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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und literarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten beim eidgenössischen Auswanderungskommissariat ist zu besetzen.

Kenntnis des Deutschen und Französischen unerläßlich.

Anmeldungen sind bis zum 20. dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 2. April 1895.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Abteilung Auswanderungswesen.

Stelle-Ausschreibung.

Die seit 1. April 1894 provisorisch besetzte Stelle des Buchhalters und Kassiers des Festungsbureaus in Andermatt wird anmit zur definitiven Besetzung ausgeschrieben.

Bewerber um diese mit Fr. 3500 besoldete Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 12. dies schriftlich einzureichen.

B e r n , den 2. April 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle eines Instruktors II. Klasse der Kavallerie wieder zu besetzen.

Bewerber für dieselbe haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 10. April nächsthin schriftlich einzureichen, B e r n , den 22. März 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

"427

Stellen-Ausschreibung.

Es werden an mit folgende Stellen im Instruktionspersonal der Infanterie zur Wieder besetzung ausgeschrieben : 1. Eine Instruktorenstelle I. Klasse.

2. Drei Instrnktorenstellen II. Klasse.

Bewerber für diese Stellen haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 5. April nächsthin schriftlich einzureichen, wobei bemerkt wird, daß von den Bewerbern für die Instruktorenstelle I. Klasse die Befähigung zum Unterricht in deutscher und italienischer Sprache gefordert wird.

B e r n , den 21. März 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Contrôleur bei der dem Hauptzollamt am badischen Bahnhof in Basel unterstellten Zollabfertigungsstelle für den Postverkehr. Genaue Kenntnis des Zolldienstes erforderlich. Anmeldung bis zum 13. April nächsthin bei der Zolldirektion in Basel.

2) Postcommis in Buchs-Bahnhof (St. Gallen). Anmeldung bis zum 9. April 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

3} Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 16. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

4) Briefträger in Vevey. Anmeldung bis zum 16. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Briefträger in Basel. Anmeldung bis zum 16. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Briefträger und Packer in. Arosa (Graubünden). Anmeldung bis zum 16. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Chur.

7) Zwei Telegraphisten in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 13. April 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

8) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Bern. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 13. April 1895 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Bern.

428 9) Telegraphist in Stein a/Rh. (Schaff hansen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 13. April 1895 hei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Posthalter und Briefträger in Sullens (Waadt). Anmeldung his zum 9. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Kirchberg ((Bern).

g g ' 3) Briefträger in Meiringen.

1 bisz u m T9. AprilÜ } Anmeldung 1895 hei der Kreispostdirektion m J Bern.

4) Postcommis in Neuenburg.

{ Anmeldung bis zum 9. April 5) Postablagehalter und Briefträger in \ 1895 bei der Kreispostdirektion in Cerneux-Veusil (Bern).

jNeuenburg..

6) Zwei Postcommis in Winterthur. \ 7) Briefträger in Wädensweil.

AnÄ bis zum 9.April 8) Briefträger in Stein a. Eh. (Schaff- in Zürich, hausen).

J 9) Postcommis in Ebnat-Kappel.

\ 10) B . ,,, ..

.-., . ..

l Anmeldung bis zum 9. April 10) Briefträger m Oberburen l 1895 bei der Kreispostdirektionin (St. Gallen).

St Gallen11) Briefträger in Hoffeld (St. Gallen). J 12) Postablagehalter und Briefträger in Strada (Graubünden). Anmeldung bia zum 9. April 1895 bei der Kreispostdirektion in Chur.

13) Telegraphist in Peiden (Granbünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. April 1895 bei der. Telegrapheninspektion in Chur.

Bedeutende Preisermässigung.

(Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 14.

Bern, den 3. April 1895.

I, Allgemeines, 200. (14/95) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 27. März 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. österr. W. = 2,042 Franken.

II, Reglemente und Tarifvorschriften, D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

201. (14/95) Deutscher Eisenbahn-PersonenTeil 1. Neuausgabe.

und

Gepäcktarif.

Der Deutsche Eisenbahn - Personen- und Gepäcktarif, Teil I -- enthaltend die den Personen- uad Gepäckverkehr betreffenden Bestimmungen der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie die allgemeinen 101

Zusatzbestimmungen hierzu -- ist mit Gültigkeit vom 1. April 1895 neu ausgegeben worden.

Derselbe ist zum Preis von 20 Pf. zu beziehen.

Karlsruhe, den 26. März 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Straßburg, den 24. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

202. (14/95) Deutscher Eisenbahntarif für die Beförderung Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen. Teil I.

von

Neuausgabe.

Am 1. April 1895 kommt eine Neuausgabe des deutschen Eisenbahntarifs, Teil l, für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen (ersetzend den Tarif vom 1. Januar 1893 nebst Nachtrag I) und ein Nachtrag I zum deutschen Eisenbahngütertarif (Teil I), vom 1. April 1894, zur Einführung.

Ersterer Tarif (Preis 20 Pfg.) stimmt im wesentlichen mit dem bisherigen überein, enthält indessen einige zum Teil mit Frachterhöhungen verbundene Änderungen der zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung. Der Nachtrag l zum Gütertarif (Preis 55 Pfg.) enthält: 1. Änderungen und Ergänzungen der Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung ; 2. neue Fassung der Anlage B zur Verkehrsordnung ; 3. neue Passung des Abschnittes B des Tarifs (allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation, Nebengebührentarif und Anhang).

Frachterhöhungen treten nur durch die in den allgemeinen Tarifvorschriften enthaltene neue Bestimmung für Gegenstände von mehr als 7 m. Länge und durch die Versetzung des Artikels Ferrisulfat aus Spécialtarif III in Specialtarif II ein. Die Frachterhöhungen erlangen erst am 1. Mai 1895 Geltung.

Bezügliche Bekanntmachung wurde namens sämtlicher deutschen Eisenhahnverwaltungen von der k. Eisenbahndirektion zu Berlin bereits unterm 2. März 1895 erlassen.

Straßburg, den 27. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elass-Lothringen.

102

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(14/95) Provisorischer Tariffür die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut, enthaltend die durch Eröffnung der Strecke Schaffhausen-Feuerthalen eintretenden Ergänzungen und Änderungen der Tarifdistangen und Taxen im internen Verkehr der Schweiz. Nordostbahn.

Mit dem Tag der Eröffnung der Strecke Schaffhausen-Feuerthalen tritt der obige Tarif in Kraft.

Zürich, den 1. April 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

203.

( 14 /96) Tarif für den internen Personen- und Gepäckverkehr der Langenthal-Huttwil-Bahn Neuausgabe.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Huttwil-Wolhusen-Bahn tritt ein neuer Tarif für den internen Personen- und Gepäckverkehr der Langenthal-Huttwil-Bahn in Kraft, wodurch derjenige vom Jahre 1889 aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare dieses neuen Tarifes können zum Preise von 50 Cts. direkt oder durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

Huttwil, den 27. März 1895.

Direktion der Langenthal-Huttwil-Bahn.

204.

205. (14/95) Tarif für den internen Personen- und Gepäckverkehr der Huttwil- Wolhusen-Bahn.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Huttwil-Wolhnsen-Bahn tritt ein Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr in Kraft.

Exemplare dieses Tarifes können sowohl direkt hei der Verwaltung als bei den Stationen zum Preise von 50 Cts. bezogen werden.

Huttwil, den 27. März 1895.

Direktion der Langenthal-Huttwil-Bahn.

(14/95) Interner Tarif für Beisende und Gepäck M G, vom 15. Mai 1890.

Neuausgabe.

Mit 15. April 1895 tritt eine Neuausgabe unseres internen Tarifs für Beisende und Gepäck in Kraft. Dieser Tarif tritt an Stelle desjenigen vom 15. Mai 1890, welcher somit keine Gültigkeit mehr hat.

Capolago, den 2. April 1895.

Direktion der Monte Generosobahn.

206.

103

207. (14/95) Personen- und Gepäcktarif Brünigbahn -- Schwein, vom i. Juli 489'1. Ergänzung.

Mit 15. April 1895 treten direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Luzern (Brünigbahnhof) -- Därligen und Leißigen, SarnenDärligen und Meiringen-Leißigen, Ringgenberg und Gießbach (Seestation) in Kraft, welche bei den betreffenden Stationen, sowie beiunsermm kommerziellen Dienste in Erfahrung gebracht werden können.

Bern, den 1. April 1895.

Direktion der Jura-Simp lon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

208. ( Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck Böhmen -- Schwein, vom i. September 1891.

Ergänzung.

14/95)

Mit 1. Mai 1895 treten direkte Personen- und Gepäcktaxen Karlsbad -- Chur via Eger-Lindau-Buchs in Kraft.

Zürich, den 30. März 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

209. (14/95) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelmundn einerseits und Stationen der k. preußischen Staatsbahnen anderseits.

Nachtrag I.

Zum Tarife für die Beförderung von Personen nnd Reisegepäck zwischen Stationen der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen nnd der WilhelmLuxemburgbahn einerseits und Stationen der königl. preußischen Staatseisenbahnen (Direktionsbezirke Köln, linksrheinisch und rechtsrheinisch, und Elberfeld) anderseits, vom 1. Oktober 1894, tritt am 1. Mai 1895 ein Nachtrag I in Geltnng. Derselbe enthält außer den auf dem Wege der Dienstanweisung bereits ausgeführten Berichtigungen und Ergänzungen des Haupttarifs neue Fahrpreise und Gepäcktaxen über den am 1. Mai 1895 zur Eröffnung kommenden Bahnweg Saargemünd-Obermodern-Mommenheim und die am 1. April 1895 erfolgende Aufhebung der Bestimmungen wegen Verausgabung von allgemeinen Zeitkarten.

Der Nachtrag kann vom 15. April 1895 ab bei den an dem Verkehr beteiligten Stationen eingesehen werden.

Strasssburg, den 22. März 1895.

Namens der beteiligten Verwaltungen : Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

104

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

(14/95) Interner Gütertarif M G, vom 45. Mai 1890. ' Neuausgabe.

Mit 15. April 1895 tritt eine Neuausgabe unseres internen Gütertarifs in Kraft. Dieser Tarif tritt an Stelle desjenigen vom 15. Mai 1890, welcher somit keine Gültigkeit mehr hat.

Capolago, den 2. April 1895.

Direktion der Monte Generosobahn.

210.

211.

(14/95) Tarif

für

den internen Güterverkehr der HuttwilWolhusen-Bahn.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Huttwil-Wólhusen-Bahn tritt ein Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr in Kraft.

Exemplare dieses Tarifes können sowohl direkt hei der Verwaltung als bei den Stationen zum Preise von 50 Cts. beogen werden.

Buttimi, den 27. März 1895.

Direktion der Langenthal-Huttwil-Bahn.

(14/95) Gütertarif E B -- N 0 B, V S B und R H B, vom 45. Oktober 4894. Nachtrag I zu demselben.

Am 15. April 1895 tritt zum direkten Gütertarif E B -- NO B, V S B und K H B, vom 15. Oktober 1894, ein Nachtrag I in Kraft, welcher außer einigen Berichtigungen und Ergänzungen des Haupttarifs Distanzen und Taxen für die Stationen der neuen Linie enthält.

Burgdorf, den 2. April 1895.

Direktion der Emmenthalbahn.

212.

B. Verkehr mit dem Auslande.

213.

(14/95) Specialtarif für den Transport von Hornvieh in Wagenladungen von Romanshorn transit nach schweizerischen Stationen, vom 24. August 4886. Kündigung.

Der obige Tarif samt Nachtrag wird auf den 1. Juli 1895 aufgehoben.

Zürich, den 1. April 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

105

214. (14/95) Sächsisch-schweizerischer Gütertarif. Teilweise Kündung.

Für den Güterverkehr zwischen den sächsischen Stationen Géra, Görlitz, Kamenz, Leipzig, Plagwitz-Lindena, Zeitz und Zittau einerseits und den Stationen der N 0 B und V S B anderseits finden vom 10. April 1895 an nicht mehr die im sächsisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. Januar 1887 enthaltenen Taxen Anwendung, sondern diejenigen des auf 10. April 1895 in Kraft tretenden Nachtrages III zum Heft 5, erste Abteilung der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife.

Soweit indessen die Taxen des sächsisch-schweizerischen Gütertarifs billiger sind als die neuen Taxen, kommen bis 10. Juli 1895 noch die ersteren zur Berechnung.

Zürich, den 2. April 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(14/95) Gütertarif Delle transit -- N OB, V S B, T T Bt Sihlthalbahn und S 0 B, vom i. Mai 4894. Nachtrag IL Verschiebung des Einführungstermins.

Der sub Position 187 des Publikationsorgans Nr. 13/95 erwähnte Nachtrag II zum obgenannten Gütertarif tritt erst am /. Mai 1895 in Kraft.

Bern, den 29. März 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

215.

(14/95) Teil II der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard, vom i. August 1888.

Ergänzung.

Am 15. April 1895 wird die Station Wald mit folgenden Schnittsätzen in den Ausnahmetarif Nr. 13 für Bier in Fässern aufgenommen:

216.

a.

b.

5000 kg.

10000 kg.

Pranken pro 1000 kg.

Pin Wald · · · · W am /{ Chiasso

28. 06

31 71

26. 02

29_ 28

Luzern, den 30. März 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

14/95)

217. (

Teil II, Heft 2, der württembergisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. November 1892 (Verkehr mit V S B).

Reexpeditionsbegünstigung für Getreide bei Einlagerung in Friedrichshafen und Rorschach bezw. Romanshorn.

Die im Ausnahmetarif Nr. 7 enthaltenen Frachtsätze für Getreide ete.

nach Stationen der V S B, ausgenommen Dübendorf bis Kaltbrunn-Benken 106

und Wald, werden, soweit über Friedrichshafen zu instradieren ist, auf dem Rückvergütungswege auch bei Réexpédition bezw. längstens einjähriger Lagerung im Lagerhaus der K W St E in Friedrichshafen und im Kornhaus Rorschach eingehalten.

In gleicher Weise werden die Taxen für die Stationen Dübendorf bis Kaltbrunn-Benken inkl. Wald, ausgenommen im Verkehr mit Tuttlingen, auch bei Réexpédition im Lagerhans der K W St E in Friedrichshafen und im Lagerhaus der N 0 B in Romanshorn bewilligt.

St. Gallen, den 2. April 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

C. Transitverkehr.

218.

14/95)

(

Belgisch-italienischer Gütertarif, vom i. April 1891 Ergänzung.

Am 15. April 1895 wird der Artikel Kartoffeln wie folgt in das Warenverzeichnis aufgenommen: Außeritalienische

Italienische

Klassifikation.

Artikel.

5000 kg. 10000 kg. Tonnen pro Klasse.

pro W agen, A. T. Wagen.

Kartoffeln Kartoffeln nach den belgischen Seehäfen und Terneuzen zur überseeischen Ausfahr . . .

19 a

196

8

57

20

8

57

Lugern, den 1. April 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

219. (14/95) Ausnahmefrachtsätze für Hohlglas Eget Genf transit und Verrières transit (Frankreich).

Mit Gültigkeit vom 17. April 1895 an werden für den Transport von Hohlglas in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. ab Eger nach Prankreich nachstehende Ausnahmefrachtsätze gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe im Rückvergütungswege bewilligt: 107

Eger Cts. pro 100 kg.

Genf transit 310 gültig für Sendungen nach Culoz und weiter, Bourg und weiter.

Verrières transit 278 gültig für Sendungen nach jenen französischen Stationen, welche in dem auf Seite 4--12 des Nachtrags II zum Gütertarif zwischen Romanshorn transit und Singen transit einerseits, Delle transit, Locle transit, Verrières transit nnd Genf transit anderseits, vom 1. Januar 1889, enthaltenen Stationsverzeichnis der Gruppe ,,Verrières transit a" zugeteilt sind.

Zürich, den 2. April 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

220. (14/95) Internationale Ausstellung der schönen Künste in Venedig,

vom 22. April bis 22. Oktober 1895.

Gegen Erfüllung der Bedingungen im schweizerischen Regulativ über die Gewährung von Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände werden für die Ausstellungsgüter, welche von der oben genannten Ausstellung innert 6 Wochen nach Schluß derselben im Transit durch aie, Schweiz an die ursprüngliche Abgangsstation und an den Versender zurückkehren, die folgenden ermäßigten Taxen im Rückvergütungswege gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe und der im Ausstellungsregulativ verlangten weiteren Dokumente gewährt : Für Eilgut in Einzel- Wagenladungen von Sendungen. 5000 kg. 10000 hg.

Centimes pro 1000 kg.

Grundtaxe pro Tarifkilometer . . . .

Expeditionsgebühren für die Réexpédition in Basel etc. und Chiasso Luzern, den 2. April 1895.

9

5

3

360

300

300

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(14/95) Württembergisch -elsaß- lothringisch-luxemburgische Gütertarife.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 17. Februar 1895 wird mitgeteilt, daß der Tarif vom 1. April 1891 für den württembergisch-elsaßlothringisch-luxemburgischen Güterverkehr, die Nachträge I bis III, sowie die unter dem 15. Januar 1895 auf dem Verfügungswege eingeführten Ergänzungen zu demselben noch his Ende April 1895 in Kraft bleiben.

Straßburg, den 26. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

221.

108

222. (14/95) Teil II der Gütertarife des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandes. Nachtrag IV.

Zu dem Teil II der Gütertarife des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandes tritt am 1. April 1895 der Nachtrag IV in Kraft, unentgeltlich.

Straßburg, den 23. März 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

223. (14/95) Westdeutsche Verbandsgütertarife. Teil II. Nachträge.

Zu den Tarifen des westdeutschen Eisenbahnverbandes treten am 1. April 1895 in Kraft: Zu dem Teil II der Tarife für den Güterverkehr der Nachtrag I, zu dem Teil I] für die Beförderung von Leichen n. s. w. der Nachtrag II, zu dein Seehafen-Ausnahmetarife der Nachtrag 5 und zu dem Heft Nr. l des Teils II der Nachtrag 10.

Straßburg, den 26. März 1890.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

224. (14/95) Frachtsätze für Düngemittel im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxem' burgbahn.

Im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburgbahn werden vom 1. März 1895 bis zum 1. Mai 1897 für Düngemittel in vollen Wagenladungen die Frachtsätze des Spezialtarifs III und der für einzelne Düngemittel bestehenden Aasnahmetarife um 20 (zwanzig) Prozent ermäßigt. Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen.

Straßburg, den 23. März 1895.

General direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

' Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. März 1895: Interimstarif für den Güterverkehr der Stationen der Linie EtzweilenSchaffhausen unter sich, sowie für den Verkehr derselben mit den übrigen Stationen der Nordostbahn, sowie für den Güterverkehr der Stationen Henggart bis Schaffhausen mit den Stationen der Linien Etzweilen-Konstanz-Rorschach und Dynhard-Singen, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 30. März 1895: Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Luzern Brünigbahnhof -- Därligen, Leißigen via Brienz - Interlaken, Sarnen -- Därligen 109

via Brienz-Interlaken und Heiringen -- Grießbach, Ringgenberg und Leißigen via Brienz, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 2. April 1895: 1. Nachtrag I zum Heft VI der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen. Stationen der Emmenthalbahn und solchen der Schweiz. Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti Bahn), sowie der Rorschach-Heiden-Bergbahn, enthaltend neue Distanzen und Taxen für den Verkehr Langnau -- Aathal, Bubikon nnd Schwerzenbach, sowie für die Stationen Dießenhofen, Fenerthalsn, Schlatt und Schlattingen nebst verschiedenen Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes, unter Vorbehalt.

2. Entwurf II eines Ausnahmetarifes für die Beförderung von Eilgütern mit Schnellzügen im Verkehre zwischen Wien K E B, Station der k. k.

österr. Staatsbahnen, und Stationen der französischen Osthahn.

3. Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Stationen der Dampfbootgesellschaft Wädensweil einerseits nnd solchen der Schweiz. Südostbahn, der Arth-Rigibahn und der Rigi-Scheideggbahn anderseits, unter Vorbehalt.

4. Transportreglement nnd Tarif für den internen Personen-, Gepäckund Güterverkehr der Monte Generosobahn.

5. Gewährung der im Heft 2 des Teiles II der württembergisch-schweizerischen Gütertarife enthaltenen direkten Taxen des Ansnahmetarifes Nr. 7 für Getreide etc. für Sendungen, die zunächst nach Rorschach aufgegeben und ab dort, sei es sofort oder nach zeitweiliger, längstens aber nach einjähriger Lagerung, im Kornhaus, reexpediert werden, soweit die Instradierung ab der Versandstation bis zur definitiven Bestimmungsstation via Friedrichshafen-Romanshorn-Rorschach zu erfolgen hat.

6. Übertragung der im Nachtrag 111 zum Heft 5, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife enthaltenen Frachtsätze für den Verkehr der Stationen Géra, Görlitz, Kamenz, Leipzig, Plagwitz-Lindenau, Zeitz und Zittan einerseits mit Stationen der Schweiz. Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen anderseits auf dieselben im sächsisch-schweizerischen Gütertarif, vom 1. Januar 1887, enthaltenen Relationen, wodurch die bisherigen im letztern Tarif enthaltenen Frachtsätze außer Kraft gesetzt werden.

7. Taxermäßigung für Güter, di« im Sinne des schweizerischen Regulativs über die Gewährung von Taxermäßigungen für
Ausstellungsgegenstände von der vom 22. April his 22. Oktober 1895 in Venedig stattfindenden internationalen Ausstellung der schönen Künste im Transit durch die Schweiz nach der ursprünglichen Abgangsstation zurücktransportiert werden.

8. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Männedorf -- Friedrichshafen, Stuttgart und Tübingen.

9. Ausnahmefraehtsätze für den Transport von Hohlglas in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Eger nach Genf transit und Verrières transit.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat mit Beschluß vom 30. März 1895 die Eröffnung des Betriebes der 1,8 km. langen Teilstrecke Schaffhausen-Feuerthalen der Schweiz. Nordostbahn auf den 2. April 1895 gestattet.

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