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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
(Vom 26. Februar 1853.)
In Folge der von der nordamerikanischen Regierung mit Zuschrift vom 15. Dezember v. I. dem Bundesrathe gemachten Erklärungen, betreffend die Legalifation von Waarenfakturen für die nordamerikanifchen Vereinsstaaten, wurde befchlossen, dießfalls eine besondere Bekanntmachung für das handeltreibende fchweiz. Publikum zu erlassen.
(Siehe Seite 467 dieser Nummer.)
(Vom 2. März 1853.)
Der Bundesrath hat beschlossen, der Regierung von Teffin eine Summe von Fr. 10,000 zur Unterstüzung ihrer aus der Lombardie ausgewiesenen bedürftigen Mitbürger von Bundes wegen zu verabreichen, mit der Hindeutung, die Regierung möchte Bedacht daraufnehmen, wie diefe Leute durch Zuweifung von Arbeit nachhaltig unterstüzt werden könnten.
(Vom 3. März 1853.)
Der Bundesrath hat den Herrn George P r e v o s t , von Genf, schweiz. Vicekonsul in London, auf sein wiederholtes Gesuch hin, von seiner seit 1838 bekleideten Stelle unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen.
462 Das schweiz. Konsulat in Odessa übermittelt mit Depesche vom 13. v. M., außer anderm, auch einen aus einem dort erscheinenden sranz. Iournal entnommenen Artikel über das Wirken der schweiz. Hilfsgesellschaft in gedachter Stadt, welcher Bericht auf deutsch lautet wie folgt:
"In Odessa bestehen zwei Hilfsgesellfchaften zu Gunsten auswärtiger Landsleute, nämlich die schwei-.
zerische und die deutsche Gesellschaft. Wir führen diefelben nach der Zeitfolge ihrer Gründung hier auf.
Die schweizerische Gesellschaft, welche im Iahr 1843 ge-.
gründet ward, wurde am 20. Iuli 1845 gesezlich konstituirt; die deutsche Gesellschaft aber organifirte sich im folgenden Iahre nach dem Muster der schweizerischen, und wurde ebenfalls von der Regierung gutgeheißen.
"Aus den während einer Reihe von Iahren veröf-
fentlichten Rechenfchaftsberichten ergibt es fich, daß die Mitgliederzahl der schweizerischen .Hilfsgesellfchaft mit jedem Iahre fich vermindert , sowol in Folge des Ablebens als der Abreise von Beisteuernden, welche aus Mangel an neu Ankommenden nicht wieder ersezt wurden; allein ans dem gleichen Grunde wird auch die Zahl der Unterstüzungsbedürftigen immer kleiner.
Die deutsche Gesellschaft, welche weit zahlreicher ist
als die schweizerische, hat auch viel mehr Hilfsbedürftige zu unterstüzen; daher blieb derfelben, ungeachtet der bezogenen sehr beträchtlichen Beiträge, am Schlusse des Jahres 1852 ein kleinerer Kassabestand als der schweizerischen Gesellschaft.
"Diese beiden Hilfsgesellschaften haben in ihrem bescheidenen und wenig ausgedehnten Wirkungskreise schon manches Elend gemildert und vielen Familien
463 Hoffnung und Muth wieder geschenkt. Ihre anerkannte und unbestrittene Nützlichkeit hatte bei den (in Odessa wohnenden) .fremden verschiedener Rationen den Wunsch angeregt, auch ähnliche Gesellschaften zu gründen; wir wissen jedoch nicht, was ans jenen Vorhaben geworden ist, die, auch abgesehen von ihrer mildthätigen Seite, einen großen Einfluß auf Moralität und gute Ordnung auszuüben geeignet sind.
,,Nach dem vom Komite der schweizerischen Hilfsgesellschaft in Odessa über die Verrichtungen im Iahr 1852 veröffentlichten Rechenschaftsberichte haben die Einnahmen dieser Gesellschaft in gedachtem Iahre 259
Rubel 62 Kop. betragen, was mit dem in 635 Rubel 67 Kop. in Kasse verbliebenen Saldo 895 Rub. 29 Kop.
ausmacht; die Ausgaben dagegen betrugen 295 Rub.
29 Kop., so daß mit Ende des Jahres 600 Rubel in der Kasse sich vorfanden. Mit den zeitweifen Vorfchüssen und den rükständigen Snbscriptionen, welche der Kasse noch eingehen sollen, besteht das Guthaben der Gese.l-
schaft in 1269 Rubel 73 Kop.
"Die Einnahmen der deutfchen Hilfsgefellfchaft
sind im Iahr 1852 auf 1554 Rub. 6 Kop. gestiegen, was mit dem von 1851 her gebliebenen und in 815
Rubeln bestandenen Kassafaldo 2369 Rubel 6 Kop.
ausmacht, über welche Summe das Komite im Jahr
1852 verfügen konnte, und wovon dasfelbe 2017 Rub.
6 Kop. ausgegeben hat; weßnahen am 31. Dezember des gedachten Iahres 352 Silberrubel in der Kasse verblieben find."
(Vom 4. März 1853.)
Auf den vom eidg. Kommissär im Tessin, Herrn Oberst Bourgeois, eingesandten Bericht hin, aus welchem
464 fich ergeben, daß ein ungarischer Deserteur, Namens M o s k e r , so wie ein gewisser Dioli und Zangre.
gorio in Lugano Mazzinische Aufruhrsproklamationen verbreitet haben und in Folge dessen in dort verhaftet worden seien, hat der Bundesrath beschlossen, die genannten drei Individuen vor ein Asfisengericht zu stellen, bei der Anklagekammer dann darauf hinzuwirken, daß der
Straffall vor die Asfisen des IV. eidg. Bezirkes gewiesen und mit dem Prozesse gegen Elementi und Cazola, betreffend Waffenlieferung nach dem Veltlin, vereinigt werde.
Wahlen des Bundesrathes.
A.
Zollbeamte :
3. März, Herr Iakob Styhl, Gemeindschreiber in Altdors, Kantons Schasshaufen , zum Einnehmer an der Nebenzollstätte Altdorf.
Iahresbesoldung Fr. 100 und 15 % 4.
,,
der Roheinnahme.
Herr Gabriel Marty, von Malans, Kant.
Graubünden, zum Kontroleur an der Hauptzollfiätte Eastasegna. Iahresge-
halt Fr. 720.
B. Postbeamte: 28. Februar, Herr Adolf Arnold, zum Pofihalter in Reiden, Kantons Luzern. Iahresbesol-
dung Fr. 580.
3. März, Herr I. Heinrich Furrer, von Winterthur, zum Kommis auf dem Hauptpofibüreau Zürich. Iahresgehalt Fr. 900.
4.
,, Herr Iules Lag i er, Negot. in Aubonne, Kantons Waadt, zum Pofihalter daselbst.
Iahresgehalt Fr. 840.
465 Zu Kommandanten der Wiederholungskurse des Genie pro 1853 find am 19. Hornung d. I. vom fchweiz.
Militärdepartement ernannt worden: 1) Für die Sappeur-Wiederholnngskurse in Moudon: Herr Stabshauptmann Guex, in Lausanne; in Thun: ,, ,, Dur r, in Ber; in Aarau: ,, Stabsmajor v. Muralt, in Bern.
2) Für den Pontonnier-Wiederholnngskurs in Zürich: Herr Stabshauptmann Wolff, in Zürich.
Zu Kommandanten der dießjährigen Wiederholungskurfe der Artillerie wurden am 22. Hornung ernannt: für Zürich: Herr eidg. Oberstlieut. Crinfoz, von Cottens; ,, Thnn ll. : ,, ,, Manuel, in Burgdorf; ,, Bière l.: ,, " Delarageaz in Laufanne; ,, Bière ll. : ,., " W en g er, in Laufanne; " Basel: ,, ,, Burnand,in Moudon; ,, Bellinzona: ,, Stabsmajor K e r n , in
Basel; ,, Aarau l. u. ll. .
,,
,,
,, St. Gallen:
"
,,
,, Luzern:
Rust, in Solothurn; Gonzenbach, in St.Gallen;
M o l l , in Münster.
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Berichtigung.
Aus Seite 24 des eidg. Staatskalenders hätte Herr Dr. Kafimir P f y f f e r , statt des herrn I)r. Kern als Präfident des Kassationsgerichtes bezeichnet werden sollen, wovon gefällige Vormerkung zu nehmen ist.
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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
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1853
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
05.03.1853
Date Data Seite
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10 001 084
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