33.

Der Bundesrath wählte als Telegraphist beim neu errichteten Telegraphenbüreau in Malvagli.. (Tessin): Hrn. Luigi B a g g i , Bosthalter , von und in dort.

#ST#

Inserate.

B e k a n n t m a c h n u n g

Es wird h i e m i .. zur öffentlichen Kenntniss gebracht, daß der Abonnementspreis.

für das schweiz. Bnndesblal.l. auch für das Jahr 1870 bloß Fr. 4 beträgt, mit Jnbegrlff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten . Die zur Veröffentlichung fich eignenden Behandlungen des Bundesrathes , alle wichllgern Botschaften und Bericht des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, gewiffe Be schlösse derselben, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Fragen, welche nich von allgemeiner Bedeutung sind , Auszüge aus den .Verhandlungen der Bundes Versammlung und Berichte ihrer kommissionen, serner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte , fo weit solche für das Publikum von Interesse find, die monatlichen Ueberfichten der Aus und Durchfuhr in der Schweiz., die Ueberfichten des Geldanweisungsverkehrs im Jnnern der Schweiz sowohl als mit Frankreich, Jtalien, Deutschland, Großbritannien und den Nieder landen, ferner die monatlichen Uebersiebten der Posteinnahmen , so wie des kehrs der Telegraphenverwaltung endlich Anzeigen von eidgenosfischen und Analen Behorden , und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben . Die neu erscheinenden Bundesgeseze, Beschlüsse und Verordnungen, so wie die mit dem Auslands abgeschlofsenen Verträge die Voranschläge der Bundesbehorden über Einnahmen und Ausgaben, die jährliche eidg. Sraatsrechnung , der eidg. Staatskalender, und die

Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VIII, Seile 890.

^ .n den drei Landessprachen verfaßte Ueberstcht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein^, aus^ und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesblatt kennen das g a n z e Jahr hindurch.

und nicht bloß t r i m e s t e r ^ oder s e m e s t e r w e i s e , bei allen schweiz. Postämtern ^gemacht werden, und es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abonnemente anzu^ nehmen, zu w e l c h e r Z e i t es sein. mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Hummern werden den Abonnenten immer und beforderlich nachgeliefert.

Ganze .Jahrgänge des Bundesblattes . so wie einzelne Hummern desselben , Tonnen stets von der .Spedition desselben bezogen werden, hingegen hat man sich für g e s c h l o s s e n e G e s e z b ä n d e an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundestages muffen in erster Linie bei den betreffenden .l^ostbüreau^, in zweiter Linie bei der ..Spedition des B u n d e s b l a t t e s gemacht werden, und zwar haben die .Reklamationen spätestens inner d r e i M o n a t e n , vom .Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer .oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

Bern, den 27. Dezember 18^9.

Die schweiz. Bnndeskanzlei.

^n^schrei.^nng.

Die nachstehenden eidg. Jnstruktorenstellen werden hiemit für eine neue Amts.

dauer von drei Jahren zur freien .Konkurrenz ausgeschrieben .

I. G e n i e .

.^ln Oberinstruktor.

Jnstruktor I. blasse.

-^

^

^wei Unterinstruktoren.

II. Artillerie.

.^in Oberinstruktor.

^wel Jnstrukloren I. blasse.

Zwolf ,, u.

,, .

.Vierzehn Unterlnstruktoren.

^wei Trompeterinstruktoren.

35 IlI. cavallerie.

Cin Oberinstruktor.

,, Jnstruktor I. glasse.

Drei Jnstrukloren II. Alasse.

,, Unterinstruktoren.

Zwei Trompelerinstruktoren.

I^. Scharfschützen.

^in Oberlnstruktor.

Drei Jnstruktoren I. klaffe.

.^ler

.^

,,

II.

,,

Drei Unterinstruktoren.

Zwei Trompe^erinstruktoren.

V. Sanitätsinstruktivn.

Zwei Jnstruktoren.

^, Unlerlnstruktoren.

Die gegenwärtigen Inhaber der ausgeschriebenen Stellen werden als ange^ meldet betrachtet.

Die übrigen Bewerber haben sich über ihre Befähigung für die betreffenden Stellen, sowie über die ^enn^niß von zwei Landessprachen auszuweisen.

Die Anmeldungen sind bis spä^esten^ den 5. ^ebruar nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich und portofrei einzureichen.

Bern, den 15. Januar 1870.

^i.^en.^sche.^ ^^i^^e^a^e^en.t.

Bekanntmachung.

Jnsolge des schwelz...deulschen Handelsvertrags vom 13. Mal 18^9 find nun^ mehr die schweiz. Handelsreisenden denen der Zollvereinsstaaten gleichgestellt ^s werden demnach die schweizerischen .Handelsreisenden auf nachstehende spezielle AnOrdnungen aufmerksam gemacht, welche sie in den Zollvereinsstaaten zu beachten haben.

Bern, den ^. Januar 1870.

Das schweiz. .^ande^ls.. nnd ^^ll.lde^a^e..nen.t.

36 ^u^mmenstellun.^ der

Anordnungen, welche Handelsreisende au^er den in Be^ug auf den An- und Verkauf einzelner Waarenart^el bestehenden Beschränkungen in den Zollvereinsstaaten und in ...^esterreich ^u beachten haben.

^. ^lt^rein^^ten.

.^ausleute, Fabrikanten und andere Gewerbtreibende . welche sich darüber aus^ Felsen, daß sie in dem ^ereinsstaate, wo sie ihren Wohnsitz haben^ die gesetzlichen Abgaben für das von lhnen betriebene Geschäft entrichten . sollen nach den unter den Zollvereinsstaaten bestehenden Verabredungen . wenn fie blos für das von ihnen betriebene Geschäft perionlich oder durch in ihren Diensten stehende Weisende Ankäufe machen, oder Bestellungen, nur unter .^itführung von Mustern, suchen, in den andern Staaten keine weitere Abgabe hiefür zu entrichten verpflichtet sein.

Bei dem mit der vorgedachten Erleichterung ausgeübten Gewerbebetriebe haben diejenigen , welche dazu mit ^der vorgeschriebenen Bescheinigung versehen sind , die diese.chalb in den einzelnen ^ollvereinsstaaten bestehenden Gesetze und administrativen Anordnungen zu beachten. .^ur leichtern Uebersicht wird bemerkt, daß, a u ß e r den in B e z u g auf den A n ^ und ^ e r k a u f e i n z e l n e r ^ a a r e n a r t l k e l etwa bestehenden B e s c h r ä n k u n g e n , folgende, bis ^ e t z t b e k a n n t g e w o r d e n e A n o r d n u n g e n in den nachbenannten ^erelnsstaaten zu beachten sind .

I. Jn ^ern.

Den Handelsreisenden wie den .Handelsleuten ist das Aufsuchen von Bestellun.

gen mit oder ohne Muster nur gestai^ ^ a^ bei berechtigten .^aufleuten, und zwar bei diesen unbedingt^ ^) bei berechtigten Fabrikanten und Gewerbsleu^en bezüglich der für ihre .^abrl^ kation oder ihre Gewerbe erforderlichen Stoffe oder Werkzeuge, bei allen anderen Personen aber unbedingt verboten.

^on diesem Verbote sind aufgenommen . Wein^ .^unst^ und Schreibmaterialien^ händler , Weisende und Agenten von solchen ^ denselben ist das Suchen von Be^ stellungen ohne Beschränkung gestattet.

I I .

J n .

.

.

^ r n e .

.

.

^ .

1. Bestellungen auf solche Arzneimittel, welche nur auf ärztliche .Verordnung zum Gebrauch abgegeben werden , sowie auf Gifte, dürfen nur bei den zum . Handel damit berechtigten Personen ausgesucht werden. wofern nicht der .I.ei..

sende zuvor die zum ^erkauf an andere Personen erforderlichen orlspolizei.

lichen Scheine beigebracht hat.

37 Das Aufsuchen von Bestellungen auf Konditorei ^ und Kinderspiel.

haaren. welche durch Darben gesundheitsgefährlich wurden, sowie auf gemein gefahrliche verborgene Waffen , wie Windbüchsen oder StockfIinten , ist ver.

boten.

2. Das Aufsuchen von Bestellungen auf Gegenstände des Buch^ und .^unst^ handelt ist nur solchen vereinsländischen Personen gestattet , welche die be^ sondere Ermächtigung zu diesem Gewerbe von ihren .Regierungen erlangt haben.

III. Jn Baden.

Bestellungen dürfen bel andern Personen als Gewerbtreibenden nicht gesucht .Werden.

^ur für Wein ist das Aufsuchen von Bestellungen auch bei privaten gestaltet.

I^. J.n ^...^r^gtlnnn Dessen, s.^eit e^ n^t ^nm ^...ddents.t.en

Bundesgebiet ^iirt.

1. Den Handelsreisenden ist nur gestattet, auf groben oder Auster . welche fie bei fich führen, Bestellungen zu suchen und Geschähe zu machen^ ^) bei ^auf^ und Handelsleuten in Ansehung derjenigen Waaren, womit die.^ selben einen offenkundigen und erlauben .^andel treiben ^ I^ bei Fabrikanten und Gewerbetreibenden in Beziehung auf diejenigen Ge^ genstände, deren diese zu ihrem Geschäftsbetriebe bedürfen.

2. Dagegen ist den Handelsreisenden das Aufsuchen von Wagenbestellungen bei andern Personen, als den zu 1. genannten, gänzlich verboten.

Unter dieses Verbot fällt das Vorlegen von groben und Mustern zum Behuf der .Erlangung von Warenbestellungen bei anderen . als den zu 1.

genannten Personen auch dann . wenn solches auf vorgängige Aufforderung dieser Personen stattfindet. Sollte indessen ausnahmsweise zu irgend einer ^eit und in irgend einem ^Orte ein unabweisliches Bedürfnis,. hierzu vor..

liegen , so ist das betreffende .^reisamt , zu dessen Bezirke ^ener Ort gehort, befugt, einem Handelsreisenden für den speziellen ^all und auf ^achweisung der wirklich erfolgten Aufforderung dazu zu gestatten . seine Proben oder Muster solchen nicht zu 1. genannten Personen , von welchen die Ausforde^ rung nachgewiesen worden ist, zum ^week der Wagenbestellung vorzulegen, die .^rlaubniß muß aber vorher abgeholt werden und gilt nur sür den Tag, für welchen fie ertheilt worden ist.

Diese Bestimmungen gelten auch von denjenigen Weisenden , welche mit..

telst ^erumgehens von ^aus zu .^aus Subseriptionen oder ^ränumerationen auf Bücher und sonstige Druckschriften einsammeln.

.^ 3. Cine Ausnahme stndet nur in Ansehung der Bestellungen auf Wein statt , welche ohne Beschränkung auf gewisse Personen gesucht werden dürfen.

V. Ja Lnx.e^bnx.^.

Bestellungen dürfen nur bei Perfonen gesucht werden , welche mit solchen Waaren, deren Proben der Betreffende bei fich führt, fandet treiben.

38 Das Suchen von Bestellungen auf W e i n und andere geistige Gelränke unterliegt den angegebenen Beschrankungen nicht.

B.

^n Erreich.

l^in Handelsreisender hat nur das .^echt , mit .^aufleuten . Fabrikanten und Gewerbsleuten in Gegenständen des beiderseitigen Geschäflsbelrlebes Geschäfte anzu^ knüpfen, ihnen zu diesem Behufe Warenmuster zur ..^lnflcht vorzulegen und Preise der Waaren seiner Vollmachtgeber milzulheilen , von ihnen Bestellungen au^ solche .Waaren anzunehmen und gemachte Bestellungen an seine .^ommiltenten zu über^ schreiben, sowie iür Rechnung derselben Einkäufe zu machen.

Derselbe ist dagegen nicht berechtigt, Geschäfte für .Rechnung anderer als des eigenen oder des vollmachkgebenden ^andels^ oder .^abrikl^auses und Gewerbeunler^ nehmers einzulegen oder abzuschließen. Insbesondere ist er zum Inkassogeschäft nur dann berechtigt , wenn dieses .^echt in der Vollmacht speziell ausgedrückt ist.

.^r darf sich nicht durch einen Anderen vertreten lassen, sondern hat die Geschäfte personlich zu betreiben, und es ist ihm nicht gestallet, außer den Mustern noch an^ dere .Waaren mil fich zu führen, Waarenlager oder .Magazine zu hallen, irgend einen Waarenverschleiß zu treiben und in Agenturgeschäfte mil Personen zu treten, welche dem .Handels.. oder Fabrlkstande nichl angeboren.

^lnmerlnu.^. Die in den norddeutschen Bundesstaaten bisher gültig gewe^ senen , besonderen Anordnungen sind durch die Gewerbeordnung für den ^..ord^ deutschen Bund vom 21. Juni 18^ für ausgehoben zu erachten.

Bekanntmad,nng.

^ufolge Anzeige des schweizerischen .Konsuls in A neon a besteht seit dem 2t.

November lezthln zwischen der dortigen Handelskammer und der adriatisch ^ orien^ talischen Dampfschissahrlsgesellschaft ein Uebereinkommen , wonach die Dampfer dieser lezlern Gesellschaft im .^afen von Aneona wieder einlaufen.

Die Abfahrt von Venedig nach Aneona, Brindifi und Aler^andrien bleibt nach diesem Übereinkommen festgesezl, wie früher, aus seden Samstag um ^ Uhr .^ach^ mittags. ^on Aneona nach Brindisi und Ale^andrien findet die Abfahrt sewei^en Sonnlags um 10 Uhr ..Vormittags stall, nach Venedig ^eden Donnerstag und

Freltag.

.^s wird dieß hlemik dem schweizerischen .^andelsstande zur .^enntnlß gebracht.

B e r n , den 28. Dezember 18^.

Das schweiz. .^ande.^s^ und ^^...de.^arte^en.t.

3^ Lieferung von Strol, für den Waffenplaz ^hun.

^ür ^en nächstjährigen Bedarf von S t r o h anf dem Waffenplaz in Thun wird die Lieferung von elrea ^500 Centner hlemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Lieferungsbedingungen konnen aus dem Bureau des eidg. .^riegskom^ misfariats in Thun oder aus demjenigen des Oberkriegskommifsariats in Bern eingesehen werden , woselbst auch weitere Auskunft erteilt wird.

Angebote für die Lieferung größerer oder kleinerer ^arihien sind versiegelt und mit de.r Aufschrift . Eingabe für Lieferung von S^roh.^ bis zum 20. Januar 187.^ franko an das eidg. Oberkriegskommiffariat in Bern einzusenden.

Bern, den 28. Dezember 18.^.

.^as eid^. ^...e^^ie^^^^^issa^i^.

Lieferung von ^,eu für den Waffenpl.tz ^hnn.

Für den nächstjährigen Bedarf von ^ e u auf dem Waffenplaz Thun wird die^ Lieferung von elrea 2500 Cenlner hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Lieferungsbedingungen konnen auf dem Bureau des eidg. ^riegskom^ mifsarials in Thun oder auf demjenigen des Oberkriegskommifsarials in Bern eingesehen werden, woselbst noch weitere Auskunft ertheilt wird.

Angebole für die Lieferung großerer oder kleinerer ^arlhien sind versiegelt und^ mit der Aufschrift. ,,Cingabe für Lieferung von ^eu^ bis zum 20. Januar 1870 franko an das eidg. Oberkrlegskommifsariat in Bern einzusenden.

Bern. den 28. Dezember 18^9.

Das e...^. ^^e^k^ie^sk^^.^issa^ia..^.

^u^^reibung oon erledigten Stellen.

(Die Bewerbe^ müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o .

f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein, ferner wird von ihnen gefordert, daß fle ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnorte auch den . ^ e i m a t o r ^ deutlich angeben.)

1) . ^ r e i s b r i e f t r ä g e r und B o t e in B r u g g ^Aargau). Jahresbesoldun^ r. 708. Anmeldung bis zum 2^... Januar 1870 bei der ^reispostdirektion arau.

t

40 2) B r i e f t r ä g e r in Bex^ ^Waadl.). Jahresbesoldung, bei der Ernennung sestzusezen. Anmeldung bis zum 2.^. .Januar 1870 bei der ^..reispostdirek.ion Lausanne.

3) B r i e f t r ä g e r in U n t e r s t r a ß (Zürich^. ^ahre.^besoldung , bei der ..^ nennung festzusezen. Anmeldung bis zum 2.^. Januar 1870 bei der ^rei.^

pvstdirekrion Zürich.

4,. ^ o s t h a l l . e r und B r i e f t r ä g e r in ^ r i e n s ^uzern). Jahresbesoldung Fr. 804. Anmeldung bis zum 2^. ^anuar 1870 bei der ^relspostdireklion ^uzern.

5, B r i e f t r ä g e r in Juss... (Genf,.. Jahresbefoldung, bei der Ernennung festzusezen. Anmeldung bis zum 2.^. Januar 1870 bei der ^reispostdlrektion Genf.

^ T e I e g r a p h i s t in St. U r s a n n e (Bern).

Depeschenpro^iston.

Jahresbesoldung ^r. 120, nebst

Anmeldung bis zum 2. ^ebruar 1870 bei der Tele^

graphen.Jnspektion in Bern.

7^) Telegraphist in Münster (Luzern). Jahresbesoldung ^r. 120, nebst Depeschenprovifion. Anmeldung bis zum 2. Februar 1870 bei der Te.^ graphen^nspektion in Ollen.

1) Fahrp...stfakt...r in Bern. Jahresbesoldung Fr. 804.

zum 19. Januar 1870 bei der ^reispostdirektion in Bern.

2) S t a d t b r i e f l r ä g e r in G e n f .

Anmeldung bis

^ahresbesoldung, wird bei der .Ernennung

sestgesezt. Anmeldung bis zum 1.^. Januar 1870 bei der .^reispostdirektion Genf.

.^) AblagehaI.^er, B r i e f t r ä g e r und Bo..e in Stallikon ^Zürich).

^ahresbesoldung Fr. .^40. Anmeldung bi^ zum 1.^. Januar 1870 bei der .^reispostdirektion Zürich.

4 ) ^ a k e ^ r ä g e r ^ l n ..^hur. Jahresbesoldung, wird bei ver Ernennung be^ stimmt. Anmeldung bis zum 19. Januar t870 bei der .^reispostdire.^ion Cl.ur.

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Jahr

1870

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.01.1870

Date Data Seite

33-40

Page Pagina Ref. No

10 006 396

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