452 gür Franken 153,715 an Werth, in Holz, gesägtes, rohes und gemeines Flößholz.

391 Zugthierlasten, Bretter, Kalk, Ziegel u. a. m.

27,276 Zentner verschiedener Waaren, wovon Zentner.

auf Streken bis 8 Stunden . .

. 15,748 ,, der 6treke zwischen Bafel und Schaffhausen . . .

,, Streken über 8 Stunden .

# S T #

.

.

.

.

3,201 8,327

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 16. September 1853.)

Zufolge der dem Bundesrathe eingegangenen Antworten von Seite der Regierungen der Kantone Zürich, Bern, U n t e r w a l d e n (ob und nid dem Wald), .»Crei* burg, Solothurn, Basel (Stadt und Sand), Schafs-

hausen, Appenzell (beide Rhoden), St. Gallen,

A a r g a u , T h u r g a u , Tessin, W a a d t , ...Reuen* b u r g und Genf, welche bereits mit B a y e r n , Württ e m b e r g und S a r d i n i e n eine Uebereinkunft für gegenseitige ..-Befreiung der Handelsreifenden (nicht aber der Haufirer) von Patentgebühren getroffen haben, find die genannten h. Stände bereit, auch mit dem Groß* herzogthum Baden, auf dessen Wunsch hin (S. Bun*

desblatt v. J. 1853, Bd. u, Seite 723), in ein gleiches

453 ..Rezi-prozitätsverhältniß zu treten, wovon dem großher-

zoglich-badischen Geschäftsträger bei der schweiz. Eidgenossenschaft Mittheilung gemacht wurde.

(Vom 21. September 1853.)

Herr Murra.?, Ritter des Bathordens, ist beim

Bundesrathe als großbrittanischer bevollmächtigter Minister bei der schweiz. Eidgenossenschaft akkreditirt worden.

(Vom 23. September 1853.)

Die französische Gesandtschaft in der Schweiz über* macht mit Rote vom 30. August abhin dem Bundesrathe ein von S. M. dem Kaifer der Franzosen unterm 22. Iuni d. I. erlassenes, die Kunst- und IndustrieaussteUung betreffendes Dekret, welches also lautet: ,,Napoleon, durch Gottes Gnade und den Willen der Nation, Kaiser der Franzosen, ,,in Betracht: ,,daß eines der wirksamsten Mittel zur Beförderung der Künste eine allgemeine Ausstellung ist, welche, indem sie zwischen allen Künstlern der Welt einen Konkurs eriissnet und eine Menge verschiedener Kunstwerke vor die Augen stellt, ein mächtiger ...Beweggrund zur . .li ach eiserung und eine Duelle zu nüzlichen Vergleichungen sein muß; ,,daß die Vervollkommnungen der Industrie mit denjenigen der schonen Künste enge verbunden find; ,,daß indessen alle bisher stattgehabten Ausstellungen industrieller Produkte die Werke der Künstler nur in einem ungenügenden Verhältniß zugelassen haben;

454 ,,daß es ganz besonders .5rankreich zukommt, dessen Industrie so vieles den Künsten verdankt, denselben bei der nächsten allgemeinen Ausstellung einen Plaz anzuweisen, den fie verdienen, ,,haben beschlossen was solgt: ,,Art. 1. Es soll eine allgemeine Kunflausstellung zu gleicher Zeit mit der Industrieausstellung zu Paris stattfinden.

"Das zu dieser Ausstellung bestimmte Lokal wird anderweitig bezeichnet werden.

,,Art. 2. Die jährliche Kunstausstellung von 1854 wird aus 1855 hinausgeschoben und mit der allgemeinen Ausstellung verbunden.; ,,Art. 3. Unfer Staatsminister ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Dekrets beauftragt."

Laut der Note der französischen Gefandtfchaft wird den ausländifchen Theilnehmern an gedachter Ausstellung der Transport ihrer Erpofitionsgegenstände von der fran* zösischen Gränze bis nach Paris, von dort die Weiterbeförderung ins Ausstellungsgebäude, so wie die Auf-

stellung der Waaren darin völlig unentgeldlich beforgt.

Weil beim Aufstellungskomite in Paris, behufs Be-

urtheilung der Zuläffigkeit oder Unzuläsfigkeit der dorthin bestimmten Expofitionsgegenstände und allfällig anderer internationaler Fragen die betreffenden Länder vertreten sein müssen, so hat der Bundesrath als Vertreter der Schweiz beim Ausstellungsfomite in Paris bezeichnet: den dortigen schweizerischen Geschäftsträger, Herrn Dr.

J. H. B a r m a n , welche Mission dieser, laut seiner Erklärung vom 15. d. M., mit Vergnügen übernommen hat.

455 (Vont 23. September 1853.)

Mit Zuschrift vom 14. dieß Übermacht der Vizekonsul des greistaates Merito, Herr B, W ö l f l i n in Zürich, dem Bundesrathe einen Auszug aus dem am 1. Juni d. J. dekretirten, mit dem 1. Oktober nächfikünftig für die Häfen des G o l f s von M e r i k o und mit dem 1.

Dezember l. J. für das stille Meer in Kraft tretenden neuen mexikanischen Zolltarif. Die darin vorkommenden wesentlichsten und sur den schweizerischen Handel wichtigsten Abänderungen find folgende: Art. 3. Dem ausländischen Handel stehen offen: Im Go'is »in .F.e.rifo die fmfeiî Sisal, Campêche, .St.

Juan, dantista de ïabasco, Veraeruz, ..Eamptco de ..Eamauliipas,, Matarnoïos» Jrn fHïïen ...Oîctn Aca.pulc0, fWanzaîtfllo; Sa« Blas, SJlaìfttlan.

Jat ©ols von Kalifornien : Guaimas.

Gränzzollstätten: 3m Norden: .KataKOroö, Preffin dei Norie, Paso del Norie. .

SÎH Süden: Eoittitan, .Curila Chico.

Çïrt. 5. D.e K..r{îas.isc.)eu gahrzeuge find von den Hafengebühren 5efreit.

Unter den vom ©ngangszoll befreiten Gegcnftäwden sind namentlich begriffm : Mineraliensammlungen, Zeichnungen und Mobelle von Maschine«, ©ìbaude« K., Dïufsachen, nngebundcne Bücher, Mstsifalien, Primarlehr- und Er6auungsMchef, geographische .tarten, Maschinen und Jnjîrumentî zu wissenschaftlichen Zweken; ..3uai)c..i..ilatt. Iahrg. T. 3b. in.

39

456

Slrt. 7. Unter den verbotenen Artikeln erscheinen hauptsachlich: Knöpse mit merikanischcm oder fremdem Wappmge* präge; -Seder* und Beugschuhe;

Anstößige Bilder K.-;

Baumwonengefoinnstc (bis zum 1. Oktober 1854); Spielkarten; Tuch, die feinsten .Dualitäten ausgenommen; Fertige Kleidungsstüfe;

Tabak.

Art. 9. ..flach dem Werthe find zu verzollen und bezahlen im Ganzen 6 Prozent des gakturpreises : Goldschmiedwaaren; seine Juwelen; Uhrenmacherwaaren, Uhtketten n.; 40 Prozent: ..Drogucrien, Arzneien und chemische .Produkte.

Art. 13. Karton, der Zentner 5 Paster; Gebundene oder broschirte Bücher, der Zentner netto 6 Piaster.

·Schreibbücher, «Postpapier,

der Zentner brutto 20 ,, ,, netto 10

,, ,,

Schiefertafeln, ,, Art. 14. Siqueure, ,,

,, ,,

brutto 1 netto 12

,, ,,

Käse

,,

brutto

,,

. . . . . , ,

4

Art. 17. Kupferstiche und Gemälde, mit und ohne 9lahmen, der Zentner brutto . . . . 20 Piaster, glinten und Stuzer . . . . . . 20 ,, Art. 19. Baumwoagefrinnste (vom 1. Oktober 1854 an) per Pfund netto 15 Cent.

Gedrukte Baumwollgespinnste (vom 1. Oktober nächsttjin an) . . . . per $fund netto 30 @«lt.

457 Einfarbige BaumwoÏÏentucher unter 30 Zettel- und Sintragsaden ans den mexikanischen Dnadratzoö und unter 1 Vara Breite, per Vara 5 -..Cent, dito über 30 Zettel- und Eintragsäden, aber von gleicher Breite . . per ..Sara 6 ,, SarbigE Baumwollentücher. . ,, ,, 6*/2 ,, Gedruktc Mousseline . . . ,, ,, 6 ,, Weiße oder gefärbte Mousseline und Schleier ,, ,, 8 ,, Brodirte «Mousseline . . . ,, ,, 10 ,, Farbige Saktücher »on 1 D Vara per Stük 4 ., Weiße ,, ,, idem.

6 ,, «ïodirte

,,

,,

,,

12-/2 ,,

Art. 21. ßeinenwaaren*.

Tücher, je nach der .Dualität und von 1 Vara Breite, per Vara . . . 5--7 ,, ©aktücher, einfarbig.;, v. 1 DVarad.Duzend 60 ,, ,, weiße idem.

100 ,, ,, brodirte, weiß oder sarbig 200 ., Art. 22. Seidenwaaren per Pfd. netto 3 --piafter.

Art. 23. Pianosorte je 60-120 Raster das Stuf.

Kutschen

,, 30-200

,,

,,

,,

Die Zollsormalitäten bleiben die nämlichen wie bisher.

NB. Unter obigen Gebühren find nicht begriffen 72«/2 Prozent, welche überdieß zu entrichten find, wenn die Waare nach dem Innern des Sandes in den Konsumo übergeht, mit einziger Ausnahme der oben unter Art. 9 benannten Waarenartikel.

Ausfuhr.

Alle Rohprodukte sind zollfrei.

Die Ausfuhr von Gold und Silber in Barren, Staub oder Erzen und rnerifanischen Alterthümern ijl »er* boten.

458 Gold, gemünztes oder veïarbeftetes, bezahlt 3 Prozent Ausfuhrzoll je nach dem Werth der Söaare.

Silber, gemünztes, 6 Prozent, je nach dem Werth der SBaarc.

©Über, verarbeitetes, 7 Prozent, idem.

Vergleichung des Maßes, des Gewichts

und des Geldes.

l mexikanische Vara ·= 838 Millimeter.

100 Meter = 119,33 Varas.

l spanisches Pfund = 460 Gran.

100 Kilogramm = 217,35 spanische Pfund.

1 Piaster = gr. 5. 37 Gentimes.

...Wahlen des Bundesrathes.

Postbeamte : 21. September, $err Heinrich Beschenjiein, bisherig« Poflhalter in Siein am Rhein, zum Ehes des Briesdistributionsbüreau in Basel. Jahresgehalt gr. 2200.

-- ,, &en J. Jafob Sichtenfleiger., bisheriger Posthalter in Lichtensteig, p»t Chef des Brlefejfpeditionsbüreau in Basel. Jahrîsgehaît gr. 2000.

c ,,.

£«7 Joh. Jaïob Andres, bisheriger Chef des Briefwpeditionsbüreau in Basel, zum Ehes des dortigen Passagierbüreau.

459

21. September, £err J. J. Riggenbach, zum (.Chef des Zeitungsbüreau in Basel.

(Die beiden leztern beziehen den bis.» herigen Gehalt der von ihnen provisorisch versehenen ©teilen, unvor# greislich spätem, in golge Anträgen der Rcvifionskommisfion zu treffenden Bestimmungen über ©ehalte).

·perr August Guisa« in Avenches, Kantons Waadt, ist eUm Pulververkäufer daselbst patentirt worden.

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24.09.1853

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