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Schweizerisches Bundesblatt.

XXll. Jahrgang. l.

Nr. 7.

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19. Februar 187().

Schweiz):

der Stämpflischen Buchdruckerei

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4

Franken

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G.

H ... nerwade l

in Bern.

Bericht der

Ständeräthlichen Immission, betreffend Erweiterung der Forstschule des eidg. Polytechnikums in .eine Forst- und landwirtschaftliche Schule. ^ (Vom 15. Dezember 1869.)

Tit..

Die Botschaft des Bundesrathes zu dem vorgelegten Gesezentwurf ist so eiulässlich gehalten, dass die kommission, welche Sie mit der Vorprüsung dieser Angelegenheit betraut haben, sich kurz fassen kann und nur die Hauptgrundsäze . einer eingehenderen Würdigung unterwersen wird.

Jn erster Linie handelt es sieh um die Beantwortung der Frage : ob d a s a u g e r e g t e B^ r o j e k t i ni J n t e r e s s e u n d in e i u. e m w i s s e n s c h a f t l i c h p r a k t i s c h e n B e d ü r s n i s s e d e r s c h w e i g eris eh e u L a u d w i r t h s eh a f t b e g r ü n d e t s e i o d e r n i eh t.

Die Kommission ist einmüthig der Ansieht . es sei diese Frage zu besahen. Wir kommen zu diesem Resultate durch folgende Erwägungen ^ 1) Es dars uieht übersehen werden, dass die Repräsentanten der

landwirtschaftlichen Bevolkernng der Schweiz und die thätigsten Be^) Vergleiche die bundesräthliche Botschaft vom 26. November 1869

blatt von 1869, Bd. III, S. 327. .

Bundesblatt. Jahrg.XXII. Bd.I.

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Bundes.

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fordere.... deren Jnteressen, als welche doch die landwirthschastlichen Vereine angesehen werden müssen, sich seit mehr als 10 Jahren mit dieser Frage beschäftigt haben und wiederholt zur Kundgebung des nämlichen Wunsches veranlasst waren. Der frühere landwirtschaftliche Eentralverein, wie der Banernperein , dessgleiehen die Section d'industrie ^ d'.^cnlture de l'mstnut ^nevois, machten durchaus unabhängig von einander und ^...ichwohl mit bemerkenswerter U^bereinstimmung, aus das B..^ü.^..iss ^iner hoheren Unterricht^ansta.lt für die schwei^sehe .Landwirthsehaft aufmerksam, und verlangte. eine ^.wt.iterung des eidgenosfischen Bol^techniknms nach dieser Richtung.

2) Es ist Thatsache, dass eine nicht kleine Anzahl von Schweizer an auswärtigen . hoheren landwirthsehastlichen Anstalten ihre Bildung suchen müssen. Rach den gemachten Erhebungen sollen im Durchschnitt von 10 Jahren jährlich 16-^20 Schweizer an hoheren deutschen landwirtschaftlichen Anstalten studiren. Dass diese Zahl sich wesentlich erhohen würde, wenn im Lande selbst ein derartiges hoheres Bildungsinstitut sieh fände, bedarf wohl keiner weiteren Ausführung. Es ist in der That die. Anzahl von Grundbesizern, welche das Bedürfniss fühlen, ihren lohnen hohere landwirthsehaftliche Fachbildung zu geben, nicht

gering.

.^) Es ist grosser Werth daraus zu legen, ein Jnstitnt im eigenen Lande ^u gründen , welches die Befähigung hat , Lehrer sür Ackerbauschulen, landwirtschaftliche Wintersehulen u. s. w. heranzubilden.

Das Jnstitut der Wanderlehrer und der Kulturingenieure, wie dasselbe in einten Staaten Deutsehlands bereits besteht. bewährt sich mehr und mehr, so dass es sür die Schweiz sehr angezeigt ist, in gleicher Weise Einriehtungen zu treffen.

4) Es liegt ganz unzweifelhaft in uuserer Ausgabe, die Produktion von .Lebensmitteln zu steigern und die Rente unseres Bodens zu erhohen, mit Ersolg aus die Dauer ist das aber nur moglieh, wenn man die grossartigen Fortschritte aus den. Gebiete der Raturwissensehasten der Landwirtschaft dienstbar macht. Der rationelle Landwirth kann gründliehe Kenntnisse in der Ehemie , Vhhsiologie , Botanik , Bodenkunde, Zoologie, Geologie u. s. w. nicht mehr entbehren, wenn er dem Boden den grosstmoglichen Ertrag abgewinnen will, ohne ihn zu entkräften, und wenn er diesen Ertrag bei der Viehzucht und bei den teehnisehen Gewerben in der sür sich und Andere vorteilhaftesten Weise verwenden und verwerthen soll.

Die Ausgabe , welche der Landwirthsehast zur Zeit gestellt werden muss, ist also nachgerade eine sehr ernste und schwierige geworden.

Der alte, handwerksmässige, empirische Betrieb der Landwirtschaft genügt durchaus nicht mehr , die bisher betriebene extensive Wirthsehast ist

267 mit einer möglichst intensiven ^.vertauschen, um aus der gegebene.., nicht weiter ausdehnbaren Fläche viel mehr als bisher zu erzeugen, ohne hiebei den nachhaltigen Ertrag des Bodens ^u gefährden.

Die Erfüllung dieser Aufgabe erheischt - wie die Botschaft des.

Bundesrathes sehr richtig ausführt --- ein grosseres , zusammenhängenderes Wissen, eine tiefere Erforschung aller Dinge und Erscheinungen, mit denen die Landwirthsehast zu thun hat, ein Aussuchen und Ersassen der Geseze, welche in jenen Erscheinungen und Brozessen wirksam sind, ein bewusstes und sicheres Dienstbarmachen der Raturkräfte und Raturgeseze; kurz, eine auf gründlicher und umfassender Wissenschaft der ^atur ruhende Behandlung der Landwirthsehast.

Es versteht sieh wohl von selbst , dass die zu gründende Anstalt nicht für die Mehrzahl der aus den Ackerbausehulen austretenden Landwirthe bestimmt sein kann. besonders im Anfang wird nur eine geringexe Anzahl von Schülern sich naturwissenschaftlich, land- und polkswirthsehastl.ch so gründlich ausbilden, dass sie besähigt sind, dem landwirthsehastliehen Betrieb die richtigen Bahnen anzuweisen und für Neuerungen und Verbesserungen die Jnitiative zu ergreisen. Diese landwirtschaftlichen Eadres werden sich jedoch mit den Jahren zusehends mehren und eine segensreiche Umgestaltung unserer landwirthschastlichen Verhältnisse herbeisühren.

Jn Umsassung des Gesagten müssen wir erkennen, dass die Errichtnng einer wohlorganistxten, gut ausgerüsteten höheren ^ landwirthschast- .

liehen Schule durehaus ein Bedürsniss der Zeit ist. Jm Weiteren ist es aber aneh eine Forderung der Billigkeit, wenn man von der Eidgenossenschast, welche eine technische Hochschule besitzt, die als Leu.hte der Wissenschaft dasteht, verlangt, .dass sie sür die .^andwirthschaft, von deren Gedeihen^ das Wohl des weitaus zahlreichsten Theiles der schweizerischen Bevölkerung abhängt, in gleicher Weise sorge, wie für das Gewerbe, die Jndnstrie und den Handel.

Die zweite in Betracht fallende Frage ist die : o b d i e G r ü nd u n g e i n e r h ö h e r e n l a n d w i r t h s eh a s l. l i eh e n A n st alt m i t V o r t h e i l d u r c h e i n e V e r b i n d u n g m i t d e r p o l ^t echn i sche n Schu l e ermöglicht werde.

^ehen wir vorerst, welche Anforderungen an eine hohere landwirthsehaftliehe Schule gestellt
werden müssen.

Der Unterricht der ..^ehule , in seinen Hauptzügen gedacht, hat zu umfassen : 1) Naturwissenschaften und Mathematik in ihrer speziellen Anwendung auf die Landwirthschaft.

2) Pflanzenbau und .Betriebslehre.

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3) Viehzucht.

4) Volkswirtschaftslehre und Ruralrecht.

Ferner sollen die Schüler angehalten werden, .mit den Forstsehülern einzelne Fächer der Forstwissenschaft, wie z. B. Waldbau, zu horen und es soll im Uebrigen eine ene^elopä^ische Uebersicht der Forstwissenschast sur die Studi^enden der Landwirthschast vorgetragen werden.

Der Kursus dauert zwei Jahre.

Die Bedingungen .^ur Aufnahme als ordentlicher Schüler sind : 1) Ausweis über den Besi^ derjenigen ..^orkenntnisse, wie sie das Anfnahmsregulativ für die Forstschule verlangt.

^ 2) Ausweis über den Besi^ derjenigen praktischen Ersahrungen und .Kenntnisse. wie sie an einer der bestehenden Ackerbanschulen oder in einer rationell betriebenen Gntswirthschaft erworben werden konnen.

3) Das zurückgelegte 17. Altersjahr.

Die neue Schule wird mit der Forstschule verbunden und bildet.

mit ihr als land- und forstwirtschaftliche Schule die V. Abtheiluug des

Polytechnikums.

Zur. Erreichung des gesteckten Zieles und zur Erfüllung ihrer Au^ gabe bedars die Schnle, unter Voraussetzung der.Mitbenu^uug der sür Mathematik und Ratnrwissenschasten , sür Forstwissenschaft und Volkswirthschastslehre , für Rural- ..nd Verwaltungsrecht, sür Feldmessen, Topographie, Vlanzeichnen, Strassenbau, Drainage, landwirthsehastliehe Maschinenkunde ....nd landwirtschaftliches Bauwesen bereits vorhandenen .Lehrkräfte , sowie der bereits vorhandenenchemischenund physikalischen Laboratorien , uatnrhiftorischen und technischen Sammlungen , an speziellen Lehrstellen : 3 Hauptprosessuren mit zwei Assistenten und an besonderen Hülssinstitnten : a. ein entsprechendes Versuchsfeld , . . .^ .

b. ein agrikultur-ehemisehes Laboratorium , c. ein mikroskopisch-ph.^siologisehes Laboratorium .^

^d. ein Gewächshaus .

e. die erforderlichen .^au^ulungen ^ und.

k. eine Bibliothek.

Bezüglich der A n l a g e - nnd U n t e r h a l t u n g s k o s t e n ging man von Ansang an von^ dem Grnndsa^e aus ,^ dass dasselbe Verhaltniss zwischen Bund und Si.^ der Anstalt, welches bei der Gründung des Bol.^teehniknms als billig nnd gerecht anerkannt worden, auch bei dieser Erweiteruug der Schnle in Anwendung kommen solle, und dass demgemäss der Sil^ derselben die für sie notwendigen Räumlichkeiten sammt

269 Versuchsfeld unentgeltlich anzuweisen habe , wogegen der Bund die kosten der ersten inneren Einrichtung sowohl, wie die sämmtlichen jährlichen kosten der^ Schule übernehmen würde.

Die kosten des neu ^u errichtenden Gebäudes sind. auf Fr. l47,000.--

159,000 geschäht.

Der spezifizirte Voranschlag für das regel.mässige Jahresbüdget der Schule kommt aus die Summe von ^r. 35,000 nnd die ^approximative Schalung der kosten sür die erste Einrichtung aus Fr. 30,000 bis

40,000.

^ Aus Obigem ist ersichtlich, dass es sich nicht um eine den kantonalen Ackerbauschulen analoge ^aber eidgenossische Anstalt handelt. Die Anstalt soll durchaus nicht eine Konkurrenzanfialt der bestehenden Ackerbauschulen sein . sie soll ^vielmehr eine höhexe Stuse über denselben einnehmen und nur die Fortbildung und gründliehe Ausbildung der Landund Forstwirt^ bezwecken. Um dies zu bewerkstelligen, hat der^ Unterricht an der höheren landwirtschaftlichen Schnle da zu beginnen , wo er an den kantonalen Anstalten aushört.

Mit dem Unterricht sollen Demonstrationen und Exkursionen aus gut bewirtschaftete Güter u. s. w. verbunden, dagegen von den Schülern keine praktischen Landarbeiten ausgeführt werden, da dies die wissenschaftlich.^. Studien nur beeinträchtigen würde, überdies .der Befitz der wichtigsten praktischen Ersahrungen und Kenntnisse beim Eintritt des Schülers vorausgesetzt werden.

Zur Losung der im Eingange gestellten Frage übergehend, ob die höhere landwirthsehaftliche Schule mit dem Bol^te^hnikum vereinigt werden , oder eine besondere Schule in's Leben gerufen werden solle, konneu wir nicht umhin, darauf aufmerksam zn macheu, dass gleich von Ansang au alle Wünsche dahin giugen, es mochte am eidg. Polytechnikum, an welchem seit seiner Gründung eine Forstschule besteht , . die Anstalt errichtet werden.

Wir finden diese Auschaunug sür vollkommen begründet. Jn der ^hat haben denn auch Land- und ^orstwirthschast so viele Berührnngspunkte , dass die Vereiuignng der landwirthsehastliehen Schule mit der Forstschule des Polytechnikums sogleich al^s das Raturgemässeste erscheinen u.usste. Die naturkundlichen und mathematischen Hnlfssäeher find für beide annähernd dieselben , Bodenkunde , Bodeuverbessernngswesen , ^trassen - und Wasserbau haben sür beide Wichtigkeit . auch sür den Landwirth ist es von^Werth, die sorstliehen Disziplinen, besonders den Waldbau zu haben. Durch die Vereinigung der landwirthschastlichen Schule mit dem Vol.^teehnikum wird aber auch erreicht, dass ^ie Jnge-

270 nieure Kenntniss über die landwirthschaftlichen Meliorationen, z. B.

Drainage und Bewässerung, erhalten, dass die Architekten mit der landwirtschaftlichen Bauweise vertraut werden und der Mechaniker die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräthe kennen lernt. Auf der andern Seite kämen aber den studierenden Landwirten die allgemein bildenden Dreifacher der sechsten Abtheilung des schweizerischen Voiytech^ nikums zu gut.

Ein sehr wesentlicher Bnnkt, der für die Vereinigung mit dem Polytechnikum spricht, ist weiterhin der Kostenpunkt. Bei Vereinigung der Anstalt mit dem schweiz. Bol.^technikum würden drei neue Brosessuren genügen, weil für fast alle Hülsssächer bereits Lehrkräfte vorhanden sind . eine isolirte Anstalt würde damit lange nicht ausreichen , auch für Sammlungen, Bibliotheken, den Reubau, Garten ^e., wären weit grossere

Opfer nothig. Für sich allein wird weder die la.^wirthschastliche Schule

noch die Forstschule es zur vollen Blüthe bringen . am Bol^technikum vereint , werden sie dagegen eine stattliehe Abtheilung bilden und die pekuniären ^pfer, die sie verursachen, vollständig rechtfertigen . indem sie dieselben reichlich lohnen.

Früher legte man in Deutschland grossen Werth daraus , isolirte landwirthschastli.he Akademien, verbunden mit entsprechendem, meist grossem Gutsbesi^ zn gründen. Aus der innigen Verbindung der Theorie mit der Bra^is wnrde alles Heil erwartet. Jn der Wirklichkeit machte sich aber die ^ache ganz anders . man sängt an , die Gründung isolirter landwirtschaftlicher Anstalten zn berenen^ wenn neue Anstalten in's .Leben gernsen werden, so sucht man sie mit Universitäten oder polhtechnischeu Lehranstalten zu vereinigen, so in Halle, Jena, Voppelsdors bei Bonn, Eldena bei Greisswalde, Münden l..ei Gottingen, Berlin, Wien, Karlsruhe, Darmstadt u. s. w.

Wollte .man dagegen die Forstsehnle von.. Vol^technikum lostrennen und mit der landwirtschaftlichen Sch^.l... an einem anderen Orte vereinigen , so würde nach unserem Dafürhalten das vorgesteckte Ziel doeh nicht erreicht und dürsten zudem Reklamationen ab Seite des Standes Zürich zu gewärtigen sein, welcher Kanton bereits mit Rücksicht aus die eingegangenen Verpflichtungen und Leistungen sür die Errichtung des Polytechnikums Brotest einlegt gegen eine etwaige Lostrennnng der Forstschule vom Bol^technikum.

Aus den angesührteu Gründen stimmen wir ganz mit dem Gntachten des schweiz. Schulraths überein , wecher sich einstimmig dahin

ausspricht .

27t 1) dass eine landwirthschastliche Sektion nur zum grossten Rachtheile beider von der Forstschule getrennt würde ; 2) dass die projektirte landwirthschastliche Abteilung nach dem ganzen Unterriehtsorganismus der Schweiz nur in der Verbindung mit der polytechnischen Schule und dem Mitgennss der Mittel der lederen mit so geringem Büdgetzuschlag, wie beantragt worden, gleich Bedeutendes leisten konne ; 3) dass eine solche Sektion auch sach^ und naturgemäß einen Theil der polytechnischen Schule bilde.

^ Schliesslich erübrigt uns noch, zu untersuchen . ob der v o r g e l e g t e G e s e t z e n t w u r f der Sachlage in allen Theilen entspricht.

Art. 3 desselben bestimmt , dass dem ^uton Zürich, als Sitz der Anstalt, obliege.

1) Jm Einverständnis.. mit dem Bundesrath die erforderlichen Räumlichkeiten , gemäss dem hiesür ausgestellten Brogramm, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, gehorig einzurichten und zu unterhalten, 2) Ein geeignetes Versuchsfeld von ungefähr zwei Jueharten unentgeltlich anzuweisen.

Die Kommission hält es für ^sehr wünsehenswerth, dass die für die

landwirtschaftliche Schule neu zn erstellenden Räumlichkeiten möglichst

in der Rähe des Volytechnikums erstellt werden, damit sür den Unterrieht nicht unnothige Zeit verloren geht und die vorhandenen Lehrkräfte in geeignetster Weise znr Verwendung kommen konneu.

Mit Rücksicht ans die vorzunehmenden vielen Düugungs - und Knlturversuehe dürfte sich ein Versuchsfeld von nnr zwei Jucharten als zu klein erweisen, dann ist nicht ansser Acht zu lassen, dass die jedenfalls eine Anzahl Jahre fortzusetzenden Düngungsversuehe einen perioMischen Wechsel des zu Verstehen bestimmten Landes erheischen.

Jm ferneren ist schon oben bemerkt worden, dass mit dem Unterrieht Demonstrationen und E^enrsionen auf gut bewirthschastete Güter und andere laudwirthsehaftlichen Bildungsanstalten verbunden werden ^ sollen. Es erscheint daher zweckmässig, den Stand Zürich zu veranlaßen, die dem Staat gehörenden landwirtschaftlichen Güter und Grundstücke, sowie insbesondere die kantonalen Jnftitute der Landwirthsehast und der Tbierarzneisehule behufs praktischer Studien von der Anstalt unentgeltlich benutzen zu lassen.

272 .Diese ^Erwägungen veranlassen die kommission , bezüglich de... Redaktion des Gesetzentwurfes zu beantragen : S i e w o l l e n d e n s e l b e n n a ch A r t . l , 2 , 4 .. n d 5 in d e r v o r l i e g e n d e n F a s s u n g g e n e h m i g e n , d a ^ e g e n d e n A r t . 3 s o lg e n d er m assen b e s t i m m e n .

Dem Kanton Zürich, beziehungsweise der ..^tadt Zürich, liegt ob.

a. Jm Einverständnis mit dem Bundesrathe die erforderlichen Räumlichkeiten in der Rähe des Bol.^teehniknms nach einem vom Bundesrathe aufzustellenden programme unentgeltlich zu.. Verfügung zu stellen, gehorig einzurichten und zu unterhalten.

..^ b. Der Anstalt ein dem Bedürsniss entsprechendes Areal zu einem Versuchsselde bis auf drei Jncharten in der Rahe der Anstalt anzuweisen , in der Meinung , dass dieses Land ans Verlangen des Bundesrathes jeweilen nach einer Anzahl Jahre gewechselt werden kann.

c. Die dem Staate gehörenden landwirthsehastlichen Grundstücke nnd bäuerlichen Betriebsgüter, sowie insbesondere die kantonalen Jnstitute der Landwirthschast und der Thierar^neischule, behufs praktischer Studien von der Anstalt unentgeltlich benu^eu zu lassen.

B e r n , den 15. Dezember 1869.

Ramens der Kommission, der Berichterstatter .

.^h. .^allauer.

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Bericht der Ständeräthlichen Commission, betreffend Erweiterung der Forstschule des eidg. Polytechnikums in eine Forst- und landwirtschaftliche Schule.*) (Vom 15. Dezember 1869.)

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1870

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07

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19.02.1870

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265-272

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