773

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die Übernahme des Pferdedüngers von Militärschulen und -kursen auf dem Waffenplatz Bern für das Jahr 1896 wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Offerten, berechnet per Fferdetag, bis zum 22. Dezember nächsthin der unterzeichneten Amtsstelle franko einzureichen, wo auch die näheren Bedingungen zur Einsicht aufliegen.

B e r n , den 10. Dezember 1895.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Schweizerisches Bundesgericht, Ausschreibung.

Infolge Beschlusses der Bundesversammlung ist auf der Kanzlei des schweizerischen Bundesgerichtes die Stelle eines vierten Sekretärs zu besetzen, welcher in erster Linie dem der Schuldbetreihungs- und Konkurskammer beizugebenden Kanzleipersonal angehören soll.

Es wird vollständige Beherrschung der deutschen und französischen Sprache gefordert und auch einige Kenntnis des Italienischen gewünscht.

Die Besoldung beträgt Fr. 5000--7000.

Der Amtsantritt hat anfangs Januar 1896 zu erfolgen.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen nebst Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens 27. Dezember 1895 dem Präsidenten des Bundesgerichts einzureichen.

L a u s a n n e , den 12. Dezember 1895.

Namens des schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: «T. Broye.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. IV.

51

774

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle eines Elektrotechnikers auf dem eidgenössischen Geniebureau in Bern neu zu besetzen. Besoldung Fr. 3500--4500 pro Jahr, nebst Deplacementsentschädigung und speciellem Sold in Instruktionskursen.

Bewerber müssen Schweizerbürger sein, das Gebiet der Elektrotechnik in Theorie nnd Praxis vollkommen beherrschen und im stände sein, in diesem Fache in deutscher nnd französischer Sprache in Genieinstruktionskursen Unterricht zu erteilen.

Offiziere erhalten den Vorzug. Nähere Auskunft erteilt das eidgenössische Geniebureau in Bern.

Anmeldungen sind schriftlich bis zum 28. Dezember 1895 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Die bereits angemeldeten Bewerber bleiben als solche eingeschrieben.

B e r n , den 7. Dezember 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Es ist die Stelle eines Kanzlisten des Verpflegungsbureaus des eidgenössischen Oberkriegskommissariates zu besetzen.

Besoldung gemäß Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen schriftlich unter Beischluß von Ausweisen über ihre bisherige Thätigkeit bis zum 80. dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 5. Dezember 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Controleurstelle beim eidgenössischen Niederlagshau in Basel wird hiermit zur Wiederbesetznng ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis nnd mit 4. Janaar 1896 an die Zolldirektion in Basel zu richten.

B e r n , den 16. Dezember 1890.

Schweiz. Oberzolldirektion.

775

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber innssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer des Nebenzollamtes Astano (Tessin). Anmeldung bis zum 31. Dezember 1895 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Briefträger in Bellevne (Genf). Anmeldung bis zum 31. Dezember 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postablagehalter und Briefträger Anmeldung bis zum 31. Dez.

in Denens (Waadt).

1895 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger in Parvagny-le-Grand Lausanne.

(Freiburg).

5) Posthaltei und Bote in Signau (Bern).

Anmeldung bis zum 31. Dez.

6) Briefträger in Heimenscbwand 1895 bei der Kreispostdirektion in (Bern).

Bern.

7) Postablagehalter und Briefträger in Habkern (Bern).

Anmeldung bis zum 31. Dez.

8) Postcommis in La Chaux-de-Fonds.

1895 bei der Kreispostdirektion in 9) Posthalter und Bote in Courgenay Neuenburg.

(Bern).

10) Mäüdatträger in Basel.

Anmeldung bis zum 31. Dez.

1895 bei der Kreispostdirektion in 11) Zwei Packer und Bnreaudiener beim Basel.

Hauptpostbureau Basel.

12) Packer und Briefkastenleerer beim Hauptpostbureau Aarau. Anmeldung bis zum 31. Dezember 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

13) Briefträger in Zürich 12 (Neumünster). Anmeldung bis zum 31. Dezember 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

14) Postablagehalter und Briefträger in Araschgen (Graubünden).

Anmeldung bis zum 31. Dez.

15) Briefträger in Arosa (Granbünden). 1895 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

16) Postablagehalter und Briefträger in Lenzerheide (Granbünden).

17) Telegraphist in Courgenay (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeachenprovision. Anmeldung bis znm 28. Dezember 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

18) Telegraphist in Welschenrohr (Solothurn). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Deneschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

776 1) Briefträger in Sepey (Waadt). Anmeldung bis zum 24. Dezember 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Bern.

Anmeldung bis zum 24. Dez.

1895 bei der Kreispostdirektion in 3) Bureaudiener und Packer beim Bern.

Postburean Huttwil.

4) Posthalter in Hellbühl (Lnzern).

Anmeldung bis zum 24. Dez.

6) Briefträger und Bote in Wolhnsen 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

(Luzern).

Anmeldung bis zum 24. Dez.

6) Postcommis in Zürich.

1895 bei der Kreispostdirektion in 7) Postcommis in Winterthnr.

Zürich.

8) Telegraphist in Hochdorf (Luzern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

9) Telegraphist in Zürich V d (Nenmünster). Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depesehenprpvision. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist in Cevio (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1895 hei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

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Bedeutende Preisermässigung.

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eli lier Qclra.

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Fuirer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ansser der Bnndesverwaltnng.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 51.

Bern, den 18. Dezember 4895.

II.Reglementee and Tarif Vorschriften.

C. Transitverkehr.

(51/96) Teil I B der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. August 1888. Nachtrag IX.

Am 1. Januar 1896 tritt der Nachtrag IX in Kraft, welcher einige Änderungen der Tarifvorschriften und der Warenklassifikation enthält.

Exemplare des Nachtrages können bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Strassburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 14. Dezember 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

809.

HL Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

51/95 Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr der schweizerischen Nordostbahn. Verschiebung der Neuausgabe.

Die im Publikationsorgan Nr. 50, vom 11. Dezember 1895, angekündigte Inkraftsetzung einer Neuausgabe des obigen Tarifs wird vom 1. Januar auf 1. Februar 1896 verschoben.

Zürich, den 13. Dezember 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

810.

383

811. (51/95) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im internen Verkehr der E B, vom i. Januar 1896.

Am 1. Januar 1896 tritt ein neuer Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Emmenthalbahn in Kraft, wodurch der entsprechende Tarif vom 1. Juni 1888 aufgehoben und ersetzt wird.

Die Personen- und Gepäcktaxen bleiben nnverändert, hingegen wird durch den nenen Tarif die Gültigkeitsdauer der Hin- und Rückfanrtsbillete um je einen Tag verlängert. Außerdem gelangt durch denselben eine neue Einrichtung in der Form von sogenannten Kilometer-Abonnementen zur Einführung. Ein solches Abonnementsheft enthält 500 Kilometer-Nummern, die beliebig zu einfachen nud Retourfahrten in II. oder 111. Klasse benutzt werden können. Dasselbe ist ein Jahr gültig und kostet Fr. 15. 60, was einer Ermäßigung von 40 °/o auf der normalen Taxe für einfache Fahrt entspricht.

Burgdorf, den 16. Dezember 1895.

Direktion der Emmenthalbahn.

812. (61/95) Provisorischer Tarif für die Beförderung von Personen im Verkehr V SB -- S C B, AS B und Bremgarten.

Mit dem 1. Januar 1896 tritt der obige Tarif in Kraft, wodurch sämtliche Retourtaxen der Personentarife "V S B -- S C B, vom 1. April 1881, und V S B -- A S B, vom 1. September 1882, ferner für ßremgarten auch die Taxen einfacher Fahrt aufgehoben werden. Soweit für Retonrbillete I. Klasse Taxerhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Taxen noch bis 1. April 1896 in Kraft.

St. Odilen, den 14. Dezember 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerinnen.

813. C51/96) Neuausgabe des direkten Personentarifs E B -- N 0 B.

Mit dem 1. Januar 1896 tritt ein neuer Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen den Stationen der E B einerseits und solchen der N 0 B anderseits in Kraft, wodurch der jetzige Tarif vom 1. Juni 1888 samt seinem Nachtrag I aufgehoben und ersetzt wird.

Neben geringen Erhöhungen in den Taxen für einfache Fahrt erzeigt der neue Tarif erhebliche Ermäßigungen in denjenigen für Hin- und Eückfahrt.

Ferner wird die Gültigkeitsdauer der Hin- und Rückfahrtsbillete allgemein um einen Tag verlängert.

Im Verkehr mit den Stationen Prauenfeld, Romanshorn, Rorschach und Winterthur bleiben die bisherigen billigeren Taxen für einfache Fahrt noch bis zum 1. April 1896 in Kraft.

Burgdorf, den 4. Dezember 1895.

Direktion der Emmenthalbahn.

384

814:. 51/95 Personen- und Gepäcktarif GB -- L H B, vom , i. April 1.890. Kündigung.

Der vorstehende Tarif wird auf 1. April 1896 gekündigt. Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs erfolgt s. Z. besondere Publikation.

Lugern, den 17. Dezember 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

(51/96) Personen- und Gepäcktarif G B -- S C B, ASB und Wohlen-Bremgarten, vom i. Juni1882.. Neuausgabe.

Mit 1. Januar 1896 tritt eine Neuausgabe des vorstehend bezeichneten Tarifs in Kraft.

Luzern, den 16. Dezember 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

815.

816. (51/95) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Monte GenerosoBahn, vom i. Mars 1891 Teilweise Kündigung.

Die in diesem Tarif für die Relationen Bern -- Generoso - Kulm und Bella-Vista enthaltenen Personen- und Gepäcktaxen werden infolge ungenügender Frequenz auf den 31. März 1896 gekündet und die entsprechenden Billete auf diesen Zeitpunkt zurückgezogen.

Luzern, den 14. Dezember 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

817.

51/95

Tarif für Sonn- und Fesltagsbillete im Verkehr G B -- S C B.

Neuauflage.

Mit 1. Januar 1896 tritt der vorbezeichnete Tarif in Kraft, welcher neue Taxen für Sonn- und Festtagsbillete im Verkehr Basel S C B -- Gesehenen, Airolo und Lugano oder umgekehrt enthält. Durch denselben wird der gleichnamige Tarif vom 1. Mai 1889 aufgehoben und ersetzt.

Luzern, den 17. Dezember 1895.

Direktion der Gotthardbahn. .

51/95 Personen- und Gepäcktarif S C B, ASB, W B und STB -- L H B, vom 15. Januar 1890.

Neuausgabe.

Für den Personenverkehr zwischen Stationen der S C B, A S B und W B einerseits und denjenigen der L H B und H W B anderseits tritt mit 1. Januar 1896 ein neuer Tarif in Kraft.

Durch diesen Tarif werden die entsprechenden Distanzen und Taxen der auf Seite 2 desselben bezeichneten Tarife aufgehoben und ersetzt.

Basel, den 16. Dezember 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

818.

385

819.

51/95

Distanzenzeiger S C B -- A SB und W B, vom i. Januar 1896 Zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und Expreßgut tritt im direkten Verkehr zwischen der S C B einerseits und der Ä S B und W B anderseits ein Distanzenzeiger, gültig vom 1. Januar 1896 an, in Kraft.

Derselbe kann auf allen Stationen der Schweiz. Centralbahn und Aarg.

Südbahn eingesehen werden.

Basel, den 14. Dezember 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

(51/95) Personen- und Gepäcktarif S TB -- AS B und W B, vom 18. Juli 4885. Neuausgabe.

Pur die Beförderung von Personen im direkten Verkehr zwischen der A S B und W B einerseits und der Schweizerischen Seethalbahn anderseits tritt mit Gültigkeit vom 1. Januar 1896 an ein neuer Tarif in Kraft, wodurch der obgenannte Tarif nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Dieser neue Tarif enthält teilweise reduzierte Retourtaxen ; im Verkehr mit Bremgarten auch ermäßigte Taxen einfacher Fahrt, ferner diverse neue Relationen, sowie die Erhöhung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete um je l Tag.

Basel, den 13. Dezember 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

820.

(51/96) Personen- und Gepäcktarife für den direkten Verkehr JS, B R, R VT und V Z -- S C B, ASB und Bremgarten.

Verschiebung der Aufhebung.

Die mit Nummer 659 (40/95) des Publikationsorgans auf 1. Januar 1896 gekündeten Tarife bleiben bis auf weitere Anzeige noch in Kraft.

Bern, den 13. Dezember 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

821.

822.

53/95 Distanzenzeiger sur Taxberechnung bei direkter Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr LHB und H W B -- J S, B R, R V T, Y Sie C und

V Z.

Der obgenannte Distanzenzeiger tritt am 1. Januar 1896 in Kraft, wodurch die Abteilung ,,B. Distanzenzeiger" auf Seiten 12--20 des Personenund Gepäcktarifs L H B -- J S, B R und R V T, vom 1. Juni 1892, sowie 386

die diese Abteilung betreffenden Bestimmungen auf Seiten 2--4 des genannten Tarifs aufgehoben und ersetzt werden. Dieser Tarif wird dadurch gänzlich hinfällig.

Bern, den 15. Dezember 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn B. Verkehr mit dem Auslande.

823. 51/95 Barèmes internationaux G. V. Nr. 201 und 202 für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden im französisch-schweizerischen etc. Verkehr, vom i. Januar 1896 In Aufhebung und Ersetzung des Barème international G. V. Nr. 201, vom I. April 1892 (Billete einfacher Fahrt), und des Tarif international G. V.

Nr. 202, vom 1. April 1892 (Billete für Hin- und Rückfahrt), Kapitel l, §§ l, II, III und IV, sowie Kapitel II, III und V, § I, für den französisch-elsaßlothringisch-luxemburgisch-schweizerisch-belgischen Personen- und Gepäckverkehr tritt am 1. Januar 1896 das obgenannte Tarifheft in Kraft.

Bern, den 10. Dezember 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

824. 51/95 Nachtrag I zu den Tarifs internationaux G. V. Nr. 201 und 202 für den englisch-französisch-schweizerischen etc.

Personen- und Gepäckverkehr, vom i. April 1892. Teilweise Kündigung.

Die im Publikationsorgan Nr. 40/95 unter Ziffer 664 auf den 31. Dezember 1895 angekündigte Aufhebung und Ersetzung der Billettaxen für den · englisch-schweizerischen Verkehr wird auf einen spätem Termin verschoben. Über die Festsetzung dieses letztern wird eine besondere Bekanntmachung Autschluß geben.

Bern, den 13. Dezember 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn 825. ( 51 /96) Verzeichnis der Supplementstaxen für den Personenverkehr zwischen Stationen der französischen Nord- und Ostbahn einerseits und solchen der Jura-Simplon-Bahn anderseits, vom i. November 1892. Neuausgabe.

Das obgenannte Verzeichnis wird auf 1. Januar 1896 durch eine Neuausgabe ersetzt, enthaltend u. a. Supplementstaxen für eine Anzahl neuer Relationen.

Bern, den 13. Dezember 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

387

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

826. (61/9B) Interner Gütertarif der Yverdon-Ste. Croix-Bahn, vom 27. November 4893. Nachtrag III.

Am 1. Janaar 1896 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag III in Kraft.

Derselbe enthält hauptsächlich einen Ansnahmetarif für den Transport von Stalldünger und Straßenkehricht in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg.

Bern, den 11. Dezember 1895.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

827. (51/95) Direkter Gütertarif S C B etc. -- GB, vom i. Juni Ì890. Nachtrag V.

Am 1. Januar 1896 tritt ein Nachtrag V zu obigem Tarif in Kraft, enthaltend Änderungen des Titels und der Bemerkungen, sowie eine Anzahl Taxänderungen.

Basel, den 17. Dezember 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

C51/95) Gütertarif Waidshut -- Mittel- und Westschweiz, vom i. April 4893. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für den direkten Güterverkehr zwischen Waldshut, Station der GroJSh. badischen Staatsbahnen, einerseits und den Stationen Lenzburg-Stadt und Niederlenz der schweizerischen Seethalbahn nachstehende Taxen in Kraft: Taxen pro 100 kg. in Centimes.

Waldshut Eilgut, Stückgut. A. B.

I.

II.

III.

"" nach und von 1. 2.

a. 6. a. b. a. o.

35 Lenzburg-Stadt . . . 175 92 79 65 60 48 43 44 39 41 29 33 Niederlenz 168 89 76 63 57 46 41 42 37 39 28 Hochdorf, den 17. Dezember 1895.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

828.

829. (51/95) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel 8 C B -- Central- und Westschweiz, vom 4. Oktober 4884. Neuausgabe.

Mit 1. Januar 1896 tritt der obgenannte Ausnahmetarif in einer Neuauflage in Kraft. Durch diese Ausgabe wird diejenige vom 1. April 1890, samt den Nachträgen I nnd II, aufgehoben und ersetzt. Exemplare dieses Ausnahmetarifs können entweder direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen zum Preise von 20 Cts. per Stück bezogen werden.

Basel, den 14. Dezember 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

388

B. Verkehr mit dem Auslande.

51

830. ( /»B) Heft 4, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife (Seehafenverkehr).

Ergänzung.

Anf 1. Januar 1896 werden folgende Taxen in den Ausnahmetarif Nr. 9 für Reis des Heftes 4, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife (Seehafenverkehr) neu aufgenommen: T3 .

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Centimes pro 100 -Kilogramm.

Kemptthal . .

421 424

399

456

418

414

415

435

466

* Bremerhaven Freibafenbahnhof und Zollinlaadsbahnhof, Gees temli ndo und Nordenham.

Zürich, den 13. Dezember 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

831. (51/9B) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide; Anhang für Chiasso transit und Pino transit, vom i. Januar Ì892. Neuausgabe.

Am 1. Januar 1896 tritt ein neuer Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc., enthaltend die Taxen für Chiasso transit und Pino transit, in Kraft, durch welchen der gleichnamige Anhang vom 1. Januar 1892 samt Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Derselbe kann zum Preise von 20 Cts. hei unserm kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen bezogen werden.

iMzern, den 17. Dezember 1895.

Direktion der Uotthardbahn.

C. Transitverkehr.

61

832. ( /96) Ausnahmetarif für Pferdetransporte Ungarn --Paris.

Mit 1. Jannar 1896 tritt ein Ausnahmetarif für die Beförderung von Pferden als Frachtgut von ungarischen Stationen nach Paris in Kraft.

Zürich, den 16. Dezember 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbaha,

389

(51/95) Teil II der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. August 4888. Nachtrag XI.

Mit dem 1. Januar 1896 tritt der Nachtrag XI in-Kraft, welcher neue Taxen für eine Anzahl deutsche und italienische -- namentlich süditalienische nnd sizilianische -- Stationen enthält. Derselbe kann zum Preise von 80 Pfg.

(l Fr.) bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 14. Dezember 1895.

·Direktion der Qotthardbahn.

833.

83e. (B1/9§) Eilguttarif London -- Italien, via Gotthard.

Neuausgabe.

Mit dem 1. Janaar 1896 tritt für die direkte Beförderung von Eilgut in Eiazelsendungen zwischen London und italienischen Stationen via AntwerpenBasel-Gotthard eine Nenausgabe des Tarifs vom 15. April 1892 in Kraft, wodurch der letztere aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des neuen Tarifs können zum Preise von 20 Pfg. (25 Cts.)

bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 15. Dezember 1895.

Direktion der Wotthardbaliu.

Ausnahmetaxen.

835.

51

( /9B) Ausnahmefrachtsätze für vegetabilische Oele Genf transit -- Prag und Sahburg.

Mit 1. Januar 1896 treten für den Transport von vegetabilischen Ölen in Wagenladungen von Marseille nach Prag nnd Salzburg folgende Frachtsätze in Kraft: Ladnng per Wagen nnd Frachtbrief.

Genf transit 5000 kg.

10 000 kg.

nach

Franken pro 1000 kg.

Prag, Bubna, Buschtehrader Bahn . . . ) ' Sandthor, ,, . . . . l yj 4Q 51 _ ,, bmichow, ,, ,, . . .

Kralup, Bnschtehrader Bahn ) Salzburg, bayer. Staatsbahn 39. 60 30. 70 Zürich, den 16. Dezember 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen: - Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

390

836. (51/95) Ausnahmefrachtsätze für die Beförderung von Gütern aller Art im Verkehr zwischen Prag und Genf transit (Südfrankreich).

Für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Gütern aller Art im Verkehr zwischen Prag und Genf transit (Culoz und weiter) treten mit Gültigkeit vom 1. Januar 1896 bis auf weiteres, längstens aber bis 30. Juni 1896, folgende Frachtsätze in Kraft : Bei Aufgabe von Genf transit 5000 kg.

10 000 kg.

nach oder von pro Wagen und Prachtbrief.

Cts. pro 100 kg.

Prag, Smichow der k. k. St. B., früher B W B l ,, KF J B ,, Bubna (Buschtehrader Bahn) . . . . \ 676 566 ,, Sandthor ,, ,, . . . .

Smichow ,, ,, . . . . J n Für die auf Grund dieser Taxen beförderten Sendungen gelten die reglementarischen Bestimmungen im Teil I, Abteilung A, der österr.-ungar.-schweiz.

Tarife vom 1. Januar 1893.

Zürich, den 15. Dezember 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

837. (51/9s) Binnenausnahmetarif Nr. 12 (Transittarif) für den Straßburg-Basler Umschlagsverkehr. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Dezember 1895 werden in den Binnenausnahmetarif 12 (Transittarif) für den Straßburg-Basler Umschlagsverkehr noch folgende Artikel mit ermäßigten Sätzen aufgenommen : Pelle und Häute, rohe, gesalzene und getrocknete, Schmalz (Schweinefett), Kaffee, Pfeffer, Piment, Cassia, Terpentinöl, Rohtabak, Talg, Thran, Leinöl, Speck, Häringe, Oamhir, Catechn, Farbholzextrakt, rohe Baumwolle, Reis, roher und geschälter (auch Bruchreis). Weitere Auskunft erteilt unser Tarifbureau.

Straßburg, den 5. Dezember 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

838. (51/95) Tarifierung von ,,Kalkmehl aus Muscheln" im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, sowie im Wechselverkehr mit den deutschen Bahnen.

Mit Geltung vom 8. Dezember 1895 wird der Artikel ,,Kalkmehl aus Muscheln" in die Ausnahmetarife 2 (Rohstofftarif) und 10 (Düngekalktarif) unseres Binnenverkehrs unter II c des Notstandstarifs für Düngemittel, sowie 391

in alle Tarife unseres Wechsel Verkehrs mit deutschen Bahnen aufgenommen, in welchen der Rohstofftarif und der Düngekalktarif enthalten ist.

Straßburg, den 11. Dezember 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriiigeu.

(51/96) Tirol -Vorarlberg-südwestdeutscher Gütertarif.

Ergänzung.

Mit sofortiger Wirkung wird die nur für den Erachtgutverkehr (Prachtstückgut und Wagenladungen) eröffnete Station Karlsruhe Westhahnhof mit den für Station Mühlhurg bestehenden Entfernungen und Prachtsätzen und Verkehrsleitungsvorschriften in den Tirol-Vorarlberg-südwestdeutschen Güterverkehr einbezogen.

Karlsruhe, den 9. Dezember 1895.

(jeneraldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

839.

(61/95) Deutsch-russischer Gütertarif Teil III. Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1895 ist zum deutsch-russischen Gütertarife, Teil III, vom 1. Jannar 1895 (Auszug für die elsaß-lothringische Bisenbahn), der Nachtrag I, Berichtigungen der Bestimmungen und Frachtsätze enthaltend, in Kraft getreten. (Gratis.)

Straßbwg, den 4. Dezemher 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

840.

841. (51/95) Ausnahmetarif Nr. 8 für Flachs und Hanf im deutschrussischen Verkehr.

Am 1. Jannar 1896 wird die Station Sirotino der Riga-Oreler Eisenbahn in den Ansnahmetarif Nr. 8 für Flachs und Hanf aufgenommen.

Weitere Auskunft erteilen die Verbandstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 11. Dezember 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 13. Dezember 1895: 1. Änderungen im Verzeichnis der sperrigen Güter und in der Warenklassifikation enthalten im Nachtrag V zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Triest (Südb.), Triest (St. Andrea), Triest (Hafen), Fiume, Görz, Monfalcone, Sagrado, Pol und Rovigno einerseits und Deutschland, sowie den badisch-schweizerischen Stationen Basel, Konstanz, Schaffhausen und Singen anderseits.

2. Provisorischer Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen den Vereinigten Schweizerbahnen einerseits und der Schweiz.

Centralbahn, der aarg Südbahn, sowie Bremgarten anderseits, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 14. Dezember 1895: 1. Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei direkter Beförderung vou Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen der Langenthal-Huttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn einerseits und der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn, Reionalbahn des Traversthales, Tverdon-Ste. Croix-Bahn und Visp-Zermattahn anderseits.

2. Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Emmenthalbahn, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 16. Dezember 1895: 1. Tarif für Sonntags- und F esttagsbillete im Verkehr zwischen der Gotthardbahn und Schweiz. Centralbahn.

2. Tarif für die direkte Beförderung von Personen, .Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen Stationen der Gotthardbahn und solchen der Schweiz. Centralbahn, der àarg. Südbahn und der Station Bremgarten.

Genehmigt am 17. Dezember 1895 : 1. Nachtrag V zum Gütertarif für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der schweizerischen Centralbahn, der aargauischen Südbahn und Bremgarten, sowie der schweizerischen Seethalbahn einerseits und den Stationen der Gotthardbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten bei Aufgabe von mindestens 10000 kg. pro Wagen, enthaltend Taxen für den verkehr zwischen Chiasso transit und Pino transit einerseits und Stationen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen anderseits.

3. Teil I,
Abteilung B, der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation des belgisch-deutschen Verbandsgütertarifes.

4. Direkte Gütertaxen für den Verkehr zwischen Waldshut, Station der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, einerseits und LenzburgStadt und Niederlenz, Stationen der Seethalbahn, anderseits.

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