879 Diese Banknoten können bis auf weiteres nicht nur am Hauptsitz der italienischen Bank in Rom, sondern an allen andern Sitzen oder Filialen dieser Bank auf Vorlage bin ausgewechselt werden.

Sie werden an den genannten Orten entgegengenommen und für Rechnung des Inhabers zum Zwecke der Auswechslung gemäß den Bestimmungen in Art. 26 des vorerwähnten Gesetzes vom 10. August 1893, Nr. 449, an den Hauptsitz in Rom befördert.

In diesem Falle erfolgt die Einlösung, wenn eine solche am Platze ist, am Hauptsitz der italienischen Bank in Rom und durch Vermittlung der Filiale, welche die einzulösenden Noten entgegengenommen hat.

B e r n , den 10. September 1895.

Schweiz. Bundeskanzlei.

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Heu- und Strohlieferung.

Das Centralremontendepot der Kavallerie in Bern erläßt hiermit die Ausschreibung über die Lieferung von:

7500 Kilocentner Heu und 8000 ,, Stroh.

Die Lieferungsbedinge können schriftlich beim unterzeichneten Kommando bezogen werden. Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fouragelieferung des Centralremontendepots" bis zum 80. September abends in Händen der unterzeichneten Amtsstelle sein. Die Lieferanten bleiben für ihre Angebote bis 15. Oktober 1895 haftbar.

B e r n , im September 1895.

(D.H.8193) [3/2]

Das Kommando des Kavallerie-Centralremontendepots.

880

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von nachfolgend verzeichneten Schuhbestandteilen und fertigen Schuhen.

2000 Paar fertige Schäfte aus Kalbleder für- Militärschuhe, nach Muster und Vorschriften, Naturfarben.

Endtermin für die Angebote: 20. September 1895.

1OOO Sortimente Bodenleder, nach Muster und Vorschrift.

Endtermin für die Angebote: 20. September 1895.

6000 Paar- Schnürriemen (Lacets) aaa Fischleder (Delphin) mit Drahtspitze, nach Muster.

Endtermin für die Angebote: 30. September 1895.

5000 Paar Militärschuhe ans Kalbleder, nach Muster nnd Vorschrift.

Endtermin für die Angebote: 30. September 1895.

Offerten der Bewerber sind der unterzeichneten Verwaltung einzureichen.

Letztere giebt hierzu die nötigen Formulare und Vorschriften ab. Die Normalien werden auf Verlangen zur Einsicht abgegeben.

; Offerten der Sektionen des schweizerischen Schuhmachermeistervereins sollen kollektiv durch dessen Centralkomitee eingegeben werden. Letzteres wird auf Verlangen jede weitere Auskunft erteilen, sei es für den Bezug von Schäften oder ßodenleder oder die Lieferung selbst betreffend.

Die Verwaltung wird denjenigen Lieferanten von Bestandteilen und fertigen Schuhen den Vorzug geben, welche sich verpflichten inländisches Leder zu verarbeiten.

Muster können von der unterzeichneten "Verwaltung zur Einsicht bezogen werden. An die Submittenten werden Schnittmuster aus Karton zum Selbstkostenpreis und die Vorschriften über die Konfektion gratis abgegeben.

B e r n , den 2. September 1895.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Ausschreibung.

Lieferung von Steinkohlen.

Es wird hiermit die Lieferung von 70,000 bis 80,000 Kilos Steinkohlen für die Heizung des Bundesgerichtsgehäudes in Lausanne, lieferbar während des Winters 1895/1896, von Ende September 1895 an, nach Begehren des Käufers, öffentlich ausgeschrieben. Offerten für diese Lieferung sind der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne bis 15. September 1895 einzureichen.

L a u s a n n e , den 23. August 1895.

Schweiz. Bundesgerichtskanzlei.

881

Pferdeversteigerung.

Das schweizerische Militärdepartement läßt an den unterzeichneten Tagen und auf den hierzu bestimmten Plätzen öffentlich versteigern: cirka 65 Artillerie-Bundespferde im Alter von 5 bis 7 Jahren.

(Als Lieferantenpferde für den Militärdienst erhalten Artilleriepferde den Vorzug.)

Die Versteigerungen finden statt: in Morges, Donnerstag 19. September mit cirka 20 Pferden bei der Place du Parc, morgens 10 Uhr; in Zürich Freitag 20. September mit cirka 24 Pferden bei den Kasernenstallungen, nachmittags 2 Uhr; in Bern, Dienstag 24. September mit cirka 21 Pferden bei den Kasernenstallungen auf dem Beundenfeld, nachmittags 2 Uhr.

Beim Verkauf gilt als Hauptbedingnng, daß die Pferde, unter Androhung einer Konventionalstrafe, nicht außerhalb des Landes verkauft werden dürfen.

Im übrigen sind die bei Versteigerungen von Militärpferden üblichen Bestimmungen maßgebend, und können solche von der Regieanstalt an Interessierte auf Verlangen zugesandt werden.

T h u n , den 17. August 1895.

Im A u f t r a g : Eid g. Pferderegieanstalt.

Stellen-Ausschreibung.

Die vakant gewordenen Stellen 1. eines Kanzleisekretärs (Bureauchef), 2. eines Unterregistrators

der Bundeskanzlei werden, die erstere mit einer Besoldung von Fr. 4000--5000, die letztere mit einer solchen von Fr. 3800--4500, zur "Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Der Kanzleisekretär muß aller drei Nationalsprachen, der Unterregistrator wenigstens der beiden Hauptlandessprachen mächtig sein.

Anmeldungen sind, unter Beilegung von Studien-, Alters- und Leumundszeugnissen und eines kurzen Lehensabrisses, bis und mit 30. September nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 9. September 1895.

Schweiz. Bundeskanzlei.

882

Stelle-Ausschreibung.

Es ist die Stelle eines Instruktors l. Klasse der Infanterie neu za besetzen.

Bewerber um diese Stelle haben sich schriftlich bis zum 20. dies beim unterzeichneten Departement anzumelden.

Bern, den 4. September 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Beförderung des bisherigen Inhabers wird die Stelle eines Gehülfen der eidgenössischen Wertschriftenverwaltung znr Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Jahresbesoldung Fr. 4000--5000. Amtskaution Fr. 10,000.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 21. September laufenden Jahres dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 9. September 1895.

Eidg. Finanzdepartement: Häuser.

Stelle-Ausschreibung.

Im eidgenössischen Grenzwachtcorps des II. Zollgebietes ist die Stelle eines Lieutenants za besetzen. Jahresbesoldung mindestens Fr. 2500 nebst Reiseentschädigung. Dieselbe wird bei der Wahl festgesetzt.

Anmeldungen schweizerischer Offiziere werden bis zum U. September von der Zolldirektion in Schaffhansen entgegengenommen.

B e r n , den 2. September 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Einnehmers beim Hauptzollamt in Romanshorn wird hiermit zur Wiederbestzung ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis zum 11. September 1895 an die Zolldirektion Schaffhausen zu richten.

B e r n, den 2. September 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

883

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie inren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Depesehenträger in öenf-Plainpalais. Anmeldung bis zum 24. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Sorens (Freiburg). Anmeldung bis zum 24. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter und Briefträger in Bieben. Anmeldung bis zum 24. September 1895 bei der Ereispostdirektion in Basel.

4) Briefträger in Sternenberg (Zürich). Anmeldung bis zum 24. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Kanzlist der Telegraphendirektion in Bern. Jahresgehalt gemäß ßundesesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 21. September 1895 ei der Telegraphendirektion in Bern.

6) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. Àugast 1873. Anmeldung bis zum 21. September 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

f

1) Zwei Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 17. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postpacker und Bureaudiener in Couvet. Anmeldung bis zum 17. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Nenenbnrg.

3) Vier Bureaudiener beim Hanptpostbnreau Basel. Anmeldung bis zum 17. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postbnreauchef in Aaran.

5) Postcommis in Aarau.

Anmeldung bis zum 17. Sept.

6) Posthalter in Villmergen (Aargau). 1895 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger und Bnreandiener in Zofingen.

8) Postcommis in Winterthur.

) Anmeldung bis zum 17. Sept.

· -HT . -i_ ( 1895 bei der Kreispostdirektion in n. ,, . ,, , . .

9) Briefträger in Wetzikon.

l Zürich 10) Briefträger in Poschiavo (Granbünden). Anmeldung bis zum 17. September 1895 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

884 11) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Bern. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 14. September 1895 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Bern.

12) Telegraphist in Villmergen (Aargau). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenpro vision. Anmeldung bis zum 14. September 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Bedeutende Preisermässigung,

Volkswirtschafts---- L*A

SchweizlL S^x ^

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bnndesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 37.

Bern, den U. September 4895.

II. Reglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

(87/95) Lieferfristverlängerung für Frachtgüter verkehr auf einzelnen Strecken der S C B.

Infolge großer Militärtransporte aus der Westschweiz und der Zufuhren zur schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Bern hat der Bundesrat für den Prachtgutverkehr am 12. und 13. September 1895 im Transit über die Linien Olten-Biel, Olten-Bern und Thun-Bern, sowie nach und von Biel und Bern loco eine Lieferfristverlängerung von 2 Tagen bewilligt.

Basel, den 10. September 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

597.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(37/95) Teil I des deutschen Personen- und Gepäcktarifes.

Teil I des deutschen Gütertarif es.

Aenderungen und Ergänzungen.

Hit Geltung vom 1. September 1895 ab sind im deutschen EisenbahnPersonen- und Gepäcktarif, Teil I, vom 1. April 1895, Änderungen bezw.

Ergänzungen der Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung zu § 11, unter V B l c, und zu § 32, unter 4, eingetreten. Vom gleichen Tage ab hat auch das auf Seite 108, unter II des Nachtrages I, vom 1. April 1895, zum deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, enthaltene Verzeichnis der zu den Eisen- und

598.

277

Stahlwaren des Specialtarifs I beispielsweise zu rechnenden Gegenstände einige Ergänzungen erfahren. Über die bezeichneten Änderungen wird von den Abfertigungsstellen nähere Auskunft erteilt.

Straßburg, den 4. September 1895.

Generaldirektion .

der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

599. (37/95) Teil I, Abteilung B, Tarifvorschriften und Güterklassifikation des deutsch-französischen Eisenbahnverbandes.

Nachtrag X.

Zum Teil l, Abteilung B, des Tarifs für den deutsch-französischen Güterverkehr ist mit Gültigkeit vom 1. September 1895 der Nachtrag X ausgegeben worden. Derselbe enthält Bestimmungen über frachtfreie Beförderung von Ladegeräten, welche Fleisch- und Wildbretsendungen beigegeben werden, sowie anderweitige Festsetzung der Frachtberechnung für leere und beladene Möbelwagen.

Karlsruhe, den 4. September 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

II. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement mit halben Billeten, vorn i. Mai 1891.

37/95)

600. (

Mit 1. Oktober 1895 wird die Langenthal-Huttwil-Bahn, einschließlich der von ihr betriebenen Huttwil-Wolhusen-Bahn, in vorstehend bezeichneten Tarif aufgenommen. Es können daher auf Grund der Abonnemente von diesem Tage an halbe Billete auch nach und von Stationen dieser Bahnen bezogen werden.

Luzern, den 7. September 1895.

Direktion der Gtotthardbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

601. (37/95) Sonn- und Festtagsbillete von Luzern nach Seethalbahnstationen und umgekehrt. Verschiebung der Einführung.

In Nr. 535 des Publikationsorgans Nr. 33, vom 14. August 1895 ist das Einführungsdatum der neuen Sonntagsbillete auf ,,1. Januar 1896" zn berichtigen.

Hochdorf, den 7. September 1895.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

278

602.

(37/95) Taxbegünstigungen für die Besucher der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung 1895 in Bern.

Mit Bezugnahme auf die in Nr. 36 des Publikationsorgans vom 4. September 1895, nnter Ziffer 581, erschienene Bekanntmachung, bringen wir zur Kenntnis, daß sich die Verwaltungen der Neuenburger Jurabahn, Gottbardbahn, Schweiz. Südostbahn und Tößthalbahn ebenfalls bereit erklärt haben, die unter Ziffer l erwähnte Taxbegünstigung zu gewähren. Die drei letztgenannten Verwaltungen bewilligen dieselbe jedoch nur unter der Bedingung, daß die Billete, um zur Gratis-Rückfahrt gültig zu sein, in der Ausstellung abgestempelt werden.

Bern, den 9. September 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

603.

37

( /95) Rundreisebillete Basel-Flühen (und zurück ab Pfirt über Altkirch, Mülhausen nach Basel und umgekehrt).

Vom 25. September 1895 an gelangen täglich nachstehende Rundreisebillete an unserm Schalter zur Ausgabe: Basel-Flühen und zurück ab Pfirt über Altkirch, Mülhausen nach Basel und umgekehrt. Der Preis derselben beträgt Fr. 4. 80 für die II. Kl. und Fr. 3. 25 für die III. Kl.

Basel, den 7. September 1895.

Betriebsdirektion der Birsigthalbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

604 ( 37 /9B) Tarif für die Beförderung von Preisenden zwischen elsass-lothringischen Stationen einerseits und London anderseits.

Taxerhöhungen.

In den Preisen der Rückfahrkarten von Basel, Metz, Mülhausen, Straßburg nnd Zabern nach London über ßettingentreten infolge anderCalais weiter Festsetzung der Fahrpreise auf den beteiligten englischen Bahnen mit dem 1. November 1895 Erhöhungen ein, über welche auf Befragen unser Tarifbnrean hier nähere Auskunft erteilt.

Straßburg, den 4. September 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

279

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

605.

87

( /95) Gütertarif J N -- S C B, A S B, S T B, E B und LEB, vom i. Juni 1891. Nachtrag H.

Mit 1. Oktober 1895 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag II in Kraft.

Derselbe enthält außer diversen Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif hauptsächlich Distanzen für die Stationen der Huttwil-Wolhusen-Bahn.

Exemplare desselben können entweder direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Basel, den 9. September 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

606.

(37/95) Gütertarif Langenthal-Huttwil-Bahn und HuttwilWolhusen-Bahn -- G B.

Am 1. Oktober 1895 tritt für den Güterverkehr zwischen den Stationen der Langenthal-Huttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn einerseits und denjenigen der Gotthardbahn anderseits ein direkter Tarif in Kraft.

Derselbe kann direkt bei unserem kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen zum Preise von 20 Cts. per Stück bezogen werden.

Luzern, den 9. September 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

607. (87/95) Gütertarife J S etc. -- schweizerische Bahnen, Heft I, Verkehr mit der J N, vom 1. Februar 1891. Nachtrag IV.

Am 1. Oktober 1895 tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag IV in Kraft, enthaltend in der Hauptsache die durch die Eröffnung der HuttwilWolhusen-Bahn hervorgerufenen Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Bern, den 6. September 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

608. (a'/96) Gütertarif JS, B R und R V T -- schweizerische Bahnen. Heft IV, Verkehr mit der E B, vom 1. Februar 1891.

Nachtrag V.

Am 1. Oktober 1895 tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag V in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Bern, den 5. September 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

280

B. Verkehr mit dem Auslande.

609. (.37'/90 Tarif commun de transit (Nr. ZOO} nordfranzösische Seehäfen -- Basel, vom i. Oktober 1891 Taxierung von frischen Nüssen und eßbaren Kastanien (Maronen).

Bezugnehmend auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 356 des Publikationsorgans Nr. 21/95 bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß von heute an auch wieder für frische Nüsse, sowie für eßbare Kastanien (Maronen) die für frisches Obst bewilligten Frachtbegünstigungen in dem für letzteres gültigen Umfange zur Anwendung kommen.

Bern, den 10. September 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

610.

( 37 /96) Gütertarif Basel bad. Bahnhof loco -- Central- und Westschweiz, vom i. Oktober 1890.

Gütertarif Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, vom i. November 1892.

Nachträge.

Auf den 1. Oktober 1895 treten in Kraft: ein Nachtrag V zum erstgenannten Gütertarif und ein Nachtrag IV zum letztgenannten Gütertarif.

Diese Nachträge enthalten nebst Änderungen und Ergänzungen zu den Haupttarifen neue Taxen für die Stationen der Huttwil-Wolhusen-Bahn.

Basel, den 9. September 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

611. (37/95) Transittarif für Getreide und Baumwolle Mannheim, Ludwigshafen etc. -- Ostschweiz. Neuausgabe.

Mit 1. Oktober 1895 tritt ein neuer Transittarif für die Beförderung von Getreide und Baumwolle ab Mannheim, Ludwigshafen, Frankfurt, Gustavsburg, Kastei und Mainz nach den Stationen der N 0 B, T T B, Sihlthalbahn und V S B in Kraft, durch welchen der seitherige Tarif, vom 1. März 1887, aufgehoben und ersetzt wird.

Derselbe kann vom 20. September 1895 an bezogen werden.

Zürich, den 4. September 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

281

612.

(37/96) Gütertarif Genf transit -- Basel S C B loco und transit, vom i. Januar 1890.

Mit sofortiger Gültigkeit gelangt für ,,Bourre de soie" in Einzelsendungen mit ProvenienzLE Vigan ab Genf transit nach Basel S C B loco ein ermäßigter Frachtsatz von Fr. 29. 90 pro Tonne zur Einführung.

Basel, den 9. September 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

613.

(87/95) Gütertarif Genf transit, Verrières transit und Lode transit -- Ostschweiz, vom 1. Mai 1888

Für den Transport von «Extrait de châtaignier liquide en fûts" in "Wagenladungen von 10 000 kg. ab St. Denis-des-Murs gelangt mit sofortiger Gültigkeit für die Strecke Verrières transit -- Ütikon ein ermäßigter Frachtsatz von 229 Cts. pro 100 kg. zur Einführung.

Basel, den 9. September 1895.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

614. (37/95) Teil VI der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife. Aufnahme der Stationen Franz-Josef-Stollen und Eisenberg.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1895 werden die Stationen Franz-JosefStollen (A. T. E.) und Eisenberg (k. k. St. B.) in den österreichisch-schweizerischen Kohlentarif (Teil VI), vom 1. Januar 1892, einbezogen.

Die Frachtsätze ergeben sich a. für Franz-Josef-Stollen durch Zuschlag von 0,6 Cts. pro 100 kg. an die Taxen für Schwaz-Kuttowitz ; b. für Eisenberg durch Abzng von 2 Cts. pro 100 kg. von den Taxen für Oberlentensdorf.

Zürich, den 10. September 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

(37/95) Teil II der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. August 4888. Ergänzung.

In den im Nachtrag VIII enthaltenen Ausnahmetarif Nr. 11 für Wein etc.

werden mit Gültigkeit vom 25. September 1895 an die folgenden Stationen mit den nebenstehenden Schnittsätzen aufgenommen: 615.

282

5t.

7t.

Fr. pro 1000 kg.

Marzabotto -- Chiasso Sasso -- Chiasso

. . . .

. . . .

16. 04 15. 60

13. 06 12. 73

Luzern den 10. September 1895.

Direktion der Gotthardbahm.

Ausnahmetaxen.

616.

37/95)

(

/ ° Ausnahmetaxen für Öltransporte Genf transit -- Innsbruck.

Mit 1. Oktober 1895 tritt für den Transport von vegetabilischen Ölen in Wagenladungen von mindestens 5000 kg. von Marseille nach Innsbruck für die Strecke Genf transit -- Innsbruck ein Frachtsatz von Fr. 25. 50 pro 1000 kg. in Kraft.

Zürich, den 4. September 1895.

Namens der beteiligten Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

617.

(87/96) Heft 9 des südwestdeutschen Eisenbahnverbandes (Verkehr Baden -- hessische Ludwigsbahn), Neuauflage.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1895 wird das Heft 9 zum Tarif für den südwestdeutschen Verbandsgüterverkehr (Baden -- hessische Ludwigshahn) neu ausgegeben. Hierdurch treten gegen die seitherigen Entfernungen und Frachtsätze neben teilweise größeren Ermäßigungen in einigen Stationsverbindungen auch geringfügige Erhöhungen ein, wobei insbesondere auch der Ausnahmetarif für Zuckerrüben und Zuckerrüben-Futterschnitzel eine Änderung erleiden wird.

Bis zum Erscheinen des neuen Heftes geben die Gütertarif bureaux der diesseitigen Stelle und der Specialdirektion der hessischen Ludwigsbahn in Mainz nähere Auskunft.

Karlsruhe, den 16. August 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

283

618. (37/95) Teil 11 des deutsch-russischen Gütertarifs. Nachtrag IV.

Zum Teil II des deutsch-russischen Gütertarifs ist der vom 13. September 1895 gültige Nachtrag IV erschienen, welcher u. a. Berichtigungen der Taritvorschriften, sowie Änderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses nebst Güterklassifikation enthält.

Auskunft erteilen die Verbandstationen und das Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 1. September 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

619. (37/95) Heft 6 des südwestdeutschen Eisenbahnverbandes (Verkehr Baden -- Main-Neckar-Bahn). Nachtrag I.

Zum Heft 6 des Verbandsgütertarifs (Baden -- Main-Neckar Bahn) ist mit Gültigkeit vom 1. September 1895 der Nachtrag I ausgegeben worden.

Derselbe enthält Tarifentfernungen für die badischen Uferstationen des Bodensees, sowie anderweite und teilweise erhöhte Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 14 für Zuckerrüben und Zuckerrübenfutterschnitzel und Ergänzungen der Bestimmungen über die Abfertigung von Gütern im Verkehr mit Stationen der Nebenbahnen.

Ferner werden mit "Wirkung vom 1. September 1895 ab die Prachtsätze für die Stationen der Main-Neckar-Bahn und der Hessischen Ludwigsbahn in dem besonderen Tarif für den Verkehr mit den badischen Uferstationen des Bodensees vom 1. Oktober 1890 aufgehoben ; dieselben sind durch den Nachtrag l zum Heft 6 und durch das in Neuausgabe erschienene Heft 9 (Baden-Hessen) ersetzt.

Karlsruhe, den 30. August 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

620. (37/95) Heft i des westdeutschen Ergänzung.

Verbandsgütertarifs.

Im westdeutschen Verbände gelten vom 1. September 1895 ab die für Hamburg H. vorgesehenen Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 3 (für Eisen und Stahl) auch für die zwischen Harburg und Hamburg liegende Station Wilhelmsburg des Direktionsbezirks Altona.

Straßburg, den 1. September 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

284

621. (37/95) Ausnahmetaxen für frisches Obst ab Basel nach Belgien und den Niederlanden. Ergänzung.

Die laut unserer Bekanntmachung vom 1. Mai 1895 für frisches Obst von Basel (Centralbahnhof und badischer Bahnhof) nach Belgien, den Niederlanden und den französischen Ärmelmeerhäfen eingeführte Frachtbegünstigung wird mit sofortiger Gültigkeit auch für frische Nüsse und Kastanien (Maronen) gewährt. Im Falle der überseeischen Ausfuhr gelten für frische Nüsse die Sätze des Ausnahmetarifs 2.

Straßburg, den 31. August 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

622. (37/95) Badisch-württembergischer Gütertarif.

Nachtrag 7.

Mit Gültigkeit vom 10. September 1895 tritt zum badisch-württembergischen Gütertarif, vom 1. Januar 1891, der Nachtrag 7 in Kraft. Durch denselben werden in der Hauptsache die Stationen der neu eröffneten Strecke Stahringen -- Überlingen, sowie die Stationen der Kaiserstuhlbahn in den direkten Verkehr mit Württemberg einbezogen. Db im Nachtrag gleichfalls vorgesehene Ergänzung der besonderen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

Exemplare des Nachtrags können durch unsere Güterstellen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 4. September 1895.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

623. (37/95) Westdeutscher Seehafenausnahmetarif.

Ergänzung.

Für diejenigen im Artikelverzeichnisse unter 5 und 6 des Seehafenausnahmetarifs für den westdeutschen Verband genannten Fische und Häringe, welche nach I C, § 35, der allgemeinen Tarifvorschriften des deutschen Gütertarifs, Teil I, hei Aufgabe als Frachtgut mit Personenzügen oder Eilgüterzügen befördert werden, findet vom 1. September 1895 ah solche Beförderung auch bei Zahlung der Frachtsätze des Seehafenausnahmetarifs (für Ladungen von 10 000 kg.) statt, falls diese Fische etc. nicht mit Artikeln zusammengeladen sind, für welche eine derartige Vergünstigung nicht besteht.

Straßburg, den 3. September 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

285

624. (87/95) Hefte 2 und 3 a der belgisch-südwestdeutschen Gütertarife.

Taxermäßigungen.

Bei der Einfuhr von Hafer in Ladungen von 10000 kg. über die belgischen Häfen nach diesseitigen Stationen kommen mit sofortiger Geltung die um l Franken ermäßigten Sätze der Hefte 2 und 3 a des belgisch-südwestdeutschen Tarifs znr Anwendung.

Straßburg, den 3. September 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 7. September 1895: 1. Aufnahme der Station Hayettes der belgischen Staatsbahn in den belgisch-italienischen Ausnahmetarif Nr. 23 für Metalle und metallurgische Produkte, mit den für die Station La Croyère gültigen Entfernungen und Frachtsätzen.

2. Aufnahme der Langenthal-Huttwil-Wolhusen-Bahn in den Abonnementsatarif für den Bezug halber Billete.

3. Entwurf eines neuen Heftes II D der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife. Verkehr zwischen Stationen der pfälzischen Eisenhahnen einerseits und Stationen der Schweiz. Nordosthahn (einschließlich der Bötzhergbahn), der Tößthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald - Rüti - Bahn) anderseits, unter Vorbehalt.

4. Rundreisebillet Basel-Flühen (und zurück ab Pfirt über AltkirchMülhausen i. E. nach Basel).

Genehmigt am 9. September 1895: 1. Entwurf eines Nachtrags II zum Gütertarif für den Verkehr zwischen der Neuenburger-Jura-Bahn einerseits und der schweizerischen Centralbahn, der aargauischen Südhahn und Bremgarten, der schweizerischen Seethalhahn, der Emmenthalbahn, der Langenthal-Huttwil- und der Huttwil-WolhusenBahn andererseits.

2. Ausnahmefrachtsatz für den Transport von Bourre da soie in Einzelsendungen ab Genf transit (mit Herkunft von Le Vigan) nach Basel S C B loco.

3. Entwurf eines Ausnahmetarifs für den Transport von Vieh in Wagenladungen ab Fino transit und Chiasso transit nach den Stationen der JuraSimplon-Bahn Genf, Lausanne, Morges, Nyon und Vevey.

4. Aufnahme von Frachtsätzen für die württembergische Station Plüderhausen in den Ausnahmetarif für die Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach Deutschland via Gotthard und Brenner, sowie Pontebba.

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5. Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Schweizerischen Seethalbahn, unter Vorbehalt.

6. Ausnahmefrachtsatz für die Beförderung von Extrait de châtaignier liquide en fûts in Wagenladungen von 10000 kg. ab Verrières transit (mit Herkunft von St. Denis-des-Murs) nach Ütikon.

7. Nachträge II zu den Verzeichnissen der zusammenstellbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

Genehmigt am 10. September 1895: 1. Aufnahme von Schnittsätzen Marzabotto und Sasso bis Chiasso transit in den Ausnahmetarif Nr. 11 für "Wein etc., enthalten im Nachtrag VIII zum deutsch-italienischen Gütertarif.

2. Nachtrag II zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn einerseits und denjenigen der schweizerischen Centralbahn anderseits, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

3. Einbezng der Stationen Franz-Joseph-Stollen (Aussig-Teplitzer Eisenbahn) und Eisenberg (k. k. österreichische Staatsbahn) in den Ausnahmetarif für die Beförderung von Kohlen im Oesterreichisch-ungarisch-schweizerischen Verkehr (Teil VÏ).

4. Tarifierung von frischen Nüssen, sowie von eßbaren Kastanien (Maronen) zu den für frisches Obst gültigen Prachtbegünstigungen im Verkehr zwischen Basel einerseits und den nordfranzösischen Seehäfen anderseits (via Delle).

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. September 1895 der schweizerischen Centralbahn auf motiviertes Ansuchen hin für diejenigen gewöhnlichen Frachtgüter, welche am 12. nnd 13. September 1895 im Transit über die Linien Olten-Biel, Olten-Bern und Thnn-Bern befördert werden, sowie für Güter nach und von Bern loco nnd Biel loco eine Lieferfristverlängerung von zwei Tagen bewilligt.

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