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Ans den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates.

(Vom 6. August 1895.)

Da Herr Minister L a r d y während der Zeit der am 6. September nächsthin zusammentretenden zweiten allgemeinen Konferenz für Maß und Gewicht (siehe Seite 500 hiervor) von Paris abwesend sein wird, hat der Bundesrat an dessen Stelle Herrn Dr. August D u p l a n , Geschäftsträger ad intérim der schweizerischen Eidgenossenschaft bei der französischen Republik, zum Delegierten an jene Konferenz bezeichnet.

(Vom 15. August 1895.)

Das eidgenössische Oberkriegskommissariat hat das Gesuch gestellt, es seien die Beamten, Angestellten und Arbeiter des eidgenössischen Montierungsmagazins, welche ein Jahr daselbst angestellt sind, nach Art. 2 der Militärorganisation der Wehrpflicht zu entheben. Dieses Gesuch wird damit begründet, daß das eingeübte Personal des Montierungsmagazins im Mobilmachungsfalle nicht entbehrt werden könne, weil der Betrieb im Montierungswesen sieb alsdann bedeutend steigern werde. Das Militärdepartement hat in der Zeit der außerordentlichen Gewehrbeschaffung, und zwar unterm 11. Mai 1891, in Anwendung des vorgenannten Artikels der Militärorganisation, grundsätzlich festgestellt: Die Angestellten der eidgenössischen Waffenfabrik, der Kriegsdepots und Zeughäuser und übrigen Militärwerkstätten, welche daselbst länger als ein Jahr angestellt waren, sind gemäß Art. 2, litt. 6, der Militärorganisation während der Dauer ihrer Anstellung von der Wehrpflicht enthoben.

Ausgenommen sind hiervon die Waffenunteroffiziere und die Büchsenmacher der Bataillone.

Der Bundesrat hat nun beschlossen, es sei, in Genehmigung dieser Verfügung, dieselbe auf die Beamten, Angestellten nnd Arbeiter des Montierungsmagazins des eidgenössischen Oberkriegskommissariates auszudehnen.

83T Der Bundesrat hat grundsätzlich beschlossen, daß ein Bereiter, welcher während seiner Anstellung im Kavallerie-Remontendepot verunglückt und infolgedessen militäruntauglich wird, nach Art. 2, litt. 6, des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz rom 28. Juni 1878 von der Taxpflicht zu entheben ist.

Der Bundesrat hat für das Landesmuseum zwei Altarbilder von Hans F r i e s , dem hervorragenden Freiburger Maler des XVI. Jahrhunderts, angekauft, welche die Flügel eines Triptychons, dessen Mittelstück nicht mehr vorhanden ist, bilden und zwei Visionen des Evangelisten Johannes und den Evangelisten vor dem Kaiser Domitian vorstellen.

An die auf Fr. 20,000 veranschlagten Kosten der innern Einrichtung des Absonderungshauses in St. Gallen wird ein Bundesbeitrag von 50 °/o, im Maximum Fr. 10,000, zugesichert.

Mit Note vom 22. Mai 1895 hat die Regierung der Republik Salvador dem Bundesrate mitgeteilt, daß dieses Land dem Übereinkommen betreffend die postalische Besorgung von Abonnementen auf Zeitungen und andere periodische Veröffentlichungen beigetreten sei. Übuugsgemäß hat der Bundesrat diesen Beitritt den Staaten des Weltpostvereins zur Kenntnis gebracht.

Von der italienischen Regierung ist auf die hierseitige Reklamation wegen der Beleuchtung der schweizerischen Ufer des Luganerund Langensees durch italienische Torpedoschifie die Antwort eingelangt, das k. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten habe dem Finanzministerium die hieraus den schweizerischen Uferanwohnern erwachsenden Unannehmlichkeiten zur Kenntnis gebracht. Das Finanzministerium habe die Antwort erteilt, bei den in Frage stehenden Scheinwerfermanövern sei es nicht immer möglich, zu vermeiden, daß dann und wann einige LichtbUndel sich auf Schweizergebiet verirren ; auf dem italienischen Ufer des Lago Maggiore und des Luganersees hätten diese Lichtausslrahlungen niemals Unfälle zur Folge gehabt. Immerhin seien, um dem ausgesprochenen Wunsche Rechnung zu tragen, Anordnungen getroffen worden, um die zur Sprache gebrachten Unannehmlichkeiten möglichst einzuschränken.

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(Vom 23. August 1895.)

Dem zum Generalkonsul der Republik Brasilien in Genf ernannten Herrn Dr. Pedro de C a s t r o P e r e i r a S o d r é wird das eidgenössische Exequatur erteilt.

Zu katholischen Feldpredigern werden ernannt die Herren Dr. Leon Alexander S t r a g o, Pfarrer in Marly, für das 5. Infanterieregiment, und Dr. Amédée C a s t e l l a , Professor in Frei.burg, für das 6. Infanterieregiment.

In Abänderung eines Beschlusses des Bundesrates vom 29. März 1892 wird beschlossen: Die Stellvertreter der Di visions waffencontroleure beziehen für die Besorgung ihrer Amtsgeschäfte außer der Vergütung der nachgewiesenen Transportauslageu eine tägliche Entschädigung von Fr. 10, und wenn die Inanspruchnahme länger als einen Tag dauert, für jedes Nachtlager eine solche von Fr. 5.

Dieser Beschluß tritt auf 1. Oktober nächsthin in Kraft.

Dem schweizerischen Samariterbund wird pro 1895 eine Subvention von Fr. 750 bewilligt.

Das allgemeine Bauprojekt der centralen Zürichbergbahn (elektrische Straßenbahn) für ihre Ergänzungslinie Platte-PolytechnikumSeilbahn-Rigistraße (Situationsplan vom 14. Juli nebst Längenprofil) ·wird unter einigen Vorbehalten genehmigt (Vom 26. August 1895.)

Der Bundesrat hat beschlossen, das Grenzwachtpersonal des st. gallischen Rheinthaies unter die Leitung des Grenzwachtchefs in Sehaffhausen zu stellen und diesem einen Grenzwachtoffizier mit Lieutenantsgrad und Sitz in St. Margrethen zuzuteilen.

Der zum Bundesrate gewählte Herr Oberstdivisionär Ed. M ü l l e r wird auf sein Gesuch hin als Kommandant der III. Division entlassen, unter bester Verdankung der vorzüglichen Dienste, welche derselbe als Kommandant der V. und III. Division der Armee geleistet hat.

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"Wahlen.

(Vom 26. August 1895.)

Militärdepartement.

Revisionsgehülfe beim Oberkriegskommissariat: Herr Oberlieut. Arnold Röthlisberger, von Langnau, derzeit Instruktor II. Klasse der Verwaltungstruppen.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Zollamtsvorstand beim Hauptzollamt St. Gallen : Herr Arnold Vogt, von Allschwyl, Einnehmer am Hauptzollamt in Romanshorn.

Post- und

Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Kanzlisten der Oberpostdirektion: Herr Eduard Jacot, von Genf.

,, Thomas Vazan, von Silvaplana.

Unterbureauchef in Basel : ,, Hans Stamm, von und in Basel.

Postcommis in Zürich: ,, Max Frey, von Hellingen.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Satigny : .Telegraphist in Noville:

Frl. Emilie Harbez, von und in Satigny.

Herr August Collomb-Dovat, von und in Noville.

Telegraphist und Telephongehülfe in Aarau : ,, Emil Baumgartner, von Trüb.

Telegraphist in Oftringen : Frl. Rosa Fichter, von und in Oftringen.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1895

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38

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28.08.1895

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