#ST#

Schweizerisches

Bundesblatt V. Band II.

........

Samstag, den 21. Mai 1853.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis

für das Jahr 1853 im ganzen Umfange dex Schweiz poxtofrei

Frrn. 4. 40 Centimen. Inserate sind fr an k i rt an die Expedition einzusenden. Gebühr 15 Centimen per Zeile oder deren Raum.

#ST#

schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundes.Versammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1852.

II. Abtheilung.

Departement des Jnnern.

Das Berichtsjahr 1852 hat im Personalbestand der Bundeskanzler Bundeskanzlei wenige Veränderungen herbeigeführt.

Die einzig erhebliche ist der Rüktritt des ersten Kanzleisekretärs , indem Herr Dr. E. Merian die auf ihn gesallene Wahl eines Sekretärs der Zentralbahnverwaltung in Basel angenommen hat. Da dieser Rüktritt erst am Ende jenes Iahres erfolgt ist, so konnte die Wiederbesezung der erledigten Stelle, die sofort ausgeschrieben wurde, im gleichen Iahre nicht mehr stattfinden.

Im Uebrigen muß in Bezug auf das Kanzleipersonal wiederholt werden, was schon früher berichtet wurde, Bundesblatt. Jahrg. V. Bd. .II 18

244 nämlich daß dessen Leistungen befriedigend find. Troz der Zunahme feiner Geschäfte find die Protokolle der Bundesversammlung, des National- und Ständerathes und des Bundesrathes, fo wie die Miffivenbücher vollständig, und auch die Register und verschiedenen Kontrollen nicht im Rükstande geblieben , fo daß man sich über die in der Bundeskanzlei herrschende Ordnungsliebe und Thätigkeit, über deren Pflichteifer und Fleiß nur lobend ausfprechen kann.

.Bundesblatt.

Wiewol die Klagen über das Bundesblatt feit der veränderten Einrichtung desfelben und der jezt darauf verwendeten größeren Sorgfalt verstummt find, ist doch feine

Abonnentenzahl von 1171 auf 1021 gefunken (759 für die deutsche und 262 für die französische Ausgabe).

Archive.

Außer diefer Anzahl wurden von Amts wegen 430 Gratisexemplare (258 deutsche und 172 franzöfifche) verabfolgt und 149 Exemplare verschiedener früherer Iahrgänge befonders verkauft. Die im Iahr 1851 angeordnete Ermäßigung der Auflage erscheint demnach durch die feitherige Erfahrung gerechtfertigt.

Behufs leichterer Benuzung des ältern eidgenöffifchen Archives, das bekanntlich den Zeitraum vor 1798 umfaßt, war man vornämlich darauf bedacht, die Bearbeitung des G e f a m m t r e p e r t o r i u m s der ältern eidgenöffifchen A b f c h i e d e zu fördern. Aus dem von der h. Bundesversammlung auf das Jahr 1852

bewilligten dießfälligen Kredite von Fr. 4000 wurden mit Rükficht darauf, daß die Spezialrepertorien die Vorarbeiten des Gefammtrepertoriums bilden und hauptsächlich der Kanton Luzern mit Vollendung derselben

sich noch im Rükstande befindet, dem dortigen I. Archivar, Herrn Ios. Karl Krütli, Fr. 400 verabreicht, theils in Anerkennung der Verdienste desselben um Nach-

245 holung solcher Rükstände, theils zur Aufmunterung desselben für Fortsezung feines Spezialrepertoriums und für Unterstüzung der Bearbeiter des Gesammtrepertoriums. Später ließ sich Herr Krütli bewegen, in die Reihe der leztern selbst einzutreten, indem er, die unter

denselben übrig gebliebene .Lüke ausfüllend, das V. Heft des Gesammtrepertoriums, nämlich den Zeitraum von 1587-1648 (vom borromäischen Bund bis zur förmlichen .Lostrennung der Schweiz vom deutschen Reiche) übernahm. So haben denn sämmtliche Perioden des ältern eidgenösfischen Archives ihre Bearbeiter gefunden.

Ungeachtet diese durch anderweitige Berufsgeschäfte oder literarische Arbeiten mehr oder weniger in Anspruch genommen find, ist es ihnen dennoch möglich geworden, manches für das Repertorienwerk zu thun. Mehrere Bearbeiter haben die zu Nachforschungen in den betreffenden Archiven erforderlichen Reisen gemacht, so wie auch eine Konferenz in Luzern zu gegenfeitiger Verständigung unter der Leitung des Hauptredaktors Herrn Gerold Meyer von K n o n a u abgehalten. Herr S e g e f s e r

hat für das HI. Heft bereits 198 Abschiede, Herr Theodor v. Mohr für das IV. Heft 56, Herr Krütli die 43 über rein katholische Angelegenheiten von 1587

bis und mit 1590 für das V. Heft, Herr Pupikofer für das VI. Heft 25 Abschiede, Herr Fechter für das VII. Heft 92 und Herr G. Meyer von Knonau für das VHI. Heft 60 Abschiede bearbeitet. Im Verhältniß diefer Arbeiten ist dann auch der Rest des verfügbaren Kredites verwendet worden. Nach dem Berichte des Hauptredaktors unterliegt es keinem Zweifel, daß die gedachten Arbeiten seiner Zeit den schweizerischen Staatsbehörden und Staatsbeamten, sowie dem Historiker und Gelehrten überhaupt von großem Nuzen sein werden,

246 und dieß um fo mehr, als die bisherigen Ergebnisse herausstellen, daß diefes von der Bundesbehörde unterstüzte Unternehmen die vaterländische Gefchichte von 1798 herab vielfach aufhellen dürfte. Die Vollendung eines der beiden Hefte, welche der Hauptredaktor felbst übernommen, hat derselbe auf das Jahr 1853 in Ausfich t

gestellt, und zwar das den Zeitraum von 1778-1798 (vom Bündnisse mit Frankreich bis zur fchweizerischen

Staatsumwälzung) umfassende VIH. Heft.

Behufs Ordnung des h e l v e t i s c h e n Archives, so

wie auch desjenigen bis 1848 überhaupt, hat uns das Departement des Innern ein umfassendes Gutachten von Herrn Staatsarchivar G e r o l d Meyer v o n K n o n a n vorgelegt, wornach für diese allerdings eine Reihe von Iahren erfordernde Arbeit mehrere außordentliche Archivgehilfen hätten angestellt werden müssen. Wir haben es jedoch mit Rükficht auf finanzielle und lokale Gründe vorgezogen, uns einsweilen auf die helvetifche Periode zu beschränken, womit sich dann auch die h. Bundesversammlung einverstanden erklärte, indem sie bei ihrem

lezten Zusammentritte lediglich für Bereinigung der Rükstände (Registraturarbeiten, Einordnung u. dgl.) des helvetischen Archives einen außerordentlichen Kredit von

Fr. 4000 auf das Iahr 1853 bewilligte. Uebrigens war der eidgenöffifche Archivar in Bezug auf diesen Theil des Zentralarchives auch noch im Laufe des lezten Jahres durch vielfache Nachfragen und Nachforschungen in Anspruch genommen, die um so zeitraubender sein mußten, als damals die Mittel noch nicht vorhanden waren, dem bisherigen Mangel an Ordnung abzuhelfen.

Hinsichtlich des e i d g e n ö f s i f c h e n Archives von

1803-1848 war der Archivar, in fo weit es die laufen-

247 den Arbeiten und die Iahreszeit gestatteten, mit der Revifion und Vervollständigung der Aktensammlung beschäftigt. So hat er die M e d i a t i o n s p e r i o d e von

1803--1813 in ein Ganzes zusammengestellt, zu dem Ende die der nachfolgenden R e s t a u r a t i o n s p e r i o d e angehörigen Aklenstüke, die mit jener verbunden waren, ausgeschieden und eine übersichtliche und praktische Bezifferung der Bände beider Perioden eingeführt. Ueber 5000 der R e g e n e r a t i o n s p e r i o d e und zwar den

Iahren 1842-1848 .Angehörige Aktenstüke, die das Militärdepartement abgeliefert hatte, mußten durchgesehen und nach dem 1836 aufgestellten Archivsinventar eingeordnet werden. Dadurch erklärt es fich, daß weder das

Register der vorörtlichen Protokolle von 1846-1848 vollendet, noch das Archivinventar von 1833-1848 (als Fortfezung desjenigen von 1803-1832) zum Druke befördert werden konnte.

Was endlich das neue Archiv betrifft, fo wurden die Arbeiten eines demfelben zu Grunde zu legenden

Planes fortgesezt Daß die dießfälligen Entwürfe der einzelnen Departemente und der Bundeskanzlei erst nach und nach dem Stressenden Experten übergeben werden konnten, ist begreiflich, wenn man bedenkt, wie schwierig es ist, nach einem kurzen Zeitraume der Erfahrung den Umfang und Inhalt des Gefchäftskreises größerer Verwaltungen auf eine längere Zukunft und auf die Dauer zu bestimmen. Da jedoch nunmehr fast alle Materialien

dazu gesammelt find, fo steht die Erledigung des Archivplanes für das laufende Iahr in ficherer Ausficht. Dem Mangel an Räumlichkeit für das neue Archiv konnte leider noch nicht abgeholfen werden, und es dürfte fich fragen, ob es nicht am rathsamsten sei, in dieser Beziehung den Bau des neuen Bundesrathhaufes abzu-

248 warten, der überhaupt in raschem Vorrüken begriffen ist.

Das im vorigen Bericht in Ausficht gestellte neue A r c h i v r e g l e m e n t ist nunmehr erschienen, und zwar bereits unterm 7. April 1852, wie aus dem IH. Bande der neuen eidgenöffifchen Sammlung der Geseze und

Verordnungen (S. 129-135) zu ersehen ist.

.Bibliothek

Der den Zuwachs von 1852 enthaltende Nachtrag

zum Kataloge von 1851 weist eine beträchtliche Vermehrung der Bibliothek nach, indem deren Nummernzahl (Bände) von 3666 auf 4788 gestiegen ist. Dieser Zuwachs von 1122 Bänden rührt nicht nur von der nachträglichen Eingabe des Post- und Baudepartementes, dessen Handbibliothek im frühern Gesamtverzeichnisse nicht inbegriffen war, fondern hauptfächlich von einer wirklichen Bereicherung der Kanzlei- oder Zentralbibliothek her, die von Behörden und Beamten des In- und Auslandes, fo wie von einzelnen Privaten wieder vielsach mit Geschenken bedacht wurde, worunter das bedeutendste aus der Gefezesfammlung Griechenlands (32

Bände) besteht. Ueber die Benuzung der Bibliothek Münzsammlung lun.....

gibt die vorhandene Kontrole Auskunft.

Außer einer im eidgenöffifchen Archiv aufgefundenen Schaumünze der 13 alten Orte und einem Gefchenke schwedischer und norwegischer Münzen find der Münzfammlung mehrere tausend Stüke alter Schweizermünzen und Schweizermedaillen einverleibt worden, indem wir die

lezte Münzeinlösung dazu benuzt haben, eine möglichst

vollständige Sammlung von folchen, aus je einem bis zwei Exemplaren bestehend, anzulegen und dadurch einer gänzlichen Einfchmelzung oder Zerstreuung dieser Erinnerungszeichen der Vergangenheit zuvor zu kommen. Unter

den 2315 Stüken dieser Sammlung sind beinahe 100

249 Medaillen, und was das Metall betrifft, 264 Münzen von Gold (im Betrag von Fr. 4880. 80 Rp.), 784 von Silber (im Betrag von Fr. 1851. 60 Rp.) und 1267 von Billon und Kupfer (im Betrag von Fr. 88. 48 Rp.)

Dieselben stellen gegen 1900 Nummern oder verschiedene Sorten und Gepräge dar. Für die Verzeichnung, Einordnung, Aufstellung und Aufbewahrung der eidgenösfischen Münzsammlung wurden geeignete Vorkehrungen getroffen. Von der Gelegenheit, welche wir gleichzeitig andern Behörden und dem Publikum zur Anlegung ahnlicher Sammlungen oder zu deren Ergänzung dargeboten,

ist vielfältig Gebrauch gemacht worden.

Das von der h. Bundesversammlung erlassene Ge- Maß und fez über Maß und Gewicht ist von uns am 20. Hor- wich nung 1852 promulgirt worden. Erhaltenem Auftrage gemäß, haben wir dasselbe mit einer das neue schweizerische und das französische metrische System vergleichenden Ueberficht vom waadtl. Generalkommissär , Hrn.

Iulius Fr. P i e e a r d , versehen und diese in den drei Nationalsprachen erscheinen lassen. In Bezug auf die übrigen Vorkehrungen glaubten wir mit Rükficht darauf, daß es fich nicht mehr um Einführung eines wenig bekannten Systems handelt, von der Aufstellung einer permanenten Expertenkommiffion, wie eine folche während mehrerer Iahre nach Abschließung des Maß- und Gewichtskonkordates bestand, Umgang nehmen zu dürfen.

Wir beschränkten uns daher darauf, unser Departement des Innern zu Beiziehung eines Exverten zu ermächtigen, welches sodann den Herrn Prof. Dr. Karl Brunner

(Sohn), Maß- und Gewichtsinspektor des Kantons Bern, dazu ausersehen hat. Unter Mitwirkung dieses Experten wurden den konkordirenden Kantonen entbehrliche Probemaße abgenommen und theils mit solchen,

250 theils mit neuen den Begehren mehrerer nicht konkordirender Kantone entfprochen, für diefe bei Herrn Mechaniker I.Goldschmid-Oeri in Zürich die Mustermaße bestellt, eine Vollziehungsverordnung über Maßund Gewicht ausgearbeitet und verschiedene Anfragen und Anstände erlediget. Die Prüfung und Ablieferung der Mustermaße, fo wie die definitive Berathung der Vollziehungsverordnung und deren Promulgation, wiewol bereits erfolgt, ist nicht mehr Gegenstand diefes Jahresberichtes. Es gereicht uns zur Befriedigung,

melden zu dürfen, daß der Kanton Appenzell A.-Rh.

unter den nicht konkordirenden Ständen frühzeitig, haupt-

sächlich aber der Kanton S chwyz, die Einführung der neuen Maß- und Gewichtsordnung sich hat angelegen sein lassen. Lezterer hat u. A. den eidgenössischen Experten zur Abhaltung eines Eichmeisterinstruktionskurfes im Oktober abhin nach Schwyz berufen und dadurch, laut eingegangenem Bericht über das daherige Ergebniß,

die auf 1. Jänner 1853 beabsichtigte Einführung des fchweizerifchen Systemes wesentlich gefördert. Auch Appenzell I.-Rh., Unterwalden nid dem Wald,

.........tionalsta-

Uri und Graubünden haben sich an uns gewendet, um die zu erzielende Uebereinstimmung mit benachbarten Kantonen zu befchleunigen.

Wie im lezten Iahresbericht bemerkt worden, hat das Departement des Innern die für einen H. Theil des B e v ö l k e r u n g s a t l a f f e s der S c h w e i z erforderlichen Arbeiten begonnen, hinsichtlich welcher die Ver-

zeichnisse der lezten Volkszählung Stoff zu Uebersichten darbieten, die man sich bisher wol mit Bezug ans einige Kantone, aber niemals in ihrer Ausdehnung auf die ganze Schweiz verfchaffen konnte. Die geringen Arbeitskräfte, über die das genannte Departement ver-

251 fügen konnte, hatten die nachtheilige Folge, daß die Zusammenfiellungen aus der großen Masse der Verzeichnisse sehr beschränkt werden mußten. Was das A l t e r der männlichen Einwohnerschaft anbelangt, in Bezug auf welches der Nationalrath unterm 3. Christmonat 1850 eine Einladung an uns gerichtet hat, ließ sich dieses Departement die Ausführung der gewünfchten Arbeit frühzeitig angelegen sein. Dasselbe war daher im Falle, uns zur Kenntniß zu bringen, daß die dießfälligen Zusammenstellungen von zwölf Kantonalgebieten

(Uri, Schwyz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Glarus, Zug, B a f e l - S t a d t u n d B a s e l L a n d s c h a f t , S c h a f f h a u s e n , A p p e n z e l l A.-Rh.

und I.-Rh. und Genf), deren schweizerische männliche Bevölkerung ungefähr 1/^ derjenigen der ganzen Schweiz ausmacht, fertig feien. Da diefe Kantone, wie klein fie auch find, doch alle der ganzen Schweiz eigentümlichen Verschiedenheiten darbieten, fo dürfte man vielleicht befugt sein, fie als einen Abriß der Gesammtheit anzusehen. Was die B e g a n g e n s c h a f t und Berufsa r t e n der Einwohnerschaft anbelangt, war dem Deparlement nur eine statistiche Ueberficht des Kantons B a s e l - S t a d t möglich, eine Probearbeit, die geeignet ist, einen Begriff davon zu geben, was mit unumgänglicher Aushilfe geleistet werden könnte. Dagegen hat uns das Departement die Vollendung seiner Ueberfichten angezeigt, welche enthalten: 1) die Ausscheidung der in einem andern als in ihrem H e i m a t h s k a n t o n sich aufhaltenden oder n i e d e r g e l a s s e n e n S c h w e i z e r bürger; 2) die Ausscheidung der Ausländer nach ihrer politischen Herkunft.

Diese Ueberfichten werden einen wichtigen Beitrag zum II. Theile des Bevölkerungsatlasses liefern. Das Hauptergebniß derselben erlauben wir uns nachstehend mitzutheilen :

252 Niedergelassene und In andern Kantonen Aufenthalter ans niedergelassene oder andern Kantonen. sich aufhaltende Kantonsangehörige.

Seelen.

Seeleu.

Kanton

Zürich . . . . . . 11,184 Bern

.

.

.

.

.

.

18,233

Luzern

.

.

.

.

.

.

4,195

Uri

.

.

.

.

.

.

666

.

Schwyz . . . . . . 1,452 Unterwalden ob dem Wald...

UnterwaldenniddemWald^

. .^ ^

Glarus . . . . . . 978 Zug . . . . . . . 2,330 Freiburg . . . . . 7,373 Solothurn . .

Bafel-Stadt .

Basel-Landschaft .Schasshaufen .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Tesfin

Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell J.-Rh. . . .

St. Gallen . . . .

Graubünden . . . .

Aargau . . . . . .

Thurgau . . . . .

.

.

.

.

.

.

Waadt .

Wallis .

Neuenbnrg Genf .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Ohne nähere Angabe

.

4,652 11,473 7,02l 2,272

3,216 .

229 15,410 3,228 7,289 5,748 517

17,214 1,204 2l ,131 9,141 -

157,382

14,447 36,881 7,774 956 3,140 1,532 2,962 1,233 3,0l8 6,182 6,690 3,403 4,553 8,847 1,886 17,798 13,380 1,435 13,765 649 4,794 1,472 605 157,382

253 Die k a n t o n s w e i s e aufgenommenen Ueberfichten der

Ausländer hingegen, welche in der Schweiz im März 1850 als Niedergelassene oder Aufenthalter gezählt worden find, zeigen, daß von deren bekanntlich 71,530 betragenden Gefammtzahl 15,512 Franzofen, 8655 österreichische Angehörige, 14,319 sardinische Angehörige, 594 Italiener überhaupt, 13,547 Badeuser, 8396 Württemberger , 6397 Deutsche anderer Staaten (im Ganzen 28,340 Deutsche), 573 Angehörige Großbritanniens, 206 Belgier und Niederländer , 337 Russen , Schweden und Dänen, 86 Amerikaner, 2948 aus verschiedenen andern Ländern oder nicht näher bezeichnet find.

In Folge des im vorigen Geschäftsbericht erwähnten Kreisfchreibens am 3./14. Herbstmonat 1851 und der unterm 26. August 1852 geschehenen Wiederauffrischung desselben wurde noch anderes Material von den Kantonsregierungen geliefert. Einen nicht gewöhnlichen Reichthum von Angaben, außer den üblicherweife in den jährlichen Rechenschaftsberichten niedergelegten, enthalten die von den Kantonen Glarus, B a se l- St ad t, Aargau, Thurgau, Wa a dt und Genf erfolgten direkten Mittheilungen.

Ferner hat unfer Departement des Innern, in Betracht, daß, wenn die Volkszählung fich erst nach 20 Jahren erneuert, wie man bei uns annehmen zu dürfen glaubt, die so wichtigen Angaben vom Jahre 1850 wegen

des Wechsels der Volkszahl ihren Grad von Genauigkeit

allmälig mehr oder weniger verlieren müssen , mit Kreisschreiben vom 6./20. Herbstmonat abhin an die Kantonsregierungen sich gewendet, um diejenigen derselben, welche noch keine jährlichen Ueberfichten der G e b u r t e n , T o d e s f ä l l e und Trauungen aufzustellen pflegten, zur Sammlung und Mittheilung derartiger Kontrolen

254 der Bevölkerungsbewegung zu ermuntern, den übt igen Kantonen hingegen die Annahme eines Verfahrens bei solchen Tabellen zu empfehlen, vermittelst dessen die da-

bei fo wünfchbare möglichst gleichförmige Darstellung zu erzielen ist. Das daherige Ergebniß ist laut der Erklärung des betreffenden Departements, wenn es auch noch keinen hinlänglichen Stoff zu Tabellen darbietet, welche fämmtliche 25 Kantonalgebiete umfassen , doch der Art, daß man Urfache hat, mit nicht geringer Befriedigungaufdas dabei bethätigte Entgegenkommen mehrerer Kantone zurükzubliken, die früher entweder keine oder aber fo geringe Mittheilungen der Art gemacht hatten, daß man denfelben keine Rechnung tragen konnte. Wenn darin, wie man hoffen darf, auch noch die wenigen übrigen Kantone nicht zurük bleiben, fondern sich herbeilassen, die Wichtigkeit der von den Regierungen fast aller zivilifirten Länder fchon feit Langem gepflogenen derartigen Beobachtungen zu würdigen, die geeignet find, dem Staatsmanne die Benrtheilung des Zuftandes und der phyfifchen, ökonomifchen und moralifchen Fortschritte der Bevölkerung zu erleichtern, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die vaterländische Statistik in wenigen Iahren eine höhere Stufe erreichen und ihrer Aufgabe näher rüken wird.

Veranlaßt durch ein Begehren des Standes Genf, haben wir die Anordnung getroffen, daß von der großen Karte der Schweiz jeder Kanton noch ein drittes Gratisesemplar erhält, damit die betreffenden Regierungen, welche ein Exemplar für sich zu benuzen und eines ihrer Kantonalmilitärbehörde zu überlassen pflegen, in den Stand gefezt feien, ein folches ihrer höhern Lehranstalt oder einer öffentlichen Bibliothek des Hauptortes verab-

folgen und dadurch das topographifch-statistifche Studium

255 des Vaterlandes fördern und zur Verbreitung richtiger dießfälliger Kenntnisse unter der Iugend und dem Publikum beitragen zu können.

Wenn auch in d.er Besezung des Auswanderung Auswandebüreau in Havre, für welche der dortige fchweizerifche runa.sweseu.

Konsul zu sorgen hat, ein persönlicher Wechsel eingetreten ist, so befand dasselbe dennoch ununterbrochen

fort. Die dießfällige jährliche Entschädigung des dortigen Konsulates wurde mit Rükficht auf die zunehmende Auswanderung und zur Erzielung eines umfassenderen Dienstes von 4000 auf 4500 Fr. erhöht. Frühere, namentlich von St. Gallen, Aargau und Bern ausgegangene Ansuchen um Errichtung ähnlicher Bureaux in Nordamerika wurden von den zwei leztern Kantonen dringend wiederholt und diese veranstalteten zur Unterstüzung ihres Begehrens eine von 16 Kantonsregierungen beschikte Zusammenkunft in Bern , in Folge welcher S c h w y z , Unterwalden, B a s e l - S t a d t , Schaffhausen und Tefsin sich jenem Begehren anschlossen und ein Theil derselben auch die Errichtung einer solchen Agentur in Brafilien (Schasshausen) und in Basel (die dortige Regierung selbst) verlangte. Daß und wie wir diesen Begehren , mit Ausnahme desjenigen, welches die Errichtung eines Auswanderungsbüreau in Südamerika bezwekte, zu entsprechen gesucht haben, ist Ihnen, Tit. , aus unserer Botschaft vom 10. Ianuar abhin noch in frischer Erinnerung. Indem wir uns erlauben, hinfichtlich des Auswanderungswesens überhaupt auf die gedachte .Botschaft zu verweifen, haben wir nur noch zu bemerken, daß wir auch im verflossenen Iahre nicht ermangelt haben, einerseits durch Kreisschreiben und Veröffentlichungen die Auswanderungslustigen auf die ihnen drohenden Gefahren und Prellereien aufmerksam zu machen

256 und den Auswandernden zwekdienliche Räthe zukommen zu lassen, andererseits die lobenswerte und höchst erfprieß-

liche Thätigkeit der fchweizerifchen Hilfsgesellschaft in NewDorf durch einen Beitrag zu unterstüzen und diese sämmtlichen Kantonen zu geneigter Berechtigung zu empfehlen.

Aus den von unferm Departement des Innern unter gefälliger Mitwirkung der fchweizerischen Konsulate in Havre und New-York einerseits und der Kantonsregierungen andererseits aufgestellten Ueberfichten der schweizerischen Auswanderung ergibt fich:

1) daß die Zahl der im Iahrzehnt 1841-1850 ausgewanderten Personen jährlich auf ungefähr 3500 darf angeschlagen werden; 2) daß in den zwei Iahren 1851 und 1852 die jähr-

liche Anzahl aus 6000 bis 7500 gestiegen ; 3) daß von dieser Masse Auswanderer beinahe die

Hälfte dem Kanton Bern, ein beträchtlicher Theil A a r g a u , S c h a f f h a u f e n , T e f s i n und Zürich, ziemlich wenige den 17 übrigen Kantonen angehörten; 4) daß indessen den Einzelnen und ganzen Familien, welche ihr Geburtsland auf immer verlassen, unter dem Namen A u s w a n d e r e r viele Personen, meistens Handwerker und Handelsleute , beigezählt werden, welche des Erwerbes halber fich ins Ausland begeben , ohne dabei auf die Rükkehr in ihr Vaterland verzichten zu wollen; solcher find nicht wenige aus G lar us, Zürich, T essin und andern Kantonen; fie mögen ungefähr den fünften Theil ausmachen, und find keine A u s w a n d er er in der vollsten Bedeutung dieses Wortes.

Obigem erlauben wir uns nachstehende Ueberficht der seit 1. Iuli 1851 bis und mit 30. Iuni 1852 stattgefundenen

257 Auswanderung aus der Schweiz nach Amerika beizufügen, in so weit diese Bewegung vom schweizerischen Konsulate in Havre kontrolirt werden konnte.

Tabelle über die Auswanderung n a c h A m e r i k a

vom 1. Iuli 1851 bis 30. Iuui 1852.

Kantone.

Männer. Weiber.

Kinder.

Total.

942 617 1400 2959 372 220 366 958 191 123 144 458 11 348 8 329 140 59 136 335 72 276 145 59 63 181 St. Gallen . 79 39 65 163 Basel . . . 59 39 Freiburg . . 55 77 160 28 Waadt . . 86 35 149 28 Graubünden . 52 30 36 118 Thurgau . . 40 97 20 37 96 27 Schwyz . . 47 22 Glarus . . 32 88 20 36 85 .Luzern . . 41 27 17 Neuenburg . 23 48 14 11 Unterwalden . 25 45 10 10 Appenzell . . 17 6 12 35 8 10 34 16 8 Genf . . . 10 3 21 4 4 Wallis . . . 6 14 Uri . . . 7 7 Total: 2,714 1,374 2,587 6,675

Bern . . .

Aargan . .

Schasshausen .

Tesfin . . .

Solothurn Zürich . . .

Zng

.

.

.

--

--

Prozent der Gesammtzahl.

44 14 7 5 5 4 3 21^ 21^ 2 2 1^ 11^ ^ ^ ^ ^ 1/^

^ 1/3

^ 1/..

--

Was gemeingefährliche Seuchen betrifft, wurde unfere Gesundheit Aufmerksamkeit, jedoch nur vorübergehend, von zwei polizei.

258 Seiten in Anspruch genommen. Der Stand Bern fand sich nämlich im Laufe des verflossenen Jahres zu einer Verordnung gegen die aus dem Kanton Luzern in fein Gebiet eingefchleppte Maul- und Klauenseuche und in

der Vorausfezung , daß diefe Krankheit ursprünglich .ins der Lombardie in die Schweiz eingedrungen fei, zur Anregung der Frage veranlaßt, ob nicht eine strengere Ueberwachung der Vieheinfuhr aus der .Lombardie anzuordnen fei. Wir haben dießfalls den Kantonen Graubünden, Tefsin und Wallis, in welch' lezterm Kantone die gleiche Krankheit ausgebrochen war, geeignete Vorfichtsmaßregeln empfohlen , womit diefe Angelegenheit abgethan war. Etwas länger hat uns die durch das schwei-

zerische Konsulat in Brüssel erfolgte Mittheilung eines Hrn. Dr. L. Wille m s in Hasselt beschäftigt, der ein wirksames Schuzmittel gegen die Rindviehlungenfeuche

entdekt haben will und dadurch die belgische Regierung zur Niederfezung einer Expertenkommission veranlaßt

hatte. Wir ließen die Denkschrift des Herrn Willems dem Herrn Prof. I. I. Rychner in Bern zur Würdigung vorlegen, der jedoch das fragliche Verfahren, das hauptsächlich in einer Impfung besteht, weder für neu, noch für bewährt erklärte, fondern das sicherste Schuzmittel für den bedeutenden Reichthum, den die Schweiz in ihrem Rindviehstande befizt, in einer gleichmäßigen und

strengen Gefundheitspolizei, namentlich im dießfalls angeregten Konkordate erblikt. In Folge dessen haben wir uns darauf befchränkt, der Gesellschaft schweizerischer Thierärzte ein Exemplar jener Denkschrift zukommen zu lassen und im Uebrigen das Ergebniß der in Belgien angestellten amtlichen Unterfuchungen abzuwarten.

Wiewol die G e w e r b e a u s s t e l l u n g in .London, an welcher die Schweiz so ehrenvoll Theil genommen

259 gegen Ende des Iahres 1851 geschlossen wurde, hat sie dennoch eine große Anzahl Geschäfte auf das Berichtsjahr übergetragen , so daß sich auch in diesem die dafür niedergesezte schweizerische Zentralkommisfion noch nicht auflösen konnte. Was wir in dieser Angelegenheit gethan haben, besteht hauptfächlich in Verdankung der von Mitbürgern in und außerhalb des Vaterlandes geleisteten guten Dienste , in Erledigung einer Reklamation des mit der großen Medaille bedachten Hyalurgisten T h e o d o r D a g u e t in Solothurn und in der Versendung von mehr als tausend Denk- und Erinnerungszeichen von .London an die betreffenden schweizerischen Aussteller, Preisrichter, Kommisfionsmitglieder u. s. w. Nebfidem waren wir darauf bedacht, die im vorigen Bericht in Ausficht gestellte Veröffentlichung zu bewerkstelligen. Die genannte Zentralkommisfion hat ihren Hauptbericht über die Geschäftsführung wirklich erstattet, fo wie auch den Bericht des einen ihrer nach London abgeordnet gewesenen Mitglieder, nämlich denjenigen des Hrn. Prof. Dr.

P. B o l l e y in Aarau, abgegeben. Der leztere Bericht verbreitet fich über mehrere der bei der Gewerbeausstellung in London aufgetretenen fchweizerifchen Industriezweige und dürfte nicht geringes Interesse darbieten; da aber andere, nicht minder wichtige Industriezweige der Schweiz, die in London vertreten waren, von dem dafür besonders als Fachmann anerkannten andern Abgeordneten, Hrn. Prof. Daniel Colladon in Genf, zu beleuchten find und die Berichte beider Abgeordneten in einander greifen, so konnte die über jene Ausstellung beabfichtigte Veröffentlichung noch nicht stattfinden, indem Hr. Colladon durch verschiedene unvorhergesehene Umstände abgehalten war, seiner Aufgabe nachzukommen.

Die Schlußrechnung der Zentralkommisfion ist noch im Bundesblatt. Jahrg. v. Bd. II.

19

260 Berichtsjahre eingegangen, mußte jedoch einiger Anstände wegen an den Rechnungsführer zurük gewiesen werden.

In Bezug auf die Vorbereitungen zu andern großen Gewerbeausstellungen, welche diefes Iahr zu New-York und Dublin für alle Nationen eröffnet werden follen, haben wir uns damit begnügt, nach Maßgabe der erhaltenen Mittheilungen das Publikum durch das Organ der Kantonsregierungen und durch das Bundesblatt darauf aufmerksam zu machen.

Das im vorlezten Geschäftsberichte erwähnte Iützische Vermächtnis zu Gunsten des K a n t o n s S c h w y z hat nun seine Liquidationserledigung gefunden,

indem der Rest des dazu gehörigen Nachlasses in Neapel durch diplomatiche Verwendung beigebracht worden ist.

In Folge dessen beläuft fich das u n a n g r e i f b a r e Kapital, welches die Bundesregierung laut jenem Vermächtnisse zu verwalten und wovon fie die Zinfe jeweilen der fchweizerifchen gemeinnüzigen Gesellschaft zu Gunsten der Volksbildung und allfällig der Strafrechtspflege des Kantons Schwyz zu verabfolgen hat, nunmehr im Ganzen auf

die Summe von Fr. 78,554. 47Rp., wovon Fr. 78,476.

82 Rp. noch immer zu 4. 1/2 % , zinsfällig jeweilen am 3. August, bei der Regierung des Kantons Luzern, der

Rest hingegen zu 4 %, zinsfällig jeweilen am 1. Iänner,

bei der Erfparnißkasse der Einwohner des Amtsbezirkes Bern angelegt ist. Da die bisher verfallenen Zinse, die wir der betreffenden Gesellschaft zur Verfügung gestellt haben, von derselben wegen verschiedener, in deren Geschäftsgang eingetretener Verzögerungen und Anstände noch nicht zu Handen gezogen worden find, fo haben wir diefelben ebenfalls zinstragend gemacht. Das Ansuchen der schweizerischen gemeinnüzigen Gesellschaft, uns

sür den Fall ihrer Auflösung hinfichtlich der Aufgabe

261 des Indischen Vermächtnisses als ihren Nachfolger zu erklären, haben wir beider dermaligen Unwahrscheinlichkeit des gedachten Falles dem Entscheide einer späten Zeit vorbehalten.

#ST#

Summarische uebersicht der

Ein,

Aus und Durchfuhr in der Schweiz

im Monat April 1853.

Einsuhr.

Die Gesamteinfuhr dieses Monats betrng:

Stüke.

15,367 Stüke Vieh, wovon Schmalvieh . . 11,701 ,, Großvieh . . 3666 Für Franken 10,806 an Werth, bestehend in Mühlsteinen, Akergeräthen , Oekonomiefuhrwerken , Gefährten u. s. w.

21,324 Zugthierlaften, wovon die hauptsächlichsten sind: Zugthiexlasten.

Brenn-, Bau- und gemeines Nuzholz Koke, Torf, Braunkohle, Steinkohlen

.. 7908 . 1279

Kalk und Gyps, gebrannt und gemahlen .

2482

466,192 Zentner verschiedener Waaren, wovon: Zentner.

Amlnng .

.

.

.

.

.

. 1596

Apothekerwaaren undchemischeProdukte .

3799 Baumwolle, rohe . . . . . 20753

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1852.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1853

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.05.1853

Date Data Seite

243-261

Page Pagina Ref. No

10 001 151

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.