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Aus den Verhandlungen des Schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 28. Mai 1853.)

Der Bundesrath t)at sich veranlaßt gefunden, nachfolgenden Beschluß &<» fassen und denselben sämmtlichen Kantonsregierungen atitzutheilen : Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h befchließt: Art. 1. .Di.. Kantone werden eingeladen, ihre Militärkontingente unverzüglich in den Stand zu stellen, um dem ersten Rufe an dieselben nachzukommen.

Aït. 2« Diese Einladung begreift unter anderem folgendes in fich: a. Beschleunigung ber Organisation nach dem neuen Bttnbesgeseze, da wo dieselbe noch nicht völlig be* endtgt ist; i>. Vervollständigung der Süken im Personellen, wo solche vorlanden fein mogen ; c. VervoHständigttng allfälliger Lüken im Materiellen; d. Beschleunigung der etwa noch nothwendigen In* flrttftion.

Art. 3. Das schweizerische Militärdepartement ist beauftragt, öic Vollziehung dieses Beschlusses zu überwachen.

Zu ....fesem Zwefe wird dasselbe a. den Kantonalntilitärbehördm die nöthigen allgemeinen Weisungen und speziellen Instruktionen ertheilen; b. die cìbentlichen unb nöthigeusalls außerordentlichen Inspektoren in hinreichender Anzahl bezeichnen.

Gegeben in Bern, den 28. Mai 1853.

Jm Namen des schweizerischen Bundesrathes.

(Folgen die Unterschriften).

446 Das Begleitschreiben zu dem vorstehenden Beschlüsse lautete.

Getreue, liebe Eidgenossen!

Mit Kreisschreiben vom 9. laufenden Monats haben wir Sie, nach alljährlich stattfindender Uebung eingeladen, die Lüken, welche fich zufolge der uns vorgelegten Etats im Perfonellen und Materiellen der Kontingente der Bundesarmee vorfinden, mit thunlicher Beförderung zu ergänzen.

Im Hinblik auf die gegenwärtige Lage der Eidgenossenschaft, und in der Abficht, dieselbe in den Stand zu sezen, allen Eventualitäten begegnen zu können, haben wir jedoch im Weiteren für nöthig erachtet, unter Bezugnahme auf Art. 90 Ziffer 9 der Bundesverfassung, denjenigen Beschluß zu fassen, welchen wir die Ehre haben, beigefchlossen zu Ihrer Kenntniß zu bringen.

Unser Militärdepavtement, welchem die Ueberwachung der genauen Vollziehung dieses Beschlusses obliegt, wird sich beeilen. Ihrer obern Militärbehörde die nöthigen Weisungen und alle wünfchbaren weiteren Aufschlüsse zu ertheilen.

Wir hegen das volle Vertrauen, daß Sie in ächt eidgenösfischer Gesinnung Ihrerseits nicht ermangeln werden, dieser unserer Schlußnahme, so weit es Sie betrifft, in der angegebenen Richtung vollkommen zu entsprechen und daß Sie, in Würdigung der ernsten Lage, in welcher fich unser geliebtes Vaterland befindet, die Bundesregierung in ihrer Sorge für Wahrung der Sicherheit derselben nach Bundespflicht unterstüzen werden.

44?

Uebrigens benuzen wir auch diefen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in den Schuz

des Allerhöchsten zu empfehlen.

Bern, den 28. Mai 1853.

Im Namen des schweiz. Bundesrathes.

(Folgen die Unterschriften).

Das schweiz. Konsulat in New-gork übersandte dem Bundesrathe, mit Depesche vom 13. Mai d. I., den Ertrag einer von Schweizern in verfchiedenen Staaten Nordamerika's zu Gunsten der aus der Lombardie ausgewiesenen Tessiner veranstalteten Kollekte, im Betrage von gr. 1445. 85 Cent, in einem Wechsel auf die Herren E h i n g e r u. Eomp. in Bafel, welche Tratte sogleich der Regierung des Kantons Teffin übermittelt wurde.

(Vom 30. Mai 1853.)

Herr I. I. «o p p ach er, von Trogen, Kantons Appenzell A.sRh., ist zum Konsul in Pernambueo, für die Provinzen f e r n a m b u c o , S e a r a , P a r a ï b a , R i o - G r a n d e de N o r t e , welche den III. Konfularbezirk der Mittel - und Südamerikanischen Staaten

bilden, gewählt worden.

Zu Puluervcrkäufcrn wurden patentirt: Die Herren Franz und L a e r i , Negot. in Maienfeld,, Kantons Graubünden.

Herr Baudirektor Sag e r , in Solothurn.

.Bundesblatt 3ahxg. V. .Bd. II

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04.06.1853

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445-447

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