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Schweizerisches

Buudesblatt.

Jahrgang V. fBaud II.

llro. 25.

Samstag, den-28. Mai 1853.

Man abonnfrt ausfchiießli
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Beriet

des Schweizerischen Bundesrathes an die hohe BundesVersammlung über seine Geschästsführung im Jahr 1852.

IV, Abteilung.

Geschästskreis des Militärdepartements.

Die in Folge des Gesezes vom 8. Mai 185O noth«..endige Reorganisation des Heeres geht ihrer Vollendung entgegen. Die Eidgenossenschaft hat alle diejjfalls noth* wendig gewordenen Ausführungsgefeze und Réglemente erlassen, und viele Kantone haben auch ihre Militäror-.5 gcrnisationen bereits revidirt; an andern wird gegen« .wärtig noch gearbeitet. Iedenfalls aber ist erfreulich.wahrzunehmen, daß dem Erlaß von Gesezen in den Kau« 5Bunde«blatt. Jahrg. V. Bd. .II 22

274

ionen die Vollziehung der eibgenÖffischen Bestimmuiigeiî durch die That, die Organisation der irmee, beinahe liberan vorangegangen ifi.

Aus einen Wiberstatt..-' in der drefutioit ist man nicht gestoßen; vielmehr zeigte sich üBerall die gropie Bereit* »illigfeft, p tfm.i, was p leisten MW, oder was die .Umstände gestattete.!., Man scheint ftch attmaCHö auch da, i»..» es nicht voit swn herein de? gfall mar, mit deB neuen Einrichtungen ju besreundett und einzusehen, daß die vielfach gehegtm Besorgntss.: üben grope Kostettöermehritstge.!. nicht gegriinS>et siöd. Wentt auch hie und da ein SWehreres geleistet .......erden muß, so ijî dieses weniger den eidg. Sinrich-j innge« zuzuschreiben, als »ielmehr dem Umstände, daß wan sich frlller in vielenKantoneK erlaubte, nicht voll-.3 ilandig p leifieit, was der -.Bund zu fordern berech-3 tigt war. ;Von daher wßr «och manche fiüfe ausz«füllen, während auf deir attderit ©eiie die Seistungm der Kantone an dieu ..Mitarpflichtigen mehrfach gesteigert ivorden sind.

Der Bundesauszug von 70,000 Mann ifi fchlagfeiv iig. Die ..Reserve öou 35,000 ..Wann, welche aus dm austretenden Auszitgera geìSildet ijl, ist in Bmits,|aft, Mnd über die zahlreiche Landwehr fan« jederzei... verfügt îverden.

Es haben |îch tntî{!chteK geltend gemac|t, dieses zahlïeiche §eeï sei für die Verhältnisfe der ©chweiz zu grop îtnd zu ïostspi..-llg î eine Heinere .-Srup.pmzahï dürfte siiif jte. vollkommen gettügm.. ..Dieser Anficht huldigen «..{i..

nicht. Die Zeiten, in welchen man »it fleto -f>eerett {«s ..Jeld zu ïiiken, de« Krieg methodisch zu führen und gleichsam wie einernaihernalischeAufgabe p lösen pflegte, sind vorbei... AÎI die Sterle kleiner .-peere und der g...«.»

275 7aIleltaî..I finb grofse Armem und die Massentaktik ge-* iret..n; feie Kriege werben nicht tmeï,ï von einzelnen Herren mit einet handvoll Solbaten, sondern mit Nationen ge* führt. ..Biefe vollstiinbige îtegestaïtuKg im Kriegswesen 'lennte nicht ohne .Mîwiri..ung auf unsere .Militärischen ittrlch,ttwgett mò .ansere Armeen Heften. Wollte die ©chwda M fcgrabwie in (Stand sezen, ihre UnabhängigMt wtà ·SeSWiandigMt gegen .Kassen zu vertheidigen, fo wm and) fie geno.hfgi;, p dem Ende Massen aufzufeìlett.. Sì» CKtgegengesczteu gaïïe hätte fie faum den ...Bersua;, ssegcn. fenne«, jene fopüchra ©«ter im galt ··.îines .c-ingrivss mit Hoffnung auf efnen günjligen (Srfolg ,p öertlcföigetii.

lîebîlgens find big Sasten, bie aus diesen durch die freien Jnfiütttionm unferes Sattbes begiinftigteu mili* iiärischen ©nrichtungen eïwachfen, im Verhältniß zu der ©röße des Beetes zum ©lüf so gering, daß fie die Kräfte fuel. Nation nicht uba ©sbühr In Anspruch nehmen. Weîiiger aï§ tjas schweizerische kostet îeiti organisirtes heer $n Welt.

Man gewähre, »äs es befearf, getn.., im Gedanken, Saß es fïuher ober fpäier dazu berufen fein wird, das Vaterland p teuer.., Jm Stande bsr StîHtarb.'.amten sind fein? Verände# .iM(tt.h;.ieamf<3.

uungen eingetreten.

Bei« bändigen IMpruftlonspetfond haben folgende Snstr-öioKC.« äetcsonal.

SeranbeìMKaOTfiaUqrfiînbew: a. © e n i e.

Untwtefü'tt'fior SlflWttz ttoi «ws und wurde durch Souis (Scoita, von Sawsanne, wfezt.

276

b. A r t i l l e r i e .

·perir Stabsmajor v. Orellf, von Zürich, verlangte feine Entlassung und erhielt sie unter Verdanfung de?

geleisteten Dienste.

c. K a v a l l e r i e .

Gegen Ende des Iahres verlangte und erhielt Hr.

..DbeTstlt. .-pans Ott, von Zürichs unter Verdankung der geleisteten Dienste, die Entlassung von der Stelle eineê Oberinstruktors. Zur Instruktion wurden beigezogen die Herren Stabshauptleute James Ouinclet, von Vivis, ynd Jakob Schärer, von Schönenberg.

Als Unterinstruktor wurde verwendet: Wachtmeister .Sumbühl von Suzern.

d. S c h a r s s c h ü z e n .

Herr Major Debrunner ward, da das Budget nur die Anstellung von zwei Jnstruktionsoffizieren gestattete, «nter Verdanfung der geleisteten Dienste entlassen.

277

Der eidgenössische Stab erlitt seit dem 1. Januat 1852 folgende Veränderungen in seinem Bestände : Zusammen . . . . .

Durch TodfäKe, Beförderung gen und Entlassungen kamer

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278 B. S ì i c h t f o m b a t t a n t c n .

Im Iufiizstab würben zwei Swmfe mit ...Kajorsrang.

ju Beamten mit Ober|H.ewtenani!lta.ig und fünf Beamte .mit Hauptmannsrang zu Beamte« mit SDiajorsrang be* sorderï.

Neu aufgenommen wurde ein Beamter »tit Haupt*-ntannsrang.

' Im Kommissariatsstab haben feine VeiräwberungeK ,, stat gefunden.

Eben so blie).. der Stand bes ©efundhdt.S{.t......es m* verändert.

Die Zahl der ridg. ©tabsscfretäre hat ftch von 58 auf 63 vermehrt, j&ta..;, Bea ®ie für lusarbeitttîtg des -Susfuhrungsreglement....mfînma ttnd «.unt Bundesgesez »om 27. Awpji 1851 über Bekleidung«, Ausrüstung. 5j1.grüj}un3 Mn.c Bewaffnung bus Swndesheeres niedergesezte Kommission, bestehend aus ben Herren ddg. Dberstrn Zieglfr, ZimmwH und Stehlin, beschäftigte sich fast während der ganzen ersten ..pälste des Jahres mit bleset Arbeit Auch das Militärdepartement hat verschiedene fragen, über welche die Mitglieder der Kommisfion nicht einig waren, einer nähern Untersuchung unterwerfen und barüber an.

den Bundesrath Bericht erstattet. Unterm 27. Aupjî 1852 ward dann dieses Règlement vom ©undesrathe angenommen und sofort die Vollziehung angeordnet. Zu diesem Behufe wurden, unter spezieller Aufsicht bes Hwrrc eidgenössischen Obersten Zimrnerli, die laut §. 413 des Reglements den Kantonsbehörden mitzuteilenden Modelle angefertigt und denselben bwrch Vermittlung des Dberkriegskommissärs iinb tes Verwalters des .Kciterirt-« îen zugesandt. Dieses geschah a«-1) bezüglich aus die .-Reite ·zeuge, wovon früher nur unvollständige Beschreibungen,,

279 aber keine Modelle aufgestellt waren, so daß hier seit Jahren die größten Verschiedenheiten und wesentliche Hebelstände herrschten. Auch von andern Bewassnungs.und Ausrüstungsgegenständen find verschiedenen Kan# lonsmilitärbehorden Sammlungen von Lehren u. s. w.

mitgetheilt worden.

Im Iahresberichte von 1851 geschieht der einleitenben Anordnungen für die Aufstellung eines Iägergewehr...nodello Erwähnung. Um wo möglich diese Angelegenheit zu beendigen, berief das Militärdepartement im Monat Mai die Herren Oberfilieutenants Göldlin und Major Noï>[et, und nach der Abreife des leztern, den Herrn Stabshauptmann Vogel, welche vereint mit dem Scrwalter des Materiellen die Versuche mit der Iägerbüchse fortsezten.

Am Schlüsse der Proben, welche in Bezug auf Trefffähigkcit sehr günstige Resultate hatten, fprach die Kom.rnisfion den Wunsch aus, es möchte versucht werden, ob das Spizgeschoß mit eiserner Kapsel rad die Züge mit veränderlicher Tiefe nicht auch auf iDaô Iägergewehr an»endbar feien, und dadurch ein ..-paupterforderniß für die Iägerwaffe, nämlich das leichte gaben, erzweït werden könne. Zu diesem Ende [find bm Läufe mit verfchiedenen Zügen Bestellt worden. .Zugleich machte Herr Stabshauptmßnn Curti von Rappersweil dem Militärioepartement die Anzeige, daß er ein System von Spizgcschofjen, anwendbar für gewöhnliche, nicht [gezogene Geschüze und Flinten, erfunden habe. & wurde fogleich erfncht, Proben damit anzustellen, wozu man ihm das erforderliche Geschüz u. s. ». zur Verfügung stellte.

.Leider hinderten ihn andrn'jUml.ände an der Ausführung derselben, so daß fie bis April 1853 verschoben »erden .mußten. Um die nämliche Zeit erfuhr das Miliiärdepariement auch, daß in den Nachbarstaaten vielfache Versuch..:-

280 gemacht worden feien, Spizgeschoße mittels Rolfgewehren zu schießen und daß dieselben ein mehr oder weniger günstiges Resultat zu Tage gefordert hatten. Aber auch) in einzelnen Kantonen der Schweiz wurden Verfuche von der angegebenen Richtung unternommen und die Resultate derselben dem eidgenössischen Militärdepartement mitgetheilt.

Obwol das neue Iägergewehr bereits äußerst güitstige Erfolge gezeigt hatte, fo glaubte das Militärdepartement dennoch, mit der Einführung desselben bei det Bundesarmee nicht allzusehr eilen, fondern das Hauptergebniß der Versuche mit dem Rollgewehr im In- und Auslande abwarten zu sollen, weil es immerhin zwefmäßiger gewesen wäre, die Iäger mit Rollgewehren stati.

mit gezogenen Gewehren zu bewaffnen, wenn diese, bezüglich auf die ..tragweite und ..Erejffähigfeit, ein jener annähernd günstiges Crgebnij.. zu Tage gefördert hätte.

Dbwol manches schöne Resultat erzielt wurde, [o ist dennoch mit ziemlicher Wahrschcinlichfeit ausgemacht, daß dieselben denjenigen der Iägerflinte weit zurüfstehen, anderer Uebelstände, wie z. -.8. bet? allzu bedeutenden Gewichts der Geschoße (Vu $sund) nicht zu gedenken, so daß man nun mit größerer Sicherheit in der Einführung der Iägerflinte vorwärts schreiten îann.

Das seit längerer Zeit besprochene R a f e t e n w e s e u beschäftigte auch dieses Iahr die Aufrnerffamîeit der Eidgenössischen Militärverwaltung. Si.: Bisher immerfort ungünstigen Resultate gewannen aber plözlich eine bessere Wendung. Ein Herr Sadislaus Suïaszy, Feuerwerfer aus Wien, wandte sich nämlich @nde Dezember 1851 an das Artilleriefommando in Basel, mit dem Anerbieten, das Geheimniß der Rafetensabrikation nach dem in Oesterreich eingeführten System des General-

281

flrtilleriedirektors von Augustin mitzutheiler., mb feine Befähigung hiezu durch vorläufig anzustellende Versuche zu beweisen. Nachdem diese Versuche einen günstigen.

Ersolg gehabt, gab benanntes Artilleriekommanbo dem schweizerischen Militärdepartement davon Kenntniß wnì> Snkaszy wiederholte bei demselben seine Antrage, welche.!

ihm sofort den Auftrag ertheilte, eine Anzahl Raketen zu verfertigen, «m fie in Xhun versuchen und gleichzeitig înit den Tangentialraketen des Herrn Oberftlieutmant Müller von Aaran und des'ijeuerwerfers Schweijetr von Zürich vergleichen zu können. Diese proben fanden Anfangs Hornung auf der Allmend zu .-Ehutt te ©egra»art des Vorstehers des schweizerischen Militärdepariements und der Mitglieder der ArtilleriEkommisfioit statt, und hatten gegenüber den Raketen des .pert.« ..Hüllet, welche meist im ersten Augenblik zersprangen, ei« Resnliat, das jedenfalls den Beweis lieferte, Sukaszt, sei im Wesentlichen mit der österreichischen Raletenfabrilation bekannt. Die Raketen des Herrn Schweizer waren noc.5) nicht fertig, bewährten sich aber bei einem später« Verfuche fo wenig als alle früheren.

Auf dieses günstige Ergebniß und den Antrag der Artilleriekommission schloß das Militärdepartement, mit Genehmigung des Bundesrathes, mit gufasi») eteen Verirag für die vollständige Mittheilung des Geheimnisses der Fabrikation und Anwendung dieser Kriegsrafete......

Sofort "ward in Bern ein provisorisches Laboratorium errichtet, und die schon früher zum Behuf der Verfertf> gung von Raketen angeschaffte hydraulische Presse darin aufgestellt. Nachdem einmal der sehr kostspielige und große Genauigkeit erfordernde Apparat hergestellt und die durch die Verschiedenheit der Wirkung unsers Pul* vers verurfachten Schwierigleiten gehoben waren, ent-

282

f.prachen die Resultate der Sukaszy'scheu Raketen atleti tittigen Erwartungen, besonders nachdem das MilitärDepartement später von anderer Seite in den Befiz höchst Werthvoller Notizen aber die neuesten Verbesserungen in der Raletensabrikation gelangt war. Immerhin ist fi....noch mehrerer Vervollkommnungen fähig.

Hierauf hat die Artilleriekommiffion unterm 15. De.lern&eï 1852 ihre Anträge bezüglich der Organifatiott der .Raketienbatterien beim Bundesheere dem Militärdépartement eingegeben ; da dieselbe aber erst am 26. März 1853 vom Bundesrathe angenommen wurde, so kann diese Sache erst im nächsten Geschästsberichte einläßlich besprochen werden.

Um nun aber die gabrifation der zur Ausrüstung fcer Batterien erforderlichen Raketen mit Nuzen und möglichster Oekonomie betreiben zu können, ist die ErTichtung eines kleinen Laboratoriums mit einem WasserTad notwendig. Es lönnte diefes ohne Schwierigfeit aus dem für die Kapfelfabrik angekauften Terrain, mit Benwzung des nämlichen Motors, gefchehen.

Kriegsbrükenmaterial. An den z« Königsfelden aufbewahrten Pontons und Strekbalken find unter der Seitung des Herrn Major So cher durch das Geniekorps die erforderlichen Veränderungen angebracht worden, um sie so weit möglich dem Birago'fchen System anzupassen» 4?inwfeder wurden zum Gebrauche des Wiederholungsfurses zu Brugg ein Theil des im Jahr 1844 von Bern angefauften und nach Zürich verlegten Brüken* irains nach Königsfelden transportirt. Endlich find 47 neue Anker als Erfaz eben fo vieler unbrauchbarer «ngesa;asft worden.

3m Dezember übergab der Oberinstruktor des Genie auftragsgemäß einen Bericht nebst Anträgen über die

283

.Organisation der Kriegsbrüfenequivagen, so daß nun auch dieser Gegenstand in Kurzem definitiv regulirt werden kann.

Geschüze und Kriegsfuhrn..erke. Nachdem durch theil-·jveises Niederreißen der Festungswerke .von (Senf eine Anzahl der dortigen Geschüze entbehrlich geworden war, bot-die dortige Militärbehörde diese der Eidgenossenschaft zum Kaufe an. Auf den Bericht des mit der Unters«chung der Geschüzröhren, der dazu gehörigen Lassetten und Geschoße beauftragten Verwalters des .Materiellen ward tnit der Regierung des h. Standes Genf ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem acht 16-T-Kanonen mit Lasfetten und Munition von der Eidgenossenschaft angekauft .»wrden, welche jedoch nicht in die Rechnung von 1852 fallen. Es werden diefe Gefchüze zur Armirung von St. Maurice verwendet.

gern« find aus der Gießerei von Aarau bezogen Worden: 4 12-pfünderkanonen, 2 lange 24*pfünderhaubi-jen, 3 lange 12-pfünderhaubizen, wovon 2 für die 6-pfünderbatterie des Kantons Appenzell A.-Rh. bestimmt

sind. Sechs Geschüze der Militärschule von Thun wurden umgegossen.

Ueber die Konstruktion der langen Haubizen hat die Artilleriekommisfion unterm 14. Februar 1853, als Refttltat vielfältiger Versuche, einen Vorschlag eingereicht.

' Da ein definitiver Beschluß demnach im Iahr 1852 sticht erfolgt ist, fällt dieser Gegenstand in den Bereich

des nächstjährigen Geschäftsberichts.

Zu den genannten neuen Gefchüjröhren wurden 8 neue Lasfetten und 10 Kaissons nebst 2 Raketenwagen, 2 gourions für den ©cncralstab und l Ftldfchmiede angeschafft, wovon 5 Fuhrwerke ebenfalls zu der Ap.»enzeller Batterie gehören. Auf den Vorschlag der

284 ArtiÏÏeïiekommisfion fanden auch verschiedene Verfuchc statt zur Beseitigung oder wenigstens Verminderung dee für die SDeichselpserde beschwerlichen Vordergewichts der Deichseln, welche einen erwünschten Erfolg hatten. Auch die Proben mit den Hemmmafchinen wurden fortgefezl und ausgedehnt, so daß nun mit Sicherheit ihre Ein.« führung statt haben fann. Bei diesen und andern VerBesserungen am Kriegsmaterial ging man von der Anficht aus, daß nur solche Abänderungen zwläßig seiett, deren Nnzen gau.-) erwiesen sei.

gür die den Kantonen zu leistenden Entschädigungen für das in die Artillerierefrutenschulen gelieferte Kriegsmaterial wurde ein die Interessen beider Theile berufsichtigender Tarif feftgesezt.

Die E i f e n m u n i t i o n wurde ebenfalls anfehnlia) vermehrt und die Apparate zum Laboriren der Kartätsch.« granaten vervollständigt und vervollkommnet.

Zur Aufklärung der P u l v e r f r a g e beauftragte da.3 Militärdepartement die Herren Oberstlieutenants Göldlin von Luzern und Wurstemberger von Bern und Major Herzog von Aarau mit vergleichenden Versuchen mit rundem und ekigtem Pulver. Der Bericht dieser Offi.ziere spricht fich für das leztere sehr günstig aus, so daf für die nächstfolgende îjortbildungsfchule Proben angeordnet sind, welche in dieser Hinsicht eine Entscheidung hervorrufen sollen.

Die im Spätherbst durch die Herren Böttcher in Thutì und Löw aus Bafel vorgenommenen Proben mit Spizgeschofjen zum Gebrauch für .gewöhnliche Gefchüze, welche auch bei der Artillerie mehrerer anderer Staaten Gegenstand des Studiums sind, waren nicht von günstigen Resultaten begleitet, fo daß auf die Vorfchläge der ge# nannten Herren nicht eingetreten wurde.

285 Auch -perr Stabshauptmann Curti machte in Xhun Versuche zum Gebrauch der Spizgeschoße für Gefchüze; allein da nur wenige Schüsse ge.han wurden, fo konnte darüber kein maßgebendes Urtheil abgegeben »erden» Die übrigen der Artilleriekommisjton übertragenen Arbeiten (siehe Geschäftsbericht von 1851, gol. 243 u» ss.)

îjvurden fortgesezt und find ihrer Erledigung (die einen roehr, die andern weniger), nahe gerüft. Der nächstjähTtige Rechenschaftsbericht wird Anlaß haben, dieselben einläßlich zu besprechen.

Das Nämliche gilt von verschiedenen, burch den Oberinstrnktor des Genie vorgenommenen und vollkomünen gelungenen Versuchen mit galvanischer Minenaündung.

Während des Iahres 1852 wurden solgenbe Schulen Eidgenössische für die eidgenossischen Genietruppe« abgehalten: Militärschulen.

1) Rekrutenschulen.

a. Eine Sappeursrekrutenschule {n ...thun; b. eine Pontonniersrekrutenschule in Zürich..

2) Wiederholungskurse.

a. Für Sappeurs in Thun und Zürich; b. ,, Pontonniers in Brugg.

3) Die Fortbildungsschule in Thnn.

Ueber diese Schulen wird bemerkt, was folgt:

1) R e k r u t e n s c h u l e n .

a. S a p p e n r s r e l r n t e n s c h u l e .

Der Bestand dieser Schule war folgender : Offiziere 5 Aspiranten (von Tesfin 11) . . 17 Unteroffiziere je. . . . . . . 16 Rekruten von Bern . . . 281

,,

,, Aargau . . 19 66 ,, Waadt . . 19) 104

286 Der Infpektor, wie der Oberinstruktor gibt den Detafchementen das Zeugniß guten Willens und Be
sonders. Ueber den Grad der Ausbildung der Dsfiziere und Unteroffiziere fpricht fich der Inspektor befriedigend aus. Die Arbeitshefte zeigten theilweise recht gute Zeichnungen. Bewaffnung, Kleidung und Ausrüstung waren vollständig, und mit wenigen kleinen Ausnahmen in gutem Stande. Die Witterung, die während 3V2 Wochen regnerisch war, wirkte jedenfalls hemmend auf die Resultate der Schule. Der Gesundheitszustand war an# fänglich sehr befriedigend; jedoch zeigten fich in der lezten Woche mehrere Fälle von Nervenfieber. Strafen mußten sehr wenige verhängt werden.

i>. P o n t o n n i e r s ï e î r u t e n f c h u l e .

Der Bestand dieser Schule war folgender: Offiziere

.

.

.

.

.

.

.

.

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Afpiranten . . . . . . . . 2 Unteroffiziere je.

. . . . . . 11

Rekruten von Zürich . . . 21 Aargau . . 19 i

40

~~5T Die fämmtlichen Cadres thaten ihren Dienst mit ·gifer und bewiefen hinlängliche Dienstkenntniß. Die Kenntniß des Materiellen war befriedigend; das Balken* schlagen'mit Biragoböken und Pontons ging rasch von Statten. Das Reïrutendetafchement von Zürich ent# sprach im Allgemeinen den a« die Mannschaft diefer

28?

Söaffe gestellten Anfordernngen; doch muß bemerkt wer..-.

...Jen; daß einige Rekruten geschikt wurden, die 8and# arbeitet find, und durchaus nicht fahren konnten. ..Das 2>etaschement von Aargau bestand großtenthetfs aus ge* Übten Flußschiffern. Mehrere waren nicht sehr intelligent j das Betragen Aller aber ist befriedigend gewesen.

Bezüglich der Bewaffnung, Kleidung und Ausrüstung îvird nnr bemerkt, daß die Rekruten von Aarga« feinem Unisormrof und anfänglich keine ..Tschakogarnitur hatten.

Die Reinlichkeit der Mannschaft und der Waffett befrfe# bigie.

2) .Wiederholungskurse.

Der Mannfchaftsbestand derfelben war folgende.......

,1-Ofsiziere. Unterofftzfer«. Soldaten. Tstó..

îc.

"Sa-ppeurskomp. üHr. 2 von

Zürich

4

19

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©appeurskomp. ..Jîr. 4 von Bern 5 18 74 97 ·$ontonnierskom.p. Nr. 2 vom Aargau 5 18 74 97 14 55 244 313 Bei der Sappeurskompagnie von .Bern waren »egei...

4>es Dienstes im vierzehnten eidgenössischen Uebungs.« lager 12 Pontonniers von Zürich, so daß das Total fc-.-r hierorts instruirten Mannschaft 325 beträgt.

Ueber die Resultate, dieser Kurse wird golgendee ..(·richtet: Sappeurskompagnie .ftr. 2 von Zürich.

Die Offiziere sind den Anforderungen ihres Dienstes gewachsen, Unteroffiziere und Soldaten inteiïigent und fleißig ; Kleidung und Bewaffnung gut und vollständig} Disziplin und Gesundheitsinstand befriedigend.

Der îîntemcht umfaßte den Kriegsbrükenbau, der,, ©icheïheiis- iwd Vorpostendienst, die Pelotonsschule f îoen inneïn Dienst, nebst verschiedenen Nacharbeiten., Seim Sprengen den Minen ward eine galvanische Bat* ietie Mch dem System von Wollaston mit Erfolg angesvendei, lach »urbra mehrere Brüken geschlagen.

S appela, sfompagni.. Nr. 4 von Bern.

Deï gewöhnliche Gang der Instruktion konnte in biesern Kurse nicht befolgt werden, da die Kompagnie .Dem ddgenösfischen Uebungslager einverleibt wurde und ·Daher die Befehle des Kommandanten desselben in erstet Linie zui .oonzicljcn waren. Die Offiziere, mit Aus«ahme eines in allen Beziehungen sehr schwachen, find iüch.ig. Die Unteroffiziere find im Allgemeinen dent Dienste gewachsen, die Jüngern fleißiger und geschiftet als bic ältern, was ein erfreuliches Resultat der Zentralifation der Instruktion ist. Die Tambouren find mittelmäßig.

Die Mcnnschast dürfte etwas mehr Beweglichkeit laben.

Es bedarf bei den Arbeiten fortwährende! Inregnng b.arch di.; Offiziere. Bei tüchtiger Leitung aber wird «..afer gearbeitet, und ©escfjif und Gewandtheit gezeigt» Kleidung und Bewaffnung find »ollständig und gut.

Dieser Wiederholungskur.s0 hatte jedenfalls sehr be-.3 friedigende Resultate. Doch war. die Stellung der Kom* yagnie anfänglich bei einem so kleinen Detaschement Pon* ionniers eine schwierige, indem sofort Brükenbauten »erlangt wurden, bevor dieser Dienfizweig für die Sap.3 .peurs regelmäßig eingeübt werden konnte. Glüklicher* weise waren bei der Kompagnie einige gute glößer und Schisser, so da| bald zu der Ueberbrükung der Aare geschritten werden konnte. Bei diesen Arbeiten bewies sich das Pontonniersdetaschement als sehr tüchtig, und

289 tîie Sappeurs lernten bei diefem Anlasse, wie man sich in Zeiten der Noth aushilft und auf Alles gefaßt sein muß.

Pontonnierskompagnie Nr. 2 von Aargau.

Diefer Wiederholungskurs wurde in Brugg abgegalten. Die Offiziere find vom besten Ciser beseelt, und machten ihren Dienst zur vollständigen Zufriedenheit. Zwei .derselben find tüchtige Techniker. Die Unteroffiziere find (ehr gut und größtentheils gefchikte Schiffer ; grater «nd Tambouren ordentlich. Die Mannfchaft ist sehr willig, fleißig und ausdauernd; fie zählt viele gewandte and lühne glnßschiffer, dagegen weniger gute Zimmerïewte und Holzarbeiter.

Die Kleidung, so wie die Bewaffnung war vollständig arnd gut, die Kasernirung aber sehr unzwekmäßig.

Die Resultate dieses Kurses find sehr befriedigend p nennen. Von großer Gewandtheit zeugte das Schlagen einer Brüke über die Aare bei fehr hohem Wasserftande bei Anlaß eines durch aargauifche, in fantonalem Unterrichtskurs besammelte Truppen ausgeführten Scheingefechtes.

Disziplin und Gesundheitszustand befriedigten.

3) Fortbildungsschule Thun.

An derselben wurden instruirt:

Sappeurs

Mann.

. . . . . . . 30

Pontonniers . . . . . . . 12

42 Die Schule hatte ihren geregelten Gang und gab dem Inspektor zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Bandesblaft. Iahrg. V. Bd. II.

23

290

Es wurden also im Iaht? 1852 an Genietruppeìt, infiruirt: Mann.

In den Rekrutenschulen . . . 161 ,, ,, Wiederholungskurfen . 325 ,, der Fortbildungsfchule . . 42 528

.-Matrie,

r t)en

S" Unterricht der Artillerie wurden im Jähe 1852 fiebenzehn Schulen abgehalten und zwar: 9 Rekrutenfchulen, 6 Wiederholungskurse,

die Fortbildungsschule in Thun und ein Kurs für die erste Abtheilung der Offiziere dee eidg. Artilleriestabs.

Die Rekrutenfchulen fanden statt: in Zürich für die Detafchemente von Zürich unfe Thurgan (Graubünden hatte zu fpät rekrutirt, um fein in Ausficht gestelltes Kontingent für diefe Schwfe noch stellen zu können) ; in ..Ehun für die Kantone Bern, Solothurn unfe

Wallis; in Aar au für die Kantone Bafel-Stadt, Basel-Land?

schaft und Aargau, in C o l o m b i e r für die Kantone Freiburg, Neuen.-5 burg und Genf; in Bière für den Kanton Waadt; in St. Gallen für AppenzellA.-Rh.und St. Gallen j in B e l l i n z o n a für den Kanton Tesfin, in L u z e r n für die Parkkanonierrekruten von Luzern und Aargau; in Thun für die Parktrainrekruten derjenigen Kanp toue, welche keine Artillerie zu stellen haben.

291

gür die Wiederholungskurse wurden folgende Waffen·pläze bestimmt: Aar a u für l Kompagnie von Solothurn und l Kom·pagnie vom Aargau.

Suzern für 2 Kompagnien von Lnzern.

C o l o m b i e r für l Kompagnie von Freiburg und 1.

Kompagnie von Neuenburg.

Thun für 2 Kompagnien von Bern.

Z ü r i c h für 3 Kompagnien von Zürich.

St. Gallen für 2 Kompagnien von St. Gallen.

Ueberdieß fand während den ersten drei Wochen der Fortbildungsschule ein Wiederholungskurs für den Parktrain derjenigen Kantone statt, welche keine Artilleriekompagnie zu dem Bundeskontingent zu liefern haben.

Der Bestand der verschiedenen Schulen war folgender : 1. R e k r u t e n f c h u l e n .

.3Bafsenplaz.

Ossi- Aspi- UnterofsiRekruten.

Total ziere, ranten. ziere je. Kanon. Train. Zusammen.

Zürich . . 7. 5.

4. 5.

Shun . .

Aarau . .

Thun (Parktrain)

.

5.

5.

6.

76.

35.

7. 4. 26.

5. -- 24.

Suzern (Parkartillerie .

37.

2. 30.

4. 29. 42.

6.

Colombier .

Bière . .

St. Gallen ·Bellinzona

34. 73. 52. 125. 171.

35.

2.

1.

43.

64.

80.

140.

124.

178.

89.

131.

169.

126.

86.

212.

258.

81.

49.

67.

51.

118.

147.

--

45.

51.

69.

69.

79.

--

4. 45.

3.

6.

--

130.

167.

42. 29. 225. 547.503. 1050. 1344.

292

2. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

Wassenplaz Aar au: SHann.

Kt. Solothurn 6-pfünder Batterie Nr. 14 123.

,, Aargau 6-psünder Batterie Nr. 18 169.

~~~ 292.

Waffenplaz S u z e r n : Kt. Luzern Gesünder Batterie Nro. 2 123.

Parkkompagnie Nro. 44 . 60.

~~~TM

Waffenplaz Colombier:

183.

Kt. Freiburg 6-pfünder Batterie Nr. 13 111.

,, Neuenburg ,, ,, ,, 14 175.

~TM~

Wassenplaz .......hun: Kt. Bern 24-pfünder Hanbizenbatterie Nr. 2 146.

12-pfünder Kanonenbatterie Nr.

6

286.

135.

~ 281 o

Wassenplaz Zürich: Ki. Zürich 12-pfünder Kanonenbatterie Nr. 4 139.

6-pfünder Kanonenbatterie

Nr. 10 178.

Pofitionsîompagnie Nr. 32

80.

Waffenplaz St. Gallen:

397»

Kt. St. Gallen 12-pfünder Kanonenbatterie Nr. 8 154.

Parkkompagnie Nr. 38 100.

254.

Waffenplaz T h u n : Parktrain von 12 Kantonen 52.

Uebertrag: 1745.

293 ..Wann.

Uebertrag: 1745.

Dazu kommen die während des llebungslagers zum Wiedetholungsunterricht gezogenen 2 Kom·pagnien Nr. 7 Basel-Stadt mit. 131 Mann

Waadt mit . . 128

,,

3. . J o r t b i l d u n g s s c h u l e in Thnn.

Offiziere des eidgen. Artilleriestabs .

Artillerieoffiziere der Kantone .

Artillerieoffiziers-Aspiranten H. Klasse Unteroffiziere Im Ganzen wurde also an Artilleriemannschast in* ftruirt:

In den Rekrutenschulen . . 1344 Mann.

,, ,, Wiederholungskursen . 2004 ,, " der Fortbildungsschule . 223 ,, 3571 Mann.

Ueber obigen Bestand ist Folgendes zu bemerken: Der Kanton Bern hatte wegen Reduktion der Zahl seiner Artilleriekompagnien keine Kanonierrekruten ausgehoben, sondern nur Rekruten für den Parktrain, daher das Rekrutendetafchement diefes Kantons in die Parktrainschule gezogen wurde.

Aus dem gleichen Grunde hatte der Kanton Luzern sür seine bespannten Batterien nicht reïrutirt, und stellte demnach nur eine kleine Zahl von Rekruten für die Park* Ìompagnie in die betreffende Schule.

294

Im Kanton Graubünden hatte die Rekrutenaushebung, wenn gleich fchon am 3. Ianuar 1852 ein Detafche# ment von 20 Rekruten angekündigt worden war, zu spät stattgefunden, als daß dieselben noch in dem hiefür bezeichneten Knrfe in Zürich hätten instruirt werden können.

Der Kanton Teffin hatte schon vor 1850 eine nicht zum Bundeslontingent zählende Artilleriekompagnie, welche aber in Bestand und Instruktion viel zu wünschen übrig

ließ. Die dortige Regierung wünschte selbst die sosortige Herstellung eines dienstfähigen Korps, und es lag daher in der Pflicht und im Interesse des Bundes, durch Anordnung eines außerordentlichen Kurfes in Bel* ïinzona theils aus den brauchbaren Ueberbleibfeln der srühern kantonalen Artilleriekompagnie, .theils aus der bedeutenden Zahl neu ausgehobener Rekruten zur sosor.» tigen Dienstbefähigung der durch die neue Militärorganisation vom Kanton Teffin verlangten Artilleriekompagnie mitzuwirken.

Die durch das neue ©efez reduzirte Stärke der Parkïontpagnien hatte es den Kantonen, welche solche Kom.pagnien schon besaßen, möglich gemacht, ein Jahr ohne Rekrutiren vorübergehen zu lassen, daher denn auch bei der leztjährigen Rekrutenschule sür Parkkanoniere nur zum kleinen Theil Luzern, dagegen vorzugsweise Aargau

betheiligt ist, weil lezteres seine Parkkompagnie neu zu bilden hat.

Im Allgemeinen muß auch dießmal wieder bemerkt werden, daß in Folge des immer noch andauernden Uebergangszustandes aus der alten in die neue Militäror» ganisation, der Rekrutenbestand der einzelnen Kantone auch das lezte Iahr noch ein sehr unregelmäßiger war, was eine zwekmäßige Vertheilung auf die verschiedenen Schulen erschwerte. Es ist daher das baldige Eintreten

295

'.îines normalen Zustandes sehr zu wünfchen, welcher eine itegelmäßige, im richtigen Verhältnisse zu den Kantons* lontingenten stehende Rekrutirung zuläßt.

Als fernere Folge der Übergangsperiode ergab fich für das Iahr 1852 die Notwendigkeit, theils Wiederlolungskurfe aus Batterien nach alter Formation zu vier ®eschüzen und aus solchen ju sechs Geschüzen z« mischen, theils einzelne bespannte Batterien mit einer dem Gefchüz nicht entsprechenden Geschüzart in den Dienst .rüken an lassen.

Da nämlich das Gesez vom 27. August Î851 den Kantonen sür die Organisation ihrer neuen taktischen Einheiten eine Frist von 4 Iahren gestattet, so konnte snan keinen Kanton dazu anhalten, für das Iahr 1852 [chon die neue Batterieformation eintreten zu lafsen. Auf eießfalls erlassene Anfrage erklärten fich, ihre Batterien .nach der neuen Organifation zu den Wiederholungs- ' lurfen einrüken lassen zu wollen: die Kantone Z ü r i c h , <©t. G a l l e n , A a r g a u und N e u e n b u r g , während dagegen S o l o t h u r n , g r e i b u r g und W a a d t nur fclche von 4 Geschüzen stellten.

Die beiden Batterien von Bern waren zufällig fchwereu Kalibers, und hatten demnach durch die neue Orga..nisation keine Aenderung in ihrer Formation erlitten.

Von den beiden lezteren Kompagnien ist eine (Nr. 2) 3ut Bedienung von 24-..ï-Haubizen bestimmt; da diese {Seschüzart aber noch nicht vorhanden war, so wurde dieselbe mit 12"ft-Kanonen in den Dienst berufen, ©ben fo hatte die St. Galler Kompagnie Nr. 8 statt der noch fehlenden l2-T-Kanonen die entfprechende Anâahl Geschüze von 6-ff-Kaliber.

Das Ergebniß der Inspektionen, ergänzt durch die -Berichte der Schulkommandanten, ist Folgendes:

296

l. R e k r u t e n s c h u l e n .

a. Bestand und Beschaffenheit des Per* fo nel l en.

Die Auswahl der Mannfchaft für die Artillerie war eine befriedigende. Der Umstand, daß Rekruten wegen., gänzlichem Mangel an Schulbildung von dem Dienjl dieser Waffe zurük gewiesen werden mußten, ist nicht mehr vorgekommen, ungeachtet man Lesen, korrektes Schrei--.

ben und möglichst Kenntniß der 4 Speeies verlangte.

Einigen wenigen Trainrekruten der Kantone Waadt und Neuenburg sehlten einige Linien an der reglemen* tarischen Größe ; allein bei der bekannten Schwierigkeit», in jenen Kantonen für diesen Dienst die erforderliche Anzahl geeigneter Rekruten zu finden, und da die Be.-> treffenden übrigens sich für den Dienst gut anließen,, wurden dieselben nicht zurü! gewiesen.

Nur ein Rekrut der Parkartillerie aus dem Kanton.

S u z e r n konnte wegen zu kleiner Statur nicht angenominen werden.

In der Rekrutenfchule von Colombier wurden zwefi Rekruten, einer von N e u e n b u r g , der andere voit G e n f , wegen körperlichen Gebrechen entlassen.

b. Kleidung.

Während die militärische Kleidungsfrage vor den.

eidg. Behörden fchwebend war, gab diefer provisorische Zustand vielfache Veranlassung, einer gewissen Liebhaberei in der Kleidung nachzugeben, welche auf die Uniformi?

tat der eidgenöffifchen Truppen fehr störend einwirkte, ©o namentlich die gorin der BcinHeidet :, dann die Ueberröke und Polizeimüzen der Offiziere. Bei der Un* Bestimmtheit, welche Anfichten bei deni revidirten Kleis

297 dungsreglement den Sieg davon tragen würden, waren Mahnungen und Rügen vergeblich.

Nachdem nun aber dieses Kleidungsreglement defini* iiv aufgestellt ist, ist es an der Zeit, den eingerissenen .Liebhabereien mit aller Entschiedenheit entgegen zu treten und die erforderliche Uniformität bei den Truppen wieder ·Herzustellen.

Unregelmäßigkeiten, welche von dem genannten Pro* visorium unabhängig und daher zu rügen find, find folgende : Von der Artilleriemannschaft von W alli s haben nur die Trainsoldaten Aermelwesten, nicht aber die Kanoniere; diese Aermelwesten find indessen von schlechtem Schnitt und geringem Stoff.

DieAerme.weste der Mannschaft von Bern hat, entgegen dem Reglement, fcharlachrothe Kragen.

Die Kanoniere und Trainsoldaten von Appenzell A. - Rh. erfchienen nur in Aermelwefien, einem Theil derselben sehlte die Kompagnienummer auf dem Tschakko; eben so war ein ..theil dieser Mannschaft nur mit alten Jnfanteriekapüten verfehen. Arzt und Pferdearzt hatten nur den Ueberrok.

In der Rekrutenschule von Bière ist ein Kanonier* rekrut während des ganzen Dienfies nur mit einem Theil der militärischen Kleidungsstüke versehen geblieben. ..Die Ordnung hätte erheischt, daß der betreffende Kanton einen so unvollständig ausgerüsteten Mann gar nicht in eine eidg. Schule hätte schiken sollen.

Die Mehrzahl der Mannschaft von g r e i b u r g hatte nur eine Halsbinde.

298

c. Bewaffnung.

Die Seitengewehre der Artilleriemannschaft find im Allgemeinen in gutem Stand und nach Vorfchrift. Zu rügen ist einzig bei der Trainmannfchaft von Zug, daß in der Parktrainschule ein Korporal statt des Kavalleriefabels nur mit einem Infanteriesäbel bewaffnet war, und der Trompeter vom gleichen Kanton ein ordonanz-

widriges Säbelkuppel hatte.

d. Ausrüstung.

Die Bemerkung über zu kleine Tornister muß aber.mals wiederholt werden. Es sind namentlich die Kano=niere von L u z e r n und S o l o t h u r n , bei welchen viele Tornister vorkommen, bei denen die Höhe und Breite des Kastens je bis 2 Zoll und die Breite der Seitenwände bis 1 Zoll zu klein sind, so daß es der Mann«« schaft unmöglich ist, den reglementarischen Inhalt ordent.lich darin zu verpaken.

Auch die Mantelfäke der Trainfoldaten find nicht alle nach Vorfchrift. So hatten die Trainrekruten von Zug und A p p e n z e l l A.-Rh., statt der ledernen, neue tüchene Mantelfäke, welche auf das Handpferd gefchnallt, bei fchlechter Witterung den Inhalt nicht vor Nässe zu schüzen vermögen. Dagegen hatten die Trompeter von St.

G a l l e n ebenfalls statt der für die Berittenen vorgeschriebenen Mäntelsäke von blauem Tuch, deren von Leder; endlich kommen bei den Rekruten von W a ad t immer noch zwar lederne, aber runde Mantelsäke vor, was von dem Umstände herrührt, daß die Rekruten gar oft, statt neuer Anschaffungen, die Ausrüstungsgegenstände von älterer ausgetretener Mannschaft der gleichen Waffe um billigen Preis kaufen. Von der Parktrainmannfchaft von Zug fehlte einem Korporal und einem Trompeter die vorgeschriebene Giberne.

299

Bei den Parktrainrekruten von Glarus, Schafs* .(jausen und Wallis war der Inhalt des 'Puzsakes sehr unvollständig.

In der Rekrutenschule für'die Parkartillerie find die sämmtlichen A a r g a u e r Rekruten mit der am Ceinturon getragenen Giberne gleich den Genietruppen erschienen.

Bei der Ausrüstung der Offiziere waren früher wesentliche Verschiedenheiten, namentlich in Beziehung aus das Pferdequipement. Wiederholte Bemerkungen bei den stattgefundenen Inspektionen haben allmählig die Unifor* mität so ziemlich hergestellt, so daß das lezte Iahr die dießfalls zu machenden Rügen fich auf einzelne wenige nicht wesentliche Punkte beschränken konnten.

In Folge der nun bestimmt gegebenen Vorschrift für die persönliche Ausrüstung des Gesundheitspersonal.ti wird es in Zukunft möglich fein, auch bei den Batterie.ärzten und Pferdeärzten die wünschbare Uniformität her* zustellen.

e. Difiinktionszeichen.

Ohne Bemerkung.

f. P f e r d e .

Die für den Dienst der Rekrijjenfchulen verwendeten Pferde geben im Allgemeinen keinen Anlaß zu Bemerkungen, indem folche den gorderungen des Réglementes entsprechen, mit einziger Ausnahme der Schule von Bellinzona, wo theils wegen der Neuheit des Dienstes mit einer bespannten Batterie, theils wegen fehlerhafter Uebersezung der betreffenden Reglementsvorschriften eine kleinere Zahl von Pferden zum Dienst verwendet ward, welche als Dienstpferde für zu klein und schwach erklärt werden mußten; der Gang des Unterrichts hat indessen dabei durch Vorsorge der Schulkommandanten nicht gc#

litten.

300

Die 60 Pferde, welche auch dieses Iahr wieder für den Dienst der Artillerieschulen von der Eidgenossenschaft angeschafft worden waren, fanden im Laufe des Jahres folgende Verwendung: Jn der Rekrutenschule von Thun vom 21. März bis

1. Mai.

Jn der gortbildungsschule zu Thun vom 10. Mai bis

10. Juli.

Jn der Rekrutenschule in Colombier vom 18. Juli bis

28. August.

Jn dem Wiederholungskurs in Colombier vom 30.

August bis 10. September.

Jn dem Wiederholungskurs in Thun vom 20. Sevtember bis 1. Oftober.

Jn der Parktrainrekrutenschule in S-hun vom 3. Dk# tober bis 6. November.

Es ergibt sich demnach, daß die Bundespferde, mit Jnbegriss der für den Transport der Kriegsfuhrwerke von Thun nach Colombier und zurük verwendeten Zeit, im Ganzen 33 Wochen im aktiven Dienst gestanden, so daß der Ertrag des j>afür verwendeten Kapitals auch dieses Jahr sich günstig herausstellen muß.

g. J n s t r u k t i o n und Disziplin.

Die jeweilen dem schweizerischen Militärdepartement zur Genehmigung vorgelegten Unterrichtspläne unter« scheiden sich im Wesentlichen nicht von denjenigen der frühern Jahre. ...Die durch das Gesez bewilligte kurze Snftruktionszeit von 6 Wochen gestattet nur einen Unter* richt in den Elementen des Artilleriedienstes, d.>esch% schule. Reit- und Fahrschule, Kenntniß des Materiellen und der Munition, Pferd- und Geschirrkenntniß, Batte-

301

rieschule und Zielschießen nehmen die karg zugemessene Zeit so vollständig in Anspruch, daß in der Regel nur höchstens zwei Tage für Uebungsmärsche verwendet werden können.

Bei der Inspektion wurde in der Regel die Prüfung in den verschiedenen Fächern so vorgenommen, daß die fragen durch die Offiziere gestellt, von den Unteroffizie* ren und Rekruten beantwortet und fehlerhafte Antworten durch die Erstern verbessert werden mußten. Das Er# gebniß dieser Prüfung war im Allgemeinen ein Befrie* digendes, und bei der Gleichmäßigkeit des Unterrichtes war auch kein wefentlicher Unterschied in der Dienstsähigkeit der Mannschaft der verschiedenen Schulen wahrnehmbar.

In Beziehung auf die Beweglichkeit der Batterien auf dem Manovrierfeld darf behauptet werden, daß unsere Artillerie in Folge der unausgesezten Aufmerkfam.» keit, welche man dem Traindienst widmet, Fortfchritte gemacht hat ; wenn das lezte Iahr in der Rekratenschule von St. Gallen dießfalls nicht das Wünschbare geleistet wurde, so ist dieß durchaus nur der ungünstigen Wit# terung während der Dauer der Schule zuzuschreiben.

Als Mangel in der Instruktion der Kanonierrekruten, welcher inzwischen durch die Verhältnisse bedingt war, muß der Umstand bezeichnet werden, daß es bis dahin noch nicht woglich war, die Mannschaft der Rekrutenschuleu mit zwei neueren , bei der Artillerie eingeführten Geschoß en gehorig bekannt zu machen, nämlich mit den Kartätschgranaten und den Kriegsraketen. Nachdem nun in jüngster Zeit die ordentliche Konfektionirung dieser Ge# schoßarten angebahnt worden ist, wird es zur dnngenden Notwendigkeit, dieselben von nun an auch zum Gegen.« itande des praktischen Unterrichts in den Rekrutenschulen -jn machen.

Die Disziplin war im Allgemeinen befriedigend.

302

Besonderer Erwähnung verdient der Umstand, da§ die Rekruten der neu zu schaffenden Batterien in den Kantonen Appenzell A.«Rh., Thurgau und Wallis mit vielem Geschik sich diesem Dienste widmen, fo daß eine baldige Vermehrung unserer Artillerie durch einige tüchtige Batlerien in Ausficht steht.

H. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

A. Bestand und Beschaffenheit des Per* sonellen.

Aus der vorausgeschikten Ueberficht des Bestandes kr Wiederholungskurse ist zu entnehmen, daß sämmtïiche Kompagnien die volle reglementarische Mannschaftslahl haben. In der Regel fino zwar die Unteroffiziersîadres der einzelnen Kompagnien nicht vollständig, was aber nichii ein Gegenstand zur Rüge sein kann, weil der (grsaz des jährlichen ordentlichen Abgangs an Unteroffijieren sehr zwekmäßig bis nach jeweiliger Beendigung des Wiederholungskurses verschoben wird, um die zur Beförderung geeignete Mannfchaft bei diefem Dienstan" laß mit Umficht auswählen zu können.

Der Bestand der Parkkompagnien entfpricht immer noch nicht der Vorschrift des Gefezes, welches wenigstens zur Hälfte Handwerker, und zwar Arbeiterin Holz und Eisen, nämlich Spengler, Sattler, Seiler und Flachmaler verlangt.

In dieser Beziehung ist die Parkkompagnie von; Suzern am wenigsten dem Gefez entsprechend, indem die große Mehrzahl der Mannschaft aus Landarbeitern besteht.

Aïs unzwekmäßig ergibt fich der Zufammenzug der ·Bernerbatterie S'ir. 2, indem diefelbe aus deutfch unk

303 sranzofifch sprechender Mannschaft bestand, was sowol in Beziehung auf den innern Haushalt der .Cruppen als auf die Instruktion störend einwirkt.

Die Sechspfünderbatterie von Zürich hatte die Geschüze nur mit vier Pferden bespannt, was von dem dortigen Artilleriekommando durch den Umstand motivirt wurde, daß das Budget nur auf eine Batterie zu vier Gefchüzen Bedacht genommen hätte, während nun Zürich eine solche zu sechs Geschüzen nach neuerer Formation llellte.

In dem Wiederholungskurs von Colombier hatte die Batterie von Freiburg zwei Trompeter, welche noch keinen Dienst gemacht und daher gar nicht reiten konnten.

Ebenso befanden fich bei der Batterie von N e u e n b u r g sechs Rekruten, welche noch gar keinen Unterricht erhalten hatten und deßwegen aus diesem Grunde entlassen werden mußten. Die gleiche Batterie hatte statt des Batteriearztes einen Bataillonsunterarzt bei fich.

B. Kleidung.

Hier gilt im Allgemeinen die gleiche Bemerkung wie

bei den Rekrutenschulen. Das jüngst erschienene neue Kleidungsreglement wird von nun an streng zu handhaben sein, damit die unreglementarischen Liebhabereien verschwinden.

Im Speziellen ist Folgendes zu bemerken: Die Kanoniere von S o l o t h u r n haben nur ein $aar Ueberfirümpfe, die leinenen fehlen ihnen.

Bei der Parkkompagnie von St. Gallen ist die Kleidung der älteren Jahrgänge ziemlich mangelhaft.

Die Aermelwesten find in Stoff, Farbe und Schnitt sehr

ungleich.

Die Parkkompagnie von Luzern hat statt der rothen <£.pauletten nur Contreepauletten.

304 Bei den beiden Batterien von B e r n war nicht sämmtliche Mannschaft mit der vorgefchriebenen Kompagnienummer an dem Tschakko versehen.

Die Offiziere der Luz er n er artillerie haben unregïementarifche Verzierungen am ...Cfchakko.

C. B e w a f f n u n g .

Die leztjährige Bemerkung über das Mitführen der

Pistolen für die Offiziere und berittenen Unteroffiziere muß wiederholt werden. Es ist gewiß nicht unwefentlich, daß man dem Reiter Gelegenheit verschaffe, wenig* flens bei den Wiederholungskursen für feine vollständige feldmäßige Ausrüstung und Bewaffnung Sorge tragen zu müssen.

Ueber die blanken Waffen ist keine Bemerkung zu machen.

D. A u s r ü s t u n g .

Was bei den Rekrutenfchulen über die zu kleinen Tornister der Kontingente von S u z er n und Solothurn gesagt wurde, gilt auch hier.

Die Size der Sch-abraken von weißem Schaffell bei den berittenen Unteroffizieren von L u z e r n sind un* reglementarisch. Der Pferdarzt von Luzern hatte nicht die vorgeschriebene Giberne.

Der Adjutantunteroffizier der Batterie von Neuen* burg hatte, gegen das Reglement, Giberne und Säbel* fnppel von fchwarzem Glanzleder.

Die Sattelkissen der Trainfättel bei der Neuen* burgerbatterie find mangelhaft, und müssen in diesem Zustande notwendigerweise leicht Sätteldrüke verursachen.

Eben fo find die wollenen Pferdedefen zu klein.

Die Pferdkummete der Batterie von St. Gallen find zum Theil von geringer Beschaffenheit, namentlich in Beziehung auf die Arbeit.

305 E. D i s t i n k t i o n s z e i c h e n .

Ohne Bemerkung.

F. P f e r d e .

Die Befpannung war bei allen Batterien untadelhaft.

G. Instruktion und Disziplin.

Der Erfolg der Instruktion kann im Ganzen als ein erfreulicher bezeichnet werden. Bei Wiederholungs--.

kursen kann begreiflicherweise kaum von eigentlichen gort* schritten die Rede sein. Ein Dienst von zwölf Tagen, wovon noch drei Tage für Organisation, Inspektion ·und Entlassung abgehen, kann bei einer Truppe, welche nur alle zwei Iahre in den Dienst kommt, kaum genügen, um das früher Erlernte in fo weit zu wiederholen, daß îs von der Mannfchaft nicht ganz vergessen wird.

Was den eigentlichen praktischen Dienst anbetrifft, fo haben sich unsere Artilleristen bald wieder hineinge.arbeitet; was hingegen mehr ©edächnißfache ist, wie die Kenntniß und Benennung des Materiellen, Verfertigung und Verpakung der Munition u. f. w., da findet man in Wiederholungskurfen immer zu rügen.

Dagegen muß anerkannt werden, daß im Allgemeinen die Bedienung der Gefchüze und das Auf- und Abprozen, diese wichtigste Bewegung bei einer bespannten Batterie, regelmäßig und rasch vor fich geht, und daß namentlich auch in der Regel das Zielschießen ganz erfreuliche Refultate gibt. Wenn bei der Batteriefchule Stokungen und gehler vorkommen, so liegt die Schuld in den meisten Fällen an den Zugskommanöanten, welchen nicht genug wiederholt werden kann, wie nothwendig es fei, daß sie auf dem Manövrirfelde nicht nur die Kommandos zu wiederholen, sondern unabläßig die ihnen anvertrauten Züge in allen Bewegungen zu überwachen haben.

iBundesblatt Jahrg. v. Bd. II 24

306

Der Dienst der berittenen Unteroffiziere auf dem Manövrirfelde hat sich unstreitig wesentlich gebessert.

Bei den Parkkomvagnien, deren Dienst ein so mannigfaltiger ist, ist es immerhin noch bemerkbar, daß diese-

Abtheilung der Artillerie srüher nicht die ihrer Bestim*

mung entsprechende Instruktion erhalten hat.

Die Leistungen der Trompeter find befriedigend ; feit.* dem man es fich zur Regel gemacht hat, dieselben auch einen regelmäßigen Kurs im Stalldienst und der Reitschule; durchmachen zu lassen, machen sie den Batterien Ehre, und bei dem noch vorhandenen Mangel einer osfiziellen Sammlung von Ordonanzmärfchen haben fie es wie bei der Artillerie durch proviforifche Bezeichnung einer Anzahl obligater Märfche dahin gebracht, daß nun die Trompeter fämmtlicher Kompagnien die gleichen Märsche ganz ordentlich blasen.

Die vorgeschriebenen Signale wurden überall ohne Anstand geblasen, mit Ausnahme der Trompeter der Batterie Nr. 2, welche ihrer Sache nicht sicher waren...

Zu bedauern ist, daß wenigstens den mit schwerem Kaliber in Dienst getretenen beiden Batterien Nr. 4 und 6 keine Gelegenheit zum Schießen mit Kartätschgranate« gegeben werden konnte, und es ist unerläßlich,, daß von nun an wenigstens die schweren Batterien von diefen Projektilen zu Schießübungen mitgegeben werden., zu welchem Behuf das eidgenöffifche Magazin den er* forderliche Vorrath stets bereit halten soll.

Ueber die Leistungen der einzelnen Truppenkörper in dem Wiederholungskurfe sowol als in der -gortbildungs-3 schule und den Rekrutenschulen find den Kantonen aus* führliche Mittheilungen gemacht worden.

gür die Abtheilungen der Bundesreferve fanden int Jahr 1852 noch keine Wiederholungskurfe statt, weil in detti

307

Kantonen die Organisation der Reservekorps noch nicht fo weit vorgerükt war, daß für den Sauf des Jahres noch Instruktionskurse für dieselben hätten angeordnet »erden können.

Zu bemerken ist noch, daß zwei Batterien, nämlich eine 12-pfünder-Kanonenbatterie von Bafel-Stadt und eine 12-pfünder-Haubizenbatterie von Waadt in das Itebungslager berufen wurden. Für die taktischen Hebungen mit den vereinigten Waffen wäre es ohne Zweifel zwekmäßiger gewesen, zwei neu organifirte 6-pfünder-Batterien, zu 2/3 aus Kanonen und 1/3 aus ·fjaubizen bestehend, zu verwenden. Da aber wegen nnZureichendem Kredit für die Kosten des Uebungslagers die Batterien auf Rechnung der IWiederholungskurse einberufen werden mußten, so war man genöthigt, die Artilleriebrigade sür das Lager so zu kombiniren, daß.

dadurch möglichst wenig Störungen in den übrigen Dienst der Wiederholungskurse komme.

Der Kanton Waadt hatte feine Artillerie noch nicht stach der neuen Vorschrift organifirt, und diese 12-pfünber-Haubizenbatterie war die einzige, welche in der west-* lichen Schweiz zu einem Wiederholungskurs an der Reihe war, so daß man dieselbe ohnehin zur Vereinigung mit einer andern Batterie eine weite Reise hätte machen lassen müssen. Die Batterie von jBasel-Stadt hatte bei Umänderung der Kompagnienummern statt der früheren .ungeraden nun eine geradeHNummer erhalten, und wäre In der Reihenfolge erst im Iahr 1853 zu einem Wiederlolungskurs gelangt, während dem sie ihren lezten .Dienst schon im Iahr 1850 hatte; um diese, für die Dienstfähiokeit einer Truppe zu lange Unterbrechung »on zwei Iahren zu vermeiden, wurde diese Batterie für den Lagerdienjl beordert.

308 II. K o m m a n d o s der.-Schulen.

Die sämmtlichen Wiederholungsfurfe wurden wieder durch eidgenössische Artilleriestabsoffiziere kommandirt, und denfelben Adjutanten aus den Subaltern Offizier en des Stabes beigegeben. Diefelben find mit Eifer und Geschik ihren dienstlichen Verrichtungen vorgestanden.

JH. F o r t b i l d u n g s s c h u l e .

Die Fortbildungsschule von I852 enthielt nur zwei Abtheilungen, nämlich G e n i e und A r t i l l e r i e .

Die aus den Kantonen vernommenen Klagen, daß die Osfiziere der Artillerie durch die Rekrutenschnlen, Wiederholungskurse und Fortbildungsschule zu sehr in Anspruch genommen würden, und dem zu Folge zu besürchten wäre, daß die Osfizierskadres in Zukunft nicht mehr gehörig würden ergänzt werden können, gaben Veranlassung zu der Idee, daß die durch die Zentralisation des Unterrichts für den Erfolg der Artillerieschulen ·gewonnenen Vortheile es nun möglich machen sollten, die Dauer der Fortbildungsschule in so weit abzukürzen, daß sie auf die fogenannte Applikationsschule von 6 Wochen reduzirt würde. Diefes wurde denn auch für das Iahr 1852 versuchsweise angeordnet. Leider eutsprach aber der Erfolg den gehegten Erwartungen nicht, indem die während der Schule selbst und bei der Inspektion derselben gemachten Erfahrungen dargethan haben, daß ein Vorbrnitungs-, resp. Wiederholungskurs für die Offiziere durchaus nothwendig ist. Die Fortschritte, welche die Waffe macht, steigern auch die Forderungen, welche an den Artillerieoffizier gestellt werden müssen.

Um demnach die Fortbildungsschule wirklich zu dem zu machen, was fie ihrem Namen nach sein soll, nämlich p einer Anstalt, in welcher der Osfizier dasjenige lernt.

30.} was er in den Afpiranten- und Rekrutenschulen nicht lernen kann, ist es durchaus notwendig, daß die & Wochen der sogenannten Applikationsschule nicht mehr Ϋ Wiederholung der Slementarsächer verwendet werden müssen; daß aber eine gewisse Zeit zur Revetition des früher Erlernten dennoch gegeben sein muß, das liegt in unfern Verhältnissen. Wenn der Offizier tüchtig in alle Theile des Dienstes eingearbeitet, die Rekrutenschule, oder den Wiederholungskurs verläßt, wird er bei Haufe durch seine bürgerliche Befchäftigung sofort wieder dermaßen in Anfpruch genommen, daß wol wenige Offiziere dazu kommen, fich in der Zwischenzeit ernstlich mit militärischen Studien abzugeben, und da bei der Kenntniß und Anwendung der Réglemente eben das meiste Gedächtnißsache ist, so ist es leicht begreiflich, daß: beim Wiedereintritt in den Dienst vieles nur durch llebung wieder in Gang gebracht werden kann. Dieser Erfahrungsfoz hat fich dann auch bei der lezten gortbildungsschule bewährt. Während die Offiziere mit vielem Eifer dem mehr wissenschaftlichen Unterrichte folgten und den praktischen Dienst bei den Truppen bestie* digend besorgten, wurden dagegen Fragen über Gegenstände, in denen sämmtliche Offiziere in den Rekrutenfchulen vollkommen Bescheid wußten, wie z. B. Kenntniß des Materiellen, Munitionsverfertigung, Feldbefefti* gung u. s. w. von Einzelnen ziemlich mangelhaft beantwortet, weil eben die sogenannte Vorbereitungsfchuleund mit dieser die Zeit für die Wiederholung der betreffenden Fächer dieses Iahr weggefallen war. Diese Wahrnehmung gab dann auch Veranlassung dazu, für die Fortbildungsschule von 1853 die Wiederaufnahmt von wenigstens 2 Wochen für den wiederholenden Unterricht der Offiziere anzuordnen. Die Leistungen der

310

Unteroffiziere waren befriedigend. Die Mannszucht war gut. Ss kam ein einziger Disziplinarfehler von Bedeutung vor, welchem aber mehr Mangel an Ueberlegung und jugendliche Unbesonnenheit, als böser Wille zu Grunde lag.

ÏV. Kurs der Osfiziere des e i d g e n o s s i s c h e n

Artilleriestabes.

Das Artilleriewesen hat in den lezten Iahren wesentliche Veränderungen erlitten. Die Einführung der langen Haubizen, und in Verbindung mit diesem System die Kartätschgranaten, die Einrichtung von Raketenbatterien mit gleichzeitiger Erwerbung des Geheimnisses der Augustin'schen Kriegsraketen, find Fragen, mit denen der Artillerieoffizier nothwendigerweise näher bekannt gemacht werden muß. Es bildeten daher dieselben in Verbindung mit anderen neuen Erscheinungen in der Artillerietechnik das ...thema des in einem dreiwochentlichen Kurs in Thuu der einen Hälfte diefer Stabsabtheilung ertheilten Unterrichts. Neben diefen rein artilleristifchen Beschäftigungen, welche durch den Herrn Dberinstruktor der Waffe geleitet wurden, hielt der hiefür beorderte Lehrer Vorträge über Strategie und Taktif, so wie über militärifche Topographie, mit welchen fo weit möglich einige praktifche Uebungen verbunden wurden. Der Bericht des Schulkommando über den Eifer nnd das Interesse, mit welchem die Herren Stabsoffiîrere diesem Unterrichte folgten, lautet sehr befriedigend.

V. Offiziersaspiranten.

Die Zahl der in diesem Iahre in die Rekrutenschulen

«ingerükten Offiziersaspiranten I. Klasse beträgt 24.

311 Vorschriftsgemäß erhielten dieselben vorzugsweise Unlerricht im Traindienst, zum .-theil auch in der Geschüz.und Batterieschule ; dieselben wurden alle zur Aufnahme in den Afpirantenkurs II. Klasse vorgeschlagen.

Die Zahl der in die Fortbildungsschule eingerükten Aspiranten H. Klasse stieg auf 19.

Ueberdieß machten ausnahmsweife ihren zweiten Kurs in Rekrutenschulen 5 Aspiranten, so daß deren Zahl im ganzen auf 24 zu stehen kommt.

Ueber ihre Dienstbefähigung wurde unmittelbar nach

dem Schluß der Schule den Tit. Militärbehörden der betreffenden Kantone Bericht erstattet.

VI. R ä u m l i c h k e i t e n d e r v e r s c h i e d e n e n Waffenpläze.

Bezüglich derjenigen von Thnn, Zürich, Aarau, -Bière und Colombier kann auf den vorjährigen Bericht dnfach verwiefen werden, indem die bestandenen Einrichtungen unverändert geblieben find. In Luzern muß, .wenn die Instruktion für die Parkartillerie auch ferner.hin dort stattfinden foll, nothwendigerroeise auf die Einrichtung eines angemessenen Lokals für das Laboratorium Bedacht genommen werden.

Der Zuwachs an Artilleriemannfchaft aus den ostJichen Kantonen Appenzell A.-Rh., Graubünden und ..Ehurgau machte es nothwendig, außer der Rekrutenfchule in Zürich in der östlichen Schweiz einen zweiten Kurs abzuhalten, und es wurde daher ein solcher in St. Galïen angeordnet, nachdem die dortige Regierung mit anerkennenswerther Bereitwilligkeit zu dessen Ermöglichung <.f)and geboten hat. Indessen blieben immerhin die dortigen inrichtungen sowol in Beziehung auf Kasernirung der .Truppe, als auf das sehr entlegene, mit jeweilen be#

312

.Äaw!l(.t.e.

deutenden Sandentschädigungen verbundene Manövrir..

feld sehr mangelhaft, und es ist daher sehr zu wünschen, daß St. Gallen die erforderlichen Anordnungen treffe, um für die Dauer die Abhaltung von Artillericschulen für einen Theil der östlichen Kantone daselbst möglich zu machen.

Die dießjährige Instruktion der Kavallerie ward atn.

1. April begonnen und mit dem 23. Oktober geschlossen.

In den Rekrutenschulen und Wiederholungskursen, wurden instruirt: a. R e k r u t e n s c h u l e n .

Qssijiere. Aspiranten. Unter- Rekruten.

ossiziere.

70 80 49

112 108 76

16

88

118

79

287

414

Winterthur .

Thun . .

9

2

31

Aarau Bière

6

6 9

. .

. .

17 15

7

4

5 24

24

Total,

b. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

Auf den Wassenpläzen Winterthur, Thun, Luzern, greiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Aarau, und Bière wurden instruirt: Von Zürich die Kompagnie Nr.

n n

n H

n ii

n n

3,

ii 1*, n IQ "i l

Von Bern die Kompagnie Nr. 10,

Mann. Total.

62

55 -s?

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63

ii

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II

II

II

II

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174..

öl

317

Uebertrag: 491

313 Uebertrag : 49l 62 Von Luzern die Kompagnie Nr. 20, 20, 110 6, ,, greiburg 11/2 ,, 76 ,, Solothurn ,.

8, * 31 ,, Bafel-Landfchaft ,, 2, * ,, Schasshausen ,, 62 1, 61 ,, St. Gallen ,, 4, 62 9, 123 38 Aargau 16, n 69 /, 18, 107 ,, Thurgau 59 14, n 71 ,, Waadt 15, i> ii n

n

»

+

*

*

*

*

75 74

17,

u

23,

©«Is

n

n

Im Ganzen also : In den Rekrutenschulen . .

Jn den Wiederholungskursen

5,

»

*

220 . 35

1376 414 1376 1790

Ueber die Rekrutenschulen wird Folgendes bemerkt: Die Rekruten der verschiedenen Kantone vertheilten fich folgendermaßen auf die Wasseupläze :

l. Instruktionskreis (Oberinftruktor Ott).

W inte r t hur. Die Rekruten von Zürich, Schaff.hausen, St. Gallen, ïhurgau.

Aar au. Die Rekruten von Suzern, ·Basel-Stadt, Aargau.

Solothurn,

314 H. Jnstruktionskreis: (Oberinstruktor v. Linden).

Z h u n. Die Rekruten von Bern und greiburg.

Bière. Die Rekruten von Waadt, Neuenburg und Genf.

Die Mannfchaft befaß im Allgemeinen die nöthige geistige und körperliche Tauglichkeit. Jn Bezug aus Körpergröße herrfchte in der Schule Wintcrthur große Verfchiedenheit. Jn den Schulen von Bière und Aarau waren einige Mann, die noch nicht das reglementarische Maß besaßen; zwei Rekruten von Basel hatten nicht die für den Gnidendienst gewünfchten Eigenschaften. Die Rekruten in der Schule Thun waren stark, gewandt und gewohnt mit Pferden umzugehen.

Die Pferde der Schulen Thun und Bière waren sehr gut, jene von greiburg noch besser als die von Bern. Die Schule Winterthur hatte ziemlich gute Pferde, doch keine vorzügliche; wenige befaßen alle Eigenfchaften eines Kavalleriepferdes. Aargau hat bessere geliefert

als früher, Bafel fehr mittelmäßige.

Die Bewaffnung war im Allgemeinen gut. Die Säbel von greiburg und Bafel find nach alter Ordonnanz. Einige Rekruten von Zürich hatten noch Pistolen mit Steinfchloß. Jene von Freiburg find fehr schlecht, und einige von Basel haben zu schwache Federn. Die Gibernen von Bern und Waadt sind nicht nach Ordonnanz.

Die kleine Ausrüstung war im Allgemeinen vorhan.den, aber von großer Verschiedenheit und oft geringer .Dualität.

Auch in der Kleidung sind noch viele Difformitäten .bemerkbar, die indessen in golge Einführung des neuen Reglements endlich verschwinden werden. Die Raupen der Guiden von Reuenburg und Basel verlieren bald

315 die Farbe und harmoniren nicht mit-der garbe des 2e# derzeugs, die dunkler ist. Aargau hat zu große, unförmliche Raupen. Die Helme von Freiburg find schlecht gebaut, die Garnitur von äußerst geringer Dualität.

Bei der Schule Winterthur wünscht der Oberst der Waffe

mehr Sorgfalt bei Auswahl des Tuches für die Uniform-

röke. Die Rekruten von Waadt haben welche von schlech.tem Schnitt und zu lang, was kaum anders werden dürfte, bis eine strenge Kontrole über die Kleidung, die der Mann felbst anschafft, eingeführt wird. Bern hat grobes Tuch, aber guten Schnitt; greiburg und Luzern

dagegen schlechten Schnitt. Die Mäntel von Basel-Stadt

find etwas leicht. Den Rekruten von Waadt fehlte das zweite Paar Stiefel.

Bezüglich der Instruktion muß wiederholt gewünfcht werden, daß den Rekruten noch zu Haufe ein gehöriger Unterricht in der Soldatenschule ertheilt werde. Im Allgemeinen wurden die Unterrichtspläne und die übrigen sachbezüglichen Réglemente und Vorschriften genau beobachtet. Im theoretischen Unterricht ist ein ziemlicher Fortschritt bemerkbar, wenn auch namentlich von der Schule Winterthur manches zu wünschen übrig blieb.

Kenntniß des Pferdes, Stalldienst, Pnzen, Satteln und .Zäumen, innerer Dienst, Pelotonsschule, Schwadronsschule waren durchweg besriedigend. Die Reitschule von Xhun und Winterthur war, mit Ausnahme der Offiziere und Unteroffiziere, mangelhaft. Dem Voltigiren wurde überall Aufmerkfamkeit geschenkt und theilweise gute Resultate erzielt. Feld- und Sicherheitsdienst find verstanden wor# ·den, obschon noch viele Uebung wünschenswerth bleibt.

2)as Zielschießen, namentlich zu Pferd, war noch mangelhaft, weil wenig geübt. Der Tirailleursdienst war mittelv mäßig ; bei den Guiden etwas besser. Diese leztern er.»

316

hielten während der zwei lezten Wochen (Spezialunter.-' richt im Abfassen von Rapporten, Itinerarien und kleinen Rekognoszirungen. In Thun benuzte man für die .Offiziere und Aspiranten auch die Vorträge des Lehrers der Strategie und Taktik über Vorpostendienst und Ter* rainaufnahme. Die Spielleute in Thun und Bière, bliesen Märsche und Signale gut, weniger jene in Winterthur und Aarau.

Die Disziplin war überall befriedigend. Das Nämt-

ïiche gilt vom Gesundheitszustand. Zu beklagen ist der ...Todesfall eines Rekruten in Aarau, der beim Sezen in der Bahn kopfüber stürzte und den Folgen davon erlag.

Die Pferdecjuipirung ist ebenfalls noch verfchieden.

greiburg hat wie Basel-Landfchaft Sättel nach franzöfischem Modell und läßt keine Vorrathseisen mitführen.

Waadt hat einen neuen ungarifchen Sattel angenommen, der aber vom eidgenössischen Modell abweicht. Das Pferdequipement der Rekruten von Luzern ließ namentlich in Bezug auf die kleinere Ausrüstung viel zu wünfchen

übrig.

Die Administration wurde gehörig geführt.

Im Allgemeinen nennt der Oberst der Kavallerie die Refultate der Schule in Bière sehr besriedigend, gut die Ergebnisse jener von Thun und Aarau. Der Schule in Winterthur that die geringe Ausbildung der Cadres merklichen Eintrag.

Zu den Wiederholungskurfen übergehend, befprechen wir vorerst die R e m o n t e k u r f e , die in der Regel jenen vorgehen follten. Bei neun derselben war dieses auc& der Fall, während auf den Waffenpläzen Winterthur und Bière, weil mehrere,Dragoner fich ? dem,Remonte.«, kurs entzogen hatten und mit unzugerittenen Pferden in den Wiederholungskurs eintraten, Nachkurse angeordnet

317

werden mußten. Der Unterricht wurde genau nach den Bestimmungen des Instruktionsplans ertheilt. Die Zahl der Remonten stieg auf 137 Mann. Jn der Auswahl der neuen Pferde ist eine Verbesserung bemerkbar. Arn befriedigendsten nennt der Jnspektor die Kurse von Bière, greiburg und St. Gallen. Es kann aber nicht über* gangen werden, daß das Remontewesen noch vielfach auf Hindernisse stieß. Eine große Zahl neuer Pferde wurden der Instruktion entzogen, was vielfältige Korrefpon* denz und die Anordnung obbemeldeter Nachkurse zur golge hatte. Es ist zu wünfchen, daß die Tit. Kantons* militärbehörden die Notwendigkeit einer strengen Kon» trole über die diensttüchtigen Pferde einsehen und alle .nöthigen Maßregeln treffen, um die Remonten gehörig inftruiren zu lassen, weil es sonst nicht gelingen wird, unsere Kavallerie auf einen entsprechenden Grad der Ausbildung zu bringen.

Die W i e d e r h o l u n g s f u r s e wurden gemäß Art. 70 Litt, b der eidgenöffifchen Militärorganisation vom 8. Mai 1850 schwadronsweise abgehalten, mit Ausnahme jenes von Bière, wo drei Kompagnien Dragoner von Waadt und eine Guidenkompagnie von Genf vereinigt waren, und jene von Thun, wo der lezte Kurs drei Kompagnien Dragoner von Bern zählte.

Im Allgemeinen darf gesagt werden, daß fich in diesem Iahre ein Fortschritt in der Instruktion fühlbar gemacht hat. Die Zentralisation derselben fängt an den wohltätigsten Einfluß zu üben, und die Vorurtheile gegen dieselbe verschwinden attmählig. Man beginnt einzusehen, daß auf diefem Wege einzig es möglich ist, eine gute Kavallerie herzustellen. Einzelne Kantone haben auch sür die Ausbildung der Osfiziere ein Mehreres geihan als früher. Ein anderer wesentlicher Fortschritt

318 ist die Anschaffung besserer Pferde, die großentheils den Ciesür getroffenen Maßregeln und Aufmunterungen von Seite der Kantonalmilitärbehörden zu verdanken ist. Die besten Pferde stellte IJreiburg, die schwächsten Zürich.

Die von vielen Kantonsregierungen und Privaten angeregte und unterfluzte Verbesserung der Pferderaee hat ihre wohlthätige Einwirkung auf die Kavallerie nicht »ersehlt. Die Ordnung bei den Korps und die Dis* jiplin zeugen ebenfalls von Fortschritt. Diese Waffe nimmt ihre Aufgabe ernster und macht Anstrengungen, den Namen eines Elitenkorps zu verdienen. Die Be# jiehungen der Offiziere zu den Truppen und der Kom.pagnien des einen Kantons zu jenen der andern gestallen fich kameradschaftlicher. Auch die Zwekmäßigkeit des Verfahrens bei der Aufnahme und Bildung der Afpi* ìanten hai sich deutlich herausgestellt. Neben diesen ertreulichen Resultaten der Wiederholungskurse können wir aber nicht verhehlen, daß noch manche Uebelstände zu beseitigen sind. Vor Allem ist zu bemerken, daß von vielen -Kompagnien nicht der eigentliche Mannschaftsbefiand an dem Wiederholungskurfe Theil nahm, so daß zwischen dem Bestand, laut den Kontrolen und denjenigen der Schulen, eine Differenz von nicht weniger als 296 Mann zu Tage kam. Der Oberst der Waffe nennt dieses eine allerdings betrübende Erscheinung, die in* dessen nicht dem Reiter zur Last zu legen sei. Es ijl jedenfalls, um diesen Unterschied theilweise zu erklären, zu erinnern, daß die Kompagnien von Genf und BaselSandschaft mit dem Effektiv der Guidenkompagnien ein.rükten, während sie in den Kontrolen noch fest das Ef-fektiv der Dragonerkompagnien führten. Bezüglich der Verschiedenheit in der Bewaffnung und Ausrüstung können nur die Bemerkungen, die bei den Rekrutenschulett gemacht wurden, wiederholt werden.

319 Auf den Waffenpläzen Winterthur, Schaffhaufen, <3t. Gallen, greiburg und Suzern lassen die sür die Instruktion eingeräumten Lokalitäten noch Manches zu

·wünschen übrig.

gür die Jnstruktion der Scharffchüzenrekruten wurden ©<..j<..-p_.§..ti* sechs Waffenpläze gewählt, indem die Anhäufung allzu W1*-« vieler Rekruten in eine Schule hemmend auf die Jnstruktion einwirkt. Diese Waffenpläze sind: Zürich sür die Rekruten der Kantone Zürich, Glarus, Zug, Basel-Landschast.

T h un für die Rekruten des Kantons Bern.

Suzern " " " der Kantone Suzern, Uri,

Schwyz, Unterwalden und Aargau, g r e i b u r g für die Rekruten der Kantone greiburg

und Wallis.

St. Gallen für die Rekruten der Kantone Appenzell St. Gallen, Graubünden und Thurgau.

Sa u sau n e sür die Rekruten der Kantone Waadt und Neuenburg.

Der Bestand dieser Schulen war folgender:

Zürich Thnn Suzern greiburg St. Galleu Lausanne

.Ofsiziere. Unterossiziere »c. Rekruten. Total.

5

4

30.

143

32

68

9

49

6

40 21

4

4 32

28

200

197

178 104

255

76 108 177 223 148 173 809 104i

Die Reihe der Jnstruktionen begann diefes Jahr in Lausanne. Damit war der Vortheil verbunden, daß Herr Major Noblet von Genf, welcher im Einverständniß mit dem eidgenössischen Militärdepartement eine

320

Schießtheorie mit besonderer Bezugnahme auf den neuen eidgenössischen Stuzer verfaßt hat, fowol den Instrukloren als der Eadresmannschaft in mundlichen Vorträgen die Grundfäze derselben näher entwikeln und erläutern konnte, wodurch erstere befähigt wurden, diesen Jnstruktionszweig in den folgenden Schulen moglichst vollständig zu ertheilen. Dieser Zwek wc.rd um so mehr erreicht, daß Herr Noblet auch in der Schule von Freiburg während einigen Tagen der sranzöfich sprechenden Mannschaft den gleichen Unterricht gab.

Die Instruktion begann am 4. April nnd wurde den 10. Oktober geschlossen.

Die Rekruten aller Kantone besaßen die für den Scharffchüzendienst erforderliche Größe und Körperkraft.

Die kleinste Mannfchaft lieferte Appenzell A. Rh.; nichts desto weniger entsprach sie allen Dienfianforderungen und hatte die wenigsten Dispensationsfälle. Graubünden stellte in Bezug auf die Größe sehr ungleiche Mannschaft.

Das Betragen nennt der Oberst dieser Wasse durchweg ein lobenswertes und kameradschaftliches. Schwere Fehler kamen keine vor. Die Strafen, die verhängt werden mußten, hatten ihren Grund meist in der noch nicht hinlänglichen Angewohnung an die Pünktlichfeit des

Dienstes und die Reinlichhaltung der Kleidung, Wasseu

und Ausrüstung.

In Beziehung der B e w a f f n u n g und Ausrüstung ist feit 1851 ein wefentlicher Fortschritt bemerkbar. Die Rekruten der Kantone Bern, Glarus, Zug, BaselSandschaft, Aargau, ...thurgau, Waadt und Neuenburg find mit Stuzern nach dem neuen eidgenöffischen Modell ausgerüstet. Einzig die von Glarus haben eine Mittelrast. Doch hat sich der Chef der dortigen Instruktion

321 von der Ueberflüffigkeit dieser Vorrichtung überzeugt und deren Beseitigung versprochen. Zürich und Graubünden haben achtkantige Stahlläufe; das Kaliber ist mit der ...idgenösfischen Vorschrift übereinstimmend, die Form der Züge des Tralls und der Kugel aber nicht. Die Folge da* von ist, daß diese Stuzer bei Entfernungen von über 600

Schritt dem eidgenösfischen Stuzer an Tressfähigkeit bedeutend nachstehen. Die Stuzer von Graubünden hatten

überdieß ein fehlerhaft ausgefriestes,Schlagstük, wodurch das Geschoß beim Laden Eindrüke erhält, »elche auf die ·Fortbewegung nachtheilig einwirken. Freiburg hat Stuzer mach dem Modell von 1848 mit 4'" Kaliberdurchmesser.

Obwol ein größeres Kaliber sowol in Bezug auf Trefffähigkeit als Perkusfionekrast keinen Nachtheil im Begleite hat, so muß greiburg sich doch der Gleichförmigïeit wegen bei neuen Anschaffungen an die jezige Vorfchrift halten. Die Mannschaft der Kantone Appenzell und St. Gallen find theilweise mit eidgenössischen Stuzern, theils mitStuzern nach altem Modell, und wieder auch mit solchen von amerikanischer Konstruktion, zu 70 Kugeln aus das Pfund, bewaffnet. Während der Instruktionszeit ließ St. Gallen seine Rekruten mit neuen Stuzern aus der Fabrik von Oberndorf verfehen, fo daß sie am Schluß der Schule beinahe vollständig nach i>er eidgenösfischen Vorschrift bewaffnet waren. Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden ob dem Wald bcfizen noch die alten Stnzer mit großem Kaliber, haben aber die Spizkugelform für die Gefchoße adoptirtj diejenigen von Luzern und Unterwalden ob dem Wald Zeichnen sich durch vortheilhafte Form der Kugel und Anbringung der Stellscheibe am Ladstok aus. Wallis .hat zwar seine alten Stuzer mit Spizkugeln versehen, die Gestaltung derselben war aber unzwekmäßig, so Bundesblatt. Jahrg. V. Bd. u.

25

322 daß über 300 Schritte Entfernung fein sicherer Schuß mehr gethan werden konnte. Die Militärdirektion von greiburg gab jedoch dem Detaschemente jenes h. Standes ihre eigenen neuen Stuzer zur Benuzung während der Dauer der Schule. Einzig Unterwaiden nid dem Wald hat weder für Verbesserung der alten Waffen, noch für neue Anschaffungen etwas gethan.

Die Detafchcmente Der Kantone, welche neue Waffen haben, find auch mit neuen Waidtafchen ausgerüstet.

Auch da' ist Zürich von der eidgenöffischen Vorschrift abgewichen und hat dabei mehr feinem eigenen Gefchmaî als der Zwckmäßigleit und guter und sicherer Aufbewahrung der Taschenmunftion Rechnung getragen. Eine nochmalige -.Beschreibung der alten Waidtaschen, von denen seit 1851 doch schon manches Exemplar verfchwnnden ist, kann hier füglich unterbleiben. Die Waidmesser waren von sehr verschiedener Form, was, ixi noch kein eidgenoffifches Modell davon aufgestellt war, bas zur ....lachachtung bei Anschaffungen empfohlen werden konnte, nicht auffallen durfte.

Die Besorgung und Instandhaltung der Bewaffnung und Ausrüstung war im Allgemeinen gut. Die Inspektionen lieferten den erfreulichen Beweis, daß wenn die h. Stände die neuen Anschaffungen mit gleichem Eifer fortfezen, wie dieses Iahr, unser Scharfschüzenforps nach Verlauf weniger Iahre vollständig nach der neuen Vorschrift bewaffnet und ausgerüstet fein wird.

Was in den meisten Kantonen noch noth thnt, ist.eine genaue und sorgfältige Ueberwachung der Stuzerfabriîation. Nur zu viele Büchfenschmiede sind gewohnt, mehr nach eigenen Launen als nach den Vorschriften der Reglemente zu arbeiten. Darum ist es unerläßlich, baß die Kantonalmilitätbehörden genaue Kontrolen ein*

323 treten lassen und keine Waffen zulassen, die nicht vollïommen den eidgenössischen Modellen entsprechen, wenn ·|te nicht wollen, daß ihre Mannschaft zu Schaden kommt.

K l e i d u n g . Mit Ausnahme von Apprnzell hatten alle Detaschemente Uniformale. Iene der Retruten von Schwyz und Nidwalden sind durch langen Dienst stark fadenscheinig geworben. Der Stoff der Uniformen läßt jnltunter etwas zu wünschen übrig. Die grüntüchenen fowol als die zwilchenen Hosen find in Farbe und Stoff sehr verschieden. Da in einigen Kantonen die Anschaffung derselben der Mannschaft obliegt, so läßt fich kaum etwas anderes erwarten. In den westlichen .fantonen bemerfte der Infiruftor der Schulen viele Schlizhosen", die durch das neue Reglement untersagt find. Alle Refruten, mit Ausnahme jener von Luzern mnd ïjreiburg, hatten lermelwesten. Erfreulich ist die Wahrnehmung, daß in allen Kantonen bei Anschaffung Don ..fapttteti ein Hauptaugenmer! auf gute Dualität aericctet wirfe. Kopf- und gußbefleidung sind durchfchnittlich ordentlich und gaben zu keinen Bemerfungen Anlaß. Die f>alsbekleidung ficht bei manchen Refruten «bel aus. Auf den Unterhalt und die Reinlichfeit der Kleidung dürfte hie und da mehr Sorgfalt verwendet werden. Die Distinktionszeichen gaben zu wenig Beînerîungen Anlaß. Die noch herrschenden Ungleichförmigfeiten werden zweifelsohne mit Einführung des neuen ..Reglements verschwinden.

U n t e r r i c h t . Als Basis der zu ertheilenden In(iruktion diente der vom ersten Instruktor entworfene, vom Obersten der Wasse empfehlend begutachtete und vom schweizerifchen Militärdepartemente genehmigte Unter«chtsplan. Theorie und praktische Anwendung fanden

324 darin gehörige Abwechslung. Eine halbe Stunde nach der Tagwache war regelmäßig eine Stunde Theorie J von 7 bis 10 Uhr Ausrufen. Während den Mittagsstunden beschäftigte man die Mannfchaft in der Kafernc mit Zimmerordnung, Puzen je. Zum ersten Mal war diefes Iahr das Bajonettgefecht als Unterrichtszweig auf-genommen, und obwol die Zeit hiefür fehr beschränkt war, indem jeder Abtheilung nur 4 bis 5 Unterrichtsstunden ertheilt werden konnten, war doch das Resultat ein befriedigendes. Die Mannfchaft liebt diefe Uebungen, wird gewandt, gewinnt Zutrauen zu ihrer Waffe auch im Nahgefecht. Bei der Instruktion im Allge*

meinen waltete die Abficht, den Scharffchüzen möglichst beweglich zu machen. Seine Elementarbildung wurde mehr befördert als voriges Iahr. Die früher vernach-

läßtigten Theorien haben gut gewirkt. Cadres und Rekruten haben in der Schießtheorie und Waffenkenntniß fühlbare Fortschritte gemacht. Der innere Dienst,, obfchon besser beforgt als im Iahr 1851, läßt noch Manches zu wünschen übrig. Auf Beobachtung des Anstandet und der Ehrenbezeugungen muß strenger gehalten werden«, Für den Unterricht und die Uebungen im Sicherheitsdienst muß in Zukunft noch mehr Zeit eingeräumt werden, die zu Märschen und Ausstellungen unter Beobachtung der nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu benuzen ist. Für

Schießübungen wurden durchschnittlich für jede Abthei-

lung 9 bis 10 halbe Tage verwendet; eine geraume

Zeit, aber doch nicht genügend, in der Schule felbst gute Feldschüzen zu bilden. Nur durch viele und zwetv mäßig angeordnete Hebungen werden unsere Scharffchüzra den wünfchbaren Grad von Schießfertigkeit erreichen. Ein .ordentlicher Schüze foll mit dem eidgenössischen Stuzer auf eine Entfernung von 400 Schritten in ein Ziel von

325 12 Duadratfuß wenigstens 80 "/o Treffer schießen. Dieses îmrchschnittliche Resutat ist in der Schule erreicht worden.

Einen wohlthätigen Einfluß könnten die vielen Schüzenfeste in allen Gegenden der Schweiz üben, wenn fie einmal eine bessere Einrichtung erhielten, ©egenwärtig ·fördern fie das ,,geldschüzenwesen nicht, und wiïfen im Gegentheil schädlich auf dasselbe ein. In einigen östlichen Kantonen geht man "in dieser Beziehung durch Errichîung von Feldschüzengesellschaften rühmlich voran und es ficht zu erwarten, daß dieser Idee bei Anlaß des nächsten eidgenössischen Freischießens ein weiterer Impuls îvcrde gegeben werden.

Von großem Werthe bei den Schießübungen und dem Unterricht im gelddienjt" ist ein geeignetes ...terrain.

Jtt dieser Hinficht lassen die Wasfenpläze Lausanne und St. Gallen vieles zu wünschen übrig, indem fie für .Jas Schiefen auf ein bewegliches Ziel feine Gelegenheit darbieten.

Das Verwaltungs- und Rapportwescn wurde gc«geli besorgt. Der Sanitätsdienst entsprach ebenfalls allen wünschbaren Anforderungen; die eidgenosfischen Ambulanceävzte, denen es übertragen war, ertheilten äett Sraiern auch Unterricht in der Verbwidlehre.

Das Spiel hat merkliche Fortschritte gernccht und î>ie Anstellung eines Trom.«-.eterinf.:ru!tors gerechtfertigt.

·,, In Umfassung des Gesagten kann nicht verfannt .werden, daß die diesjährigen Scharffchuzensiijulen ein Sesseres Resultat hatten als die vorjährigen. Hiezu haben vorzüglich zwei Faktoren tmtgewirft, einerseits die Erfahrungen des lezten Iahres und daraus hervorgegangene größere Ordnung, Einheit und Präzision, andererseits das Verbleiben ber Cadres während der jcmzen Dauer der Schule. St..i,re.rtd wirkte auch dieses

326 Jahr der Umstand, daß der Vorunterrtcht der RefrutcK in der Heimath theilweife noch äußerst mangelhaft «v theilt wird. Erfreulich war das kameradschaftliche Zu?

sammenlcben der Scharfschüzen aller Kantone. Unfälle sind keine zu beflagen.

58ef-.irder.jnR Wir nehmen endlich Veranlassung, eines Auftragen son Unterofi.!. Kn g ju entledigen, der sich auf alle Spezialwaffen b..» zieht. Durch Schlussnahme d« beiden h°he» Räthe vom 16. August 1852 wurde nämlich der Bundesrath eingc* laden, zu untersuchen und zu berichten, ob nicht die Bestimmungen der Vcrorbnung über fcic Aufnahme vore Afpiranten in die eidgenössischen ..Wilftärschttlra von.; 15. Januar 185Î so revidirt werden sollte, daß bef allen Spczialwaffen die Offiziere aus der Zahl der Unteroffiziere, die sich über die erforderlichen Kenntnisse ausweifen, gewählt werden können, so daß es für sämmtliche Spezialwaffen nicht nothwendig sein soll, eine Aspk.

rantenschule durchzumachen.

Der Hauptzwef unferer Verordnung geht dahin, nur

möglichst tüchtige Militärs zu Offiziersstellen bei den Spe-

3nfanto.es inflmtt«««.schule.

zialwaffen gelangen zu lassen, indem diefe nur dadurclj denjenigen Nuzen gewähren können, der billigermafeit von ihnen verlangt werden fann. Wir geben nun gente zu, daß dieser Zwei auch auf andere Weife erreicht werden kann, als wie wir ihn vorgeschrieben haben,, nämlich dadurch, daß Unteroffiziere durch eine vor eidges nösfischen, vom Militärdepartement bezeichneten Offi* zieren zu bestchcnbe Prüfung fich über die erforderlichem Kenntnisse ausweifen. In diesem Sinne nehmen wir keinen Anstand, unfcre Verordnung vom 15. Ianuatc 1851 zu ergänzen.

Wenn wir endlich auf feie Infanterie-Instruktorer.

fchnie p sprechen kommen , fo müssen wir vor Allem fcfe

327 leztjährige Bemerkung bezüglich auf die Schwierigkeit der Auffindung des Instruktionsperfonals wiederholen.

Nicht daß es den Offizieren, die dieser Aufgabe gewachfen wären, an Hingebung fehlte, allein die meisten stehen in solchen Verhältnissen zu den resp. Kantonen, daß ein sechswöchentlicher Dienst in Thun während des Frühlings , wo «Herwärts, wenigstens in den größern Kantonen , die Refrutenfchulen beginnen , ihnen unmöglich ist. Es wird, wenn das Institut der InfanterieInstruktorenfchule über kurz oder lang allen wünfchbaren Nuzen bringen soll, die schon wiederholt angeregte Ansteïïung eines jiändigen Oberinstruktors unausweichlich werden. Für dieses Iahr wurde diese Stelle dem Hrn.

eidg. Obersten Meyer von Olten übertragen und ihm, nebst dem Lehrer der Strategie und Taktik, Herr KommanDant v. Hofstetter aus dem Aargau und Herr Stabsmajor Bachofen von Basel beigegeben. Ersterer trat indessen wegen gamilienöerhältnissen fchon gegen die Mitte des Kurfes aus.

Um den Oberinstruktor über die zu lösende Aufgabe möglichst klar zu machen, wurde ihm die Verordnung über die Bildung von Instruktoren für die Infanterie und Scharffchüzen vom 27. September 1851, so wieder Bericht des Departements an den Bundesrath vom 31. August 1850 übermittelt, mit dem Bemerken, daß wenn auch dieser lezte Bericht durch oben erwähnte-Verord* nung einige Modifikationen erlitten habe, so gehe doch aus demselben der Hauptzwek hervor, der erreicht werden folle.

In diesem und keinem anderen Sinne sei er daher aufzufassen. Ferner übermittelte ihm das Departement den Bericht des eidg. Kriegsraths über die eïsîc eidg. Infanterie-Inftruktorenfchule von 1848 und jenen über den Kurs von 1851, und endlich das Befehlbuch und Pro-

328

iokoll über die Ausführung der Réglemente, wie fie iit lezterem geführt worden waren. Auch ward dem Dber.instruïtor folgendes, unterm 12. Februar 1852 an die sämmtlichen h. Militärbehörden erlassene Kreisschreiben

abschriftlich mitgetheilt:

,,In der Abficht, Einförmigfeit und Uebereinstirnrnunß in die Instrnftion der Infanterie und der Scharfschüzen zu bringen, hat der ...Sund die Pflicht übernommen , die Kantonalinstrukioren dieser Waffenarten in eidg. Schulen zu berusen und ihnen den zur Erreichung dieser Absicht erforderlichen Unterricht zu ertheilen.

,,Bereits verflossenen Iahres wurde die erste dieser Schulen abgehalten. Dieser werden heuer und in fünf* tigen Iahren weitere Schulen folgen, bis alle Instruftoren den gesezlich vorgeschriebenen Unterricht erhalten haben werden.

,,Nun hat sich aber gezeigt, daß sowol Offiziere als Unteroffiziere in diefe erste Schule geschift wurden, die entweder überall nicht Instruktoren waren, oder nicht die Erforderlichen Vorkenntnisse besaßen, wm mit Stazen am Unterricht Theil nehmen zu können.

"Es ist indessen in die Augen springend, daß feie« jenicjen, die in diesem Falle waren , nicht nur leine oder doch nur sehr geringe Fortschritte machten, sondern baß fje auch hemmend auf den Unterricht derjenigen îinwirften, die mit den erforderlichen Vorkenntnissen ausgerüstet waren.

"In der Abficht, diesem großen Uebelstande für die Zukunft vorzubeugen, sieht fich das schweizerische Mililärdepartement im Fall, auf die Vorschrift des Art. 5 der Verordnung über die Bildung von Instruktoren von Infanterie und Scharffchüzen- vom 27 September 1850

329

aufmerksam zu machen , wonach jeder in bie Schule eintretende Instruktor sich über die erforderiii-le Sdjulbif* düng, über seine Fähigkeit im Instruire« «nb übet die Kenntnisse der Soldaten-, Pelotons- und -.Bataillons* schule, über den Säger*, so wie über den Wacht-, geldund innern Dienst auszuweisen hat. Namentlich fieht es fich auch bewegen , auf das Irrthümliche der hm imfe wieder gehegten Anficht hinzuweifen, als sei die eidg.

Inftruftorenschule dazu bestimmt, die Aspiranten auf Instruktorenstellen zu bilden, denn dap find ».. dei* die erforderlichen Mittel, nämlich eine Jnsanterieschule ,, noe.;) die erforderliche Zeit vorhanden, indem weder in seche, noci) viel weniger in vier Wochen ein tüchtiger Infiruktor ge* Bildet werden ïann. Vielmehr geht ber Zweî der Infiruktorenschule, wie oben bemerkt, dahin: ,, U R t « de tu B e r e i t s f o r m i r t e n I n s t r u f t o r en b e r K a n t o n e G l e i c h f ö r m i g k e i t und U e b e r e i n s t i oe m oe n g im Unterricht zu erzielen."

,,Indem das schweizerische MilitärdeparteRtetU »ieberholt auf die Art. 1 und 5 der erwähnten Verordnung hinweist, verbindet es damit die höfliche Einladung, die ïespektiven Militärbehörden möchten Im Interesse be0 Militärwesens im Allgemeinen, wie der Instruftion im Besondern, ja ïeine Injîruktoren in die köotstehenbE Schule senden, die nicht mit den erforderlichra Vorfenntnissen ausgerüstet sind."

Endlich erhielt der Oberinstruktor noc| Kenntnif voit einem Schreiben, welches das schweizerische Müüardepatiement an den Sehrer der Strategie und Taktik erïasserï hatte, also lautend : "Aus dem Bericht ber Jnsanteric.sJn'.iruï.icrenfchule bcs Jahres 1851 entnehme ich über Ihre in -.jerfctheit geäußerte Thätigkeit Folgendes :

330

""Nach den Weifungen des Militärdepartement.,?

.hielt Hr. Professor Sohbauer täglich einen Vortrag von einer Stunde. In den zwei ersten Stunden, als stra# tegische Einleitung bezeichnet, wurden verschiedene Su»?'

.Positionen erörtert über die Gefahren, welche der Schweig ·bei frieger ischrn Verhältnissen bevorstehen können und wie lie fich dabei p benehmen hätte. Die folgenden behanWien die .-takti! der drei Waffen einzeln und vereint.

Während den fünf leztern wurde der Seldzug in d« Schweiz »OR 1798 fritifirend öbgehandelt und zum Schluß den Offizieren, unter Zusteïïung eineg aiitographirten |5länchens der Umgegend von Bern, die Aufgabe ertlefft, daselbst mit der Schweizerarmee eine Aufstellung gegen den bis dorthin vorgerükten Feind zu nehmen, die Trup* $senaufstellungra im Plänchen zu zeichnen und dann zu Befiegung des Gegners eine Schlacht ju liefern, von welcher die Betreibung verlangt wurde u. s. w.'"'

,,,,Die Einleitung Jhrer Thätigkeit und der Schluß berfelben bringen mich auf die Vermuthung, daß Jhre Vorträge fich in einer Sphäre bewegten, die kaum von der Mehrheit Ihrer Zöglinge erreicht werden konnte.

Sie werden fich ohne Zweifel felbst überzeugt haben ,, daß die Instruktionskorps hauptsächliche Exerziermeiste...sind, die sich nicht auf allgemeine strategische und taftifche Kombinationen zu erheben vermögen. Soll daher der Lehrkurs der Taktik für sie von Nuzen sein, su müssen die Vorträge fich mehr ihrem Standpunkte nähern..

Es scheint mir daher, es sollten, nach furzer Wieder-3 holung des Wesentlichsten der Elementartaktif, gleichsam als Einleitung die Grundzüge der Strategie und der r e i n e « Taktik im Allgemeinen ertheilt werden, und Hierauf die a n g e w a n d t e Taktik als Hauptvortrag folgen. Man hätte sich weniger auf große Kombination«

331 einzulassen, die nur t cm geldherrn nüzlich fein können, als vielmehr auf das, was jedem Bataillonschef, ja ich möchte sagen, jedem Unterlieutenant heutigen Tages zu

wissen nothwendig ist, nämlich die Lehre über Angriff

und Vcrthcidigung von einzelnen Häufern, Dörfern und Städten u. f. w., von Wäldern, Anhöhen, Gebirgen, Defilen, Brüken, Verschanzungen K. K. Cs wäre allerdings auch auf die drei Hauptwaffen Rüfsicht zu nehmen, ohne jedoch dabei zu große Korps auftreten zu lassen, die sich n«r für höhere Kombinationen eignen, ""Ich bin weit entfernt. Ihnen eine bestimmte Vorschrift ertheilen zu wollen, sondern ich wollte Ihnen einzig und allein den Sinn und Geist andeuten, in dem ich wünsche, daß die Vorträge gehalten werden möchten.

Ich überlasse daher Ihrem Ermessen, unter Bcrüffichtigung des Gesagten, im Allgemeinen Ihre Vorträge so einzurichten, wie Sie glauben, daß fie sur Ihre Zuhörer am nüzlichsten sein dürften.""

Ueber den Lehrlurs selbst wird bemerkt, was folgt: Es nahmen daran ...theil:

Offiziere . .

" (freiwillig)

.

.

.

.

.22.

. 2.

Unteroffiziere

.

.

.75.

.

99.

Mit Ausnahme von Uri, Solothnrn, Bafel-Stadt und Basel-Landfchaft, Schaffhausen, Aargau und Waadt waren alle Kantone vertreten.

Der Kurs theilt sich wieder in eine Vorbereitungsschule von 14 Tagen, ausschließlich für die Offiziere, und eine Applikationsfchule, zu der dann auch die Unteroffiziere gezogen wurden.

332 Leztere wurden in 2 Kompagnien abgetheilt, um fie um so mehr mit dem innern Haushalt vertraut machen zu können.

Der vom Oberinstruftor entworfene, vom SchweizeTischen Militärdepartement genehmigte Instruîtionsplan wurde mit wenigen durch die Witterung gebotenen Modifikationen im Allgemeinen inne gehalten.

Ueber die Resultate der Instruktion wird dem Berichte des Kommandanten, resp. Oberinstruktors, Folgendcs enthoben: Die Soldaten- und Pelotonsschule kann, natürlich immerhin mit Modifikationen, von allen Offizieren und Unteroffizieren den Rekruten gelehrt werden. Alle Offiziere kommandirten die Bataillonsschule zur Zufriedenheit, die Unteroffiziere versahen eben so den Dienst als Führer und jenen der Chefs der Pelotons. Der Jäger* dienst ist ebenfalls ins Verständniß der sämmtlichen Zögïinge übergegangen. Vieles Gewicht legte der Oberinjtruktor auf ein energisches Kommando. Bei den Sinienmanövern, die vollständig durchgemacht wurden, fommandirten alle Hauptleute und Oherlieutcnante Bataillone.

Der innere Dienst und der Wachtdienst befriedigten vollkommen. Der gelddienst wurde auf der Allmend und auf verschiedenen Terrains geübt, zu welchem Zwefe mehrere Augmärsche bis auf Distanzen von 3 Stunden gemacht wurden. Das Distanzschäzen und Zielschießen waren befriedigend.- Die Mehrzahl der Offiziere und Unteroffiziere kann auch über Anfertigung der Munition, Kenntniß der Waffen, Schießtheorie unb Anwendung der Feuer Unterricht ertheilen. Das nämliche gilt vom Zerïegen und dem Unterhalt der Waffen und dem Palen der Tornister. Die Vorträge über Feldbefestigung, so wie jener über Strategie und ..Caftif wurden mit In-

333 teresse gehört. Im Bajonettgefecht wurde ein ziemlicher ·Fortschritt gemacht.

Mit Ausnahme einiger Instrnktoren aus den kleinern Kantonen nennt der Kommandant des Kurses die meisten ihrer Aufgabe gewachsen. In der Kleidung herrsche große

Verschiedenheit. Die Disziplin war exemplarisch. Der Eifer und gute Wille ließen nichts zu wünschen übrig.

Die Inspektion des Kurses war dem Hrn. eidg.

Obersten Z im m er li übertragen. Wir entheben seinem Berichte, was solgt: Die Mannschaft erschien in guter Haltung und musterhafter Reinlichkeit. Der Besuch der Kaserne gab zu keinen Bemerkungen Veranlassung. Die Prüfung über angewandte Taktik fiel ganz befriedigend aus. Den Eingangs erwähnten Bemerkungen Rechnung tragend, hielt der Lehrer seine Vorträge dießmal praktischer, indem sie mehr die Wirksamkeit der Truppen und die verschiedenen Gefechtsverhältnisse als das Gebiet der Strategie betrafen. Die Gegenstände wurden demnach auch richtig aufgefaßt, die gestellten Fragen verstanden und im Allgemeinen richtig beantwortet. Der Nuzen diefer Vorträge für die Infanterie*Instrnktoren ist unverkennbar, und diefe Abtheilung der Schule darf nun als definiti» geregelt angesehen werden. Bei den Bataillonsmanövern in Verbindung mit Iägern vermißte der Inspektor die Reserven der leztern. Im Allgemeinen hält er dasür, daß auch während dieses Kurses viel und & tüchtig gearbeitet wurde. Als in allen Dienstzweigen befähigt bezeichnet er nur acht Berner Zentralinftruktoren. Am Schlüsse feines Berichtes weist er ebenfalls

auf die Notwendigkeit der Anstellung eines ständigen

·Oberinstruktors hin und bemerkt mit Recht, daß gewiß in der .eidg. Fortbildungsschule für Gfnie und

334

Artillerie nicht fo schöne Resultate erzielt worden wären, wenn das Instruktionspersonal .einem alljährlichen Wechsel unterworfen gewesen wäre.

XIV. eidaen.

Der Voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben 4Jebun8slaßer. bw Eidgenossenschaft im Jahr 1852 enthielt für Trnp.penzufammenzüge nach Art. 75 des Gesezes über die ddgenösfische SRilüärorganisation eine Summe von Fr. 200,000. Die Art der Verwendung dieses Krebites wurde durch Schlußnahrne der beiden h. Räthc vom 9. Juli 1852 näher bezeichnet, welche dahin gingt "Der Abhaltung eines .Uebungslagers wird die Geìiehmigung in dem Sinne ertheilt, daß die Zeit »esentlich zu praktischen Hebungen im gflddienj, benuzt und feer ousgesezte Kredit nicht Überschriften werde/' Somit war grun&säzlich ausgesprochen, daß ein tîeb«ngslaget im Sinne des Tagsazungsbesch'lusses vom 19. Juli 1841 abgehalten »erben folle, «nb es blieb nur noch übrig, feie praîtifchen Hebungen des gclDdienstes zu .jeräfstchtigen und mit bem Kredite mëglichfi haushälterifch «rnzugehen.

Um zu zeigen, in welcher Weise und in welchem Umfange bem ersteren Wunsche, ber Bethätigung der .Praktischen Uebungen im gclddienst Rechnung getragen worden, halten wir es für angemessen, hier diejenigen Vorschriften einzuschalten, welche dem Kommandanten des Lagers fowol bezüglich auf ben Unterricht im Allgemeinen, als hinsichtlich der praktischen Uebungen inebesondere ertheilt worden find. Sie lauten, wie folgt: U n t e r ï i ch t.

T h e o r e t i s c h e r Unterricht.

1) Der theoretische Unterricht umfaßt: a. .Vorträge über die angewandte Taktik.

335

b. Vorträge über den Sicherheitsdienst im gelde «nd

kleine Lokalgefechte.

c. Vorträge über die Kriegsverwaltung.

d. Vorträge über die dienstlichen Verhälinife des Ge-sundheitspersonals.

2) Für die unter Litt. a. und b. begriffenen Sehr* gegenfiände werden in der Regel täglich 2 Stunden be# fiimmt. Sämmtliche Offiziere des Generaljtabes, auch die Truppenoffiziere, haben demfelben beizuwohnen.

3) Für den in Litt. c. erwähnten ttnterrichi, an dem die Beamten des Kriegskommissariats., die .Quartiermeister und die Fouriere Theil zu nehmen haben, wird der Lagerkommandant eine Stundenzahl festfezen.. die auf ein erfprießliches Resultat hoffen läßt.

4) Der Divifionsarzt hat nach Anleiürng ber In[truktion für den Divifionsarzt bei den «dgenosfischeit îîebungslagern, dem ärztlichen Perfonale, brn grater..!

und den Krankenwärtern; der Stabspferdarzt de« Pferdem%Un zu geeignete... Zeit über bie in jedes Fach einschlagenden birafïlichen Verhältnisse Unterricht zu ertheilen.

Praktischer Unterricht.

A. Des G e n e r a l s t a b e s .

5) Demselben liegt hauptsächlich die Leitung der ..Truppen ob.

Er hat namentlich alle Dienstzweige praktisch in üben, die in der Anleitung über den Dienst des Generalstabee »om 10. und 19. November 1846 verzeichnet find.

Im Besondern wird er die Instruktionen, die Marschund Gesechtsdispofitionen jedesmal schriftlich ausfertigen und den betreffenden Kommandanten zur Vollziehung anstellen.

·336

tîeBw.ha«:p... soll er alle Dienftverrichtungen demjeni* gen im Felde-möglichst analog und mit der erforderliche« @raaaigïeit und Pünktlichkeit versehen.

B. Der 'Spezialwaffen.

6) Das Genie, mit Ausnahme des Pontonniersdeta* fchernenis, der Artillerie und Kavallerie, welche den im @e[ez übe!, die eidgenössische Militärorganisation vorgeselenen Wiederholungsunterricht zu bestehen haben, erhalten fpeziellg Unterrichtspläne, die unter der Oberaufbes Lagerkommandanten durch den Chef der resp«.

Waffen auszuführen sind.

7) Dem Lagerfominandanten steht jedoch das Versü# gungsrecht über diese Truppen zu und er wird auch dafür forgen, daß bas Pontonnierdetaschement auf angemessene Weise beschäftigt werde.

C. D e r I n f a n t e r i e u n d S c h a r f f c h ü z e n .

a. V o r b e r e i t u n g .

8) Der gagwlommandant wird de« praktischen Unïïerricht dieser Waffengattungen beim Beginn des Lagere ....urch eine genaue Inspektion über die Pelotons-, Baîîaillons- und Brigadefchule auch den leichten Dienst und .erforderlichen Falls eine Ausfcheidung und Eintheilung Serselben vorbereiten. Auf dieselbe lonnen zwei Tage »erwendet »erden.

9) Sollte sich bei diefer Inspektion ergeben, daß fich ...trwppenkörper vorfinden, welche die erforderliche Vorbil...ung îiicht befizen, so haben dieselben nach erfolgter Ausfcheiduîtg und Eintheilung das Mangelnde in abgeson* Wertet Stellung nachzuholen und zu ergänzen.

Sobald moglich werden auch diese Truppentheile dent allgemeinen Unterrichte beigezogen.

337 b. Unterricht im Besondern.

10) a. Im Wachtdienste, im Sicherheitsdienste in der Nähe des Feindes, sowol in fester Stel-

lung als auch im Marsch.

Es follen täglich zwei Instruftoren bezeichnet und i.eauftragt werden, mit der auf der Wache sich befindent>en Mannfchaft den Unterricht über den Wachtdienst zu .wiederholen.

i>. Brigadefchule.

·c. Angewandte Taktik, Angriff und Vertheidigung von Ebenen, Anhöhen, Wäldern, Einzelhöfen, Dörfern, Engpässen (im Gebirg, in Straßen und aufBrüken), so wie von Verschanzungen.

d. Feldmanöver mit allfälliger Zuziehung einer andern Waffengattung.

Auf die in Litt, a., b. und c. bezeichneten Unterrichtsfächer find wenigstens 9 Tage zu verwenden.

c. Unterricht im A l l g e m e i n e n .

11) Derselbe umfaßt hauptsächlich die geldmanover In Verbindung mit allen Waffengattungen, bei welchen .Anläßen wenigstens zweimal biöouakirt werden soll.

d. A l l g e m e i n e B e s t i m m u n g e n .

12) Die Division hat sich während der ganzen Zeit als ein in der Nähe des Feindes liegendes Korps zu betrachten und sich demgemäß auch zu bewachen.

13) Alle Ein- und Ausmärfche geschehen in militarifcher Ordnung und unter Beobachtung aller militärischen Vorsichtsmaßregeln.

14) Die während der Operationen durch die Kominandanten, Detaschements-, und Postenchefs zu erstattenben Rapporte sind in der Regel fchriftlich abzufassen.

Bnndesblatt. Jahrg. v. Bd. H.

26

338

15) Ueberdief sotten vor jedem geldmanüver die Offiziere des Geueralstabe..-? sowol als die Stabsoffiziere, Aidemajore, Jnstruftoren und Kommandanten der Speziai»affen versammelt und ihnen im Allgemeinen der Zwef des Manövers und die Hauptdispositionen derselben mit ...Benuzung allsällig vorhandener Pläne mündlich erlans tert werden.

Eine ähnliche Mittheilung hat nachher durch die Korpskommandanten an die übrigen Offiziere und na($ Umständen auch an die Truppen zu geschehen.

16) Nach jedem geldmanöver follen die oben benann-» ten Offiziere wieder befammelt und auf die allfälligen Mißgriffe und fehlerhaften Dispositionen in der Aus.-, sührung aufmerkfam gemacht werden.

17) In Beziehung auf die ijeldmanöver wird der Lagerkommandant die ,,Vorschrift über die Ausführung der Celdmanöver in den eidgenössischen Uebungslagern" als Norm benuzen und jedem Korps- und Kompagnie-* kommandanten ein Exemplar derselben zustellen lassen.

18) Bei den auszuführenden Manövern wird der Sagerkommandant feine Dispositionen so zu nehmen

trachten, daß geldbeschädigungen so viel möglich ver#

mieden werden.

19) Der Kommandant des Kurses wird über die täglichen Uebungen ein genaues Verzeichniß führen, wel* ches zur leichteren Uebersicht in tabellarischer -Jorm ab.» gefaßt fein soll.

20) In allen gälltn sind die eidgen-jssischen SRegle.mente genau zu vollziehen, wo nicht besondere Beschlüsse etwas anderes bestimmen.

Zur Ausführung der Bestimmungen über den Unter* richt hat der Lagerkommandant einen Unterrichtsplan ab.« zufassen und dem schweizerischen Militärdepartement zur Genehmigung vorzulegen.

m Die an die Bewilligung des Kredits für das Uebungs* lager geknüipfteBedingung, daß die Summe der gr. 200,000 nicht überschritten werde, ließ uns, um dennoch einege--5 hörige Anzahl Truppen zum Sagerunterricht berusen p kennen, den Ausweg ergreifen, die nöthigen Gern> truppe«, die Artillerie und Kavallerie nicht aus Rech* nung des Sagerkredits zu besolden, sondern die dieses Jahr zu bestehenden Wiederholungskurse der nothigen.

Korps in der Weise einzurichten, daß fie auf die Qtty des Uebungslagers fielen, womit eine sehr bedeuten....* ·Oekonomie erzielt wurde.

Das Kommando des Sagers wurde dem Hrn. eidfj.

Obersten Bourgeois-Dorat von Corcelettes übertragen.

Der Bestand desselben war folgender: Mann.

Stäbe mit Einschluß desJnspektorats und der Instruktoren Genie: 1 Kompagnie Sappeurs von Bern i 1 Detafchement Pontonniers von Zürich / Artillerie:

.131

.

·

·*

i 12-ff-Kanonenbatterie von Basel-Stadti 259 1 ,, Haubizbatterie von Waadt ' K a v a l l er i e : 5 Kompagnien Dragoner von Bern .

.

. 317 Scharfschüssen: 4 Kompagnien zu 59 Mann von Schwyz, Srei* burg, ...Churgau und Neuenburg .

.

. 239 Infanterie: 8 Bataillone zu 409 - 410 Mann von Bern, Suzern , greiburg, St. Gallen, Graubünden , Waadt, Wallis und Neuenburg .

.

. 2373 4328

340 Die ©pezialwassen standen unter den speziellen Befehlen des Lagerkommandanten. Lageringenieur und Kommandant der Genietruppen war Hr. eidg. Stabsmajor Hug von Bern. Die Artilleriebrigade führte Hr.

eidg. Oberstlt. Funk von Nidau, die Kavallerie Hr.

eidg. Stabsmajor Hartmann von greiburg. Die Infanterie und Scharfschüzen waren in zwei Brigaden getheilt, deren Kommando den Herren eidg. Obersten Veillon von Aigle und Hauser von Aarberg übertragen wurde.

Die Funftionen des Chefs des Stabs verfah Hr. eidg.

Oberst Bernold von Wallenftadt, jene des Generaladjutanten Hr. eidg. Oberstl. Schorer von Bern, und später Hr. eidg. Oberstlt. Benz von Zürich. Dem Lagersjab waren noch beigegeben die Hl», eidg. Oberstlts.

4?üsfi von Safenwyl und Rusea von Sugano und Stabsmajor d'Arbigny von Genf. Mit der Parkverwaltung war Hr. eidg. Artilleriestabshauptmann Vogel von Zürich betraut. Als Scharffchüzeninfiruktor ist Hr. eidg. Stabsmajor Isler von Wohlen berufen worden. ..Das Kriegskommissariat stand unter Leitung des Hrn. eidg. Kommissariatsbeamten Stucki (mit Majorsrang) von Bern, mit 3 Beamten III., IV. und V. Klasse. Als Großrichter funktionirte Hr. eidg. Iustizbeamtcr Bruggisser von Wohlen. Der Gesundheitsdienst ward durch Hrn. eidg.

Divisionsarzt Dubois von La Chaur-de-fonds beforgt, dem 2 eidg. Ambulanceärzte zur Seite standen.

Als Instruktoren wurden im Lager, außer dem Lehrer .Der Strategie und Taktik, verwendet:

Herr Kommandant v. Hofstetter aus dem Aargau.

,, Major Wüger von -grauenfeld.

,, ,, Würger von Herisa«.

,, ,, Elofuit von Sitten.

341 Herr Hauptmann Ioggi von Bern.

,, ,, Spitz von Sevelen.

,, Stabshauptmann Frateeolla von Lugano.

,, Hauptmann Mofer von St. Gallen.

" ,, Luzi von Graubünden.

Außerdem 15 Unterinstruktoren.

Das Lager ward am 15. August eröffnet und am 4. September gefchlossen.

Ueber die Refultate des Uebungslagers muß sich das schweizerische Militärdepartement vorbehalten, einen besondern umständlichen -.Bericht vorzulegen, der in diesem Attgenblike noch nicht verfaßt werden kann, weil es detn Kommandanten derselben namentlich wegen der zwar verhältnißmäßig sehr bald erfolgten Abgabe der Lagerrechnung, die er erst während seiner Sendung nach Teffin erhielt, bisher an Zeit gebrach, seinen diejjfälligen Rapport einzufendcn. Es wird daher dermalen nur Folgendes aus dem Berichte des Hrn. eidg. Obersten Zimmerli von Aarau, dem die Infpektion des Uebungslagers übertragen mar, enthoben: Der Inspektor tadelt den etwas saumseligen Besuch der Theorien durch die Herren Offiziere, was um fo mehr zu bedauern war, da die Vorträge eine durchaus praktifche Richtung und meist Erläuterungen »on Feldmanövern zum Gegenstand hatten, die unmittelbar nachher ausgeführt wurden. Die frühe Morgenstunde mag hiebet namentlich bei dem häufigen Regenwetter einigen Einfluß gehabt haben. Das Zielschießen der Scharfschüzen war wenig befriedigend. Der Instrnktor erklärte dasselbe durch das siele Schießen mit Ererz.erpatrone« und durch Mangel an gehöriger Reinigung der dadurch sehr in Anspruch genommenen Waffen. Es hat dasselbe auch noch den wesentlichen Nachtheil, daß es

$42

die Mannschaft leicht zu nachläßigem Anschlagen und Sielen verleitet. Bei den Manövern befanden sich die Jäger mit ilren Referven häufig in zu geringer Ent* fernung vor der Bataillonssronte. Die Wahl der Auffiellungspunkt..:, obfchon darauf viel Gewicht gelegt ward, ließ mitunter manches zu wünschen übrig. Auch wurde est zu frühzeitig und ohne Zroek, 'pro .-theil auch aus allzu große Distanzen geschossen. ...Der Wachtdienst war ìti einzelnen .£ru.ppenabtheilungen mangelhast. So fand der Inspektor auf einer Sagerwache den Postenchef ab»esend, die Mannschaft puzte die Gewehre, so daß ein einziger Mann mit gehöriger Bewaffnung antreten konnte.

Die Disziplin war befriedigend ; ein einziger Strasfall *on Bedeutung ist vorgekommen. Die Administration entsprach den Anforderungen der Réglemente. Der Gefttndheitszustand war troz der ungünstigen Witterung sehr *«sti«digend. Die Zahl der Spitalgänger betrug wäh* tend der ganzen Sagerzeit 107 Mann; im Lager selbst

·wurden 995 Unpäßliche besorgt; die höchste Zahl der täglich vorgekommenen Sagerkranken war 65 Mann, also .höchstens 1V2 % der gesammten Sagermannschast.

Wenn der Inspektor des Sagers, wie dieser Bericht zeigt, manche Mängel zu rügen fand, so erklärt er aus der anderen Seite, daß das Lager im Allgemeinen ein schönes und Zutrauen erwekendes Bild unserer Miliz«
343 ·er 'Unfere Milizen zu führen weiß, und seine einsichtsvolle und kräftige Oberleitung verdient die vollste An-etkenuung. Durch seine wol überdachten und aus die ijjassungskraft der Mitwirkenden berechneten Anordnungen ..haben Offiziere und Truppen vieles gelernt, von dem laum eine Ahnung vorhanden sein mochte; der militaTische Gesichtskreis hat fich erweitert, namentlich für die Offiziere des eidg. Stabes, denen so selten die Gelegenheit geboten wird, fich mit der Führung der ...truppen im Felde vertraut zu machen, welche Fertigkeit

doch als der Schlußstein aller militärischen Ausbildung

zu betrachten und einzig geeignet ist, das Vertrauen der Truppen in ihre Führer zu weken und für die Resultate einer eidg. Bewaffnung Garantie zu bieten.

Bezüglich des Standpunktes der Ausbildung der Offiziere und Truppen wird auf den noch zu erstattenden einläßlichen Bericht verwiesen.

Im Ganzen wurden alfo im Jahr 1852 inftruirt: a. In den R e k r u t e n s c h u l e n : Mann.

·Genietruppen 161 Artillerie 1344 .Kavallerie 414 Scharfschüzen . . . . . 1041

296O

b. In der Fortbildungsschule: Genie Artillerie

42 223

265

c. In den W i e d e r h o l u n g s k u r f e n : ·Genie

325

·sirtillerie

2004

.Kavallerie

1376 3705

Uebeïtrag. 693O

344 Uebertrag : 693.Î; d. I n f a n t e r i e - I n s t r u k t o r e n fchule: Jnstruktoren d e r Infanterie .

.

.

9!j.

e. U e b u n g s l a g e r (nicht gerechnet die bei den Wiederholungskurscn gezählten Genietruppen, die Artillerie und Kavallerie): ©eneralstab Scharfschüzen Infanterie

.

.

.

.

131

.239 3273

3643 Zusammen : 10,672 ©esundhelts« Der Gesundheitsdienst wurde durch folgende Zahl" ·»·«$· von Aerzten besorgt: Jn den 13 Rekrutcnschulen des Genie, der Artillerie unteKavallerie abwechselnd zu je 2 Aerzten 26 Aerzte<, Zu den 6 ©charsschüzenschulen und der Parktrainschule je l Arzt .

.

. 7 " Bei den Wiederholungskursen: 6 Artilleriekurse zu je 2 Aerzten .

. 12 ,, 3 Geniekursc zu je l Arzt .

.

. 3 ,, 9 Kavaïïemfurse zu je l Arzt . 9 ,, Die Fortbildungsschule .

.

.

. 2 ,,

59 Aerzte.

Obschcn die Instruktion über den Samtätsdicnfi einer Revifion unterworfen und mit möglichster Kurze und Klarheit abgefaßt worden war, scheinen dennoc-t) mehrere, namentlich die jüngern Aerzte, dieselbe nicht ge« hörig erfaßt zu haben, fo daß der Oberfeldarzt meisten* theils die ersten Rapporte zur Vervollfländigung zuriift-.

senden mußte. Auch im Gebrauche der geldapothcfero

345 sind mehrere Aerzte noch nicht gehörig eingefchult und übersehen gar oft die darauf bezüglichen Stellen ihrer

Instruktion. Nicht ohne Schwierigkeit gelang es dem Oberfeldarzt, den Spitaldienfl gehörig verrichten zu lassen und einzelne Aerzte an die Anwendung der besondern Dienstsormularien zu gewöhnen. Doch verdienen die Militärärzte im Allgemeinen das Lob fielen Diensteifers, und dieselben wußten fich bei den Truppen Vertrauen zu erwerben.

Die vorgekommenen Krankheitsfälle vertheilen fich wie folgt : a. Von.den gewöhnlichen Schulen: Rekrutenschüler des Genie

,,

der Artillerie.

,, ,, Kavallerie " ,, Scharfschüzcn .

Jnfanterie-Infiruïtorenschule .

Fortbildungsschule Wiederholungskurse des Genie

. . 65 Mann.

. 756 /, . 284 ii . 299 » . 43 n . 218 a . 38

,,

" Artillerie .

: 38l

,,

" Kavallerie .

. 116

b. Von Uebungslagern

n ii ii

2200 Mann.

. 1102 tt

Zusammen : 3302 Mann.

Von obigen 2200 Kranken und Unpäßlichen wurden als geheilt entlassen .

.

. 1969 Mann, zum Dienst untauglich erklärt .

71 ,, in die Spitäler gesandt .

.

. 160 ,, 2200 Mann.

346

...Don den Spitalgängern wurden als geheilt entlassen .

dienstuntauglich befunden.

in andere Spitäler gesandt gestorben f i n d . .

.

.

.

. 1 3 9 Man«, 10 ,, 8 ,, .

3 ,, 160 Mann.

Die Todfälle find: a. Ein Sappeumkrut aus dem Aargau starb im Mili*

tärfpital in Bern am Typhus unter den Sympto-

men allgemeiner Lähmung.

b. Ein Artillerierekrut von Bafel-Landschaft erlag in der Schule Aarau einer Lungenentzündung.

c. Ein Guidenrekrut von Bafel-Landfchaft starb an den Folgen eines Sturzes vom Pferde.

Die Artillerie und Kavallerie lieferten die Mehrzahl der galle von äußerlichen Verlezungen, während die gußtruppen viele gälle von wunden Füßen aufwiesen.

Dieselben rühren gewohnlich von den Uebungsmärschen her und haben, nebst der noch mangelhaften Uebung im Marfchiren, ihren Grund sehr häufig in unzwekmäßiger Beschuhung. Die oft herrschende regnerische Witterung hatte auf den Gesundheitszustand der Truppen einen nachtheiligen Einfluß, und es ist ihr eine große Zahl der Krankheitsfälle zuzufchreiben. Der Spitaldienst geschah theils durch Verforgung der Kranken in den bestehenden Kantonalanstalten, theils durch Errichtung eigener Infirmerie« auf den Waffenpläzen. Erstere verdienen aber immerhin den Vorzug, und zwar fowol in .-pinficht der gesicherten Krankenpflege als der Oekonomie.

Die allgemeine Krankenzahl der Militärfchulen von 1852 zählt 211 Mann weniger, als jene des Iahres

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1851. Auch die Kosten der Spitalverpflegung und Arzneilieserung stehen denen des Iahres 1851 nach.

Am Schlüsse dieses Berichts über die dießjährigen 3n.-WBo«».

«idg. Militärschul-en erachtet es das schweizerische Militätdepartement als eine angenehme Pflicht, hier unurnWunden auszusprechen, daß die Herren Instruktoren aller Waffen mit Eifer, Pflichttreue und Sachkenntniß ihren ...Dienftverrichtungen obgelegen und bei der Instruktion was möglich war geleistet haben. Es glaubt namentlich besonders hervorheben zu sollen, daß die ordnungsliebende, miste Haltung der Infiruktionsosfiziere nicht ohne wohlthätigen Einfluß aus das gesammte Offizier« fórps und die Trup-pen geblieben iji.

Mit Ausnahme eines während des 14. eidg. Uebungs- 3uftitì>fftae.

lagers vorgekommenen Straffalls, betreffend Diebstahl, ïonnten alle vorgekommenen Vergehen aus dem Wege der disziplinarischen Bestrafung .erledigt werden. Der erwähnte Diebstahl, von einem Insanteriekorporal von greiburg verübt, gab Veranlassung zur Zusammenfezung des ersten eidg. Kriegsgerichts nach den Bestimmungen des Gesezes über die Militärjlrafrechtspflege vom 27.

August 1851. Bei diesem Anlaß hat sich dann auch die Swekmäßigkeit der neuen Organisation aufs Evidenteste herausgestellt, indem dieser Straffall während der Anfoesenheit sämmtlicher Truppen im Lager erledigt werden fcnnte, was nach der früher« Organisation sehr selten .mogUch war.

Zufolge §. 2 der Verordnung vom 14. Iuni 1850 InfreBionni haben die Kantone alljährlich spätestens bis zum 15. De- *« Snsantcrfe jember den Instruktionsplan der im darauf folgenden .^Jj/'*^* .Jahr zu instruirenden SErupipen dem schweizerischen ..Dlilitärdcpartemente einzureichen. Dieser Vorschrift wird »on den wenigsten Kantonen ein Genüge geleistet. Von

348

den eingelangten Unterrichtsplänen, über welche jeweilm das Gutachten des Inspektors des betreffenden Kreifes eingeholt wird, konnten als mit den sachbezüglichen Vorfchriften der eidgenösfischen Militärorganisation im Einklang stehend, ohne Bemerkung genehmigt und zur Vollziehung empfohlen werden, jene von Zürich, Creiburg, Solothurn, Bafel-Stadt und Basel-Landschaft,

Schaffhaufen, St. Gallen, AppenzellI.-Rh., Aargau.,

Thurgau, Neuenburg und Teffin. Einzelne mehr oder weniger bedeutende Vervollständigungen waren erforder» lich bei den Instruktionsplänest der h. Stände Unter* walden ob und nid dem Wald, Zug, Luzern, Uri,

Schwyz, Glarus, Graubünden, Wallis, Appenzell A.-R.

und Genf. Luzern, das schon im Iuni das Ansuchen gestellt hatte, es möchte ihm gestattet werden, den Wiederholungsunterricht der Schaïfschujen nur alle zwei Iahre abhalten zu lassen, was nach dem Art. 70 der eidgenösfischen Militärorganisation ablehnend beantwortet wurde, stellte am 5. Oktober das erneuerte An«, suchen um Verschiebung dieser Kurse auf das nächste Jahr. Unterm V8. Oftober ward diefes Schreiben dem Inspektor des III. Kreifes zur Begutachtung überwiesen, und nach Anhörung des Berichts desselben dem Bundesrathe vorgetragen: der Kanton Luzern habe zwar nicht nachgewiesen, daß er fich in exzeptionellen geographischen und topographischen Verhältnissen befinde, die eine Aus* nahme von der Regel, die Scharffchüzen alljährlich zufammen zu ziehen, rechtfertige ; indessen habe derselbe vorigen Jahres die Scharffchüzen auf die doppelte Zeit ein* berufen und verfpreche, dieselben auch künftigen Iahres während der gleichen Dauer in die Instruktion zu nehmen, ss daß in militärischer Hinsicht mehr geleistet werde., als was der Art. 70, Litt, c des Gesezes über die eids

349 genöffische Militärorganifation verlangt; zudem sei die Jahreszeit ja vorgerükt, um noch heurigen Iahres eine Instruktion der Scharfschüzen mit Nnzen vornehmen zu können. Aus diesen Gründen beantrage es die Verschiebung des Entscheides der vorliegenden Angelegenheit.

Auch Uri hatte gewünscht, seinen Wiederholungsfurs aus das nächste Iahr zu verschieben, vollzog jedoch, als ihm diefes nicht gestattet werden wollte, die einschlägigen gesezlichen Bestimmungen.

Weitläufige Korrespondenzen wurden bezüglich der Instruktionspläne der h. Stände Bern und Waadt geführt. Nachdem ersterer Stand seinen Instruktionsplan für die Rekruten eingesandt hatte, der mit einigen -..Semerkungen über die Dauer des Unterrichts für die Iäger und Aspiranten genehmigt.wurde, ward derselbe bereits unterm 13. März eingeladen, auch den Instruktionsplan für die Wiederholungskurse der taktischen Einheiten der Infanterie vorzulegen, hierauf erklärte der Regienrngstath von Bern in seinem Schreiben vom 5. Mai : "uDie .Wiederholungskurse für die Infanterie des Bundesauszugs müssen diefes Iahr unterbleiben, weil die finanjiellen Kräfte des Kantons die Abhaltung derselben heuer nicht erlauben, auch der Große Rail) dafür feinen Ansaz bewilligt habe." Das schweizerische Militärdeparteinent entgegnete hierauf unterm 10. Mai : Bezüglich der Verpflichtung des h. Standes Bern zur Abhaltung fragUcher Kurse könne im Hinblike auf Art. 64 und 71, Litt, e der eidgenöffifchen 9...iilitärorganisation kein Zweifel obwalten. Es könne fich daher nur noch fragen, ob der h. Stand Bern haltbare Gründe habe, fich der Erfüllung diefer Pflicht zu entziehen? Das Gefez anerkenne keine solchen Gründe, fondern nehme an, daß das in fcemfelben vorgeschriebene Minimum des Wiederholungs*

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Unterrichts unter allen Umständen stattfinden müsse. .In.

der ..Ehat moge man nicht vergessen, daß der ..pauvtzwef fces Staats im Schuze des Einzelnen wie des Ganzen fcefUhe, und >-daß folglich die dazu erforderlichen Mittet zur Kategorie der notwendigen Ausgaben gehören.

Wenn der h. Stand Bern vor Allem die Mittel zu diesen notwendigen Ausgaben von seinen reichen Sin!» nahmen erhebe, so unterliege dann auch keinem Zweifel, daß die ginanzkräfte vollständig hinreichen, die Wieder» holungskurse der Infanterie und Scharffchüzen auch heu-» rigen Jahres abzuhalten. Sollten aber wirklich die regcl.-mäßigen Einnahmen nicht ausreichen, diese ·ftothwendigsten Auslagen zu bestreiten, so fei es nicht in der Stellung der eidgenössischen Behörden, wol aber in derjenigen des Regierungsrathes des h. Standes Bern, diejenigen (Sinnahmsquellen aufzufchließen, die erforderlich seien, um den Bundespflichten genügen zu können. Hierauf wandte sich der Regierungsrath von Bern mit Schreiben vom 29. Mai an den Bundesrath, der aus den.

oben entwikelten Gründen das Begehren ebenfalls ab.« wies, und ihn unterm 16. Juni aufforderte, seinen Unterrichtsplan im Sinne des Art. 64 der eidgenösfifchen Militärorganisation zu ergänzen. Mit einer Eingabe vom 22. Iuli wiederholte der h. Stand Bern sein An!» suchen und machte neuerdings zu dessen Begründung die kritische finanzielle Lage und die bevorstehende Reorga-* nisation seiner Infanterie geltend. Unterm 19. August erwiderten wir: es stehe uns keine Besugniß zu, einen Aufschub der Wiederholungskurse gegenüber der kathe*1 gorischen Forderung des Art. 64 der eidgenösfischen Militärorganisation zu bewilligen, und wir müssen daher nochmals darauf dringen, daß der h. Stand Bern den ïmndesgesezlichen Vorschriften in Betreff der Abhaltung

351 der Wiederholungskurse der Insanterie unverweilt Rechts nung trage. Da diese Aufforderung ohne Antwort blieb, so ward sie unterm 11.-Oktober aus den Antrag des schwei.zwischen Militärdevartements wiederholt, woraus dann unterm 18. gleichen Monats die Antwort einging, daß nunmehr die Wiederholungskttrse für 3 Bataillone an« geordnet seien, daß aber diejenigen für die Übrigen Bataillone im Jahre 1852 nicht »ehr abgehalten werden können. Nebst den schon srüher berührten finanziellen Gründen wurden als weitere Motive noch die stattg.-?..» habte Wassergröße und die vorgerükte Jahreszeit angebracht. Dieses Schreiben veranlaßte uns zu der Er* widerung an Bern : Um den Bundespflichten nachzukommen, hätte es nicht genügt, heuer nur 3 Bataillone zum Wiederholungskurse einzuberufen. Von 14 Bataillonen seien nämlich voriges Jahr nur 8 Bataillone aus die im Art. 64 vorgeschrie* bene Zeit zum Wiederholungsunterrichte gezogen worden, solglich hätten dieses Jahr 6 weitere Bataillone einberufen werden sollen. Von diesen seien nun nur 2 instruirt worden, nämlich das Bataillon Nr. 67 und das im Lager gewesene Bataillon Hebler. Es seien somit noch 4 ...Öa* taillone im Rükstande. Sîun könnten weder die Wasser*

große noch die Jahreszeit als Entschuldigungsgründe für diese Unterlassung gelten, indem Wassergroßen in der Schweiz Ereignisse seien, die leider beinahe alle Jahre wiederkehren und der h. Stand Bern zu rechter Zeit gemahnt worden sei, seine Bundespflichten zu erfüllen.

In erstem Hinficht müsse namentlich auch darauf hingewiefen werden, daß der genannte Stand bereits vorige.;.!

Jahr die Wassergröße zum Motiv genommen habe, um den Wiederholungsunterricht zu verschieben. Unter diesen Umständen bleibe dem Bundesrathe nichts übrig, als

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nochmals die dringende Einladung an den h. Stand ·Bern zu richten, dem Art. 64 der eidgenöffifchen Militärorganisation ein Genüge zu leisten. Diefer Einladung ward jedoch bei der nun wirklich stark vorgerükten Iahreszeit nicht Folge geleistet, so daß der h. Stand Bern immerhin mit 3 Bataillonen Infanterie, die den Wiederholungskurs hätten bestehen fallen, im Rükstande geblieben ist.

Eben so umständlich waren die Verhandlungen, in Bezug auf die Instruktion der Infanteriebataillone und Scharfschüzenkompagnien des h. Standes Waadt, der für Vollziehung der neuen eidgenöffifchen Militärorganifation, wenigstens für die erstern, noch nichts gethan hat. Unterm 10. Mai fand fich daher das Militärdépartement veranlaßt, die Einsendung des I'.struktionsplanes zu verlangen. Unterm 7. Iuni langte dann derfelbe ein, betraf aber nur den Refrutenunterricht, weßhalb der Bundesrath am 16. Inni an dortige Regierung die Einladung erließ, auch einen Instruftionsplan für die Wiederholungsknrfe einzusenden. Da diese Einladung ohne Erfolg blieb, so wurde sie am 20. Juli wiederholt, und als auch dieser Schritt ohne Resultat geblieben war, unterm 17. August die Aufforderung gestellt, inner den nächsten 8 Tagen den dießfälligen bundesgesezlichen Vorschriften nachzukommen, indem wir sonst genöthigt sein würden, von uns aus diejenigen Bestimmungen zu treffen, welche geeignet wären, die in Frage liegenden Vorschriften in Ausführung zu bringen.

Hierauf antwortete der Staatsrath des h. Standes Waadt unterm 18. August: da eben eine Kommiffion mit der Ausarbeitung eines Gesezes über die Kantonsmilitärverfassnng beschäftigt fei, so habe er erst das Resultat ihrer Berathung bezüglich der Wiederholungskurse der

353 .Infanterie abwarten wollen, bevor er uns antworten würde.

Jezt fei er im Falle, anzuzeigen, daß nach dem Vorschlage der Kommiffion, der im nächsten Großen Rathc vorgelegt werde, die Wiederholungskurse der Infanterie und Scharffchüzen alle 2 Iahre stattfinden werden, und äwar auf die doppelte Anzahl der in den Artikeln 64, 65, 70 und 71 der eidgenösfischen Militärorganifation ..»orgeschriebenen Unterrichtstage. Aber dieses Gesez könne erst im Iahr 1853 Anwendung finden, indem der Unter·richt pro 1852 nach den Bestimmungen der frühern MilitärvErfassung angeordnet und bereits, mit Ausnahme einer Truppenbefammlung im Monat November, beendigt fei. Demzufolge hätten alle Infanteriebataillone des Auszugs und der Referve im Iahre 1852 bestanden : 4 Tage Kontingentsübungen (exercices de contingent).

2 ,, Kontingentszusammenzüge mit Manövern, l ,, Vorinspektion mit Manövern (avanlrevue), l ,, Inspektion mit Manövern und Feuerererziren, 7 " mit einer jeweiligen Dauer von 3 bis 6 Stunden, wozu im November noch 1 Tag Detailinfpektion über alle Gegenstände der Bewaffnung und Ausrüstung kommen. Somit habe die Mannschaft der Infanterie von Waadt, die durch das dortige noch in Kraft beflehende Militärgefez vorgeschriebenen Wiederholungskurse mitgemacht, und es könne ihr gewiß nicht zugemuthet werden, nun auch noch den in der eidgenössischen Militärorganisation festgesezten Unterricht zu bestehen.

Was die Scharffchüzen betreffe, fo fei es richtig, daß fie diefes Iahr keinem Kurfe beigewohnt, aber 1851 seien alle 8 Kompagnien zu Wiederholungskurfen berufen worden; das noch in Kraft bestehende Militärgesez schreibe diese Uebungen nur alle 2 Iahre vor, und bis das neue Gesez angenommen sei, habe sich der Staatsrath von BuudesblattIahrg. V. Bd. II.

27

354 Waadt veranlaßt gesehen, auf dem bisherigen guße fortzufahren, um fo mehr, da durch das neue Militärgefez die Eintheilung der Militärbezirke des Kantons große Abänderungen erleiden werde. Endlich sei nicht aus dem Auge zu verlieren, daß nach Art. 11 des Gesezes über die Mannschaftsfeala vom 27. August 1851 den Kantonen zur Ausführung ihrer Obliegenheiten, be?

züglich auf den Auszug, eine Frist von 4 Iahren einge» räumt fei, und was von der Organifation der Kontin* gente gelte, beziehe sich gewissermaßen auch auf die In.* flruktion. Im Iahr 1853 werden die eidgenössischen Vorschriften genau in Vollzug gefezt werden; für da& Iahr 1852 hoffe er aber, daß wir aus den angegebenen Gründen von nnserm Begehren abstrahiren.

Unterm 25. August wurde von uns erwidert, wir könuen die vom Staatsrath des h. Standes Waadt geltend gemachten Motive nicht hinreichend finden, denselben von den in den Artikeln 64 und 70, Litt. C des Gefezes über die eidgenösfifcheMilitärorganifation vorgeschriebenen Wiedertyolungsknrsen zu entheben. Dieses Gesez sei schon mit dem 1. Iuli 1850 in Kraft getreten, und habe auch bezüglich der Infanterie und Scharffchüzen ohne irgend ein materielles Hinderniß fofort feine Anwendung finden können. Aus diesem Grunde müssen wir bedauern, daß der h. Stand Waadt wenigstens zum Theil seine alte Militärorganisation, die durch die neue eidgenösfische, so weit es die Instruktion betreffe, außer Kraft gesezt sei,, vollzogen habe und nicht die Bestimmungen der leztern.

Iedenfalls aber feien die ftattgefundenen Inspektionen, die im Grunde nichts anderes feien, als Musterungen der Kleidung und Bewaffnung, wenig geeignet, die in den erwähnten Gefezstellen vorgeschriebene Instruktion ju ergänzen. Der Unterricht der Cadres mangle darin..

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gänzlich und die taktischen Einheiten werden nicht als solche geübt. Daraus folge, daß die gemachten Seistungen den eidgenosfifchen Vorschriften durchaus nicht entsprechen.

Was die Scharfschüzen insbesondere betreffe, so sage der Art. 70 Litt. C der eidgenösfischen Militärorganisation ganz bestimmt, daß fie alle Iahre besammelt und geübt werden sollen. Wir können daher unter keinen Umständen unsere Zustimmung dazu geben, daß das Iahr ablaufe, ohne daß fie ihren Unterricht genießen.

Die Anficht, daß der Art. 11 des Bundesgesezes vom

27. August 1851 die Bestimmungen des Gefezes über die eidgenöffifche Militärorganifation vom 8. Mai 1850, be-

züglich der Instruktion, modifizire, fei unbegründet.

Dieser Art. 11 spreche nur von Leistungen im Personeuen und Materiellen, welche die resp. Kantone früher nicht stellen mußten, aber keineswegs von Korps, die den Kantonen fchon durch die frühere Seala auferlegt waren, und am allerwenigsten von der Instruktion.

Auch könne nicht mit Stillschweigen übergangen wer-

fcen, daß seit der Einführung des neuen Inspektionsmodus, d. h. seit 1849, der Inspektor des XL Kreises, zu dem der Kanton Waadt gehöre, noch kein einziges Bataillon seines Kontingents besammelt gesehen habe.

Endlich können wir um so weniger auf eine Dis·penfation von diefen Wiederholnngskurfen eingehen, als wir von den beiden h. Räthen noch befonders beauftragt worden seien, über genaue Erfüllung der Bundespflichten, »on Seite der Kantone zu wachen.

Aus allen diefen Gründen richteten wir die dringende Einladung an die h. Regierung von Waadt, fie wolleì>ie Vorschriften der Art. 64 und 70, Litt. C der eidaenoffischen Militärorganisation ohne Verzug vollziehen*.

356 Diesem entgegnete der Staatsrath von Waadt mit Schreiben vom 5/6. Oktober, bezüglich der Infanterie sei der Bundesrath hinsichtlich der Ausdehnung ihrer Uebungen und Infpektionen nicht hinlänglich unterrichtet. Weit entfernt, nur einfache Infpektion der Kleidung und Bewaffnung zu fein, fänden diefe. nur statt bei der ersten Kontingentsmusterung, der Vorinspektion und bei dem Zusammenzug im November; bei den andern Kontingentsexerzitien werden die Truppen in der Soldaten- und Pelotonsschule geübt; bei den Kontingcntemusterungen, die gewöhnlich die Stärke eines Bataillons haben, führe man Bataillonsmanöver und öfters Feldmanöver aus; auf den Vorinfpektionen werden, während eine "Kompagnie die Detailinfpektion pasfirt, die übrigen Kompagnien in den Manövern geübt, und endlich bei den Inspektionen (revues), wo man so viel möglich zwei Bataillone zusammenziehe, werden, wenn ·es der Wassenplaz gestattet, von Morgens 5 Uhr big Nachmittags 1 bis 2 Uhr, die Feuer-, die Bataillonsund Linienmanöver ausgeführt. Die Zeit, die auf diefe Uebungen verwendet werde, entfpreche alfo der Dauer des Wiederholungsunterrichts, wie ihn die eid-genöffifche Militärorganifation vorschreibe, welch1 leztere er übrigens von 1853 an genau vollziehen werde. Aber, .wie fchon im ersten Briefe vom 18. August bemerkt worden sei, konnte er für 1852, ohne große Mißstimmung hervorzurufen, die Truppen, welche nach dem Kantonal·flefcz ihre Dienstpflicht erfüllt haben, nicht nochmals besammeln, um auch den eidgenöffifchen Vorschriften eine Genüge zu leisten. Uebrigens wäre dazu die Iahreszeit bereits zu weit vorgerükt.

Was die Scharfschüzen betreffe, so sage die eidge.nosfische Militärorganisation wol, daß ihre Uebungen alljährlich stattfinden sollen, Ab« die öffentliche Mei-

357 nung fpreche fich gegen diefen Modus aus, und wirklich lohne es fich kaum der Mühe, die Kompagnien, die oft hin und her fechs Marfchtage haben, bis sie auf einen geeigneten Wassenplaz, z. B. Biere, gelangen ko'nnen, sür 4 Uebungstage solche Märsche machen zu lassen. Es wäre weit zwekmäßiger, fie wie die Infanterie nur alle zwei Iahre und dann auf längere Zeit einzuberufen.

Uebrigens scheine es, wir theilen diese Anficht, da wir unterm 12. März abhin die Militärorganifation von Neuenburg sanktionirt haben, welche in den Artikeln 78 und 80 festseze, daß die Scharfschüzen des Auszugs und der Reserve nur alle zwei Iahre zusammen gezogen werden. Was man einem Kanton bewillige, werde man einem andern nicht verweigern können.

Unterm 11. Oktober antworteten wir hierauf, indem wir von vorn herein erklärten, das Schreiben des h. Standes Waadt vom 5/6. Oktober enthalte keine neuen Thatfachen, im Wesentlichen Folgendes: Die Darstellung desjenigen, was auf den Musterungen und Inspektionen gelehrt und geübt werde, ändere seine früher ausgefprochene Anficht nicht. Eine Instruktion könne nur dann gründlich und mit Nuzen ertheilt werden, wenn fie in einer ununterbrochenen Reihenfolge von Tagen und nach einer gehörigen Vorübung der Eadres statt habe. So fei dieser Unterricht auch im Art. 64 der eidgenössischen Militärorganisatiou vorgeschrieben, und aus diesem Grunde »erlange derselbe als Minimum eine Befammlung von 3 Tagen mit einer Vorübung der Cadres von der nämlichen Dauer. Ein Unterricht von einigen Stunden in einem Tage könne für nicht.-.- Andcres angesehen werden, als eiue Jnfpîkticn ocr Waffen, und sei weit entfernt, den Anforderungen des Gesezes zu entsprechen.

358

Auch können wir die vorgerükte Iahreszeit nicht als einen Grund anerkennen, die Wiederholungskurfe nicht abzuhalten, da weder er noch das fchweizerifche Militärdépartement unterlassen habe, den h. Stand Waadt rechtzeitig an die Erfüllung feiner Bundespflichtcn zu erinnern.

Bezüglich der Scharffchüzen insbesondere fei es nicht an uns, die Zwekmäßigkeit der Vorfchrift dee Art. 70, Litt, e des Gefezes über die eidgenössische Militärorganifation zu beurtheilen. Vielmehr haben wir die Pflicht, auszuführen, was die Bundesvcrfammlung beschlossen habe. Die Anficht der Regierung des h. Standes Waadt, daß alle Kantone bezüglich der Instruktion ihrer Truppen gleich gehalten werden follen, fei nicht nur in der Allgemeinheit, wie fie dieselbe geltend machen wolle,

die richtige; im Gegentheil seien wir durch den Art. 64 ermächtigt, mit den resp. Kantonsregierungen, wenn ihre geographischen Verhältnisse der Besammlung der Truppen Schwierigkeiten in den Weg legen, über einen andern Instruktionsmodus, immerhin unter Beobachtung der militärischen Interessen der Eidgenossenschaft, in Unterhandlung zu treten. Wir können daher nur mit ihr einverstanden sein, daß alle Kantone unter gleichen Umständen gleich gehalten werden sollen. Eben so können wir ihr die bestimmte Zuficherung geben, daß dieses auch ihr gegenüber jederzeit statt gehabt habe, und auch in Zukunft statt haben werde.

Schließlich wurde wiederholt auf Erfüllung der mehrerwähnten gefezlichen Vorschriften gedrungen.

Mit diefem Schreiben fchloß die fachbezügliche Korrefpondenz mit dem h. Stande Waadt, der nun mit der ganzen Anordnung der Wiederholungsfurfe für die In-

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fanterie und die Scharffchüzen seines Auszugs pro 1852 vollständig im Rükstand fich befindet.

Es find über die Inspektionen der Infanterie und Scharffchüzen im Iahr 1852 die nachverzeichneten Berichte eingelangt und den refp. Kantonen mitgetheilt worden, um den darin enthaltenen Bemerkungen Rechnung zu tragen.

1. J n f p e k t i o n s k r e i s (Oberst Gmür).

4 Kompagnien Scharffchüzen des Auszugs 3 ,, der Referve 6 Bataillone Jnfanterie des Auszugs 00tt rfurtcç* 2 ,, ,, der Referve / gerner wohnte der Infpektor auf drei Wassenpläzen ï>en Prüfungen der Rekruten durch den Oberinstruktor bei, überwachte die Uebnngen eines Schulbataillons und Infpizirte ein Iägerbataillon (Rekruten).

2. I n s p e k t i o n s k r e i s (Oberst Bourgeois).

2 Kompagnien Scharsschüzen 2 Detaschemente Rekruten von ...Bern.

1 Bataillon Jnfanterie 3. Inspektionskreis (Oberst Gerwer).

l Bataillon Insanterie i ,, 1 Detafchement Rekruten j *" ' l Bataillon Infanterie j ; ;a l Detafchement Rekruten } l Kompagnie Scharffchüzen ;öon unterwalden Va Bataillon Jnfanterie, verbunden mit ol, Dcm Wald.

1 Detafchement Rekruten

)

l Detaschement Rekruten von Unterwalden nid dem Wald.

i Cadres- und Rekrutenschule von Zug.

360 4. I n f p e k t i o n s k r e i s 1 Kompagnie Scharffchüzen 1/2 Bataillon Infanterie 2 Bataillone Infanterie von

(Oberst a Bundi).

} ... , j ...tesfin.

5. I n s p e k t i o n s k r e i s (Oberst Ritter).

1 Kompagnie Scharffchüzen, Auszug l 1 1 1 l .l-:

,, ,, Reserve Detaschement Rekruten von Glartó., Bataillon Infanterie, Auszug ,, ,, Referve AbtheiluM Reituten ) ,,. ,., , «.. z m Infanterie .-, r . - Jt v ° n G r a u b u n d e n.

Bataillon

6. I n s p e k t i o n s k r e i s (Oberst Kurz).

1 Abtheilung Rekruten 3 Kompagnien Infanterie von greiburg.

2

"

Scharffchüzen

l A&theilwng Rekruten von Neuenburg.

7. Inspektionskreis (Oberst Bontems),

1 Abtheiluna Rekruten ) ,~ , ,,t.

.,, Infanterie ~ , , )> von So othurn.

m l Bataillon 1 Bataillon Infanterie von Bafel-Stadt.

8. I n f p e k t i o n s k r e i s (Oberst Frei).

1 Schulbataillon 1 Bataillon Infanterie, Auszug / ... .

2 einzelne Kompagnien " von Schaffhausen.

1 Bataillon Infanterie ,, ' 2 Kompagnien Scharffchüzen .

1 Abtheiluna Aspiranten / . _ , ,, ,,, : von Thuvaa«.

; b 1 Schulbataillon

3 Bataillone Infanterie

i

361 9. I n f p e k t i o n s f r e i s (Oberst Ziegler).

1 Kompagnie Scharsschüzen 4 Kompagnien Infanterie (Bat. Nr. 47.)

i Bezirksbataillon (5 Kompagnien)

vonAppernell TM "TM *

Vz Bataillon Infanterie von Appenzell I.*Rh.

2 Kompagnien Scharfschüzen Die Cadres von 1 Bat. Infanterie

von St. Gallen«

1 Bataillon Infanterie.

10. I n f p e k t i o n s k r e i s (Oberst Jsler).

3 Kompagnien Scharfschüzen l Abtheilung Offiziersafpiranten l ,, Rekruten 1 Bataillon Infanterie

von Aargau.

11. I n f p e k t i o n s k r e i s (Oberst Zimmerli).

1 Schulbataillon ") .,, , o-, ,«· .-., <· , )t öon Genf« 2n, Bataillone Infanterie Wir entheben diesem Berichte Folgendes : Die S c h a r f f c h ü z en haben im Allgemeinen die erforderliche geistige und körperliche Tauglichkeit. Wenn einige

Schüzen, wie z. B. in Appenzell A.
nicht ganz das vorgeschriebene Maß haben, so hindert fie dieß doch nicht, den Anforderungen ihres Dienstes zu ent-

fprechen. Die Bewaffnung der Offiziere ist durchfchnittlich nach dem Reglement. Einige tragen jedoch das Ceinturon der Kavallerie, und Glarus gibt seinen Scharffchüzen alte, schlechte Infanteriesäbel, auch herrscht in den Stuzern noch große Verschiedenheit. Zürich hat V3 nach neuer Ordonnanz, und der dortige Eifer für das Wehrwefen stellt in Ausficht, daß in zwei Iahren die neue Ordonnanz ganz eingeführt fein werde. B e r n hat die alten Stuzer zu Spizkugeln einrichten lassen. Das Resultat dieser Umänderung

362 ist leider kein günstiges geworden. Obwalden hat alte, ziemlich werthlofeStnzer ohneBajonett. EbenfoGlarns, wo die Umänderung zu Perkufsionsfch[öss«rn sehr ungleich und ungenau ausgeführt wurde, und die Stuzer noch magazinirt werden. Ueberdieß trug die Referve die nämlichen Waffen, deren sich bei der Inspektion auch der Auszug bedient hatte. Appenzell A.- Rh. hat ziemlich viel neue Stuzer, aber in Gestalt und Kaliber sehr verschieden. Einzelne schießen noch runde Kugeln. Die Absehen find theilweife nicht nach Vorschrift. Die Raumnadel fehlt. Auch St. Gallen hat schon eine Anzahl neuer Stuzer, doch nicht alle von gleichem Kaliber. Es hat hölzerne und eiserne Ladftöke. Die Waidtafchen, meist nach ältern Ordonnanzen (z. B. in Bern dreierlei), find im Allgemeinen brauchbar. Sehr schadhaft find jene von Glarus. Die Tornister find oft zu klein, namentlich diejenigen von Glarus.

Das Riemwerk follte besser unterhalten werden. Die kleine Ausrüstung in den meisten Kantonen ist ziemlich vollständig. Die Kleidung, hauptsächlich wegen Mangel des sachbezüglichenReglements, find ziemlich »erschieden. Einige Offiziere von Bern trugen Waffenröke, Appenzeller Tfchakkos mit Sammetbändern. Sehr viele Beinkleider waren mit ©chlizen. Die Züricher tragen Sommerkleider von fchwarzem Zwilch mit rothen Passepoils und Guêtres von gleichem Stoffe. Die Reserve dieses h. Standes ist wie in Kleidung und Ausrüstung, so auch in Bezug auf die Instruktion ausgezeichnet. Nur einzelne Offiziere machen hievon eine Ausnahme. Bei den Kompagnien von Bern war die lange Unterbrechung des Unterrichts fehr fühlbar. Soldaten- und Pelotonsfchule gehen überall ordentlich, namentlich, wenn die Offiziere präzis und lebhaft fommandiren. Beim leichten Dienst dürfte das Ausbrechen lebhafter fein. In der Schießfertigfeit find ein*

36a jelne Fortschritte unverkennbar. Bei der Mannschaft von Bern ist das ungünstige Resultat den Waffen zuzufchrei.ben. Im Bajonettgefecht gefchieht so zu sagen nichts.

Die Instruktion der Rekruten durch die Eidgenossenschaft wird hier nachhelfen. Der Behandlung der Waffen wird

noch nicht überall die gehörige Anfmerkfamkeit geschenkt.

Dieses gilt vorzugsweise von Glarus. Die Disziplin i(l ziemlich befriedigend. Die Nachwehen der früher beliebten patriarchalischen Weise in der Ertheiïung des Unterrichts und der Besorgung des Dienstes überhaupt find, voraus bei der alten Mannschaft, noch immer fehr fühlbar. Das Zufammenleben der Offiziere, Unteroffiziere und Schüzen ist häufig noch zu traulich. Die Ehrenbezeugungen werden da und dort nachläßig vollzogen und von den Strafkompetenzen wird nicht der gehörige Gebrauch gemacht.

Auch die infpizirte Mannschaft der I n f a n t e r i e ist geistig und körperlich zu ihrem Dienste tauglich. Luzern, ·Basel'Stadt und Appenzell A.«Rh. stellten einige Mann, die nicht das gehörige Maß hatten, indessen noch wachfen können. In Glarus war kein Rekrute, der nur das Minimum des vorgefchriebenen Maßes hatte. In der ärztlichen Untersuchung ist man in mehreren Kantonen zu lax. Eine rühmliche Ausnahme hievon macht Zürich. Die Waffen der Offiziere find in vielen Kantonen ungleich. Die Stabsoffiziere namentlich tragen viele Phantasiefäbel. In Appenzell I.*Rh. kommen noch Degen vor, die den Offizieren aus dem Zeughause verabreicht werden. Die Säbel der Unteroffiziere sind häufig ungleich und von ältern Ordonnanzen ; eben fo die Säbel der Jäger. Die Genfer tragen am Säbel eine Dragonne von grüner Wolle. Die Gewehre find im Allgemeinen brauchbar.

Die Iägergcwehre von Bern haben gelbe Garnitur, welche auch in Solothurn noch mitunter vorkommt. Die

364

Rekruten von Schwt)z hatten alte Gewehre ohne Bänder und Riemen, viele noch mit Steinfchloß. In Zürich, Glarus, Appenzell A.-Rh., St. Gallen und Neuenburg sind die Gewehre Eigenthum der Mannschaft. Für das geld erhält fie die Bewaffnung aus dem Zeughause. In Graubünden werden die Gewehre magazinirt, was zur golge hat, daß die Mannschaft nie recht mit ihrer Waffe vertraut wird und namentlich ihre Behandlung nicht erlernt. Die Kamindekel fehlen noch häufig. Die Pa" trontafchen find nicht überall nach Vorschrift, die der Glarne« meist zu klein; bei jenen von Schasshausen ist die Bajonettscheide an der Patrontasche, statt am Riemen angebracht.

Die Tornister find häufig zu klein und werden nicht gut getragen. Sehr schlechte Tornister hat Appenzell I.-Rh., das fie den Soldaten aus dem Zeughaus verabfolgt; mitunter schadhafte und fast werthlose find in Graubünden, wo sie durch die Gemeinden geliefert werden. In Glarus fehlen viele Feldflaschen. Die Reinlichkeit der Waffen, des Leder« zeugs und der Kleidung läßt überall noch mehr oder weniger zu wünfchen übrig. Die Befchassenheit der flei# nen Ausrüstung ist in manchen Kantonen sehr mangels î)aft, vorzüglich bei der altern Mannschaft. Die ©cwehrzapfen fehlen oft fast gänzlich. Bürsten, Messer, Kämme, Spiegel ic. find von allen möglichen Dualitäten. Hie und da wird sogar der hohle Raum der Schuhe zur Versorgung einzelner Ausrüstungsgegenstände benuzt

Die Kleidung der Offiziere ist noch immer ziemlich unregelmäßig. Man findet Uebexroke, Waffenröfc, Uniformroke mit ungleicher Knopfzahl, Beinkleider mit Schlij,

und in Appenzell A.-Rh. sogar Zivilbeinkleidcr. Bei der Mannschaft wiederholt sich mehr oder weniger der gleiche tlebelstane. Die Tfcijakkos älterer Ordonnanz verfchwin-

den allmählig; doch werden die Käppi, wie z. B. in Bern,,

365 nicht durchgängig gut getragen, was oft Folge eines zu üppigen, von der Kantonsbehörde aber geduldeten Haar«, wuchfes ist. Schwyz hat noch einige Käppi von Tuch und Appenzell I.-Rh. liefert fie den Soldaten zu den tlebungen aus dem Zeughaus. Daß bei einem folchen Verfahren fetten eine Kopfbedekung paßt, liegt auf der Hand. .Jeldmüzen findet man noch von allen Nüaneen; in Schwyz noch runde fchwarzwollene Kappen, in Appen* zell I.'Rh. und bei der Reserve von Schasshausen runde Müzen ohne Schirm. Bei den Offizieren namentlich hat die Phantasie hier noch weiten Spielraum. Die Hals* binden find in vielen Kantonen sehr ungleich, einige wie

in Appenzell A.-Rh. von Sammet, gar viele zu schmal, so daß das Hemd zwischen Kravate und Unisormrok durch-

blikt; Offiziere tragen statt derselben häufig schwarze Halstücher. Die Uniformröke fehlen noch in einigen Kanionen, weil mit deren Anschaffung bis zum Erlaß des Kleidungsreglements zugewartet werden wollte. Die vor·handenen lassen in Schnitt und Stoff noch manches zu wünschen. Appenzell I.-Rh. entließ einige feiner Milizen von der Inspektion, weil nicht genug Röke im Zeughaus vorhanden waren. Alle Militärbehörden aber haben sofortige Anschaffung der fehlenden Gegenstände verheißen. Auch .die Aermelwesten, wo fie eingeführt find, find in Stoff, ·jCarbe und Schnitt noch sehr verschieden. Viele KaputTöke find alt, abgetragen, in Glarus, wie es scheint, ab*

sichtlich unten abgeschnitten, beflekt, theils mit Briden, theils mit Achselbändern versehen. Die neuen Anschaffung .gen, die durchgängig Anerkennung verdienen, werden auch diesem Uebelstande abhelfen. Die Beinkleider find in vielen Kantonen in schlechtem Zustande, und scheinen außer Dienst getragen zu werden. Unter aller Kritik nennt der betreffende Inspektor jene von Appenzell I.-Rh,

366

©olothurn gab bis anhin feinen Milizen Sommerbein# ïleider von blaugrauem Tuch. Die lieberftrümpfe sind in gorm, Stoff und Farbe sehr ungleich. Manche bedeken .Den Fuß nicht gehörig, und werden über Stiefel und $albstiefel getragen. Die Fußbekleidung überhaupt varirt »on dem der Bottine ähnlichen Schuhe des Bewohners bis zu dem eisenbeschlagenen Pechschuh des Alpensteigers. ' 3n Graubünden fand der Inspektor solche, die kaum in ben Tornister gepakt werden konnten. Das zweite Paar fehlt noch häufig; in Glarus schien dasselbe sogar bei ·Öinigen entlehnt zu sein, da es dem Mann nicht paßte.

Stiesel und Halbfiiefel kommen fehr viel vor. Die Distink.Honszeichen dagegen gaben wenig zu Bemerkungen Anlaß.

Die Instruktion in der S o l d a t e n f c h u l e hat im Allgemeinen Fortschritte gemacht und läßt den Einfluß der Instr'ukHonsfchule in Thun bereits fühlen. In den Kan.ìonen, die Bezirksinftruktoren haben, geben sich noch böse Angewohnheiten kund , die erst längere Uebung verschwinden machen kann. Der Stellung mit und ohne Gewehr und der Haltung des Mannes überhaupt wird

nicht überall die nöthige Aufmerksamkeit geschenkt. Der Marsch entbehrt hie und da noch der nothigen .Lebhasy

tigkeit. In Glarus ist der Laufschritt gar nicht eingeübt. Die Feuer find im Allgemeinen befriedigend; doch= bleibt immerhin das zu hohe Anschlagen ein Hauptfehler.

Auch wäre bei vielen Korps ein ficheres Marquiren der Tempo's durch die kommandirenden Offiziere wünfchbar.

Der Pelotonsfchule wird die nöthige Aufmerksamkeit geschenkt. In Luzern und Graubünden erlaubt man fich jioch (wenn auch unbedeutende) Abweichungen vom Regle.mente. Bei der Bataillonsfchule klagen die meisten Jnfpekioren über den Mangel an der nothigen Ruhe im Glied und der Präzifion in den Richtungen, namentlich auf

367 die Mitte. Der leichte Dienst gewinnt von Iahr zu Iahr mehr Boden ; doch kennt die Mannschaft die Wichtigkeit der Benuzung dekender Terraingegenstände noch nicht hinlänglich, und einzelne Offiziere mißbrauchen den Iägerruf durch allzu vieles ,,Hörnlen." Schaffhausen

hat in diesem Unterrichtszweige wenig geleistet. Das Bajonettgefecht ward in Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhaufen, St. Gallen und Aargau mit mehr und weniger Erfolg geübt. Auch Teffin hat damit begonnen. Doch wird nicht überall das eidg. Reglement angewendet, fondern (wie in Bafel und Aargau) die von Hrn. Major Hindelang verfaßte ,,Anleftung zum Bajonettgefecht". Das Zielschießen wird mehr geübt als früher ; doch find einzelne Kantone, wie Glarns, wo nicht einmal Exerzierpatronen verabfolgt wurden, noch fehr im Rükstand. Der innere Dienst ist gut, namentlich wo die Truppen kafernirt find. Der Feld- und Sicherheitsdienst ist noch nicht auf der wünfch-

baren Stufe der Ausbildung; jedoch ist für diefen wichtigen Unterrichtszweig manches gefchehen. Die ..truppen erkennen seine große Bedeutung, und machen sich mit Eifer und Vorliebe an die Einübung desfelben. Die Disziplin war mit äußerst wenigen Ausnahmen meifterhaft. Bedeutendere Straffälle kamen nicht vor. Die Strafkompetenzen sollten durchweg energischere Anwendung finden.

Bezüglich der Reinlichhaltung der Kleidung und Bewassnung werden die Kantone und Inspektoren bei jedem Anlaß zur schärfsten Kontrolirung der Fehlbaren ermahnt.

Es hat anch diese unabläffige Sorge bereits merkliche Früchte getragen.

Die Offiziere entsprechen im Allgemeinen den gorderungen, die billigermaßen an sie gestellt werden können.

368

Das Reiten der Stabsoffiziere läßt noch manches zu wünschen übrig. In den Kantonen , die viele Spezialwaffen stellen, ist oft ein Mangel an tüchtigen Offizieren fühlbar. Vielen, namentlich in den kleinern Kantonen, wäre mehr Energie zu wünfchen. Schwyz hat mehrere Unterlieutenante brevetirt, die noch gar keine Instrnktion genossen hatten. In vielen Kantonen zählt die Reserve außerst tüchtige Offiziere, während in andern oft ganz junge Offiziere in die Referve verfezt werden, aus keinem andern Grunde, als weil sie wenig Fähigkeiten haben und man ihrer daher im Auszug los werden will.

Das höchst Unzwekmäßige diefes Versahrens springt in

die Augen. Einerseits fei man streng bei den Erneunungen, andererfeits entlasse man Unbrauchbare gänzlich.

Von großem Vortheil ist der in einigen Kantonen praktizirte Unterricht im Kommando. Für die Afpiranten wird mehr gethan, als früher. Glarus fchift die seinen in die Schulen von Zürich.

Die Unteroffiziere, voraus die jüngern, find oft mit ihren Verrichtungen noch nicht hinlänglich vertraut.

Die Spielleute find im Allgemeinen ordentlich; in einigen, namentlich größern Kantonen, auf einem sehr befriedigenden Standpunkte.

Die Infpektoren ohne Ausnahme ertheilen den Scharffchüzen und der Infanterie das Zengniß, daß sie kampffähig seien. Indessen läßt es sich nicht verkennen, daß noch manche Uebelstände zu beseitigen sind, bevor unsere Infanterie und Scharfschüzen den Grad der Ausbildung erreicht haben, der von ihnen billigerweifc gefordert werden darf. Wir dürfen aber die Hoffnung ausfprechen, daß es unfern Bemühungen, vereint mit denUnterstüzungen der Herren Infpektoren und dem allerwärts guten Willen der Kantonalmilitärbehörden, ge-

369 ïingeu werde, von Iahr zu Iahr größere gortschritte ju erringen und eine Infanterie heranzubilden, die mit Recht als der Kern der schweiz. Bundesarmee betrachtet werden darf.

Der Stand der Arbeiten für die trigonometrische Ver- .Rar'« dee jnessung und den Stich der Karte der Schweiz ist auf ®*'."% den 31. Dezember 1852 folgender: Es wurden ausgeführt:

Stich.

Blatt

IX. Das Terrain von zirka 3 Sektionen.

(Jedes Blatt ist in 16 Sektionen ab-

getheilt.)

,, XII. Die Züge und die Schrift einer Sektion.

,, XIV. Die Schrift von 4 Sektionen.

,, XV. Das Terrain des Restes des Blattes.

,, XVIH. Die Züge und Schrift von 2 und das Terrain von 2 Sektionen.

,,, XX. Züge und Schrift einer Sektion und dasTerrain zweier andern.

Vermessungen.

Blatt XIX. Ein Theil des Kantons Uri.

,, XX. " ,, " ,, Graubünden.

·

,,

XXIV.

,,

"

,,

,,

Tesfin.

Eine in der Kanzlei des schweizerischen Militärdepar.tements sich vorfindende kolorirte Ueberficht der vollendeten und begonnenen Arbeiten gibt über den Stand derselben nähern Aufschluß.

Aus derselben erhellt, daß an alle 25 Blätter des Atlasses Hand gelegt ist, mit Ausnahme vom Blatt XIII, welches Gebietstheile der Kantone Bern, Luzern, Uri,.

Unterwalden, Teffin und WaUis umfaßt (Blatt I und SSlatt XXV enthalten keine Gebietstheile der Schweiz, Bundesblatt. Jahrg. V. Bd. II.

28

370 sondern nur Titel und Hohenangaben). Die Blätter X und XV können als vollendet betrachtet und nächstens ausgegeben werden. Im Laufe des künftigen Iahres wird man sich mit der Vollendung der Blätter XX und XXIV befchäftigen und mit der Aufnahme des Blattes XIX bebeginnen, dessen Triangulation beinahe vollendet ist.

Für die Aufnahme der noch rükständigen Gebietstheile des Kantons Bern ist nach eingeholtem Gutachten und Vorschlag des Direktors der Karte, Hrn. ©eneral Dufour, mit dortiger Regierung ein Vertrag verabredet worden, der im Laufe des Iahres 1853 den kompeten?

ten Behörden zur Ratifikation vorgelegt werden wird.

Auch der h. Stand Luzern hat sich mit einem der Aufgabe gewachsenen Ingenieur über die Aufnahme feines Kantonsgebiets verständigt, so daß nun diese Arbeit auch im Kanton Suzern begonnen werden kann.

Durch Beschluß des Bundesraths vom 27. August wurde ein von dem württembergifchen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vorgeschlagener Austausch der Blätter des schweizerischen Atlasses gegen die Karte

des Königreichs Württemberg genehmigt, und so weit die Blätter des Atlasses bis jezt erschienen find, in Vollzug

fieseit®tappenkarte.

Der von den beiden hohen Räthen bewilligte Kredit für Versuch der Ausnahme einer Etappenkarte wurde im .Laufe diefes Iahres verwendet. Das Resultat ist ein in jeder Hinficht günstiges, und es wird nun auch dieser Angelegenheit eine ihrer Wichtigkeit entsprechende Folge gegeben werden.

.aarte von Thun.

Von den Umgebungen Thuns, wenn gleich fie so vielfältig zu Militärübungen und namentlich zu Uebungsïagern benuzt worden find, ejristirten keine genauen Pläne,

371

îvas das schweizerische Militärdepartement veranlagte, den Lehrer der Strategie und Taktik und des topograPhischen Zeichnens, Hrn. Professor Lohbauer, mit der Aufnahme einer Karte des Manövrirgelncts und der eidg. Allmend von £hun zu beauftragen. Diese Karte ist vollendet, auf Stein gezeichnet, und hat während des 14. eidg. Uebungslagers bereits gute Dienste geleistet.

1) P e n s i o n e n , welche in Folge §. 105 des allge- PeuffoneK.

meinen Militärreglements von 1817 bis 1845 ausgerichtet wurden.

Wie schon der lezijährige Geschäftsbericht auf Seite 311 .bemerkt, wurde der vom Bundesrath vorgelegte BeTicht und Antrag über die Revifion der in Folge des Sonderbnndsfeldzuges aufgestellten Penfionsklassen, gesiüzt auf die Arbeiten der im Iahr 1850 niedergefezten Kommisfion eidgenöffifcher Sanitätsoffiziere, von der liefür vom hohen Nationalrath ernannten Kornmiffion schon im Iahr 1851 in Betracht genommen, hingegen ·nicht zu Ende berathen.

Diefe Kommiffion befaßte fich während der Sizungen $es Iahres 1852 wiederholt mit der fraglichen Revision, ohne daß diese Angelegenheit jedoch dem Entscheide der Bundesversammlung vorgelegt worden wäre. Inzwischen erließ diese hohe Behörde unterm 7. Auflust 1852 das Bundesgesez über die Penfionen und Entschädigungen der im eidgenösfischen Militärdienste Verunglükten oder ihrer Angehörigen, laut dessen Art. 16 alle Beschlüsse, Betreffend die Bewilligung, Veränderung oder Zurükziehung einer Penfion oder anderweitigen Entschädigung vom Bundesrathe gefaßt werden sollen. Die nächste golge der Erlassung dieses Gesezes war die Zurükweisung der sämmtlichen Penfionsakten an den Bundesrath.

372 Wenn nun auch die nationalräthliche Kommmisfion die Ergebnisse ihrer Beratungen der Bundesversammlung nicht vorlegte, so hielten wir doch für angemessen, denselben bei der endlichen sachbezüglichen Schlußnahme möglichst.

Rechnung zu tragen, was denn auch in unfern Sizun«gen vom 5. November und 1. Dezember 1852 geschah.

an welch' beiden Tagen die Klasfifizirung der Peu.» fionen pro 1853 definitiv reglirt und dem Finanz-« departement zur Vollziehung überwiesen wurde.

2~) P enfi o n en, welche unter die Bestimmung de,* Art. 101 der eidgenöffischen Militärorganisation fallen.

Der Art. 101 des Gesezes über die eidgenösfifche Miltv

tärorganifation schreibt vor, daß Militärs, welche im eidgenössischen Dienste verwundet oder verstümmelt werden, und die Wittwen und Waisen oder andere hülfsbedürftige Hinterlassene von Gefallenen, je nach ihrem Vermögen, eine angemessene Entschädigung oder Unter.« stüzung erhalten sollen.

Die nähern Bestimmungen find einem Geseze oder befondern Beschlüssen der Bundesversammlung vorbe# halten.

Mittels Schlußnahme vom 23.Dezember vorigen Iahres lud der Nationalrath den Bundesrath ein, einen fachbezüglichen Gefezvorfchlag einzureichen. -Bereits unterm 3. Iänner ernannte derselbe zu diesem Behufe tint Kommiffion, bestehend aus den Herren Oberstkriegskommissär Abys (Vorstand), Oberfeldarzt Dr. Flügel, Dr. Rüttimann von Zürich, Instizbeamter mit Obersten.-3 rang, Divisionsarzt Dr. Brunner v on Bafel und Artilleriefiabsoberstlieutenant Wenger von Laufanne. Der daherig.-.Gefezentwurf gelangte dann an den Bundesrath, kam während der ordentlichen Sizung der Bundesverfammlung zur Behandlung und wurde am 7. August 1852.

jum Gesez erhoben.

373 Zufolge Art. 17 dieses Gesezes liegt die Vorbefathung aller auf das Penfionswesen Bezug habenden

Beschlüsse unter der Leitung des eidgenösfischen Militär*

départements einer von dem Bundesrathe jeweilen auf ·die Amtsdauer von drei Iahren zu ernennenden Kominisfion ob, welche aus dem Oberfeldarzt, einem Divifionsarzt und drei andern Offizieren besteht.

In Vollziehung dieser gesezlichen Bestimmung er.nannte der Bundesrath unterm 15. November, als die vier lezten Mitglieder dieser Kommission : die Herren

eidg. Oberst Siegfried von Zofingen, Artilleriestabs.Oberstlieutenant D e l a r a g e a z in Lausanne, Oberftlieu·ienant B e n z in Zürich und Divisionsarzt Dr. W i e l a n d .öon Schoftland. Die Arbeiten diefer Kommission werden im nächstjährigen Rechenschaftsberichte zur Sprache ïommen.

Einem penfionirten Offiziere von Bern wurde, auf tlntrag des Oberfeldarztes, für eine in Folge feiner Wunde rnothwendige Badekur eine Beisteuer von Fr. 250 be-

willigt.

Herr Oberfeldarzt Dr. Flügel in Bern überfandte î>em schweizerischen Militärdepartement 150 Exemplare seiner Relation über den Gesundheitsdienst bei der eid.genosfischen Armee im Feldzug »on 1847 und 1848, .Deren Ertrag nach dem Wunsche des Gebers der Incalidenkasse zufallen soll.

Im Budget sür 18.52 wurden für Unterhalt der Festungswerke.

.Festungswerke ausgeworfen .

.

.Fr. 6,000 für Neubauten " 6,000

gr. 12,000

374 Diefe wurden vcrtheilt, wie folgt: pr die Werke bei Aarberg .

.

,, " ,, ,, Bellinzona . " .

.Fr. 550 . ,, 800

,, ,,

,,

,, Luziensteig

' ,, ,,

,,

,, St. Moriz und Gondo ,,

. ,, 9,050 1,600

Fr. 12,000 Ueber die Verwendung dieser Summen wird Folgen* des bemerkt:

A. A a r b e r g.

Im Frühjahr wurden die Beschädigungen, welche die Wassergröße im September 1851 verursachte, vollende .hergestellt. Im September 1852 beschädigte der Strom die Schanzen und den Brükenkopf neuerdings, und auch am Werke bei Bargen fand ein Erdrutfch Statt. Wegen der vorgerükten Iahreszeit und weil während derfclbcsi stattfindende .-Bauten gewöhnlich wenig Haltbarkeit er* langen, wurden diese Reparaturen auf den Frühling 1853 verschoben.

B. B e l l i n z o n a .

Die Regengüsse dee Augfimonats 1851 hatten die Lunette« B und C und die Redoute D stark beschädigt.

Im Lßufe des Iahres 1852 wurden fie wieder hergestellt und befinden sich dermalen in gutem Zustande.

c. L u z i e n s t e i g .

Bedeutender waren die Arbeiten auf diesem Gränz-3 punkte. Es wurde nämlich hiefür bestimmt : a.

Unterhalt.

Neue Bedachung der Kaserne .

. Fr. 927. 39> Unterhalt im Allgemeinen, Direktion und

Ueberwachung

,, 666. m

Uebertrag: gr. 1,594. 06

375 Uebertrag: Fr. 1,594. 06 Zur Vollendung oder Verbesserung des Blofhauses E oder M .

.

. ,, 1,455. 94 b. N e u b a u t e n .

Versezung des Blokhauses S .

.

Vollendung des Blofhauses N .

.

Bau einer krenelirten Mauer mit Thor.

für Schließung ,,des Weges von den Werken bei Luziensteig bis auf den gläscherberg Um am Blokhaus E oder M verwendet zu werden

,, 3,478. 26 ,, 1,275. 36

,,

304. 35

,,

942. 03

Fr. 9,050. -- Während des Betriebs dieser Arbeiten ereigneten sich aber Zwifchenfälle, die Abweichungen in diesem Budgetanfaze nöthig machten. Wir lassen fie hier folgen:

Die krenelirte Mauer kam auf Fr. 829. 40 zu stehen.

Diese Mehrausgabe rührt daher, weil um eine gehörige Basis legen zu können, die Wegsprengung großer Felsmassen nöthig ward.

Die neue Bedachung der Kaserne wurde, mit Bewilligung des schweizerischen Militärdepartements, nicht ausgeführt, weil eine Masse vom Falkniß herunter gerutschten Gerölls fich über dieselbe geworfen hatte. Es wurde daher eine neue Kaserne auf einem Punkte erbaut, der von folchen Felsstürzen gesichert und auch hinsichtlich der Vertheidianng günstiger gelegen ist. Neben diesen beiden Vortheilen hat die neue Kaserne noch den dritten Vortheil, daß nämlich in derselben bequem 3 Kcm.pagnien untergebracht werden können, während die ältere nur Raum für e i n e Kompagnie hatte.

3T6 D. St. Moriz und Gondo.

Ueber diese Werke ist von Seite des Direktors, ungeachtet aller Mahnungen, kein Bericht eingelangt.

hun.

Die Pläne über die sämmtlichen der Eidgenossenschaft jugehörenden Festungswerke, fo weit sie nicht in den ..pänden der Direktoren find, liegen im Planarchiö bei der Verwaltung des eidg. Materiellen.

Die Mängel und wünschbaren Verbesserungen auf den verschiedenen Wassenpläzen find in diesem Berichte jeweilen bei den betreffenden Schulen berührt worden.

Es bleibt uns daher hier nur noch übrig, über den Hauptwassenplaz, die A l l m e n d bei T h u n , einige

Auffchlüsse zu ertheilen.

Das fchweizerische Militärdepartement wurde während des Iahres zu wiederholten Malen von der bernerifchen ginanzdirektion um kaufsweise Uebernahme der diefem h. Stande in Thun zugehörenden Militärgebäude angegangen, wofür der Betrag der Grundsteuerfchazung (Fr. 41,475 a. W.) verlangt wurde. Dasselbe lehnte aber jedes Eintreten ab, bis die Frage, ob ein Neubau stattfinden, oder die alte Kaserne angekauft und nur erweitert werden folle, von der kompetenten Behörde entfchieden sein würde. Hierauf verlangte aber die Finanzdirektion von Bern, daß über die Bennzung fraglicher Gebäude bis zur Erledigung der Kasernenbaufrage ein Mietvertrag abgeschlossen werde. Das eidg. Militärdepartcrncnt antoeortetc hierauf: Als es fich s, Z.

darum gehandelt habe, die eidg. Militär schule zu errichten, hätten mehrere Kantone auf die Ehre, dieselbe bei fich aufzunehmen, Anspruch gemacht und unentgeïdliche Einräumung der erforderlichen Lokalitäten zur Unterbringung der Truppen anerboten. Unter dieser Bc-

37T îjingung habe damals der h. Stand Bern den Vorzug erhalten. Dieses Verhältniß habe denn auch seit 33 Iahren bestanden, ohne daß an eine Aenderung gedacht wordeit sei. In wiefern nun die etwas veränderten Militäreinrichtungen den h. Stand Bern berechtigen dürften, dasselbe z« ändern, wolle man jezt nicht entscheiden.

Man erinnere nur an das bisher bestandene Verhältniß und gewärtige, welche Forderungen der h. Stand Bern für die Zukunft zu stellen gedenke. Die bernerische Behörde erwiderte sodann unterm 6. Dezember 1852, ihre .Forderung betrage jährlich Fr. 1659. a. W., als Zins à 4 % des Betrags der Grundsteuerfchazung, nebjl Uebernahme fämmtlicher Reparaturen auf Kosten der Eidgenossenfchaft. Die weitern Verhandlungen über diese Angelegenheit fallen in den Bereich des nächstjährige;..

Rechenfchaftsberichtes.

Bezüglich der bereits erwähnten Kasernenbaufrage beschloß der Bundesrath unterm 9. Iuli, diese Angelegenheit behufs Vervollständigung der Akten, d. h. Beibringung von technischen Gutachten sowol, als einläßlichen Kostenberechnungen, Baubeschreibungen K., sowie überhaupt zu näherer Prüfung der militärischen und architektonischen Rükfichten gemeinsam durch das Post- und Bau - und das Militärdepartemrnt behandeln zu lassen.

Bereits unterm 9. gl. Mts. wandte sich lezteres an ersteres, um die Sache sofort in Angriff nehmen zu können, und erhielt dann unterm 31. Juli die Antwort, es scheine vor Allem nothwendig, ein Programm aufzustellen, mit vollBändiger Angabe der Räumlichkeiten, welche der Zwek der projektirten Kaferne erheifche. Für die Beibringung eines technifchen Gutachtens wurde Hr. eidg. Oberjl Steh lin von Basel vorgeschlagen, der dann hinwieder 2 weitere Sachverständige zur Ausarbeitung der Kosten.»

378 Berechnungen, Baubeschreibungen je. vorzuschlagen haben sollte.

·-piermit war das Militärdepartement vollkommen ein* verstanden und übermittelte bereits unterm 11./13. Sep* iember das gewünschte Programm, mit dem Beisügen, daß das zur Kaserne gehörige Zeughaus wenigstens einen glächcnraum von 50,000 Duadratfuß enthalten follte.

.·pierauf wurden von Hrn. Oberst Stehlin die Herren Ingeniture W o l f f von Zürich und g r a n e l von Vivis als weitere Sachverständige beigezogen, und auf den 18. Okiober eine Expertife auf Ort und Stelle angeordnet, bei welcher das Militärdepartement auch den Hrn. Architekt . F u n k von ÜJlidau beizog. Die weitern Verhandlungen .hierüber fallen ebenfalls in das Iahr 1853.

Der Stand Bern befaß zwei Stallbaraken , die er bei frühern Uebungslagern jeweilen der Eidgenossenschaft um einen billigen Zins überließ. In Folge der neuen eidg. Militärorganifation waren ihm diefelben nicht mehr nothwendig, und er bot fie daher der Eidgenossenschaft pm Kaufe an. Der Bundesrath genehmigte den daherigen vom Militärdepartement entworfenen Vertrag und bezahlte nach demfelben für diese zwei, je 20 Pferde fassenden Baraken eine Summe von Fr. 1460 a. W.

Diefelben wurden herwärts des Polygons an den Pontonsfchopf anlehnend aufgestellt und untermauert. Außer der Schulzeit werden fie zur Unterbringung von Geräthschaftm benuzt. Auch die Gaieralstabsbarake wurde herwärts des Polygons aufgestellt, und zwar so, daß leztere die vierte Seite des durch den Pontonsschopf und toie beiden Stallbaraken gebildeten Viereks formirt und auf ihren beiden Seiten den hinlänglichen Raum für den Durchpaß der Pferde und Fuhrwerke frei läßt.

379 Die Gebäulichkeiten im Polygon, als: ein Feuerwerkergebäude, ein Wachthaus , ein Geräthschafts-und ein Munitionsmagazin, wurden in der ersten ..pälfte des Iahres fertig und konnten während des eidg.

Uebungslagers der Parkverwaltung zum Gebrauche überlassen werden. Die Vorhalle des Feuerwerkgebäudeii wurde statt mit Kieseln mit Asphalt belegt und im Munitionsmagazin die Einrichtung getroffen, daß ein .-..theil desselben für die Schule benuzt und der andere zur Aufbewahrung eidg. Refervemunition verwendet wird.

Auch der Sodbrunnen im Polygon mußte tiefer gelegt werden, um auch im Frühjahr, wenn der Schnee auf den Hochgebirgen noch nicht geschmolzen ist, mit Wasser versehen zu sein.

Die sämmtlichen durch den Schanzbciu seit mehrern Iahren aufgebrochenen Terrainstellen wurden, namentlich mit Rükfirht ans das Uebnngslager, ausgcebnet, dagegen durch die Schulmannschaften auf dem an der rechten Seite der Straße gelegenen Theile der Allmend, gegen* über der bereits bestehenden, eine zweite Lunette aufgeführt. Auch wurde der Weg von der Straße zum Polygon, der bei nasser Witterung in Folge des vielen Betretens und Befahrens oft buchstäblich ungangbar war, mit einem Steinbett und doppelter Bekiesung versehen.

Es dürfte an der Zeit sein, die nämliche Vorkehrung auch bezüglich des Parkplazes zu treffen, indem die Fuhrwerke, die oft Monate lang allen Einflüssen der Witternng ausgesezt bleiben, auf dem lokern Boden oft mehrere Zoll tief einfinken und deßhalb in Schaden kom..tien müssen.

In den Küherhütten wurden die obern Räume mit 25ielen belegt und mit genfiern und Thüren versehen.

380 fo daß fie nun für Aufbewahrung der Heu« und Strohvorräthe benuzt werden können.

SfnspeFHonen Infpektionen über das Materielle und die Munition des Materiellen der K a n tone. wie sie im Art. 81 des Gesezes über i>ie.

.Hon der Kan'° eidgenössische SWilitäwgonisation vorgesehen find, wnrione.

d*n nicht vorgenommen, weil mehrere der wesentlichsten Bnndesgefeze erst kürzlich erlassen oder in Arbeit genommen worden find, und daher alle Kantone theils mit ihren künftigen Leistungen noch nicht vollständig bekannt, theils in totaler Rcvifion ihres Wehrwcsens begriffen waren.

Militarorgani.

Der Art. 134 des Gesezes über die eidgenosfifche sationen der Mtlitärorganisation vom 8. Mai 1850 bestimmt : "Die anone.

Militärverordnungen der Kantone dürfen nichts tnte .halten, wae der eidgenöffifchen Militärorganifation und den den Kantonen obliegenden bundesgemäßen Verpflichtungen entgegen ist, und müssen zu dießfälliger Prüfung dem Bundesrathe vorgelegt werden."

Ans dieser gesezlichen Vorschrift folgt, daß alle Militärverfassungen der Kantone einer mehr oder weniger weit gehenden Revifion unterworfen werden müssen. Es haben dann auch im Laufe dieses Iahres diefe Revifion vorgenommen und ihre neuen Militärgcfeze zur vorgeschriebenen Prüfung eingcfandt : Die hohen Stände Zürich, Bern, Zug, Solothurn, Appenzell Anßer-Rhoden, St. Gallen, ©raubünden, Aargau und Neuenbnrg.

Von diesen konnten, als mit der eidgenössischen Militärorganifation im Einklang stehend, genehmigt werden.: die Militärgefeze der Kantone Zürich, Bern, Solothurn, St. Gallen und Aargau.

38î Nachdem einigen mehr oder weniger wesentlichen Ausstellungen des Bundesrathes Rechnung getragen worden war, erhielt dessen Sanktion auch'die Militärorganifation des Kantons Neuenburg.

Die übrigen wurden, mit den Bemerkungen des.

Bundesrathes begleitet, den refp. Kantonsregierungen zurük gesandt, mit der Einladung, die den eidgenössischen Vorschriften widersprechenden Bestimmungen derselben abzuändern.

Dem schweizerischen Militärdepartement war jufälliij zur Kunde gekommen, daß auch der h. Stand Genf ein revidirtes Gefez über die Militärorganisation erlassen habe. Dem zufolge fragte er unterm 21. Mai die Militärbehörde dieses h. Standes an, wie es sich mit diefer Sache verhalte, und erhielt dann wirklich ein Exemplar dieses Gesezes zugeschikt, das unterm 28. Iuli dem Infpektor des XI. Kreises zur Begutachtung übermittelt wurde. Auch diese Militärorganisation enthielt eine Anzahl Bestimmungen, die der eidgenöffifchen Militärorganisation zuwider waren, und wird daher auch erst im Iahr 1853, nachdem dieselbe redresfirt find, fanktionirt werden können.

Am 31. Dezember 1852 waren alfo mit Eingabe ihrer revidirten Kantonalmilitärorganisationen noch im

Rükstande die h. Stände Lnzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Freiburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft. Schasshausen, Appenzell Inner-Rhoden, Thurgau,

Tesfin, Waadt und Wallis.

Von der hohen Bundesversammlung -wurde am 7. Bnndesgeseje,.

August 1852 erlassen : das Gesez über die Pensionen Sieglemente «.

und Entschädigungen der im eidgenöffischen Militärdienste Ort""-.«'»'««Vcrunglükten oder ihrer Angehörigen.

382

Der Bundesrath erließ, auf Vorschläge des fchweizerifchen Militärdepartements: a. am 20. Februar 1852 den Befchluß, betreffend

den Eintritt der Cadres in die eidgenösfischen Militärschulen ; b. am 24. März 1852 den Beschluß, betreffend den Tarif über die Entschädigungen für das von den Kantonen zum Gebrauch in den eidgenöffischen Militär schulen

zu leihende Kriegsmaterial; c. am 27. August 1852 das Reglement über Befleidnng, Ausrüstung und Bewaffnung des schweiz.

Bundesheeres ;

d. am 26. November 1852 die Instruktion für den eidgenösfischen Kriegskommissär auf dem Waffenplaz £hun.

Das fchweizerifche Militärdepartement hat mit Vollmacht des schweizerischen Bundesrathes aufgestellt :

unterm 21. März eine revidirte Instruktion für den Sanitätsdienst bei den eidgenössischen Instruktionsabä«heilungen ; ein Berichtsformular für die abzuhaltenden Inspeftionen ;

die Ueberfichten der von den Kantonen zu stellenden Kontingente an Personellem und Materiellem, nach Maßgabe des Gesezes über die Beiträge der Kantone und der Eidgenossenschaft an Mannschaft, Pferden und Kriegsmateria! zum schweiz. Bundesheer, vom 27. August 1851.

Zur baldigen Herausgabe sind vorbereitet: a. die Verordnung über die Nnmerirung der verschiedenen taktischen Einheiten des schweiz. Bundesheeres; b. die Verordnung, betreffend die Legirung, die Untersuchung und Erprobung der Geschüzröhren im Allgemeinen, so wie die Maße der Haubizen ;

383

e. die Verordnung über das Verhältnis, nacì) welchem die verschiedenen Schußarten für die zum Bun-.

desheere zu liefernden Gefchüze bereit zu halten und zu verpaken find; d. die Verordnung über Einführung der Raketen.« batterie« ; e. der revidirte vierte Theil des E.rerzimglement.1 für die eidgenössische Artillerie, enthaltend die Batterie.* schule, zu versuchsweiser Einführung ;

f. eine Anleitung für Die grater, bezüglich der Behandlung und des Transports von Verwundeten, mit Abbildungen ; g. die franzofische Ausgabe der Instruktion für die

Bedienung der Gebirgshaubizen.

Die hier angeführten Verordnungen rourderc jene sub a am 4. März 1853 n II

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,, e ,, 1. April ,,

vom Bundesrathe, genehmigt.

Die Revision des allgemeinen ...Dienfireglements ijî noch nicht beendigt.

Der mit einer- Revision und gleichmäßigen Bearbeiiung der Trompeterordonnanz für alle Waffen beauftragte Herr Kapellmeister L ü t h a r d in ...Bern machte bel/ufs der Vergleichung der deutschen und französischen Ordonnanzen eine Reise in die Rheingegenden. Das Ergebniß seiner Arbeiten liegt vor und wird nächstens einer definitiven Prüfung unterworfen werden.

Auch bezüglich der Revifion der Anleitung zu dem |o wichtigen und so lange vernachläßigten Bajonettfechten.

384

sind verschiedene Schritte gethan und von einzelnen Os* fizieren verdankenswerthe Arbeiten uber diesen Gegen* fand eingegeben worden. Die Erledigung desselben .mußte aber noch verschoben werden.

Die Herren Inspektoren des Genie und der Artillerie .und die Obersten der Kavallerie und Scharsfchüzen find eingeladen worden, ihre Ansichten über die Art und Weise der Instruktion der überzähligen Korps (Art. 77 der eidgenösfischen Militärorganisation) zu eröffnen.

...Der Verwalter des Materiellen ist mit der Vorlage eines Reglements über die Reihenfolge der Infpektionrn Über das Materielle und die Munition der Kantone be* ·auftragt (Art. 81 der eidgenösfischen Militärorganisation).

Sto...« tte Ss sei nun noch vergönnt, der Geschäftsführung des schweizerischen Militärdepartements und der Kanzlei und des Umsangs derselben Erwähnung zu thun. Alle einlangenden Korrespondenzen, Protokollauezüge des Bundesrathes u. s. w. werden am ..tage ihres Eintreffens in der Eingangskontrole. notirt und in der Regel auch vermittelst eigenhändiger Verfügung des Vorstehers des Departements erledigt, oder dem betreffenden berichter# flattenden Beamten zugewiesen. Lezteres findet bei allen vorkommenden Geschäften Statt, die auf die Militärtechnik,

das Spezielle einer Waffe, die Iustizpflege, die Ver#

waltung, den Gesundheitsdienst u. f. w. Bezug haben, .und worüber in golge Zwischenverfügung des Departejnentschefs das Gutachten der betreffenden Beamten, nämïich der Infpektoren des Genie und der Artillerie, der Obersten der Kavallerie und der Scharffchüzen, der eils Inspektoren der Infanterie und Scharfschüzen, des Oberauditors, Oberkriegskommissärs, Oberfeldarztes und Ver»alters des Materiellen, eingeholt werden. Sind diese ein.* flelangi, so folgt die Hauptverfügung des Departements,,,

385 .die in der Ausgangskontrole vorgemerkt, bei Fällen »on .îiniger Bedeutung im Protokoll eingetragen, durch das Se-* fretariat sofort erpedirt und imKorrespondenzbuch wörtlich -eingetragen wird. Im Iahr 1852 find an Korrefponlenzen eingelangt 3273 Nummern. Dabei ist nicht inbegriffen die Korrespondenz der Kanzlei, die fich durch·schnittlich auf 300 bis 400 Nummern beläuft, und meist

weniger wichtige Auskunftertheilungen an Offiziere, Lie*

feranten von Waffen, Ausrüstungsgegenftänden u. f. w.

beschlägt. Ferner bezeichnen wir als die hauptfächlichsten eingelangten Gefchäftsgegenstände :

Die von den Oberinftruktoren der betreffenden Waffen -ju entwerfenden Unterrichtspläne für Abhaltung der verschiedenen eidgenössischen Militärschulen, die Berichte der Kommandanten und der Inspektoren derselben, die Spezialbudgets für die außerordentlichen Ausgaben jeder

Militärfchule, die fünftägigen Situationsrapporte aller

Schulen und Wiederholungslurse, die Instruftionspläne für die Uebungen der Infanterie und Scharfschüzen in den Kantonen, die Auszüge aus den Protokollen der Sizungen des Bundesrathes, an der Zahl 230.

Vom schweizerischen Militärdepartement dagegen sind erlassen worden 4050 Schreiben an Behörden, Offiziere und Privaten. Darunter find nicht inbegrissen die Berichte über zu erlassende Geseze und Verordnungen und .Die daherigen Dekretsentwürfe, die Generalbefehle, Unierrichtspläne und Budgets der außerordentlichen Ausgaben für die eidgenöffischen Militärschulen, mit Einschluß jener für das vierzehnte eidgenössische Uebnngslager; die Berichte über Inspektionen der Insanterie und Scharffchüzen an die betreffenden Kantone und die weitläufigen und mit großen Schwierigkeiten verbundenen .Kombinationen über die Verkeilung der Truppen auf ·Bimdtsbia«. Jahrg. v. Bd. II.

29

386

die verschiedenen Waffenpläze und die chronologische Aufeinanderfolge der ...idgenöffischen Militärschulen. Das Protokoll weist an Hauptverfügungen die Zahl von 815 auf. Vorträge an den Bundesrath wurden ausgefet* tigt 306, und Marfchbefehle an Korps und einzeln retV

sende Militärs 355.

Die große Zahl der eingelangten Dispensationsge.* suche der zu Schulen und Wiederholungskursen kcm* niandirten Offiziere, die von verfchiedenen Kantonen gewünschten Abänderungen im ursprünglich angeordneten Mannschaftsbestand der Schulen, die Ablöfungen von Cadresmannfchaft und namentlich der Arbeiter, der Pensions- und Unterfiüzungsgesuche, die AuskunftertheiJungen über Erlaßung von Gesezen, Ordonnanzen, Verordnungen -- vor Allem des Kriegsrcglements -- die weit?

läufigen Aufschlüsse über die Anwendung und Vollziehung von Militärgesezen, die Verhandlungen mit Kantons« regierungen über den Umsang ihrer Bundespflichten, be* züglich auf den Unterricht der Infanterie und Scharf.« fchüzen und ähnliche oft sehr viel Zeit in Anspruch nehmende Korrespondenzen, können hier nur andeutungsweise berührt werden.

Einer besondern Erwähnung verdienen hier die vore den sämmtlichen Osfizieren der verschiedenen Abtheilungen des eidgenosfischen Stabes einverlangten Ausweise über ihre geleisteten Militärdienste, sei es im In* oder Aus* land, im eidgenössischen oder kantonalen Dienste, bei Bewaffnungen oder bei Unterrichtskursen. Diese Maß* regel hatte den Zwek, eine Kontrole anfertigen zu kon* uen, durch welche eine übersichtliche Darstellung ber: .Leistungen eines jeden Offiziers und die Möglichkeit einer annähernden Beurtheilung ihrer Verwendbarkeit gewonneu wird. Diese Kontrole ist mit wenigen Ausnahmen

38.7 »ollständig und wird nun stetsfort gehörig nachgetragen werden.

Der Vorsteher des Departements präfidirte die Kominiffion sür Erörterung der Frage der größern ïrup.».?.«iufammenzüge, wohnte wiederholt den Arbeiten und Vc,rsuchen der Artilleriekommisfion bei, besuchte den .Lehrkurs der Infanterieinfiruktoren in Thun und das vierzehnte eidgenösfifche Uebungslager, und inspizirte die Räumlichfeiten aus dem Wassenplaz Colombier.

Das Kanzleipersonal bestand aus einem ersten Sekre- Kanzlei-p«..« iär, drei Gehilfen und einem Kopisten. Der Abwart, fcnflt> der in den (freilich seltenen) freien Augenbliken mit Ko« -piaturen aushilft, besorg! nebst der Bedienung- der Kanzlei auch noch die Büreanx-des Oberkriegskommissärs und des Verwalters des Materiellen. Dem leztern wurde fiatt eines gewöhnlichen Kopisten ein Gehilfe beigegeben, um die sich stets mehrenden technischen Gutachten, Zeich.nungen, Berechnungen u. f. w . , fowol für die Kantone als die Eidgcnossenfchaft ausarbeiten zu helfen.

Am Schlüsse diefer Abtheilung feines Geschäftsberichts Schlnf.

ïann der Bundesrath nicht umhin, auf die Schwierigkeiten aufmerksam zumachen, mit denen die Militärverwaltung in

Hinficht desEinhaltens der budgetirten Kredite zu kämpfen

hat. Wir find nämlich in einer Uebergangsperiode aus der alten in die neue Militärorganifation begriffen, in golge welcher es nothwendig wird, den nicht unbedeutenden Zuwachs der Armee zu organifiren und zu unterrichten.

Durch die Bestimmung, daß den Kantonen vier Iahre .

gestattet seien, die neuen Korps zu errichten, wurde der eidgenösjtschen Militärverwaltung die Einwirkung auf das Wieviel der jährlich zu instruirenden neuen Truppen entzogen und den Kantonen anheim gegeben, in der Weise, daß fie die neuen Korps eben so gut im ersten als im

388 lezten, oder den daznrifchen liegenden Iahren instruiren lassen können. Da nun der jährliche Voranschlag aus die ordentlichen Ausgaben berechnet ist, so tritt in Folge jenes Momentes der Uebelstand ein, daß Kantone in einem gegebenen Verwaltungsjahr bedeutend mehr Truppen instruiren lassen, als worauf das Budget berechnet ist. Daraus läßt sich erklären, daß die Rekrutenfchulett nicht unbedeutend mehr als die budgetirten Summen kosteten. Es wird dieser Uebelstand auch noch in künftigen Iahren, bis fämmtliche neue Korps errichtet sein werden, mehr oder weniger Statt finden.

Eine weitere Schwierigkeit in der Komptabilität, die in andern eidgenössischen Verwaltungszweigen nicht vorkommt, liegt in der Organisation des Verwaltungswesens. Beinahe alle Kommissariatsbeamten, die aus den verschiedenen Pläzen verwendet werden, wechseln alljähr-: lich, weil dadurch gleichzeitig auch die Instruktion derselben besorgt wird. Daraus folgt aber der große Uebelstand, daß keine Geschäftsfolge sich bildet und alle Befehle und Instruktionen immer aufs Neue ertheilt werden müssen, und diefelben dann auch verschieden aufgesaßt und bethätigt werden, was zu sehr vielen Korrespondenzen und Rügen aller Art Veranlassung gibt, ohne den Zwek einer formell ganz geordneten Komptabilität vollständig erreichen zu können. Dieser Uebelstand wird aller Anstrengung ungeachtet niemals ganz verfchnrinden.

Auch den Kommandanten der eidgenöffischen Militärschulen gegenüber ist es nothwendig geworden, bezüglich auf die außerordentlichen Ausgaben strenge Maßnahmen zu ergreifen. Nicht nur ließen fich einige beigehen, Anschaffungen ohne Autorisation ihrer Obern zu machen, sondern auch, entgegen dem ihnen ertheilten Generalbefehl, nicht für den gehörigen Erfaz verloren gegangener oder

38&

muthwillig beschädigter Gegenstände Seitens der Urheber zu forgen. Dieses bewog das Militärdepartement, einen Kommandanten anzuhalten, eine nicht unbedeutende Summe aus feiner Privatkasse zu erfezen und für alle Zukunft solgende Anordnungen zu treffen:

,,Der Kommandant hat dem Oberinstruktor der Waffe einen Voranschlag über alle etwa erforderlichen außerordentlichen Auslagen einzufenden, welch' lezterer denselben mit feinem Gutachten begleitet und fofort dem eitgenösfischen Militärdepartement zur Feststellung vorlegt.

,,Alle Anschaffungen von bleibendem Werthe dürfen erst dann erfolgen, wenn die sachbezüglichen Rechnungen oder Bestellzettel durch den Verwalter des eidgenösfischen Kriegsmaterials gutgeheißen worden find.

"Der Kommandant foll dafür forgen, daß die vorräthigen, am Schlüsse der Schule nicht verbrauchten Materialien, wie z. B. Pulver, Munition, Scheiben, Holz,

Schwellen u. f. w., ins eidgenöffifche Magazin abgeliefert werden und daß dem Verwalter des Materiellen ein Rapport eingesendet werde.

,,Verloren gegangene Effekten müssen ersezt werden.

"Der Kommandant haftet perfönlich für den Ersaz derselben, wenn er die §§. 21 und 39 des Generalbefehls für die Rekrutenfchulen und die §§. 19 und 35 des Generalbefehls für Wiederholungskurse nicht gehörig und zu rechter Zeit, d. h. während der Dauer der Militär-

schulen vollzieht."

Im ständigen Personal des Kommissariats fielen im obertriegs..

Laufe dieses Iahres keine Veränderungen vor. Während ïommijsaria.!..

der Schulperiode mußte zwar ein Kommissariatsbeamter zur Aushilfe bei der Administration in SThun verwendet und hier durch proviforifche Büralisten ersezt werden.

...Die weitere Entwiklung der Militärorganisation brachte

390

auch dem Oherfriegsfommissariat eine beträchtliche Zunahnfe voir Geschäften und Spezialaufträgen seines

Bereichs.

1

Zu den Schulen itnd Wiederholangskursen dieses Iahrcs kam noch das XIV. eidg. Uebungslager bei Thun.

Aile ditfe ttnterrichtsabtheilungen, welchen für ihre Verwaltungen die eigene.? Kommissariatsbeamtungen zuge* theilt wurden, erforderten die unausgesezte Fürsorge und Leitung der Zentralstelle, die auch alles, was auf Kasernirung (Lagerung), Verpflegung, Besoldung und Accessorien Bezug hatte, rechtzeitig und zum Voraus ano'rdnen mußte.

Die' Korrespondenz mit dem schweizerischen Militär* departement, mit den eidg. Militärchefs und Beamten, mit den Kantonskricgskommissariaten und den Kommissäriatsbeamten auf den verfchiedenen Wasfenpläzen je.

erreichte im Iahr 1852 laut Registratur die Zahl von 3760 eingegangenen und 2971 ausgegangenen Misfiven, im Gänzen 6731 Stufe.

Die Zentralkomptabilität ist in 805 Hauptbelegen türd 45 Spezialrechnungen der einzelnen Schulen und Wiederholungsknrse enthalten.

Zu diesen kommt dann noch die vom betreffenden ....Divifionsfommissär geführte und abgeschlossene Lagerrechnung, welche beim Oberfriegskommissariat ebenfalls geprüft und in die allgemeine Verantwortung aufgenommen wurde.

Bei den Schulen und Wiederholungskurscn waren mit der Verwaltung und dem Rechnungswesen beauftragt : Jn Thun und Colombier zwei Kommissariatöbeamte I. Klasse, wovon der eine jedoch nur mit Majorsbefoldung ;

391 auf verschiedenen Waffenpläzen : 6 solche III. Klasse; Q ff LIVT . ,, ,, ti f *J il

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Auf den Waffenpläzen von Zürich, Bière, greibnrg, Solothurn und Bellenz hatten die Kantonskriegskomînissariate diese Verrichtungen übernommen.

In Luzern, Schaffhausen und Winterthur wurde durch Verhältnisse geboten, kantonale Offiziere (Quartierineister) dazu zu verwenden, welche fich auf die Kandidatenlisten zum eidgenöffischen Kriegskommissariate bringen ließen und auf diese Weise selbst einen Probekurs bestunden. Allerwärts wurde der Dienst zur Zufriedenheit der Kommandanten und des Oberkriegskommissariats besorgt, was auch von der Revision in Bezug auf die Rechnungsstellungen anerkannt wurde.

Zur fummarifchen Darstellung der Komptabilitätsergebnisse des Militärdepartements, beziehungsweise Vergleichung des Voranfchlags für 1852 und der wirklichen innahmen und Ausgaben übergehend, lassen wir diefelben in der Ordnung des Budgets folgen : Einnahmen: Ziffer 15. 2.

Voranschlag :

a. Reglcmente und Ordonnanzen . gr. 2,000. -- b. Blätter des schweizerischen Atlasses " 4,200. -- ·c. Verschiedenes, Erlös aus Makulatur

,,

150. --

Fr. 6,350. -- Wirkliche Einnahmen: a. Réglemente und Ordonnanjen .

. gr. 7,117.03

î>. Blätter des Atlasses ,, 2,070.60 c. Verschiedenes .

. "

---- ,,

9,187.63

Mehreinnahme : gr. 2,837. 63

392 Bei Litt, a beruht die Mehreinnahme von gr. 5117.

3 Rp. auf einem beträchtlich größern Verkaufe als vor* gesehen worden, und dann find Fr. 1135. 94 für gegen Bezahlung abgegebene Dienstformularien in der nämlichen Summe begriffen. Ad Litt. b. Da in diesem Jahr keine neuen Blätter herauskamen, so war der Verkauf nur auf die bereits früher vorräthig gewesenen beschränkt, nach welchen die größte Nachfrage bereits befriedigt war. Dann mögen allerdings die verschiedenen Ausgaben neuer Schweizerkarten , namentlich jene von G r o ß , welche mit vielem Erfolg durch Geschäftsreisende angebracht werden, auch etwas zum geringern Abfaz bei. getragen haben.'

Indessen wird dieser immerhin in gewissen Schranken bleiben, so lange man nicht, im allgemeinen Interesse, den Dusour'schen Atlaß durch eine zeitgemäße Preisreduktion den Liebhabern der vaterländischen Topographie, und den Schulen zugänglicher macht.

Als außerordentliche Einnahmen erscheinenFr.106,148.-

59 Rp.

Unter diesen find als selbstständig : 472. 02 von Wallis für eine in der Sonder.s bnndsrechnnng gebliebene Differenz.

,, 3,709. 58 für von den eidg. Vorräthen in Basel,,.

Fr.

" 7,727. 26 ,, ,, ,,

,,

,,

,, Zürici>

an die Schulen abgegebenen und ver# kauften Hafer.

Fr. 1l ,908. 86.

Hingegen' nur als Rüfvergütungen

von Partien,,

welche unter den Ausgaben vorkommen und auch dort in keinem Voranschlag enthalten waren : gr. 56,004. 10 für an die Schulen, Wiederholungsö kurse und Lager in Thun aus dem dafigcn Magazin abgegebenen Fouraße<>

gr. 56,004. 10 Uebertrag.

393 ·gr. 56,004. 10 Uebertrag.

Die Aus g ab en für die H eu-, Hafer·*"' und Strohankäufe nebst Magazinskosten betragen Fr. 53,169. 71, und es ergeben

sich also gr. 2834. 39 als Vortheil auf

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,,

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,,

dieser Administration.

9,110. 12 für Rükvergütung an den Pferdekapitalkonto wegen umgestandener Pferde und Abfchazungen auf Pferden, welche den Schulen je. berechnet wurden.

24,387. -- für Mietherträgnisse der Bundespferde in den verfchiedenen Schulen dieses Iahres.

Der Unterhaltskonto (siehe Ausgaben) beträgt gr. 18,822. 28, und somit erscheinen Fr. 5,564. 72 als Gewinn auf dieser Abtheilung, wozu noch kommen 2,089. 94 als Erlös aus dem verkauften Dünger.

1,361. -- für Miethen von Kriegsmaterial, welches den Schulen überlassen wurde, Vergütungen von den betreffenden Kantonen gegenüber der Rubrik 4 a , Unterhalt des Kriegsmaterials.

726. 86 für abgegebene Raketen an die Fort* bildungsfchule, deren Rükvergütung dem außerordentlichen Raketenkredit

d. d. 9. Februar 1852 in Abzug zu

,,

kommen hätte.

560. 71 füc verfchiedene kleinere Posten ähnlicher Rükvergütnngen zu Gunsten einzelner Rubriken.

gr. 94,239.73.

Diefe außerordentlichen Einnahmen übersteigen alfo die unter den Ausgaben vorkommenden außerordentlichen Beträge von Fr. 12,543. 62, und dürften hiemit zu keinen andern Bemerkungen Anlaß geben.

Ausgaben.

«g Mehr.

1) Gehalte und Taggelder : Voranschlag Fr. 25,650. Die Ausgaben betragen ,, 28,351. 93 Dagegen wurde am 17. August 1852 ein außerordentlicher Kredit bewilligt von gr. 2,900. --

2) Unterricht:

a. ...Bildungsschule für Instruktoren der Speziaiwassen : Voranschlag.

Fr.

b. Inftruktionspersonal o. Fortbildungsschule

, .

d. Truppenzusammenzüge .

e. Rekrutenunterricht :

1) Genie .

.

.

2) Artillerie und ParfJrain

.

.

1,200.

Ausgaben.

Fr.

Rp.

336.60

.

. 89,300.

. 77,500.

9 l,040. 35 84,848. 94

. 2o0,00o. 224,261. 02

.

. 17,700.

17,562.72

. 173,000.

192,446. 35

Fr. Rp.

2,701.93

aSe-siçer.

Fr. Rp.

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3) Kavallerie

. 68,000...

73,444. 31

1) Genie . . . . . . 10,600.

2) Artillerie . . . . 137,ooo.

3) Kavallerie . . . . 83,500.

9,500.05 9o,427. 63 70,535. 45

g. Bundesreserve . . . . 20,000.

h. Infanterieinstruktorenschule .

. 19,000.

i. Inspektionen der. Infanterie und

- -- 21,232. --

4) Scharffchüzen

.

.

.

.

.

. 47,ooo.

f. Wiederholungskurse :

Scharffchüzen

.

60,225.77

12,000.

8,915. ^

Infpektoren . . . . . 7,500.

7,686. --

t. Pferderationsentfchädigungen an die L Unterstüzungen an Offiziere im Aus-

lande

4,400. 2,045. o?

967,700. 954,507. 26

§ier ist folgendes zu bemerken ; Wenn auch in der Totalfumme des Unterrichts weniger ausgegeben Uebertrag:

13,192.74 co

2,TQ1. 93 13,19?, 74 %

.

Uebertrag : erscheint, als der Voranschlag bewilligt hatte, so find die Verhältnisse der einzelnen Abtheilungen näher zu beleuchten- ' Ad b. Instruktionspersonal. Wäre mehr Fr. 1740. 35. Hievon find Fr. 16OO für Kleidung der Unterinfiruktoren mit außerordentlichem Kredit vom 16. August gedekt, und gr. 105 kommen unter den außer-» ordentlichen Einnahmen vor.

Ad c. Fortbildungsschule. Die Ueberschreitung betrüge S5r. 7348.

94 Rp. In den dem Voranschlag zu Grunde gelegenen Berechnungen war der Miethzins der Bundespferde nicht aufgenommen, weil man damals von der Anficht ausgieng, daß dessen Betrag der Schule selbst zu gut kommen würde. Da nun der Ertrag der Bundespferde als eigener Posten unter den Einnahmen zu erscheinen hat, so folgte daraus obige Mehrausgabe, wovon -Jr. 6000 schon durch den außerordentlichen Kredit vom 7. Februar 1853 gedekt wurden.

(Die Fortbildungsschule hat an die Miethe der Bundespferde gr. 7560 beigetragen, also ungefähr die gleiche Summe.)

Mehr.

SBenige«..

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Fr. Rp.

Fr. stp. o..

2,701. 93 13,192. 74

Ad e. Rekrutenschulen :

1) Genie. Weniger ausgegeben Fr. 137. 28.

2) Artillerie. Mehrausgabe Fr. 19,446. 35.

Die Mehrkosten sind begründet für : Fr. 8,750. -- welche auf gleiche Weife, wie oben, als präsumirter Csrtrag der Bundespferde für die betreffenden Schulen berechnet und auf dem

Budgetprojekt in Abzug gebracht waren.

,, 10,696. 35 durch eine um 317 Mann stärkere Anzahl Cadres und Rekruten als voriges Iahr und ' 2 neue Waffenpläze, St. Gallen nnd Bellenz, woselbst die Schulen mit beträchtlichen (.atraauslagen verbunden waren.

gr.

19,446.

35.

3) Kavallerie. Mehrausgabe gr. 5444. 31. Diese ist hauptsächlich in den sehr beträchtlichen Kosten der Dienstpferde, UebeWag :

--

O3

2,701. 93 13,192. 74 ^

$Dìe.)r.

gr.

.îBènigcr.

Rp.

2,701. 93

nämlich in drnn -..Behandlung, Abschazungen und ....totalverliìsten gelegen, welche allein Fr. 8759. 32 betragen und im Bericht des Oberpferdarztes nachgewiesen werden.

4) Scharfschüzen. Mehrausgabe Fr. 13,225. 77. Hier beruht dieser Unterschied zunächst aus der bereits im Voranschlag für 1853 angezeigten Omisfion der Kosten für Administration, Kasernement und Gesundheitspflege, welche Fr. 6,500. -- betragen mögen, dann auf dem Umstand, daß.

im Budget nur 750 Rekruten angenommen wurden, hingegen 270mehr die Schulebesuchthaben, was an Sold und Verpflegung à gr. 1. 57 ,, 4,925. -- ausmacht; eben daher kommt dann die Vermehrung von ,, 1,800. 77 für Munition und Instruktionsbedürfnisse.

gr. 13,225.77.

ffr.

9ty.

13,192. 74

Ad d. ...frttppenzusûmmettzuge nach Art. 75 der Militarorgarn'satfon.

Mehrausgabe gr. 24,261. 02. Diese Ueberschreitung ist in der Rechnung und dem derselben beigefügten Berichte des Divisions-Kriegskommissärs nachgewiefen. Ein weiterer Ausweis wird im Generalbericht des Lagerkommandanten erfolgen, der aus angeführten Gründen nuch nicht ein-

gelangt ist. *)

Ad f. Wiederholungskurse: 1) Genie. Weniger ausgegeben gr. 1099. 95. Ersparnisse auf der Verpflegung und in den allgemeinen Ausgaben.

2) Artillerie. Weniger ausgegeben Fr. 46,572. 37. Die Ursachen dieses so bedeutenden Unterschieds liegen zunächst in .tien Grundberechnungen von 1850, welche für 1851 und 1852 benuzt und fchon 1851 nicht erreicht wurden. Die daherige

Differenz zeigtesichvoriges Iahr mit

·) Zu Detung dieser Mehrausgabe wurde übrigens mit Beschluß vom 7. Februar 1853 ein Nachkredit bewilligt von Fr. 25,000.

Uebertrag:

2,701. 93 13,192.74 |

Sieht.

Uebertrag : 13,967. 15 oder alte Fr. 9637.34. Dazu kommen noch eirea 25,OO0. -- die für 2 Wiederholungskurse angenommen werden können, welche weniger als voriges Iahr stattgefunden haben, und die übrigen 7,605. 22 mögen von Unterschieden in den allgemeinen Unkosten und Ersparnissen auf der Verpflegung herrühren.

Fr. 46,572.37.

3) Kavallerie. Weniger ausgegeben Fr. 12,964.55. Auch hier ist das Gleiche zu bemerken, wie oben. Für 1851 betrug die Differenz alte gr. 8385. 05 -- neue Fr. 12,166. 66. Uebrigens erreichten auch die Pferdeabschazungen gegen voriges Jahr eine Vermehrung von eirca Fr. 2500, welche hinwieder durch Ersparnisse in andern Rubriken ausgeglichen werden.

Ad g. Bundesreserve. .Diese Wiederholungsfurse fanden nicht Statt.

SBeuigex.

g

Fr. Rp.

Fr. 91p. <=> 2,701.93 13,192. 74

Ad h. Infanterieinstruftorenschule. Wehrausgabe 8fr. 2232. Diese lleberschreitung des Kredits gründet sich auf die sehr beträchtlichen Reifeentschädigung...«, welche in dm urs.prungïichen Voranfchlägen nicht enthalte« waren und laut bundesräthlicher -.Berordnung vom 30. September 1850 in gr. 7 per Offizier itnd §r. 2. 90 per Unteroffizier für jeden etappenmäßigen Reifetag festgesezt find. Der gleiche Ausfall aus gleichem
& Ad i. Inspektionen der Infanterie und ©charffchüzen. Weniger « ausgegeben gr. 3085, »oriiBey nichts zu berneìflen ist.

Ad k. .Pserderationsentschadigung an die Jaspektoren der Artillerie, Kavallerie, Scharfschözen und 11 Inspektoren feer Infanterie. Mehrausgäbe %i. Î86.

gr. 7500 geben nur 5000 Rationen, f s a w

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hingegen 14 x 366 =5124

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à gr. 1. so,

eo worin der Unterschied besteht.

0 Ad I. Utit.'rstüzung von Offizieren, die fich im Auslande auszubilden gebenfen, und Sendungen zu .îïuppenzusamsnenzugen im Auslande «nd Reeognoscirungern Uebertrag:

2,701.93 13,192.74

§

«Wehr.

Uebertrag : Weniger ausgegeben Fr. 2354. 93, über welchen Betrag nicht verfügt wurde.

3) Trigonometrische Arbeiten : Voranschlag . . gr. 43,050. -- Ausgaben . . . ,, 43,077. 65

aSenlge».

27. 65

Dagegen erscheinen unter den außerordentlichen Einnahmen ftr. 50 f sür diese Rubrik.

'

4) Kriegsgeräthschasten, Mobilie« und Magazine :

a. Gewöhnlicher Unterhalt des Kriegsmaterials und Umgießen von sechs unbrauchbaren Zwölf- und Sechspfünderkanonen: Voranschlag.

Fr.

b. Eidgenössische Magazine, Besoldung der Vetwalter 3C.

. . . .

Ausgaben.

Fr.

Rp.

8,850.

6,157. 79

7,600.

8,469. 99

^

gr. Rp.

sr. Rp. t» 2,701. 93 13,192. 74

' 4 ·· -'

.^

c. ..Anschaffung von Kriegsmaterial . 92,300.

d. Ambulancenergänzung und Spital* effekten .

.

.

.

. 8,600.

e. Kriegsraketen . . . . 4,400.

f. Ankauf von Plänen je. .

.

.

440.

g.

,, ,, Modellen für Genie und Kavallerie 1,000.

85,857. 64 2,798. 06 23,181. 20 445. 04 -

-

123,190. 126,909.72

3,719. 72

Begründung der hier vorkommenden Differenzen : Auf 4 a erfcheinen weniger ausgegeben gr. 2692. 21, was von unterlassenen Anschaffungen herrührt.

Auf 4 b ist eine Mehrausgabe von Fr. 869. 99 wegen stärkeren Magazinausgaben.

Auf 4 c find weniger ausgegeben Fr. 6,442. 36; \ ti>enfcüe wegen unter..

A u f 4 d ,,

,,

"

,, 5,801. 94; / .«ffenen Slnschasfnnßen.

Auf 4 e ,,

mehr

,,

,,18,781.20, weil über den geUebfrirag:

6,449. 30 13,192,74

|.

Zur Seite 403. Sign- 26.

t ft t bet Munition sm 5>ie Raïetenbatterien und ihrer Vertheilmig auf die .tentone.

«JÎ e s e r » e.

A a <§ 5 n g.

Zwolfp fändet-

.Kantone«

8««*,. afettn Brand» mit Fall« ohne Fall, rateten. · raketen. raketen. raketen.

raketen.

schirm. schirm.

)

Schuß»

Schuß- Wurf- Kartätfch»

Zürich . .> .

Bern . . .

Aargatt ©.iJlf

<- .

.

,,

.

Sechspfünder-

Zwölfyfünder-

Sechspfünder..

©chnß-

Sencht) aîeten Wurf- KartätschWurf- Kartätfch- Schuß» Wurf» Kartäifch» S8«anbmit Faß* ohne Fall= raketen. xaketen. raketen.

xaketen, «.feto. schixm. schirm.

raketen. raketen. xaketen. xaketen.

10 10

10

95

50

31

31 31

10

95

188

31

31

10

10

95

188

31

31

10

10

95

50 50 50

10 10 10 10

752

124

124

40

40

380

200

40

188

31

188

20

375 375 375 375

80

1,500

750 376 750 376 750 376 750 376

62

62

20

20

190

100

20

62

62

20

20

190

100

20

62

62

20

20

190

100

20

62

62

20

20

190

100

3,000 1,504

248

248

80

80

760 400

/

Mehr.

Uebertrag: wohnlichen Bedarf (gr. 44O0) die Versuâ).. und der Ankauf der neuen augulHnischen Rufetra »on Luïaszy eine weitete Summe in Anfpruch nahm, irBOfür unterm 17. Awgwst ein anferordentltc|jr Kredit von gr. 18,000

Auf 4 r Mehrausgök gf. 5. 04.

Ans 4 g. Hierüber wurde gar nicht verfügt ; Modelle für Equipiïuwg b« Kavallerie forowra unter ben Ansdjafungen bei 6 a vor.

5) gestTOgsüitöfife :

Voranschlag.

Fr.

. . . . . 12,000.

a rab b. .

c. Zinsvergütung für dieXhunerallmenb 2,500.

d. Polygon, bauliche Einrichtttngen . -- 14,500.

Ausgaben.

Fr. Rp.

11,971.08 2,500. -- 12,876.22 27,347.30 12,847.30

Ad 5 d. .Jttï feie Bauten int Polygon «nd auf der Allmend bei X|un ».«.rde es» 17. Auguji 1852 ein awferortratlicher Kredit des nämlichen ..BctTages deÌteUTt.

SBeniaer.

g

sr. 3tp. sr. Rp. *.> 6,449. 30 13,192.74

6) Sendungen und Kommifsionen : a. Sendungen und Kommifsionen b. Verfuche mit Feuerwaffen .

Voranschlag.

Sx.

. 4,040.

. 1,000.

5,040.

Ausgaben.

Sx. SÄp.

29,401. 24 705. 22

30,106. 46 25,o66. 46

Ad 6 a. In dieser Rubrik wurden ausgegeben : gr. 1,532. -- für verschiedene gewöhnliche Sendungen und Kommisfionen.

" 3,032. 80 für die Artillerie-Organifationskommisfion.

,, 898. 98 " ,, Kommission wegen Pulver und Geschu> röhren.

,, 578. 90 " " ,, ,, der Iägerbuchfe.

,,

411.

80 ,,

,,

,, 22,946. 76 " "

,,

,,

,,

,,

dem Pensionsgefez.

dem Kleidungsregle-

ment, nebst Anpassungen aller Modelle.

Fr. 29,401. 24. Nach Abzug von "

4,040. _ des Voranfchlages verbleiben

Fr. 25,361. 24, fur welche die beiden Räthe am 17. August 1852 außerordentliche Kredite bewilligten: Uebertrag:

44,363.06 13,192.74

|

Uebertrag: 8r. 6,000 für die Bekleidnngskommisfion und Kosten der Modelle.

Den 10. Ian'uar 1853 : ,, 8,000 für die nämliche.

,,

8,800

,,

,,

,,

a«. & Sr. 0ìj>.

Htt. un». S 44,363. 06 13,192. 74

.

,, 1,850 ,, andere Kommisfionen des Iahres 1852..

Von allen im neuen Reglement angeführten Kleidungs - und Ausrüstungsgegenitänden wurden die von der betreffenden Kommisfion beschlossenen Originalmodelle, so weit es Kleidungsjìuke find, beim Oberkriegskommissariat, und hingegen die zur Ausrüstung und Equipirung gehörenden Artikel beim Verwalter des Materiellen deponirt, nachdem an jeden Kanton eine vollständige, durch ein Kommisfionsmitglied genau îontrolirte Serie derselben durch das Militärdepartement Übermacht um) mit dessen Siegel oder Stämvel sämmtliche Gegenstände (gegen jede Abweichung kennbar) "versehen wurden.

7) Drukkofien : Voranschlag gr. 4,000. --

Ausgab«! ,, ia,829.62 --

6,829. 62

..Èie gewöhnlichen Anschaffungen für den laufenden Bedarf betrugen gr. 3867. 52. Hingegen erforderte die neue Ausgabe von 7000 deutschen und 3500 franzofifchen Kleidungsreglementen an DrutV und Buchbinderkosten Fr. 6962. 10, welche mit dem unterm 10. Januar l. J. bewilligte« Ertrakredit bezahlt wurden.

8) Gerichtskosten : Voranschlag gr. 1,O0O. -- Ausgaben ,, 146. 23 · Diese Ausgaben betreffen Gesangenfchaftskosten eines bei der Gränzbewachung i. J. 1849 Verurtheilten.

9) Allgemeine Verwaltungskosten : Büreaubedürfnisse :

053. 77

Voranschlag gr. 650. --

Ausgaben

,, 913.51

263. 51

Unterm 17. August wurde zwar ein Nachkredit von gr. 500 bewilligt, jedoch nicht weiter benuzt, weil diefe Rubrik zufolge ergangener Beschlüsse aufgehoben wurde.

10) Ermunterungsprämien, resp. Ehrenausgabrn in Thun :

uebrnrag: 51,456.19 14,046.51 §

Mehr.

gr. Rp.

Uebertrag: Voranschlag Fr. 360. -- Ausgaben ,, 129. 55 11) Unvorhergesehenes : Ausgaben auf besondere Verfügungen : an den Kanton Wallis für Perknffionirung Fr. 4,365. 21 ,, die Witwe Wenger Unterstüzung Fr. 24. 57 ,, Hauptmann Braun Unterstüzung . ,, 250. -- ,, die Hinterlassenen des in Thun verunglükten Wachtmeisters Fritschi . ,, 1,000. --

,, 1,274. 57

gr. 5,639.78

für Versuche mit Spizgeschoßen . . . . . , , Außerordentliche Ausgaben, welche in den außerordentlichen Cciraahrnen als Rükvergu'tungen vorkommen,

396. 15

Sßeniger.

g

Fr. Rp. »

51,456. 19 14,046. 51

230. 45

3fr. 81,696. 11, nämlich:

a. Ankauf von Bundespferden . . . " 9,704. 12 b. Unterhalt der Bundespferde außer der Dienstzeit ,,18,822.28 c. gouragemagazin in Thun .

.

.

. ,, 53,169. 71

Nach Abzug des ,,Weniger" von

stelltfichdas ,,Mehr" auf

.

.

.

.

.

.

.

87,732. 04 139, i 88. 23 14,276.96 14,276.96

. 124,911. 27

in Uebereinstimmung mit der (Staatsrechnung.

Ueber die oben unter Ziffer 11 angeführten außerordentlichen Ausgaben sind folgende Erläuterungen zu beruksichtigen : · .

Ad a. Diefe Ausgabe wurde für Wiederanschaffung mehrerer Pferde, statt der im Dezember 1851 rednzirten und verkauften Anzahl nothwendig; dafür erfcheinen aber unter den außerordentlichen Einnahmen gr. 9110. 12 für Vergütungen wegen umgestandener, oder vom Verkauf der im Dezember 1852 reduzirten und veräußerten Pferde und rnegen Abfchazungen refp. Minderwerth. Daherige Differenz Fr. 594, welche in dem Kapitalwerth der Bundespferde auf 31. Dezember 1852 enthalten find.

Ad b. Die Kosten für den Unterhalt der Bundespferde außer der wirklichen Dienstzeit vertheilen sich laut belegten Rechnungen in : §

gr.

11,017.' 32 gütterungskosten ;

^

3,503. 78 Abwärtersold ; 1,360. 33 Beschlagkofien ; 533. 93 Veterinärkosten ; 878. 34 Transportkosten ; 700. 58 Verschiedenes laut Detail. Dazu noch 781. -- für 2 während der gleichen Zeit umgefiandene Pferde.

°

18,822.

28.

...Die Pferde waren 154 ...tage a u ß e r Dienst und mußten also während dieser Zeit durch die Regie erhalten werden, was eine Totalzahl von 7318 .......agen ausmacht ; die daherigen Kosten bringen also gr. 2. 461/2 R», aus einen Tag per l Pferd.

Gegenüber obiger Ausgabe erscheinen in den a u ß e r o r d e n t l i c h e n E i n n a h m e n gr. 24,387 sür Miethegelder (per 12,120 Tage à Fr. 2) der »erfchiedenen Schulen und Wiederholungskurse, wo diese Pferde verwendet werden konnten, und geben ein Benefiz auf diesem Verwaltungszweig von gr. 5564. 72, wie bereits bei den außerordentlichen Einnahmen bemerkt worden. Auch im Iahr 1853 wird das Erträgniß nicht viel hoher zu bringen sein, da die Schulen den 20. März beginnen und schon den 21. Oktober endigen, also selbst wenn keine Tage dazwischen ausfallen würden, im Ganzen 151 Tage o h n e Miethe für die Rechnung der Regie verbleiben.

Ad c. gür das gouragemagazin in Xhun wurden aus den Krediten sür die Artillerieschulen

v o r s c h u ß w e i s e enthoben und zu Anschaffungen von |>aser-, Heu- und .Strohvorrathen und für bezugliche Unkosten verwendet Fr. 53,169. 71.

Die gourageabgaben wurden den Schulen und Wiederholungskursen berechnet und deren Betrag an die Bundeskasse zurükvergütet mit gr. 52,341. 50 Eben-so wurden die anf das Iahr 1853 übertragenen Vorräthe angeschlagen und durch Rükvergütung an die Bundeskasse kompenfirt mit . . . . , , 3,6-32. 60 0r. 56,ÖtÄ. 10 Diese Summe kommt gegenüber obigen A u s g a b e n ebenfalls unter den a u ß e r o r d e n t l i c h e n S i n n a h m e n des Militärdepartements vor und zeigt, wie schon in dem Bericht über die Einnahmen bemerkt ist, einen Gewinn von Fr. 2834. 39, welcher den vortheilhaften Einkäufen und dem durch das Lager und den längern Aufenthalt der Bundespferde vermehrten Konsumo zuzuschreiben ist, und ungeachtet der hohen Haferpreife das bestehende (System der eigenen gouragrngi-.. bewährt.

Resultat.

Die Ausgaben des Militärdepartements betragen in Allem .

.

» gr. 1,310,051. 27 Der Voranschlag derselben zeigt · > · > . , 1,185,140. -- Also mehr wie oben ,, 124,911. 27 S *»

Von diesen Mehrausgaben find aber durch die suceesfiven außerordentlichen Kredite vom 17. August 1852 und 10. Ianuar 1853 vorläufig anerkannt und gedekt worden gr. 104,633. 12 gerner find in den Ausgaben zwar begriffen, aber in den außerordentlichen Einnahmen wieder zurükvergütet . ,, 81,696. 11

*; *°

«Jr. 186,329. 23 Und es hätte demnach das Militärdepartement w e n i g e r ausgegeben, als es berechtigt gewesen Fr. 61,417. 96 ohne die in den außerordentlichen Einnahmen weiter enthaltenen Ueberschüße (Benefizien) in Anschlag zu bringen: von der Regie der Artilleriepserde gr. 5,564. 72 ,, ,, ,, ,, Fourage in Thun ,, 2,834. 39 ,, verkauftem Dünger ,, 2,089. 94 gr. 10,489. 05

413

Note der t f. österreichischen Gesandtschaft i« Bern an den schweizerischen B u n d e s r a t h .

(Vom 21. Mai 1853.)

Die fais. Regierung hat von dem Inhalte der an den unterzeichneten k. k. Geschäftsträger gerichteten Note des hohen schweizerischen Bundes Rathes vom 4. l. Mts.

Kenntniß genommen und daraus mit Bedauern ersehen, daß die von dem Bundes Rathe nach längerer Erwägung gefaßten Beschlüsse ihren gerechten Erwartungen nicht entsprochen haben.

Eben fo wenig als Der Bundes Rath sich »eranlagîi gefunden hat, noch einmal ben nach seiner Anficht be* reits gelieferten Beweis von der ©chuldlojtgkeit de.S Cantons Sessin zu führen, eben fo wenig ïann es in der Abficht der kaif. Regierung liegen, feie Reihe notorifcher Thatfachen zu wiederholen, welche ine gegen den Canton Tesfin ihrerseits ergriffenen Maßregel« hervorgerufen und ihr den Anlaß so wie feie -..Se.rechtigwng gegeben haben, von der Eidgenossenschaft ausreichende Bürgschaften für die Zukunft p verlangen.

Daß dieses Verlangen erst jetzt als eine neue Forderung p den altra hinzugekommen sei und zwar in einer gorrn, die mit dem ehrenhaften gor {best and eines felbstständigen Staates nicht verträglich wäre, muß durchs wegs in Abrede gestellt werben.

Gleich in der ersten nach dem Mailänder Attentate dem lohen -.Sundes Rathe gemachten dicßfälligen Mitihei* ïung hat der Unterzeichnete im Namen seiner Aller-

414 höchsten Regierung vollkommene Bürgschaften gegen; gefährliche, von dem Gebiete der Eidgenossenschaft aus,, die Sicherheit des Kaiserfiaates bedrohende Unterneh# jnungen verlangt; als die kais. Regierung dann ju ihrem ...Bedauern in den Erwiederungen des Bundes Rathes jene Bürgschaften, die fie vertrauensvoll von feiner kundgegebenen Bereitwilligkeit, seinen völkerrecht* lichen Verpflichtungen in loyaler Weise nachzukommen,, erwarten durste, vergeblich gesucht, hat fich das kais.

ßabinet genijthigt gesehen, näher zu bezeichnen, worindieselben zu bestehen hätten.

Hiedurch der Selbstständigkeit der Eidgenossenschaft zu

.nahe treten zu wollen, ist demselben nicht in den Sinn gekommen.

Wohl aber war der Unterzeichnete erst kürzlich im Austrage seiner hohen Regierung in dem galle, den.

hohen Bundes Rath daran zu erinnern, daß die von den Mächten der Schweiz gewährte bevorzugte Stellung., ihr anch be stimmte Pflichten auferlegt, deren Nichterfülïung letztere in grage stellen müßte.

Jn den Kreis jener speziellen Pflichten gehören aber solche Bürgschaften, für die Ruhe der Nachbarstaat ien, wie fie von der kais. Regierung verlangt und wie jte allgemein als gerecht, billig und gemässigt anerkannt, worden find.

Wenn der hohe Bundes Rath diese ausdrücklichen Bürgschaften als überflüsfig darzustellen fich bestrebt, weil fie bereits in den von den eidgenössischen Behörden in ihren Beschlüssen ausgesprochenen Grundsätzen enthalteii seien, so kann die kais. Regierung mit dieser Anficht fich durchaus nicht einverstanden erklären.

Vielfache ältere Erfahrungen, so wie die neuesten im Ganton ...Cesfin, wo politische Flüchtlinge ohne Zustim*3

415 mung des Bundes Rathes geduldet worden find, haben

gelehrt, wie leicht in Sachen des Asylrechtes selbst Bundes Beschlüsse zum großten Nachtheil der Ruhe und S(cherheit der Nachbarstaaten umgangen werden können.

Aus dem nämlichen Grunde hat die kais. Regierung auch in Bezug auf die glüchtlingspolizei eine wirksame noch näher zu bezeichnende Sontrole beansprucht, wobei es jedoch keineswegs in ihrer Abficht lag, einen direkten Einfluß auf die Abfassung des in Ausficht gestellten neuen

Gesetzes über Fremdenpolizei, .dessen Dringlichkeit übri*

gens von dem Bundes Rathe selbst anerkannt wird, ausÜben zu wollen.

Nachdem jedoch der hohe Bundes Rath abgelehnt hat, die von der kais. Regierung begehrten Bürgschaften zu gewähren, so kann auch die davon abhängig ge* machte Wiederherstellung des Gränzverkehrs mit Tesfin auf den früheren Fuß für jetzt nicht Platz greifen und muß der weitern Entwicklung der Ereignisse untergeorduet bleiben.

Da ferner unter diesen Umständen die kais. Regierung von einer Fortsetzung der Diskussion ein ersprießliches Resultat zu erwarten nicht vermag, so ist auf Allerhöchsten Befehl dem Unterzeichneten die Weifung zugekommen, einstweilen den Sitz der Bundes Regierung zu verlassen und sich nach Wien zu begeben.

Indem der Unterzeichnete die Ehre hat. Seiner Ejtcellenz dem Herrn Bundes Präsidenten und dem hohen schweizerischen Bundes Rathe hievon Kenntniß zu.

geben, benützt er zugleich diesen Anlaß zur Versicherung._ seiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Bern, den 21. Mai 1853.

Gf. Karnickj.

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Bericht des Schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1852.

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1853

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25

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28.05.1853

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273-415

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