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aus den Verhandlungen schweizerishen Bundesrathes

(Vcm 2, September 1853.)

Der Bundesrath hat dem Herrn Daniel S. Lee, »elcher an: die Stelle des. bisherigen nordamerifanischen Konsuls in Basel .tritt, das Eiequatur als Konsul, der vereinigten Staaten Rordamerika's ertheilt.

Aus den vom schweizerischen Konsulate in Marf e i l l e dem Bundesrath« mif Depesche vom 30. ». M.

gemachten Mittheilung en · ergibt es fich unter Anderm, daß gegenwärtigen genannter Stadt das schwere Getreide aus Polen und Marianopoli; am gesuchtesten seij ferner daß der Markt genannter Stadt in diesem Augen* blikrmit!amerikanischem Mehle nicht versehen sei, daß man aber auf Ende des Iahres mehrere hundert Schisse mit Getraide- einzig, vom schwarzen Meere her er»arte, wozu dann noch dasjenige komme, was aus andern Gegenden eingeführt werde, so daß, zumal bei: der günstigen Aernte in Spanien, die Getraidepreisc im-Allgemeinen werden fallen müssen.

(Vom 5. September 1853.)

·-perr Chevalier Alexandre I o e t e a u ist vom Bun* desrathe als königl. sardinischer Ministerrefident bei der schweiz. Eidgenossenschaft beglaubigt worden; auch wurde item Herrn Georg ..p. G o und i e aus Penfilvanien das Erequatur als nordamerikanischen Konsul in Zürich ertheilt.

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Auf die vom fchweizerifchen Geschäftsträger in Wien an das dortige k. k. Ministerium gerichteten Anfragen, in Betreff des Verbotes vom 17. Juli d. I. (S, vorige Nummer diefes Blattes, Seite 339) hat dasfelbe mit Promemoria vom 30. v. Mts. folgende Auskunft eriheilt: ,,Nachdem die in dem zweiten Abfaze des §. 1 der Verordnung vom 17. Iuli l. I. zu Gunsten der Maurer, Steinmetze und Gypfer aus den unmittelbar an die Schweiz gränzenden österreichifchen Kronländern aus* gesprochene Ausnahme von dem Wanderverbote keinen Unterschied zwischen den in die Schweiz nach Erlaß des gedachten Verbotes sich begebenden und den daselbst bereits befindlichen Gefeflen dieser Handwerke macht, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die in Rede stehende Ausnahme auch zu Gunsten der lezteren aufrecht besteht.

,,Die kaiferlichen Behörden werden den aus Oesterreich flammenden, sich gegenwärtig in der Schweiz aus* haltenden und im nächsten Herbste wie gewöhnlich in ihre Heimath zurückkehrenden Maurern, Steinmetzen und ©ypfern, auch wenn ihre Reifeurkunden die Angabe«, nicht enthalten, an welche die Bedingung der Ausnahme von dem Wanderverbote in die Schweiz geknüpft ist, aus diefer Ursache .keinerlei Hindernisse bei ihrer .Rückkehr nach den kaiferlichen Staaten in den Weg legen, ijür die Zukunft jedoch wird den bezeichneten Handwerks-5 gesellen jedenfalls nur alsdann die Bewilligung zunt Wandern nach der Schweiz ertheilt werden, wenn fie nach dem Wortlaute der Verordnung vom 17. Iuli l. J.

sich über einen gehörigen Reifepaß an einem bestimmten Orte in der Schweiz und für eine bestimmte Zeit ausweisen.

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,,Auch werden all' diejenigen der mehrbezeichnetm -frnndwerksgesellen, die künftighin in der Schweiz ver.« tüeilen , ohne daß sie mit Reisedokumenten versehen find, welche alle in dem zweiten Absätze des §. l der Ver# ordnung vom 17. Iuli als Bedingung festgestellten An* gaben enthalten, als gegen das Wanderverbot zuwiderhandelnd betrachtet und demgemäß gegen sie verfahren werden, wodurch allerdings für die Schweiz bei längerer Duldung von derlei Handwerksgesellen auf ihrem ®t* biete Gefahr der Heimathlofigkeit entstehen würde."

(Vom 7. September 1853).

Der Bundesrath hat das schweiz. Postdepartement ermächtigt, mit der königl. preußischen Postverwaltung, nach einem vorgelegten Entwurfe, eine Uebereinkunft für Uebermittlnng der Genfer Korrespondenz überVelgien und Frankreich zu treffen, dieselbe zu unterzeichnen und nach* -her in Vollzug zu seien.

Wahlen des Bundesrathes.

Postbeamte: 7. September, Herr I. C. O t t , von Langnau, Kan* tons Bern, zum Sekretär des Kurs* büreau bei der Generalpoitdirektion in Bern. Iahresgehalt gr. 2100.

-- ,, Herr Iakob B ü h l e r , in Obstalden, Kantons Glarus, zum Kommis auf dem Hauptpostbüreau in St. Gallen...

Iahresgehalt gr. 1260.

380'

7. ©epUmbtr, £err Joseph K ü n z l i / von St. Gallen,, zum Postkommis aus dem dortigen Hauttt*1 postbüreau. Jahresbesoldung gr. 720.

--

,,

$err Ed. Schneider, von Wyl, Kan*

tons St. Gallen, zum Postkommis des dortigen Hauptpostbüreau. Jahresbesoldung gr. 60'0.

--

,,

Herr Karl R e ina cher, bisheriger Chef

der ìjahrpostdistribution in Zürich, zum

Adjunkten der dortigen Kreispostdirek*

tion. Jahresgehalt gr. 1800.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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10.09.1853

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