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Aus den Verhandlungen des Schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 26. August 1853.)

Der Bundesrath hat dem aus 152 Paragraphen be# stehenden, vom 22. Mai 1853 datirten Geseze über die Militärorganisation für den Kanton G l a r n s die Genehmigwng ertheilt, mit Ausnahme jedoch des §. 2 Litt. B. Ziffer 2, so wie der §§. 11, 40 und 98.

(Vom 29. August 1853.)

In Folge Hinschiedes des Herzogs G e o r g von S a c h s e n - A l t e n b u r g und des erfolgten Regierungsantrittes des Erbprinzen Ernst, wurde Herr Dr. Paul Elisée Lüllin in Genf, Generalkonsul in der Schweiz für das gedachte Herzogthum, in seiner Stelle neu beItätigt. Das dem Bundesrathe durch Hrn. Lüllin übermachte neue Kreditiv ist von demselben anerkannt worden.

Herr eidg. Oberst I. Stehlin in Basel erflärte mit Schreiben vom 26. dieß, daß er bereit sei, zur gutlichen Beilegung des Eisenbahnkonfliktes zwischen der St.

Gallisch-Appenjellischen Eisenbahngesellfchaft und der Regierung des h. Standes Thurgau, wegen Errichtung eines Stationshofes in Rik e n b a ch bei Wyl, als Abgeordneter

des Bundesrathes sein Möglichstes beizutragen.

(Vom 29. August 1853.)

Mit Depesche som 20. August übersandte der schweiz.

Konsul in Barcelona, Herr B r ä n d l i n , dem Bundes*

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rathe ein Exemplar des gedrukten Iahresberichtes der dortigen Hilfsgefellfchaft vom Jahr 1852/53, aus welchem

sich folgendes ergibt:

R. vn.

Der Kassafaldo der gedachten Hilfsgesell-

schaft betrug am 30. Inni 1852 . . 2924.. 19

an 40 Subscriptionen sind derselben eingegangen 2851. -- an Beisteuern aus den Kantonen Gens, ' Aargau und Neuenburg . . . . . 698. -- an Zinsen und einem Beitrage von 44 R.

vom Konsulate je. . . . . . . . 224. -- 6697. 19 Dagegen hat die Hilfsgefellfchaft an ttnterstüzung von 16 Schweizern (einer dem Kanton Bern, einer dem Kanton Genf, zwölf dem Kanton Tessin, einer dem Kanton Glarus und einer dem Kanton BafekSandfchaft angehörend) R. 934 ausgegeben, so daß, nach Abzug von R. 48 für Drukkosten, am 30. Inni d. I. R. 5715. 19 in der ©esellfchaftskasse verblieben find.

(Vom 31. August 1853.)

In golge des von der Regierung der k. k. österreichischen Staaten unterm 17. Iuli abhin erlassenen Verbotes gegen den Aufenthalt der dortfeitigen Arbeiter in der Schweiz, hat der Bundesrath befchlossen, an sämmtliche Kantonsregierunçjen nachstehendes Kreisfchreiben zu erlassen:

Tit.

"Nachdem uns" bekannt geworden, daß von der Regierung der Kaiserlich-Königlich Oesterreichischen Staaten

339 ein Verbot gegen den Aufenthalt'der österreichischen Arbeiter in der Schweiz erlassen worden sei, haben wir sofort dnrch unfern Geschäftsträger in Wien Informa* tionen über die ...tragweite dieses Erlasses nachgesucht.

..namentlich war es uns daran gelegen zu erfahren, ob die Vorarlberger» und Tyroler-Maurer,- welche fich derzeit in der Schweiz aufhalten, auch in der Schlußnahme inbcgriffen seien. Die uns bis jezt gewordene Auskunft gibt zwar über den leztern Punkt noch keine Gewißheit; dagegen bestätigt diefelbe, daß die erwähnte Verordnung volle Rechtskraft habe, obwol auffallender Weise von österreichischer Seite bis jezt nichts für deren Publikation in der Schweiz gethan wurde. Daher fehen wir uns veranlaßt, Jhnen die Verordnung in der Anlage mitjutheilen, damit Sie in den Stand iiesezt werden, rechtjeitig Gutfindendes über allfällige Entfernung der oster* teichifchen Arbeiter verfügen zu können."

Die gedachte Verordnung lautet wie folgt: ,,Mit Rückficht auf das in religiöser, fittlicher und politischer Beziehung verderbliche Treiben der ArbeiterVerbindungen in der Schweiz und die '..l.'efahren, welchen dort die Handwerksgesellen in dieser Hinficht ausgesetzt sind, wird verordnet:

,,1) Allen k. k. Oest. Handwerksgesellen und gabrikarbeitern, welche der Klasse der Handwerksgesellen gleichzustellen find, ist das Wandern in die Schweiz und der Aufenthalt daselbst verboten. Dieses Verbot hat jedoch keinen Bezug auf Maurer, Steinmetzer, Gypser aus den unmittelbar an die Schweiz gränzenden Kronländern der Oest. Monarchie, foferne sie über einen gehörigen Reisezweck an einen bestimmten Ort und für eine bcstimmte Zeit fich auszuweisen vermögen.

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. ,,2) Die gegenwartig in der Schweiz fich Aufhaltenden Werden aufgefordert, in Zeit von 2 Monaten, vom ...Cage dieses Erlasses an, fich in die k. k. Oest.-Staaten; z«.* Tückzubegeben.

,,3) Allen denjenigen, welche diesen Termin zur Rück# kehr versäumen, wird, wenn fie hiefür nicht genügende Gründe geltend zu machen vermögen, das k. k. Gesandt.--, schaftsvifum verweigert und es haben dieselben für ihre Rückkehr die besondere Bewilligung der k. k. Regierung im Wege der k. k. Gesandtschaft nachzusuchen. Die Entscheidung über solche Gesuche steht der obersten Polizei.» behörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Ina» nern zn.

,,4) Ausländischen Handwerksgesellen und Fabrikarbei#

lern, welche fich nach Verlauf diefer 2 Monate noch in der Schweiz aufgehalten haben, ist der Eintritt in die k. k. Oest. Staaten und der Aufenthalt dafelbst unter.-.

sagt. Nur, wenn sie, um in ihr Vaterland zurückzulehren, keinen oder nur mit großen Unkosten einen andern Weg als durch Oesterreich einschlagen können, ist ihnen mit vorgeschriebener Reiseroute die Durchreise zu gestatten."

Wien, den 17. Juli 1853.

(Sign.) Bach, B a u m g a r t n e r , K e m p e n .

Mit Depesche vom 15. Iuli abhin übermittelt der schweiz. Vizekonsul in San. graneiseo, Herr R. Kel1er s b e r g e r , dem .Bundesrathe einen Wechsel von 48 Doll. oder gr. 232. 80, als Betrag der Liebesgaben dortiger Schweizer zu Gunsten der aus der Lombardie ausgewiesenen Tessiner-.

341 (Vom 2. September 1853.)

Der schweiz. Konsul in New-York berichtet mit De# pesche vom 15. v. M., daß in New*Orleans das gelbe ·gieber in der Weise ausgebrochen sei, daß es täglich hei 200 Opfern fordere und zwar selbst unter den bereits akklimatifirten Bewohnern, vorzüglich aber unter den neu Eingewanderten. Da das Fieber erst mit der gegen ·Sude Oktober oder November eintretenden Kälte aushören wird, so glaubt der Herr Konsul, den Aus.Wanderern empfehlen zu müssen, sich einsweilen nicht nach uJîew-Orleans zu begeben, indem fie ohne allen Zweifel von der Krankheit ergriffen würden und ihr erliegen müßten.

...SJahl des Bundesrathes.

Postbeamter: 2. September, Herr I. B o ß h a r d t von Hotiingen, dermalen Postkommis auf dem Hauptpostbüreau Zürich, zum Chef der der* tigen Brieferpedition. Iahrej-besoldunft

gr. 1800.

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