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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Die Schweizerische Public Relations Gesellschaft (SPRG) hat, gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung, einen Entwurf zu einem Reglement der höheren Fachprüfung für den eidgenössisch diplomierten Public-Relations-Fachmann eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die allfällige Einsprachen innert vier Wochen zu richten sind.

12. Dezember 1978

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Abteilung Berufsbildung

1623

Müller A. Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Müllers B. Normallehrplan für die Berufsklassen der Müller

Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Müllers vom I.August 1978

Das Eidgenössische

Volkswirtschaftsdepartement,

gestützt auf die Artikel 11 Absatz l, 28 Absatz 2 und 32 Absatz l des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 D über die Berufsbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und die Artikel 12 und 20a der zugehörigen Verordnung vom 30. März 1965 2>, verordnet:

I

Ausbildung

II

Lehrverhältnis

Art. l Berufsbezeichnung und Dauer der Lehre 1 Die Berufsbezeichnung ist Müller.

2 Der gelernte Müller stellt mit Hilfe von Maschinen selbständig Mahlprodukte her.

3 Die Lehre dauert drei Jahre. Der Beginn der Lehre ist auf den Anfang des Schuljahres der zuständigen Berufsschule festzulegen. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet die kantonale Behörde.

Art. 2 Anforderungen an die Lehrbetriebe 1 Ein Betrieb darf Lehrlinge ausbilden, wenn - der Inhaber oder dessen mit der Ausbildung betrauter Vertreter gelernter Müller ist oder sich über eine gleichwertige Ausbildung ausweisen kann; - die Produktionsanlagen während des ganzen Jahres in Betrieb sind;

D SR 412.10 2) SR 412.101

1624

- die Einrichtungen eine stufenweise Vermahlung und die separate Einstellung der Schrot- und Mahlpassagen gestatten.

2 Betriebe, die einzelne Teile des Ausbildungsprogramhis nicht vermitteln können, müssen dem Lehrling Gelegenheit geben, die Ausbildung in einem anderen Betrieb zu vervollständigen. Der Lehrvertrag muss den Namen des zweiten Lehrbetriebes, die Teile des Ausbildungsprogramms und die Zeitspanne, während welcher der Lehrling in diesem Zweitbetrieb arbeitet, enthalten.

3 Die Ausbildung im Betrieb muss nach einem detaillierten Modellehrgang D erfolgen, der aufgrund von Artikel 5 dieses Réglementes ausgearbeitet worden ist und eine methodisch richtige Instruktion sicherstellt.

4 Die allgemeinen Voraussetzungen für die Ausbildung von Lehrlingen nach Artikel 9 des Bundesgesetzes bleiben vorbehalten.

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge 1 In einem Betrieb darf auf jeden ständig beschäftigten gelernten Müller ein Lehrling ausgebildet werden. Es dürfen nicht mehr als drei Lehrlinge gleichzeitig ausgebildet werden.

2 Die Aufnahme der Lehrlinge ist zeitlich so anzusetzen, dass sich die Lehrantritte möglichst gleichmässig auf die einzelnen Lehrjahre verteilen.

12

Lehrprogramm für die Ausbildung im Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien 1 Die Lehrbetriebe müssen die für die Ausbildung der Lehrlinge verantwortliche Person eindeutig bestimmen.

2 Der Lehrling ist von Anfang an planmässig in den Beruf einzuführen. Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten werden alle Arbeiten abwechselnd wiederholt. Die Ausbildung ist so zu ergänzen und zu fördern, dass der Lehrling am Ende seiner Lehre alle im Lehrprogramm erwähnten praktischen Arbeiten selbständig und in angemessener Zeit ausführen kann.

3 Der Lehrling soll zu Reinlichkeit, Ordnung. Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem, sauberem und mit fortschreitender Fertigkeit auch zu raschem und selbständigem Arbeiten erzogen werden. Der Körper- und Kleiderhygiene hat er besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Er muss rechtzeitig über die bei einzelnen Arbeiten auftretenden Unfallgefahren und Gesundheitsschädigungen aufgeklärt werden.

4 Der Lehrling muss ein Arbeitsbuch2* führen, das der Lehrmeister monatlich mindestens einmal kontrolliert und unterzeichnet. Es ist an der Lehrabschlussprüfung vorzulegen und zu bewerten.

i

D Der Modellehrgang kann bei der Schweizerischen Berufsbildungskommission für Müller bezogen werden.

> Musterblätter zur Führung des Arbeitsbuches können bei der Schweizerischen Berufsbildungskommission für Müller bezogen werden.

2

1625

5

Artikel 5 hält minimale Lernziele fest, die der Lehrling in seiner Ausbildung erreichen soll. Die Reihenfolge der aufgeführten Lernziele innerhalb der einzelnen Lehrjahre ist nicht bindend. Die Gesamtheit der Lernziele eines Lehrjahres muss aber im entsprechenden Jahr erreicht werden.

Art. 5

Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse

1

Der Betrieb muss den Lehrling in systematischen Lernschritten in den nachfolgend umrissenen Arbeitsgebieten ausbilden. Im Zusammenhang mit den praktischen Arbeiten vermittelt der Lehrmeister dem Lehrling die aufgeführten Berufskenntnisse.

Riehtzie le - Getreide prüfen, klassieren, bewerten, vorreinigen, trocknen, lagern, überwachen, gesunderhalten, reinigen und für die Vermahlung vorbereiten - Getreide schroten, auflösen und ausmahlen - Mahlgut sichten und sortieren - Griesse und Dunste putzen - Mehle mischen - Spezialmahlprodukte herstellen - Mühlenerzeugnisse lagern, absacken, verpacken und verladen - Kraft- und Produktionsanlagen instandhalten.

Informationsziele 1. Lehrjahr - Getreide auf Auswuchs, Feuchtigkeit, Farbe, Grosse, Form und Geruch prüfen - Verunreinigungen, tierische Schädlinge und Krankheiten feststellen - Proben sachgemäss entnehmen - Den Feuchtigkeitsgrad durch Griff und mit Hilfe von Apparaten ermitteln - Das Hektolitergewicht feststellen - Den Besatz bestimmen - Import- und Inlandweizen voneinander unterscheiden - Temperatur des Lagergutes messen - Getreide für die Lagerung vorreinigen und trocknen - In den Lagerzellen, unter Berücksichtigung des Hektolitergewichtes, der Feuchtigkeit und der Lagerzeit, den Bestand aufnehmen - Getreide umlagern .- Bei Schädlingsbefall das Getreide, unter Berücksichtigung der Giftgesetzgebung, begasen und spritzen - Durch Schwarz- und Weissreinigung das Getreide intensiv reinigen und für die Vermahlung vorbereiten - Getreidereinigungsmaschinen bedienen und regulieren - Reinigungsabfälle klassieren und vermählen - Vorreinigungs- und Reinigungsdiagramm erstellen.

1626

2.

-

Lehrjahr Vermahlungsmaschinen für «Jas Schroten, Auflösen ,und Mahlen einstellen Granulation von Hand und mit dem Sieb kontrollieren Speisewalzen einstellen Abstösse, Durchfalle und Zwischenprodukte der einzelnen Passagen kontrollieren Passagenprodukte auflegen und auf Ausbeute und Farbe kontrollieren Siebbespannung der Vermahlung anpassen Speisung und die Aspirationsluft der Griessputzmaschinen regulieren Speisung, Belastung, Durchfälle und Abstösse kontrollieren Passagemehle zu verschiedenen Mehlen wie Weiss-, Halbweiss- und Ruchmehl zusammenstellen und ihre Eigenschaften vergleichen !

Vermahlungsdiagramm erstellen Mahlposten abrechnen.

3. Lehrjahr - Verschiedene Mehl typen im Mehllager einlagern - Mehle und Mühlennachprodukte mischen und zum Versand vorbereiten - Mehle mittels Pekarprobe visuell kontrollieren - Den Feuchtkleber bestimmen - Wasser- und andere Kraftanlagen in Betrieb setzen und überwachen -- Unterhaltsarbeiten an den Maschinen und Förderanlagen nach Schmierplan ausführen - Mahlwalzen auswechseln - Drall und Riffelzahl bestimmen - Tourenzahlen kontrollieren - Antriebsriemen und Elevatorgurten kürzen - Siebrahmen für Plansichter und Griessputzmaschinen bespannen - Filter unterhalten und Filterschläuche reinigen.

2

Der Unterrichtsstoff der Berufsschule ist im Normallehrplan für die Berufsklassen der Müller festgehalten.

2

Lehrabschlussprüfung

21

Durchführung der Prüfung

Art. 6 Allgemeines 1 Durch die Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden, ob der Lehrling die zur Ausübung seines Berufes nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.

2 Die Prüfung wird von den Kantonen durchgeführt. Sie umfasst zwei Teile: a. die Prüfung in den berufskundlichen Fächern (praktische Arbeiten, Berufskenntnisse); b. die Prüfung im Fach Allgemeinbildung.

3 Die Artikel 7-12 beziehen sich ausschliesslich auf die Prüfung in den berufskundlichen Fächern.

1627

Art. 7 Organisation der Prüfung 1 Die Prüfung ist in einem geeigneten Betrieb durchzuführen und von den Experten in allen Teilen sorgfältig vorzubereiten. Dem Lehrling werden die erforderlichen Maschinen und Vorrichtungen in gutem, betriebsbereitem Zustand zur Verfügung gestellt.

2 Die Unterlagen für die Prüfungsarbeiten sind dem Lehrling erst beim Beginn der Prüfung auszuhändigen. Sie sind ihm, soweit notwendig, zu erklären.

Art. 8 Experten 1 Für jede Prüfung sind genügend Fachleute als Experten zu ernennen. Sie müssen bei sich bietender Gelegenheit Expertenkurse besuchen.

2 Die Experten sorgen dafür, dass sich der Lehrling auf allen Arbeitsgebieten während einer angemessenen Zeit betätigt, damit eine zuverlässige und vollständige Beurteilung der Leistungen möglich ist.

3 Mindestens ein Experte überwacht gewissenhaft die Ausführung der Prüfungsarbeiten. Er hat während der Prüfung die nötigen Aufzeichnungen über seine Beobachtungen zu machen.

4 Zwei Experten beurteilen die ausgeführten Arbeiten und nehmen die mündlichen Prüfungen im Fach Berufskenntnisse ab.

5 Die Experten behandeln den Lehrling ruhig und wohlwollend. Sie bringen Bemerkungen sachlich an.

Art. 9 . Prüfungsdauer Die Prüfung in den berufskundlichen Fächern dauert zwei Tage. Davon entfallen auf: a. die praktischen Arbeiten rund 12 Stunden; b. die Berufskenntnisse rund 3 Stunden.

22

Prüfungsstoff

Art. 10 Praktische Arbeiten Die Experten treffen aufgrund der in Artikel 5 aufgeführten Arbeitsgebiete eine Auswahl an Prüfungsarbeiten, die den in Artikel 12 festgelegten Prüfungspositionen entspricht. Sie berücksichtigen dabei die maschinellen Einrichtungen des Lehrbetriebs.

Art. 11 Berufskenntnisse Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehenden Gebiete und wird, mit Ausnahme des Fachrechnens, mündlich anhand von Anschauungsmaterial durchgeführt.

1628

Vermahlungs- und Betriebskunde (rd. 30 Min. mündlich) Stoff des Normallehrplans und des Artikels 5 des Reglements.

Warenkunde (rd. 30 Min. mündlich) Stoff des Normallehrplans und des Artikels 5 des Reglements.

Maschinenkunde (rd. 30 Min. mündlich) Stoff des Normallehrplans und des Artikels 5 des Reglements.

Elektrokunde (rd. 20 Min. mündlich) Stoff des Normallehrplans.

Fachrechnen (rd. l Std. schriftlich) Stoff des Normallehrplans.

23

Beurteilung und Notengebung

Art. 12 Beurteilung 1 Die praktischen Arbeiten werden in den nachstehenden Positionen bewertet: Pos. l Mühle in Betrieb setzen und überwachen, Störungen beheben Pos. 2 Schrot- und Auflöswalzen einstellen. Drall und Riffelzahl pro cm der Schrotwalzen bestimmen. Schrotsiebanalysen erstellen. Schrotprodukte auflegen , ; Pos. 3 Ausmahlwalzen einstellen, Griesse und Dunste mahlen. Griesse und Dunste sortieren, zusammenstellen und stäuben Pos. 4 Mahlprodukte abfüllen und lagern Pos. 5 Von anfallenden Mehlen Pekarproben erstellen. Mahlposten abrechnen Pos. 6 Weizenkleber auswaschen, Hektolitergewicht von Getreide bestimmen Pos. 7 Sichter- oder Griessputzmaschinensiebe bespannen. Antriebsriemen und Elevatorgurten kürzen.

, 2 Die Berufskenntnisse werden in den nachstehenden Positionen bewertet: Pos. l Vermahlungs- und Betriebskunde / Arbeitsbuch Pos. 2 Warenkunde Pos. 3 Maschinenkunde Pos. 4 Elektrokunde Pos. 5 Fachrechnen.

3

Für die Bewertung der praktischen Arbeiten sind sämtliche vorkommenden Arbeitstechniken ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechend zu berücksichtigen.

Massgebend sind fachgemässe, saubere und genaue Ausführung, Arbeitseinteilung, Handfertigkeit und Arbeitsmenge beziehungsweise aufgewendete Arbeitszeit. Für jede Position ist nur eine Note einzusetzen. Werden zur Ermittlung einer Positionsnote für die praktischen Arbeiten und die Berufskenntnisse Teilnoten verwendet, so darf die Positionsnote nicht einfach als arithmetisches Mittel aus den Teilnoten errechnet werden. Sie ist vielmehr unter Berücksichtigung dieser 1629

Teilnoten und ihrer Wichtigkeit im Rahmen der Prüfungsposition zu schätzen und nach Artikel 13 zu erteilen.

Art. 13 Notengebung 1 Die Experten bewerten in jeder Prüfungsposition die Leistungen wie folgt": Eigenschaften der Leistungen

Beurteilung

Qualitativ und quantitativ vorzüglich ausgezeichnet Annähernd richtig und vollständig, verdient aber die höchste Auszeichnung nicht sehr gut Zweckentsprechend, mit nur geringfügigen Fehlern ... gut Befriedigend, aber gewichtigere Fehler und kleine Lükken aufweisend ziemlich gut Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Müller zu stellen sind, noch knapp entsprechend genügend Den Mindestanforderungen, die an einen gelernten Müller zu stellen sind, nicht mehr entsprechend ungenügend Grobe Fehler aufweisend und unvollständig sehr schwach Wertlos oder nicht ausgeführt unbrauchbar Andere Zwischennoten als 5,5 oder 4,5 sind nicht zulässig.

Note

6 5,5 5 4,5 4 3 2 l

2

Die Note in den praktischen Arbeiten und in den Berufskenntnissen wird je als Mittelwert aus den Noten der einzelnen Prüfungspositionen bestimmt und auf eine .Dezimalstelle, ohne Berücksichtigung eines Restes, berechnet.

3 Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in einzelnen grundlegende Arbeiten nicht eingeführt worden, darf keine Rücksicht genommen werden. Die Angaben des Lehrlings sind jedoch im Expertenbericht (Art. 14 Abs. 4) zu vermerken.

Art. 14 Prüfungsergebnis 1 Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird durch eine Gesamtnote ausgedrückt. Sie wird aus den folgenden drei Noten ermittelt, von denen die Note der praktischen Arbeiten doppelt zu zählen ist: Mittelnote der praktischen Arbeiten (zählt doppelt), Mittelnote der Berufskenntnisse, Mittelnote der Prüfung in Allgemeinbildung.

2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus diesen Noten ( % der Notensumme) ; sie ist auf eine Dezimalstelle, ohne Berücksichtigung eines Restes, zu berechnen.

3 Die Prüfung ist bestanden, wenn weder die Mittelnote der praktischen Arbeiten noch die Gesamtnote den Wert 4,0 unterschreitet.

!> Die Notenformulare können bei der Schweizerischen Berufsbildungskommission für Müller bezogen werden.

1630

4

Zeigen sich bei der Prüfung erhebliche Mängel in der beruflichen Ausbildung, so haben die Experten genaue Angaben über ihre Feststellungen in das Notenformular einzutragen.

5

Das ausgefüllte Notenformular ist nach der Prüfung unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen.

Art. 15

Fähigkeitszeugnis

Wer die Lehrabschlussprüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung «gelernter Müller» zu führen.

3

Schlussbestimmungen

Art. 16

Aufhebung bisherigen Rechts

Die Réglemente von 21. Juli 19521* über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Müllers werden aufgehoben.

Art. 17

Inkrafttreten

Die Vorschriften für die Ausbildung (Art. 1-5) treten am 1. September 1978 in Kraft, die für die Lehrabschlussprüfung (Art. 6-15) am 1. Juni 1981.

l. August 1978

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Honegger

» BEI 1952 II 598 602

1631

Normallehrplan für die Berufsklassen der Müller vom I.August 1978

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), gestützt auf Artikel 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. September 19631* über die Berufsbildung und Artikel 16 Absatz l der Verordnung vom 14. Juni 19762> über Turnen und Sport an Berufsschulen, verordnet: 1

Allgemeines

Der Auftrag der Berufsschule besteht darin, dem Lehrling den in diesem Lehrplan umschriebenen Lehrstoff zu vermitteln. Dabei ist die Reihenfolge der aufgeführten Informationsziele nicht bindend. Bei der Vermittlung des theoretischen Lehrstoffes sind aber die in Artikel 5 des Ausbildungsreglements den einzelnen Lehrjahren zugeordneten Zielsetzungen zu berücksichtigen. Die auf dieser Grundlage erstellten schulinternen Arbeitspläne sind den Lehrbetrieben auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Es müssen nach Lehrjahren gegliederte Klassen gebildet werden. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde und des Bundes.

Der Unterricht ist wöchentlich an einem ganzen Schultag zu erteilen. Dieser darf, inbegriffen Turnen und Sport, nicht mehr als neun Lektionen Pflichtunterricht umfassen. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde und des Bundes.

2

Unterrichtsplan

Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Lektionenzahlen der einzelnen Fächer und ihre Verteilung auf die Lehrjahre sind verbindlich.

D SR 412.10 2) SR 415.022

1632

Pflichtfächer

Lehrjahre 1

1

2 3 4 5 6 7 8 9 10

Vermahlungs- und Betriebskunde Warenkunde Maschinenkunde Elektrokunde ; ...

Fachrechnen ...

..

Deutsch Geschäftskunde Staats- und Wirtschaftskunde Rechnen .

....

....

...1. .

Turnen und Sport

Tot al

3

...

2

Total Lektionen

3

60 40 80

60 40 40

40 40

40 40 40 40

40 40 20 60 40 40 40 40

40 40

40

40

160 120 140 60 80 120 120 80 40 120

340

340

360

1040

Lehrstoff

Die genannten Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im einzelnen.

301

Vermahlungs- und Betriebskunde (160 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll über den Verarbeitungsablauf vom Getreide bis zum Mehl eingehend Auskunft geben können.

Informationsziele Geschichte und Entwicklung: - Geschichte und Entwicklung der heutigen Müllerei in groben Zügen wiedergeben.

Aufgaben der Müllerei: -- Hauptgruppen der Aufgaben der Getreideverarbeitung in der richtigen Reihenfolge aufführen.

Bewertung und Prüfung von Getreide: - Musterziehung beschreiben - Eigenschaften des Getreides festlegen - Untersuchungsmöglichkeiten vor der Einlagerung und der Vermahlung festlegen, i

1633

Getreidelagerung: -

Anlieferungsarten aufzählen Lagermöglichkeiten aufzählen Vor- und Nachteile der einzelnen Lagerarten einander gegenüberstellen Diagramm einer Getreidevorreinigung zeichnen Verhalten des Getreides während der Lagerung erläutern Getreidetrocknung und -kühlung erklären Schädlingsbekämpfungsmethoden aufzählen.

Reinigung und Vorbereitung des Getreides: -

Aufgabe der Reinigung und Vorbereitung beschreiben Reinigungsablauf schildern Reinigungsdiagramm zeichnen Aufgaben der ersten beziehungsweise zweiten Reinigung schildern Netz- und Wachsprozess erklären Einfluss der Abstehzeiten auf Vermahlungseigenschaften beschreiben Einfluss der Warmkonditionierung auf die Vermahlungs- beziehungsweise Backeigenschaften erläutern.

Abfallvermahlung : - Weiterverwertungsmöglichkeiten der Reinigungsabgänge aufführen.

Aspiration : - Aufgaben der Aspiration in der Getreidereinigung und in der Mühle aufzählen und erklären.

För'dersysteme in der Getreidereinigung und in der Mühle: - gebräuchlichste Horizontal- und Vertikal-Transportarten aufzählen - Vor- und Nachteile von Elevator- und pneumatischer Förderung einander gegenüberstellen.

Vermahlung: - Entwicklungsstufen zur heutigen modernen Müllerei aufzählen und die entsprechenden Mahlverfahren beschreiben - Hauptmerkmale des heutigen Mahlverfahrens erläutern - Fachausdrücke der Müllerei interpretieren - Diagramm-Symbole erklären - Diagramm einer Mühle zeichnen.

Riffeln der Walzen: -

Aufgabe der Walzenriffel erklären Riffelangaben aufzählen Riffeldaten erklären Riffelstellungen zeichnen und Einfluss auf die Vermahlung beschreiben Riffelzahl und Drall ermitteln.

1634

Granulationsaufteilung : - Sinn der Granulationsaufteilung erklären - Granulationsaufteilung schematisch aufzeichnen mit Angabe der Siebnummer, Produktebezeichnung und Produktelauf.

Schroten: - Arbeitsprozess der Vermahlung beschreiben - Aufgaben der Schrote erklären - Schema der Walzenführung für das Vier- beziehungsweise Fünfschrotsystem erläutern - Einfluss von Drehzahl, Voreilung und Riffeldaten beschreiben - Einsatz der Kleieschleuder erläutern - Diagramm einer Schroterei zeichnen - Aufgabe des Griess- und Dunstsortierens aufzeigen - Schema eines Griess- und Dunstsortierers zeichnen.

Griess- und Dunstputzer ei: - Aufgabe der Griess- und Dunstputzmaschinen erklären - Siebnummern der Putzmaschinen ermitteln - Einstellmöglichkeiten der Griessputzmaschinen erklären.

Auflösen : - Aufgabe der Auflösepassagen erklären.

Ausmalilen : -

Aufgabe der Dunstmahlung beschreiben verwendete Mahlmaschinen aufzählen Walzenmaterial beschreiben Einfluss der Voreilung erklären Vorteile der Wasserkühlung aufzählen Sammelpassagen festlegen.

Auflöser (Detacheur) : : - Aufgabe des Auflösers erklären - Vor- und Nachteile der verschiedenen Auflöser-Bauarten einander gegenüberstellen.

* Keimgewinnung: - Zweck der Keimgewinnung beschreiben - Verwendung der Weizenkeime aufzählen !

- Passage für die Keimgewinnung im Diagramm bezeichnen.

Sichten : - Sichtmaschinen aufzählen - Zweck der Aufteilung der Mahlprodukte erläutern - spezieller Einsatz der verschiedenen Sichtmaschinen beschreiben

1635

Siebbespannungen : - Materialien für Siebbespannungen aufzählen - Webearten für Siebgewebe aufzählen - Einsatz der verschiedenen Siebgewebe vergleichen - Siebdaten anhand der Vergleichstabelle ermitteln - Bespannungstechniken aufzählen.

Maschinenpark : - Maschinenliste für automatische Weichweizenmühle erstellen - Walzenlänge total und spezifische Walzenlänge ermitteln - Nettosichtfläche total und spezifische Sichtfläche ermitteln - Nettosiebbreite total und spezifische Siebbreite der Griessputzmaschinen ermitteln.

Fertigprodukte : - handelsübliche Mehlsorten umschreiben - Verwendung der Mehle aufzählen - handelsübliche Hartweizengriess- und Dunstsorten umschreiben und ihre Verwendung aufzählen.

Mischen der Mehle: - Aufgabe der Mehlmischerei erklären.

Mehlmischmaschinen : - verschiedene Mischmaschinentypen aufzählen - Mischeigenschaften der verschiedenen Maschinentypen einander gegenüberstellen - Förderelemente in der Mehlmischerei und im Mehlsilo aufzählen - Diagramm einer Mehlmischerei zeichnen.

Mehllagerung: - Aufgabe der Mehllagerung umschreiben - Lagerarten aufzählen - Vor- und Nachteile der verschiedenen Lagerarten einander gegenüberstellen - Vorteile der Lose-Mehllieferung beschreiben - Schädlingsbekämpfung im Mehlsilo und Mehllager beschreiben.

Absackung: - Sackmaterialien und Sackarten aufzählen - Absackwaagentypen unterscheiden - Mehrsorten-Absackanlage erklären.

Durumweizenmüllerei : - wesentliche Unterschiede der Durumweizenreinigung und -Mühle im Vergleich zur Weichweizenreinigung und -Mühle beschreiben.

Roggenmüllerei: - Hauptmerkmale der Roggenvermahlung aufführen - Verwendung der Roggermehle aufzählen.

1636

Maismüllerei: - Maisvorbereitungen aufzählen - Möglichkeiten der Maisentkeimung erklären - Grundverfahren der Maisvermahlung aufführen - Verwendung der Maishaupt- und -nebenprodukte aufzählen.

Schälmüllerei: - Grundzüge der Reis-, Hafer- und der Gerstenmüllerei erläutern - Verwendung der Endprodukte von Reis, Hafer und Gerste aufzählen.

Kornröllen : - Diagramm einer Kornröllanlage zeichnen - Verwendung des Kornkernmehles erläutern.

Unfallverhütung : - Gefahrenquellen aufdecken - Grundsätze der Unfallverhütung aufzählen - Erste Hilf-Massnahmen erklären.

Brandverhütung: - Brandverhütungs- und -bekämpfungsmassnahmen aufzählen.

302

Warenkunde (120 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll über den Rohstoff Getreide ausführlich Bescheid geben, die erforderlichen Mehluntersuchungen durchführen und beschreiben sowie die ermittelten Resultate auswerten können.

Informationsziele Bau der Getreidepflanzen: - Bau der Getreidepflanzen in Grundzügen beschreiben.

- stofflicher Aufbau erklären.

Getreidearten : - Getreidearten unterscheiden.

Weizen : - Weichweizensorten nach Herkunft unterscheiden - Durumweizen erkennen - Eigenschaften und Verwendung beschreiben.

Andere Getreidearten: - Eigenschaften und Verwendung folgender Getreidearten beschreiben: - Roggen : - Mischel 1637

-

Gerste Hafer Mais Hirse Reis Buchweizen.

Qualitätsbestimmung: - Bestimmung des Hektolitergewichts erläutern Besatz : - Durchführung der Besatzbestimmung beschreiben - Besatzarten aufzählen - Unkrautsamen erkennen und ihre Auswirkungen auf das Mehl erläutern.

Krankheiten : - Getreidekrankheiten erkennen und ihre Bekämpfung beschreiben.

Auswuchs: - Entstehung beschreiben - erkennen - Folgen beschreiben.

Schädlinge: - erkennen und Einfluss beschreiben - Bekämpfung erläutern.

Landes-Getre ideversorgung : - Sinn und Zweck der schweizerischen Regelung darlegen.

Mehluntersuchungen : Organoleptische Methoden : - Geruch und Geschmack des Mehls feststellen, Schlüsse daraus ziehen - Aussehen beurteilen - Griffprobe vornehmen und Befund deuten Physikalische und chemische Untersuchungen: - Feuchtigkeitsgehalt - Bedeutung und Auswirkung auf Getreide und Mehl interpretieren - Prinzip der Feuchtigkeitsbestimmung bei Getreide und Mehl erklären - offizielle Methode erklären - Granulation - Zweck der Granulation aufzeigen - Schrotgranulation erklären und graphisch darstellen - Griessgranulation erklären - Mehlgranulation beschreiben - Pekarprobe - Pekarprobe ausführen und beurteilen

1638

- Aschebestimmung - Zweck beschreiben : - Methode erklären - Kleberbestimmung - Zweck beschreiben - Qualität anhand der Quellzahl ermitteln - Zelenytest - Durchführung erklären und Ergebnis bewerten - Maltosebestimmung - Methode beschreiben und Ergebnis bewerten - Fallzahl - Methode der Ermittlung beschreiben - Aussagewerte interpretieren - Farinograph -- Prinzip erläutern - Resultate auswerten - Extensograph oder Alveograph -- Prinzip erklären - Kurven ausmessen und bewerten.

303

Maschinenkunde (140 Lektionen)

Richtziele Der Lehrling soll, soweit es für seinen Beruf nötig ist, den Maschinenpark in Silos, Mühlen und Mehlsilos sowie den Aufbau der Maschinen und ihre Funktion und Handhabung verstehen.

Informationsziele Maschinenteile und allgemeiner Maschinenaufbau: - Maschinenteile des allgemeinen Maschinenaufbaus von Müllereimaschinen aufzählen : ; - über die Funktion der Teile Auskunft geben - einzelne Teile in den Maschinen erkennen.

Förderelemente und Rohrbau: - Förderelemente für Schüttgüter der Mühlenindustrie aufzählen - Vor- und Nachteile dieser Förderelemente miteinander vergleichen, qualifizieren und spezielle Eigenschaften hervorheben - Bauteile der Förderelemente und Baumaterialien aufzählen - Fördergeschwindigkeiten und Leistungen miteinander vergleichen - System der einzelnen Förderelemente erklären undi den Fördervorgang beschreiben - Antriebssysteme der Förderelemente beschreiben - verschiedene Rohrbausysteme miteinander vergleichen - Rohrbauteile und Baumaterialien aufzählen 1639

Pneumatik : - Vor- und Nachteile der Luftförderung mit denen der mechanischen Förderung vergleichen - Unterschiede der Saug- und Druckförderung interpretieren und Einsatzgebiete der verschiedenen Systeme aufzählen - verschiedene Winderzeuger für die Pneumatik erklären, einander gegenüberstellen und ihre besonderen Merkmale beschreiben - Bauteile der verschiedenen Pneumatiksysteme aufzählen und ihre Funktion unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitseinrichtungen beschreiben - Pneumatikschemata interpretieren und darin die verschiedenen Bauteile bestimmen - Pneumatiksteuerungsmöglichkeiten aufzählen.

Aspiration: - Bedeutung der Aspiration sowie ihre Messeinheit (pascal, bar, mmWS) erklären - Winderzeugertypen für Aspirationssystem erklären und die Arbeitsweise beschreiben - Antriebsmöglichkeiten erläutern - Material und Bauteile für Aspirationsrohre aufzählen und die Bedeutung der einzelnen Bauteile erklären Staubabscheider : - einfache Staubabscheider: einfache und verbesserte Abscheidemöglichkeiten aufzählen Zyklonabscheider im Aufbau und in der Funktion beschreiben - Aspirationsfilter : Verschiedene Bautypen aufzählen und diese im Aufbau und in der Funktion beschreiben; Baumaterialien aufzählen - Düsenfilter/Totalabscheider : Bauteile aufzählen Wirkungsweise interpretieren Reinigungssystem erklären Einsatzgebiete aufzeigen.

Erntemaschinen und Getreideannahmen: - Funktion einer Erntemaschine anhand eines Bildes erklären - Löschung des Getreides vom Eisenbahnwagen, Lastwagen und Schiff erläutern - Annahmegosse beschreiben - Entladevorrichtungen aufzählen - mechanische Entladeschaufel beschreiben und die Funktion erklären - Förder- und Reguliermöglichkeiten für den Abtransport des Schüttgutes aufzählen und beschreiben.

Silovoneinigung und Getreidesilo: - Maschinen und Hilfsaggregate aufzählen - Aufstellungsort innerhalb des Silokomplexes angeben - Anordnung von Maschinenhaus und Silotrakt erläutern sowie die möglichen Zellenformen aufzählen - Zellenauslaüf beschreiben - Getreidesilo-Einrichtungen aufzählen und beschreiben

1640

- Laufrohrbau im Getreidesilo detaillieren und erklären - .Getreidesiloplan lesen.

Getreidereinigung: Wägen : - Wägemöglichkeiten und Wägesysteme aufzählen - Wägemechanismus der gebräuchlichsten automatischen Getreidewaagen interpretieren - Speisung anhand einer Skizze erklären - Bedeutung der Behälter vor und nach der Waage beschreiben - Bedeutung und Möglichkeiten der Zählwerke interpretieren - über Waagen-Schüttungsgewicht Auskunft geben - Steuerungsmöglichkeiten der Getreidewaagen aufzählen - Steuerung der Durchlaufwaage beschreiben Separatoren : - verschiedene Separator-Bauarten unterscheiden (auch auf Luftbasis arbeitende Maschinen) - Aufbau der Maschinen erklären : Gestell, Abrader, Antriebe, Abräderaufhängung, Aspirationsteil, Speisung, Schrollen-, HauptT und Sandsieb, Siebreinigung, Produktelauf - über Baumaterialien für den Separatorbau Auskunft geben - über die zur Verfügung stehenden Lochbleche Auskunft geben und die Montage dieser Bleche erläutern - Siebrahmenbauart und Siebreinigung beschreiben - Antriebsmöglichkeiten beschreiben - Bedeutung der Speisung erläutern Weitere Siebmaschinen in der Getreidereinigung: - weitere Sieb- und Sortiermaschinen für die Getreidereinigung aufzählen - Arbeitsweise und Betriebsart im Prinzip erklären - allfällige weitere Einsatzgebiete aufzeigen Magnetapparat: ; - Unterschied zwischen Permanent- und Elektromagnet erklären - Aufbau des Permanentmagnet-Apparates anhand einer Skizze erklären - Möglichkeiten zur Entfernung der Eisenteile vom Magnet aufzählen Trocken-Steinausleser : - Arbeitsweise erklären Leichtkornausleser : - Arbeitsweise erklären , Paddy-Leichtkornausleser : - Maschine beschreiben - Ausleseprinzip mit demjenigen des Leichtkornauslesers vergleichen - Ablauf der Auslesearbeit anhand einer Skizze schildern Tarare und Steigkanäle: - verschiedene Modelle aufzählen - Arbeitsweise sowie Bedienungsbeeinflussung schildern und miteinander vergleichen

1641

- Einsatz in Verbindung mit der Hauptmaschine beschreiben - Wirkung der Luftströmung aufzeigen - Ausschleusungsmöglichkeiten der verschiedenen Modelle miteinander vergleichen und die Wirkung erklären Trieure : - Trieurtypen und Trieurarten aufzählen Trommeltrieure : - Mantelbeschaffenheit, Manteleinbauten interpretieren - Trieurbatterieaufbau erläutern - über Normal-, Hochleistungs- und Ultratrieur Auskunft geben - Bedeutung der Trommelumfangsgeschwindigkeit beschreiben - Trieurschema lesen Scheibentrieure (Cartertrieure) : - Arbeitsablauf aufgrund einer technischen Vorlage aufzeigen - Variationsmöglichkeiten der Cartertrieure aufzeigen Spiral trieure : - Bau- und Arbeitsweise mit Begründung der Trennungsmöglichkeit beschreiben - Bedeutung der Aspiration erklären Waschmaschinen/Trockenkolonne : - Aufbau anhand einer Skizze beschreiben - Baumaterialien erläutern - Lauf des Produktes und des Wassers innerhalb der Maschinen beschreiben - Verfahren für das Herauslesen der Steine beschreiben - über nötige Zu- oder Ablaufmöglichkeiten sowie Bassins Auskunft geben - Qualitätsanforderungen an das Waschwasser erläutern - Gewässerschutzbestimmungen für das Abwasser interpretieren Scheuermaschinen : - verschiedene Scheuermaschinentypen sowie die verschiedenen Mäntel und Rotoren aufzählen (nass und trocken) - Wirkung des Scheuerns erklären - aktuelle Scheuermaschinen beschreiben und ihre Bauteile aufzählen - über Rotordrehzahl und -durchmeser Auskunft geben Netzapparate, Netzschnecken, Abstehkasten: - Netzapparatetypen aufzählen und miteinander vergleichen - Bauteile der Apparate aufzählen - Funktion der Teile erklären - über den notwendigen Wasserdruck Auskunft geben - Bauart und Aufstellung der Netzschnecken erklären - Bauart von Abstehkasten erklären und begründen Trockner, Konditionneur: - Zusammenhänge der' relativen Luftfeuchtigkeit mit dem Trocknungsprozess darlegen ~ Trocknungssysteme aufzählen - Prinzipschema der Trocknungssysteme beschreiben und die Bauteile der verschiedenen Trocknungssysteme erklären

1642

Mess- und Mischapparate : - Messmöglichkeiten (volumetrisch, gewichtsmässig) unterscheiden - verschiedene Messapparattypen aufzählen und ihre Messart interpretieren - Bedienung der verschiedenen Typen beschreiben Weitere Reinigungsmaschinen : - weitere Reinigungsmaschinen aufzählen und ihre Funktion erklären.

Mühle : Mahlgang : -- Teile des Mahlganges anhand einer Skizze beschreiben - Mahlvorgang 'beschreiben - Steinsorten für Mühlsteine aufzählen - Antriebsart erklären Walzenstuhl : - Walzenstuhlaufbau mit den verschiedenen Bauelementen erklären - Auskunft über die wichtigsten Entwicklungsstufen bis zum heutigen Walzenstuhl geben - Mahlwalzen-Herstellungsmöglichkeiten beschreiben und den Rohstoff für die Mahlwalzen bezeichnen - Lagerungsarten für Mahlwalzen aufzeigen, die notwendigen Eigenschaften dieser Lager beschreiben und über die feste und bewegliche Mahlwalze Auskunft geben - Riffel- und Glattwalzen in der Oberflächenbeschaffenheit vergleichen - Auskunft über Riffelwinkel, Drall, Riffelanzahl und Bombierung geben - Skizze über Riffelstellung und Drall erstellen, um an einer Riffelwalze im Walzenstuhl Drall und Riffelzahl bestimmen zu können - Mahl- und Speisewalzenantrieb erklären - Übertriebsarten der Mahlwalzen aufzählen und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten einander gegenüberstellen - Voreilung beziehungsweise Differenzialgeschwindigkeit definieren - Aufgabe der Speisung erklären - Speisungsarten aufzählen - Übertrieb der Speisewalzen anhand einer Vorlage erläutern - Funktion der gesamten Speisevorrichtung anhand einer Skizze erläutern Bedienung der Mahlwalzen: - den mechanischen Vorgang bei den verschiedenen Mahlwalzeneinstellungen erläutern - Zusammenhang zwischen Ein-/Ausrückung der Mahlwalzen und Speisung erklären : - Servo- und pneumatische Steuerung aufgrund einer i Vorlage erklären - verschiedene Walzenabstreifer beschreiben - über Wasserkühlung und Direktabsaugung Auskunft geben Soderstuhl und vertikaler Mahlgang: - Bedeutung dieser Maschinen in der heutigen Müllerei aufzeigen - Arbeitsablauf der verschiedenen Maschinen erklären - Maschinenquerschnitt dieser Mahlmaschinen anhand von Vorlagen erläutern und die Aufgaben der verschiedenen Baugruppen erklären

1643

Plansichter : - Wirkung der Siebbewegung und der Drehzahl auf die Siebarbeit erklären - Entwicklung im Plansichterbau aufzeigen - Siebung und Förderung beim Langsiebsichter beschreiben Plansichter alter Bauart: - Bau aufgrund einer Vorlage erläutern - Antrieb und Aufhängung erläutern Quadratplansichter/Schubladenplansichter : - Aufbau der verschiedenen Typen erklären - Einteilungsmöglichkeiten der Sichter aufzählen - Herkunft der Namen deuten - Aufbau am Schema aufzeigen - Abdichtungsprobleme darlegen - Antriebsmöglichkeiten beschreiben - Plansichteraufhängungen und Siebfixation erklären - Vor- und Nachteile von Schubladen und Quadratplansichter einander gegenüberstellen Plansichterantriebe : - Prinzip erklären und die Bauteile des Antriebs aufzählen - einfachste Regeln des Ausbalancierens aufsagen Kleinplansichter (Kontrollsichter) : - Einsatzmöglichkeiten aufzählen - Aufbau unter besonderer Berücksichtigung der Abstützung beschreiben - Baumaterialien aufzählen - Antriebssystem mit demjenigen der Grossplansichter vergleichen und die Nachteile des Kleinplansichtersystems aufzeigen Siebrahmen/Siebreinigung : - Rahmenaufbau erklären und Baumaterialien aufzählen - Siebreinigungssysteme aufzählen und beschreiben - Wirkungsweise der Siebreinigungen beschreiben und das Einsatzgebiet der verschiedenen Systeme bestimmen Turbosichter oder Turbozentrifuge: - Einsatzmöglichkeiten aufzählen und mit denjenigen des Kleinplansichters vergleichen - Aufbau der Maschine und ihren Antrieb erklären - Siebteil beschreiben und die Vor- und Nachteile dieser Siebungsart bezüglich Siebung, Verschleiss, Durchsatzleistung aufzeigen Trommelsiebmaschinen/Sechs- oder Mehrkantsichter/Abrader : - alle diese Typen anhand von Querschnitten erklären und allfällige Einsatzmöglichkeiten erläutern Griessputzmaschine : - Wirkungsweise der Maschine erklären, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Aspiration - Aufbau der Maschine beschreiben und die verwendeten Baumaterialien aufzählen

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- Beeinflussungsmöglichkeiten der Arbeitsweise erklären - Siebkonstruktion und Siebreinigung schildern - Antriebsarten aufzählen Kleieschleuder : - verschiedene Bauarten aufzählen und den Aufbau dieser verschiedenen Typen anhand von Maschinenquerschnitten erläutern - Arbeitsweise unter besonderer Berücksichtigung der Aspiration erklären Auflöser: - die verschiedenen Bautypen auseinanderhalten und die Arbeitsweise beschreiben - Aufbau und Arbeitsvariationen anhand einer Vorlage erklären : Speiseapparate : - Einsatzgebiet der Speiseapparate aufzeigen - Systeme vergleichen und qualifizieren - Vibro-Speiseapparatantrieb erläutern Schlagmühle : - Arbeitsweise erläutern - Aufbau beschreiben - Antrieb erklären - Bauteile aufzählen - Speisungs- und Steuerungsvorrichtung erklären - über Schlägertypen Auskunft geben.

Mehlsilo und Mehlmagazin - Mehlsiloschema erklären : - verschiedene Abteilungen wie Einlagerung, Lagerung, Austragung, Umstechanlage, Absacken, Sacklager auseinanderhalten und deren Aufgaben erklären - Bedeutung der Aspiration im Mehlsilo erläutern - Transportelemente im Mehlsilo aufzählen , - Mehlaustragapparate aufzählen und die Eigenschaften der verschiedenen Austragapparate verdeutlichen - allfällig notwendige, spezielle Zellenformen beschreiben - Aufbau der heute üblichen Austragapparate erklären - Bedeutung der Steuerelemente interpretieren und über Steuerungs- und Verriegelungsmöglichkeit Auskunft geben - Mischmöglichkeiten für Mehl aufzählen und beschreiben - Wäge- und Absackeinrichtungen erklären sowie Pack-, Näh- beziehungsweise Sackverschliessapparate und -möglichkeiten aufzählen - Hilfsaggregate im Mehlsilo und Mehlmagazin aufzählen - Sacklager-Gestaltungsmöglichkeiten beschreiben - Sacksilo-Bauteile aufzählen - Eigenschaften beschreiben - Kleieverpressungs-Installationen erklären.

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304

Elektrokunde (60 Lektionen)

Richtziel Der Lehrling soll die Vorgänge an elektrischen Maschinen, Apparaten und Steuerungen verstehen und sie interpretieren können.

Informationsziele Elektrische Grundgrössen: - Aufbau eines Atoms aufzeigen - Aufgabe der Elektronen erklären - Ohmsches Gesetz: Zusammenhang, Strom, Spannung, Widerstand aufzeigen - Einheiten aufzählen - Stromkreis erklären.

Gefahren des elektrischen Stromes: - Gefährlichkeit des elektrischen Stromes für den menschlichen Körper aufzeigen - richtiges Verhalten bei Unfällen beschreiben - SBB-Vorschriften für die Entladung von Silowagen aufzählen - Funktion von Niederspannungsanlagen beschreiben.

Elektrische Energie: - mechanische Energie und Wärmeenergie vergleichen - Energieerzeugung aufzählen.

Elektrische Leistung: - elektrische Leistung berechnen - Energieverbrauch ausrechnen.

Erzeugung der elektrischen Energie: - Induktion erklären - Erzeugung von Wechselstrom, Drehstrom und Gleichstrom erklären - die drei Stromarten vergleichen - Schaltschemen darstellen - Vierleiternetz erklären - Bedeutung der Stern-Dreieckschaltung aufzeigen.

Elektromotoren : - Aufbau, Verwendung und Eigenschaften der wichtigsten Motoren erklären - Daten auf dem Motorenschild deuten.

Anlaufarten der Motoren: - Sinn und Zweck der verschiedenen Anlaufarten erklären - Wirkungsweise der Sicherungen und des Motorschutzschalters aufzeigen.

1646

305

Fachrechnen (80 Lektionen) ;

Richtziel

Der Lehrling soll Rechnungen aus dem beruflichen Alltag selbständig lösen können.

Informationsziele -- -

gerade und kreisförmige Bewegungen rechnerisch darstellen Übersetzungsverhältnisse ausrechnen Mischungsrechnungen aufstellen und lösen Trocknungsverluste ermitteln Wasseraufnahme in Prozenten darstellen Ausbeute berechnen Mahllohn errechnen Längen, Flächen und Körper berechnen.

306

Deutsch (120 Lektionen)!'

307

Geschäftskunde (120 Lektionen) »

308

Staats- und Wirtschaftskunde (80 Lektionen) D

309

Rechnen (40 Lektionen) D

310

Turnen und Sport (120 Lektionen) u

4

Schlussbestimmungen

1

Das Reglement vom 21. April 1953 2> über die Durchführung interkantonaler Fachkurse für die Müllerlehrlinge des deutschsprachigen Landesteils wird auf den I.Januar 1979 aufgehoben.

2 Dieser Normallehrplan tritt am 1. September 1978 in Kraft.

I.August 1978

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny

6235

D Für dieses Fach gilt der Lehrplan des BIGA.

21 BEI 1953 II 39

1647

Vorläufiges Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Tiefdruckätzers Änderung vom 23. Oktober 1978

Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit verordnet: l

Das vorläufige Reglement vom 24. Februar 19721* über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Tiefdruckätzers wird wie folgt geändert : Art. 11

Praktische Arbeiten

- Präparieren des Pigmentpapiers, Ansetzen und Regenerieren des Präparationsbades - Zeichnen eines Stellbogens nach Angaben - Ausschiessen, Montieren und Beurteilen einer einfarbigen Druckform - Kopieren, Übertragen und Entwickeln der Druckform - Abdecken und Ätzen der Druckform - Ausführen von Retuschen am Zylinder : Schleifen, Nachstechen und Nachätzen

Art. 13 Abs. l 1 Die praktischen Arbeiten gemäss Artikel 11 werden in den nachstehenden Positionen beurteilt und bewertet, wobei die Noten der mit einem Stern (*) gekennzeichneten Positionen doppelt gezählt werden: Pos. l Präparieren des Pigmentpapiers Pos. 2 Zeichnen eines Stellbogens *Pos. 3 Ausschiessen, Montieren und Beurteilen einer einfarbigen Druckform Pos. 4 Kopieren, Übertragen und Entwickeln der Druckform *Pos. 5 Abdecken und Ätzen der Druckform *Pos. 6 Zylinderretusche II Diese Änderung tritt am I.Januar 1979 in Kraft.

23. Oktober 1978

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Der Direktor: Bonny

D BB1 1972 II 130

6256

1648

1978-801

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft Die Standseilbahn Zermatt-Sunnegga AG, mit Sitz in Zermatt, stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihre Bahnlinie von Zermatt auf Sunnegga in einer Betriebslänge von 1618 m, samt Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsuntemehmungen zu verpfänden.

Die Verpfändung erfolgt im l. Rang und dient der Sicherstellung eines Baukredites von 7 000 000 Franken zur teilweisen Finanzierung der Baukosten der Standseilbahn.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenössischen Amt für Verkehr bis zum 29. Dezember 1978 schriftlich einzureichen.

28. November 1978

Eidgenössisches Amt für Verkehr Rechtsdienst

1649

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1978

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.12.1978

Date Data Seite

1623-1649

Page Pagina Ref. No

10 047 554

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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