweiz direkte dort gekauft worden sein, sondern meist durch Vermittlung von Genua, Marseille, Havre, und eine Zeit lang auch von Amsterdam ; allein nach und nach wird der thätige Schweizer um so eher sich an den Ursprungsorten selbst umsehen, wenn er damit einen ersprießlichen Tauschhandel verbinden kann. Wie bedeutend Odessa ist, ergibt sich daraus, daß der Werth der Einund Aussuhren des vorigen Jahres auf mindestens 140 Millionen Franken gefchäzt wurde und die dortigen Zollintraden auf 9,307,220 Franken anstiegen. Es könnte wol eine Zeit kommen, wo der Handel nach Persien, statt über Konstantinopel, über Odessa geht. Rußland thut hiefür das Möglichste, wie es überhaupt seinen Seehasen im Norden und Süden, namentlich Riga, Petersburg, Archangel, Astrachan, Taganrog und Odessa die größte Aufmerkfamkeit schenkt. Von den Waaren , für deren Einfuhr nach Rußland ein ermäßigter Zoll festgefezt wurde, dürften für die Schweiz etwa folgende zu nennen fein: weiße Baumwollengewebe mit Pferdhaaren , gestochene Kupferplatten und Holzmödel zum Jndiennendruk ; Kanavas von Baum.^

wolle, glatt und gestikt. Die Entwiklung der eigenen rus^

193 sischen Industrie schreitet mit mächtigen Schritten vorwärts und der Staat sucht durch zahlreiche Messen und Gewerbsausstellungen dazu mitzuwirken. Ob die Einsührung des russischen Handlungsgilden-Reglements in Polen, wodurch auch dort die Kaufleute in Klassen getheilt und jeder

Klasse der Umfang der Gefchäftsthätigkeit vorgeschrieben wird, ein Fortschritt sei, erscheint zweifelhaft; für die Schweiz ist dieß von wenig Bedeutung.

Der Handel mit Spanien und Portugal, der Türkei, Spanien und der Levante u. f. f. bietet keine neuen Seiten dar, mit denen portugal

sich der Bundesrath zu befchäftigen gehabt hätte; indessen muß doch der Geldkrisis in der Türkei hier gedacht werden , welcher zum Theil die Flauheit des Handels mit der Levante zuzuschreiben ist.

Der Staatsvertrag mit den nordamerikanifchen Frei- Nordamerika staaten konnte im Berichtsjahre noch nicht zum Ziele geführt werden. Die Regierung in Washington nahm Anstand, Bestimmungen zu ratifiziren, welche Schweizern, die nicht in den Vereinsstaaten wohnen, den Besiz von Grundeigen...hnm sicherte, weil dieß der Gesezgebung mehrerer Staaten zuwider sei, und strich darum mehrere sich hierauf beziehende Säze des Vertrags aus; eben so wollte sie auch

die Beschränkung der Gleichberechtigung für Nichtchristen aus dem Vertrage entfernt wissen. Es fanden neue Unterhandlungen statt, wobei man hierfeits bestrebt war, die

.Anstände auszugleichen , fo weit dieß im Hinblik auf die Bundesverfassung geschehen konnte. Die Entschließungen des Kabinets in Washington sind aber noch nicht bekannt.

Die Verkehrs- und Handelsverhältnisse blieben übrigens dieselben und die Vereinigten Staaten suchen sie möglichst zu beleben. So erhielt dann auch die Schweiz Einladungen, sich an der großen Jndustrieausstellung zu betheiligen,

194 welche nach dem Vorbilde der Londonerunternehmung am 2. Mai des Jahres 1853 in New-^ork eröffnet werden soll.

Neben dem Konsulate in Bafel wurde von den Vereinigten Staaten ein zweites Konsulat in Zürich errichtet, dessen Geschäftskreissichüber die Kantone Zürich , Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell , St. Gallen , Graubünden und Tefsin erstrekt.

Eines der Hauptgeschäfte der nord amerikanischen Konsuln ist die Beglaubigung der Fakturen über die Waaren, welche nach den Vereinigten Staaten gehen und die beim Eingang nach ihrem Werth verzollt werden müssen. Die Höhe der dasür geforderten Taxen veranlaßte mehrere Kantone zu Befchwerden und darauf die Bundesversammlung zu dem Austrag an den Bundesrath, sich für eine Ermäßigung dieser Legalifationsgebühren z... verwenden.

Der Bundesrath hat diefen Auftrag erfüllt, von der Regierung in Washington aber die Antwort erhalten, daß die Konsuln durch ein Gesez zum Bezug der Taxen berechtigt seien und die vollziehende Behörde keinerlei Kompetenz besize, sie zu vermindern. Sie werden übrigens von Amerikanern im gleichen Betrage erhoben, wie von Schweizern und können daher nicht unbillig genannt werden.

Jnzwischen hat der eine der beiden nordamerikanischen Konsuln in der Schweiz das Mißverhältniß wol eingesehen, welches zwischen den hier landesüblichen Taxen und den amerikanischen besteht, und er hat daher in Anwendung des Gesezartikels, der ihn ermächtigt, die Taxen nach Verhältniß der Notariatsgebühren seines Wohnorts zu beziehen, dieselben in einem viel mäßigeren Betrag be-

zogen, was übrigens gewiß^ nicht zu seinem Nachtheil gereicht, da dem Handel Mittel und Wege genug zu Gebote stehen, die Legalisation der Fakturen dort zu erhalten, wo es ihm am besten dient.

195 Eine Vereinfachung der Fakturen ist dadurch eingetreten, daß die Vereinigten Staaten anerkannt haben, es sei der schweizerische Münzfuß dem französischen identifch und daher ein besonderer Ausweis über den Geldwerth der Faktur nicht mehr erforderlich.

Der Handel Kaliforniens gewinnt immer mehr an Bedeutung und an Ordnung. Die Einwanderung von Schweizern in diefes Goldland, das übrigens auch dem Akerbauer eine schöne Zukunft darbieten soll, ist im Zunehmen ; besonders Tessiner haben sich viele dorthin gewendet. Unter den aus der Schweiz dorthin gelieferten Waaren dürften wol als die wichtigsten genannt werden: Käse, Absynth und Kirschenwasser, glatte Baumwollentücher, gestikte Mousseline .für Vorhänge, schwere Seidenbänder, dann Gold.^ und Silberwaaren, mit welch' leztern aber der Markt angefüllt sein soll.

Die Republik Mexiko hat in der Schweiz ein Vize- Me.ei^..

Konsulat errichtet, und da viele Kaufleute nach Analogie des Verfahrens bei den Waarenverfendungen nach den Vereinigten Staaten die Legalisation von Fakturen über Waaren, die nach Mexiko bestimmt waren, vom neuen Vizekonsul verlangten, sah sich dieser veranlaßt, dem Bun- ..

desrathe die Formalitäten mitzutheilen, welche bezüglich der Sendungen nach Mexiko bestehen und die von denen der Vereinigten Staaten besonders auch darin abweichen, daß die Fakturen erst am Verschiffungsort beglaubigt werden müssen. Diese Mittheilung, so wie eine spätere, den gleichen Gegenstand befchlagende wurde dem Publikum zur.Kennt-

niß gebracht.

Handel und Verkehr lagen übrigens in Mexiko dar-

nieder, theils der beständigen politischen Unruhen, theils der damit in VerbindungstehendenUnsicherheit der Straßen Bnndesblatt. Iahrg. V. Bd. II.

15

196 wegen, und die Aussicht auf Besserung ist gegenwärtig noch nicht groß. Schweizerische Waaren, selbst die sonst sehr beliebten Seidenbänder von Basel bieten meistens

Verlust dar; Absynth und leichte, wolfeile, aber ins Auge fallende Goldwaaren gehören noch zu den verkauflichsten Gegenständen.

Auch die Landwirtschaft ist in dem eben fo unglüklichen als an Hilfsquellen reichen Lande vernachläßigt, und erst eine gesezliche Ordnung kann bessere Zeiten bringen.

Brasilien.

Nach Beschluß der Bundesversammlung wurde der kaiserlichen Regierung in Brasilien das Gegenrecht in Betreff der Konfularagenten zugesichert, und diefe Regierung ertheilte fodann die erforderlichen Weisungen, die Grundfäze ihrer Verordnung vom 8. Nov. 1851 auch auf die schweizerischen Konsularagenten und Bürger anznwenden.

Schweizerische Zur Errichtung neuer Handelskonsulate in Europa sah Konsnlatei.n sich der Bu.Beundesrathrath im Jahr 1852 .ncht veranlaßt; es ^ Inhalten traten in demselben auch wenige Veränderungen in den . ^ .Welt..

allgemeinen Verhältnissen der Konsulate und im Personal derselben ein. Zu den ersten gehört die veränderte Stellung des bisherigen Generalkonsuls in Mailand. Die österreichische Regierung verweigerte nämlich den Fortbestand ^ von Konsulaten aller Mächte überhaupt im Jnnern des Landes und erklärte nur Handelsagenten, welche gegenüber den kaiserlichen Beamten keinen offiziellen Charakter haben, zulassen zu wollen. Der frühere schweizerische Generalkonsul in Mailand , Hr. Reymond , zeigtesichgeneigt, auch in dieser eingeschränkteren Stellung die Jnteressen der Schweiz in Handels- und Verkehrssachen nach Möglichkeit zu wahren; er wurde daher vom Bundesrath zum Handelsagenten ernannt und ist als solcher auch den österreichischen Behörden genehm.

^

197 Jn personeller Beziehung ist zu bemerken, daß der Generalkonsul in London, Hr. J. L. Prevost, gestorben

ist, nachdem er die Schweiz seit 1840 in würdiger Weise repräsentirt hat.

noch nicht statt.

Eine Ersazwahl fand im Berichtsjahre

Auch in Bordeaux verlor die Schweiz ihren seit 1849 fnnktionirenden Konsul, Hrn. D. G. Mestrezat, durch den Tod. An seine Stelle trat der bisherige Vizekonsul, Hr.

Paul Mestrezat, Sohn des Verstorbenen, und zum Vizekonsul wählte der Bundesrath Hrn. A. L. Jurine von Gens.

Jn dem zu Frankreich gehörigen Algier nahm der

schweizerische Konsul, Hr. A. Holzhalb, wegen seiner Rükkehr nach Europa die Entlassung, und da kein geeigneter Schweizer gefunden wurde, dem das Konsulat hätte übertragen werden können, so ernannte der Bundesrath den Vizekonsul der nordamerikanischen Freistaaten, in Algier, Hrn. Stuhle zum Konsulatsverweser.

Jn St. Petersburg ließ sich Hr. Konsul Loubier bewegen, das Entlassungsbegehren zurük zu ziehen und er sezt daher seine Konsularsunktionen fort.

Schon seit einiger Zeit hatte Hr. Heinrich Brändlin von Basel das durch den Rüktritt des Hrn. Grellet ledig gewordene Konsulat in Barcelona besorgt, und es wurde

derselbe im Berichtsjahre definitiv zum Konsul gewählt.

Endlich wurde dem Konsul in Genua in der Person des Herrn Karl Gottlieb .^ind von Chur ein Vizekonsul beigegeben.

Auch im abgewichenen Jahre wurde der Bnndesrath von Kaufleuten angegangen, Handelskonsulate in der ..^ vante und vor Allem in Konstantinopel zu errichten. Die

198 Petenten fcheinen die Verhältnisse dort nicht zu kennen, sonst würden sie kaum ein folches Begehren gestellt haben, in welches der Bundesrath auch nicht eingetreten ist. Die Konfuln üben nämlich in jenen Ländern eine völlige Jurisdiktion über ihre Landesleute aus, da leztere in vielen Punkten eine Art Exterritorialität gegenüber den türkischen Gesezen genießen. Zur Handhabung dieser Gewalt muß aber den Konsuln auch das nöthige materielle Ansehen zu Gebote stehen, welches in jenen Ländern nur durch die Furcht vor den Kriegsschiffen der Kommittenten der Konsuln gegeben wird. Man befindet sich somit unter dem Schuz derselben viel besser und sicherer, als dieses unter einem schweizerischen Konsul der Fall wäre, und die Jnteressen der Schweizer im Orient werden bei dem gegen.wärtigen Zustand der Dinge viel besser gewahrt, als dieses bei der Aufstellung eigener Konfulate geschehen könnte.

Jn der neuen Jn den nordamerikanifchen Freistaaten sind mehrere Welt Konfulate ledig und es hält äußerst fchwer, sie zu befezen, theils aus Mangel an geeigneten Personen, theils aus Mangel an sinanziellen Mitteln. Seit nämlich der Zudrang der Auswanderer nach Nordamerika in einem fo großen Maßstah stattsindet, haben sich die Ansprüche an die Konfuln unglaublich vermehrt. Diefe werden nicht mehr wie früher als bloße Handelskonsuln betrachtet, sondern die Auswanderer verlangen von ihnen Rath, Hilse und diplomatischen Schuz. Ein vielbeschäftigter Kaufmann (und ein solcher leistet eben als Handelskonsul die besten Dienste) findet nun, wenn er auch voll guten Willens ist, nicht Zeit zum Verkehr mit der Masse von Auswanderern, besonders an großen Handelsplätzen und beistarkemAndrang. Jn New-York hat Herr P de .Luze der feit 1843 das schweizerische Konsulat mit großem Cifer und vieler Hingebung auf die anerkennenswerteste Weise

199 .führt, schon wiederholt darauf hingewiesen, daß unter solchen Verhältnissen die Anstellung eines eigenen Kommis auf Kosten der Eidgenossenschaft nothwendig werde, wenn man Konfnln finden wolle.

Jn New-Orleans, wo die Auswanderer ebenfalls sehr zahlreich anlangen, war es seit dem Tode des wakern Herrn Fäh unmöglich , einen neuen schweizerischen Konsul auszustellen. Von allen Seiten erhält man die Erwiderung, daß ein Kaufmann sich nicht dem mörderischen Klima von New-Orleans ausseze, um seine Zeit unabträglichen, ja im Gegentheil noch das eigene Geld kostenden Geschäften zu widmen; daß man diesen Plaz besuche, um ein Vermögen rasch zu erwerben und ihn dann so schnell als möglich wieder verlasse. Die Kosten der Anstellung eines Kommis und die Miethe eines Lokals müßten jedenfalls von der Eidgenossenschast getragen und hiezu eine Summe von mindestens Fr. 5000 jährlich verwendet werden; ohne einen solchen Beitrag werde sich gewiß kein Konsul finden.

Außer diesen, nur die eigenen Kosten dekenden Summen, sollte man dann noch Garantien geben, daß dem Konsnl die an viele arme Auswanderer zu leistenden Unterstüzungen zurük vergütet werden. Der Bnndesrath glaubte einmal einen jungen in New-Orleans etablirten Kaufmann aus Basel, Herrn A. Euler, sür die Konsnlatsstelle gewonnen zu haben, indem dieser auf einem Besuche, den er in der Schweiz machte, dem Zureden seiner Freunde nachgab, sich zur Annahme der Stelle erklärte und bei der Abreise ans Enropa auch zum Konsul ernannt wurde.

Allein kaum nach New-Orleans zurükgekehrt, bereute er seine Zusage , stellte Entschädignngsbegehren und mußte um Rüksendung seines Patentes angegangen werden.

Der Konsul des dritten Bezirks, Herr Eazenove in Alexandrien bei Washington, seit 1842 in diesem

200 Amte, das er mit vieler Thätigkeit verwaltete, hat im Jahr 1852 feine Entlassung verlangt und ist bald darauf gestorben. Die Einleitungen zu einer Neuwahl sind getrossen. Der Konsul in San Franciseo wünschte einen Vizekonsul und schlug dazu Hrn. R. Kellersberger aus dem Aargau vor. Die darauf erfolgte Wahl kann eine fehr glükliche genannt werden.

Jn Rio-Janeiro waren der Konsul und der Vizekonsul um ihre Entlassung eingekommen, theils weil ihre Kolonisationsgeschäfte sie von Rio abriefen, theils vielleicht auch, weil der Bundesrath in ihre, wol mehr im Interesse einzelner Koloniegeschäfte als im allgemeinen

Wohl liegenden Vorschläge für eine ^ Menge von Vizekonfulaten, für die sie bereits provisorische Wahlen getroffen hatten, nicht eintrat. Als provisorischer Konsul wurde dann für Rio Herr J. F. Emery gewählt.

Die Auswanderung nach Brasilien wird sehr betrieben, und es dürfte diefelbe in der Zukunft auch mancherlei Vortheile darbieten; jezt aber ist den Auswanderern, und besonders ärmern, nicht zu rathen, in diefes Land zu gehen, weil sie durch versprochene, aber in weite Ferne gestellte Theilnahme am Produkt ihrer Arbeit in der Gegenwart ausgenuzt und in ein Abhängigkeitsverhältniß gebracht werden,

das schlimmer für sie ist als eine eigentliche Sklaverei.

Jn Valparaifo, im Freistaat Chile, wurde das fchweizerische Konsulat in der Person des dortigen Bankdirektors, Herrn J. E. Rüdig ans Graubünden, definitiv befezt und von demfelben berichtet, daß er das Exequatur erhalten habe.

Auf mehrfeitige Beschwerden der Herren Konfuln in Amerika wurde der Taxentarif unferer Konfularordnung revidirt und neu festgefezt, wobei Landesverhältnisse und Münzwährung in besondern Betracht gezogen wurden.

20l Mit den Kantonsregierungen fanden über verschiedene, Verhandlunden Handel und Verkehr beschlagende Gegenstände Ver- gen mit den Handlungen statt.

Kantonsregierungen Jhre Konsumosteuergeseze haben einer neuen Beratung Ueber Konfiunterworfen die Kantone: Luzern, Uri, Solothurn und mosteuergeseze.

Basel-Landfchaft. Nach Maßgabe der Bundesverfassung waren diese Geseze dem Bundesrathe zur Prüfung zu unterstellen, welcher diese vornahm und seine Genehmignng, bei einigen aber erst nach verschiedenen Modifikationen, aussprach. Eine theilweife Revision feines Verbrauchsteuergesezes nahm Granbünden vor und verminderte dabei die Abgabe auf Wein fchweizerifchen Ursprungs, so daß kein Anstand zur Genehmigung vorlag.

Bern wandelte sein Ohmgeld aus alter Währung in neue um, wollte aber auch den Essig und die Weindruse mit Steuern belegen, was natürlich nicht zugegeben werden durfte und den Abschluß der Verhandlungen aus dem Berichtsjahre in das jezt laufende hinüberzog.

Die notwendigen Vorarbeiten für die Fortfezung der UeberStraßeVerhandlungen über ein Konkordat zum Erlaß gleichför- verhältnisse miger Verordnungen über die Bennznng der Landstraßen Auf Lande Strassen in den Kantonen wurden getrossen und den Kantonen das Schema zu einem Konkordat übermacht , um dasselbe während der im Jänner 1853 bevorstehenden Bundesversammlung durch Abgeordnete berathen zu lassen.

Eine Beschwerde über ein Gefez des Kantons Wallis vom Jahr 1803, welches den Waarentransport an Sonnund Festtagen unterfagte, wurde von der Regierung dieses

h. Standes dadurch beseitigt, daß sie für eine zeitgemäße Modifikation des Gesezes sorgte und die Landstraßen auch an den genannten Tagen für den Verkehr össnete.

Aehnliche Beschwerden führten die Unternehmer einer Eilfuhre über den St. Gotthard, indem sie sich über

202 ..^efchränkung des Waarentransportes an kirchlichen Festtagen beklagten. Der Kanton Tefsin hob die hemmende Verordnung auf; die Regierung von Uri aber erwiderte, daß sie, weil das Verbot sich auf ein päpstliches Jndult

stüze, ohne kirchliche Zustimmung dasfelbe nicht fallen lassen könne , dasselbe aber, da es nur wenige ganz hohe

Festtage beschlage , sür den Verkehr nicht hinderlich halte.

Klagen über ungenügende Unterhaltung der Landstraßen und Brüken sind beim Bundesrathe keine erhoben worden, welche eine Anwendung des Art. 35 der Bundesverfassung hätten zur Folge haben können. Die Kantone anerkennen durchweg die Vortheile, welche gute Straßen ihnen gewähren. Eine ...^efchwerde von Uri über schlechte ..Besorgung des Schneebruchs über den St. Gotthard hat sich bei näherer Untersuchung als unbegründet heraus-

gestellt. Die Anstände zwischen Thurgau und Schaffhausen über Unterhaltung eines Rekweges, der bei großem Wasser dient, sind im Berichtsjahre noch nicht ausgeglichen worden.

...lus Wa^ .^ß^u.

Die Regierung von Schwyz hat die beanstandeten, den sreien Verkehr beeinträchtigenden ..Bestimmungen der Schifferordnung in Immensee ausgehoben und damit die vorgebrachten Klagen beseitigt. Auch den Klagen über das Schifffahrtsreglement auf der Linth wurde durch eine Revision dieses Reglements abgeholfen.

Noch vor der Bundesversammlung schwebend bleibt die Angelegenheit über die Flößordnung in Graubünden und die dadurch aufgestellte Abgabe für den sogenannten unsichtbaren Schaden. Eine baldige und zwekmäßige Erledigung wäre um so erwünschter, als man in andern Kantonen bereits anch Miene machte, solche Gebühren für unsichtbaren Schaden einzuführen.

203 Die meisten Kantone haben die Abforderung von PaPatent tentgebühren von fchweizerischen Handelsreifenden , mit gebühren für Ausschluß der Hausirer, ausgehoben und es bestehen handelsreisende solche Patentgeseze nur noch in den Kantonen Luzern,

Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Graubünden und Wallis.

Dieselben tragen meistens eine etwas mildere Form als früher, stehen aber doch mit den Forderungen der Zeit und eines freien Verkehrs nicht im Einklange. Es ist zu erwarten, daß diese, den eigenen Kantonsbürgern eben so gut als den Fremden lästig fallenden Einrichtungen bald abgefchasst und dnrch zwek- und zeitgemäßere erfezt werden.

Mit der Prüfung vom neuen Markt- und Hausirgefeze mußte sich der Bundesrath im Berichtsjahr nicht befassen; dagegen hatte der h. Stand Bern sein neues, auch diesen Zweig beschlagendes Gesez über die Ausübung von Gewerben eingesandt, welches Geschäst indessen noch nicht beendigt werden konnte.

Die von Bern angebahnte Verständigung der Kantone

Uebe.r Marke u.1d Hausirwesen

Uebex gleich-

über ein gleichförmiges Handels- und Wechselrecht hat artige ^ zu Verhandlungen nnter den Kantonen geführt, wobei beigeseze die Bundesbehörden nicht betheiligt waren; es kann daher über den Stand dieses Geschästes nichts Näheres angegeben werden.

Die Unterhandlungen mit Bern für den Zollloskauf, Uebex Zollab-

und zwar einschließlich des Brükengeldes über die Nydek- lösung und zollbrüke in Bern, wurden im Berichtsjahre zu Ende geführt, artige Gebühren und die daherige Uebereinkunst konnte der h. Bundesversammlung im Jänner 1853 zur Ratifikation vorgelegt werden. Damit ist nun die Zollauslösung mit den Kantonen beendigt und das Verhältniß derselben nach Maßgabe der Bundesverfassung festgestellt.

Von Zeit zu Zeit laufen noch .Beschwerden ein über den Bezug von Gebühren, welche nach Vorschrist der

204 Bundesverfassung und der Zollgesezgebung nicht mehr

zuläßig sind. Sie sind indessen meist lokaler Natur und werden von den Kantonalbehörden unterdrükt , wenn man sie darauf aufmerksam macht. So wurden im Berichtsjahre Gebühren aufgehoben, welche man in Basel-Landschaft für die Ausstellung von Transitscheinen für Wein und geistige Getränke forderte; andere, die Genf für den Transit von Verzehrungsgegenständen durch die Stadt einzog; andere, welche in Bifchoffzell für Korneinfuhr bezahlt werden mußten; andere, welche man in einem Theile des Kantons Bern nichtbernerifchen Handelsreisenden und Marktbefuchern abforderte.

Ueber VerGegen eine alte Verordnung des Kantons Aargau, fehrshemmnisse welche die Ausfuhr von Holz nnd Gerberrinde unter genrch Ausfuhr- wissen Bestimmungen verbot , führte die Regierung von Tafel-Landfchaft Beschwerde. Die Regierung von Aargau beeilte sich sodann, diese bundeswidrig gewordene Verordnung aufzuheben. Aehnliche Beschwerden liegen von Seite Nenenbnrgs gegen den Kanton Waadt vor; dieser hat aber feinen Bericht darüber noch nicht erstattet und die Angelegenheit konnte noch nicht erledigt werden.

Zollverwaltung.

Verhältnis inr Das schweizerische Zollwesen hat im Jahr 1852 an Allgemeinen Popularität eher gewonnen als verloren, nnd gerne wird zum Publikum. hier die Wahrnehmung ausgesprochen, daß selbst in jenen Gegenden, in welchen es die entschiedensten Gegner hatte, der Widerstand im Abnehmen begriffen ist. Neben den allerdings nicht zu läugnenden Belästigungen desselben anerkennt man doch je länger je mehr auch die Vortheile und läßt ihnen Gerechtigkeit widerfahren. Die Zollverwaltung strebte ihrerfeits stets dahin, die Anwendung des

205 Gesezes fo milde als möglich zu machen und alle Erleichterungen eintreten zu lassen, welche mit Gefez, Ordnung und Billigkeit vereinbar schienen.

Eine von Herrn F. B. Meyer, gew. Oberschreiber der Finanzen des Kantons Luzern, verfaßte Abhandlung über eine Preisfrage, welche die gemeinnüzige Gesellschaft von Genf ausgeschrieben hatte, und in welcher das Schädliche unsers Zollgesezes für die Schweiz und uamentlich für Genf nachzuweisen versucht wurde, ohne etwas wirklich Besseres dafür vorzuschlagen, eine Abhandlung, die dann merkwürdiger Weise von der Gesellschaft .

gekrönt wurde, fand im Berichtsjahre durch Herrn Hoffmann-Merian, Zolldirektor in Bafel, eine eben so gründliche als schlagende Widerlegung. Diese Denkschrist wurde ziemlich verbreitet und trug zur Aufklärung mancher

irrigen Ansicht bei.

Während im Westen der Schweiz niedrigere Zölle gewünscht wurden, ließen sich aus dem Osten wieder Stimmen für höhere Zölle vernehmen. Diefe Verschiedenheit

spricht ziemlich deutlich dafür, daß das Richtige und Praktische in der Mitte liege, wie unser jeziges Zollsystem und daß man daher daran sesthalten soll, bis man etwas entschieden Besseres an dessen Stelle sezen kann. Das große Publikum scheint damit einverstanden zu sein und niemand wünscht wol im Ernst die frühere Kantonalzollkonfusion zurük.

Der Gang des Zolldienstes kann im Ganzen ein be- ^..,. ^ friedigender genannt werden, sowol im Hinblik auf die Dienstes im Vollziehung des Zollgefezes, als auch hinsichtlich der ^u^^ Erträgnisse. Jn beiden Richtungen hat die Revision des Zollgesezes und Tarifs gut gewirkt, indem dabei mehrere Zweideutigkeiten des alten Gesezes entfernt, neue Erleichterungen eingeführt und ein systematischer, weit leichter

206 anzuwendender Tarif aufgestellt wurde, der mancherlei Waaren in niedrigere Klassen herabfezte, einige andere dagegen in eine naturgemäßere höhere Klasse verwies.

Die Erfahrungen im Berichtsjahre geben Zeugniß von der Zwekmäßigkeit der vorgenommenen Reformen. Der an und für sich fchon viel klarere und wenig Zweideutigkeiten zulassende Tarif wurde durch ein einläßliches Waarenverzeichniß, welches das Handels- und Zolldepartement herausgab und das gegenwärtig auch in französischer und italienifcher Sprache unter der Presse ist, noch mehr erläutert, und es haben die Anstände wegen ungewisser Klassirung der Waaren seither bedeutend abgenommen.

Einige Beschwerden verursachte beim beginn des Jahres im Osten der Schweiz die Zurükweisung aller nicht gesezlichen Geldsorten von den Zollkassen; allein man gewöhnte sich bald auch an das neue Münzsystem, wenigstens gegenüber der Eidgenossenschaft, und es hat sich seit Langem kein Anstand mehr gezeigt.

Bundesräthe Gegen eine vom Bundesrathe im Interesse der Jnliche Beschlüsse. dustrie gestattete Erleichterung für die Zirkulation der Erleichterungen

Floretseide zum kämmeln ühe... die Granze und zurük, erhoben sich Befchwerden; die hohe Bundesversammlung fand aber das Verfahren des Bundesrathes gerechtfertigt.

Eine ähnliche Verkehrserleichterung wurde den Dampfschiffsahrtsgefellschaften auf Gränzgewässern gewährt, indem man ihnen Holzlager gestattete, ..auf welchen fremdes Holz nur deponirt und wieder abgeführt werden konnte, ohne

den Ein- und Ausgangszoll dafür bezahlen zu müssen.

Auch dem Weinhandel wurde eine Erleichterung dadurch zu Theil, daß für den frisch gepreßten, noch aus der Druse stehenden Trübwein ein etwas geringeres Gewicht für den Saum angenommen wurde, als für den abgeklärten Wein.

207 An neuen Verordnungen über das Zollwefen hatte Nene Verord..

der Bundesrath nur eine einzige zu erlassen, und zwar nungen über die durch Art. 32 des betreffenden Bundesgefezes aufgestellte Verbleiung. Diefe ist nun eingeführt und wird bereits hie und da gerne benuzt. Die Vorarbeiten dafür waren nicht unbedeutend, denn es mußte die Me-

thode der Verbleiung vorher geprüft , für die nöthige Anzahl Maschinen, für Blei und Schnüre gesorgt werden dann waren die Zollstätten durch Muster von dem Versahren in Kenntniß zu sezen. Die durch diese Einführung verursachten Kosten trugen dazu bei, den Bundesrath zu einem Nachtragskreditgefuche für die Rubriken "Mobilien" und "Unvorhergesehenes" beim Zollwesen zu veranlassen.

Einer kleinern Reform bedurfte die Verordnung vom Umwandlung 1. Februar 1850 über die Niederlagsgebühren, indem der Niederlage leztere in neuer Währung festgefezt werden mußten. Der gebühren Bundesrath verminderte bei dieser Umänderung diese Gebühren fo weit es geschehen konnte.

Die Zollstätten sind sich im Berichtsjahre an Zahl gleich Zollstätten.

geblieben; zwar sah sich der Bundesrath veranlaßt, in Vermehrung Zermatt und Jssert im Kanton Wallis zwei neue Neben- Verminderung zollstätten zu eröffnen, dagegen wurden die zwei Nebenzollstätten in Bure und Montignez im bernerischen Jura aufgehoben.

Der Bundesrath bewilligte, daß der sonst nur wäh- Mnrettopaß.

rend der Sommermonate für den Verkehr mit Sömmerungsvieh geöffnete Murettopaß in Graubünden auch sur die Einfuhr der rohen Bruchsteine gebraucht werden könne, deren man im Oberengadin zu den Ofenbauten .bedarf, aber es wurde deßhalb keine besondere Zollstätte

.nöthig.

Das Niederlagshaus in Basel war bisher vom Ober- Niederlage Einnehmer besorgt worden; die großen Kaffagefchäfte des- häufer

208 selben und seine übrigen Obliegenheiten machten aber eine Trennung der eigentlichen Obereinnehmerei von dem Bureau des Niederlagshauses nothig, welche ohne Personalvermehrung getroffen wurde und sich als zwekmäßig erwies.

Jn Verrières wurde das Niederlagshaus aufgehoben und der Verkehr über die dortige Hauptzollstätte hat dadurch in keiner Weise gelitten , was die feither stattgefundenen Abfertigungen nachweifen.

Freihafen in Gens.

Genf hat an den zum Freihafen bestimmten Gebäulichkeiten fleißig gebaut; es ist jedoch noch keine Einladung

zur Untersuchung der Gebäude hinsichtlich ihrer Zwekmäßigkeit und zur Eröffnung dieses Jnstituts gestellt worden.

Hänserkäufe und Neubau...

ten.

Die drohende Gefahr, in Magadino die Lokalität verlaffen zu müssen, welche bisher als Zollstätte benuzt wurde und sich befonders gut dazu eignet, fo wie die Aussicht bei den wenigen Gebäuden dort, keine andere Unterkunft zu finden, bewog den Bundesrath zum Ankanf des Hanfes von der Regierung von Tefsin, wobei gleichzeitig auch das Zollhaus in San Simone und der Bauplaz nebst baufälliger Hütte für eine Gränzwächterwohnnng in Brusino mitgekanft wurden. Die zur Zahlung erforderliche Summe von Fr. 31,000 wurde durch Nachtragskredit bewilligt. Auch in Goumois wurde das äußerst vorteilhaft gelegene Zollhaus für die Eidgenossenschaft angekanft, die Zahlung dafür aber erst im Jänner 1853 geleistet.

Die Kosten für die Unterkunft der Zollverwaltung in diefen Gebäuden sind dadurch nicht gestiegen, fondern die zu rechnenden Zinse und die Unterhaltung der Gebäude betragen weniger als die frühern Miethzinfe.

Auch einige Neubauten wurden ausgeführt, namentlich in Perly, Sanverny, Thonex. Virelonp, wo keine fchiklichen

209 Lokalitäten gemiethet werden konnten und überdieß der Besiz eigener Gebäude den moralifchen Vortheil auf die Bevölkerung ausübt, daß sie von dem Gedanken znrükkommt, es fei das eidgenössische Zollwesen etwas sehr Vorübergehendes, das keinen Bestand habe und dessen Verfügungen man sich daher um so weniger zu unterziehen branche.

Es bleiben für die Zukunft aber noch mehrere Zollstatten, einige durch Ankauf, andere aber durch Neubauten gehörig herzustellen übrig, namentlich in Chiasso, bei Tägerweilen, St. Margarethen, Monstein und in Hüntwangen, so wie in Moillesnlaz und Meirin, welche sieben Pläze vor andern in nähern Betracht gezogen werden müssen. Der .Bundesrath wird nicht ermangeln, von der hohen^ Bundesversammlung die erforderlichen Kredite zu

erbitten, fobald er die Sache für reif hält.

Die Geschäftsführung in den verschiedenen Zweigen Geschästsfühder Zollverwaltung darf eine befriedigende und ordnungs- .^ .^r ^.^ gemäße genannt werden. Die Zentralverwaltung bemühte ^^^ sichstets,Fehler im Entstehen zu beseitigen, gerechten Be- ^^ schwerden vorzubeugen, die Geschäfte rafch zu erledigen und die Ordnung und Regelmäßigkeit unentwegt festzuhalten, ohne welche ein Administrationszweig wie das Zollwesen unmöglich gedeihen kann.

Der Departementsvorsteher bereiste die Zollstätten an der Westgränze der Schweiz, und er brachte von dieser Inspektion die beruhigende Ueberzeugung mit, daß die Zollbeamten mit wenig Ausnahmen eben so eifrig als der Bevölkerung gegenüber freundlich und gerecht ihrem

Amte leben und das Möglichste dazu beitragen, dem Belästigenden des Zollgesezes die Schroffheit zu benehmen.

Die Departementskanzlei wurde im Berichtsjahre voll- Departementsständig organisirt und definitiv bestellt. Jm Laufe des ^^

210 Jahres giengen 5028 Schreiben an das Departement ein, und 4838, worunter 17 Zirkulare je an alle oder einen Theil der Kantone und 72 an die Zolldirektionen, wurden expedirt. Diese Schreiben vertheilen sich folgendermaßen t Vom Bundesrath kamen Protokollauszüge 278, an denfelben giengen . . . 259 Schreiben.

Von Departements und andern Bun-

desbehörden 190, an diefelben giengen 196

,,

Von Kantonsregierungen kamen Schreiben 441, an dieselben giengen . . . 547 Von fremden Gesandtschaften und schweizerischen Konsulaten 141, an dieselben giengen . . . . . . . . . 65

,,

Von der Direktion des I. Zollgebiets kamen Schreiben 975, an dieselbe giengen 986

,,

Von der Direktion des Il. Zollgebiets kamen 616, an dieselbe giengen . . . . 678

,,

..

Von der Direktion des HI. Zollgebiets kamen 653, an dieselbe giengen

. . . 640

,,

Von der Direktion des IV. Zollgebiets kamen 480, an dieselbe giengen . . . 474 ,, Von der Direktion des V. Zollgebiets kamen 247, an dieselbe giengen . . . 256 ,, Von der Direktion des VI. Zollgebiets kamen 538, an dieselbe giengen . . . 535 ,, Von Privaten kamen Schreiben 469,

an solche giengen direkte ^. . . . . 207 ,, Abgegangene Briese : 4838 .Stük, die sich aber, der Zirkulare wegen , aus 4146 verschiedene Konzepte in deutscher , sranzösischer und italienischer Sprache reduziren, und manchmal ziemlich schwierige Fragen betrafen..

211 Eine regelmäßige Zeiteintheilung und ein reger Eifer Revisors machte es dem wenig zahlreich bestellten Revisionsbüreau möglich, die vielen Geschäfte stets rechtzeitig abzuthun,

welche diefem wichtigen Verwaltungszweige durch die Führung der Kontrolen über Einnahmen und Ausgaben und die zu gebende Rechenschaft darüber obliegen.

Als kurzer Ueberblik dieser Geschäfte mag hier bemerkt werden, daß zu prüfen und zu revidiren waren: 1) Die monatlichen Hefte über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr nach den einzelnen Waaren und von je sechs Zolldirektionen, . . . 72 Einnahmenrechnungen.

2) Die monatlichen Uebersichten der Einnahmen nach den Zollstätten geordnet, als Kontrole, . . 72 Tabellen.

3) Die eingehenden zehntägigen Kassaberichte der Zollkassiere, als zweite Kontrole und Vergleichung mit den vorgenannten Eingaben, . . . . . . 309 Berichte.

4) Die monatlichen Ausgabenrechnungen der fechs Zolldirektionen, nebst Prüfung der einschlagenden Belege, mit zwei S..pplementarrechnungen, . . . 74 Rechnungen.

5) Die Rechnungen nebst Beilagenrechnungen und Belegen über den Schneebruch auf dem St. Gotthard, . . . . . . . . . . . 24 Rechnungen.

6) Die anderweitigen Tabellen der Direktionen über Niederlagsgebühren, Verbrauch von Formularien, Verhaltungslisten der Beamten, Straffälle, . . 192 Tabellen.

Selbst aufzustellen und auszufertigen waren: 1) Die monatlichen Ausgabenrechnungen des Departements fowol für feine eigenen Auslagen als für die der Zolldirektionen, . . . . . . 12 Rechnungen.

Dann 2) am Ende des Jahres die Jahresrechnung, welche sich für die Ausgaben auf 464 Hauptbelege und 9,240 Empfangscheine stüzte, und zu welcher Uebersichtstabellen und Hauptausweise gehören, . . . . 8 Rechnungen..

Bnndesblatt. Jahrg. V. Bd. II.

16

212 .

3) Die zur Zahlung der Ausgaben nöthigen Kassaanweifungen in . . . . . . . . . 891 Stükeu nebst dazu dienender Kontrole.

^ 4) Die Kontrole über die Jnventargegenstände des Departements und der Direktionen, . . . 23 Seiten.

5) Die jährliche Uebersichtstabelle des Warenverkehrs ^ in deutfcher, französifcher und italienischer Sprache, so wie 6) die Ouartalübersichten des Warenverkehrs, detail- ^ lirt für den Bundesrath in Tabellenformat und summarisch für das Bundesblatt.

^ Zur Anfertigung der Uebersichtstabellen 5 und 6 be- ^ durfte es: ^ a. des Eintragens der Einnahmen jeder einzelnen Zollstätte in ein tabellarisch geordnetes Kontrolenbuch, ^ ungefähr . . . . . . . . . . 72 Seiten; ^ b. des Eintragens der einzelnen Waarengattungen, aus den Direktionseingaben in eine Hauptkontrole, unge-

fähr . . . . 304 Seiten des größten Formats; ^ c. der Zufammenzählung aller Mengen der einzelnen ^ Waaren, wie sie an den verschiedenen Orten vor- ^ kamen, ungefähr . . . . . 90,000 Additionen. ^ Neben all'

diesem lag dem Revifionsbüreau die

Aufsicht über die Vollziehung der Mieth- und Lieserungsverträge der Zollverwaltung ob, so wie die Abfafsung derjenigen Briefkonzepte an Kantone und Behörden, welche Rechnungssachen, Jnventariumsgegenstände, Formularien, statistische Angaben u. dgl. betrafen. Eben so lag ihm die vorläufige Ordnung aller das Rechnungswesen beschlagenden Akten sür das Archiv ob, 242 Hefte in 7 Kartons und 8 großen Foliobänden.

Alles diefes erfordert nicht nur mechanische Fertigkeit, sondern auch besonders Geschästskenntniß und scharsen

.^13 Blik. Eine gute Revision und Kontrole ist aber die beste Gewähr für eine treue Verwaltung.

Die Registratur des Departements ist im Berichtsjahre Registratur.

vervollständigt und verbessert worden. Ein neues systematisch eingerichtetes Registraturschema wurde aufgestellt und eingeführt, welches nun sowol für die Ordnung des Archivs als auch für die Bücher der Registratur als Form und Leitfaden dient. Das dem Departement bisher noch gemangelte Register zu den Tagebüchern über eingegangene und expedirte Schreiben wurde vorgearbeitet und feitdem eingeführt. Während einigen Monaten war die Herbeiziehung besonderer Aushilfe zum Ordnen von altern Akten nöthig.^ mit Ende des Iahres konnte dieselbe aber wieder entlassen werden. Der Registrator versah gleichzeitig die Funktionen eines Expeditionssekretärs und besorgte die bedeutenden Druk- und Lithographiearbeiten des Departements.

Alle sechs Zolldirektionen unterstützten die Zentralver- Zolldire^ waltung nach Kräften und sorgten für einen ruhigen und ^o^..

redlichen Gang der Verwaltung. Alle Direktoren überwachten die Zollstätten genau und inspizirten dieselben meistens zu wiederholten Malen. Bei solchen Besuchen wurden vorgefundene Fehler gerügt, Anleitung zu Verbesserungen derselben gegeben und Nachläßigkeiten mit Ordnungsbußen bestraft.

Durch eine solche immerwährende Aufsicht wurden die Zollbeamten stets wach erhalten, und es kamen wenige Beschwerden gegen folche vor.

Durch den unerwarteten Tod des Direktors des sechsten Zollgebiets, Herrn Collin in Genf, hat die Eidgenossenschast einen wakern Beamten verloren.

Das Personale der Direktionen wie der übrigen Zoll- Neuwahl aller beamten wurde im Berichtsjahre nach Ablauf der ordent- Zollbeamte

214 lichen Amtsdauer neu gewählt und meistens bestätigt, wobei dann auch die Bürgschaften einer Revision und Erneuerung unterworfen wurden. Jm vierten Zollgebiet fanden bei der Wahl zahlreiche Verfezungen statt, welche sich als praktisch erwiesen. Früher war es dort Gebrauch gewesen, die Beamten so weit als möglich von ihrer Heimathsgemeinde zu entfernen, was dann hohe Besoldungen nöthig machte und viele Urlaubsgesuche veranlaßte Von der Erfahrung, die man in andern Zollgebieten gemacht hatte, so wie von der Ueberzeugung ausgehend, daß, schon um den Schein von Parteilichkeit zu vermeiden, dadurch das Zutrauen und dann später die Stelle zu verlieren, die Beamten auch in oder nahe bei ihrer Heimath eben so treu als anderwärts wirken werden, näherte man dieselben dieser Heimath, reduzirte die Gehalte und fand bisher nicht den mindesten Anlaß, dieses Verfahren, bei dem sich die Beamten auch viel besser befinden, zu bereuen.

Leistungen der Die Leistungen der Beamten können befriedigend geBeamten.

nannt werden Die grosse Mehrzahl gab sich Mühe, ihrer Stellung Ehre zu machen; wenige wurden entlassen; nur ein Fall verursachte eine noch nicht beendigte Untersuchung wegen Veruntreuung. Durch plözlichen Tod verlor man den braven Einnehmer an der wichtigen Hauptzollstätte Verrières, eben so den tüchtigen Kontrolenr an einer der Hauptzollstätten in Basel.

Auch der Zollbezug durch die Postbeamten hat an

Ordnung und Regelmäßigkeit gewonnen.

GleicharmigDie Zollbehandlung ist im Jahr 1852 auf den Zoll...eit der Zoll- stätten durch den deutlicheren und konsequenteren Zolltarif abfertigungen. viel bestimmter und einheitlicher geworden; namentlich hat das Erscheinen des allgemeinen Waarenverzeichnisses , das

freilich im Berichtsjahr nnr in deutscher Sprache gedrukt werden konnte, jezt aber bald auch in den beiden übrigen

215 Landessprachen fertig vorliegt, die Zollstätten in den Stand gefezt, in allen Fällen sicher und richtig zu entscheiden.

Aber auch das Publikum war nun im Stande, richtig zu deklariren; und Deklarationen in niedrigere Klassen, wie sie früher bei der obwaltenden Zweideutigkeit öfters versucht wurden, kommen beinahe nicht mehr vor, so daß die Kosten der Herausgabe des Verzeichnisses, abgesehen davon, daß durch den Verkauf ein Theil wieder eingeht, sich durch die höhern Einnahmen schon gedekt finden. Auch kommen Zollverschlagnisse in dieser Richtung sast nicht mehr vor.

Mit der Sicherheit der Zollbehandlung der Waaren nahm

.

auch die Uebung in der Abfertigung zu und die Spedition der zollpflichtigen ging rafcher vor sich und verursachte also dem Publikum geringeren Zeitverlust, was viele

Beschwerden beseitigte.

Hier mag noch des Umstandes gedacht werden, daß dort, wo laut Uebereinkunst die Verbrauchsteuern der Kantone an Gränzpläzen durch die eidgen. Zollbeamten bezogen werden, so namentlich in den Kantonen Bern, Aargau, Graubünden und Tessin, diese Bezüge regelmäßig stattfanden und zu keinen Klagen Anlaß gaben.

Gleichwie der Zollbezug und die Waarenkontrole mit Fortschritte in.

größerer Uebung von Statten giengen, so verhielt es sich Rechnung auch mit der Buchführung und dem Rechnungswesen der ^.^ Zollstätten. Die Fehler, welche bei der Revision zum Vorschein kamen, waren weniger zahlreich als srüher und meist von sehr untergeordneter Bedeutung.

Die Besoldungen waren in einem richtigeren Verhält- Befolgungen.

niß als srüher fixirt und mehrere Ungerechtigkeiten ansgeglichen. Es wäre wünschbar, bei einigen Stellen etwas höher gehen zu können; allein die verschiedenen Konsequenzen

und das Bestreben, die Verwaltung so billig als möglich zu führen, hielten den Bundesrath von solchen Erhöhun-

216 gen znrük. Bei dem Wechsel, dem die Bedeutung der verschiedenen Zollstätten durch die Aenderung des Verkehrs unterworfen ist, wird es nicht möglich, die Besoldungen in einer unveränderlichen Weise festzufezen; es muß immer das Bestreben der Verwaltung bleiben, die geleisteten Dienste nach Gerechtigkeit zu honoriren und die Besoldnngen zu mehren und zu mindern, wie die Verhältnisse es^ ersordern. Für die jezt bestehenden erscheint das Besoldnngsschema als gerecht, obgleich öfters Beschwerden über zu geringe Bezahlung laut wurden.

^..inzs....^.

Dem Gränzschuz wurde im verflossenen Jahre stets die verdiente Ausmerksamkeit geschenkt. Troz der vielartigen Weise, in welcher er geleitet wird, gieng er allerwärts seinen ruhigen und geregelten Gang. Jm ersten Zollgebiete war sür den sehr schwierigen Theil im bernerifchen Jura zur speziellen Leitung desselben ein Gränzkontroleur aufgestellt, der mit den vier Unteroffizieren, unter welchen die vier Brigaden der dort zum Gränzdienst bestimmten Landjäger standen, das Erforderliche anordnete. Jn BafelLandfchaft kommandirte der Landjägerchef die einzelnen Gränzjäger; in Bafel-Stadt wurde der Patrouillendienst von den jeweiligen Postenchefs der Hauptstationen befeh-

ligt und täglich durch Unteroffiziere kontrolirt. Die von Basel^Stadt erbauten und von der Zollverwaltung gemietheten Anmeldungsposten haben dem Dienste großen Vorschub gebracht und wesentlichen Mängeln abgeholfen.

Längs der Aargauergränze leitete ein in Laufenburg stationirter Wachtmeister den Dienst mit Pünktlichkeit und

Geschik.

Die Direktion in Bafel führte die Oberleitung und anerkennt, daß durchweg von den Regierungen Hand geboten wurde, diesen Dienst gut zu führen, nachlässige oder

217 schwächliche Gränzjäger durch tüchtige zu erfezen und alles zu thnn, was den Zwek der Einrichtung fördern konnte.

Die Zahl der mit der Gränzhut im Ganzen beschäftigten Mannschaft betrug im ersten Gebiet 91 Mann.

Im zweiten Zollgebiete gelang es, einen Anstand zu beseitigen , der die Bewachung der Gränze von Zürich störte.

Die Polizeidirektion, welche den Dienst anordnen sollte, hatte nämlich den Landjägern keinerlei Verpflichtungen abgenommen, die ihnen zur Handhabung der gewöhnlichen Polizei oblagen, so daß der Gränzdienst nun als Zuwachs betrachtet wurde und dadurch leiden mußte. Durch die Bestimmung eigener Landjäger zum Gränzdienst ist diesem Uebelstande jezt abgeholsen. An der thurgauischen Gränze wurden die Gränzwächter ebenfalls direkte vom Landjägerchef kommandirt, und sie verfahen alle ihre Pflichten zur Zufriedenheit.

Die Zahl der Gränzwächter im zweiten Zollgebiet beträgt 34 Mann.

Jm dritten Zollgebiete, wo schwer zugängliche Bergrüken die beste Garantie gegen Zollübertretungen geben, haben 8 St. Gallische und 20 Graubündnerische Landjäger, welch^ leztere für die Sommermonate noch um 3 Mann verstärkt wurden, die Gränze gehütet. Die Zolldirektion fand diese Anzahl hinreichend, und man hörte auch sehr wenig von Schmuggel in diesem Gebiete.

Jm vierten Zollgebiet besteht sür die Gränzhut ein eidgenössisches Korps. Dasselbe zählt gegenwärtig, wie

leztes Jahr, mit Einschluß des Chess 56 Mann und ist in militärischer Weise organisirt. Der Ches besorgt im Einverständniß mit dem Zolldirektor die Dislozirung der Mannschast an die verschiedenen Gränzpunkte, ordnet die Patrouillen an und wacht über Mannszucht und Pflichterfüllung seiner Leute.

218

Schmuggel

Jm fünften Zollgebiet wurde im Kanton Waadt die Gränzhut auf ausgezeichnete Weife durch die an der Gränze stationirten und unter den Befehlen ihres Kantonalchefs stehenden Landjäger, 87 an der Zahl, beforgt; in gleicher Weife versehen 15 neuenburgische Landjäger den Dienst an der dortigen Gränze gegen Frankreich.

Jm sechsten Zollgebiet endlich, wo, wie im vierten, sür Genf ein eidgen. Gränzwächterkorps ans 41 Mann besteht, wnrde die Gränzhut nach bisheriger Uebung fort.gefezt und der Dienst durch die Errichtung einiger neuer Gränzquartiere erleichtert , in welchen mehrere Betten zur Benuzung für die patronillirende Mannfchaft aufgestellt sind. Jm Kanton Wallis versehen 14 Landjäger unter direkter Kantonalleitung den Dienst.

Es zählte somit die mit der Gränzhut betraute Mannschaft auf der ganzen, ungefähr 360 Stunden langen Gränzlinie der Schweiz im lezten Jahr 369 Mann, wovon 272 Kantonallandjäger und 97 eidgenössische Angestellte sind.

Jm Jahr 1851 waren nur 360 Angestellte. Die Vermehrnng um 9 Mann findet sich durchras Bedürfniß einer verbesserten Aufsicht gerechtfertigt und befchlägt vorzüglich das erste und zweite Zollgebiet.

Der Schmuggel hat im Allgemeiuen im Berichtsjahre nicht zugenommen; namentlich muß mit besonderer Anerkennung der Rechtfchaffenheit und Genauigkeit gedacht werden, mit welcher fortwährend in Bafel, demjenigen Orte, wo weitaus der größte Verkehr mit dem Ausland stattfindet, der Zollverwaltung gegenüber gehandelt wird.

Anch für Genf muß zugegeben werden , daß der gewerbsmäßige Schmuggel zum Theil abgenommen hat; die Bevölkerung dort scheint fich nach und nach an das Zollfystem zu gewöhnen undsichdemselben leichter zu fugen ; immerhin noch weit entfernt, dasselbe besonders in Schuz

219 zu nehmen, aber doch so, daß man es nicht mehr als ein Verdienst ansieht, den Staat um seine Einkünfte zu bringen und zu schmuggeln. Im Puschlav, wo sonst auch ein leicht verwundbarer Flek ist, und wo eine sich vor solchen Verwundungen nicht scheuende Bevölkerung wohnt, war der Verkehr im lezten Jahre ohnehin etwas gedrükt, und man spürte vom Schmuggel wenig.

Am lebhastesten und großartigsten scheint dieses unsaubere Handwerk im Amtsbezirk Pruntrut für Wein und Weingeist betrieben worden zu sein, und zwar auf raffinirtere Weise als im Jahr 1851. Der Gränzschuz wurde deßhalb etwas vermehrt; jedoch konnte der Zwek nicht völlig erreicht werden. Gegenwärtig ist freilich eine Stokung in diefem unerlaubten Verkehr eingetreten, theils der dagegen ergriffenen Maßregeln wegen, vorzüglich aber weil der deutsche Weingeist wohlfeiler über Basel bezogen werden kann, als der französische mit den Schmuggelkosten zu stehen kommt. Wenn einmal der redliche Handel die Nachtheile recht erkennt, welche ihm die Schmnggler zu-

fügen ; wenn die öffentliche Meinungsichgegen diefes Handwerk kehrt und die Justiz strenger als bisher gegen dasselbe auftritt, so wird es sich, wo es noch fortbetrieben wird, wol auch nach und nach legen, um so mehr, da bei den mäßigen Zöllen der Schweiz der Gewinn sehr klein, die Gefahr aber groß ist.

Es wurden im Berichtsjahre 1047 Verbalprozesse wegen Angezeigte Umgehung des Zollgesezes an das Departement eingesandt ^bertretungeu und eine ziemliche Zahl kleinerer Verlezungen desselben an- ^ .^ gezeigt. Die lezteren wurden, wo sie begründet ersunden wurden, mit Ordnungsbußen belegt und auch viele der Fälle , über welche Verbalprozesse erhoben worden waren, konnten mit Ordnungsbußen abgethan werden, namentlich solche, wo der Fehler in bloßer... Versehen oder totaler

220 Unkenntniß der Verhältnisse bestand. Jn einigen Fällen mußte der Fehler fogar den Zollbeamten zugeschrieben werden , weil sie bei zweideutigen Deklarationen, statt die Waare nach der hochst möglichen Klasse zu tarisiren, sie nach einer mindern verzollen ließen und dann, wenn bei der Revision eine höher zu klassirende Waare gefunden wurde, einen Strafprozeß einleiteten. Ein folches Verfahren wurde von der Zentralverwaltung stets ernstlich gerügt und bestraft.

Wenn man bedenkt, daß im Jahr 1851 1050 Straffälle vorgekommen sind, im Jahr 1852 aber, bei einer noch bessern Gränzhut 1047, und daß unter diefen viele unbedeutende, den Gränz- und Viehverkehr betreffende vorkamen, fo muß geschlossen werden, daß der Schmuggel sich vermindert habe. Jmmerhin kamen einige be-

deutende Fälle vor, wo die Bußen über 1000 und 2000 Franken betrugen; ja ein im Berichtsjahre vorgekommener, aber erst im lausenden Jahre gerichtlich beurteilter Fall gegen Fremde würde eine Gesammtbuße von mehr als 10,000 Franken ausmachen, wenn sie einbringlich gemacht werden kann.

Meistens unterzogen sich die Beklagten bei Abfassung des Protokolls, oder auch nach bekannt gemachter Verfügung der Zollverwaltung dem Ausfpruch dieser leztern,

unter Verzichtleistung auf gerichtliche Entfcheidung. Die große Zahl der Fälle konnte daher auf folch' gütliche Weife abgethan werden.

Ans dem Jahr 1851 gingen unerledigt ins Jahr 1852

über . . . . . . . . 8 9 Fälle Jm Jahr 1852 sind neu hinzugekommen 1047 " Zusammen: 1136 Fälle

221 Davon wurden als unbegründet zurükgewiesen . . . . . . 4 8

Gütlich, d. h. durch Entscheid der Zollverwaltung erledigt .

Gerichtlich abgewandelt zu Zollverwaltung .

Gerichtlich abgewandelt zu

Beklagten

.

.

. . . 965 Gunsten der . . . 9 Gunsten der

.

.

.11 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1033

Fälle.

und es gehen ins Jahr 1853 über . 103 Fälle.

Von diesen schweben 15 Fälle vor Gericht und

88 ,, liegen bei der Verwal-

tung.

Der Gesammtbetrag des als umgangen erwiesenen

Zolles ist .

.

.

.

.

.Fr. 4,242. 50

Eingegangene Ordnungs- und Zollbußen

" 21,704. 96

Von diesen bezog die Eidgenossenschaft . . .Fr. 7,47l. 08 und die Kantone erhielten ,, 7,138. 39

Eine dem Berichte beigelegte Tabelle

zeigt die Ver-

theilung der Straffälle auf die Zollgebiete. Von den gerichttich abgewandelten Fällen datirten mehrere aus dem

Jahr 1851, in welchem noch das alte Zollgefez galt, das zur Verfällung in eine Zollbuße, die Abficht einer Zollumgehung vorausfezte. Nun fahen mehrere Gerichte die

Sache so an, als ob die Zollverwaltung die Absicht des Schmugglers beweisen sollte, und es erfolgten darum einige Freisprechungen , welche im Jnteresse der Gerechtigkeit und des Schuzes des redlichen .Handels wol kaum hätten erfolgen sollen. Das neue Zollgesez spricht sich über diesen *) Die angeführten Tabellen enthalten nur spezisizirt das, was sowol in diesem Berichte, als in den mit dem Bundesblatte erschienenen Uebersichten zu sinden lst, weßhalb sie nicht gedrukt wurden.

222

finanzielle Ergebnisse.

Zollstätteu und

Personal.

Punkt nun klarer aus; immerhin aber bleibt die verfchiedenartige Behandlung der Zollumgehnngsfälle in den ver....

schiedenen Kantonen ein Uebelstand.

Ehe wir die finanziellen Ergebnisse des Zollwesens im Berichtsjahre näher betrachten, fchiken wir eine kurze Uebersicht der Zahl der Zollstätten und der im Zollwesen wirkenden Beamten und Angestellten voraus.

Es bestunden im Berichtsjahre:

Zollgebiet I. II. IH. IV. V. VL Total.

Hauptzollstätten . 8 6 8 4 6 7 39 Nebenzollstätten . 47 35 25 28 27 31 193 Niederlagshäuser im Innern . . . --

1 1 --

1 --

3

Jm Ganzen Zollstätten: 235 Die Beamten und Angestellten betrugen , ohne die Postbeamten, welche Zollbezüge besorgen: J m Zentralbüreau . . . . . . 9 Jn den Direktionsbüreaur, 6 Direktoren und 26 andere Personen . . . . . .32 Bei den Zollstät-

ten: im Gebiet I. IL HI. IV.

Einnehmer ) . .51 42 18 32

Kontroleurs . . . 10 6

8 4

Gehilfen I . Klasse 2 4 5 4 Andere Angestellte . 1 -

611

Gränzwächter . . 91 34 3I 56 102 55 Davon Einnehmer . 7 -- 16 --

5 9

Zahl des Personellen der Zollverwaltung :

712

*) Wo Gränzwächter die Einnahmen besorgten, erscheinen sie unter den Gränzwächtern aufgeführt.

223 Kosten der Zolle

Die Kosten der Zollverwaltung betrugen :

im J. 1851 im 18520 Gesammtaus a. W.

gaben.

Fr. Rp. Fr. Rp. Fr. Rp.

I .

.

.

.

.

.

.

.

1) Zentraldirek-

1852

v e r w a l t u n g

tion, Gehalte . 9,100.

16,259. 42 19,700. -2,444. --l 4,053. 79 4,976. 21 Andere Kosten 3,533. 11 2) Direktionen. Gehalte . 51,289. 32 56,294. 62 4,136. 87 14,634. 89 Andere Kosten . . . .

3) Zollstätten. Gehalte . 221,410. 07 239,850. 53 85,485. 69 Regelmäßige andere Kosten 110,326. 73 83,825. 22 Vermiedenes . . . . 43,920. 78 196,076.

86 189,925.

80 4) Gränzfchuz . . . .

5.) Zollauslösung und

Schneebruch . . . . 2,401,712. 85. 2,439,578. 32 Fr. 2,161,210. 22 Rp.

à 71 per 100 . . . 3,043,958. 05. 3,139,499. 92 Wenn die Kosten im Berichtsjahre höher anstiegen als

im Jahr 1851 , so ist dieß großenteils der höhern Geldwährung zuzuschreiben; denn während früher alle Ans-

gaben zum Reduktionsfuß von 71 per 100 bezahlt werden konnten und berechnet wurden, konnte dieses nach Ein.führung des neuen Münzsystems nicht mehr geschehen, und es ist namentlich die Vergütung an die Kantone für die Zollauslösung darum gestiegen , weil die meisten Zollauslösungsübereinkünste in Kantonalwährung abgeschlossen waren, die bei der endlichen Reduktion in neue Währung maßgebend war.

Immerhin sind die Ausgaben unter der durch das Verhältnis

Büdget bewilligten Snmme geblieben, und selbst die für zum Büdget.

Mobiliaranschaffung und "Unvorhergesehenes" gewähr-

224 ten Nachtragskredite , im Gesamtbetrag von Fr. 37,300 bringen die Gesammtausgaben noch nicht auf die im ersten Budget ausgesezte Summe.

Fr. Rp.

Mit den Nachtragskrediten waren der

Zollverwaltung angewiesen . . . . 3,268,800. -Wirklich verausgabt wurden . . . 3,139,499. 92 macht also Minderausgabe . . . 129,300. 08 Die bedeutendsten Ersparnisse sind eingetreten:

Fr. Rp.

1) Ans der Rubrik der Büreaurbedürfnisse wegen verminderter Drnkkosten

und zwar um . . . . . . . . .

34,532. 46

2) Auf den Kosten für den Gränzschuz, wo man sich mit einer kleinern Anzahl von Mannschaft statt der zuerst vorgefehenen zu behelfen suchte, um .

43,923. 14

3) Auf der Rubrik der Zollauslöfung, weil die Uebereinkunft mit Bern im Berichtsjahre nicht zum Abschluß kam und

der Nydekbrükenzoll fortdauerte, um . 20,421. 68 Die dem gegenwärtigen Berichte beigelegte Tafel Nr. IV. gibt über die Verhältnisse der Ausgaben zum Einnahmen.

Büdget noch nähern Ausweis.

Die Roheinnahmen der Zollverwaltung waren im

Einnahmen

Fr. 816,014. 85 Rp. mehr, als vorgesehen war, und

Vera.leichung Budget für 1852 vorgefehen mit Fr. 4,900,000. Es mit dem Büdget mit den betrugen dieselben aber Fr. 5,716,014. 85 Rp., somit

von 1851. Fr. 823,370 mehr als die Einnahmen von 1851. Diese lezteren waren nämlich angestiegen auf Fr. 3,473,777

84 1/2 Rp. alte Währung, welche zu 71 für 100 reduzirt, in neuer Währung ausmachen: Fr. 4,892,644. 85 Rp.

225 Fr.

Rp. Bilanz.

Wenn von den Gesamteinnahmen der 5,716,014. 85 abgezogen werden die Gesamtausgaben

mit . . . . . . . . . . . . 3,139,499. 92 so ergibt sich eine Mehreinnahme zu

Gunsten der Bundeskasse von . . . 2,576,514. 93 welche an die Staatskasse in baar abgeliefert wurde.

Unter den Ausgaben erscheinen aber auch Anpassungen für Immobilien und

Gerätschaften im Werth von . . . .

67,228. 74

so daß der eigentliche Ertrag des Zoll-

wefens beträgt

. . . . . . . . . 2,643,743. 67

Ueber Einnahmen und Ausgaben geben die beigelegten Tabellen .l., IL, HI., A. und A. bis weitern Aufschluß.

Dieses Ergebniß muß jedenfalls ein sehr befriedigendes genannt werden. Die Ursachen liegen theils in dem ohnehin lebhaft gewesenen Handel und Verkehr, theils in dem neuen Zolltarif, durch welchen mehrere Artikel, wie z. B. Südfrüchte, Dessertweine in Fässern, gewisse Wollengarne, Tifchöl, Drath u. s. w. in eine niedrigere Klasse gesezt und daher dem Schmuggel entzogen, andere aber, schwer zu schmuggelnde, wie Mehl undZuker, in eine höhere Klasse gesezt wurden.

Fr. Rp.

Zur Berechnung des Verhältnisses Eigentliche Be..

der Bezngskosten zum Ertrag, müssen zum zugskosten.

Voraus von den Gesamtausgaben der 3,139,499. 92 abgezogen werden, weil es keine Zollbezugskosten sind:

Uebertrag: 3,139,499. 92

226

1) Kosten einer Mission nach Deutschland .

2) Ankauf von Jmmo-

Fr. Rp.

Uebertrag: 3,139,499. 92 Fr. Rp.

1,061. 75

bilien und Gerätschaften 67,228. 74 3) Zollauslöfung und Schneebruch . . . . 2,439,578. 32 4) Gelddiebstahl in Rorfchach . . . .

4,785. 73 5) Rükvergütungen von zu viel bezahltem Zoll

8,665. 89

zusammen . . . 2,521,320. 43 und es bleiben an Kosten für die Zollverwaltung und den Zollbezug . . .

Berhäliniß zu

618,179. 4.)

Zieht man nun auch von den Brutto-

den Einnah- einnahmen der . . . . . . . . 5,716,014. 85 men ab, die irrthümlich zu viel bezahlten und zurük erstatteten Zölle mit . . . . .

8,665. 89 so verbleiben Zolleinnahmen . . . . 5,707,348. 96 deren Bezug Fr. 618,179. 49 Rp. gekostet hat, das heißt: 10,8315 Prozent.

Jm Jahr 1851 betrugen die Kosten 12,14 Prozent.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Jn den einzelnen Zollgebieten stellt sich diefes Verhältniß im Berichtsjahre im ersten Zollgebiet zu 6,036%

,, zweiten ,, dritten ,, vierten

,, fünften ,, fechsten

,, ,, ,,

,, ,,

,, 14,325 ,, ,, 12,743 ,, ,, 25,945 ,,

,, 11,700,, ,, 13,165,,

227 Es bleibt uns, ehe wir diesen Abschnitt der Bericht- Kassadiebstahl erstat.tuug verlassen, übrig , noch eines Spezialfalles zu in Rorschach.

erwähnen, der die Kasse um Fr. 4,785 73 Rp. schadigte. .Jn der Nacht vom 8. aus den 9 Jänner 1852 wurde nämlich in das Zollbüreau von Rorschach eingebrochen., die Kasse gewaltsam geöffnet und der vorgenannte Betrag, meist in kleiner Münze, entwendet. Die angehobene .Untersuchung hat bis jezt den srechen Thäter noch nicht entdeken lassen ; hingegen schwebt die Frage vor Gericht, ob und in wie weit der Einnehmer in Rorschach, weil er das Geld nicht rechtzeitig an die Hauptmasse in Chur abgeliesert habe , zum Ersaz anzuhalten sei. Einsweilen wurde diese Summe ins Ausgeben gebracht.

Der Warenverkehr war, wie .bereits zu verschiedenen Der haaren.

Malen gesagt wurde, im Berichtsjahre ein sehr .belebter. verkehr Nicht nur war der eigenen Mißernten wegen eine große Zufuhr von Getreide, Mehl und Wein nothig, sondern die Gewerbe wurden schwunghaft betrieben.

An Getreide wurden 2,435,07.1 Zentner zur Einfuhr Einfuhr.

verzogt ; ..iber .300,000 Zentner mehr als im Jahr 1851.

dasselbe bildet 42,27 Prozent der ganzen Einfuhr nach .Zentnern. Auch die Mehleinfuhr war größer als im

Jahr 1851. Sie betrug 537,351 Zentner; 56,000 Zentner mehr als im vorhergegangenen Jahr. Bei dem eigenen Mißwachs an Korn und Kartoffeln in Süddeutschland mußte sich die Schweiz nach andern Bezugsauellen der Mehlsrüchte umsehen, und es kam viel Getreide aus dem Banat, aus Rußland und aus Amerika. Auch Mehl wurde vieles aus Amerika und Frankreich eingeführt Die Weineinfuhr überstieg die von 1851 nm ungefähr 30,000 Zentner, die Branntweineinfuhr die vom gleichen Jahre um 13,000 Zentner.

Bnndesblatt. Jahrg. v. Bb. II 17

228 .

.

.......sfnhr.

Aber auch Rohstoffe für die Industrie wurden in größerem Maße eingeführt. So kamen im Jahr 1852 etwa . 3000 Zentner mehr Seide, 80,000 Zentner mehr Baumwolle, 2000 Zentner mehr Baumwollengarn, 19,000 Zentner mehr Eisenblech und Drath, 1400 Zentner mehr Ebenistenholz in die Schweiz als im Jahr 1851 ; eben so 4000 Zentner mehr Schwefel, 2000 Zentner mehr Schweselsäure, 2000 Zentner mehr Soda, 9000 Zentner mehr Krapp.

An fertigen Eisen- und Stahlwaaren wurden 10,000 Zentner mehr eingeführt, an feinem Oel 2000 Zentner mehr, an Südfrüchten 3000 Zentner mehr. Die Kaffeeeinfuhr war, der Preiserhöhung wegen, um 7000 Zentner geringer , die Eichorieneinfuhr dagegen um fast 10,000 Zentner größer.

.

Hanf wurde etwas weniger, Leinwand dagegen mehr eingeführt. Tabak in Blättern , fertiger Tabak und Zuker kamen ungefähr in gleicher Menge wie früher.

Die Gesamteinfuhr aller nach Zentnern zu verzollenden Waaren betrug im Jahr 1852: 5,761,038 Zentner und es wurden dafür Fr. 5,156,090 Eingangszoll bezahlt, was fomit einen mittlern Eingangszoll von nicht ganz 89,5 Rp. per Zentner ergibt. Im Jahr 1851 stellte sich dieser mittlere Eingangszoll auf 83,3 Rp., im Jahr 1850 auf 77,5; ein sicherer Beweis, daß unfer neuer Zolltarif eben nicht neue große Lasten geschaffen hat. .

Die Ausfuhr verzeigt wol zum Vortheil unfers eigenen Landbaues eine Verminderung von 7000 Zentnern Abfällen aus dem Thier- und Pflanzenreich, dagegen Mehrausfuhren als im Jahr 1851 von 30,000 Zentnern Getreide, 13,000 Zentnern Mehl, 3000 Zentnern Baumrinde aus Tessin, und für den Werth von zwei Mil- ^

229 lionen mehr rohes Holz, dann, was ein günstiges Urtheil über die Industrie erwekt , Mehrausfuhren von 6000 Zentnern an Maschinen, von 5000 Zentnern an Baumwollentüchern, von 6500 Zentnern an seidenen und halbseidenen Stoffen, von 2000 Zentnern an Strohhüten und zum Beweis, daß die Zurükziehung der Erleichterungen auf dem Käse von Seiten Deutschlands diesem Gewerbszweige nicht geschadet hat, eine Mehraussuhr von 16,000 Zentnern, indem im Jahr 1852 121,647 Zentner zur Ausfuhr verzollt wurden, während

^

im Jahr 1851 nur 104,927.

Dagegen wurden etwa 13,000 Stük Vieh weniger ausgeführt. Eine Hanpturfache muß in dem schlechten Gang des Lauisermarktes gesucht werden, der bei dein waltenden Geldmangel, der sonstigen Bedrängniß der Leute und bei den heftigen Regengüssen, welche Ueberschwemmungen und Verkehrshindernisse zur Folge hatten, sehr wenig besucht wurden.

Die Durchfuhr bietet nichts Bemerkenswertes dar, Durchfuhr als daß, wie die Holzausfuhr aus der Schweiz im Jahr

1852 sehr groß war , auch die Durchfuhr des Holzes gestiegen ist, und die des vorhergehenden Jahres um einen

Mehrwerth von Fr. 230,000 überstieg.

Zur Abfertigung der Waaren für Eingang, Ausgang, Zahl der Ab Durchgang und Niederlagshäuser hatten die Zollstätten im sertigungen.

Jahr 1852 nicht weniger als 453,146 Scheine auszustellen, welche alle doppelt ausgefertigt werden mußten.

Vom Handels- und Zolldepartement wurde viertel- Quartalüber jährlich eine summarische Uebersicht der Ein-, Aus- und sichten Durchfuhr in der Schweiz durch das Bundesblatt bekannt gemacht, in einer Form, welche man so praktisch und ein-

sach als möglich zu halten suchte und die dem Bedürfnis .vollkommen genügen dürfte. Jm Jahr 1853 erscheinen nun solche Uebersichten monatlich.

230 Industrie und Die bisherigen Erfahrungen scheinen darzuthun, daß Zollgesez.

die Reform des schweizerischen Zo.llwefens in keiner Weise unsrrm Handel und Gewerbe Eintrag gethan habe, wie es von verschiedenen Seiten befürchtet werden wollte. Allerdings hat dieselbe manche Unbequemlichkeit, für wenige Einzelne vielleicht auch eigentliche Hemmnisse gebracht; allein sie hat unendlich mehr Unbequemlichkeiten aus dem Wege geräumt und den Betrieb einzelner Industrien erleichtert, ja für den Tabak-, den Papier- und CichorienFabrikanten, so wie für einige .Handwerker ist unser Zolltarif unwillkürlich, aber ganz natürlich zum Schuzsystem geworden. Alle wesentlichen Industriezweige haben sich unter der Herrschaft des Zollg.esezes nach wie vor entwikelt, die Seidenindustrie hat eine früher nie gekannte Ausdehnung erhalten ; die feine Strohflechterei, die Uhrenmacherei ebenfalls, die Cigarren- und Tabakfabrikation ist fast neu erstanden, eben fo die Cichorienfabrikation, und wo einzelne Gewerbe leiden, sind die Ursachen sicher ganz anderswo als in unserm Zollwesen zu suchen. Der Bundesrath hofft, daß diese Wahrheit immer mehr anerkennt werde und die Gegner unsers Zollsystems beruhige, andererseits aber auch diejenigen Personen , welche das Heil der Schweiz in Schuzzöllen suchen, wenigstens zu der Er.kenntniß bringe, daß auch bei der jezigen Verfahrungs.weise der Verkehr nicht abnehme, was bei einer Aenderung in ihrem Sinne noch nicht erwiesen wäre.

Nene Erleich.

Dabei wird der Bundesrath sein Augenmerk unentterungen wegt aus diesen wichtigen Verwaltungszweig richten und sich der Zeit freuen, wo weitere Erleichterungen eintreten können. Es ist gefährlich, stets an Gesezen zu rütteln und aus dem Ergebniß weniger Jahre aus die Zukunst schließen zu wollen. Inzwischen möchte es doch bald an der Zeit fein, ernstlich zu prüfen, ob der Verkehr mit den ^

2.^1 nach dem Stük zu verzollenden Gegenständen nicht ganz frei zu geben sei und ob für die Aus- und Durchfuhr nicht Zollermäßigungen stattfinden sollen; wäre sür leztere nicht eine gewisse^ Kontrole nöthig, so dürfte diefe Frage noch leichter zu beantworten sein...

Es darf übrigens nicht vergessen werden, daß um seine politischen Verhältnisse sicher zu stellen, jeder Staat seine materiellen Verhältnisse gehorig ordnen und besestigen muß.

Diese bilden die Basis seines Bestandes, und wo die Staatseinkünfte nur aus Einrichtungen beruhen, welche den Anschein von Provisorien haben, da kommt auch die politische Form nicht zur Ruhe und Festigkeit, gerade wie auch umgekehrt die Nationalwohlsahrt in Beziehung auf Handel und Verkehr leidet,^ wenn die Politik einem fchwankenden Rohre gleicht.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1852.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1853

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.05.1853

Date Data Seite

179-231

Page Pagina Ref. No

10 001 147

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