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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 29. Oktober 1853.)

Der schweizerische Geschäftsträger in Wien über* machte dem Bundesrathe, mit Depefche vom 25. Oktober, die vom dortigen k. k. Ministerium des Auswärtigen erhaltene Antwort in Betreff der Getraideausfuhr aus der Lombardie für die Kantone G r a u b ü n d e n und H e s s i n , dahin lautend, daß der den genannten Kantonen durch Verträge v. I. 1818 zugesicherte Bezug eines Duantums Getraide von 5000 Moggia aus dem lombardisch-venetianischen Königreiche u n t e r den geg e n w ä r t i g e n U m s t ä n d e n nur dem erstgenannten Kanton, nicht aber dem leztgenannten gestattet werden könne.

(Vom 31. Oktober 1853.)

Mit Zuschrift vom 25. Oktober machte die königl.

b a y e r i s c h e Gesandtschaft dem Bundesrathe die Mittheilung, daß ihre Regierung bereit wäre, mit der Schweiz Unterhandlungen anzuknüpfen zur gegenseitigen Befreiung beidseitiger Angehöriger von Patentabgaben, die für den Besuch von Iahrmärkten und Messen erhoben werden; weßhalb die gedachte Gefandtfchaft zunächst Ausschlösse darüber wünfche, welche Bestimmungen in den einzelnen Kantonen bestehen hinfichtlich der Zulassung von Ausländern zum Handel auf Messen und Iahr* markten, und anfälligen daherigen Patentabgaben.

...Der Bundesrath hat daher beschlossen:

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1.) Sin Kreisschreiben an die Kantonsregierungen zu erlassen, durch welches sie, unter Kenntnißgabe der obigen Mittheilung, eingeladen werden:

a. die gewünschte Anshinft zu crtheilen; b. sich auszusprechen, ob fie zu einer Verständigung i.ii angedeuteten Sinne bereit seien, und bejahenden Falls

c. ob und welche Er off n in. g en sie von Seite der königl. bayerischen Rfiiierung über den angeregten Gegenstand allfällig noch zu erhalten wünschen.

2) Der bayerischen Gesandtschaft in Erwiderung obiger Zuschrift zu melden, daß die Kantone um die gewünschten Aufschlüsse angegangen worden seien, und daß ihr das Resultat derselben friner Zeit einläß* lich werde mitgetheilt werden.

In Folge auffallender Schwierigkeiten, welche dem Durchpaß der für fchweizerifche Regierungen bestimmten Waffen durch großherzoglich badifches Gebiet durch Verzögerung der den betrejfcndrn Deklarationen vom großh. Ministerium des Innern beizufügenden Vidimation gemacht werden, hat der Bunfeeërath die h. Kantonsregierungen, unter Kcnntnißgabe des Geschehenen, durch ein Kreisfchreiben eingeladen, ihre Waffen und .......îunition, die sie vom Auèlaiide bisher über badisches Gebiet bezogen haben, fünftig durch Frankreich transitimi zu lassen, bis die firoSherzoglich badische Regierung sich zu einem billigeren Verfahren in der erwähnten Angelegenheit herbeilasse.

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Der Bundesrath hat sein Postdepartement ermächtigt, während des Winters zwischen Z i z e r s und K ü b l i s tägliche einspännige .Jährten zu erstellen und dieselben noch im Lause dieses Iahres in Ausführung îu bringen.

Ferner wurde das eidg- Postdepartement ermächtigt, den Sommerkurs zwischen Sitten und Brieg auch den Winter über fortbestehen zu lassen, und denselben mittels eines vierpläzigen Wagens zu unterhalten.

28ahlen des Bundesrathes.

SDelegrflphenbeamter :

2. SRovember, Herr Gottlieb B l a s e r , von Langnau,.

Kantons Bern, bisheriger Obertele* graphist in Bern, zum Kontreleur der Telegraphendirektion. Iahresbesoldung.

Sr. 1500.

Postbeamter : 4. S(.tovember, ··perr Salomon Ruegg, von Wald, Kau-

tons Zürich, bisheriger zweiter Gehilfe des Kreispostkontroleurs in Zürich, zum Kommis des dortigen Hauptpostbüreau.

Jahresbesoldung Fr. 1200.

-Bnnde.jblatt. Jahrg. V. «d. III.

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